Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.2.2 Zölle (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 7 Auch für die Zölle bedarf es keiner Amtshilfe nach dem EUAHiG, weil eine enge Zusammenarbeit der Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten durch völkerrechtliche Vereinbarungen und Rechtsverordnungen der EU geregelt ist und praktiziert wird.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.1 Voraussichtliche Erheblichkeit

Rz. 3 Im Rahmen von S. 1 der Programmvorschrift bildet die Bezugnahme "von voraussichtlich erheblichen Informationen in Steuersachen" eine wichtige Umschreibung des beabsichtigten Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Formulierung stammt aus Art. 5a der durch das EUAHiG umgesetzten Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU [1] und wird in § 6a EUAHiG legal definiert.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Unterrichtung der Europäischen Kommission (Abs. 1a)

Rz. 2b Der ebenfalls durch das Gesetz v. 20.12.2022 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] erstmals eingeführte Abs. 1a verpflichtet das BZSt als zentrales Verbindungsbüro, die Europ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Möglichkeit der spontanen Übermittlung (Abs. 1)

Rz. 2 Nach pflichtgemäßem Ermessen kann die Finanzbehörde spontan, also ohne Ersuchen, Informationen an das zentrale Verbindungsbüro zur Weiterleitung an einen anderen Mitgliedstaat übermitteln. Auch die Gemeinden und Gemeindeverbände, die gem. § 3 Abs. 5 EUAHiG als Finanzbehörden fingiert werden, können nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen eine spontane Übermittlung beschließ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Allgemeine Anwendungsregeln (Abs. 1)

Rz. 2 Als Zeitpunkt für die erstmalige automatische Übermittlung von Informationen in den in § 7 Abs. 1 EUAHiG genannten Fällen nennt § 20 Abs. 1 EUAHiG den 1.1.2015. Erfasst werden dabei Besteuerungszeiträume ab dem 1.1.2014. Rz. 2a Der durch das Gesetz v. 20.12.2022 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU übe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Eingangsbestätigung der Übermittlung (Abs. 3)

Rz. 3b Nach § 5 Abs. 3 EUAHiG bestätigt das BZSt der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedsstaats unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Tagen den Erhalt von Informationen i. S. d. § 7 Abs. 7 Nr. 10 EUAHiG über die Betroffenheit von Vorabzusagen. Diese Fristenregelung gilt nur für eine Übergangszeit, bis die Kommission ein sicheres Zentralverzeichnis der Mitgliedstaaten üb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Rechtsschutz

Rz. 12 Die Erteilung einer Spontanauskunft ist rein verwaltungsinternes Handeln und stellt keinen Verwaltungsakt dar. Daher kann der Betroffene nur einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch analog § 1004 BGB geltend machen.[1] Ein Unterlassungsanspruch ergibt sich inhaltlich aus einer Verletzung des Steuergeheimnisses nach § 30 AO durch die Weitergabe der Information.[2] Maßg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Steuergeheimnis, Geheimhaltung (Abs. 1)

Rz. 2 § 19 Abs. 1 EUAHiG regelt das Verhältnis des deutschen Steuergeheimnisses zu den Informationen, die ein anderer Mitgliedstaat im Rahmen der Amtshilfe nach dem EUAHiG an Deutschland übermittelt. Die Vorschrift bestimmt, dass der Schutz des deutschen Steuergeheimnisses auch für diese Informationen gilt. Das ist deswegen besonders bedeutsam, weil die Ausgestaltung eines S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Information an Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 4 § 18 Abs. 2 EUAHiG nennt die Voraussetzungen, unter denen "die im Einklang mit diesem Gesetz" erlangten Informationen an einen Drittstaat weitergegeben werden dürfen. Es handelt sich also um Informationen aus dem Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten. Im Einklang mit dem EUAHiG sind alle Informationen erhalten, die vor allem aufgrund von Amtshilfeersuchen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich zum einen mit der Weitergabe von Informationen, die Deutschland von einem Drittstaat erhalten hat, an andere Mitgliedstaaten.[1] Zum anderen regelt sie die Weitergabe von Informationen, die das deutsche zentrale Verbindungsbüro von einem anderen Mitgliedstaat erhalten hat, an einen Drittstaat.[2] Diese Regelungen gehen über den eigentlichen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] wurden in § 20 EUAHiG Vorgaben zur jährlichen Übermittlung von statistischen Daten an die Kommission zum Umfang des automatischen Informationsaustauschs nach den Art. 8 und 8a der Amtshilferichtlinie getroffen. Neu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Übergangsvorschriften in § 21 EUAHiG waren bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] in § 20 EUAHiG geregelt. Der bisherige S. 1 von § 20 EUAHiG ist nunmehr § 21 Abs. 1 EUAHiG, der bisherige S. 2 wurde zu § 21 Abs. 2 EUAHiG. Die Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.2 Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung (Nr. 2)

