Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / Leitsatz

Die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO erfasst ausschließlich an den Gerichtsvollzieher (GV) gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass eines Erzwingungshaftbefehls. BGH, Beschl. v. 23.9.2021 – I ZB 9/21mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 11c Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Verhältnis zum KStG § 3a EStG und § 3c Abs 4 EStG finden über § 8 Abs 1 S 1 KStG auch iRd KSt Anwendung. Allerdings ist den §§ 8c, 8d KStG gemäß § 8c Abs 2 KStG und § 8d Abs 1 S 9 KStG ein Vorrang vor der Verlustverrechnung nach § 3a Abs 3 EStG zuzusprechen. Der Anwendungsvorrang des § 8c KStG gilt unabhängig davon, ob ein Schuldenerlass vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die laut der Beschlussempfehlung des Bundestages dadurch entsteht, dass die bet...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1 Stimmberechtigung

Rn 10 Stimmberechtigt sind nur Gläubiger, die der Schuldner im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis aufgenommen und im Schuldenbereinigungsplan berücksichtigt hat (Anlagen 6, 7 des amtlichen Formularsatzes, vgl. die Kommentierung bei § 305).[18] Auch bei der Feststellung der Summenmehrheit kommt es nicht auf Forderungen von Gläubigern an, die in dem Schuldenbereinigungsplan ...mehr

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AGS 12/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Das "neue" Erfolgshonorar – was die Praxis jetzt wissen muss, AnwBl Online 2021, 246 Am 1.10.2021 ist das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsgesetz (Legal-Tech-Gesetz) in Kraft getreten. In seinem Beitrag weist Mayer darauf hin, dass dieses Gesetz nicht nur die Inkassodienstleistungen nach dem RDG neu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4.2 Zeitpunkt der Einberufung

Rn 14 Auf die Frage, wann das Gericht die Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger einzuberufen hat, findet sich im Gesetz keine Antwort. Es wird insbesondere – anders als noch in § 18 Abs. 3 Halbsatz 1 SchVG 1899 – keine unverzügliche Einberufung verlangt.[24] Hieraus könnte man im Umkehrschluss entnehmen, dass die Einberufung nicht ohne schuldhaftes Zögern nach Insolv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Sanierungsabsicht

Rn. 24 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Sanierungsabsicht stellt die Motivation des Gläubigers dar, den Zusammenbruch des betreffenden Unternehmens zu verhindern und dessen finanzielle Stabilisierung langfristig zu erreichen. Die Anforderungen an die Sanierungsabsicht wurden bisher uneinheitlich behandelt. Teilweise wird sie verneint, wenn der Gläubiger nur die Geschäftsbezieh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Ermächtigung nach § 33 Abs 1 Nr 3 KStG idF vor dem UntStFG

Tz. 9 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Mit der durch das StandOG v 13.09.1993 (BStBl I 1993, 774) in den damaligen § 53 Abs 1 KStG eingefügten Norm wurde eine Ermächtigungsvorschrift zum Erlass einer Rechts-VO zur Festlegung des in § 26 Abs 3 KStG aF verwendeten Begriffs des Entwicklungslandes geschaffen (s BT-Drs 12/5016, 102). Die Einfügung des § 53 Abs 1 Nr 3 KStG aF ging einhe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Anhörung des Schuldners ist an zahlreichen Stellen der InsO vorgeschrieben. Ungeachtet dessen ist über die ausdrücklich angeordneten Fälle einer Anhörung des Schuldners hinaus diesem aufgrund des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich immer dann vor Erlass einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn diese E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 KStG unterscheidet in Abs 1 Ermächtigungen für die B-Reg zum Erlass von Rechts-VO sowie in Abs 2 Ermächtigungen für das BMF zur Bekanntgabe des KStG und der KStDV in der jeweils geltenden Fassung. Die Ermächtigungen dienen der vereinfachten Umsetzung notwendiger Maßnahmen iRd Ausgestaltung des materiellen St-Rechts, ohne dass ein zeitint...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Ermächtigungen nach § 33 Abs 1 Nr 1 KStG

Tz. 6 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 Abs 1 Nr 1 KStG enthält die Ermächtigung, zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen und zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der St-Befreiung der nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG rechtsfähigen Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen sowie der nach § 5 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 11b Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs gilt die Vorschrift sowohl für unbeschränkt estpfl Personen (§ 1 Abs 1 EStG) als auch über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG für unbeschränkt kstpfl Subjekte. § 15 S 1 KStG erweitert den Anwendungsbereich auf Organschaften. Auch beschränkt EStPfl und KStPfl (§ 1 Abs 4 EStG; § 8 Abs 1 KStG) werden...mehr

