Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anfechtung.

Rn 38 Der Stellung des Rechtspflegers Rechnung tragend ist grds das nach allgemeinem Verfahrensrecht vorgesehene Rechtsmittel, mithin die sofortige Beschwerde, statthaft (vgl BTDrs 13/10244, 1). Abhängig von der Höhe des Beschwerdewertes (§ 567 II) und damit vom Fehlen eines nach der ZPO statthaften Rechtsbehelfs ist jedoch die Rechtspflegererinnerung nach § 11 II RPflG die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weiteres Verfahren des Ausgangsgerichts.

Rn 6 Nach erfolgloser Beschwerde ist vAw zu terminieren und es sind beide Parteien zu laden (s § 335 Rn 14). Bei erfolgreicher Beschwerde ist nur die erschienene Partei zu laden (Abs 1 S 2). Erscheint die zuvor säumig gewesene Partei dennoch, ist sie zur Verhandlung zuzulassen (Zweibr FamRZ 97, 506), so dass dann kein Versäumnisurteil mehr ergehen kann (aA BeckOKZPO/Toussain...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 268 FamFG – Abgabe an das Gericht der Ehesache.

Gesetzestext Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine sonstige Familiensache bei einem anderen Gericht im ersten Rechtszug anhängig ist, ist diese von Amts wegen an das Gericht der Ehesache abzugeben. § 281 Abs. 2 und 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Rn 1 § 268 dient der Zuständigkeitskonzentration und gilt auch dann, wenn die sonstige Familiensache a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 3 EuMVVO – Grenzüberschreitende Rechtssachen.

Gesetzestext (1) Eine grenzüberschreitende Rechtssache im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem des befassten Gerichts hat. (2) Der Wohnsitz wird nach den Artikeln 59 und 60 der Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zust...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 388 ZPO – Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung.

Gesetzestext Hat der Zeuge seine Weigerung schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle erklärt und ist er in dem Termin nicht erschienen, so hat auf Grund seiner Erklärungen ein Mitglied des Prozessgerichts Bericht zu erstatten. Rn 1 § 386 III bestimmt, dass der Zeuge zum Termin nicht zu erscheinen braucht, sofern er die Tatsachen, auf die er sein Zeugnisverweigerungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Geldforderung.

Rn 13 Unter diesen Begriff fällt jeder Anspruch, der auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages gerichtet ist. Dies gilt auch, wenn er von einer Gegenleistung abhängig ist (RGZ 54, 162, 164; Schuschke/Walker/Walker Rz 2; Zö/Vollkommer Rz 5). Ansprüche auf Duldung der Zwangsvollstreckung stehen Geldforderungen nicht gleich. Sie sind als Individualansprüche im Wege der einstwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1301 BGB – Rückgabe der Geschenke.

Gesetzestext 1Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den To...mehr

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FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 4 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 18/22 Die Vermutung fehlenden Verschuldens, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist, entfällt im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt nur dann, wenn sich das anwaltliche Mandat auf die Angelegenheit bezieht (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 23.6.2010 – XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425 und v. 25.11.2020 – XII ZB ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 882h bestimmt die Zuständigkeit des zentralen Vollstreckungsgerichts und sieht eine Zentralisierung und Automatisierung der Schuldnerverzeichnisse vor. Sie soll einen Ausgleich zwischen Schuldnerschutz und Gläubigerinteressen erreichen (vgl Hergenröder DZWIR 17, 351). Abs 3 ermächtigt das BMJ, Einzelheiten zu Form und Übermittlung der Eintragungsanordnungen durch Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss.

Rn 3 Die an sich bestehende Pflichtteilsberechtigung ist nach § 2309 ausgeschlossen, insoweit ein näher Berechtigter den Pflichtteil verlangen kann (Alt 1). Bsp: Der verwitwete G hat einen Sohn S und einen Enkel E. G enterbt S und E. S ist vor seinem Kind E pflichtteilsberechtigt. E ist wegen des Rangverhältnisses ausgeschlossen. Ob der näher Berechtigte den Pflichtteil tats...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Materiell-rechtliche Vereinbarung.

