Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 2.2 Dauer

Die Anspruchsdauer ist auf 6 Wochen begrenzt. Dies gilt auch, wenn Vorerkrankungen aufgrund der Lebendspende bestehen. Diese sind wie im Fall "normaler" Arbeitsunfähigkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG anzurechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 5 Urlaub und Krankheit

Erkrankung während des Urlaubs[2] Wird ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs krank, so werden nach § 9 BUrlG die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Dabei unterscheidet der § 9 BUrlG zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit. Nur bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit werden die entsprechenden Urlau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gebietsgleichstellung / 1.1.2 Leistungsrecht

Die Gleichstellungsvorschriften im Bereich des Leistungsrechts richten sich grundsätzlich nur auf den Leistungsanspruch selbst und auf die Anerkennung von leistungsauslösenden Tatbeständen. Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt der Grundsatz, dass Sachleistungen immer vom aushelfenden Träger und Geldleistungen immer vom zuständigen Träger er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterilisation / 2 Leistungsumfang

Es werden ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen zur Feststellung der Voraussetzungen für eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation, ärztliche Behandlungen, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie Krankenhauspflege gewährt. Ein Krankengeldanspruch besteht, sofern die wegen Krankheit erforderliche Sterilisation Arbeitsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Forderungsübergang / Zusammenfassung

Begriff Ein Forderungsübergang bezeichnet die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. Dies kann kraft Gesetzes oder rechtsgeschäftlich durch Abtretung erfolgen. Bei einem Forderungsübergang zahlt der Arbeitgeber Arbeitslohn nicht an den Arbeitnehmer, sondern aufgrund einer Abtretung oder Pfändung unmittelbar an einen Dritten aus. Dies hat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gebietsgleichstellung / 1.2.2 Leistungsrecht

Die Gleichstellungvorschriften in den Abkommen für Soziale Sicherheit für den Bereich des Leistungsrechts regeln grundsätzlich nur den Leistungsanspruch und die Anerkennung von leistungsauslösenden Tatbeständen. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass nur Leistungen in Anspruch genommen werden, die den in dem Staat lebenden und versicherten Personen zur Verf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM und betriebliche Mitbes... / 1.3 Ziele des BGM

Die Wirkungen sinnvoller Maßnahmen des BGM sind mittlerweile nachgewiesen, vor allem durch einen sinkenden Krankenstand und zufriedenere Mitarbeiter. Der letzte Aspekt ist unter dem Stichwort "Fachkräftemangel" nicht zu unterschätzen: Ein Unternehmen kann in Zeiten großer Nachfrage nach Personal Wettbewerbsvorteile durch solche Maßnahmen erzielen. Durch eine aktive und nachha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.10 Was passiert, wenn mein Arbeitnehmer krank wird?

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeit gebunden. Sollten Zwei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / Zusammenfassung

Begriff Durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) wurde bei Organspende der Versicherungsschutz und die finanzielle Absicherung eines Lebendspenders verbessert und auf eigene Rechtsgrundlagen gestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Den Anspruch des Spenders von Organen oder Geweben auf Leistungen der Krankenbehandlung bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinischer Dienst (MD) / 3.1 Begutachtungen

Der MD erstellt entsprechend dem Begutachtungsanlass und der sozialmedizinischen Problematik ein sozialmedizinisches Gutachten. Dies kann ein personen- oder sachbezogenes Gutachten nach Aktenlage, körperlicher Untersuchung in einer MD-Beratungsstelle oder einem Hausbesuch, in einem Pflegeheim, Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung sein. Der MD benötigt für seine Begutachtung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 3.1 Fälligkeit der Ansprüche

Die Vorschrift des § 56 SGB I sieht vor, dass die Sonderrechtsnachfolge nur in den Fällen eintritt, in denen es sich um fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen handelt. Alle übrigen fälligen Geldleistungen werden hingegen im Rahmen der Vorschrift des § 58 SGB I vererbt. Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen werden hingegen weder vererbt, noch im Rahmen der Sonderrec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 2.2 Höhe/Dauer der Förderung

Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem dargelegten Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers. Der Eingliederungszuschuss kann danach bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen und für eine Förderdauer von bis zu 12 Monaten gezahlt werden.[1] Der Zuschuss wird bei Förderbeginn in monatlichen Beträgen grundsätzlich für die gesamte Förderdauer einhe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / 8.3 Vom U2-Verfahren ausgenommene Personengruppen

Keine Umlagen sind allerdings zu entrichten aus dem Arbeitsentgelt bzw. den Vergütungen der Beamten, Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und den sonstigen vergleichbaren Beschäftigten, wenn diese nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dies gilt auch für beurlaubte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einstiegsgeld / 4.1 Dauer

Das Gesetz legt keine Mindestdauer, aber eine Höchstdauer des Einstiegsgeldes fest. Die Leistung wird danach längstens für 24 Monate gezahlt.[1] Diese Begrenzung soll gewährleisten, dass das Einstiegsgeld nicht zu einer Art Dauersubvention der Erwerbstätigkeit wird. Wichtig Einstiegsgeld auch bei Überschreitung der Hilfebedürftigkeitsschwelle möglich Das Einstiegsgeld zielt au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten bei Arbei... / 1 Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitationsleistungen/Teilhabe am Arbeitsleben

Voraussetzung für die Anerkennung als Anrechnungszeit ist, dass eine (pflicht-)versicherte Beschäftigung/Tätigkeit oder Wehrdienst/Zivildienst ein versichertes Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 EinsatzWVG unterbrochen wurde. Bei Renten mit Beginn ab dem 1.5.2003 gilt das nur für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit usw., die vor Vollendung des 17. und ab Vollendung des 25. L...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / 1.1 Ausgeschlossen von der Gleichstellung

Ausgeschlossen von der Gleichstellung mit Beitragszeiten nach Bundesrecht sind Zeiten, in denen nach DDR-Recht Pflichtbeiträge für Zeiten des Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuchs anzurechnen waren (sog. Studentenversicherung). Derartige Zeiten werden als Anrechnungszeiten (Schul-, Fachschul-, Hochschulausbildung) berücksichtigt.[1] Nicht vom Ausschluss erfasst werden Beitr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.7 Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankung

Der Fall Der Kläger war im Jahr 2019 in der Zeit ab dem 24.8.2019 an 68 Kalendertagen arbeitsunfähig erkrankt und im Jahr 2020 an weiteren 42 Kalendertagen. Die Beklagte leistete bis zum 13.8.2020 Entgeltfortzahlung. Der Kläger klagte nun auf Entgeltfortzahlung für weitere 10 Arbeitstage für den 18.8.2020 bis zum 23.9.2020. Es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen. Die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.11.2 Unbefristetes Arbeitsverhältnis: Fortsetzung durch Urlaubserteilung?

Der Fall Der Kläger stand seit dem 1.7.1999 aufgrund einer Reihe befristeter Arbeitsverträge in einem Arbeitsverhältnis zum beklagten Arbeitgeber. Zuletzt schlossen die Parteien einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.9.2020. Mit E-Mail vom 30.9.2020 teilte ein Mitarbeiter im Bereich Personal/Service dem Kläger nähere Einzelheiten zur Änderung der Versteuerung des geldwer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Technisches Hilfswerk / 3 Freistellung von der Arbeit/Entgeltfortzahlung

3.1 Pflichten des Arbeitgebers Nehmen Helfer an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit teil, sind sie von der Arbeit freizustellen. Der Arbeitgeber muss das Entgelt in der Höhe weitergewähren, wie es ohne den Dienst beim Technischen Hilfswerk angefallen wäre. Die THW-Helfer werden für die Dauer des Dienstes so gestellt, als übten sie ihre Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Technisches Hilfswerk / 3.1 Pflichten des Arbeitgebers

Nehmen Helfer an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit teil, sind sie von der Arbeit freizustellen. Der Arbeitgeber muss das Entgelt in der Höhe weitergewähren, wie es ohne den Dienst beim Technischen Hilfswerk angefallen wäre. Die THW-Helfer werden für die Dauer des Dienstes so gestellt, als übten sie ihre Beschäftigung bei ihrem Arbeitgeber weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Technisches Hilfswerk / 4 Arbeitsunfähigkeit infolge des THW-Dienstes

