Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / e) Besonderheiten beim gemeinschaftlichen Testament

aa) Freie Verfügungsmöglichkeit des Überlebenden Rz. 87 Ist dem überlebenden Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament die Möglichkeit offengehalten, durch letztwillige Verfügung einen anderen Schlusserben als den vorgesehenen einzusetzen, so rechtfertigt diese Möglichkeit allein noch nicht das Verlangen eines Erbscheins, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorl...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Ersatzsurrogation

Rz. 236 Was als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstandes anzusehen ist, fällt in den Nachlass; also alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung oder wegen Vertragsverletzung. Auch Versicherungsansprüche über Nachlassgegenstände werden von der Ersatzsurrogation erfasst.mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / IV. Grundstücksverfügungen des Testamentsvollstreckers

1. Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers Rz. 345 Unterliegt das betreffende Grundstück der Verwaltung des Testamentsvollstreckers, so hat ausschließlich er das Verfügungsrecht darüber (§§ 2205, 2211 BGB). Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so haben die Erben keine Verfügungsmacht, und zwar ab dem Erbfall und nicht erst ab der Annahme des Testamentsvollstreckeramtes....mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / XIV. Löschung untergegangener höchstpersönlicher Rechte

1. Höchstpersönliche Rechte Rz. 146 Beschränkte dingliche Rechte für eine natürliche Person, die maximal auf Lebenszeit bestehen können und kraft Gesetzes nicht übertragbar sind, wie Nießbrauch (§§ 1030 ff. BGB), Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) und andere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§§ 1090 ff. BGB) sowie die Wohnrechtsreallast (§ 1105 BGB), erlöschen kraft Gesetzes m...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (5) Unverjährbarkeit des Grundbuchberichtigungsanspruchs

Rz. 214 Der Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs verjährt nicht, § 898 BGB.mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Grundbuchmäßiger Vollzug

(1) Verfahrensrechtliche Erklärungen Rz. 280 Für den grundbuchmäßigen Vollzug bedarf es dreier grundbuchverfahrensrechtlicher Erklärungen: (2) Muster: Grundbuchberichtigungsbewilligung und -antrag nach...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Tod des Veräußerers

a) Bindende Willenserklärung Rz. 110 Beim Tod des Grundstücksveräußerers handelt es sich nicht um einen Verlust der Verfügungsbefugnis i.S.d. § 878 BGB. Entscheidend ist nur der Zeitpunkt der Abgabe der Auflassungserklärung als Willenserklärung und der Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO in notariell beurkundeter oder beglaubigter Form (§ 29 GBO). Es kommt auch nicht darauf ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / XV. Formblatt: Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 165 Vom Abdruck wurde abgesehen. Das Original Formblatt mit aktuellem Stand ist abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.359.01.0030.01.DEU.mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Berichtigung des Grundbuchs auf den Vorerben

1. Schutz des Nacherben durch Nacherbenvermerk Rz. 357 Damit Dritte nicht gutgläubig vom Vorerben auf der Grundlage von Grundstücksverfügungen erwerben können, zu denen der Vorerbe im Hinblick auf die Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113 ff. BGB nicht berechtigt ist, sieht das Gesetz die Eintragung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch vor, sobald der Vorerbe als Rechtsnachfol...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Unrichtigkeitsnachweis

Rz. 31 Der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs kann bei der Erbfolge nur durch solche Urkunden geführt werden, die in § 35 GBO genannt sind, d.h. entweder durchmehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Materiellrechtliche Situation

aa) Bewilligungsgrundsatz des materiellen und des formellen Rechts Rz. 207 Das materielle Recht stellt auf die grundbuchrechtlichen Erfordernisse ab. Nach dem grundbuchrechtlichen Bewilligungsgrundsatz muss der durch die Berichtigung in seiner Rechtsstellung Betroffene – und sei dies nur eine "Buchrechtsstellung" – die Berichtigung bewilligen (§§ 19, 22 GBO). In den obigen Be...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Abschichtung mit Erbteilsübertragung

a) Verkauf des Erbteils Rz. 296 Die Nachlassauseinandersetzung kann auch in der Weise vorgenommen werden, dass ein Miterbe die Erbteile der anderen Miterben aufkauft. Auf diesem Weg wird das Gesamthandseigentum aller Miterben in das Alleineigentum des Erwerbers überführt. Das Kausalgeschäft – in der Regel ein Kaufvertrag – bedarf nach § 2371 BGB der notariellen Beurkundung, eb...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Einzelheiten zum vorläufigen Rechtsschutz

