Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.4 Anrechnung von Kapitalerträgen

Rz. 18 Da das automatisierte Abrufverfahren nach § 151b zwischen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der Finanzverwaltung nur die Einkünfte erfassen kann, die der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung angegeben hat, wird durch Abs. 6 gewährleistet, dass alle Kapitalerträge im Rahmen eines den automatisierten Datenabruf ergänzenden Verfahr...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2.1 Pflichtbeiträge für Arbeitslose mit Leistungsbezug

Rz. 6 Versicherte, die von der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld bezogen haben, waren in der Zeit vom 1.7.1978 bis zum 31.12.1982 für die gesamte Dauer des Leistungsbezuges rentenversicherungspflichtig (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 RKG a. F., § 1227 Abs. 1 Nr. 10 RVO a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 12 AVG a. F.). Die dadurch entstandenen Beitragszei...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2.5 Pflichtbeiträge für Bezieher von Mutterschaftsgeld

Rz. 11 Personen, die in der Zeit vom 1.7.1979 bis zum 31.12.1983 Mutterschaftsgeld bezogen haben, waren für die Zeit nach Ablauf der 8- bzw. 12-wöchigen Schutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes gemäß § 1227 Abs. 1 Nr. 11 RVO a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 13 AVG a. F., § 29 Abs. 1 Nr. 6 RKG a. F. rentenversicherungspflichtig. Die aufgrund dieser Versicherungspflicht fälli...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2.3 Pflichtbeiträge für Bezieher von Versorgungskrankengeld

Rz. 9 Personen, denen ein Träger der Kriegsopferversorgung während einer medizinischen Maßnahme mindestens einen Kalendermonat Versorgungskrankengeld gezahlt hat, waren in der Zeit vom 1.10.1974 bis zum 31.12.1983 für die Zeit des weiteren Bezuges dieser Leistung rentenversicherungspflichtig. Versicherungspflicht bestand also auch für diesen Personenkreis nicht für die Dauer...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2.4 Pflichtbeiträge für Bezieher von Übergangsgeld oder Verletztengeld

Rz. 10 Personen, denen ein sonstiger Träger der Rehabilitation (z. B. Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger) mindestens einen Kalendermonat Übergangsgeld gezahlt hat, waren in der Zeit vom 1.10.1974 bis zum 31.12.1983 für die Dauer des gesamten Leistungsbezuges pflichtversichert (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c RKG a. F., § 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst. c RVO a. F., ...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2.2 Pflichtbeiträge für Krankengeldbezieher

Rz. 8 Personen, denen ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zwölf Kalendermonate ununterbrochen Krankengeld gezahlt hatte, waren gemäß § 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst. a RVO a. F., § 2 Nr. 10a AVG a. F., § 29 Abs. 1 Nr. 4 RKG a. F. in der Zeit vom 1.10.1974 bis 31.12.1983 für die Zeit des weiteren Bezuges von Krankengeld und darüber hinaus für höchstens weitere 24 Kale...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.1 Berücksichtigung von Beiträgen für Anrechnungszeiten als Beitragszeiten

Rz. 3 Zeiten, in denen vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt worden sind, die ein Versicherter ganz oder teilweise getragen hat, gelten nach Abs. 1 der Vorschrift als Beitragszeiten. Von Abs. 1 werden Zeiten des Bezuges von Lohnersatzleistungen erfasst, für die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gemäß §...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt, dass die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 für Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Leistung zur Rehabilitation gezahlten Beiträge für Anrechnungszeiten[1] gemäß § 130b RKG, § 1385b RVO, § 112b AVG, die ein Versicherter ganz oder teilweise getragen hat, als Beitragszeiten anzuerkennen sind. Gleichzeitig sind diese Zeiten gemäß § 252 Abs. ...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / VIII. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Die Aussetzung der Kürzung wegen Unterhalts ist begrenzt auf den fiktiven gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Berechtigten. Dieser wird im Rahmen der Anpassung nicht auf der Grundlage der bereinigten Nettoeinkünfte aus der bezogenen Rente, sondern der ungekürzten Bruttoversorgung des Ausgleichspflichtigen berechnet.[68] Im Verfahren nach § 33 Abs. 1 VersAusglG ist bei der Prü...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / V. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG)

