Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / Arbeitsrecht

Für unständig Beschäftigte, bei denen die Beschäftigung auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist, gelten insbesondere folgende, vom normalen, unbefristeten Arbeitsvertrag abweichende arbeitsrechtliche Bestimmungen: Die Befristung des Arbeitsvertrags muss nach § 14 Abs. 4 TzBfG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankentagegeld

Begriff Das Krankentagegeld ist das privatversicherungsrechtliche Pendant zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird von privaten Versicherungsunternehmen direkt an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitsentgelt. Krankentagegeld wird begrifflich gelegentlich mit dem Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers verwechselt. Zahlt ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.3 Entgeltfortzahlung

Rz. 65 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Elternzeit, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), denn Voraussetzung dafür wäre, dass Nichterbringung der Arbeitsleistung alleine auf der Erkrankung des Arbeitnehmers beruht. Das ist hier aber gerade nicht der Fall, da der Arbeitnehmer aufgrund seiner Elternzeit die Arbeitsleistung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.2 Zahlstellenmeldeverfahren und Antragsverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Vorschrift gibt in Variante 1 vor, dass Satz Nr. 3 und 4 auch für das Zahlstellenmeldeverfahren gelten. Im Zahlstellenmeldeverfahren meldet die Zahlstelle der für den Versorgungsempfänger zuständigen Krankenkasse die erstmalige Bewilligung, jede Veränderung sowie die Beendigung eines Versorgungsbezugs (§ 202 Abs. 1 SGB V). Auf dieser Grundlage ermittelt die Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.6 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 6)

Rz. 11 Die Krankenkassen haben ihren Mitgliedern, deren Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen ist und denen bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen entgeht (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3), Tarife anzubieten (Satz 1). Die Tarife enthalten Ansprüche auf Krankengeld und regeln den Beginn dieser Leistung. Ungerechtfertigte Bereicherungen insbesondere ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.4 Gemeinsame Grundsätze zum Haushaltsscheck (Abs. 2)

Rz. 20 Zufolge dieser Vorschrift obliegt es dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich die Gestaltung des Haushaltsschecks nach § 28a Abs. 7 und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tauschring / 1 Arbeitsverhältnis

Werden innerhalb eines Tauschrings weisungsgebundene Dienstleistungen im Austauschverhältnis gegen eine Form der Vergütung erbracht, kann hierdurch ein Arbeitsverhältnis entstehen. Voraussetzung ist aber, dass die Arbeitsleistungen tatsächlich entsprechend der in § 611a BGB festgelegten Kriterien erfolgen.[1] Ausschlaggebend ist die persönliche Abhhängigkeit des Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Urlaubsübertragung bei Wechsel von Vollzeit in Elternteilzeit

Rz. 22 Die allgemeine Problematik des Schicksals eines nicht vollständig genommenen Urlaubsanspruchs aus einer Vollzeittätigkeit bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit stellt sich auch in gleichem Umfang bei dem Wechsel in Elternteilzeit. Ob § 17 Abs. 2 auf diesen Fall anzuwenden ist, ist unklar (dazu Rz 17).[1] Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer während der gesamten Elter...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 9.2 Lohnfortzahlung bei Minijobs

Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern sind verpflichtet, die Umlagen U1 und U2 zu zahlen. Nach 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung erwirbt auch der Minijobber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dieser Anspruch besteht für längstens 42 Tage. Erkrankt der Minijobber, erstattet die Knappschaft-Bahn-See (Minijobzentrale) die Aufwendungen für die Lohnfortzahlung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 9 Auswirkungen bei Krankenversicherung und Lohnfortzahlung

9.1 Familienversicherung Die Familienversicherung gibt es für Familienangehörige des Arbeitnehmers, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Diese Familienversicherung bleibt bestehen, wenn der ansonsten nicht erwerbstätige Ehegatte einen Minijob ausübt. 9.2 Lohnfortzahlung bei Minijobs Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern sind verpflichtet, die Um...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 5.2 Arbeitgeber kann bei Krankheit Lohnkosten von der Minijobzentrale zurückholen

