Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Allgemeines

Rz. 190 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Grundlage für die Verwirklichung des Haftungsanspruchs ist (außer in den Fällen des § 42d Abs 4 EStG; > Rz 227 ff) ein schriftlicher Haftungsbescheid (§ 191 Abs 1, § 218 Abs 1 AO). Mit diesem Bescheid werden Ansprüche gegen den Haftungsschuldner festgesetzt, die sich daraus ergeben, dass er den Haftungstatbestand erfüllt (> Rz 33 ff, > Rz 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Begründung – auch zur Ermessensausübung –

Rz. 200 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid ist schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (§ 121 Abs 1 AO). Besonders der Sachverhalt, der zur Haftung des ArbG führt, ist darzustellen; ebenso die den > Verwaltungsakt rechtfertigenden Gesetzesvorschriften (EFG 2002, 374). Außerdem muss – schon damit der ArbG die von ihm nacherhob...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nachforderungsbescheid gegen den Arbeitgeber

Rz. 220 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Für pauschale LSt iSv §§ 40–40b EStG haftet der ArbG nicht (> Rz 33). Erhebt das FA auf Antrag des ArbG pauschal LSt nach (vgl § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die der ArbG als Steuerschuldner zu übernehmen hat (§ 40 Abs 3 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2 ff), so muss es grundsätzlich einen schriftlichen Nachforderungsbescheid (Steue...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Allgemeines

Rz. 100 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind (> Rz 33 ff, > Rz 55 ff), stellt es die in § 42d Abs 3 EStG normierte Gesamtschuldnerschaft von ArbG und ArbN (> Rz 95 ff) in das > Ermessen des > Betriebsstätten-Finanzamt, ob es den ArbG anstelle des ArbN (oder neben ihm) für die geschuldete LSt in Anspruch nehmen will (sog Auswahlermess...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Handwerkerleistungen

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Seit dem VZ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 187 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldeten oder nicht abgeführte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 140 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Endet die > Unbeschränkte Steuerpflicht des Stpfl/Zulageberechtigten, entfällt auch die Voraussetzung für den SA-Abzug nach § 10a EStG (> Rz 9); die Zulageberechtigung wird davon nicht berührt (> Rz 5/2). Aus europarechtlichen Gründen wird die bis dahin gewährte staatliche Förderung nur zurückgefordert, wenn der Zulageberechtigte/Stpfl in e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Programmablaufplan

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Als Programmierhilfe für den ArbG und die Hersteller von (lohnabrechnungs-)Software erstellt die FinVerw Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom laufenden > Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) einzubehaltenden > Lohnsteuer, des > Solidaritätszuschlag und der Maßstabsteuer für die > Kirchensteuer. Die Rechtsgrundlage enthält § 39b Abs...mehr

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Steuerliche Abgrenzung der Geldleistung vom Sachbezug

Kommentar Mit rund einjähriger Verspätung hat das BMF seinen Anwendungserlass zur Abgrenzung von Sachbezügen und Geldleistungen herausgegeben. Grund für den Erlass sind gesetzliche Verschärfungen bei der Sachbezugsdefinition und die eingeschränkte Begünstigung von Gutschein und Geldkarten (vgl. hierzu News). Beides sollte eigentlich in vollem Umfang seit 2020 gelten, ist in d...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.1.1 Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse

Rz. 10 Eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen betrifft den Sachverhalt, der bei Erlass des Verwaltungsaktes vorgelegen hat. Die Änderung kann sich durch die Verbesserung oder Verschlechterung des Unfallfolgezustandes, ergeben. Eine Änderung der Verhältnisse kommt nach der Rechtsprechung des BSG in Bezug auf die MdE-Bewertung von Gebrauchshand und Hilfshand (Urteil ...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.4 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitragssatz

Rz. 23 Die Regelung des § 248 war und ist insoweit "unvollständig", als sie für Versorgungsbezüge (und Arbeitseinkommen) nur auf den allgemeinen Beitragssatz nach § 241 verweist, nicht jedoch den krankenkassenindividuellen Zusatzbeitragssatz nach § 242 ausdrücklich in die Regelung über Beitragssätze für Versorgungsbezüge einbezieht, wie dies zuvor durch den Verweis auf den z...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.4 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitragssatz (Satz 3)

