Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.1 Anwendungsbereich

Der Begriff "eigene Belegschaft" i. S. d. ESRS S1 ist weit zu verstehen: Er umfasst nicht nur angestellte Beschäftigte, sondern auch Leiharbeitnehmer und Selbstständige:[1] Zu den Selbstständigen zählen auch alle Auftragnehmer, die im Unternehmen Aufgaben übernehmen, die sonst von Beschäftigten ausgeübt werden (i) oder für das Unternehmen Dienstleistungen im öffentlichen Bere...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5 Berichtselemente mit sozial- und arbeitsrechtlichen Bezügen

Mit der Umsetzung der CSRD werden die Nachhaltigkeitsberichte deutscher Unternehmen umfangreicher und detaillierter.[1] Wesentlicher Grund dafür ist die europarechtliche Vereinheitlichung der Berichtspflichten, die in Zukunft durch einheitliche europäische Regelwerke standardisiert werden.[2] In der Praxis bestand bis vor kurzem noch eine große Gestaltungsfreiheit bei der Er...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / Zusammenfassung

Überblick Mit der neuen europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten in Zukunft auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Zudem werden auch die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung mithilfe delegierter Verordnung...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 4.1 Anwendungsbereich

Die Regelungen der CSRD sehen eine zeitlich abgestufte Anwendungsregelung vor, die abhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße ist[1]: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Regelungen für große Unternehmen von öffentlichem Interesse bereits in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1.1.2024 beginnt.[2] Für sonstige große Unternehmen ist der Stichtag am 1.1.2...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.10 Kurzcheckliste Nachhaltigkeitsberichterstattung nach § 289b HGB i. d. F. CSRD-UmsG

Rz. 54a Im Folgenden findet sich eine Kurzcheckliste, die auch den 2024 noch nicht verpflichteten Unternehmen Hinweise auf die Komplexität der Berichterstattung geben soll, so dass eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit der herausfordernden Aufgabe erfolgt. Zudem soll indirekt betroffenen Unternehmen klar gemacht werden, wie diese in Berichterstattungsprozesse einzubeziehe...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.1 Allgemeine Fragen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 1 Vorbemerkungen zum Arbeiten mit den Checklisten

Rz. 1 Hinweis Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es u. a. die Jahresabschluss-Checkliste 2024, Allgemein, Vorarbeiten, in der weitere praxisorientierte Checklisten verlinkt sind. Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist i. d. R. eine sehr komplexe Aufgabe, weil vielfältige handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind und die im Jahresabschluss abzubildend...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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ESRS: Implementierungshilfe... / Zusammenfassung

Überblick Mit sog. Implementation Guidances schafft die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Implementierungshilfen, die bisher als unverbindliche Empfehlungen für die Umsetzung der ESRS-Anforderungen galten; sie stellen keine rechtlich verbindlichen Vorgaben dar. Jetzt hat aber die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Author...mehr

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ESRS: Implementierungshilfe... / 5 Weitere Erläuterungen (Explanations) für die ESRS

Die Zusammenstellung der Erläuterungen (EFRAG ESRS Q&A Platform Compilation of Explanations, January – July 2024) sind online abrufbar.mehr

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ESRS: Implementierungshilfe... / 3 Auflistung der ESRS-Datenpunkte als Excel-Datei und Erklärungen dazu (IG 3)

Im Rahmen dieser Implementierungsleitlinie ist die vollständige ESRS-Set-1-Liste der detaillierten Anforderungen in jeder Offenlegungsanforderung und der zugehörigen Anwendungsanforderungen im Excel-Format abrufbar. Die Datei enthält zusätzliche Informationen, etwa zur Art der Anforderungen (z. B. quantitativ oder qualitativ) oder zu Übergangsbestimmungen. Diese Liste kann d...mehr

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ESRS: Implementierungshilfe... / 2 Implementierungshilfe zur Wertschöpfungskette (IG 2)

Diese Implementierungsleitlinie legt den Fokus auf die Wertschöpfungskette. Sie gibt Hilfestellung bei der Bewertung der Wesentlichkeit bis hin zu den Kennzahlen und Zielen. Sie enthält zudem auch häufig gestellte Fragen (FAQ) für weitere Informationen. Außerdem fasst der Leitfaden die Auswirkungen der Wertschöpfungskette auf die einzelnen Offenlegungsanforderungen in allen ...mehr

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ESRS: Implementierungshilfen (Implementation Guidances) und Erläuterungen (Explanations) der EFRAG sowie FAQ der EU-Kommission

Zusammenfassung Überblick Mit sog. Implementation Guidances schafft die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Implementierungshilfen, die bisher als unverbindliche Empfehlungen für die Umsetzung der ESRS-Anforderungen galten; sie stellen keine rechtlich verbindlichen Vorgaben dar. Jetzt hat aber die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and...mehr

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ESRS: Implementierungshilfe... / 4 Ausblick: weitere Implementierungshilfe in Planung