Zuständig für die Minijobs und die Anmeldung und Abführung der pauschalen Beträge ist die Knappschaft-Bahn-See. Informationen und Formulare können unter der Internetadresse www.minijob-zentrale.de abgerufen werden. Wichtig Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Arbeitgeber haben gegenüber Minijobbern grundsätzlich dieselben Verpflichtungen w...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Fälligkeit, Anspruchsdauer, Beweislast

Rz. 29 Der Mutterschutzlohn wird in gleicher Weise abgerechnet und ausgezahlt wie das Entgelt, das ohne das Beschäftigungsverbot zu bezahlen wäre. Dies gilt insbesondere für die Fälligkeit. Mutterschutzlohn ist für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots zu zahlen und ist nicht – wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Der Anspr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 3.1 Vorteile der vollen Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer in Unternehmen

Da der Arbeitgeber für einen Minijobber bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts zahlt, ist zurzeit (seit 2020) nur die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6 % auszugleichen. Das sind 3,6 % Eigenanteil für den Minijobber. Bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht zahlt der Arbeitgeber nur den Pauschalbeitra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 27 Hat man den maßgeblichen Gesamtverdienst im Referenzzeitraum ermittelt und ggf. nach § 21 Abs. 4 korrigiert (dazu oben, Rz. 19 ff.), ist im nächsten Schritt der maßgebliche Tagesverdienst zu berechnen. Dazu wird das Gesamteinkommen aus dem Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Tage im Referenzzeitraum dividiert. Rz. 28 Wird ein fixes Gehalt gez...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Beschäftigungsverbote bieten nur dann einen effektiven Schutz für die schwangere bzw. stillende Arbeitnehmerin und ihr Kind, wenn sie für diese nicht mit einem wirtschaftlichen Nachteil verbunden sind. § 18 regelt den Mutterschutzlohn, der während der Beschäftigungsverbote außerhalb der Schutzfristen des § 3 MuSchG zu zahlen ist. Rz. 2 Art. 11 der Mutterschutz-Richt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Höhe der fortzuzahlenden Vergütung

Rz. 6 Die Zeit der Freistellung ist wie Arbeitszeit zu vergüten. Dazu ist festzustellen, wie viel die Arbeitnehmerin verdient hätte, wenn sie nicht gem. § 7 MuSchG von der Arbeitsleistung freigestellt worden wäre. Anders als bei der Berechnung des Mutterschutzlohns ist nicht auf einen Referenzzeitraum abzustellen, sondern gilt das Entgeltausfallprinzip. Die Vergütung entspri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Bestimmung des Referenzzeitraums (§ 18 Sätze 2 und 4, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 1 und 3)

Rz. 2 Ausgangspunkt der Berechnung der Leistungen nach §§ 18, 20 MuSchG ist im Regelfall das Entgelt, das die Frau in den 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft bzw. der Schutzfrist bezogen hat. Soweit das Gesetz auf die letzten 3 "abgerechneten" vollen Kalendermonate abstellt, regelt es den maßgeblichen Zeitraum, nicht aber die maßgeblichen Entgeltbestandteile. Für die Hö...mehr

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Erwerbsminderung / 2.8 Hinzuverdienst

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten reformiert und im Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) geregelt. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten wurden ab 1.1.2023 die Hinzuv...mehr

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Erwerbsminderung / 3.3.1.2 Rechtsfolgen des Ruhens

Ruhen der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis Während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Es besteht kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss. Die Nebenpflichten, z. B. die Pflicht des Beschäftigten zur Verschwiegenheit, bestehen weiterhin.[1] Kein Aufstieg in den Entgeltstufen Die Zeit de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Regelung für Heimarbeiterinnen

Rz. 10 Für eine Heimarbeiterin ist es i. d. R. organisatorisch einfach möglich, die Arbeit zu unterbrechen, um ihr Kind zu stillen. Die Gewährung von Stillpausen ist insofern nicht erforderlich. Die Heimarbeiterin soll aber auch wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, die für das Stillen erforderliche Zeit in Anspruch nehmen zu können.[1] § 23 Abs. 2 Satz 1 bietet deshal...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 9.1 Familienversicherung

