Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, wer die Beiträge für sonstige Versicherte (§ 26) zu tragen hat. Ergänzend dazu bestimmt § 349, wer die Beiträge zu zahlen hat. Die Beiträge für versicherungspflichtige Personen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder in Einrichtungen der Jugendhilfe (§ 26 Abs. 1 Nr. 1) hat der Träger der Einrichtung zu tragen (Nr. 1). Der Bund trägt ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 2.3 Voraussetzungen der Mitwirkungspflicht

Rz. 11 Die Mitwirkungspflicht besteht nur auf Verlangen des Leistungsträgers. Der Leistungsträger hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Mitwirkungspflicht des Antragstellers bzw. Leistungsbeziehers festzustellen und aktenkundig zu machen. Er muss in der Lage sein, die Gründe für das Vorliegen der Mitwirkungspflicht darzulegen. Ein Verlangen i. S. d. § 63 muss der Lei...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft sowohl Antragsteller auf Sozialleistungen als auch Personen, die bereits eine Sozialleistung beziehen. Sie fokussiert allerdings einschränkend auf den Personenkreis, der wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit leistungsberechtigt ist. Unter Erwerbsfähigkeit ist ganz allgemein die Fähigkeit ...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.2 Obliegenheit

Rz. 6 Die Regelung ist als Sollvorschrift ausgelegt. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass es sich bei der Mitwirkungspflicht um eine Obliegenheit handelt, die aber nicht erzwungen werden kann und soll. Nach Maßgabe des § 66 muss der Leistungsberechtigte allerdings ggf. hinnehmen, dass die Leistung versagt oder entzogen wird. Das ist nicht der Fall, wenn die sich a...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.3 Berufsfördernde Maßnahmen

Rz. 12 § 64 geht wie schon § 63 weit über die Mitwirkungsregelungen im Rahmen der Amtsermittlungspflichten der Behörde nach den §§ 60 bis 62 hinaus. Gefordert werden nicht nur mehr oder weniger umfassende Formalitäten, die zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Entscheidung über Zuerkennung oder Ablehnung der begehrten Leistung beitragen sollen (vollständige Angaben, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.6 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 23 Nachgezahlte freiwillige Beiträge können sich sowohl anspruchsbegründend (z. B. bei Prüfung bestimmter Wartezeiten) als auch anspruchserhöhend (bei der Berechnung der Monatsrente gemäß §§ 64, 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 70 Abs. 5) auswirken. Rz. 24 Entgeltpunkte für nachgezahlte freiwillige Beiträge (§ 70 Abs. 5) sind gemäß § 75 Abs. 1 bei Berechnung von Altersrenten zu be...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nr. 1 bezieht sich auf Einrichtungen für behinderte Menschen, die nach ihrer Ausstattung eine behindertengerechte Förderung gewährleisten können. Die Beitragsbemessungsgrundlage regelt § 345 Nr. 1. Rz. 4 Der Bund trägt nach Nr. 2 die Beiträge für sämtliche versicherungspflichtigen Wehr- und Zivildienstleistenden. Durch die besonderen Regelungen wird der Beitrag vom Bund...mehr

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Sauer, SGB III § 345a Pausc... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt unmittelbar die Beiträge zur Arbeitsförderung als Beitragssumme für versicherungspflichtige Rentner wegen voller Erwerbsminderung. Damit weicht der Gesetzgeber von seinem Beitragsbemessungssystem ab, das grundsätzlich die Regelung oder Bestimmung der Beitragsbemessungsgrundlage vorsieht, von der sodann nach dem gesetzlich festgelegten Prozentsat...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Die Obliegenheit des § 62 trifft Antragsteller und Empfänger von Sozialleistungen. Ärztliche oder psychologische Untersuchungen können demnach erforderlich sein, um die Voraussetzungen für die Bewilligung oder bei Leistungsgewährung in Bewilligungsabschnitten die Bewilligung für einen neuen Bewilligungszeitraum einer begehrten Sozialleistung festzustellen als auch bei ...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versicherungspflicht außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen. Abs. 1 Nr. 1 bezieht Jugendliche in die Versicherungspflicht ein, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder der Jugendhilfe mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf das Berufsleben vorbereitet werden. Abs. 1 Nr. 2 regelt die Versicherungspflicht von Wehr- und Z...mehr