1. Widerspruch und Rechtshängigkeitsvermerk a) Formale Hürden für den Widerspruch Rz. 183 Der vom Gesetz zur Verfügung gestellte Widerspruch nach § 899 BGB, der gegen die Richtigkeit eines falschen Grundbucheintrags "protestiert", kann im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn entweder der Buchberechtigte die Eintragung bewilligt oder wenn eine einstweilige Verfügung ergangen ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Der Erblasser ist im Grundbuch als Alleineigentümer eines Grundstücks eingetragen. Beerbt wurde er von der Witwe zur Hälfte und von den beiden gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern zu je einem Viertel. Die Erbengemeinschaft bleibt bestehen; anstelle des Erblassers sollen die Erben in Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen werden (zum Recht auf Grundbucheinsicht...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / E. Grundbuchberichtigung nach Erbteilsübertragung

I. Grundbuchrechtliche Erfordernisse Rz. 256 Der Erbteil eines Miterben geht mit der notariellen Beurkundung des Erbteilsübertragungsvertrages nach § 2033 BGB auf den Erbteilserwerber über. Gehört zum Nachlass Grundbesitz und sind die originären Miterben bereits im Grundbuch eingetragen, so wird das Grundbuch damit unrichtig, § 894 BGB. Die nach §§ 22, 19 GBO erforderliche Ber...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / III. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 132 § 34 IntErbRVG regelt die örtliche und die sachliche Zuständigkeit. Nach § 34 Abs. 4 IntErbRVG ist das Amtsgericht als Nachlassgericht sachlich ausschließlich zuständig. Sind nach landesgesetzlichen Vorschriften für die Aufgaben des Nachlassgerichts andere Stellen als Gerichte zuständig, so sind diese ausschließlich zuständig, § 34 Abs. 4 S. 4 IntErbRVG.mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / V. Grundbuchberichtigungsanspruch als Anspruch i.S.v. § 2039 BGB

1. Gesetzliche Prozessstandschaft für jeden Miterben Rz. 223 Nach dem Modell der Gesamthandsgemeinschaft, das das BGB für die Erbengemeinschaft gewählt hat, müsste jeder im Nachlass befindliche Anspruch von allen Erben gemeinschaftlich geltend gemacht werden, §§ 2038, 2040 BGB. Dies würde zu einer praxisfernen Schwerfälligkeit bei der Verwaltung des Nachlasses führen. Um eine ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Zweitberichtigung des Grundbuchs

a) Einziehung des unrichtigen Erbscheins und Neuerteilung eines richtigen Erbscheins Rz. 123 Wird nach den Erbscheinsvorschriften ein unrichtiger Erbschein eingezogen (§ 2361 BGB) und ein neuer erteilt, der die Erbfolge nunmehr anders ausweist, so ist die ursprünglich vorgenommene Grundbuchberichtigung zu korrigieren durch eine Zweitberichtigung (vgl. Fall Rdn 124). Minderjäh...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / IV. Transmortale Vollmacht

Rz. 315 Die transmortale Vollmacht an einen Miterben ist wirksam, OLG Schleswig, Beschl. v. 15.7.2014 – 2 W 48/14.[294]mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Berichtigung eines Erbscheins oder dessen Einziehung?

Rz. 127 Ob Erbscheine überhaupt und ggf. in welchem Umfang einer Berichtigung nach § 42 FamFG zugänglich sind, ist umstritten. Teilweise wird vertreten, Schreibfehler, unerhebliche Falschbezeichnungen oder "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" könnten im Erbschein berichtigt werden, sofern dessen sachlicher Gehalt nicht berührt wird.[139] Nach anderer Ansicht scheidet eine Be...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 124 Im Januar 2021 verstarb in Traunstein eine Amerikanerin unter Hinterlassung von unbeweglichem Vermögen in Deutschland. In einem privatschriftlichen Testament aus dem Jahr 1997 hatte sie ihren Ehemann, der nunmehr in Deutschland lebt, zum alleinigen Erben eingesetzt. Ihr letzter gewöhnlicher Aufenthalt war in Los Angeles. Das IPR Kaliforniens sieht vor, dass beweglich...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 5. Die Einordnung des § 1371 BGB

Rz. 95 Ist § 1371 Abs. 1 BGB auch anwendbar, wenn der Erblasser nach ausländischem Recht beerbt wird?[127] Kommt es zu einem güterrechtlichen Ausgleich, wenn deutsches Erb- und ausländisches Güterrecht zur Anwendung gelangt? Die nunmehr herrschende Meinung qualifiziert § 1371 Abs. 1 BGB güterrechtlich: Der Zugewinn ist nach dem Güterrechtsstatut zu beurteilen. BGH, Beschl. v. ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / e) Erbvertrag