Rz. 7 Ist eine Person im Inland tatsächlich in den Genuss einer Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gelangt und könnte die Information an den anderen Mitgliedstaat dort zu einer Besteuerung oder Steuererhöhung führen, ist dieser Staat spontan zu informieren. Hier kommen z. B. Entscheidungen in Betracht, die zum Besteuerungsrecht Deutschlands und eines anderen EU-Staates zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Mitteilung von Mängeln (Abs. 5)

Rz. 5 Weist das Ersuchen eines Mitgliedstaates Mängel irgendeiner Art auf, ohne deren Beseitigung eine Beantwortung nicht möglich ist, soll zur Gewährleistung eines raschen und effizienten Auskunftsverkehrs eine möglichst schnelle Beseitigung der Mängel dienen. Hierzu sieht § 5 Abs. 5 EUAHiG zunächst vor, dass das zentrale Verbindungsbüro den anderen Mitgliedstaat rasch, näm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Frist für den Informationsaustausch (Abs. 2)

Rz. 3a Der automatische Austausch von Informationen über nach dem 31.12.2016 erteilte grenzüberschreitende Vorbescheide und nach dem 31.12.2016 erteilte, getroffene, geänderte oder erneuerte Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung i. S. von § 7 Abs. 3 EUAHiG hat nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 EUAHiG unverzüglich zu erfolgen, spätestens jedoch bis zum 31. März des Fo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.1 Vermutliche Steuerverkürzung (Nr. 1)

Rz. 6 Liegen bei einer Finanzbehörde Gründe für die Vermutung vor, dass in einem anderen EU-Staat eine nicht unerhebliche Steuerverkürzung vorliegt, so ist der andere Mitgliedstaat zu informieren. Die Gründe müssen sich nicht auf eine Steuerverkürzung einer inländischen Person beziehen. Sie können auf Informationen der Finanzbehörde über Vorgänge und Abläufe beruhen, aus den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.1 Grundsatzregelung

Rz. 4 Zum Anwendungsbereich sagt § 1 Abs. 1 S. 2 EUAHiG, dass das Gesetz auf jede Art von Steuern, also auf alle Steuern anzuwenden ist, "die von einem oder für einen Mitgliedstaat" oder dessen Gebietskörperschaften oder anderen "Gebiets- und Verwaltungseinheiten einschließlich der örtlichen Behörden" erhoben werden. Die Amtshilferichtlinie 2011/16/EU spricht von "lokalen Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.2.3 Harmonisierte Verbrauchsteuern (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 8 Die harmonisierten Verbrauchsteuern sollen wegen der für sie bestehenden Sonderregelungen nicht in den Anwendungsbereich des EUAHiG fallen. Die Ausnahmeregelung des Abs. 2 Nr. 3 zählt die hier gemeinten Verbrauchsteuern nicht einzeln auf, sondern umschreibt sie durch Nennung der Richtlinienregelungen, aus denen sie sich ergeben. Bei einer Veränderung, insbesondere Erwe...mehr

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Beschränkte und unentgeltli... / 1 Neuregelung der Befugnis zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen

Das Steuerberatungsgesetz unterscheidet zwischen der unbeschränkten geschäftsmäßigen und der beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen. Während die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich den in § 3 Satz 1 Nr. 1 StBerG genannten Berufsträgerinnen und Berufsträger vorbehalten ist, besteht in § 4 StBerG ein umfangreicher, abe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 1 Diese Vorschrift setzt Art. 11 der Amtshilferichtlinie um. Wie § 10 EUAHiG die Anwesenheit und Teilnahme ausländischer Bediensteter an den Ermittlungen deutscher Finanzbehörden geregelt hat, sieht § 11 EUAHiG die Anwesenheit deutscher Bediensteter in anderen Mitgliedstaaten vor. Auch dieses setzt seit dem 1.1.2023 keine Vereinbarung zwischen dem deutschen zentralen Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verwendungszweck für Informationen (Abs. 2)

Rz. 4 § 19 Abs. 2 EUAHiG bestimmt, für welche Zwecke die Informationen verwendet werden dürfen, die im Rahmen des EUAHiG von anderen Mitgliedstaaten übermittelt worden sind. Hauptverwendungszweck ist die Verwendung zur zutreffenden Festsetzung und Erhebung aller Steuern, die unter § 1 EUAHiG fallen.[1] Die Durchsetzung der zutreffenden Steuern ist der wesentlichste Zweck des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Verordnung (EU) Nr. 904/2010 und Verordnung (EU) Nr. 79/2012

Rz. 80 Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 regelt in ihrem Kapitel XII[1] mit Art. 48: Geht bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Antragsteller ansässig ist, ein Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß Art. 5 der RL 2008/9/EG ein und findet Art. 18 der RL 2008/9/EG keine Anwendung, so leitet sie den Antrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach dessen E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet

Rz. 519 Durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz[1] wurde mWv 1.1.1993 § 1 Abs. 2a UStG eingeführt, da eine territoriale Begriffsbestimmung für den Europäischen Binnenmarkt notwendig war. Durch Einführung der damals als Übergangsregelung ausgestalteten Vorschriften zur Umsetzung des Bestimmungslandprinzips bei Warenlieferungen im Binnenmarkt war eine systematische Trennung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 EU-rechtliche Grundlage, fehlende Harmonisierung der Besteuerung von Personenbeförderungen

Rz. 7 Nach Art. 393 Abs. 2 MwStSystRL soll im Rahmen der endgültigen Regelung die Personenbeförderung für innerhalb der Gemeinschaft zurückgelegte Strecken im Ausgangsland besteuert werden. Die EU-Kommission hatte am 5.11.1992 hierfür einen entsprechenden Richtlinienvorschlag[1] vorgelegt und diesen am 7.9.1994 geändert.[2] Die Beratungen führten jedoch zu keinem Ergebnis. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 202 Da das Vorsteuervergütungsverfahren durch die EU-rechtlichen Regelungen weitestgehend harmonisiert ist, ähneln zumindest die formellen Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens in anderen Mitgliedstaaten denen des deutschen Verfahrens. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bestimmte Arten von Vorsteuern nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer

2.1 Vergütungsberechtigte Unternehmer 2.1.1 Ansässigkeit im Ausland Rz. 88 Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Die Ausnahmegebiete

Rz. 500 Obwohl dem deutschen Hoheitsgebiet zuzurechnen und damit grundsätzlich Inland i. S. d. Gesetzes, sind bestimmte Gebiete von dem Anwendungsbereich des UStG in § 1 Abs. 2 S. 1 UStG ausgenommen worden. Umsätze in diesen Gebieten sind damit nicht steuerbar, unter besonderen Voraussetzungen können aber Umsätze in Teilen dieser Gebiete wieder nach § 1 Abs. 3 UStG wie ein U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Maßgeblichkeit des Leistungsorts