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Verjährung / 3 § 195 BGB (regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich für alle Ansprüche 3 Jahre, soweit keine Sonderregelungen eingreifen bzw. gem. §§ 196 ff. BGB eine längere Frist bestimmt ist.[1] Die regelmäßige Verjährungsfrist gilt damit auch für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, es sei denn, aus § 197 BGB oder § 852 BGB ergeben sich andere Fristen. Dies bedeutet, dass alle auf...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4.2 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung – Zuschussfunktion

Rz. 15 Das Rentenniveau der Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt entsprechend dem verbliebenen Leistungsvermögen des Versicherten bei 50 % der Vollrente (Rentenartfaktor 0,5); bei solchen Renten sollen ausschließlich gesundheitlich bedingte Lohneinbußen ausgeglichen werden. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung handelt es sich um Leistungen mit Lohnzuschussf...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4.1 Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich Arbeitsmarktrente) und Erziehungsrenten – volle Lohnersatzfunktion

Rz. 13 Der Rentenartfaktor beträgt bei Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0. Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2) sichern wie die Altersrenten den vollen Erwerbsausfall. Sie dienen nicht dem Schadensausgleich und gleichen nicht aufgehobenes Leistungsvermögen, sondern allein gesundheitlich bedingte Lohneinbußen aus. Dies gilt auch für die so...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.4 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Satz 2)

Rz. 72 Der frühere Faktor ist dagegen neu zu bestimmen, wenn es um die Hälfte der Entgeltpunkte geht, die den persönlichen Entgeltpunkten einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugrunde lagen (Abs. 3 Satz 2), d. h., der bisherige Zugangsfaktor wird bei der nachfolgenden Rente nur für die Hälfte aller Entgeltpunkte übernommen. Für den anderen Teil richtet sich die Fest...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1.2 Erwerbsminderungsrenten

Rz. 39 Zusätzliche Entgeltpunkte können bei Renten wegen Erwerbsminderung (Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bzw. bis 31.12.2000 wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder für Bergleute) grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn Beiträge vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt worden sind (ansonsten bei einem späteren Rentenfall). Das ergibt...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.2 Sonderfall: Erwerbsminderungsrente mündet in Altersrente

Rz. 69 Damit bleibt z. B. ein Höchstabschlag von 10,8 % für eine bezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 erhalten, wenn der Versicherte anschließend (nahtlos) mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Regelaltersrente bezieht, die vom Grundsatz her ohne Abschlag zu zahlen gewesen wäre. Der Rentenabschlag aus Erwerbsminderungsrente wird in diesem Falle auf die R...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.2 Verhältnis zu den Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 schließt Doppelversorgungen nach dem SGB II und dem SGB XII bei den Leistungen zum Lebensunterhalt aus. Es genügt, wenn Anspruch nach dem SGB II besteht. Damit ist sichergestellt, dass es auf die Auszahlung des Anspruchs nicht ankommt. Die Leistung muss auch nicht beantragt sein, es kommt allein auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 an, um einen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.2 Rentenartfaktor nach Nr. 2

Rz. 20 Bei den übrigen Rentenarten (Rente wegen Berufsunfähigkeit, Witwenrente usw.) kommt ein Faktor hinzu, der das Verhältnis der Höhe dieser Renten zur Höhe der Altersrente bestimmt (BT-Drs. 11/4124 S 169 – vorgesehen noch in § 63). Dieser Faktor, der durch § 67 konkretisiert wird, berücksichtigt die unterschiedlichen Sicherungsziele der Renten und weist der jeweiligen Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.2 Begriff frühere Rente – Vorrente