Ist eine Arbeitsunfähigkeit infolge eines Dienstes im Technischen Hilfswerk eingetreten, wird dem Arbeitgeber auf Antrag auch das im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall fortgezahlte Arbeitsentgelt (Arbeitgeberaufwendungen) erstattet.[1] Helfern, denen Arbeitslosengeld, Bürgergeld, andere Leistungen oder andere Bezüge oder Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Technisches Hilfswerk / 3.2 Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Einem privaten Arbeitgeber werden Arbeitgeberaufwendungen, das sind das weitergewährte Arbeitsentgelt und die von ihm zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberbeitrag) sowie die Aufwendungen für eine betriebliche Altersversorgung, grundsätzlich erstattet. Einbezogen ist auch die Umlage zur Unfallversicherung; nicht angespr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.4 Entgeltfortzahlung, Sozialleistungen

Bei Arbeitsunfähigkeit ist nach § 22 TVöD über die Dauer der Entgeltfortzahlung hinaus bis zum Ende der 39. Krankheitswoche ein Krankengeldzuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem Bruttokrankengeld der Krankenkasse und dem Nettoentgelt zu zahlen. Beschäftigte, die aus dem BAT/BAT-O auf den TVöD übergeleitet wurden, erhalten einen höheren Krankengeldzuschuss: Diesbezüglich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 4.2 Gesamtbetrachtung des Tarifvertrags

Einige Beispiele mögen die Schwachpunkte des TVöD verdeutlichen: Hinsichtlich der befristeten Verträge gelten für die Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten im Tarifgebiet West auch weiterhin Tarifregelungen, die die gesetzlichen Befristungsmöglichkeiten einschränken. Beispielsweise darf ein sachgrundlos befristeter Vertrag unter 6 Monaten nicht abgeschlossen werden. Im ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in Großunternehmen/Konz... / 3.11 Trennung von nationalen und internationalen Handlungsansätzen

Sind die Standorte des Unternehmens nicht auf Deutschland beschränkt, ergeben sich aufgrund der vielfältigen länderspezifischen Vorgaben und Regelungen weitere Besonderheiten für die praktische Umsetzung. Während die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, höhere Lohnkosten und ein ausgesprochen hohes Demografieproblem für die Niederlassungen in Deutschland charakteristisch sind,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 3.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Anspruch und Dauer der Zahlung des Krankengeldzuschusses (Einzelheiten siehe Krankenbezüge hängen von der Beschäftigungszeit ab (§ 22 Abs. 3 TVöD). Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und von mehr als 3 Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistungen zur sozialen Absicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 803 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Beherrschende Ges-GF sind idR nicht sozialversicherungspflichtig. Soll die Kap-Ges dennoch Aufwendungen für die Kranken- und/oder Altersvorsorge des Gesellschafters tragen, ist hierüber eine vorherige Vereinbarung erforderlich; s Urt des BFH v 11.02.1987 (BStBl II 1987, 461). Entspr gilt für den Abschluss einer Direktversicherung. Sofern die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.1.3 Zeiten ohne Arbeitsleistung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ziel der Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen war es, Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, sowie Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht auf die Beschäftigungszeit anzurechnen. Dieses Ziel konnte jedoch nicht umgesetzt werden. Praxis-Tipp Mit Ausnahme des Sonderurlaubs (Einzelheiten hierzu unten, Ziffer 2.1.4) werden auch Zeiten ohne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 5 Die Berechnung der Beschäftigungszeit im Einzelnen

Nach dem TVöD haben grundsätzlich nur die bis zum Eintritt des Ereignisses erreichten vollen Beschäftigungsjahre Bedeutung (vgl. z. B. § 34 Abs. 1 – Kündigungsfristen, § 23 Abs. 2 – Jubiläumsgeld). Wurde die Beschäftigungszeit z. B. durch einen Sonderurlaub unterbrochen, so ist die Beschäftigungszeit tageweise zu berechnen. Der erste und letzte Tag der Beschäftigungszeit wird ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 6 Festsetzung, Berichtigung, prozessuale Geltendmachung