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FF 12/2021, FF 12/2021 / Internationales

KG, Beschl. v. 8.10.2021 – 16 UF 120/21 1. Im Verfahren zur Rückführung eines entführten Kindes nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (HKÜ) kann Vollstreckungsschutz nach Maßgabe von § 44 Abs. 3 Satz 2 IntFamRVG gewährt werden. 2. Eine Aussetzung der Vollstreckung der Entscheidung, das entführte Kind zurückzuführen, ...mehr

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AGS 12/2021, Gegenstandswer... / II. Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Verfahrensrechtliches Wenn sich die Anwaltsgebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt, setzt das Gericht des Rechtszuges gem. § 33 Abs. 1 RVG den Gegenstandswert auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. Dieser Antrag ist gem. § 33 Abs. 2 S. 1 RVG erst dann zulässig, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Sanierungseignung

Rn. 23 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Sanierungseignung meint die Geeignetheit, alleine oder ggf mit anderen, steuerbaren Maßnahmen, die Ertragsfähigkeit wiederherzustellen und somit den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Hierbei kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt des Erlasses das Gelingen der Sanierung zu erwarten war, zB nicht, wenn die Maßnahmen erkennbar nicht ausreic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Regelungszweck

Rn. 6 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zweck der Regelung ist es, eine zeitlich gestreckte Besteuerung der durch Entstrickung ohne Realisationsvorgang aufgedeckten stillen Reserven zu ermöglichen (BT-Drucks 16/3369, 5) und damit die Vereinbarkeit der Entstrickungsregelung § 4 Abs 1 S 3 EStG mit EU-Recht sicherzustellen (BT-Drucks 16/2710, 57). Überführungen von WG ohne Auslandsber...mehr

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Ausgleichsanspruch: WEG-Str... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Vordergrund des Falls steht die Frage, welches Gericht dazu berufen ist, den Rechtsstreit zwischen der Versicherung eines Wohnungseigentümers und einem Wohnungseigentümer, der gegebenenfalls dem Versicherten einen Schaden zugefügt hat, zu entscheiden. Örtliche Zuständigkeit: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Will ein Gläubiger die Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bodden in Korn, § 3a EStG; Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster/Hechtner, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gemäß §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536; Kahlert/Schmidt, Die neue Steuerfreiheit des Sanierungsertrags – Fragen und Antworten, DStR 2017, 1897; Kanzler, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen, NWB 2017, 2260; Hechtner, Steuerpol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Handlungsmöglichkeiten (die inhaltliche Gestaltung)

Rn 11 Um ein für die Gläubiger optimales Ergebnis des Insolvenzverfahrens über einen Insolvenzplan zu erreichen, führt die Begründung zum Regierungsentwurf[19] beispielhaft mehrere Wege an, die als zulässige Planinhalte möglich sind. Die Art und Weise, in der das angestrebte Ziel erreicht werden soll, unterliegt allerdings keinen gesetzlichen Einschränkungen, sodass neben de...mehr

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FF 12/2021, Negativer Kompe... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligte hat mit Schreiben vom 19.4.2021 beim Familiengericht darum nachgesucht, ein Verfahren nach § 1666 BGB zu eröffnen und gegenüber den Lehrkräften und der Schulleitung der von ihrer 15-jährigen Tochter besuchten Gesamtschule einstweilig anzuordnen, die schulintern getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kraft in Kanzler/Kraft/Bäuml, § 6e EStG (Stand: 01.01.2020); Prinz, Fondsetablierungskosten im Verfassungsstreit, DB 2020, 2720; Rüsch, Zweifelsfragen bei der Umqualifizierung von BA/WK in AK durch die Neuregelung von § 6e EStG für "Fondsetablierungskosten", DStR 2020, 1172; Schindler in Kirchhof/Seer, § 6e EStG (20. Aufl. 2021). Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.10.2003, BStBl I ...mehr

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zfs 12/2021, Anerkennung ei... / Sachverhalt

Der Kl., ein deutscher Staatsangehöriger, begehrt die Feststellung, dass er berechtigt ist, mit seinem spanischen Führerschein der Klassen A und B Kraftfahrzeuge in Deutschland zu führen. Der Kl., der sich seit 1992 überwiegend in Spanien aufhält, erwarb 1992 in Spanien eine Fahrerlaubnis der Klassen A und B. Diese Fahrerlaubnis wurde ihm 2009 vom AG K. wegen einer Trunkenhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Folgen für Praxis