Rz. 58 Der ermittelte Zugangsfaktor für Entgeltpunkte ist nur dann auch für die Folgerente zu berücksichtigen, wenn diese Entgeltpunkte bereits Grundlage einer früheren Rente – auch Vorrente – gewesen sind. Maßgebliche Vorrente ist insoweit nur die letzte vor Beginn der neuen Rente beanspruchte und ggf. gezahlte Rente (GRA der DRV zu § 77 SGB VI, Stand: 6.12.2022, Anm.5). Ma...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.2.1 Ermittlungsgrundsätze – Beginn und Ende (Satz 1)

Rz. 18 Abs. 2 regelt den Beginn und das Ende des belegungsfähigen Gesamtzeitraums in Abhängigkeit von der zu berechnenden Rentenart. Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt mit der Vollendung des 17. Lebensjahres des Versicherten und endet entweder mit dem Kalendermonat vor Beginn der zu berechnenden Rente; das gilt für sämtliche Altersrenten (§§ 35ff., §§ 235 ff.), für Ren...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.3 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 5 Bei verminderter Erwerbsfähigkeit kennt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie die Rente für Bergleute (§ 33 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 SGB VI). Aus Vertrauensschutzgesichtspunkten gibt es weiterhin noch die Rente wegen Berufsunfähigkeit sowie die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (zur Abgrenzu...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Normzweck ist es, der jeweiligen Rente – angelehnt an ihr versichertes Risiko und in Anlehnung an ihren Sicherungszweck – einen bestimmten Wert im Verhältnis zur Altersrente zuzuordnen. Der Rentenartfaktor bestimmt in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Sicherungszielen der einzelnen Rentenarten daher die Rentenhöhe (vgl. auch GRA der DRV zu § 67 SGB VI, Stand: 22.6...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 Abweichend von § 67 gelten für die knappschaftliche Rentenversicherung wegen des dort höheren Rentenniveaus andere Rentenartfaktoren; vgl. Komm. zu § 82, § 265 Abs. 7. Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten höhere Rentenartfaktoren, weil deren Leistungen auch die betriebliche Altersversorgung umfassen, die aus den höheren Arbeitgeberbeitragsanteilen resulti...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.4.2 Rentenartfaktor in der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 36 Für Versicherte in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, dort sind Mitarbeiter der Deutschen Bahn, der Hochseeschifffahrt und des Bergbaus rentenversichert) gelten deutlich höhere Rentenartfaktoren. Die Rentenartfaktoren der knappschaftlichen Rentenversicherung werden in § 82 geregelt. Für die knappschaftliche Rent...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktor im Überblick

Rz. 9 Der Rentenartfaktor i. S. d. § 67 richtet sich nach der jeweiligen Rentenart. Er ist ein gesetzlich festgelegter Faktor für die Rentenberechnung in Abhängigkeit von der bezogenen Rente und bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente. Der Rentenartfaktor berücksichtigt, dass die einzelnen Rentenarten von unterschiedlichen Sicherungsziele...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis, rv 2022, 96. Bergner, Kein "Rentenabschlag" nach Erstattungsleistung eines Haftpflichtversicherers – Anmerkung zu BSG vom 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, jM 2018, 158. Car, Rentenkürzungsschaden: Karlsruhe und Kassel locuta, causa non finita, VersR 2018, 522. Cirsovius, Berechnung von Abschlägen bei vorzeitigem Altersrentenbezug, SGb ...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.2 Zweite Vergleichsbewertung bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Satz 1 HS 2).