Rz. 78 Die Gültigkeit eines Erbvertrages bestimmte sich nach dem hypothetischen Erbstatut, Art. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB a.F. Beim einseitigen Erbvertrag war dabei das hypothetische Erbstatut des Verfügenden maßgeblich. Bei zwei- oder mehrseitigen Erbverträgen beurteilt sich die Gültigkeit nach dem hypothetischen Erbstatut aller Verfügenden. Die Grundsätze über die Wirksamkeit g...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / b) Erbfälle ab dem 17.8.2015

Rz. 116 Der ordre-public-Vorbehalt kommt dann in Betracht, wenn bei einer Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO auf das Heimatrecht verwiesen wird. Er ist in Art. 35 EuErbVO geregelt: Art. 35 EuErbVO Öffentliche Ordnung (ordre public) Die Anwendung einer Vorschrift des nach dieser Verordnung bezeichneten Rechts eines Staates darf nur versagt werden, wenn ihre Anwendung mit der öffe...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / b) Auswahl und Überwachung eines ausländischen Rechtsanwalts

Rz. 107 Diesbezüglich fehlt es noch an Judikatur. Man wird wohl differenzieren müssen, ob der ausländische Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter auftreten soll oder in sonstiger Weise an der Rechtsberatung mitwirkt.[140] Im ersten Fall darf sich der Rechtsanwalt darauf verlassen, dass der Kollege seinen Pflichtenkreis vollständig und mit der notwendigen Sorgfalt übernehme...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Ermittlung des anwendbaren Güterrechts

Rz. 86 Nachdem Art. 15 EGBGB in der bis 28.1.2019 geltenden Fassung. in der Zeit vom 1.9.1986 bis 28.1.2019 galt, stellt sich die Frage, wie das anwendbare Güterrecht in den Fällen ermittelt wird, in denen die Ehe schon früher geschlossen wurde (Übergangsrecht bei Altehen[119]). a) Eheschließung vor dem 1.4.1953 Rz. 87 Für Ehen, die vor dem 1.4.1953 geschlossen wurden, bleibt ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 1. Gerichtliche Prüfung

Rz. 97 Führt die Anwendung der EuErbVO bzw. des Art. 25 EGBGB a.F. zu einer Verweisung in eine fremde Rechtsordnung, so muss das ausländische Recht (das jeweilige IPR und ggf. das Sachrecht) ermittelt werden.[130] Im FamFG-Verfahren, also insbesondere im Erbscheinsverfahren, gebietet § 26 FamFG (Amtsermittlungsgrundsatz) dem Gericht die Ermittlung des fremden Rechts.[131] Kom...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Grundbuchberichtigung aufgrund eines dinglich wirkenden französischen Vindikationslegats

Rz. 398 Nach Inkrafttreten der EuErbVO ist das Grundbuchamt nicht mehr berechtigt, einem nachgewiesenen Vindikationslegat nach französischem Recht seine dingliche Wirkung abzusprechen. Ein vom Legatar vorgelegtes ENZ stellt grundsätzlich einen ausreichenden Unrichtigkeitsnachweis i.S.d. § 22 GBO dar, mit dem die Rechtsstellung belegt werden kann. Wie auch sonst bei nationalen...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Erbscheinsvorlage bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers

Rz. 84 OLG Hamm:[91] Zitat 1. Wenn das Grundbuchamt aus den Akten Kenntnis davon erhält, dass für den Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des notariellen Testaments ein Betreuer bestellt war, liegt ein hinreichend konkreter Anlass dafür vor, die Betreuungsakten im Hinblick darauf auszuwerten, ob Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen. 2. Die Beurteilung des ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 2. Anpassung

Rz. 110 Nachdem die jeweiligen Rechtsordnungen nicht aufeinander abgestimmt sind, kann es zu Ergebnissen kommen, die keine der jeweiligen Rechtsordnungen so vorsieht. Insbesondere kann es durch eine kombinierte Anwendung der Regelungen der jeweiligen Rechtsordnungen zu einem "Normenmangel" oder einer "Normenhäufung" kommen. Die Korrektur erfolgt mittels Anpassung bzw. Anglei...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 4. Kosten