Wurde bei Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nach dem bis 31.8.2009 geltenden Recht ein Anrecht des insgesamt ausgleichsberechtigten Ehegatten nach Teilausgleich gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG verrechnet, so ist die schuldrechtliche Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG entsprechend gemindert.[52] Wird hierbei ein Anrecht aus der gesetzlichen Rentenv...mehr

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FF 11/2020, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Sie streiten in einem isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich darüber, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist. [2] Die im März 1960 geborene Antragstellerin und der im Juli 1939 geborene Antragsgegner heirateten am 23.10.1981. Aus ihrer Ehe sind drei (in den Jahren 19...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.5 Besonderheiten bei DDR-Anwartschaften

Der Versorgungsausgleich ist auch bei einer Scheidung von Ehen durchzuführen, die in der früheren DDR geschlossen worden sind (Art. 234 § 6 EGBGB). Durch die interne Teilung der Versorgungsanrechte kann der Versorgungsausgleich auch bezüglich der in den neuen Bundesländern erworbenen Anrechte durchgeführt werden. Das unterschiedliche Rentenniveau und die Ausgleichsdynamik wi...mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2.1 Gesetzliche Rentenversicherung

Die vom Träger der Rentenversicherung im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu ermittelnde monatliche Rente, die der Berechtigte zu beanspruchen hätte, wenn er am Stichtag die Regelaltersgrenze des 65. bzw. 67. Lebensjahres erreichen würde, ergibt sich aus der Multiplikation der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 SGB VI) mit dem Rentenartfaktor und dem ak...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.1 Interne Teilung

Grundsätzlich ist jedes Anrecht in seinem Versorgungssystem zu teilen (§ 10 Abs. 1 VersAusglG). Die interne Realteilung soll eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen (§ 11 Abs. 1 VersAusglG), indem zugunsten des Ausgleichsberechtigten ein eigenständiges und gesichertes Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts mit vergleich...mehr

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Jansen, SGB VI § 135 Nachve... / 2.1 Versicherungsfreie Beschäftigte bei einem Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 4 Bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, dass Beamte oder sonstige Beschäftigte (DO-Angestellte) von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf Versorgung nach be...mehr

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FF 06/2020, Totalrevision d... / 1 Anmerkung

Mit diesem Beschluss setzt der BGH seine ständige Rechtsprechung zur Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich (VA) nach § 51 VersAusglG bei Vorversterben eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG) fort, präzisiert sie aber bezüglich der Zulässigkeitsvoraussetzungen. Mit den vielfältigen Gegenargumenten gegen seine Rechtsprechung hat sich der BGH in den Vorentscheidungen...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 26.2.2020 – XII ZB 531/19 a) Das Verfahren über die Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung richtet sich gegen den Versorgungsträger als Antragsgegner. Die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person sind entweder Antragsteller oder weitere Beteiligte des Verfahrens (im Anschl. an Senatsbeschl. v. 2.8.2017 – XII ZB 170/16, FamRZ 2017, 1...mehr

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FF 06/2020, 30 Jahre Deutsche Einheit – auch im Familienrecht

Christian Grabow Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990 vollendete die staatliche Einheit Deutschlands. Mit ihr war die Rechtsangleichung verbunden. Im Wesentlichen kam auf dem Gebiet der ehemaligen DDR das Recht der Bundesrepublik zur Anwendung. Das galt auch für das Familienrecht. Dennoch war es notwendig, einen interlokalen kollisionsrechtlichen Regelungsrahme...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 5. Mannigfache Intransparenz

Der Vollzug des Versorgungsausgleichs ist durch ein hohes Maß an Intransparenz gekennzeichnet. a) In den gerichtlichen Versorgungsausgleichsentscheidungen werden regelmäßig Anrechte in Höhe von Euro-Beträgen oder Anrechte in Höhe von Entgeltpunkten, jeweils bezogen auf einen u.U. weit zurückliegenden Zeitpunkt, übertragen. Um welche aktuellen Euro-Beträge es geht, können alle...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 Beitra... / 2.1 Versicherungsdauer und Bewertung