Rz. 19 Satz 1 HS 2 hat zunächst die Funktion einer zweiten Vergleichsbewertung bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (GRA der DRV zu § 73 SGB VI, Stand: 16.2.2016, Anm. 3). Die erste Vergleichsbewertung nach Satz 1 HS 1 hat zwingend vorrangig stattzufinden, wenn sich im Versicherungsverlauf des Versicherten beitragsfreie Zeiten und beitragsgeminderte Zeiten befinden...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.2 Änderungen

Rz. 7 Durch das SGB IX sind das bisherige Schwerbehindertengesetz (bisher in Nr. 2 genannt) und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (bisher in Nr. 13 genannt) aufgehoben und deren Regelungen in das SGB IX übernommen worden, sodass diese unmittelbar Teil des Sozialgesetzbuches sind. Rz. 8 Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im A...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.4.1 Rentenartfaktor in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 34 Abs. 4 ordnet für den Bereich der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung dem Grunde nach an, dass die jeweilige Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente durch den Rentenartfaktor bestimmt wird. Korrespondierende Vorschrift zu Abs. 4 ist insoweit § 67, der die Rentenartfaktoren für alle Rentenarten regelt. Den knappschaftlichen Besonderheiten trägt insoweit § ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.1 Gesetzliche Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte

Rz. 3 Die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte dienen im Wesentlichen der Absicherung gegen das Risiko des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben. Dies kann durch Alter, Erwerbsminderung oder Tod erfolgen. Ein Leistungsanspruch nach diesen Vorschriften setzt regelmäßig voraus, dass die Eigenschaft als Versicherter bestand, ein Versicherungsfall e...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.3 Neue Entgeltpunkte aufgrund gesetzlicher Anordnung des § 77

Rz. 25 § 77 sieht in bestimmten Fallkonstellationen vor, dass Entgeltpunkte als neu gelten. Es ist die Fiktion des § 77 Abs. 3 Satz 2 (vgl. Komm. hierzu) zu beachten, der bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anordnet, dass die Hälfte der Entgeltpunkte stets als "neue" Entgeltpunkte anzusehen ist. Als neue Entgeltpunkte sind auch solche anzusehen, die Gegenstand ...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 1997 wie folgt geändert worden: Durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) ist in Abs. 2 das für die Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraums maßgebende Lebensjahr mit Wirkung zum 1.1.1997 heraufgesetzt worden (vom 16. auf das 17. Lebensjahr). Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbs...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.5.2 Minderungstatbestände

Rz. 32 Der Faktor mindert sich nach Abs. 2 Nr. 2 (a), 3 und 4a um 0,003 für jeden Kalendermonat des Vorziehens einer Altersrente (vgl. §§ 236 ff., Rz. 3). Die Kürzung der Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme verletzt weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitsgrundsatz (BVerfG, Beschluss v. 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u. a. zu § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3) für jeden Kalend...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 3 Literatur

Rz. 12 Domnauer/Stosberg, Das Flexirentengesetz, RVaktuell 2017, 7. Dünn/Ruland, Die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung – Ein Überblick, NZS 2005, 113. Frohn, Die "versicherungsfremden" Leistungen der gesetzlichen Sozial-, insbesondere der Rentenversicherung als Verfassungsproblem, SGb 2000, 1. Jabben/Kreikebohm/Rodewahl, Das gegliederte Sozialleistungss...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.3 Grundbewertung Formel

Rz. 13 Aus Abs. 1 lässt sich folgende Rechenformel (zur Berechnung vgl. §§ 121, 124 Abs. 1) ableiten: Wichtigmehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.3 Fiktion der beruflichen Ausbildung nach (Satz 2)

Rz. 53 Abs. 3 Satz 2 regelt, dass die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum vollendeten 25. Lebensjahr stets als Zeiten einer beruflichen Ausbildung gelten. Rz. 54 Bei Zeiten der beruflichen Ausbildung ordnet Satz 2 insoweit eine weitere Fiktion an, danach gelten bei der Anwendung von Satz 1 Nr. 2 die ersten 36...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 8 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.1.2001 in Art. 1 des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) eingefügt worden. Durch Art. 2 Nr. 12 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert worden; die bisherigen Ziff. 2 und 13 wurden im Zusammenhang mit...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.2 Verfassungs- und europarechtliche Aspekte des Rentenabschlagsprinzips im Überblick