Rn 13 Der Vergleich muss den Vorschriften des § 779 BGB entsprechen. Zwingende Voraussetzung für den Prozessvergleich ist ein gegenseitiges Nachgeben. An das Nachgeben sind hohe Anforderungen nicht zu stellen; es genügt jedes auch nur geringfügige Zugeständnis der Parteien. Ein Nachgeben des Schuldners kann selbst bei unstreitiger Forderung vorliegen; ein solches kann darin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 S 1 hebt nochmals die Nichtanfechtbarkeit des Beweisbeschlusses hervor. Seine Ausführung soll nicht durch Abänderungsanträge der Parteien gestört oder verzögert werden können (Mat II 1 306). Die mit der Novelle 1924 hinzugefügten Sätze 2–4 sollten die schon aus der Rechtsnatur des Beweisbeschlusses als prozessleitende Anordnung folgende Abänderbarkeit nicht einschränken...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung.

Rn 5 Das Gericht entscheidet über den Erlass einer EA durch Endbeschl iSv § 38. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39). Umstr ist, ob sich diese auch auf die Antragsmöglichkeiten nach §§ 52, 54 I, II zu beziehen hat (Zö/Feskorn Rz 11 mwN). In Familienstreitsachen (§ 112) besteht gem § 113 I 2 iVm § 308 I ZPO Antragsbindung u es ist gem § 116 III 2, 3 über die sofo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollziehung.

Rn 4 Vollziehung ist die gesetzestechnische Bezeichnung für die Zwangsvollstreckung der einstweiligen Rechtsschutzanordnung (BGHZ 131, 141, 143 = NJW 96, 198). Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ist unstatthaft, wenn sie nicht innerhalb der Monatsfrist der §§ 936, 929 II erfolgt (§ 929 Rn 3). Eine amtswegige Zustellung der Entscheidung reicht nicht aus; gleiches gil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz, keine Naturalrestitution.

Rn 55 Rechtsfolge eines Amtshaftungsanspruchs ist grds nur Geldersatz; eine Naturalrestitution ist ausgeschlossen (BGH NJW 93, 1799). Der Grund liegt darin, dass es sich vom Ansatz her um einen auf den Staat nach Art 34 GG übergeleiteten Anspruch gegen den Beamten handelt, es kann nur das gewährt werden, was der Beamte – wie Geldersatz – persönlich erbringen kann (BGHZ 34, 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haupturteil.

Rn 7 Die Berufungsfrist für das dem Ergänzungsurteil vorangegangene Haupturteil beginnt zunächst mit seiner Zustellung bzw Verkündung (§ 517 Rn 4 ff). Wird innerhalb der laufenden Berufungsfrist ein Ergänzungsurteil verkündet, beginnt ab diesem Zeitpunkt bzw ab der Zustellung dieses Urteils (Rn 6) die Berufungsfrist für das Haupturteil von neuem. Das gilt auch dann, wenn das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung durch das staatliche Gericht (Abs 3).

Rn 4 Soweit der Versuch einer Partei, einen Schiedsrichter nach § 1036 abzulehnen, iRd vereinbarten Verfahrens oder iRd nach Abs 2 gesetzlich vorgesehenen Verfahrens erfolglos bleibt und die Umstände für die Richterablehnung nicht aus anderen Gründen präkludiert sind, kann die Partei nach Abs 3 innerhalb eines Monats beim staatlichen Gericht eine Entscheidung über die Ablehn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Antragserfordernis, Form, Frist.

Rn 8 Für Entscheidungen nach Abs 1 ist ein Antrag nicht zwingend Voraussetzung. Sie kann auch vAw ergehen (LG Rostock NJW-RR 01, 442, 443). Eine Entscheidung vAw kommt immer dann in Betracht, wenn die Anordnung der sofortigen Räumung außerhalb dessen liegt, worauf sich der Schuldner einstellen muss (BVerfG NJW 99, 1387, 1389f [BVerfG 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98]). Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Fehler bei der Bildung des Schiedsgerichts.