Rn. 51 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Schon vor Erlass des Schreibens des BMF v 29.03.2018, BStBl I 2018, 588 wurde das Thema Steuerfreiheit von Sanierungserträgen als vom Gesetzgeber verschuldete "tiefe Krise" (Roth, FR 2018, 1) oder "unendliche Geschichte" (Uhländer, DB 2017, 2761) bezeichnet. Die Sequenz des offen ausgeführten Streits zwischen BMF und BFH reihte sich hier nah...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2.1 Prüfung von Amts wegen

Rn 44 Bei der vom Gesetz geforderten "Doppelten Mehrheit" handelt es sich um eine förmliche Antragsvoraussetzung. Da es sich damit um eine Frage der Zulässigkeit des Antrags handelt, muss das Gericht dies von Amts wegen prüfen, denn nur das Gericht weiß exakt anhand des vorangegangenen Abstimmungsergebnisses die Mehrheitsverhältnisse. Fehlen die Mehrheiten, ist der Antrag al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personengesellschafter als Schuldner

Rn. 32 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Erlässt ein Mitunternehmer gegenüber seiner Mitunternehmerschaft (zB GmbH & Co KG) eine Schuld, die in der Gesamthandsbilanz mit korrespondierender Forderung in dem Sonder-BV erfasst wird, ist auch bei der (Mit)Unternehmerschaft danach zu differenzieren, ob der Forderungsverzicht aus betrieblichen Gründen oder aufgrund einer gesellschaftsrec...mehr

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FF 12/2021, Aufhebung der B... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die geschiedenen Eltern streiten über bestimmte Aspekte der elterlichen Sorge für ihren gemeinsamen, aus der Ehe hervorgegangenen, heute 15 Jahre alten Sohn. Der Vater wendet sich gegen den am 23.10.2020 erlassenen Beschluss des Familiengerichts, mit dem sein Antrag zurückgewiesen wurde, die gemeinsame Sorge beider Eltern aufzuheben und das Aufenthaltsbestimmu...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 3 Der Praxistipp

Es entscheidet der Richter Nach § 802g ZPO erlässt "das Gericht" gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl. Nach § 764 Abs. 1 ZPO gehört die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen...mehr

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zfs 12/2021, Einsicht in di... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Das nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel hat bereits (vorläufig) Erfolg, soweit es mit der auf die Verletzung des fair-trial-Grundsatzes gestützten Verfahrensrüge geltend macht, dem Antrag des Betroffenen auf Überlassung der mit seiner Messung in Zusammenhang stehenden "Messreihe" sei nicht entsprochen und damit seine...mehr

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FF 12/2021, Negativer Kompe... / Leitsatz

1. Für Maßnahmen gegenüber schulischen Behörden (hier: mit dem Ziel der Unterlassung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen) ist der Rechtsweg zu den Familiengerichten im Verfahren nach § 1666 Abs. 1 und 4 BGB nicht eröffnet; zuständig sind ausschließlich die Verwaltungsgerichte. 2. Eine Verweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht kommt wegen unüberwindbar verschiede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Sanierungsbedürftigkeit

Rn. 17 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Sanierung muss darauf gerichtet sein, ein Unternehmen oder einen Unternehmensträger (natürliche Person, PersGes, juristische Person) vor dem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (= unternehmensbezogene Sanierung). Dies erfordert zunächst die Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens. Sie bemisst sich na...mehr

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zfs 12/2021, Bemessung von ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die am … 1994 geborene Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 10.4.2011 ereignet hat und bei dem die Klägerin als Insassin in dem vom Beklagten zu 2) gefahrenen, bei der Beklagten zu 1) versicherten Pkw schwer verletzt wurde. Der Unfall geschah ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs. [2] Mit ...mehr

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zfs 12/2021, Besorgnis der ... / 2 Aus den Gründen:

Das gegen Richter am Landgericht Dr. N. gerichtete Ablehnungsgesuch vom 4.8.2021 ist zwar zulässig, jedoch unbegründet. Es besteht keine Besorgnis der Befangenheit i.S.v. §§ 71 OwiG, 24 StPO. Das Recht der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit setzt das objektiv zu verstehende Vorliegen eines Befangenheitsgrundes voraus. Nicht irgendein subjektives Misstra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 4.1 Empfänger der Bekanntgabe