Rz. 2 Kindererziehungszeiten wurden durch das HEZG mit Wirkung zum 1.1.1986 als rentenrechtlich relevante Zeit eingeführt. Als Kindererziehungszeiten waren die ersten 12 Kalendermonate nach Ablauf des Geburtsmonats eines Kindes anzuerkennen. Mit dem Inkrafttreten des SGB VI am 1.1.1992 wurde der zeitliche Umfang von Kindererziehungszeiten verlängert. Gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.2 Zurechnungszeit beim Versorgungsausgleich

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe ist grundsätzlich ein Versorgungsausgleich nach den Vorschriften des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG; bis zum 31.8.2009 gemäß § 1587b BGB) durchzuführen. Das Gleiche gilt bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit/Lebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Kindererziehungszeiten wurden durch das Hinterbliebenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) v. 11.7.1985 mit Wirkung zum 1.1.1986 als rentenrechtliche Zeiten eingeführt. Das HEZG sah die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in den ersten 12 Kalendermonaten nach dem Geburtsmonat eines Kindes vor; hierbei galten die bis zum 31.12.1985 zurückgelegten Kindererziehun...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Seit Einführung der dynamischen Rente durch die Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze (ArVNG, AnVNG, KnVNG; Inkraftreten = 1.1.1957) richtet sich die Höhe einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Höhe der während eines Versicherungslebens gezahlten Beiträge sowie dem Umfang der anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten i. S. v. § 54 (§ 63 Abs. 1 und 3)...mehr

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Jansen, SGB VI § 249 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) in Kraft getreten. Abs. 2 Satz 1 wurde durch das Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 1 Nr. 59 i. V. m. Art. 42 Abs. 1 RÜG) neu gefasst. An die Stelle der Wörter "im Geltungsberei...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.5 Bewertung der Zurechnungszeit

Rz. 11 Die Zurechnungszeit als beitragsfreie Zeit i. S. v. § 54 Abs. 4 erhält grundsätzlich für jeden Kalendermonat den vollen Gesamtleistungswert für beitragsfreie Zeiten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt (Umkehrschluss aus §§ 74, 263). Dabei wird sie mit dem höheren Durchschnittswert aus der Grundbewertung aus allen Beiträgen...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.1 Zurechnungszeit bei Folgerenten

Rz. 8 Die in einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Erziehungsrente enthaltene Zurechnungszeit ist bei Berechnung von Folgerenten (z. B. Regelaltersrente, Hinterbliebenenrente) gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 als Anrechnungszeit zu berücksichtigen. Dadurch sollen einerseits versicherungsrechtliche Lücken geschlossen werden, die durch den Rentenbezug entstanden sind. Anderers...mehr

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FF 01/2020, Bemessung des e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt ab Oktober 2016. [2] Aus der am 4.12.1980 geschlossenen Ehe der Beteiligten sind zwei 1981 und 1984 geborene Töchter hervorgegangen. Die Beteiligten trennten sich am 5.8.2007; seit dem 2.1.2009 ist ihre Ehe rechtskräftig geschieden. [3] Der im Mai 1953 geborene Ant...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreier Teil der Renten aufgrund der Anpassung des aktuellen Rentenwertes (Ost)

Leitsatz Auch die reguläre Anpassung der Renten anhand des aktuellen Rentenwertes (Ost) gemäß § 255a SGB VI stellt eine regelmäßige Anpassung i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG dar und führt nicht zur Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente. Normenkette § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Sätze 6 und 7 EStG Sachverhalt Der K...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Der BGH hat nochmals seine Rechtsprechung bestätigt, dass im Falle der Ermittlung des Ausgleichswerts einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich die interne Teilung des Anrechts nicht mit Bezug auf das Ehezeitende, sondern mit Bezug auf die Entscheidung des Gerichts auszuspre...mehr