Rn 28 Art V 1d UNÜ überschneidet sich tw mit Art V 1b UNÜ. Der Hauptfehler bei der Bildung des Schiedsgerichts ist die Befangenheit eines Schiedsrichters, die zu dessen Ablehnung berechtigt (vgl Art 12 II – UNCITRAL ML). Die Ablehnung muss jedoch regelmäßig innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, nachdem die hierzu berechtigte Partei von den Ablehnungsgründe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Statthaftigkeit und Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 2 Das Gericht muss den Prozessantrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen haben. Die Zurückweisung des Antrags auf eine Entscheidung nach Lage der Akten ist nach Abs 2 unanfechtbar. Die sofortige Beschwerde ist auch statthaft, wenn der Antrag aus anderen als den in § 335 I genannten Gründen zurückgewiesen wurde (RGZ 63, 364, 365; Hamm NJW-RR 91, 703 [OLG Hamm 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 31 Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Der Erlass einer Sicherungsanordnung hindert aber in allen Instanzen eine Gebührenermäßigung (KV 1211 aE, 1222 aE, 1223, 1232 aE). Wird die sofortige Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen, fällt eine Gebühr von 66,– EUR gem KV 1812 an. Wird die Beschwerde nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Notwendigkeit eines Vertrages.

Rn 3 Der Wortlaut von I betont als Regel die Notwendigkeit eines Vertrages zur Begründung oder Inhaltsänderung eines nicht auf Gesetz beruhenden Schuldverhältnisses. Das ist eine Folge der Privatautonomie: Niemand soll ohne seinen rechtgeschäftlich erklärten Willen den Wirkungen eines solchen Schuldverhältnisses ausgesetzt sein. Das gilt ausnahmslos für Verpflichtungen. Aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beendigung des Annahmeverzugs.

Rn 7 Da der Gläubigerverzug den Schuldner nicht von seiner Leistungspflicht befreit, der Schuldner aber an seiner Leistung durch das Fehlverhalten des Gläubigers gehindert ist, tritt das Schuldverhältnis in einen Schwebezustand. Der Gläubiger kann diesen Schwebezustand und damit auch seinen Annahmeverzug mit Wirkung ex nunc beenden, wenn er die Leistung annimmt oder die sons...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Der Erlass eines bloßen Vorbehaltsurteils (§ 599 I) hat nach § 600 I zur Folge, dass der Rechtsstreit im Nachverfahren anhängig (rechtshängig) bleibt. Urkundenprozess und Nachverfahren bilden ein einheitliches Verfahren. Der Prozess wird bei identischem Streitgegenstand, aber frei von den Beschränkungen des Urkundenprozesses fortgesetzt. Bei Einlegung eines Rechtsmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anfechtbarkeit von Versäumnisurteilen.

Rn 2 § 565 verweist auf § 514. Mit der Revision, die nicht der Zulassung bedarf (BGH NJW-RR 08, 876 [BGH 03.03.2008 - II ZR 251/06] Tz 3; vgl dazu § 543 Rn 1), anfechtbar sind entspr § 514 II 1 nur im Berufungsweg erlassene zweite Versäumnisurteile iSd § 345. Ein erstes Versäumnisurteil des Berufungsgerichts ist demgegenüber mit der Revision nicht anfechtbar (vgl den Wortlau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 2a II 2 ermöglicht in bestimmten Grenzen die Berücksichtigung von Veränderungen, die sich zwischen dem Ehezeitende und der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ergeben haben. In Betracht kommen sowohl rechtliche als auch tatsächliche Veränderungen, aber nur solche, die ›auf den Ehezeitanteil zurückwirken‹, dh, die – rückwirkend aus der Sicht im Zeitpunkt der Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Verspäteter Widerspruch (Abs 2).

Rn 17 Der Widerspruch ist dem Ag mitzuteilen (§ 695); der verspätete Widerspruch, der als Einspruch (§ 700) behandelt wird (§ 694 II 1), auch demjenigen Ag, der den Widerspruch erhoben hat (§ 694 II 2). Ist vor Erlass des VB nicht erkannt worden, dass ein rechtzeitig eingelegter Widerspruch vorliegt, ist der Widerspruch in entsprechender Anwendung von § 694 II als Einspruch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Analoge Anwendung.