Die Familienversicherung gibt es für Familienangehörige des Arbeitnehmers, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Diese Familienversicherung bleibt bestehen, wenn der ansonsten nicht erwerbstätige Ehegatte einen Minijob ausübt.mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG erfährt eine bei psychischen Erkrankungen besondere Problematik wegen der oftmals langen Dauer der Erkrankung aber auch häufigeren Krankheitsfällen. Grundsätzlich ist das Entgelt für eine Erkrankungsdauer von 6 Wochen fortzuzahlen, die nicht an einem Stück auftreten müssen. Erkrankt ein Beschäftigter innerhalb eines Jahre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Erkrankungen am ... / Zusammenfassung

Überblick Erkrankungen im Arbeitsleben sind für Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht eine Belastung, sei es durch Fehl- und damit betriebliche Ausfallzeiten, sei es durch zusätzliche Kosten verbunden mit der Entgeltfortzahlung, sei es durch zusätzliche Herausforderungen im Arbeitsschutz, mit denen Krankheitstage reduziert werden sollen. Psychische Erkrankungen stellen einen Ha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige Tätigkeiten bei beiden Tätigkeitsformen ebenso wie regelmäßig...mehr

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Betriebsrat / 5.2 An- und Abmeldepflicht

Liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 vor, so ist das Betriebsratsmitglied nach dem Wortlaut des Gesetzes von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien. Es bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers zur Arbeitsbefreiung des Betriebsratsmitglieds.[1] Für die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben während der Arbeitszeit ist deshalb ausreichend, ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Umfang der Freistellungspflicht

Rz. 8 Das letzte Wort "sind" des § 7 Abs. 1 Satz 1 steht grammatisch fehlerhaft im Plural. Die Voraussetzung der Erforderlichkeit bezieht sich auf die Zeit, die für die Untersuchungen benötigt wird – und nicht auf die Untersuchungen selbst. Für welche Untersuchungen freizustellen ist, ergibt sich vielmehr aus § 24d SGB V . Danach besteht während der Schwangerschaft, bei und n...mehr

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Betriebsrat / 8 Freistellung bei Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Gem. § 37 Abs. 6 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien für die Zeit der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Gem. § 37 Abs. 7 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied zudem während seiner regelmäßig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 8.2 Bildungsurlaub des Betriebsrats

Gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied zudem während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt 3 Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen und der Arbeitsverbände als geeignet anerkannt sind. Bei Inan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.13.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 12

§ 12 Abs. 1 TVAöD sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.14 Vermögenswirksame Leistungen

§ 13 Abs. 1 TVAöD regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Die Unterscheidung nach Tarifgebiet West (13,29 EUR) und Tarifgebiet Ost (6,65 EUR) besteht im TVAöD mit Wirkung vom 1.1.2008 nicht mehr. Hinweis Für die Auszubildenden der Sparkassen gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 TVAöD die Vorschrift des...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 10 Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

Verpflichtungen zur Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall werden unter dem Gesichtspunkt der drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften beurteilt. Achtung Steuerbilanz Für nach dem 31.12.1996 endende Wirtschaftsjahre sind in der Steuerbilanz Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nicht mehr zulässig.[1] Praxis-Beispiel Rückstellung für Entge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / 11 Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Todesfall

In Tarifverträgen ist bestimmt, dass beim Tod eines aktiven Arbeitnehmers der Lohn oder das Gehalt noch 3 Monate nach dem Tod an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird. Es handelt sich hierbei um einen Erfüllungsrückstand aus dem Arbeitsverhältnis, für den eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten anzusetzen ist sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Baulohn / 7 Urlaubsanspruch für gewerbliche Arbeitnehmer, Mindesturlaubsvergütung Krankheit

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 1.1.2015 bei einer Firma beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört und einen Betriebsrat hat. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Stundenlohn beträgt 22,40 EUR.[1] Seine Sollarbeitszeit beträgt im Februar 2024 insgesamt 160 Stunden sowie im März 2024 158 Stund...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / Zusammenfassung

Überblick In einem laufenden Arbeitsverhältnis sind die gegenseitigen Verpflichtungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers grundsätzlich ausgeglichen. Vielfach bestehen allerdings zum Bilanzstichtag vonseiten des Arbeitgebers noch Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer, z. B. wenn dieser noch Resturlaub zu bekommen hat oder wenn Lohnfortzahlungsverpflichtungen o. Ä. in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / 15.2 Steuerliche Bewertung

