Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.6.2 Nachträgliche Berichtigung (§ 14 Abs. 2 BewG)

Rz. 144 Die sich aus der maßgebenden Sterbetafel ergebenden Vervielfältiger sind auch dann anzuwenden, wenn im Hinblick auf den Gesundheitszustand der maßgebenden Person bereits zum Bewertungsstichtag absehbar ist, dass die Nutzungen oder Leistungen nicht für die Dauer der statistischen Lebenserwartung gewährt werden, oder wenn dies bei Durchführung der Veranlagung bereits f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Überblick

Rz. 495 Nach § 157 Abs. 3 BewG sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG unter Anwendung der §§ 159 und 176–198 BewG zu ermitteln. Der Umfang des Grundvermögens wird durch § 176 BewG bestimmt. Die Abgrenzung gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ergibt sich aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Umfang der zu treffenden Feststellungen (§ 151 Abs. 2 BewG)

Rz. 210 Nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 BewG sind in dem Feststellungsbescheid für Grundbesitzwerte auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit zu treffen. Dabei ist darüber zu entscheiden, ob es sich um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück oder um ein Grundstück im Zustand der Bebauung handelt. Bei bebauten Grundstücken ist zwischen den in § 181 Abs. 1 Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.2 Passivseite

Rz. 258 Schulden und sonstige Abzüge werden bei der Ermittlung des Werts der wirtschaftlichen Einheit berücksichtigt, soweit sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[1] Damit besteht bei bilanzierenden Gewerbebetreibenden und freiberuflich Tätigen auch auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.4.1.2 Abzug der Bodenwertverzinsung

Rz. 537 Nach § 185 Abs. 2 S. 1 BewG ist der Reinertrag des Grundstücks um den Betrag zu verringern, der sich durch eine angemessene Verzinsung des Bodenwerts ergibt; dies ergibt den Gebäudereinertrag. Der Abzug der Bodenwertverzinsung trägt dem Umstand Rechnung, dass die vertraglich vereinbarte bzw. die übliche Jahresmiete des Grundstücks nicht nur den Ertrag des Gebäudes da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.7.6 Rückwirkende Ersetzung des Fortführungswerts durch den Liquidationswert (§ 166 BewG)

Rz. 474 Nach § 166 Abs. 1 BewG tritt in den Fällen des § 162 Abs. 3 oder 4 BewG der Liquidationswert mit Wirkung für die Vergangenheit an die Stelle des bisherigen Wertansatzes. Aus der durch § 166 Abs. 1 BewG vorgesehenen Rückbeziehung folgt, dass sich die Nachbewertung nach den tatsächlichen Verhältnissen und den Wertverhältnissen des Bewertungsstichtags richtet. Die Verwir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.1 Allgemeines

Haben sich Ehegatten oder auch eingetragene Lebenspartner für ein Berliner Testament entschieden, dann sieht die Besteuerung wie folgt aus[1]: Der überlebende Ehegatte, der beim Berliner Testament als Vollerbe anzusehen ist, hat den gesamten Vermögensanfall vom erstversterbenden Ehegatten nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (aufgrund Erbanfall) und als Zwischenerwerb[2] zu versteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.3 Steuergestaltungsmöglichkeiten

Zur steuerlichen Optimierung bzw. als Alternative zum Berliner Testament werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten angeboten. Ist es dem überlebenden Ehegatten finanziell möglich, so sollten Pflichtteile (in Höhe der persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG) an die Schlusserben ausgezahlt werden. Durch die persönlichen Freibeträge bei Kindern von 400.000 EUR ergibt sich h...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner Testament

Zusammenfassung Überblick Das Berliner Testament wird von Eheleuten häufig gewählt, um ihre Erbfolge zu regeln. Hierbei setzen sie sich gegenseitig zum Alleinerben ein und bestimmen, dass eine Dritte Person Schlusserbe sein soll. Erbschaftsteuerlich ist das Berliner Testament bei kleineren Vermögen unproblematisch, insbesondere wenn das Vermögen sich innerhalb der Freibeträge ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.3 Berliner Testament und der mehrfache Erwerb desselben Vermögens