Rz. 31 Die Regelung des § 247 war insoweit "unvollständig", als sie bisher für Renten nur auf den allgemeinen Beitragssatz und für ausländische Renten den hälftigen allgemeinen Beitragssatz verwies. Der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitragssatz nach § 242, der generell auch auf Renten anzuwenden ist, war nicht erwähnt. Soweit eine Krankenkasse einen solchen in der Satzung...mehr

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Jung, SGB VII § 73 Änderung... / 2.1.2 Vergleichsgrundlage

Rz. 12 Ob eine wesentliche Änderung in den rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen eingetreten ist, beurteilt sich nach dem Vergleich des Unfallfolgezustandes zum Zeitpunkt des Erlasses der Erstfeststellung mit dem Zustand zum Zeitpunkt der beabsichtigten Neufeststellung. Bei der Prüfung, ob eine Änderung der MdE vorliegt, ist als Vergleichsgutachten stets das Gutachten...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Berlit, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, Bemerkungen zu den Gesetzentwürfen von Bundesregierung und hessischer Landesregierung für ein neues SGB II und SGB XII, info also 2003 S. 195. Grube, Das geschlossene Regelsatzsystem und seine neuen "(Schlupf-)Löcher", NDV 1998 S. 298. Hammel, Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege – Ergänzung oder Ersatz öffent...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.1 Leistungsumfang (Abs. 1)

Rz. 5 Die Vorschrift enthält gemeinsam mit den unter Rz. 3 genannten Regelungen eine grundsätzlich abschließende Aufzählung der (einmaligen) Bedarfe, die nicht in die Bemessung des Regelbedarfs einbezogen und deswegen auch nicht mit dem Regelsatz abgegolten sind (Grube, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 7. Aufl. 2020, § 31 Rz. 1; BT-Drs. 18/9984 S. 40 f.). Dies ergibt sich eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Erlass und Erstattung von EUSt

11.1 Allgemeines Rz. 343 Da die Zollschuld stets in der gesetzlichen, d. h. zutreffenden Höhe entsteht, handelt es sich um den zu entrichtenden Betrag, der u. U. ursprünglich nicht in der richtigen Höhe mitgeteilt worden ist. In diesem Fall prüft die Zollbehörde von Amts wegen oder auf Antrag des Zollschuldners, ob der noch zu entrichtende Betrag erlassen oder der bereits ent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.4 Erlass und Erstattung in anderen Fällen

Rz. 356 Über die Fälle der Abgabenberichtigung (Rz. 349ff.) kennt das Unionszollrecht weitere Möglichkeiten des Erlasses bzw. der Erstattung von Zöllen. Es handelt sich zunächst nach Art. 116 Abs. 1 UA 2 UZK um Erlass/Erstattung, wenn die Zollanmeldung für ungültig erklärt wird wegen Irrtums hinsichtlich des Zollverfahrens (Art. 148 Abs. 1 DelVO), z. B. irrtümliche Anmeldung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Erlass/Erstattung bei Wiederausfuhr

Rz. 50 Die Zollvorschriften über Erlass/Erstattung der Einfuhrabgaben i. S. d. UZK bei Wiederausfuhr der eingeführten Gegenstände sind von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt grundsätzlich ausgeschlossen; daher bedurfte es keiner Erwähnung in § 21 Abs. 2 UStG (Rz. 46). Ein ausdrücklicher Ausschluss dieser Vorschriften war jedoch noch in § 21 Abs. 1 S. 1 UStG i. d. F. vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Allgemeines

Rz. 343 Da die Zollschuld stets in der gesetzlichen, d. h. zutreffenden Höhe entsteht, handelt es sich um den zu entrichtenden Betrag, der u. U. ursprünglich nicht in der richtigen Höhe mitgeteilt worden ist. In diesem Fall prüft die Zollbehörde von Amts wegen oder auf Antrag des Zollschuldners, ob der noch zu entrichtende Betrag erlassen oder der bereits entrichtete Betrag ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Berichtigung fehlerhafter EUSt-Bescheide