In der Steuerbilanz ist bei der Höhe von dem Erfüllungsbetrag auszugehen, der sich nach den erwarteten Ausgaben aufgrund der Preisverhältnisse am Bilanzstichtag richtet. Auch für die Frage, ob den Arbeitnehmern der Urlaubsanspruch zusteht, kommt es auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag an. Es ist daher für die Höhe der Rückstellung unbedeutend, ob nach dem Bilanzstichtag di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Gesundheitsma... / 4.3 Wirksamkeit und Nutzen von BGM

Zur Wirksamkeitsüberprüfung von Maßnahmen sind messbare Daten und Ziele erforderlich, die das betriebliche Krankheits- und Gesundheitsgeschehen betreffen. Zunehmende Relevanz erhält die Betrachtung des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Sozialkapital bei der Arbeit. Sozialkapital gibt die von Beschäftigten empfundene Qualität der Führung, gemeinsame Werte und Überzeugunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 13 Sozialversicherung und Gehaltsabrechnung

Die Sozialversicherung umfasst folgende Zweige: Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (ALV), Pflegeversicherung (PV) und Unfallversicherung (UV). Dabei werden die Beiträge in der RV und ALV i. d. R. vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte aufgebracht (Ausnahme u. a.: Geringverdiener, weiterbeschäftigte Rentner). In der KV wurde dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 1 Bruttobezüge

Im Steuerrecht wird ausschließlich der Begriff "Arbeitslohn" für sämtliche Einnahmen der Arbeitnehmer verwendet, während im Sozialversicherungsrecht von "Arbeitsentgelt" die Rede ist. Beide Begriffe stehen für die Bruttobezüge der Arbeitnehmer, wobei die Steuer- und Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit jeweils getrennt zu prüfen sind. Man unterscheidet verschiedene Arte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1.4 Krankengeld nach Ablauf der Entgeltfortzahlung

Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes oder Leistungsfortzahlung wird für die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung gezahlt. Besteht dieser Anspruch aufgrund von Vorerkrankungen nicht oder endet der Anspruch vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit, wird Krankengeld gezahlt. Dieses Krankengeld wird nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt bemessen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 1.1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer aus einem dort bezeichneten Anlass das Arbeitsverhältnis kündigt.[1] In diesen Fällen ist trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen. Nach Sinn und Zweck des EFZG ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen Versicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 5. Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Rz. 146 Es ist einem Arbeitgeber unbenommen, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Entgeltfortzahlung zu leisten, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der durch die Krankenversicherung gewährten Leistungen. Die Klausel verweist auf die gesetzlichen Regelungen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.3.4 Entgeltfortzahlung

Anders als nach § 3 Abs. 3 EFZG entsteht der Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 22 TVöD mit dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses, da § 22 TVöD eine eigenständige tarifliche Regelung ist und insoweit keine Verweisung auf das EFZG enthält. Daher steht auch Aushilfen immer Entgeltfortzahlung ab dem 1....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.2.5 Entgeltfortzahlung

Nach § 3 Abs. 3 EFZG entsteht der Entgeltfortzahlungsanspruch erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verpflichtungen aus Lohnfortzahlung

Rn. 38 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach Ansicht des BFH (BFH vom 27.06.2001, BStBl II 2001, 758; BFH vom 07.06.1988, BStBl II 1988, 886) dürfen in der StB keine Rückstellungen für Lohnfortzahlungsverpflichtungen bei Krankheit gebildet werden, obwohl mit zunehmendem Alter der ArbN die Lohnfortzahlungsverpflichtungen zunehmen. Der BFH begründet das steuerliches Rückstellungsver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Beschäfti... / 3 Krankheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist infolge einer Krankheit: arbeitsunfähig vom 1.3.-9.5., erhält Entgeltfortzahlung bis 11.4., dann Krankengeld. Welche Auswirkungen haben die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht? Ergebnis Für die Zeit bis zum Ende der Entgeltfortzahlung am 11.4. besteht eine zu allen Zweigen versicherungspflichtige Beschäft...mehr