Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Ein förmlicher Aufruf ist – wenngleich wünschenswert – nicht in jedem Fall geboten. Es ist ausreichend, wenn nach den gesamten Umständen erkennbar von einem Beginn des Termins auszugehen ist (BGH MDR 11, 74 [BGH 12.10.2010 - VIII ZB 16/10]). Dies ist etwa der Fall, wenn alle Beteiligten anwesend sind und das Gericht in die Sach- und Rechtslage einführt. Ein Aushang, won...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesetzesaufbau.

Rn 4 Nach allg Teil (§ 1–5) mit Regelungen und Begriffsbestimmungen, die für alle betroffenen Rechtsgebiete gleichermaßen gelten, regelt das AGG insb den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (§§ 6–18), im Anschluss den Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr (§§ 19–21). Es folgen Einzelheiten zur Beweislast (§ 22), Unterstützung durch Antidiskriminierungsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung.

Rn 3 Im Regelfall wird über den Verfügungsantrag aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden (vgl hierzu auch Teplitzky FS Bornkamm, 2014, 1073, 1077 f; ders WRP 16, 1181, 1183). Hiervon abw eröffnet Abs 2 zwei Ausnahmen. Die erste betrifft dringende Fälle, bei denen auch eine kurzfristige Terminanberaumung nicht mehr abgewartet werden kann oder wenn der Zweck der einstweili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anordnungsanspruch.

Rn 3 Eine einstweilige Anordnung setzt nach § 49 I grds voraus, dass sie nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist, dh ein Anordnungsanspruch besteht. Für eine einstweilige Gewaltschutzanordnung müssen also die Voraussetzungen für den Erlass einer Schutzanordnung nach den §§ 1, 2 GewSchG vorliegen. Insoweit wird erg auf die Kommentierung z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragshäufung, Widerantrag, Aufrechnung.

Rn 5 Die unterschiedlichen Verfahrensordnungen in Familiensachen schränken die Zulässigkeit v Antragshäufung, Widerantrag u Aufrechnung ein. Eine zulässige Antragshäufung nach § 113 I iVm § 260 ZPO setzt ua die Gleichheit der Verfahrensart voraus (Kobl FamRZ 20, 239; Zö/Greger § 260 ZPO Rz 3). Dies ist bei einer Familienstreitsache (ZPO) einerseits u einer fG-Familiensache (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfassungsmäßigkeit.

Rn 12 Wegen der Möglichkeit einer lebenslangen Belastung mit Zahlungspflichten aufgrund einer vor Volljährigkeit (und damit möglicherweise vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung) begangenen unerlaubten Handlung (›Existenzvernichtung‹) wird teilw die Verfassungsmäßigkeit des § 828 bezweifelt (zu § 828 aF insb Celle VersR 89, 709; LG Dessau NJW-RR 97, 214; Canaris JZ 90, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt nach § 214 I 1 zunächst voraus, dass ein entspr Antrag gestellt wird, der nach § 51 I 2 zu begründen ist. Der Antrag ist ein reiner Verfahrensantrag u kein Sachantrag; das FamG ist – insb was die anzuordnenden Schutzmaßnahmen angeht – an den Inhalt des Antrags also nicht gebunden. Anwaltszwang besteht nicht. Die verletzte P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einziehungsermächtigung.

Rn 15 Eine Einziehungsermächtigung, die nach hM als Ergebnis richterlicher Rechtsfortbildung Anerkennung verdient (Staud/Schilken Rz 67; abl Medicus/Petersen AT Rz 1008 f), kann erteilt werden, indem der Gläubiger entw den Dritten ermächtigt, die Leistung in Empfang zu nehmen, oder den Schuldner ermächtigt, die Leistung an den Dritten zu erbringen (BGH WM 14, 2183 Tz 32) Sie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Nicht selten befindet sich der Gläubiger über die Bankverbindung(en) des Schuldners im Unklaren. Es fehlt ihm an Informationen, die eine Identifizierung des oder der vorläufig zu pfändenden Konten ermöglichen. Dies gilt insbesondere, wenn der Schuldner gezielt Vermögenswerte in das EU-Ausland verschiebt, um sie dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen. Vor diesem Hinte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldlose Versäumung.