Rz. 20 Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente – hier wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 3 i. V. m. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a) – sind mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Beschluss v. 11.11.2008, 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05; BVerfG, Beschluss v. 11.1....mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.6 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 20 Witwen bzw. überlebende Lebenspartner erhalten ebenso wie Witwer – nicht aber geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner – für eine Übergangszeit, die bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten reicht, Hinterbliebenenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0, also in Höhe der Vollrente wegen Erwerbsminderung bzw. Altersrente des Versicherten (...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2.2 Fiktion der vollwertigen Beitragszeit für Zeiten der beruflichen Ausbildung (Nr. 2 HS 2)

Rz. 42 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HS 2 ordnet für Zeiten der beruflichen Ausbildung eine Fiktion an. Danach gelten diese Zeiten im Zuge der Gesamtleistungsbewertung insoweit nicht als beitragsgeminderte Zeiten. Daher werden reine Zeiten der beruflichen Ausbildung im Zuge der Gesamtleistungsbewertung als vollwertige Beitragszeiten i. S. d. § 54 Abs. 1 Nr. 1 fingiert. Rz. 43 Das hat i...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.5.1 Vorzeitige Inanspruchnahme

Rz. 29 Der Begriff "vorzeitig in Anspruch genommen" ist maßgeblich für die Ermittlung des Abschlags bei Renten wegen Alters nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a und für Renten wegen Erwerbsminderung nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 3. Der Zugangsfaktor mindert sich bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer solchen Altersrente jeweils um den Faktor 0,003 für jeden vollen Kalendermonat (vgl. instrukti...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.5.1 Rentenabschlagsprinzip

Rz. 39 Über den Zugangsfaktor werden die Vorteile einer längeren Bezugsdauer aufgrund vorzeitiger Inanspruchnahme einer möglichen Rente durch das Rentenabschlagsprinzip umgesetzt. Versicherte können ihre Altersrente vorzeitig, d. h. vor der höheren Altersgrenze in Anspruch nehmen, müssen jedoch entsprechende Abschläge i. S. d. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. a in Kauf nehmen; ...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.5 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes – Unterhaltsersatzfunktion

Rz. 16 Witwenrenten und Witwerrenten sind Leistungen mit Unterhaltsersatzfunktion. Für Witwen- und Witwerrenten nach dem letzten und dem vorletzten Ehegatten bzw. überlebenden Lebenspartner (§ 46) gilt nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres (Rz. 15) der Faktor 0,25 bei der kleinen (§ 46 Abs. 1) und 0,55 bei der großen Rente (§ 46 Abs. 2 i. V. m. § 242a Abs. 2, 4 und 5), d....mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 78a regelt, in welchem Umfang Witwen- und Witwerrenten (vgl. §§ 46, 243, 303) durch eine Kinderkomponente mittels eines Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten erhöht werden (BT-Drs. 14/4595 S. 49). Mit dem Zuschlag soll die Minderung der Renten für Witwen und Witwer (aufgrund der Reduzierung des Rentenartfaktors ab 1.1.2002 von 0,6 auf 0,55 in der allgemeinen Renten...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.1 Überblick Rentenabschläge und Rentenzuschläge

Rz. 3 Altersrenten für besonders langjährig Versicherte stehen abschlagsfrei nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu und sind gebunden an eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren (vgl. § 38). Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist hierzu mit Wirkung zum 1.7.2014 eine befristete Sonderregelung geschaffen worden, die es zulässt, diese Rente bereits vom 63. Lebensja...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.4 Vertrauensschutzregelung (Abs. 4)

Rz. 75 Nach Abs. 4 gilt für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten die bisherige Regelung über die Bestimmung des Zugangsfaktors aus Gründen des Vertrauensschutzes weiter, sofern deren Berechnung mindestens 40 Versicherungsjahre zugrunde liegen. Dabei muss es sich um die in § 51 Abs. 3a, Abs. 4 und § 52 Abs. 2 genannten rentenrechtlichen Zeiten handeln, und zwar insbeso...mehr