Haben die Ehegatten schon ein höheres Lebensalter erreicht und wurde von diesen ein Berliner Testament errichtet, dann kann sich die Vorschrift des § 27 ErbStG entlastend auswirken. Nach § 27 ErbStG wird für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren eine Steuerermäßigung gewährt. Bei einem höheren Lebensalter kann statistisch davon a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.5.2 Tod des letztversterbenden Ehegatten

Die oben genannten Vergünstigungen finden auch für den Schlusserben Anwendung. Praxis-Beispiel Auch der Schlusserbe erhält die Vergünstigungen Die Ehegatten E und F, die im Güterstand der Gütertrennung leben, haben sich in einem formgültigen gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Darüber hinaus haben sie den gemeinsamen Sohn S als Schlusserben vorg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1 Gemeinschaftliches Testament

1.1.1 Allgemeines Grundsätzlich hat jeder Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartnerschaft die Möglichkeit, einseitig zu testieren. Dieses Testament ist dann auch wieder jederzeit frei widerruflich (§ 2253 BGB). Der Widerruf erfolgt ebenfalls durch Testament (§ 2254 BGB). Bei einem gemeinschaftlichen Testament erklären mehrere Erblasser gemeinschaftlich ihren letzten Willen....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2 Berliner Testament

1.2.1 Allgemeines Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Häufig setzen sich die Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig zu Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des überlebenden Ehegatten der beiderseitige Nachlass an einen Dritten (Schlusserben) fallen soll (§ 2269 BGB). In der Regel dürfte von den Ehegatten ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1 Besteuerung bei der Wahl des Berliner Testaments

2.1.1 Allgemeines Haben sich Ehegatten oder auch eingetragene Lebenspartner für ein Berliner Testament entschieden, dann sieht die Besteuerung wie folgt aus[1]: Der überlebende Ehegatte, der beim Berliner Testament als Vollerbe anzusehen ist, hat den gesamten Vermögensanfall vom erstversterbenden Ehegatten nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (aufgrund Erbanfall) und als Zwischenerwer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.5 Berliner Testament in der Unternehmernachfolge

Häufig befindet ich im Nachlass eines Ehegatten auch Unternehmensvermögen. Haben diese Ehegatten nun ein Berliner Testament errichtet, ergeben sich die folgenden Auswirkungen. 2.5.1 Tod des erstversterbenden Ehegatten Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kommen bei einem begünstigten Vermögen bis zum Schwellenwert von 26.000.0000 EUR die Regelverschonung und da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1 Zivilrecht

1.1 Gemeinschaftliches Testament 1.1.1 Allgemeines Grundsätzlich hat jeder Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartnerschaft die Möglichkeit, einseitig zu testieren. Dieses Testament ist dann auch wieder jederzeit frei widerruflich (§ 2253 BGB). Der Widerruf erfolgt ebenfalls durch Testament (§ 2254 BGB). Bei einem gemeinschaftlichen Testament erklären mehrere Erblasser gemein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2 Steuerrecht

2.1 Besteuerung bei der Wahl des Berliner Testaments 2.1.1 Allgemeines Haben sich Ehegatten oder auch eingetragene Lebenspartner für ein Berliner Testament entschieden, dann sieht die Besteuerung wie folgt aus[1]: Der überlebende Ehegatte, der beim Berliner Testament als Vollerbe anzusehen ist, hat den gesamten Vermögensanfall vom erstversterbenden Ehegatten nach § 3 Abs. 1 Nr....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.2 Besteuerung des Schlusserben

Die Vorschrift des § 15 Abs. 3 ErbStG sieht für den Schlusserben eine Begünstigung vor. Hiernach wird beim Schlusserben, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die Steuerklasse im Verhältnis zum erstverstorbenen Ehegatten zugrunde gelegt (und nicht die Steuerklasse im Verhältnis zum letztverstorbenen Ehegatten).[1] Hinweis Eingetragene Lebenspartner Die Regelung findet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.2 Nachteile des Berliner Testaments

Wie unter Tz. 1.2.1 schon ausgeführt, ist das Berliner Testament zumindest bei höheren Vermögen nicht zu empfehlen.[1] Befindet sich im Vermögen ein Familienheim, so kann dieses aber steuerfrei vererbt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, sofern die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten werden). [2] Nachteilig erweist sich das Berliner Testament zum einen dadurch, dass die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.4 Steuergestaltung

Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. Erklärt der Berechtigte in einem solchen Fall gegenüber dem Finanzamt, er mache den Anspruch geltend, ist die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.4 Jastrowsche Klausel

Zur Verstärkung der Abschreckungswirkung einer Pflichtteilsklausel wurde die Jastrowsche Klausel entwickelt. Mit dieser wird erreicht, dass sich der Nachlass des Letztversterbenden durch die Vermächtnisse vermindert, was dazu führt, dass sich auch Pflichtteilsansprüche verringern.[1] Die Jastrowsche Klausel lautet etwa wie folgt[2]: "Verlangt einer unserer Abkömmlinge auf den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.2 Wiederverheiratungsklausel

Häufig nehmen die Ehegatten eine sog. Wiederverheiratungsklausel in ihr gemeinschaftliches Testament auf. Diese sieht vor, dass im Fall der Wiederverheiratung der Nachlass des Erstversterbenden sofort an die gemeinsamen Abkömmlinge fallen soll oder dass sich der überlebende Ehegatte mit den gemeinsamen Abkömmlingen bzw. mit anderen Verwandten nach den Grundsätzen der gesetzl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.5.1 Tod des erstversterbenden Ehegatten

Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kommen bei einem begünstigten Vermögen bis zum Schwellenwert von 26.000.0000 EUR die Regelverschonung und daneben der Abzugsbetrag von 150.000 EUR[1] bzw. alternativ die Optionsverschonung[2] zur Anwendung. Bei Überschreiten des Schwellenwertes sind die vorgenannten Verschonungsmaßnahmen ausgeschlossen. Hier wird aber auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1.1 Allgemeines

Grundsätzlich hat jeder Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartnerschaft die Möglichkeit, einseitig zu testieren. Dieses Testament ist dann auch wieder jederzeit frei widerruflich (§ 2253 BGB). Der Widerruf erfolgt ebenfalls durch Testament (§ 2254 BGB). Bei einem gemeinschaftlichen Testament erklären mehrere Erblasser gemeinschaftlich ihren letzten Willen. Gleichwohl verfü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1.3 Vergleich Erbvertrag und Gemeinschaftliches Testament

Nach § 2274 kann der Erblasser mit einer anderen Person in notarieller Form einen Erbvertrag schließen (§ 2276 BGB). Im Folgenden soll in einer Gegenüberstellung ein Vergleich zwischen dem Erbvertrag und dem gemeinschaftlichen Testament vorgenommen werden.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / Zusammenfassung

Überblick Das Berliner Testament wird von Eheleuten häufig gewählt, um ihre Erbfolge zu regeln. Hierbei setzen sie sich gegenseitig zum Alleinerben ein und bestimmen, dass eine Dritte Person Schlusserbe sein soll. Erbschaftsteuerlich ist das Berliner Testament bei kleineren Vermögen unproblematisch, insbesondere wenn das Vermögen sich innerhalb der Freibeträge bewegt. Diese s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.1.2 Gemeinschaftliches Testament bei Ehegatten

Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist nur Ehegatten (§ 2265 BGB) und den eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich (§ 10 Abs. 4 LPartG). Hierbei muss die Ehe oder die Lebenspartnerschaft in diesem Zeitpunkt auch bestehen.[1] In einem solchen Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben ein. Dagegen können weder Verlobte, Geschwister noch Lebensa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.1 Allgemeines

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Häufig setzen sich die Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig zu Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des überlebenden Ehegatten der beiderseitige Nachlass an einen Dritten (Schlusserben) fallen soll (§ 2269 BGB). In der Regel dürfte von den Ehegatten gewollt sein, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.3 Pflichtteilsstrafklauseln

Wie oben schon ausgeführt, sind die Kinder beim Berliner Testament hinsichtlich des erstversterbenden Ehegatten enterbt. Daher haben diese gemäß § 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Pflichtteilsanspruch, der in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils besteht (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB). Von den Ehegatten wird es in der Regel nicht gewollt sein, dass die Kinder beim Tod des erstversterb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücksbewertung im Vergleichswertverfahren

