Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 64 Im Ausland erworbene F... / c) Gilt auch für Bundesbürger

Rz. 12 Da es auf die Staatsangehörigkeit nicht ankommt, kann selbstverständlich auch ein Bundesbürger "ausländischer" Kraftfahrzeugführer sein (OLG Celle DAR 1976, 216; EuGH zfs 2004, 287).mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / C. Eignungszweifel gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis

I. Definition der Eignung Rz. 9 Führerscheinbewerber bzw. -inhaber müssen die für die Führung von Kraftfahrzeugen erforderlichen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (§ 2 Abs. 4 StVG). Was hierunter zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht, es werden vielmehr Negativbeispiele genannt, die die Eignung ausschließen, wobei die Anlage 4 zur FeV Fragen der Eignung...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / II. Entzug der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit

1. Aufschiebende Wirkung Rz. 56 Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung – außer bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe oder aufgrund des Punktsystems (§ 2a Abs. 6 StVG). 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung Rz. 57 Dem Kraftfahrer, der sich als ungeeignet erwiesen hat, wird nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen. Zusätzlich wird die Anordnung für sofort voll...mehr

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§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / F. Verwaltungsrechtliche Maßnahmen

I. Eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen Rz. 16 Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (zur Einordnung siehe Rdn 13), muss ihm die Fahrerlaubnisbehörde, ohne dass ihr ein Ermessen zustünde, auferlegen, innerhalb einer bestimmten Frist an einem Aufbauseminar teilzu...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / a) Deutsche Fahrerlaubnis

Rz. 127 Für die Dauer des Fahrverbotes sind sämtliche von einer deutschen Behörde ausgestellten nationalen und, wie dies § 25 Abs. 2 S. 2 StVG nunmehr ausdrücklich vorschreibt, auch internationale Führerscheine in amtliche Verwahrung zu geben. Rz. 128 Achtung In der Praxis wird meist nicht darauf geachtet, dass erst die Ablieferung auch eines evtl. in Deutschland ausgestellte...mehr

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§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / G. Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

I. Voraussetzungen Rz. 26 Eine besondere Form der Fahrerlaubnis auf Probe stellt die ursprünglich den Ländern eingeräumte und jetzt bundeseinheitlich normierte Möglichkeit dar, das Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung bereits mit 17 Jahren zu ermöglichen (§ 6e StVG; § 48a FeV). Rz. 27 Dadurch wird es Jugendlichen (mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) ermöglicht, sich...mehr

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§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / Literaturtipps

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§ 64 Im Ausland erworbene F... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 26 Eine im Ausland wirksam erworbene und in Deutschland gültige Fahrerlaubnis kann in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. § 30 FeV regelt die (erleichterte) Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis, § 31 FeV die Umschreibung der aus anderen Staaten stammenden Fahrerlaubnisse, wobei auf der Grundlage gegenseitiger Anerkennung auch aus bestimmten Nicht-EU-Staaten ...mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / 2. Wiederholungstäter

Rz. 23 Ist der Antragsteller Wiederholungstäter bzw. war ihm die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen worden, kann eine neue Fahrerlaubnis grundsätzlich nur nach Vorlage einer für ihn positiven MPU erteilt werden (§ 20 i.V.m. § 13 S. 1 Nr. 2b FeV). Rz. 24 Achtung: Tatmehrheitlich begangene Taten Eine wiederholte Trunkenheitsfahrt im Sinne des § 13 S. 1 Nr. 2b FeV liegt nicht zwi...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit Rechtskraft der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis einschließlich evtl. Sonderfahrerlaubnisse nach § 26 FeV (BayObLG NZV 1990, 364). Der Führerschein wird eingezogen (§ 69 S. 2 StGB). Mit dem Urteil ordnet das Gericht zugleich eine Sperre an, vor deren Ablauf die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Nach Ablauf der festgesetzten Sperre lebt...mehr

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§ 64 Im Ausland erworbene F... / IV. Nur nach dem Erwerb liegende Verstöße berechtigen zur Prüfung

Rz. 25 Ist die Fahrerlaubnis nach den zuvor genannten Grundsätzen anzuerkennen, steht der deutschen Behörde ein Prüfungsrecht erst dann wieder zu, wenn der Betroffene nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland erneut auffällig geworden ist (BVerwG zfs 2012, 594; EuGH NZV 2017, 81). Eine vor Erwerb der EU-Fahrerlaubnis begangene Alkoholfahrt berührt indessen di...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / 2. EU-Führerscheine

Rz. 62 Zeitgleich mit dem Straßenverkehrsgesetz wurde auch der § 69b StGB geändert. Danach wird die in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Vertragsstaat ausgestellte Fahrerlaubnis eines Betroffenen, der seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat, jetzt von dem zuständigen deutschen Gericht eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgesandt. Rz. 63 Hat der Betroff...mehr

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§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / V. Achtung: Tattagprinzip