Rn 10 Nicht nur die fehlende, sondern auch die schuldlose Versäumung kann mit der Berufung geltend gemacht werden. Der Verschuldensmaßstab entspricht dem bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233). Demnach gereicht es der Partei nicht zum Verschulden, wenn sie oder ihr Prozessbevollmächtigter wegen eines unvorhergesehenen Verkehrshindernisses (BGH NJW 99, 724 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen über die Amtszustellung in §§ 166 ff. § 317 regelt sowohl die amtswegige Zustellung des Urteils nach dessen Erlass (Abs 1) als auch, in Abs 2–4, das Verfahren der Herstellung und Erteilung einer Ausfertigung und damit die zugehörigen Aufgaben der Geschäftsstelle. Die Amtszustellung der Urteile ist seit 1976 der vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anordnung der sofortigen Wirksamkeit (Abs 2 S 2 iVm § 287 Abs 2).

Rn 13 Ist die Bekanntgabe des Beschlusses an den Vormund ausnahmsweise nicht möglich oder Gefahr im Verzug, kann das Gericht nach Abs 2 S 2 iVm § 287 II die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses anordnen. In diesem Fall wird der Beschluss mit der Bekanntgabe an das verfahrensfähige Kind oder den nach § 158 bestellten Verfahrensbeistand wirksam. Das Kind ist nach § 9 I Nr 3 v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erlassfalle.

Rn 15 Als Erlassfalle bezeichnet man die Übersendung eines geringwertigen Schecks, verbunden mit der Erklärung, dass der Scheck vergleichsweise zur Erledigung eines noch offenen, weit über die Schecksumme hinausgehenden Betrags übersandt werde und dass man auf eine Annahmeerklärung hinsichtlich dieses Angebots zum Abschluss eines Erlassvertrags verzichte. Allerdings wird bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besonderheiten des Verfahrens.

Rn 13 Zuständig ist das Prozessgericht der Räumungsklage (Zö/Vollkommer Rz 9). Vor Erlass der Räumungsverfügung muss der Mieter entweder schriftlich angehört oder im Rahmen mündlicher Verhandlung die Gelegenheit zur Anhörung erhalten (Abs 4, ThoPu/Seiler Rz 7). Verfügungsanspruch ist der auf Zahlungsverzug gestützte Räumungsanspruch; Verfügungsgrund sind die aus Abs 3 sich e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Folgen.

Rn 7 Die Folge eines unterbliebenen Hinweises gem § 504 ist, dass die Wirkung des § 39 S 1 wegen der Regelung in § 39 S 2 nicht eintritt und die Zuständigkeit des angerufenen AG nicht begründet wird. Dies kann erst geschehen, wenn der versäumte Hinweis im Laufe des Verfahrens nachgeholt wird. Erst ab diesem Zeitpunkt sind dann die Vorschriften über die rügelose Einlassung ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung des Vollstreckungsgerichts.

Rn 5 Da die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts nach Abs 3 durch Beschluss ergehen, muss vor deren Erlass nicht zwingend eine mündliche Verhandlung stehen, § 128 IV. Rechtliches Gehör ist mit Ausnahme von Vollstreckungshandlungen iRd der Forderungspfändung jedoch zu gewähren (vgl § 834), ggf kann sogar eine Beweiserhebung erforderlich werden. Die Beschlüsse des Vollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Öffentliche Bekanntmachung (Abs 2 Nr 3).

Rn 18 Gemäß § 688 II Nr 3 ist das Mahnverfahren auch dann nicht statthaft, wenn der MB durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden müsste. Das betrifft zunächst den Fall, dass schon zur Zeit des Mahnantrags die Notwendigkeit einer öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr 1, 2 oder 3 bekannt ist. Es ist Sache des ASt, sich zu vergewissern, bevor er den Mahnantrag stellt, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Internationale Forderungspfändung.

Rn 105 Die internationale folgt der örtlichen Zuständigkeit (§ 828 Rn 6). Diese ist grds begründet, wenn der Drittschuldner seinen Wohnsitz im Inland hat (anders für die Lohnpfändung BAG NZA 97, 336 [BAG 19.03.1996 - 9 AZR 656/94]). Ob der Drittschuldner seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hat, ist zunächst einmal unerheblich (St/J/Würdinger § 829 Rz 24). Allerdings d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachholung der Anhörung bei Gefahr im Verzug, Abs 1 S 2.

Rn 9 Die Regelung entspricht § 159 III 2 bzw. § 160 IV. Eine Anhörung erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie vor Erlass der Entscheidung erfolgt. Dementsprechend regelt Abs 1 S 2, dass (nur) bei Gefahr im Verzug zunächst von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese aber unverzüglich nachgeholt werden muss. Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn durch die aufgrund der Anhör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ursprünglicher Beschluss.