Rz. 514 Neben der allgemeinen Definition der Begriffe "Inland" und "Ausland" enthält § 1 Abs. 2 UStG in S. 3 der Vorschrift noch eine allgemeine Feststellung, die eigentlich aus den allgemeinen Grundsätzen des Gesetzes ableitbar wäre und deshalb nur klarstellenden Charakter hat: Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 370 Der Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs wurde mWv 1.1.1993 durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz[1] in das UStG aufgenommen und ist seitdem nicht geändert worden. Über die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG wird systematisch geregelt, dass der über die weiteren Vorschriften des UStG definierte innergemeinschaftliche Erwerb auch der USt unterlieg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 1 UStG ist als Eingangsvorschrift des UStG die wesentliche Vorschrift, die im Ersten Abschnitt des UStG (§ 1 bis § 3g UStG) den Steuertatbestand beschreibt. Dabei wird in § 1 Abs. 2 und Abs. 2a UStG abschließend der räumliche Anwendungsbereich für das deutsche Umsatzsteuerrecht (Inland – Ausland – übriges Gemeinschaftsgebiet – Drittlandsgebiet) vorgegeben und unter E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 157 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem Drittlandsunternehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 13. EG-RL ist eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Vergütungsverfahren (bis 30.6.2016)

Rz. 172 Der Nachweis der Vergütungsberechtigung ist grundsätzlich durch Vorlage der Originalbelege zu führen.[1] Sie müssen grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag vorgelegt und können allenfalls bis zum Ende der Antragsfrist nachgereicht werden.[2] Zum Streitjahr 2014 hat das FG Köln[3] entschieden, dass aus der Rechtsprechung des BFH[4], wonach es ausreichend ist, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Im Vergütungszeitraum keine oder nur bestimmte Umsätze im Inland ausgeführt

Rz. 101 Nach § 59 UStDV sind nur folgende im Ausland ansässige Unternehmer vergütungsberechtigt: (1) Unternehmer, die im Vergütungszeitraum im Inland keine Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG ausgeführt haben.[1] Auch nur geringe Hilfsumsätze sind schädlich.[2] Gleiches dürfte für unentgeltliche Wertabgaben[3] gelten.[4] Die Regelung entspricht Art. 3 Buchst. b der R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vergütungsverfahren im Ausland

Rz. 196 Aufgrund der RL 2008/9/EG sowie der 13. EG-RL sind auch die übrigen EU-Staaten verpflichtet, ausländischen Unternehmern die VoSt in einem besonderen Verfahren zu vergüten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer USt in Rechnung gestellt worden ist,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Preisnachlässe in der Leistungskette (§ 17 Abs. 1 S. 6 UStG)

Rz. 126b § 17 Abs. 1 S. 6 UStG regelt, dass bei Preisnachlässen und Preiserstattungen eines Unternehmers in einer Leistungskette an einen in dieser Leistungskette nicht unmittelbar nachfolgenden Abnehmer eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG nur vorliegt, wenn der Leistungsbezug dieses Abnehmers im Rahmen der Leistungskette im Inland steuerpflicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.3 Rechtsfolge

Rz. 104 Da die Sitzverlegung einen Anwendungsfall des Abs. 1 darstellt, treten die Rechtsfolgen nach Abs. 1 ein (Rz. 47). Hinsichtlich des einzelnen Wirtschaftsguts wird mithin eine Veräußerung zum gemeinen Wert fingiert. Im Ergebnis werden damit die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Rz. 104a Der Stpfl. kann auch im Entstrickungsfall du...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.4 13. EG-RL

Rz. 81 In der Dreizehnten RL des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1], die über den 31.12.2009 hinaus unverändert gilt, ist analog zur RL 2008/9/EG, die für EU-Unternehmer gilt, die Erstattung von MwSt an Drit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Unternehmereigenschaft

Rz. 99 Bei dem Vergütungsberechtigten muss es sich um einen Unternehmer handeln (der Leistungen für sein Unternehmen bezogen hat). Die Unternehmereigenschaft des im EU-Ausland ansässigen Antragstellers folgte für Anträge, die bis zum 31.12.2009 gestellt wurden, regelmäßig aus der von ihm gem. § 61 Abs. 3 UStDV i. d. F. bis 31.12.2009 vorzulegenden Unternehmerbescheinigung. D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8c Abs. 1 KStG wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] als Ersatz für die Regelung in § 8 Abs. 4 KStG a. F. eingeführt.[2] Rz. 2 § 8c KStG ist eine besondere Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Verluste, die im Regelfall bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht berücksichtigt. Die Vorschrift wirkt darüber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ansässigkeit im Ausland