Rn 31 Aus Gründen der Prozessökonomie gilt S 3 auch bei Klagerücknahme vor Anhängigkeit (KG MDR 19, 510 [KG Berlin 26.11.2018 - 8 W 58/18] mwN). Eine Kostenentscheidung zugunsten des Kl ist nur möglich, wenn dem Kl der fehlende Anlass zur Klageerhebung ohne sein Verschulden unbekannt geblieben ist (Kobl NZI 19, 991) zB Klagerücknahme vor Zustellung nach dem Veranlasserprinzi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein Beteiligter in einer in § 155 Absatz 1 bestimmten Kindschaftssache kann geltend machen, dass die bisherige Verfahrensdauer nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach der genannten Vorschrift entspricht (Beschleunigungsrüge). Er hat dabei Umstände darzulegen, aus denen sich ergibt, dass das Verfahren nicht vorrangig und beschleunigt durchgeführt worden ist. (2) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Endentscheidungsreife über die Klageforderung.

Rn 8 Die Klageforderung muss, unbeschadet der Aufrechnung, zur Verurteilung des Beklagten entscheidungsreif sein. Die Endentscheidungsreife bemisst sich nach denselben Grundsätzen wie bei § 300. Besteht nur hinsichtlich des Grundes der Klageforderung Entscheidungsreife, kann ein ›Vorbehaltsgrundurteil‹ ergehen (BGH LM § 304 Nr 6; St/J/Althammer Rz 16). Betrifft die Gegenford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 703a gibt dem ASt bereits für den Mahnantrag die Möglichkeit, die besondere Prozessart des Urkunden-, Wechsel- oder Scheckverfahrens zu wählen. Die Besonderheiten dieser Verfahren erfordern Sonderregeln auch für das Mahnverfahren. Anträge auf Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnbescheid treffen heute bei den automatisierten Gerichten nur noch in verhältnismäßig sehr ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 48 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 11,–...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen durch Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes für andere Zwecke als die des Verfahrens, für die die Daten erhoben worden sind. 2Besondere Rechtsvorschriften des Bundes oder, wenn die Daten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verzicht.

Rn 14 Auf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde kann – wie auf andere Rechtsmittel auch (vgl § 515) – verzichtet werden. Der Verzicht ist ggü dem Ausgangs- oder dem Beschwerdegericht zu erklären. Die Erklärung kann sowohl vor als auch nach Erlass der Ausgangsentscheidung abgegeben werden (BGH WM 18, 979 Rz 14). Der Verzicht ist unanfechtbar und unwiderruflich (BGH NJW 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 56 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gegenstandswert einer Vorratspfändung ist nach § 25 I Nr 1 Hs 2 RVG iVm § 42 I GKG zu berechnen. Der G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckbarkeit.

Rn 31 Den Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit teilt der Kfb mit der Kostengrundentscheidung. Ist letztere nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, gilt gleiches für den Kfb. Da aus dem Kfb vollstreckt werden kann, § 794 I Nr 2, ist die Aussage zur Vollstreckbarkeit aus der Kostengrundentscheidung zur Klarstellung in den Kfb aufzunehmen (Karlsr Rpfleger ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrensfragen.

Rn 45 Auf das Abänderungsverfahren finden die allgemeinen Verfahrensvorschriften in Unterhaltssachen Anwendung; es besteht Anwaltszwang. Das zuständige Gericht ist nach §§ 232, 233 zu bestimmen. Bei gegenläufigen Anträgen ist gem § 113 I 2 iVm § 261 III 1 ZPO das zuerst angerufene Gericht örtlich zuständig. Beide Anträge sind zu verbinden und in Form von Antrag und Widerantr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten ist zurückzuweisen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 173 GVG – [Öffentliche Urteilsverkündung].

Gesetzestext (1) Die Verkündung des Urteils sowie der Endentscheidung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt in jedem Falle öffentlich. (2) Durch einen besonderen Beschluss des Gerichts kann unter den Voraussetzungen der §§ 171b und 172 auch für die Verkündung der Entscheidungsgründe oder eines Teiles davon die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Rn 1 Der Verkündung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abweichung.