Rn 2 Die Festsetzung der Raten und der Beiträge aus dem Vermögen erfolgt im ursprünglichen Beschl. Enthält der Beschl keine Anordnung, ist ratenfreie PKH bewilligt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers werden nicht im ursprünglichen PKH-Verfahren berücksichtigt, sondern gem § 120 IV. Der Vorbehalt der Überprüfung von Ratenanordnungen ist gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Zulässige Einwendungen.

Rn 38 Sachlich-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch sind im Anerkennungsverfahren zulässig, wenn (1.) die Einwendungen nicht unter die Schiedsvereinbarung fallen, auf deren Grundlage der Schiedsspruch ergangen ist, oder (2.) die Einwendungen bereits im Schiedsverfahren geltend gemacht worden sind, sie nach Auffassung des Schiedsgerichts jedoch nicht unter d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Abs 1.

Rn 1 Der Gegner des Zustellungsadressaten erhält bei der Zustellung vAw keinen Zustellungsnachweis, benötigt diesen aber gem § 750 oder § 798 für die Zwangsvollstreckung und ggf als Nachweis für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Daher bescheinigt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (vgl § 153 GVG) schriftlich auf Antrag (gem § 78 III kein Anwaltszwang) den Zeitpunkt der Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung (Abs 5 S 1).

Rn 13 § 248 V 1 ergänzt § 56 und enthält 2 zusätzliche Fälle des Außerkrafttretens der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen, die ihren Grund in der Kopplung der einstweiligen Anordnung an das Abstammungsverfahren haben: zum einen die Rücknahme des Antrags auf Feststellung der Vaterschaft und zum anderen seine rechtskräftige Zurückweisung. Das Außerkrafttreten aufgrund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abänderung (Abs 1).

Rn 2 Die Abänderung setzt eine formell rechtskräftige Entscheidung voraus. Ermöglicht wird also die Anpassung der rechtskräftigen Endentscheidung an geänderte Verhältnisse. Die Entscheidung muss eine Dauerwirkung zum Gegenstand haben (insb Duldungs-, Regelungs- oder Unterlassungsanordnungen). Es müssen sich die der Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen oder die Rechtslag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwischenfeststellungsklage (Abs 2).

Rn 35 Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage kann nur ein im Laufe des Prozesses str gewordenes Rechtsverhältnis sein, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zT abhängt. Da nur die Entscheidung über den Klageanspruch in Rechtskraft erwächst (§ 322), kann dies in einem späteren Rechtsstreit ders Parteien über weitere auf das v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag.

Rn 4 Bsp: Abstandnahme vom Urkundenprozess (BGH NJW 11, 2796); Hilfsantrag wird Hauptantrag (BGHZ 170, 176); Wechsel von Kauf zu Rückabwicklung (BGH NJW 90, 2682) oder zwischen Gewährleistungsansprüchen, zB von Minderung zu rücktrittsbedingter Rückgewähr (BGH NJW 15, 2106 [BGH 29.04.2015 - VIII ZR 180/14]); Austausch der Zinsforderungen bei unveränderter Klagebezifferung (Ba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 2 Grundsätzlich ist es im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren geboten, dem bzw den Antragsgegner(n) vor der Entscheidung zu dem Gesuch rechtliches Gehör (Cuypers MDR 09, 657, 659; BayObLG MDR 75, 407, 408) zu gewähren. Das Absehen hiervon ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Zuständigkeitsbestimmung in einem eilbedürftigen einstweiligen Rechtsschutzverfahren erfolgt o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 95 regelt einen Fall der Kostentrennung und damit eine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Danach können bestimmte ausscheidbare Kosten unabhängig vom Obsiegen oder Unterliegen vorab einer Partei auferlegt werden. Zur Tenorierung s.u. Rn 11 f. Die Bedeutung dieser Vorschrift ist gering, da bei der Versäumung eines Termi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anberaumung eines Verhandlungstermins.

Rn 38 Die Terminsbestimmung wird erforderlich, wenn der Kl – insb nach einem Hinweis auf Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit seiner Klage – die Anberaumung eines Termins beantragt (Köln OLGZ 89, 83, 85). Sie ist ebenfalls geboten, wenn der Kl den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils nicht stellt oder zurücknimmt (hM: MüKoZPO/Prütting Rz 48; Musielak/Voit/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umfang des Schenkungsverbots.