Rz. 88 Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es für den Begriff des "nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen" f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Ansässigkeit im Ausland

Rz. 147 Die subjektiven Voraussetzungen nach § 18 Abs. 9 S. 1 UStG i. V. m. § 59 S. 1 UStDV für die Vergütungsberechtigung gelten auch für Drittlandsunternehmer. Die Voraussetzungen hinsichtlich der Ansässigkeit im Ausland entsprechen somit denen für EU-Unternehmer. Vgl. zur Auslandsansässigkeit daher Rz. 88ff. Vgl. zur Ansässigkeit für Drittlandsunternehmer auch die Entsche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4 Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen

Rz. 12a Allgemein gelten im Rahmen des durch die Finanzbehörde geführten Strafverfahrens für diese dieselben Ermittlungsmöglichkeiten wie die der Staatsanwaltschaft.[1] Die in § 399 Abs. 2 S. 2 AO aufgeführten Zwangsmaßnahmen können allerdings, wie bei der Staatsanwaltschaft auch, aufgrund des Richtervorbehalts aus eigener Kompetenz nur bei Gefahr im Verzug angeordnet werden...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Leistung im wirtschaftlichen Sinn

Rz. 60 Eine Leistung i. S. d. Regelung muss sich auf eine Leistung im wirtschaftlichen Sinn richten (abgeleitet aus Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL, nach der zur Begründung der Unternehmereigenschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeführt werden muss), ob es sich auch um eine Leistung im rechtlichen Sinne handelt, ist nicht von Bedeutung. Ebenso wenig ist für die umsatzsteuerrec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.3 Sonstige Leistungen (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 569 Eine in den Gebieten des § 1 Abs. 3 UStG ausgeführte sonstige Leistung wird wie ein im Inland ausgeführter Umsatz behandelt, wenn es sich um eine Leistung handelt, die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers verwendet wird oder vom Leistungsempfänger ausschließlich oder z. T. für eine nach § 4 Nr. 8 bis Nr. 27 und Nr. 29 UStG [1] steuerfreie Tätigkeit verwende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einfuhr im Inland

Rz. 360 Bis zum 31.12.2003 unterlag die Einfuhr von Gegenständen (aus dem Drittlandsgebiet) in das Inland oder die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg der EUSt.[1] Die bis zum 31.12.2003 geltende Fassung setzte voraus, dass der Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in die bezeichneten Gebiete gelangte. Der EUSt unterlag damit der tatsächliche Vorgang des Gelangens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 32 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG stellt den Haupttatbestand des Umsatzsteuerrechts dar. Ein Umsatz unterliegt der USt, wenn die in der Norm aufgeführten 5 Tatbestandsvoraussetzungen alle gleichermaßen erfüllt sind. Fehlt es an einer Voraussetzung, kann der Umsatz nicht der deutschen USt unterliegen. Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG sind: Es muss eine Lieferung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.1 Erwerber tritt in die Rechtsposition des Veräußerers ein

Rz. 461 § 1 Abs. 1a S. 3 UStG regelt, dass der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt. Damit wird die Einzelrechtsnachfolge[1] des Erwerbers festgeschrieben, die sich aus Art. 19 MwStSystRL (früher Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie) ergibt.[2] Hintergrund ist die Vermeidung eines unbesteuerten Letztverbrauchs. Rz. 462 Da der Erwerber in die Rechtsposition...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Ausland nach § 1 Abs. 2 UStG

Rz. 511 Ausland i. S. d. UStG ist nach § 1 Abs. 2 S. 2 UStG das Gebiet, das nach der Definition des Satzes 1 nicht Inland ist. Inland und Ausland schließen sich damit inhaltlich vollständig aus. Dabei erfasst der Begriff des Auslands nicht nur "Landgebiete", sondern auch Gebiete, die zu keinem anderen Staatsgebiet gehören (z. B. Hohe See, Luftgebiet über der Hohen See, Weltr...mehr