Rz. 103 Die Verfahrens- und die Terminsgebühr nach Nr. 3100 bzw. 3104 VV RVG decken den Aufwand des Rechtsanwalts bei einer Beweisaufnahme zur Ermittlung des fremden Rechts sowohl in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten als auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ab. Rz. 104 Die Kosten eines von einer Partei eingeholten Rechtsgutachtens sind in der Regel nicht im Rahm...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / b) Verhältnis des Art. 26 EGBGB a.F. zum Haager Testamentsformübereinkommen

Rz. 73 Umstritten war dabei, ob Art. 26 EGBGB a.F. nicht vom Haager Testamentsformübereinkommen (HTÜ)[89] verdrängt wird. Was Art. 26 Abs. 1–3 EGBGB a.F. anbelangt, konnte dies offenbleiben, da diese Vorschriften inhaltsgleich mit der staatsvertraglichen Regelung sind. Allerdings enthielten Art. 26 Abs. 4, 5 EGBGB a.F. darüber hinausgehende Regelungen.mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Anwendung ausländischen Rechts durch deutsche Gerichte

Rz. 399 Ausländisches Recht hat der Tatrichter entsprechend § 293 ZPO von Amts wegen zu ermitteln. Wie er sich diese Kenntnis verschafft, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Jedoch darf sich die Ermittlung des fremden Rechts nicht auf die Heranziehung der Rechtsquellen beschränken, sondern muss auch die konkrete Ausgestaltung des Rechts in der ausländischen Rechtspraxis...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Kumulierung von Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 121 Beispiel Ein deutscher Erblasser vermacht einem Pflichtteilsberechtigten ein Grundstück in den USA und schließt ihn hinsichtlich des in Deutschland belegenen Nachlasses von der Erbfolge aus. Fraglich ist dabei, ob der Pflichtteilsberechtigte hier hinsichtlich des deutschen Nachlasses den Pflichtteil geltend machen kann. Entschieden wurde diese Problematik für österrei...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 4. Rechtswahl im Ehegüterrecht

Rz. 92 Im deutschen Recht bot Art. 15 Abs. 2 EGBGB in der bis 28.1.2019 geltenden Fassung. eine Rechtswahlmöglichkeit: Zitat (2) Die Ehegatten können für die güterrechtlichen Wirkungen ihrer Ehe wählen:mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / a) Mitwirkung zur Feststellung des ausländischen Rechts

Rz. 106 Soweit das ausländische Recht dem Gericht unbekannt ist, bedarf es nach § 293 ZPO des Beweises. Dabei ist fraglich, ob der Prozessbevollmächtigte zur Beibringung des ausländischen Rechts verpflichtet ist.[138] Nach der Rechtsprechung gilt aber insoweit ohne Rücksicht auf die Beweislast der Untersuchungsgrundsatz. Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts w...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / d) Eheschließung zwischen dem 1.4.1953 und dem 8.4.1983

Rz. 90 Problematisch ist der Zeitraum vom 1.4.1953 bis zum 8.4.1983. Hierfür stellt Art. 220 Abs. 3 EGBGB eine eigene Kollisionsnorm dar. Dabei ist eine "Anknüpfungsleiter" zu prüfen, Art. 220 Abs. 3 S. 1 Nr. 1–3 EGBGB. Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Verfassungsmäßigkeit der Hilfsanknüpfung nach Art. 220 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 EGBGB. Der BGH hält sie für verfassungs...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Qualifikation des pauschalierten Zugewinnausgleichs unter Geltung der EuErbVO – Ausweis im ENZ; EuGH, Urt. v. 1.3.2018

Rz. 48 Die Erhöhung der Ehegattenerbquote gem. § 1371 Abs. 1 BGB, die nach h.M. und der BGH-Rechtsprechung güterrechtlich zu qualifizieren ist,[39] ist nach der Rechtsprechung des EuGH erbrechtlich zu qualifizieren und deshalb in einem ENZ zu berücksichtigen.[40] Bei Erbfällen vor dem 17.8.2015 (Inkrafttreten der EuErbVO), bei denen das Erbrechts- und das Güterrechtsstatut au...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / i) Transmortale Vollmacht und Verfügung von Todes wegen

Rz. 96 Ein Erbschein oder ein ENZ bzw. eine notariell errichtete Verfügung von Todes wegen mit nachlassgerichtlicher Eröffnungsniederschrift muss zur Grundbuchberichtigung auf die Erben auch dann vorgelegt werden, wenn eine über den Tod des Erblassers hinaus wirkende Vollmacht erteilt wurde. Es reicht nicht etwa eine Berichtigungsbewilligung nach § 19 GBO quasi anstelle des ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Kollisionsrechtliche Mangelfälle