Rn 4 Verboten sind dem Vormund alle Schenkungen iSd § 516, die er im Namen des Mündels macht (1), mit Ausnahme der Pflicht- und Anstandsschenkungen (2). Neben Handschenkungen und der Abgabe von Schenkungsversprechen fällt auch der Erlass einer Forderung schenkungshalber darunter (Staud/Veit § 1804 Rz 2; BGH FamRZ 20, 188). Nicht erfasst werden sonstige unentgeltliche Zuwendu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nach Ablauf der Frist.

Rn 6 Bei einer rechtzeitig angefochtenen Entscheidung tritt nicht schon mit dem Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels, sondern erst mit dem Ende der Rechtsmittelbegründungsfrist formelle Rechtskraft ein, wenn die erforderliche Begründung (zB nach §§ 520 II 1, 551 II 2, 575 II 2) nicht rechtzeitig erfolgt (BGH NJW 92, 842). Nach Ablauf der Rechtsmittel- und Einspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Sonstiges.

Rn 157 Für einen Ergebnisabführungsvertrag gilt § 105 IV Nr 1 iVm § 108 GNotKG (OLGR Celle 07, 455; OLGR Stuttg 08, 733 zu § 41a IV Nr 1 iVm § 41c KostO aF). Die Klage auf Eintragung in das Aktienregister, § 67 I AktG, wird mit 1/10 bis 1/4 des Aktienwertes angesetzt (OLGR Hamm 08, 688). Spruchverfahren. § 15 I 2 SpruchG gibt nach Maßgabe der Mehrforderung einen Rahmen von 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 889 ordnet ein besonderes Verfahren der Zwangsvollstreckung an. Es betrifft Offenbarungsversicherungen nach materiellem Recht, die von prozessrechtlichen eidesstattlichen Versicherungen zu unterscheiden sind. Wenn sich der Schuldner einer eidesstattlichen Versicherung freiwillig zur Abgabe bereit erklärt, ist nach §§ 410 Nr 1, 411 I, 413 FamFG das Gericht der fG zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benennung der Zeugen/Bezeichnung der übrigen Beweismittel (Nr 3).

Rn 4 Bezüglich der Zeugen gilt § 373; diese sind namentlich zu benennen. Betreffend die anderen im selbstständigen Beweisverfahren gem § 485 zulässigen Beweismittel, also insb Sachverständige, muss dieses Beweismittel nur bezeichnet werden, weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren in der Auswahl der Person des Sachverständigen frei ist (LG Frankfurt/M IBR 11,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Antrag des Klägers.

Rn 6 Das Urt nach Abs 2 setzt den Prozessantrag des Klägers auf Erlass des Versäumnisurteils voraus. Dieser Antrag ist Grundlage dafür, dass ein Sachurteil gegen den Bekl ohne Berücksichtigung auch der dem Richter bekannten Einwendungen ergehen kann (RGZ 28, 393, 397). Ein Versäumnisurteil ist nicht zulässig, wenn der Kl nach einem Anerkenntnis des Bekl, das auch schriftsätz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift des § 246 führt die bis zum Inkrafttreten des FamFG in § 620 S 1 Nr 4, 6 ZPO aF (Unterhalt für minderjährige Kinder und Ehegatten während der Anhängigkeit einer Ehesache), § 644 ZPO aF (Unterhalt für Verwandte, Ehegatten, nichteheliche Mutter ohne gleichzeitige Anhängigkeit einer Ehesache, wohl aber eines Verfahrens in der Hauptsache), § 620 S 1 Nr 10 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängigkeit eines Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft.

Rn 3 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 248 setzt nicht ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden iSv § 49 voraus; gem § 248 I ist aber die Anhängigkeit eines Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d BGB oder eines Feststellungsgegenantrags auf Bestehen der Vaterschaft (Prütting/Helms/Bömelburg § 248 Rz 6; Zö/Lorenz § 248 Rz 2) Zulä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufschub.

Rn 2 Auch der unbeschränkt haftende Miterbe kann Aufschub der Auseinandersetzung verlangen, wenn sich der Gläubiger nicht rechtzeitig meldet, da er nach §§ 2060 Nr 1, 2061 nur anteilig für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Der Aufschub dauert bis zum Ablauf sämtlicher Rechtsmittelfristen bzw bis sämtliche Rechtsmittel dieses Verfahrens erschöpft sind. Bei bereits beantra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag.

Rn 4 Erforderlich ist der Antrag ›eines Beteiligten‹ auf Aufhebung und Zurückverweisung einer nicht mit der Rechtsbeschwerde angegriffenen Folgesache an das OLG. Dieser kann (auch sich wenn dies aus dem Wortlaut der Vorschrift nicht unmittelbar erschließt) nach ganz überwiegender Auffassung nur von einem Ehegatten gestellt werden, weil die Vorschrift nur dem Schutz ihrer Int...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verordnungsermächtigungen (Abs 3, 4) und Inbezugnahme von § 130d (Abs 5).