Rz. 349 Nach Art. 117 und Art. 119 UZK sind fehlerhafte Bescheide zu korrigieren, auch EUSt-Bescheide (§ 21 Abs. 2 UStG). Eine entsprechende nationale Regelung ist in § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO enthalten, der durch das Unionsrecht für Einfuhrabgaben i. S. v. Art. 5 Nr. 20 UZK verdrängt worden ist. In Erlass- und Erstattungsfällen ist nach dem Unionszollrecht eine Korrektur – auch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 355 Gem. Art. 44 Abs. 1 UZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen, oder dagegen, dass über einen Antrag nicht entschieden worden ist. Das Rechtsbehelfsverfahren gegen EUSt-Bescheide richtet sich nach den Bestimmungen der AO (Rz. 24). Strebt ein Steuerpflichtiger die Herabsetzung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1.2 Unionsversandverfahren

Rz. 199 Die Abfertigung zum Unionsversandverfahren ist das Regelverfahren für die Beförderung von Waren innerhalb der Union Es ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern der Zollanmelder hat die Wahlmöglichkeit zwischen den o. a. Versandverfahren oder kann, soweit vorgesehen, im Rahmen eines noch nicht beendeten vorausgegangenen besonderen Zollverfahrens , z. B. aktive ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Steuerbefreiungen und -ermäßigungen

Rz. 46 Eines ausdrücklichen Ausschlusses der Zollbefreiungen und -ermäßigungen von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt, der noch in § 21 Abs. 2 S. 1 UStG i. d. F. vor dem UStG 1993 vorgesehen war, bedarf es nicht, weil diese Zollvorschriften allgemein von einer sinngemäßen Anwendung ausgeschlossen sind. Befreiungen und Ermäßigungen stellen nämlich Durchbrechungen und Ausn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 33a Wie in den Sonderverbrauchsteuergesetzen (§ 23 MinöStG; § 22 Abs. 3 AlkoholStG; § 21 TabStG; § 17 Abs. 1 SchaumwZwStG; § 13 Abs. 1 BierStG; § 13 Abs. 1 KaffeeStG) ist auch im UStG für den Steuertatbestand der Einfuhr aus Drittländern die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften vorgeschrieben. Gemäß § 21 Abs. 2 UStG gelten die Vorschriften für Zölle – ausgenommen di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.3 Passive Veredelung

Rz. 256 Zur passiven Veredelung werden Unionswaren abgefertigt, die vorübergehend ausgeführt werden, um außerhalb des Zollgebiets der Union veredelt und danach wieder ins Zollgebiet eingeführt zu werden.[1] Dieses Zollverfahren ist nicht zulässig für Unionswaren, deren Ausfuhr zur Erstattung oder zum Erlass von Einfuhrabgaben führt, die vor ihrer Ausfuhr aufgrund ihrer Verwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.6 Erlöschen der Zollschuld

Rz. 188 Neben den in der AO geregelten Erlöschenstatbeständen durch Zahlung (§§ 224 und 225 AO), Aufrechnung (§ 226 AO), Erlass (§§ 163 u. 227 AO) enthält Art. 124 UZK zollspezifische Erlöschensgründe. Die Unionsbestimmungen haben die nationalen Vorschriften über das Erlöschen einer Abgabenschuld verdrängt. Ein Zurückgreifen auf nationale Vorschriften ist nur möglich, soweit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Abgabenschuld bei der Überführung von Gegenständen in den freien Verkehr (Art. 77 UZK)

Rz. 137 Gem. Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht die Einfuhrzollschuld durch Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren, nämlich Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Es handelt sich hierbei um die ordnungsgemäße Abfertigung aufgrund einer Anmeldung von Waren, die entweder zollpflichtig als Nicht-Unionswaren eingeführt worden s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / Il. Grundsätzlich: Gebühr Nr. 4104 VV

Die Gebühr Nr. 4104 VV entstehe für eine Tätigkeit des Verteidigers im vorbereitenden Verfahren bis zum Eingang u.a. des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht (s. Anmerkung zu Nr. 4104 VV). Die Gebühr Nr. 4106 VV entstehe mit Beginn des gerichtlichen Verfahrens, u.a. mit dem Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht. Hierbei habe sich der Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2021, Kindschaftssach... / 3. Eilanordnung