Rz. 122 Beispiel Ein deutscher Erblasser hinterlässt umfangreichen Immobilienbesitz in den USA. Pflichtteilsanspruch des Abkömmlings? Diese Frage wird teilweise mit einer entsprechenden Anwendung des § 2325 BGB (Pflichtteilsergänzungsanspruch) beantwortet.[162] Eine Klärung durch die Rechtsprechung ist noch nicht erfolgt.mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / c) Anwendung ausländischen Rechts bei Inlandsfällen

Rz. 108 Nach der Rechtsprechung[141] besteht die Pflicht des Rechtsanwalts, sich die für die Ausführung des ihm erteilten Auftrags erforderlichen Kenntnisse des ausländischen Rechts zu verschaffen. Der Rechtsanwalt kann einer Haftung aber mit einem Hinweis an den Mandanten, dass er die ausländische Materie nicht beherrsche, entgehen.[142] Soweit er sich bereit erklärt, sich ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / c) Eheschließung zwischen dem 9.4.1983 und dem 31.8.1986

Rz. 89 Für den Zeitraum vom 9.4.1983 bis zum 31.8.1986 ist Art. 15 EGBGB in der bis 28.1.2019 geltenden Fassung ebenfalls – rückwirkend – anwendbar, Art. 220 Abs. 3 S. 5 EGBGB. Das Datum 8.4.1983 ergibt sich daraus, dass an diesem Tag die Entscheidung des BVerfG,[121] in der Art. 15 EGBGB a.F. mit Gesetzeskraft für nichtig erklärt wurde, bekannt wurde.mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen, Art. 24 EuErbVO

Rz. 55 Die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen mit Ausnahme von Erbverträgen regelt Art. 24 EuErbVO. Art. 24 EuErbVO Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen (1) Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen mit Ausnahme eines Erbvertrags unterliegen dem Recht, das nach dieser Verordnung auf die Recht...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / cc) Erbverträge, Art. 25 EuErbVO

Rz. 60 Art. 25 EuErbVO regelt die Zulässigkeit, materielle Wirksamkeit und Bindungswirkung von Erbverträgen. Dabei unterscheidet Art. 25 EuErbVO zwischen einseitigen (Abs. 1) und mehrseitigen (Abs. 2) Erbverträgen. Das nach Art. 25 EuErbVO bestimmte Recht ist unwandelbar.[78] Rz. 61 Der Begriff des Erbvertrages ist in Art. 3 Abs. 1 lit. b EuErbVO legal definiert: Zitat eine Ver...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Muster: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin

Rz. 125 Muster 24.7: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin Muster 24.7: Stufenklage eines Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und Zahlung gegen den Erben bei amerikanischer Staatsangehörigkeit der Erblasserin An das Landgericht Traunstein Herzog-Otto-Str. 1 83278 Traunstein Kla...mehr

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL.M., M.A., MBA Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Mediator, zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV), Hamburg Dr. Thomas R. Gleumes Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Kempen Isabel Hutter-Vortisch Rechtsanwältin, Pforzheim Dr. Bernd Kissling Rechtsanwalt, Darmstadt und Heidelberg Dr. ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (c) Rechtsprechung des EuGH: Qualifikation der Zugewinnpauschale des § 1371 Abs. 1 BGB als erbrechtlich – Urt. v. 1.3.2018

Rz. 122 Zitat "Art. 1 Abs. 1 [… der EuErbVO …] ist dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt."[78] Der EuGH hat abweichend von der bisher für ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Fehlende Rechtsscheinwirkung

Rz. 70 Weil im Gegensatz zum Erbschein bzw. dem ENZ dem notariellen Testament bzw. dem Erbvertrag und der Eröffnungsniederschrift nicht die inhaltliche Richtigkeitsvermutung nach § 2365 BGB und auch nicht die Rechtsscheinwirkung nach § 2366 BGB zukommen, gehen, wenn der Unrichtigkeitsnachweis auf die bezeichnete Weise geführt wird, die Prüfungskompetenzen des Grundbuchamts w...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Zuständigkeit

Rz. 42 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / V. Antrag

Rz. 134 Für den Antrag auf Ausstellung des ENZ verweist § 36 Abs. 1 IntErbRVG auf Art. 65 EuErbVO. Auch hat der Antragsteller vor Gericht oder vor einem Notar an Eides statt zu versichern, dass ihm nichts bekannt sei, was der Richtigkeit seiner Angaben zur Ausstellung des ENZ entgegensteht, § 36 Abs. 2 IntErbRVG. Das Nachlassgericht kann dem Antragsteller die Versicherung er...mehr