Rn 2 (Fast) jede für den Reisenden nachteilige Abweichung, die bis zum Reiseende getroffen wird (hM), ist nichtig (§ 134; BGH NJW 84, 1752 [BGH 22.03.1984 - VII ZR 189/83]). Ob im Vertrag zugleich günstigere als die gesetzlichen Regelungen vereinbart wurden, ist egal: keine Kompensation. Erfasst sind zB Haftungsausschlüsse und -beschränkungen, die über 2 hinausgehen, Gewährl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1092 ZPO – Verfahren.

Gesetzestext (1) 1Die Entscheidung über einen Antrag auf Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls nach Artikel 20 Abs. 1 oder Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ergeht durch Beschluss. 2Der Beschluss ist unanfechtbar. (2) Der Antragsgegner hat die Tatsachen, die eine Aufhebung des Europäischen Zahlungsbefehls begründen, glaubhaft zu machen. (3) Erklärt das Gericht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Geldleistungsverfügung.

Rn 15 Für Ehegatten- und Kindesunterhalt ist im Hinblick auf die Neuregelung des § 644 eine einstweilige Verfügung nicht mehr zulässig; auch hier gilt der Vorrang der einstweiligen Anordnung. Abschlagszahlungen auf periodisch wiederkehrende Leistungen wie Ansprüche aus §§ 842, 843 BGB (Frankf NJW 07, 851 [OLG Hamm 17.11.2006 - 19 U 81/06]) können gleichfalls Gegenstand einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nicht schon mündlich verhandelt (Nr 4).

Rn 10 Eine Übertragung auf den Einzelrichter ist im Interesse einer Beschleunigung des Berufungsverfahrens unverzüglich nach der Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit des Rechtsmittels nach § 522 vorzunehmen (§ 523 I). Sie kommt nicht mehr in Betracht, wenn bereits im Haupttermin zur Hauptsache verhandelt worden ist, es sei denn, dass inzwischen ein Vorbehalts-, Teil- o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antragsgegner (III).

Rn 16 Die Anträge auf Erlass eines MB und eines VB werden dem Ag nicht mitgeteilt (§ 702 III). Der Ag kann gegen den MB Widerspruch einlegen und er ist durch den MB gewarnt, dass mit dem VB zu rechnen ist (§ 692 I Nr 4). Problematisch kann es für den Ag bei Parteizustellung werden, wenn der Ag keinen Widerspruch einlegt, weil er zahlt und darauf vertraut, dass sich das Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für den Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wahlrecht des Schuldners.

Rn 2 Der Verzug des Schuldners mit der Ausübung des Wahlrechts ist vom Leistungsverzug zu trennen. Es bleibt bis zur Erfüllung beim Schuldner, auch dann, wenn der Gläubiger ihn ergebnislos zur Wahl auffordert oder in Leistungsverzug setzt, und geht anders als nach § 264 II nicht auf den Gläubiger über (MüKoBGB/Krüger § 264 Rz 2). Der Gläubiger kann den Schuldner nur alternat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 10 Bei evidenter Leistungsunfähigkeit des Schuldners fehlt es an dem Rechtsschutzinteresse des Gläubigers am Erlass eines Haftbefehls (BVerfGE 61, 126). Da allerdings der Abgabe des Vermögensverzeichnisses weder ein erfolgloser Vollstreckungsversuch noch eine aussichtslose Vollstreckung vorangehen muss, wird kaum jemals eine derartige Evidenz vor Abgabe der Vermögensausku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 7 Nach Erlass des Pfändungs- sowie ggf des Überweisungsbeschlusses kann der Schuldner Erinnerung gem § 766 einlegen (Köln JurBüro 00, 48; Musielak/Voit/Flockenhaus § 834 Rz 1). Im Rechtsmittelverfahren ist das rechtliche Gehör nachzuholen. Wird der Schuldner entgegen § 834 angehört, ist die Pfändung dennoch wirksam. Dann ist gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Einstweilige Verfügung.

Rn 9 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist gem § 3 mit dem Interesse an der vorläufigen Regelung zu bewerten (OLGR Braunschw 00, 290). § 6 greift (mit Wertabschlag, näher § 3 Streitwert-Lexikon Einstweilige Verfügung) nur ein, wenn der Gegenstand an den Antragsteller herausgegeben werden soll (OLGR Köln 99, 336; aA MüKoZPO/Wöstmann § 6 Rz 8; St/J/Roth § 6 R...mehr