Rz. 23 Auch hier gelten für die Verwertbarkeit von Voreintragungen die zuvor für das FAER (vgl. § 11 Rdn 55 ff.) dargestellten Grundsätze. Das gilt insbesondere für das Tattagprinzip (siehe § 11 Rdn 68), das die Rechtsprechung früher bereits (OVG Lüneburg DAR 1993, 308) auf den Probeführerschein für anwendbar erklärt hatte und das der Gesetzgeber in § 2a Abs. 2 S. 1 StVG ausd...mehr

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§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / III. Wiedererteilung nach Widerruf

Rz. 31 Nach dem Widerruf darf eine neue Fahrerlaubnis nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG wiedererteilt werden (§ 6e Abs. 3 S. 2 StVG). Da die Teilnahme am Aufbauseminar lediglich Voraussetzung für die Wiedererteilung ist und von der Behörde nicht gem. § 2a Abs. 2 StVG angeordnet wird, verlängert sich dann die Probezeit auch nicht um zwei Jahre.mehr

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§ 64 Im Ausland erworbene F... / II. Beim Fahrerlaubniserwerb im Ausland einzuhaltende Bedingungen

Rz. 4 Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen müssen grundsätzlich bei allen im Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen eingehalten werden, wobei bei einem Fahrerlaubniserwerb im europäischen Ausland jedoch Sonderbedingungen gelten (siehe unten Rdn 14 ff.). 1. Im Ausland voll gültige Fahrerlaubnis Rz. 5 In Deutschland anerkannt wird nur eine im Ausland voll gültige Fahrerlaubnis,...mehr

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§ 64 Im Ausland erworbene F... / 5. Probeführerschein

Rz. 13 Personen die ihre ausländische Fahrerlaubnis noch nicht länger als zwei Jahre besitzen, müssen diese nach § 29 Abs. 7 FeV innerhalb von 185 Tagen nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland bei der zuständigen Verwaltungsbehörde registrieren lassen. Sie unterliegen nämlich den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe (§ 29 Abs. 1 FeV). Die Fahrer...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / II. Ab letzter Tatsachenverhandlung

Rz. 27 Gemäß § 69a Abs. 5 S. 2 StGB ist jedoch die zwischen dem letzten tatrichterlichen Urteil und dessen Rechtskraft verstrichene Zeit einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis einzurechnen, d.h. von ihr abzuziehen (OLG Koblenz VRS 53, 107). Rz. 28 Das ist von Bedeutung für alle Fälle, in denen es nicht zu einer erneuten tatrichterlichen Überprüfung kommt, also vor all...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / I. Kein Ermessen

Rz. 57 Steht die Ungeeignetheit des Täters fest, muss der Richter – ohne einen Ermessensspielraum zu haben – die Fahrerlaubnis entziehen (BGHSt 6, 183). Rz. 58 Sie muss im Ganzen entzogen werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder Führerscheinklassen ist – im Gegensatz zu § 69a Abs. 2 StGB oder § 111a StPO – ebenso unzulässig (BGH NStZ 1983, 168) wie die isoli...mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / IV. Ohne erneute Prüfung

Rz. 12 Nach § 20 Abs. 1 FeV gelten die Vorschriften für die Ersterteilung gem. § 2 Abs. 1 StVG auch für die Wiedererteilung. Danach ist die Fahrerlaubnis grundsätzlich nur insoweit zu erteilen, als der Erwerber seine Befähigung durch eine Prüfung nachgewiesen hat. Rz. 13 Auf eine erneute Prüfung kann die Fahrerlaubnis-Behörde gem. § 20 Abs. 2 FeV (früher § 15c Abs. 2 StVZO) v...mehr

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§ 64 Im Ausland erworbene F... / 2. Nach Ablauf der Sperre

Rz. 19 Die Führerscheinrichtlinie schreibt die unbedingte gegenseitige Anerkennung der von einem Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheine ohne jede weitere Formalität vor, so lange nicht ein Ausnahmegrund vorliegt. Bereits mit dem "Kapper"-Urteil (DAR 2004, 333) hat der Gerichtshof klargestellt, dass ein Mitgliedsstaat die Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen ...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / Literaturtipps

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§ 64 Im Ausland erworbene F... / 3. 185-Tage-Klausel

Rz. 7 Wirksam im Ausland kann eine Fahrerlaubnis nur erwerben, wer mindestens 185 Tage zusammenhängend im Ausstellerstaat seinen Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt hatte; die Fahrerlaubnisverordnung spricht von dem ordentlichen Wohnsitz. Dieser ist zu definieren als der Ort, an dem der Fahrerlaubnisinhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen gewöhnlich, d.h. während mi...mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / II. Antrag

