Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 2 Bedeutung der Betriebstätte

Rz. 4 § 12 AO definiert den Begriff der Betriebstätte, während in den Einzelsteuergesetzen die Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Betriebstätte geregelt werden. In Einzelsteuergesetzen können auch Ergänzungen zum Begriff der Betriebstätte enthalten sein.[1] Bei der Bedeutung des Begriffs der Betriebstätte ist zwischen nationalem und internationalem Steuerrecht zu unterscheiden;...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 49 Die bisherigen Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 17–48) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe hierzu zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 6 Zustimmung versagen

Eine Versagung der Zustimmung ist nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten.[1] Eine vereinbarte Veräußerungszustimmung dient nämlich dem Zweck, eine gemeinschaftswidrige Gefahr abzuwenden. Insoweit liegt ein Grund zur Verweigerung der Zustimmung n...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.11 Kennzeichnung von Gutschriften (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG)

Rz. 123a Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG muss eine Rechnung in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe "Gutschrift" enthalten (Unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 10a MwStSystRL). Diese Änderung ist nach § 27 Abs. 1 UStG i. V. m. Art. 31 Abs. 1 AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] erstmal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 84 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. zu enthalten (zur Erteilung einer USt-IdNr. s. § 27a UStG). Dies dient der Finanzverwaltung zur einfachen Ermittlung des leistenden Unternehmers. Nach dem eindeutigen Wortlaut besteht ein Wahlre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Die neue E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 23 Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F. der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (sog. E-Rechnung). Das strukturierte elektronis...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 5 Europarecht

Rz. 17 Bereits im Gesetzgebungsverfahren erfolgte der Hinweis auf das Europarecht.[1] Ende der Sechziger bzw. zu Beginn der Siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts war die Tragweite des europäischen Rechts für das Steuerrecht noch gar nicht absehbar. Im Laufe der Zeit erwies sich aber das Unionsrecht in Gestalt der Grundverkehrsfreiheiten durch die EuGH-Rechtsprechung als K...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 1.4 Zielvorstellung

Rz. 4 Das AStG richtet sich „gegen ungerechtfertigte Steuervorteile aus der Nutzung internationaler Steuergefälle“.[1] Dabei formulierte die Bundesregierung vier Ziele,[2] nämlich Einführung einer Verrechnungspreiskorrektur, Aufrechterhaltung des Besteuerungsrechts bei Auswanderern, Wegzugsbesteuerung und Erfassung von Gewinnen bei ausländischen Basisgesellschaften. Gleichze...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 4 Rechtsmissbrauch

Rz. 16 Das AStG in seiner Grundkonzeption resultiert im Wesentlichen aus der Erkenntnis der Untauglichkeit, steuerlichen Gestaltungsüberlegungen allein mit dem Rechtsinstitut der Missbrauchsbekämpfung (§ 42 AO bzw. zuvor § 6 StAnpG) beizukommen[1]. Deshalb erwies sich der sog. Steueroasenerlass[2] in der Praxis auch weitgehend als untauglich. Für die heutige Rechtspraxis ist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 17 Den Rechnungen mit offenem Ausweis von Umsatzsteuer kommt im System der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eine besondere – unverzichtbare – Bedeutung zu, weil der Unternehmer gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG nur die in einer Rechnung oder Gutschrift i. S. d. § 14 UStG gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer von seiner Steuerschuld abz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Übergangsregelung für die Kalenderjahre 2025-2027 (§ 27 Abs. 38 UStG)

Rz. 43 Zu der mWv 1.1.2025 normierten Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (vgl. Rz. 23) gelten allerdings im Rahmen des Transformationsprozesses während der Einführungsphase nach § 27 Abs. 38 UStG verschiedene Übergangsregelungen, nach denen der Rechnungsaussteller unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine sonstige Rechnung i. S....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 3 Rechtsentwicklung

Rz. 15 Das AStG unterlag im Laufe seines Bestehens zunächst nur geringfügigen Anpassungen. Es trat im Rahmen des Gesetzes zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen am 9.9.1972 in Kraft.[1] Eine umfassende Reform erfolgte durch das ATAD-Umsetzungsgesetz.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 21 § 14 Abs. 1 S. 1 UStG definiert die Rechnung als jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Es kommt nicht darauf an, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Das Wort "Rechnung" muss in dem Abrechnungsdokument nicht verwendet werden. Also ist z. B. auch ein mit "Abrechnung", "Quittung" oder "Empfangsbestätigun...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 10 Sonderausgabenabzug nur bei unbeschränkter Steuerpflicht

Der Sonderausgabenabzug im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs[1] und bei Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs[2] setzt grundsätzlich voraus, dass Zuwendender und Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig sind, also einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Ein unbeschränkt steuerpflichtiger Staatsangehöriger eines ...mehr