Aktuell ist eine weitere Implementation Guidance zum Thema Übergangsplan ("transition plan") geplant. Ein erster Entwurf wurde Anfang November 2024 veröffentlicht.mehr

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ESRS: Implementierungshilfe... / 1 Implementierungshilfe zur Wesentlichkeitsanalyse (IG 1)

Die Implementierungsleitlinie zur Wesentlichkeitsanalyse ordnet die Anforderungen an die Berichterstattung ein, beschreibt die Wesentlichkeitsanalyse als solches und stellt mögliche Schritte des Prozesses dar. Sie enthält auch häufig gestellte Fragen (FAQ) zur doppelten Wesentlichkeitsbewertung, um die Anwender bei der Umsetzung zu unterstützen. EFRAG IG 1 Materiality Assessm...mehr

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ESRS: Implementierungshilfe... / 6 FAQ zur CSRD

Die FAQ der EU-Kommission zur CSRD soll Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützen. Das Dokument enthält Klarstellungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Unter anderem wird erläutert, in welchen Fällen Schätzungen ausreichend sind. Die FAQ liegen nun in deutscher Fassung vor und decken verschiedene Themen ab, darunter: welche Nachhaltigkeitsinf...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 49 Die bisherigen Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 17–48) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe hierzu zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Spezifische Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 57 Bei der Bereitstellung von unternehmensspezifischen Angaben hat das berichtspflichtige Unternehmen sicherzustellen, dass die Nutzer der Berichterstattung die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehen können (ESRS 1.AR1). Somit sollte das Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angaben sicherstellen, dass die ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 (Sustainability) Due Diligence

Rz. 1 Der Due-Diligence-Prozess eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Wesentlichkeitsanalyse. Dies ergibt sich v. a. aus dem in ESRS 1 dargelegten Umstand, dass die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse (insbes. hinsichtlich der Auswirkungs-Wesentlichkeit) auf den bereitg...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 7 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 8 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs "...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS: Von der Due Diligence zur doppelten Wesentlichkeit

Zusammenfassung Hinweis der Redaktion Dies ist ein Auszug aus dem ESRS-Kommentar, der aktuell bereits in 2. Auflage erschienen ist. Der ESRS-Kommentar ist gänzlich im Haufe Finance Office Platin[1] und im Haufe Sustainability Office[2] enthalten oder auch separat als Kommentar[3] erhältlich (sowohl Print als auch Online). Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 41 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 62 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise so...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 32 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43).[1] Die Auswirkungen müssen mit den eigenen ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Hinweis der Redaktion Dies ist ein Auszug aus dem ESRS-Kommentar, der aktuell bereits in 2. Auflage erschienen ist. Der ESRS-Kommentar ist gänzlich im Haufe Finance Office Platin[1] und im Haufe Sustainability Office[2] enthalten oder auch separat als Kommentar[3] erhältlich (sowohl Print als auch Online). Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse gem. CSRD/ESRS...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Wesentlichkeitsanalyse

3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Von der Wesentlichkeitsanalyse zum Berichtsinhalt

4.1 Systematiken der Berichterstattung Rz. 49 Die bisherigen Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 17–48) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe hierzu zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 4 Inhalt des Vergütungsberichts

Rz. 7 Im Vergütungsbericht ist die entsprechend des vom Aufsichtsrat entwickelten Vergütungssystems[1] gewährte bzw. geschuldete Vergütung für jedes einzelne gegenwärtige oder frühere Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied unter Namensnennung darzustellen. Der Vergütungsbegriff deckt sich hierbei nach der Gesetzesbegründung mit der handelsrechtlichen Definition der Gesamtbezü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1

Rz. 9 Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Der ESRS 1 Allgemeine Vorschriften definiert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality), das der nichtfinanziellen Berichterstattung zugrundegelegt wird. Unterschieden wird zwischen einer impact materiality und einer financial materiality. Impact m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 European Sustainability Reporting Standards

3.1 Grundlagen der ESRS Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitberichterstattu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen der ESRS

Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitberichterstattung vorschreiben. Set 1 u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Berichtsanforderungen nach den ESRS

Rz. 11 Eine Aufstellung der Berichtsanforderungen findet sich unter § 315c Rz 14 ff. Eine ausführliche Kommentierung findet sich bei Freiberg/Lanfermann (Hrsg.), Haufe-ESRS-Kommentar, 1. Aufl. 2023.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert. Der RegE CSR...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Verordnungsermächtigung und die Rolle der ESRS (§ 289c Abs. 6 HGB-E)