Leitsatz Die Beteiligten streiten für Zwecke der Aussetzung der Vollziehung um die Bewertung eines Grundstücks im Sachwertverfahren bzw. hilfsweise um die Höhe des Vergleichswerts. Sachverhalt Die Antragsteller sind je zur Hälfte Rechtsnachfolger des am 22.7.2022 verstorbenen P. Zum Nachlass gehörte ein Einfamilienhaus. Die Erbschaft- und Schenkungssteuerstelle des Finanzamts...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Belastung mit Erbschaftsteuer

3.2.1 Persönlich Rz. 16 Die Doppelbelastung mit ESt und ErbSt muss sich nicht bei demselben Stpfl. vollziehen (z. B. beim erneuten Erwerb von Todes wegen). Es ist tatbestandlich und nach der überwiegenden Auffassung im Schrifttum keine Personenidentität erforderlich.[1] 3.2.2 Sachlich 3.2.2.1 Steuerpflichtiger Erwerb Rz. 17 Die den einkommensteuerpflichtigen Einkünfte (Rz. 15) z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.3 Belastung mit Erbschaftsteuer

Rz. 27 Für den erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb muss es zu einer Festsetzung von ErbSt gekommen sein, damit § 35b EStG anwendbar ist. Eine Belastung mit Schenkungssteuer ist nicht ausreichend.[1] Anderweitige Voraussetzungen enthält die Vorschrift nicht (z. B. die Bestandskraft des ErbSt-Bescheids oder eine tatsächliche Zahlung der ErbSt). Auch hier gilt: Falls frühere, abe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35b Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

1 Allgemeines 1.1 Inhalt Rz. 1 § 35b EStG reduziert auf Antrag (Rz. 33) die tarifliche ESt (Rz. 35ff.), falls Einkünfte zuvor bereits mit ErbSt belastet wurden (Rz. 16ff.). Hierfür nennt Satz 1 die Tatbestandsvoraussetzungen (Rz. 15ff.) und Rechtsfolge (Rz. 34ff.), Satz 2 konkretisiert, wie der für die Ermäßigung maßgebliche Prozentsatz zu ermitteln ist (Rz. 38ff.). Rz. 2 Syste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5 Berechnungsbeispiele

Rz. 44 Das folgende Beispiel veranschaulicht das Berechnungsschema. Es wird davon ausgegangen, dass der gesamte erbschaftsteuerpflichtige Erwerb begünstigt ist (z. B. für die Übertragung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Sachlich

3.2.2.1 Steuerpflichtiger Erwerb Rz. 17 Die den einkommensteuerpflichtigen Einkünfte (Rz. 15) zugrundeliegenden Vermögensgegenstände müssen im erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb i. S. d. § 10 ErbStG, also der Bereicherung des Erwerbers enthalten gewesen sein. Hier werden auch die Wertverhältnisse der Vermögensgegenstände berücksichtigt oder Steuerbefreiungen abgezogen. Dabei s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Persönlich

Rz. 16 Die Doppelbelastung mit ESt und ErbSt muss sich nicht bei demselben Stpfl. vollziehen (z. B. beim erneuten Erwerb von Todes wegen). Es ist tatbestandlich und nach der überwiegenden Auffassung im Schrifttum keine Personenidentität erforderlich.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.1 Steuerpflichtiger Erwerb

Rz. 17 Die den einkommensteuerpflichtigen Einkünfte (Rz. 15) zugrundeliegenden Vermögensgegenstände müssen im erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb i. S. d. § 10 ErbStG, also der Bereicherung des Erwerbers enthalten gewesen sein. Hier werden auch die Wertverhältnisse der Vermögensgegenstände berücksichtigt oder Steuerbefreiungen abgezogen. Dabei sind nicht nur sachliche, sondern...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.2 Erwerb von Todes wegen

Rz. 26 Die Steuerermäßigung kommt nur in Betracht, wenn die Doppelbelastung mit ErbSt durch den Erwerb von Todes wegen entstanden ist.[1] Resultiert sie aus anderen erbschaftsteuerlichen Tatbeständen, ist die Steuerermäßigung nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 35b S. 1 EStG nicht anwendbar.[2] Die damit einhergehende Ungleichbehandlung wird aber als verfassungsgemäß eing...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Zeitlich

Rz. 30 Die ErbSt-Belastung muss innerhalb der letzten fünf Vz stattgefunden haben ("im Vz oder in den vorangegangenen vier Vz"). Hierbei ist die Entstehung der ErbSt maßgeblich, unabhängig davon, wann sie festgesetzt wird.[1] Die ErbSt entsteht bei Erwerben von Todes wegen stichtagsbezogen mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Je nach Zeitpunkt des Erbfalls k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Sonstige Steuern (Pos. 16 GKV, 15 UKV)