In den Beschlüssen vom 16.7.2020[33] und vom 24.8.2020[34] hebt das BVerfG noch einmal die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung der fachgerichtlichen Entscheidung durch das BVerfG maßgebliche Folgenabwägung hervor: Die Nachteile für das Kindeswohl, die einträten, wenn die einstweilige Aussetzungsanordnung nicht erginge, die Verfassungsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2021, Zeitpunkt des ... / Leitsatz

Versicherungsfall in der Steuer-Rechtsschutzversicherung ist der Erlass des vom Versicherungsnehmer angefochtenen Steuerverwaltungsaktes. Dieser muss dem Versicherungsnehmer innerhalb des versicherten Zeitraums zugegangen sein. OLG Nürnberg, Beschl. v. 27.11.2020 – 8 U 2967/20mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2021, Zeitpunkt des ... / 2 Aus den Gründen:

"… Zu Recht und mit überzeugender Begründung hat das LG einen Anspruch des Klägers aus § 125 VVG, § 2 lit. e) ARB verneint. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen." 1. Soweit der Kl. mit Schriftsatz v. 2.10.2020 mitgeteilt hat, es bestehe im Hinblick auf die Kostenentscheidung des FG N. kein wirtschaftliches Interesse mehr an der Fortfü...mehr

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ZErb 04/2021, Zur Kosteners... / 2 Gründe

II. Das gemäß §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO als sofortige Beschwerde statthafte und auch im übrigen zulässige Rechtsmittel der Beteiligten zu 4 und 7 ist dem Senat infolge der vom Nachlassgericht mit Beschl. v. 13.10.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 572 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. ZPO. Die Einzelrichterin hat das Verfahren dem Senat...mehr

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AGS 04/2021, Fälligkeit; Un... / Leitsatz

Die Fälligkeit der Gerichtsgebühr knüpft lediglich an den Erlass der gerichtlichen Entscheidung an, deren Zustellung ist zur Herbeiführung der Fälligkeit hingegen nicht erforderlich. Eine automationsgestützte Kostenanforderung bedarf weder einer Unterschrift noch eines Abdrucks des Dienstsiegels. Auf der Kostenanforderung ist lediglich zu vermerken, dass das Schreiben mit ein...mehr

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ZErb 04/2021, Funktionelle ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil der angefochtene Beschl. v. hier funktionell unzuständigen Rechtspfleger erlassen worden und daher aufzuheben ist. 1. Zur Entscheidung über die Einziehung von Erbscheinen ist beim Nachlassgericht funktionell grundsätzlich der Rechtspfleger zuständig, § 3 Nr. 2 lit. c RPflG i.V.m. § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG. Es gibt jedoc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verjährung beim Versuch

Rz. 103 [Autor/Stand] Für den Versuch gelten grds. die gleichen Verjährungsregeln wie für das vollendete Delikt, insb. ist die Länge der Verjährungsfrist identisch (vgl. § 78 Abs. 4 StGB: keine Änderungen aufgrund von Milderungen [§ 23 Abs. 2 StGB] des Allgemeinen Teils des StGB). Auch beim Versuch beginnt die Verjährung mit dessen Beendigung (§ 78a StGB). Die Beendigung ist ...mehr

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AGS 04/2021, Beginn der Ver... / I. Sachverhalt

Das LG Weiden i. d. OPf. hatte die Beklagte durch Endurteil vom 4.10.2016 u.a. (anteilig) zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Mit dem am 10.11.2016 beim LG eingegangenen Kostenausgleichungsantrag hat der Kläger für die erste Instanz auszugleichende Kosten i.H.v. 7.560,90 EUR angemeldet und einen entsprechenden Verzinsungsantrag gestellt. Die Beklagte hat geg...mehr

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zfs 04/2021, Vollstreckungs... / Leitsatz

1. Die Grundsätze der vom Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 18.10.2006 – 2 StR 499/05, BGHSt 51, 100 ff.) entwickelten Vollstreckungslösung bei einer festgestellten rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung sind entsprechend im Bußgeldverfahren anwendbar. 2. Eine nach Erlass des erstinstanzlichen Bußgeldurteils eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (hier: rund...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / 4. Substantiierungsanforderungen

a) Notwendige Unterlagen Immer wieder muss BVerfG Verfassungsbeschwerden oder Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlender Unterlagen als unzulässig zurückzuweisen. Zu diesen gehören u.a. die Vorlage des Jugendamtsberichts sowie etwaiger weiterer vom Jugendamt eingereichter Unterlagen, auf welche sich die angefochtene Entscheidung stützt,[28] ferner die ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Erhebung der öffentlichen Klage