Rz. 25 In § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E wird die verpflichtende Anwendung der ESRS festgelegt, die durch die Europäische Kommission gem. Artikel 29b der Bilanzrichtlinie mittels delegierte Rechtsakte erlassen werden. Demnach sind die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht im Einklang mit den nach Art. 29b der Richtlinie 2013/34/EU angenommenen delegierten Rechtsakten zu Standards fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 13 Durch das CSRD-UmsG entfällt der § 289d HGB in der bisherigen Form bzw. geht im neuen § 289c HGB-E "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" auf, denn § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E regelt die künftig verpflichtende Anwendung der von der Europäischen Kommission...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 9 Eine direkte Änderung des § 315d HGB ist nicht vorgesehen, allerdings wird der § 289f HGB, auf den verwiesen wird, geändert: Aufgrund des breiten Begriffsverständnisses der Richtlinie hinsichtlich Nachhaltigkeit, welche auch die Dimension der (Corporate) Governance umfasst, wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Konkrete Berichtsthemen des Nachhaltigkeitsberichts (§ 289c Abs. 2 HGB-E)

Rz. 15 Die Abs. 2 und 3 des § 289c HGB-E normieren die Mindestanforderungen an den Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts und stützen sich auf die Vorgaben des Art. 19a Abs. 2 der durch die CSRD geänderten Bilanzrichtlinie, die wiederum durch die ESRS konkretisiert und erweitert werden. Gem. § 289c Abs. 2 Nr. 1 HGB-E muss der Nachhaltigkeitsbericht zunächst eine kurze Beschreibun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Exkurs: Vergütungsbericht nach § 162 AktG

Rz. 41 Mit dem ARUG II ist der Vergütungsbericht ab dem Gj 2021 aus dem Konzernlagebericht herausgelöst worden und muss seither als gesonderter Bericht nach § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam erstellt und getrennt vom Konzernlagebericht veröffentlicht werden.[1] Nach § 162 Abs. 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft seit dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 12 Durch das CSRD-UmsG wird der Titel des § 289c HGB-E in "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" geändert. § 289c HGB-E enthält Regelungen zum Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts und setzt Art. 2 Nr. 17 sowie Art. 19a Abs. 1 bis 4 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung um. Ziel des § 289c HGB-E ist es, die Transparenz über die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.3 Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 25 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E sieht vor, dass bestimmte Unt ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, womit Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 2 Bilanzrichtlinie umgesetzt wird, die durch die CSRD ergänzt wurde. Mit der Integration des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht wird dieser zum Bestandteil desselben. Die bisherige Möglichkeit, einen g...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling:... / 1 Rechtlicher Rahmen zur Nachhaltigkeit mit flankierenden Vorgaben zu Kennzahlen

Die EU-Kommission hat mit dem EU-Aktionsplan "Sustainable Finance" den Fahrplan zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele gesetzt.[1] Zudem soll mit dem 2019 von der EU vorgestellten "Green Deal" bis 2050 Klimaneutralität (Netto-Null-Pfad) erreicht werden.[2] Basierend auf dem Green Deal spielt insbesondere die EU-Taxonomie-Verordnung bei der Lenkung der Unternehmenstätigkeite...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Nachhaltigkeitsberichterstattung: Das wohl größte Reformvorhaben seit den IFRS

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbestrebungen der Europäischen Union werden die Berichtspflichten sowohl was die Anzahl der Unternehmen als auch was das Transparenzniveau angeht, deutlich er­weitert. Durch die Einführung der neuen EU-weiten CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) müssen schritt­weise mehr und mehr Unternehmen einen Nach­haltig­keitsbericht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Konzenlageberichtseid (Abs. 2)

Rz. 4 Nach § 315f Abs. 2 Satz 1 HGB-E haben die in Abs. 1 benannten Personen in einer schriftlichen Erklärung nach bestem Wissen zu versichern, dass im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschl. des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und die wesentlichen Chanc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 5 Die Anwendung des § 315j HGB-E bedingt das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB. Dieses liegt vor, wenn eine KapG auf ein anderes Unt unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss nach § 290 Abs. 2 Nr. 1–4 HGB ausüben kann. Darüber hinaus stellt § 315j HGB-E inhaltlich auf den Konzernnachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 6 Inhaltlich verweist § 315i HGB-E auf § 315k Abs. 1 HGB-E, welcher die Inhalte des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts beinhaltet und wiederum auf bestimmte Angaben nach § 289c HGB-E und die Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards; ESRS) abstellt. Die Offenlegung erfolgt nach Maßgabe des neu gefassten § 325b HGB-E, nach ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7 Literaturhinweise

Abele/Reinhart, Zukunft der Produktion. Herausforderungen, Forschungsfelder, Chancen, 2011. Bertenrath/Kress, Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Fertigungswirtschaft Ergebnisse einer Forsa-Studie zum Status quo in Niedersachsen und Bremen im Auftrag der Jade Hochschule, 2024. Baumüller/Eisl/Leitner-Hanetseder, Neue KPI für die Unternehmenssteuerung durch CSRD und ESRS. In...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Grundsatz

Rz. 1 § 289d HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] war zum Zwecke der Vergleichbarkeit erwogen worden, ein bestimmtes Rahmenwerk für die Berichterstattung vorzuschreiben.[2] Dem stehen zunächst Erwägungen der Prakti...mehr