Teilt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Beschäftigungszeit mit, so wird dadurch regelmäßig die Beschäftigungszeit festgehalten, die sich durch Anwendung der Tarifvorschrift auf den konkreten Einzelfall ergibt. Die Mitteilung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorischen Charakter. Ansprüche, die sich an der Beschäftigungszeit orientieren, kann der Arbeitnehmer nur auf die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.1.4 Ausgenommene Zeiten: Sonderurlaub

Zeiten eines Sonderurlaubs nach § 28 TVöD – der aus wichtigem Grund unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung gewährt werden kann – bleiben bei der Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich unberücksichtigt (§ 34 Abs. 3 Satz 2 TVöD). Sonderurlaub aus persönlichen Gründen der Beschäftigten wird auf die Beschäftigungszeit nicht angerechnet. Praxis-Beispiel Eine Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3.1 Dauer der Überlassung

Bei der Privatnutzung eines Dienstwagens hat der Arbeitnehmer die umfassende Nutzungsberechtigung nach Maßgabe der zugrunde liegenden (Dienstwagen-)Vereinbarung. Als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers besteht der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers so lange, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss. Dies umfasst zumindest auch Zeiträume, in denen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Diskriminierungs- und Nachteilsverbot (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 57 Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 sollen Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit vermieden oder ausgeglichen werden. Die Verwendung der Formulierung "Nachteile" lässt weiten Spielraum zu. Aus dem Grundgedanken des MuSchG ist damit die Partizipation am Arbeitsleben und Teilhabe gemeint, also nicht nur eingegrenzt auf finanzielle Aspekte, sondern darüber ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Abgrenzung zu krankheitsbedingter (ärztlich festgestellter) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 19 Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt den Fall einer innerhalb von 12 Wochen abgebrochenen Schwangerschaft als Fall der Krankheit und ordnet damit die Entgeltfortzahlung an (vgl. § 3 EFZG). Dies ist systemkonform, da nach Abbruch der Schwangerschaft eine solche nicht mehr vorliegt und damit die Voraussetzungen für die Anwendung des MuSchG entfallen. Die Sonderregelung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ärztliche Feststellung einer Gefährdung

Rz. 8 Für ein Beschäftigungsverbot sind der individuelle Gesundheitszustand und die konkrete Arbeitstätigkeit der schwangeren Arbeitnehmerin maßgebend. Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit mit einer Gefährdung der Gesundheit von Mutter oder Kind verbunden ist und die Fortsetzung der Arbeit für die Gefährdung kausal ist. Gefährdung ist dabei ein abstrakter Rechtsbegriff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.3 Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

Rz. 44 Da grundsätzlich die Beschäftigungspflicht weiterhin besteht, kann das Vorliegen einer Krankheit das Beschäftigungsverbot überlagern, etwa wenn sich innerhalb des Schwangerschaftsverlaufes oder unabhängig davon gesundheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit einstellt. In dem Fall wird die Arbeitsunfähigkeit wie bei Nicht-Schwangeren, also im üblichen Prozess festgestellt, ärz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.3 Entgeltfortzahlung

Zweck des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) ist es, den Arbeitnehmer vor Entgeltkürzungen bei Krankheit und feiertagsbedingtem Arbeitsausfall zu bewahren. Für die Entgeltfortzahlung gilt grundsätzlich das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf das Entgelt, das er erhalten hätte, wenn die Arbeitszeit nicht ausgefallen wäre. Zum Entgelt gehören dabei neben dem ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 34 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die persönlichen Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn der ArbN während des Bezugs von KuG arbeitsunfähig (vgl > Krankengeld Rz 2) wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall (> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) besteht oder ohne die > Kurzarbeit bestehen würde. Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist die Arb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Nutzungsüberlassung für Privatfahrten

Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Darf der ArbN ein betriebliches Fahrzeug auch zu privaten Fahrten benutzen, so entsteht daraus ein geldwerter Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört (> Arbeitslohn Rz 28 ff, > Sachbezüge; BFH 197, 142 = BStBl 2002 II, 370; zur Vorteilsbewertung > Rz 20 ff). Der Sachbezug ist übrigens auch arbeitsrechtlich Teil der Arbeitsvergütung (BAG vom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Durchführung des Günstigkeitsvergleichs