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§ 16 Verarbeitung und Verwe... / IV. EU-Ereignisspeicher

Rz. 17 Mit der Neufassung der europäischen General Safety Regulation, EU-Verordnung 2019/2144, wird seit dem Juli 2022 eine ereignisbezogene Datenspeicherung bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen verpflichtend, die ab diesem Datum als neuer Fahrzeugtyp innerhalb der EUG zugelassen werden. 1. Fahrzeugtypen und Zeitrahmen Rz. 18 In der hierzu ergangenen Verordnung ist ein europäis...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine

A. Einführung in die Problematik I. Fragestellung Rz. 1 In der anwaltlichen Beratungspraxis läuft die Thematik "EU-Führerscheine" typischerweise auf folgende Fragestellung hinaus: Ist die deutsche Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, den ausländischen EU-Führerschein des Mandanten anzuerkennen oder darf sie führerscheinrechtliche Maßnahmen gegen ihn einleiten? II. Führerschein-...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / G. Maßnahmen nach erteilter EU-Fahrerlaubnis

Rz. 24 Die Erteilung der EU-Fahrerlaubnis stellt eine Zäsur dar. Umstände, die nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, können zum Anlass für führerscheinrechtliche Maßnahmen im Inland genommen werden.[21] Rz. 25 Das können Umstände sein, welche die Fahreignung in Frage stellen, wie beispielsweise in Deutschland der einmalige Konsum "harter Drogen" (Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fe...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / VI. Auslandsschäden innerhalb der EU

Rz. 242 Die Regulierung von Verkehrsunfällen im Ausland ist in den KH-Richtlinien der EU vereinheitlicht und verbraucherfreundlich umgesetzt worden. Die 6. KH-Richtlinie wurde am 16.4.2024 vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt. Ziel der Richtlinien ist es, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im EU-Ausland zu vereinfachen. Rz. 243 Die Säulen des Systems sind:mehr

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§ 16 Verarbeitung und Verwe... / B. Unfallrekonstruktion mithilfe von Event Data Recordern und dem EU-Ereignisspeicher

Rz. 8 Innerhalb der Möglichkeiten des Auslesens von Fahrzeugdaten kann einem Vorgehen mit Rückgriff auf den sog. Event Data Recorder (EDR) eine besondere Bedeutung zukommen. Der Einsatz von EDR-Daten erschließt dabei eine Reihe an neuen wichtigen Erkenntnisquellen zur Unfallrekonstruktion.[5] I. Historische Entwicklung Rz. 9 In den 1990er Jahren wurde bei dem Fahrzeugherstelle...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / I. Fragestellung

Rz. 1 In der anwaltlichen Beratungspraxis läuft die Thematik "EU-Führerscheine" typischerweise auf folgende Fragestellung hinaus: Ist die deutsche Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, den ausländischen EU-Führerschein des Mandanten anzuerkennen oder darf sie führerscheinrechtliche Maßnahmen gegen ihn einleiten?mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / IV. Umsetzungsrecht in §§ 28, 29 FeV

Rz. 4 In Deutschland beinhalten §§ 28, 29 FeV die wesentlichen Voraussetzungen zur Anerkennung ausländischer EU-Fahrerlaubnisse. Vor dem Hintergrund des "Führerschein-Tourismus" sind diese Voraussetzungen im Zweifel eher restriktiv gefasst. Wenn EU-Vorgaben eine großzügigere Anerkennung von EU-Führerscheinen verlangen, ist die deutsche Behörden- und Gerichtspraxis daran gebu...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / III. Vorrang des Unionsrechts

Rz. 3 Ausgangspunkt der rechtlichen Überlegungen hat stets der (Anwendungs-) Vorrang des Unionsrechts [2] zu sein. Vorrangig zu berücksichtigen sind damit insbesonderemehr

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§ 46 EU-Führerscheine / B. Anerkennungsgrundsatz

Rz. 6 Die im Jahr 1991 verabschiedete Zweite Führerschein-Richtlinie (91/439) und die im Jahr 2006 verabschiedete Dritte Führerschein-Richtlinie (2006/126) enthalten – gleichlautend – folgenden grundlegenden Passus: Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Das Unionsrecht stellt damit den Grundsatz der gegenseitigen unbefristeten An...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / II. Verstoß folgt aus Führerscheindokument

Rz. 16 Nur wenn sich für die Behörden des Aufenthaltsstaats, der die EU-Fahrerlaubnis grundsätzlich anerkennen soll, schon "aus dem Führerschein selbst" ein Wohnsitzverstoß ableiten lässt, darf darauf die Versagung der Anerkennung gestützt werden. Dies folgt aus der ständigen Rechtsprechung des EuGH, wie sie beispielsweise in der Rechtssache "Wiedemann"[10] zum Ausdruck komm...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / C. Wohnsitzprinzip