Rz. 187 Dem Grunde nach zählen hierzu alle übrigen, die weder unmittelbar von den Umsatzerlösen nach Position Nr. 1 GKV/UKV abzusetzenden direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern (insbesondere Verbrauchsteuern,vgl. Rz. 49) noch unter der Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV erfassten (also erfolgsabhängigen) Steuern, welche die oben (vgl. Rz. 173–175) beschriebenen Kriteri...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerermäßigungen

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zur Ermittlung der im Veranlagungsverfahren festzusetzenden ESt ist die tarifliche ESt (vgl § 32a Abs 1, 5 EStG) ua um die folgenden Steuerermäßigungen zu vermindern (§ 2 Abs 6 EStG):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die Testamentsvollstreckung / 12.6 Berücksichtigung der Testamentsvollstreckungskosten bei der Berechnung der Erbschaftsteuer

Rz. 84 Die Kosten der Nachlassabwicklung können vom Nachlasswert abgesetzt werden. Hierunter fallen auch die Kosten des Testamentsvollstreckers bei der Abwicklungsvollstreckung. Sofern diese Kosten nicht konkret nachgewiesen werden, wird nach der gesetzlichen Regelung des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG ein Pauschalbetrag zum Abzug gebracht. Kosten für die Verwaltung des Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die Testamentsvollstreckung / 9.2.2 Im Rahmen des Erbfalls sowie danach anfallende Steuern

Rz. 62 Wenngleich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers keine erbschaftsteuerliche Auswirkung hat, ist der Testamentsvollstrecker nach § 31 Abs. 5 ErbStG unzweifelhaft dazu verpflichtet, die konkrete Erbschaftsteuererklärung für den Erbfall abzugeben, der zu seiner Einsetzung führte. Zudem hat er für die Entrichtung der Erbschaftsteuer an das Finanzamt zu sorgen, § 32...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die Testamentsvollstreckung / 9.2 Steuerliche Pflichten des Testamentsvollstreckers

Rz. 59 Den Testamentsvollstrecker treffen steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit den vor dem Erbfall in der Person des Erblassers entstandenen Steuern, der im Rahmen des Erbfalls anfallenden Erbschaftsteuer und den nach dem Erbfall während der Testamentsvollstreckung entstehenden Steuern. Stets ist der Testamentsvollstrecker hier aber lediglich Vermögensverwalter i. S. d. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbprozessrecht / 7 Die prozessualen Ansprüche des Vor- und Nacherben

Gemäß § 2100, 2139 BGB kann der Testierende sein Vermögen durch die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft über mehrere Generationen hinweg vererben. Dabei sind Vor- und Nacherbe Erben desselben Erblassers. Allerdings fällt bei der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft sowohl beim Eintritt des Vorerbfalls als auch im Nacherbfall Erbschaftsteuer an, da jeder Einzelvorgang de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Anwendung des... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb von ihrem Vater durch notariell beurkundeten Vertrag v. 7.3.2017 schenkweise alle Anteile an der GmbH, einem pharmazeutischen Handelsunternehmen mit Tätigkeit in Vertrieb und Forschung. Das zuständige FA stellte mit Bescheid v. 19.4.2018 gem. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG den Wert des Anteils der GmbH mit 555.975 EUR und g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2024, Verfahrenskoste... / 1 Gründe:

I. [1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses in Höhe von 7.658,78 EUR für ein beabsichtigtes Trennungsunterhaltsverfahren in Anspruch. [2] Die Beteiligten haben am 12.7.2014 geheiratet. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Beim Amtsgericht – Familiengericht – wird das Scheidungsverfahren einschließlich der Folgesach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.9 Berechnung der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ermittelt sich, indem auf den nach § 10 ErbStG ermittelten steuerpflichtigen Erwerb der sich aus § 19 ErbStG ergebende Steuersatz angewandt wird. Hierbei ist noch der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG zu beachten Als Arbeitshilfe kann das folgende Schema herangezogen werden.[1] Als erstes ist die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs vorzunehmen; m...mehr