Rz. 156 [Autor/Stand] Unterbrechungshandlung i.S.d. § 78c Abs. 1 Nr. 6 StGB ist die Erhebung der öffentlichen Klage (vgl. § 170 Abs. 1 StPO; s. § 385 Rz. 591, 592 ff.). Dem steht die Stellung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls gleich (§ 407 Abs. 1 Satz 4 StPO). Üblicherweise geschieht beides durch die StA, doch kann ein Strafbefehl auch von der FinB beantragt werden (...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / IV. Folgen für die Praxis

Die BFH-Rechtsprechung erging zwar zu den Regelungen des alten ErbStG. Gleichwohl werden die Urteilsgrundsätze ebenfalls auf das derzeitig geltende Erbschaftsteuergesetz und mithin für aktuelle Bewertungsstichtage anwendbar sein. So haben sich die Voraussetzungen bezüglich des Vorliegens von jungem Verwaltungsvermögen inhaltlich nicht geändert, auch wenn die Regelung nicht m...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Am 31.7.2019 beantragte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls gegen den Beschuldigten. Mit Verfügung vom 8.8.2019 sandte der Strafrichter die Akte vom AG an die Staatsanwaltschaft zurück mit dem Hinweis, dass die bisher durchgeführten Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht einer Straftat begründen würden. Am 18.9.2019 ging bei der Staatsanwaltschaft die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1.3.2 Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs

Rn 12 Um eine Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs handelt es sich dann, wenn der Geschäftsbetrieb durch behördliche Anordnung zeitweise geschlossen werden musste, wie erstmals im März 2020 durch Erlass einer Allgemeinverfügung in einigen Bundesländern geschehen ist.[26]mehr

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AGS 04/2021, Fälligkeit; Un... / III. Einwendungen

1. Fehlende Fälligkeit Mit seinem Einwand, die zugrunde liegenden Anhörungsrügeverfahren seien nicht (rechtskräftig) abgeschlossen, hat der Antragsteller im Ergebnis die fehlende Fälligkeit der Gerichtsgebühr geltend gemacht. Nach Auffassung des BGH trifft der Einwand des Antragstellers nicht zu. Insbesondere sei der Beschl. v. 8.9.2020 (richtig: 20.8.2020; unter dem 8.9.2020...mehr

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zfs 04/2021, Beginn der Ver... / Sachverhalt

Das LG Weiden i.d. OPf. hatte die Bekl. durch Endurteil vom 4.10.2016 u.a. (anteilig) zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Mit dem am 10.11.2016 beim LG eingegangenen Kostenausgleichungsantrag hat der Kl. für die erste Instanz auszugleichende Kosten i.H.v. 7.560,90 EUR angemeldet und einen entsprechenden Verzinsungsantrag gestellt. Die Bekl. hat gegen das lan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Strafbefehl/Urteilsgleiche Entscheidungen

Rz. 159 [Autor/Stand] Weitere Unterbrechungshandlungen sind nach der Beantragung (s. Rz. 156) auch der Erlass eines Strafbefehls oder einer anderen dem Urteil entsprechende Entscheidung, z.B. der Einstellungsbeschluss gem. § 206a StPO ( § 78c Abs. 1 Nr. 9 StGB ). Nicht hierunter fällt das Urteil selbst, für das in § 78b Abs. 3 StGB eine besondere Regelung getroffen ist (Verjä...mehr

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AGS 04/2021, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht - Kommentar

Begründet von Johannes Floegel>; kommentiert von Prof. Dr. Peter König, Richter am BGH> und Dr. Peter Dauer, LL.M., Leitender Regierungsdirektor a.D.> 46. Aufl., 2021. C.H. Beck. 2268 S., 139,00 EUR Die neue Auflage des Beck’schen Kurzkommentars zum Straßenverkehrsrecht befindet sich auf dem neusten Stand von Herbst 2020. Seit der Vorauflage hat sich im Verkehrsrecht einiges ...mehr