Rn 14 Durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I, 2258) wurde Abs 3 angefügt, der das BMJV ermächtigt, verbindliche Formulare für den Auftrag nach Abs 2 einzuführen. Der Formularzwang gilt für sämtliche Vollstreckungsaufträge in der ZPO-Zwangsvollstreckung und soll unterschiedliche Vollstreckungsaufträge vereinheitlichen sowie deren Erfassung erleichtern (BTDrs 16/10069 v 30....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767, 768 bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werde und dass Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. 2Es setzt eine Sicherheitsleistung für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigung des Vermieters.

Rn 15 Die – ggf nur faktische (Ddorf v 26.4.16, 10 U 3/16, Juris) – Gebrauchsüberlassung ohne Erlaubnis – oder nach deren wirksamem Widerruf (LG München I ZMR 16, 451) – des Vermieters an einen Dritten stellt grds (wenn kein Fall des § 565 gegeben ist, LG Berlin GE 16, 1579) ein vertragswidriges zur fristlosen Kündigung berechtigendes Verhalten dar (LG Berlin ZK 65 DWW 22, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 12 Die Pflicht zum Erlass eines Endurteils besteht auch im Kleinverfahren nach § 495a. Im einstweiligen Rechtsschutz gilt § 300, soweit durch Urt zu entscheiden ist (§§ 922 I 1, 936, 937 II), iÜ nur, soweit auf den jeweils erforderlichen Beschl die Regeln über Urteile anwendbar sind (s Erl jeweils dort). § 300 gilt im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren (§ 46 II ArbGG) u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostengrundentscheidung (S 3).

Rn 4 Entscheidungen im Verfahren nach §§ 887, 888, 890 sollen nach S 3 stets eine Kostengrundentscheidung enthalten, und zwar entspr §§ 91–93, 95–100, 106, 107 (zur Erledigung vgl KG WuM 06, 530, 531 [KG Berlin 16.06.2006 - 8 W 15/06]; zur Kostenverteilung iE und zu Bsp Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 7). Wegen der Anwendbarkeit der §§ 91 ff kommt eine differenzierte Kostenentsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezüge ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 8 Beim Gerichtsvollzieher entsteht für die Wegnahme des Papiers eine Gebühr von EUR 26,– gem Nr 221 KV zu § 9 GvKostG zuzüglich etwaiger Auslagen. Zu den Gerichtsgebühren bei Erlass des Überweisungsbeschlusses s bei § 835 Rn 33. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. § 717 II.

Rn 19 Erweist sich die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nachträglich als ungerechtfertigt, ist dem Gläubiger nicht analog §§ 717 II, 945 Schadensersatz zu leisten (BGHZ 95, 10, 13 ff; Wieczorek/Schütze/Spohnheimer Rz 23; St/J/Münzberg Rz 21 ua; aA MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 39). Diese vom BGH zu § 771 III entwickelte Auffassung muss für sämtliche Fälle g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 6 Zuständig für den Erlass einer Einstellungsanordnung ist das Verfahrensgericht der ersten Instanz (bzw das Rechtsmittelgericht), bei dem der Abänderungsantrag nach §§ 238–240 anhängig ist bzw ein entsprechender VKH-Antrag gestellt worden ist. Bei dieser Zuständigkeit verbleibt es auch dann, wenn die Sache wegen einer sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung über den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1104 ZPO – Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten.

Gesetzestext (1) 1Liegen die Voraussetzungen des Artikels 18 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 vor, wird das Verfahren fortgeführt; es wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor Erlass des Urteils befand. 2Auf Antrag stellt das Gericht die Nichtigkeit des Urteils durch Beschluss fest. (2) Der Beklagte hat die tatsächlichen Voraussetzungen des Artikels 18...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besonderheiten des Verfahrens.

Rn 9 Ist die Räumungsklage gegen den Mieter noch anhängig, dann ist für die Räumungsverfügung gegen den Dritten das Prozessgericht der Räumungsklage zuständig. Vor Erlass der Räumungsverfügung muss der Dritte entweder schriftlich angehört oder im Rahmen mündlicher Verhandlung die Gelegenheit zur Anhörung erhalten (Abs 4). Verfügungsanspruch ist der gegen den Dritten bestehen...mehr