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FF 09/2019, Ehevertrag in z... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbund um einen Stufenantrag zum Zugewinnausgleich und die Wirksamkeit eines Ehevertrags. [2] Der 1968 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die 1965 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) schlossen im Oktober 1995 die Ehe. Aus ihrer Verbindung sind vier gemeinsame Kinder hervorgegangen, ein bereits vor der ...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung

Im Rahmen der externen Teilung muss der Ausgleichsberechtigte an den allgemeinen Wertsteigerungen des zu übertragenen Anrechts in der Zeit zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich teilhaben. Dies gilt generell und unabhängig von der Art der Dynamik des auszugleichenden Anrechts. Der BGH hat erneut entschieden, dass bei Anrechten, di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Im Prinzip wird die von jedem der Ehegatten – entsprechendes gilt für > Lebenspartner – während der Ehezeit erworbene Versorgungsanwartschaft einschließlich bestehender Anrechte hälftig geteilt; entsprechendes geschieht bei mehreren Anwartschaften/Anrechten. Dem bisher versorgungsberechtigten Ehegatten verbleibt ein entsprechend gemindertes ...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.4 Die Hinzuverdienstgrenzen

Rz. 22 Abs. 1c bestimmt die für die Leistung der Erwerbsminderungsrenten maßgeblichen (rentenunschädlichen) Hinzuverdienstgrenzen. Werden keine höheren Einkünfte als die Hinzuverdienstgrenze erzielt, wird die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe gezahlt. Rz. 23 Die Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt nach Abs. 1c Nr. 1 das 0,81fache d...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.5 Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen/Höhe der Teilrenten

Rz. 26 Bei Überschreiten der für die Rente wegen voller Erwerbsminderung, wegen teilweiser Erwerbsminderung und für Bergleute nach Abs. 1c rentenunschädlichen Hinzuverdienstgrenzen wird die Rente nach Abs. 1a Satz 1 nur als Teilrente geleistet. Die Höhe der Teilrente wird bestimmt, indem 1/12 des den rentenunschädlichen Hinzuverdienst übersteigenden Hinzuverdienstes zu 40 % ...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 96a ist mit Wirkung zum 1.1.1996 durch Art. 1 Nr. 17 des SGB VI-Änderungsgesetzes v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) in das SGB VI eingefügt worden und regelte zunächst die Kollision von Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen mit Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nach den §§ 43 und 44 in ihrer bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung. Zu diesem Zweck wurde den damali...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 1 Allgemeines

Rz. 10 § 96a regelt (zunächst) die Kollision von Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen mit Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den §§ 43, 45 und 240. Damit sind alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, d. h. sowohl die Renten aus eigener Versicherung als auch die Hinterbliebenenrenten – mit Ausnahme des Bezugs einer Altersrente ab Erreichen der Regelalt...mehr

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FF 02/2019, FF 02/2019 / Versorgungsausgleich

OLG Köln, Beschl. v. 7.12.2018 – 10 UF 158/18 1. Da die Wertentwicklung knappschaftlicher Entgeltpunkte, die nach § 82 SGB VI einen höheren Rentenartfaktor aufweisen als Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung nach § 67 SGB VI, gegenüber letzteren Anrechten höher ist, bedarf es bei ihrer Teilung einer entsprechenden Klarstellung im Tenor. 2. Verfügt der ausgleichsb...mehr

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FF 10/2018, Abänderung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Auf den am 5.6.1992 zugestellten Antrag wurde die am 15.8.1975 geschlossene Ehe der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und des Antragsgegners (im Folgenden: Ehemann) durch Urteil des Familiengerichts vom 17.10.1994 geschieden und der Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht durchgeführt. Während der Ehezeit (1.8.1975 bis 31.5.1992; §§ 1587 ...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Die in 1977 geschlossene Ehe der Beteiligten wurde mit Urteil des AG in 1998 geschieden. Zugleich wurde im Verbund der Versorgungsausgleich dergestalt durchgeführt, dass zu Lasten der Versorgungsanwartschaften des Antragstellers beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen auf dem Konto der Antragsgegnerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte...mehr