Rz. 37 Nach der Rechtsprechung des BAG[1] bezieht sich der durchzuführende Günstigkeitsvergleich immer nur auf die jeweilige Abweichung von der gesetzlichen Anordnung. Es ist also die konkrete in einem Kollektiv- oder Einzelvertrag enthaltene Regelung mit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung zu vergleichen. Eine Kompensation einer ungünstigen Abweichung mit einer für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Einzelfälle

Rz. 38 Unzulässig sind nach dem Vorgenannten etwa die folgenden Abweichungen, weil sie zuungunsten des Anspruchsberechtigten wirken: das Abhängigmachen der Entgeltfortzahlung von der Verpflichtung zur Vorlage einer weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung[1] die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten, vom Arbeitgeber benannten Arztes[2] die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 3 Fortzahlung im Krankheitsfall

Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist grundsätzlich das vertragsgemäße Arbeitsentgelt fortzuzahlen, also auch das 13. Monatsgehalt. Dies gilt jedoch nur für die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung.[1] Achtung Kürzungsmöglichkeit bei längerer Krankheit Wird ein 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart, so entsteht für Zeiten, in d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.3 Verzicht auf künftige Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Praxis-Beispiel Vereinfacht nach BAG, Urteil v. 20.8.1980, 5 AZR 218/78 [1]: Firma F kündigte am 23.11. das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr seit dem 13.9. beschäftigten, jedoch vom 8.11. bis 12.12. arbeitsunfähigen Arbeitnehmer A fristlos. Im Kündigungsschutzverfahren wurde das Arbeitsverhältnis durch gerichtlichen Vergleich vom 21.12. zum 30.11. beendet. Im Streit ste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Tarifvertrag

Rz. 7 Grundsätzlich darf durch Tarifverträge nicht zuungunsten der Arbeitnehmer bzw. der in §§ 10 und 11 EFZG genannten Personen abgewichen werden. Eine Ausnahme nennt § 12 EFZG selbst, indem auf § 4 Abs. 4 EFZG verwiesen wird. Dort ist geregelt, dass durch Tarifvertrag eine abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden kann.[1] Rz. 8 K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.6 Verzichtswirkung gegenüber Krankenversicherungsträgern

Rz. 28 Problematisch ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den Entgeltfortzahlungsanspruch dann, wenn dies – etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder infolge der Nichtgeltendmachung bei vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen – zulasten der Krankenversicherung geschieht. Hier ist wegen der Vorschrift des § 115 Abs. 1 SGB X nicht nur das Verhältnis Arbeitnehmer – Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Betriebsvereinbarung

Rz. 10 Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen und gestalten unmittelbar und zwingend die betrieblichen Arbeitsverhältnisse (§ 77 BetrVG). Durch sie kann nicht zuungunsten der Arbeitnehmer von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes abgewichen werden; gleichwohl abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sind unwirksam.[1] Wegen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.2 Verzicht auf entstandene Ansprüche während des Arbeitsverhältnisses

Rz. 20 Auch in diesen Fällen geht das Bundesarbeitsgericht zu Recht davon aus, dass ein solcher Verzicht gegen § 12 EFZG verstößt.[1] Begründet wird dies in einer noch zu der Vorläufer-Norm des § 9 LohnFG ergangenen Entscheidung[2] mit der Erwägung, auch in dieser Konstellation befinde sich der Arbeitnehmer weiterhin in einer Abhängigkeitssituation vom Arbeitgeber. Hier seie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 2.4 Anspruchsausschluss bei Leistungen der Sozialversicherungsträger (Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2)

Rz. 12 Die Pflicht des Arbeitgebers zur Pflege und Behandlung sowie zum Tragen der dadurch entstehenden Kosten besteht nur insoweit, als nicht ein Sozialversicherungsträger entsprechende Leistungen erbringt.[1] Dabei handelt es sich i. d. R. um die Träger der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, nicht jedoch um private Leistungsträger. Nur Erstere erbringen über die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorschriften des EFZG

Rz. 4 Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf lediglich von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (mit Ausnahme von § 4 Abs. 4 EFZG) nicht zuungunsten der Arbeitnehmer und der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten abgewichen werden. Rz. 5 Damit sind also Entgeltfortzahlungsbestimmungen anderer Gesetze ausgenommen; hier sind Abweichungen nach den allgemeinen Grundsä...mehr