Ein Verwaltungsakt muss demjenigen bekanntgegeben werden, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen sein wird.[1] Dies ist normalerweise der betroffene Steuerbürger. Der Verwaltungsakt kann jedoch auch gegenüber einem Bevollmächtigten (Empfangsbevollmächtigten) oder dem Rechtsnachfolger des Steuerbürgers, z. B. dem oder den Erben bekanntgegeben werden. Sofern notwen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblichkeit einer Arztpraxis durch Aufnahme einer neuen Gesellschafterin und Verwirkung eines Anspruchs auf Gewerbesteuerfestsetzung

Leitsatz Für den Fall, dass eine ärztliche Gemeinschaftspraxis einen Arzt als weiteren Gesellschafter aufnimmt, der an einem neuen Standort eine (Neben-)Betriebsstätte betreibt, hier auch Behandlungsverträge mit Patienten abschließt und diese selbstständig behandelt, erzielt diese gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte, wenn der neue Gesellschafter weder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts

1 Systematik Rz. 1 Dem § 129 AO entsprechende Vorschriften sind in § 42 VwVfG und in § 38 SGB X enthalten. Das Gesetz nennt als offenbare Unrichtigkeiten Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche Unrichtigkeiten. Schreib- und Rechenfehlern, und damit auch den anderen ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten, ist gemeinsam, dass sie das äußere Bild des Verwaltungsakts beeinträchtig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Unrichtigkeit beim Erlass des Verwaltungsakts

Rz. 27 Die Unrichtigkeit muss beim Erlass des Verwaltungsakts, d. h. der zuständigen Finanzbehörde in der Phase von der Bildung des Entscheidungswillens bis zur Bekanntgabe des Verwaltungsakts, unterlaufen sein. Dabei kann die Unrichtigkeit auch mehrfach unterlaufen, z. B. nochmals bei einer Überprüfung des Verwaltungsakts vor Absendung.[1] Unrichtigkeiten "beim Erlass" sind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Rücknahme wegen Anwendung unlauterer Mittel, Nr. 2

Rz. 35 Die Anwendung unlauterer Mittel ermöglicht die Rücknahme immer dann, wenn diese Mittel für den Erlass des Verwaltungsakts nach dem tatsächlichen Ablauf des Entscheidungsprozesses bestimmend waren. Die Anwendung des unlauteren Mittels muss also kausal für den Erlass des Verwaltungsakts gewesen sein. Der Rücknahmegrund liegt daher nicht vor, wenn die Behörde die gleiche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1 Entstehen des Verwaltungsakts

Rz. 2 Die erste Stufe der Wirksamkeit eines Verwaltungsakts besteht in den Regelungen, die zur Entstehung des Verwaltungsakts führen. Dies ist in § 124 AO nicht ausdrücklich geregelt, vielmehr setzt § 124 AO die Entstehung des Verwaltungsakts voraus. Aus § 124 AO kann man aber schließen, dass der Verwaltungsakt mit der Bekanntgabe entsteht.[1] "Entstehen" bedeutet, dass der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.1 Geltungsbereich

Rz. 1 §§ 130, 131 AO sind §§ 48, 49 VwVfG nachgebildet; vgl. auch §§ 44, 45 SGB X. Sie regeln die Durchbrechung der Bestandskraft außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens.[1] Erfasst werden nur Verwaltungsakte, die nicht nach § 125 AO nichtig[2] und deren Fehler nicht nach § 126 AO geheilt worden sind. Ist ein Fehler nach § 127 AO unbeachtlich, kann der Betroffene die Rücknahme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Rechtswidriger Verwaltungsakt

Rz. 13 Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn das im Zeitpunkt seines Erlasses geltende Recht (objektiv) unrichtig angewandt wurde oder die Behörde bei ihrer Entscheidung von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist und die Entscheidung in diesen Fällen dem Recht widerspricht. Die Rechtsverletzung kann auf einer Verletzung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrecht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Teilrechtswidrigkeit, Teilbegünstigung, Teilrücknahme