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FF 10/2018, Versorgungsausg... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Altentscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 26.5.1966 geschlossene Ehe des 1943 geborenen Antragstellers mit der früheren Ehefrau wurde auf den am 22.6.1995 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 7.1.1998 rechtskräftig geschieden. Der...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / IV. Vereinbarungen (§§ 6–8 VersAusglG)

Nach § 7 Abs. 1 VersAusglG bedarf eine Vereinbarung über die Regelung des Versorgungsausgleichs nur dann einer notariellen Beurkundung, wenn diese vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen wird. Erfolgt der Ausschluss des Versorgungsausgleichs in einem Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG durch privatschriftliche Verein...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / IX. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Das OLG Koblenz[76] betont nochmals, dass die Aussetzung der Kürzung aufgrund der Vorschrift des § 33 Abs. 1 VersAusglG, also die Anpassung wegen Unterhalts, auf der Grundlage des Bruttobetrages der fiktiven, ungekürzten Versorgung zu erfolgen hat. Damit ist der Unterhaltsanspruch gegen den Ausgleichspflichtigen nicht unbedingt identisch mit der Anpassung, da dieser auf der ...mehr

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FF 9/2018, Verpflichtung de... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Durch Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – T. vom … Juli 2009 wurden im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs Anrechte des Antragsgegners in der gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 473,91 EUR im Wege des Splittings sowie weitere Anrechte von monatlich 49,70 EUR im Wege des erweiterten S...mehr

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Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 2.3 Erziehungsrente bei Rentensplitting (Abs. 3)

Rz. 13 Vom 1.1.2002 an haben Ehegatten die Möglichkeit, durch eine übereinstimmende Erklärung gemäß §§ 120a bis 120c das sog. Rentensplitting unter Ehegatten zu betreiben, d. h., sie können bestimmen, dass von ihnen in der Ehe erworbene Ansprüche auf eine Rente zwischen ihnen aufgeteilt werden. Für eingetragene Lebenspartner i. S. d. § 1 LPartG besteht seit dem 1.1.2005 die ...mehr

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FF 5/2018, Neue Härtegründe... / c) Auszahlung einer Versorgung

§ 27 VersAusglG kommt ebenfalls in Betracht, wenn sich ein Ehegatte ein Anrecht abfinden lässt und ein Ausgleich in einem anderen System (Zugewinnausgleich oder Unterhalt) nicht möglich ist.[9] In den vorstehend unter a) bis c) aufgeführten Fällen hat der BGH eine Verrechnung der Kapitalwerte für zulässig erachtet dergestalt, dass der vom Wertverzehr erfasste oder vom Ausglei...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 2.1 Persönliche Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)

Rz. 2 Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich gemäß § 64, indem die Summe der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1), der Rentenartfaktor (§§ 67, 82, 255, 265 Abs. 7) und der aktuelle Rentenwert (§§ 68, 255a) mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Gemäß § 66 Abs. 1 ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrage...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönliche Entgeltpunkte

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie ergänzt § 66 Abs. 1 hinsichtlich der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für die Berechnung einer Monatsrente (§ 64) mit knappschaftlichem Leistungsanteil. Während nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht die Höhe des jährlichen Leist...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie ergänzt § 66 Abs. 1 hinsichtlich der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für die Berechnung einer Monatsrente (§ 64) mit knappschaftlichem Leistungsanteil. Während nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht die Höhe des jährlichen Leistungszuschlags...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 2.2 Berechnung des Monatsbetrags einer Rente für Bergleute

Rz. 4 Die Rente für Bergleute ist eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die alternativ gemäß § 45 Abs. 1 bei Eintritt von im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit oder gemäß § 45 Abs. 3 nach langjähriger Untertagearbeit bei Vollendung des 50. Lebensjahres eines Versicherten geleistet wird. Die Rente für Bergleute ergänzt die Erwerbsminderungsrenten gem...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Persönliche Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag) Rz. 2 Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich gemäß § 64, indem die Summe der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1), der Rentenartfaktor (§§ 67, 82, 255, 265 Abs. 7) und der aktuelle Rentenwert (§§ 68, 255a) mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Gemäß § 66 Abs. ...mehr