I. Bedeutung Rz. 12 Bei EU-Führerscheinen, die Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit wecken, ist es für die Beurteilung der Anerkennungsfähigkeit von zentraler Bedeutung, ob die Erteilung des Führerscheins durch die nationale Behörde unter Beachtung der Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt ist. Zur Regelung dieser Kompetenzverteilung knüpfen beide EU-Führerschei...mehr

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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§ 46 EU-Führerscheine / II. Führerschein-Tourismus

Rz. 2 Problemhintergrund ist häufig der sog. "Führerschein-Tourismus":[1] In Deutschland kommt die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug (etwa wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs) regelmäßig nur dann in Betracht, wenn der Fahrerlaubnisbewerber eine stabile Verhaltensänderung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachweist. Aus diesem Grund begeben sich ...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / II. Begriff des ordentlichen Wohnsitzes

Rz. 14 Dabei ist auch der Begriff des "ordentlichen Wohnsitzes" durch das EU-Richtlinienrecht vorgegeben. So definieren Art. 9 Abs. 1 der Zweiten Führerschein-Richtlinie und Art. 12 der Dritten Führerschein-Richtlinie denjenigen Ort als "ordentlichen Wohnsitz", an dem die Person während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr wohnt.mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / I. Bedeutung

Rz. 12 Bei EU-Führerscheinen, die Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit wecken, ist es für die Beurteilung der Anerkennungsfähigkeit von zentraler Bedeutung, ob die Erteilung des Führerscheins durch die nationale Behörde unter Beachtung der Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt ist. Zur Regelung dieser Kompetenzverteilung knüpfen beide EU-Führerschein-Richtlinie...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / H. Konkrete Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde

Rz. 27 Bei ihren führerscheinrechtlichen Maßnahmen handelt die deutsche Straßenverkehrsbehörde strikt nach dem im Polizei- und Ordnungsrecht geltenden Territorialitätsprinzip. Entscheidungen gelten nur für das Bundesgebiet. Rz. 28 Eine behördliche Entscheidung ist nicht einmal erforderlich, wenn beispielsweise § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV (Wohnsitzverstoß) die Ungültigkeit eine...mehr

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§ 31 Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Rz. 1 Ebenfalls häufiger hat man es in der Praxis mit der Verteidigung wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu tun. Oft wird es sich um eine Rechtsfolgenverteidigung handeln, wenn jemand den Mandanten eindeutig hat fahren sehen. Sollte sich nach Akteneinsicht herausstellen, dass niemand den Mandanten gesehen hat, so wird der Verteidiger ihm empfehlen zu schweige...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / III. Klagemöglichkeit vor dem international zuständigen Gericht

Rz. 4 Bei einem Unfall mit Auslandsbezug ist zu prüfen, unter welchen Gesichtspunkten sich die internationale Zuständigkeit eines ggf. anzurufenden Gerichts ergibt. Innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, Ausnahme: Dänemark) wird die internationale Zuständigkeit durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des europäischen Parlaments und ...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / D. Nichtanerkennung wegen Wohnsitzverstoßes

I. Ermittlung des Wohnsitzverstoßes Rz. 15 Nach dem Unionsrecht und seiner Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedstaaten obliegt die Überprüfung des ordentlichen Wohnsitzes zunächst allein dem Ausstellerstaat der EU-Fahrerlaubnis. Die Behörden des Aufenthaltsstaats des Fahrerlaubnisinhabers – etwa die deutschen Straßenverkehrsbehörden – sollen diese Prüfung anerkennen und ...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / A. Einführung in die Problematik

I. Fragestellung Rz. 1 In der anwaltlichen Beratungspraxis läuft die Thematik "EU-Führerscheine" typischerweise auf folgende Fragestellung hinaus: Ist die deutsche Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, den ausländischen EU-Führerschein des Mandanten anzuerkennen oder darf sie führerscheinrechtliche Maßnahmen gegen ihn einleiten? II. Führerschein-Tourismus Rz. 2 Problemhintergrun...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / I. Ermittlung des Wohnsitzverstoßes

Rz. 15 Nach dem Unionsrecht und seiner Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedstaaten obliegt die Überprüfung des ordentlichen Wohnsitzes zunächst allein dem Ausstellerstaat der EU-Fahrerlaubnis. Die Behörden des Aufenthaltsstaats des Fahrerlaubnisinhabers – etwa die deutschen Straßenverkehrsbehörden – sollen diese Prüfung anerkennen und nicht etwa zu Lasten des Führersche...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / F. Nichtanerkennung unzulässig bei "Entzug, Versagung, Verzicht"