Rz. 22 Es ist möglich, dass ein Teil eines Verwaltungsakts belastend und ein anderer Teil begünstigend oder dass ein Teil rechtswidrig und ein anderer Teil rechtmäßig ist. Sofern es sich jeweils um selbstständige, voneinander abgegrenzte Entscheidungen handelt, ist jeder Teil so zu behandeln, als sei er ein selbstständiger Verwaltungsakt.[1] Ob es sich um mehrere selbstständ...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 2.5 Weniger Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Durch die Arbeit im Homeoffice und insbesondere durch die neue Pauschale dürften sich bei einer Vielzahl von Arbeitnehmern zusätzlich Werbungkosten ergeben. Im Gegenzug fällt aber der Abzug der Pendlerpauschale im Jahr 2021 für diese Tage weg. Die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Arbeitstage ist in der Steuererklärung entsprechend zu verringern. Für die verbleibenenden Fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.7 Entscheidung über die Rücknahme

Rz. 52 Die Entscheidung, ob zurückgenommen und ob nur mit Wirkung für die Zukunft oder auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden soll, steht im Ermessen der Finanzbehörde (vgl. auch Rz. 26; zu europarechtlichen Grenzen des Ermessens s. Rz. 30). Die Entscheidung über die Rücknahme ist auch dann eine Ermessensentscheidung, wenn die Entscheidung über den Erlass des Verwa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.2 Begriff und Wirkung der Rücknahme

Rz. 7 Das Gesetz verwendet für die Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts den Begriff "Rücknahme" und versteht unter "Widerruf" die Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsakts. Ob der Verwaltungsakt rechtswidrig oder rechtmäßig ist, ist ggf. durch Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont zu ermitteln. Durch diese Auslegung wird der Regelungsgehalt bestimmt, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.1 Fehlerhafter Adressat

Rz. 2a Ein Verwaltungsakt an einen falschen Adressaten kann nach der Rechtsprechung grundsätzlich nichtig sein.[1] Allerdings dürfte bei einer falschen Adressatennennung der Fehler regelmäßig nicht so evident sein, dass er offenkundig i. S. d. § 125 Abs. 1 AO ist. Keine Nichtigkeit liegt vor, wenn der Adressat durch Auslegung anhand der den betroffenen Personen bekannten Ums...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4 Rücknahme des Verwaltungsakts

Rz. 24 Ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann ohne weitere Voraussetzungen mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) oder mit Wirkung auch für die Vergangenheit (ex tunc) zurückgenommen werden. Eine Rücknahme mit Wirkung ex nunc ist nur bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung[1] möglich, nicht bei einmaligen Verwaltungsakten.[2] Die Behörde kann den Verwaltungs...mehr

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / 2. Begründung

Rz. 9 Regierungsentwurf Zitat Zu § 87c BGB-neu (Vermögensanfall und Liquidation) § 87c BGB-neu entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 88 BGB. Zu Absatz 1 § 87c Absatz 1 BGB-neu entspricht inhaltlich dem bisherigen § 88 Satz 1 und 2 BGB. Zu Satz 1 § 87c Absatz 1 Satz 1 BGB-neu entspricht dem bisherigen § 88 Satz 1 BGB. Zu Satz 2 § 87c Absatz 1 Satz 2 BGB-neu regelt wie der bisher...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 3a Wird der Fehler geheilt, bleibt der Verwaltungsakt von Anfang an wirksam. Er wahrt also die Festsetzungsfrist. Dagegen gilt er nicht als von Anfang an rechtmäßig; die Heilung ist insoweit konstitutiv, als mit ihrem Wirksamwerden der Verwaltungsakt rechtmäßig wird. Allerdings kann der Verwaltungsakt nicht wegen der Rechtswidrigkeit in dem Zeitraum von seinem Erlass bis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.4 Offenbarsein für die Beteiligten

Rz. 20 Die Unrichtigkeit muss offenbar sein; wann dies der Fall ist, ist jedoch umstritten. Der Streit dreht sich vor allem um die Frage, ob der Fehler gerade für den Stpfl. offenbar sein muss (so die hier vertretene Ansicht; vgl. Rz. 21), oder ob ein Fehler bereits dann offenbar ist, wenn er sich bei Offenlegung des Akteninhalts (den der Stpfl. regelmäßig nicht kennt) für j...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3.2 Bestimmung des Inhalts durch Auslegung

Rz. 24 Der Inhalt des Verwaltungsakts ist, soweit erforderlich, durch Auslegung zu ermitteln. Auslegungsmaßstäbe sind dabei §§ 133, 157 BGB, die als allgemeine Rechtsgedanken für die Auslegung von (privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen) Willenserklärungen entsprechend heranzuziehen sind.[1] Maßgebend ist danach der objektive Empfängerhorizont. Allerdings ist im Zweife...mehr