Rz. 21 Das deutsche Recht verlautbart in § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FeV und § 29 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 FeV Tatbestände der Nichtanerkennung, die nach Maßgabe der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache "Hofmann"[19] als unionsrechtlich unzulässig anzusehen sind und daher unangewendet bleiben müssen. Rz. 22 Kein hinreichender Grund für die Nichtanerkennung eines ausländischen EU-Führersc...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / E. Nichtanerkennung wegen Sperrfrist bzw. Fahrverbots

Rz. 20 Die Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland ist ferner dann gerechtfertigt, wenn der Ausstellerstaat diesen Führerschein ungeachtet des Laufs einer zuvor im Inland verhängten Sperrfrist oder eines Fahrverbots erteilt. Dies findet seinen Niederschlag in § 28 Abs. 4 S. 1 Nrn. 4 und 5 FeV und § 29 Abs. 3 Nrn. 4 und 5 FeV. Auch nach Ablauf der Fristen vermittelt ...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / III. Verstoß folgt aus Informationen vom Ausstellerstaat

Rz. 18 Folgt der Wohnsitzverstoß aus "vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen"[13] ist damit ebenfalls ein Tatbestand gegeben, nach dem ausnahmsweise die Anerkennung des EU-Führerscheins versagt werden darf. Den Tatbestand erfüllen Auskünfte aller Behörden des Ausstellerstaates, aber auch beispielsweise die Auskünfte des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschech...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Z / 23 Zuziehung eines Dolmetschers [Rdn 4429]

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§ 18 Transportversicherung / a) Gegenstand der Versicherung/Versicherbares Interesse

Rz. 26 Nach Ziff. 1.1 DTV-Güter 2000/2011 muss jeder Versicherung ein versicherbares Interesse zugrunde liegen. Das ist auch für das VVG unbestritten.[26] Gegenstand auch der Güterversicherung ist nicht die Sache selbst, sondern das Interesse daran,[27] also die vermögensrechtliche Beziehung, die jemand zu den betreffenden Gütern hat. Im Schadenfall wird diese Beziehung nach...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 11. Räumliche Beschränkung des Versicherungsschutzes

Rz. 162 Nach § 1 Abs. 6 der MB BUV/BUZ 22 besteht weltweiter Versicherungsschutz. Viele Bedingungswerke beschränken den Versicherungsschutz jedoch auf Versicherte, die ihren ständigen Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union bzw. in enumerativ aufgezählten weiteren Ländern haben, und die sich nicht länger als sechs Monate außerhalb dieser Länder aufhalten. Solche Klause...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Rz. 24 Das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter ist im Jahre 1939 eingeführt und 1965 neu gefasst worden. Das Pflichtversicherungsgesetz gilt nur für die Kraftfahrtzeug-Haftpflichtversicherung. Nur im Rahmen dieses Gesetzes gibt es den Direktanspruch in allen Ländern der Europäischen Union – außer in Großbritannien und Irland – gegen den Kraftfahrtzeug-Haftpfli...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / V. Geltungsbereich der Kraftfahrtversicherung

Rz. 61 Die Kraftfahrtversicherung gilt nach A.1.4.1 AKB innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Im Zusammenhang mit der Ausstellung einer "Grünen Karte" muss der Versicherer darüber aufklären, dass die Türkei sich in einen (versicherten) europäischen und einen (nicht versicherte...mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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§ 23 Umweltschadensversiche... / a) Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern

Rz. 22 Die USV reflektiert hier die Sanierungsmöglichkeiten des USchadG und der Umwelthaftung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie. So werden in den Ziff. 5.1.1–5.1.3 USV Begrifflichkeiten eingeführt, welche dem Anhang II der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) entstammen. Der Versicherer ersetzt die Kosten für primäre Sanierung,[22] ergänzende Sanierung [23] und Ausgleichssa...mehr

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G / 5 Gesetzesnovellen [Rdn 2044]

Rdn 2045 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009, 2020 Bartel, Auf dem Weg zur technischen Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen, StV 2018, 678 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / I. Gründe für die Einführung einer Rückrufkosten-Versicherung

Rz. 179 Auf Wunsch der Automobil- und Zuliefererindustrie haben die Versicherer zunächst für den Kfz-Bereich 1981 eine Rückrufkosten-Versicherung eingeführt.[336] Diese hatte Vorbildfunktion für andere Industriezweige, vereinzelt auch in der Lebensmittelbranche. Ein Anknüpfungspunkt für die Einführung der Rückrufkosten-Versicherung war die Überlegung, die damit verbundenen e...mehr