Rz. 4 Die Fahrerlaubnis wird nach Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch, sondern nur auf formellen Antrag hin neu erteilt. Der Antrag ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen, die für den im Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden (Haupt-)Wohnsitz des Betroffenen zuständig ist. Rz. 5 Tipp: Wechsel des Wohnsitzes Die Behandlung von Wiedererteilungsanträgen ist nicht bei ...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / IX. Verurteilung wegen einer mit dem Fahrrad begangenen Trunkenheitsfahrt

Rz. 52 Ein solches Strafverfahren kann nur dann Bindungswirkung gem. § 3 Abs. 3 bzw. Abs. 4 StVG haben, wenn es sich gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis richtet, da dann der Richter eine Eignungsbeurteilung vornehmen kann (OVG Berlin-Brandenburg zfs 2016, 597).mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / II. Kein Entzug lediglich wegen Zeitablaufs

Rz. 71 Ein Entschädigungsanspruch steht dem Betroffenen selbstverständlich dann nicht zu, wenn die Fahrerlaubnis lediglich im Hinblick auf die lange vorläufige Entziehung gem. § 111a StPO nicht endgültig entzogen wurde (OLG Düsseldorf DAR 2001, 38).mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / VII. Freispruch mangels Nachweises der Fahrereigenschaft

Rz. 79 Der mangels Nachweises der Fahrereigenschaft Freigesprochene hat auch dann einen Entschädigungsanspruch wegen der vorläufigen Einbehaltung der Fahrerlaubnis, wenn er sich geweigert hat, den tatsächlichen Fahrer preiszugeben. Die Identität des Fahrers ist nämlich kein "wesentlicher, entlastender Umstand" i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 1 StrEG (LG Münster zfs 2001, 566).mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / VI. Nach Entzug wegen Erreichens von 8 Punkten

Rz. 30 Die Fahrerlaubnis darf frühestens nach einem halben Jahr und nur nach Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens wiedererteilt werden (§ 4 Abs. 10 StVG).mehr

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§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Neuregelung des StVG hat auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe Änderungen gebracht. Dies gilt insbesondere für die von der Führerscheinbehörde bei Nichtbewährung zu treffenden Maßnahmen, die z.T. denen des Punktsystems angeglichen sind. Rz. 2 Achtung: Alkoholverbot für Fahranfänger Seit dem 1.8.2007 gilt ein Alkoholverbot für Fahranfänger und alle noch nich...mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / II. Körperliche oder geistige Mängel

Rz. 20 Die gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnis-Bewerbers bestehenden Bedenken sind durch die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens abzuklären. Es steht im Regelfall nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, stattdessen eine Fahrprobe als ausreichend zu erachten, wie sich aus der amtlichen Begründung zu § 11 FeV ergibt (OVG des Saarlandes zfs 201...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / IV. Verfahrensrecht

Rz. 68 Auf die mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis muss der Angeklagte gem. § 265 StPO in der Anklageschrift, dem Eröffnungsbeschluss oder ggf. in der Hauptverhandlung hingewiesen werden (BGH zfs 1993, 355), auch wenn zuvor ein Fahrverbot vorgesehen war (BayObLG NZV 2005, 492).mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / 6. Länger zurückliegende Tat

Rz. 29 Will das Gericht trotz einer schon lange zurückliegenden Tat die Fahrerlaubnis entziehen, muss es begründen, warum es den Täter im jetzigen Zeitpunkt noch für ungeeignet hält (BGH zfs 1992, 30; OLG Frankfurt NZV 1996, 414; OLG Oldenburg zfs 2005, 260).mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / Literaturtipps

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / III. Drogen

Rz. 43 Die bloße Anordnung eines Fahrverbotes hindert die Verwaltungsbehörde dann nicht an der Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Richter im Urteil nicht ausdrücklich die Eignung des Täters festgestellt hat (OVG Münster DAR 2004, 721).mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / V. Strafbefehl

Rz. 46 Ein Strafbefehl, der trotz eines Regeltatbestandes die Fahrerlaubnis nicht entzieht, entfaltet ebenfalls keine Bindungswirkung.mehr

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§ 64 Im Ausland erworbene F... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 3 Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 18.8.1998 (BGBl I S. 2214) mit vier Änderungen (4. Änderungsverordnung, BR-Drucks 302/08 vom 30.4.2008) regelt in ihrem § 28 die Gültigkeit einer in einem Mitgliedsstaat der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums (EWR, Island, Lichtenstein, Norwegen) erworbenen Fahrerlaubnis und, nachdem sie durch die 4. Änderungsverordnung die ...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / I. Indiz-Straftaten

Rz. 6 Bis zur Entscheidung des Großen Senates im Jahre 2005 (zfs 2005, 464) hat die Rechtsprechung überwiegend den Begriff des "Zusammenhangs mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges" sehr weit gefasst. Nach der damals überwiegend vertretenen Auffassung sollte alleine schon eine unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges begangene schwerwiegende Straftat regelmäßig zum Führerscheinen...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / V. Taktik: Ablauf der Frist in der Rechtsmittelinstanz

Rz. 35 Gerade wenn die ursprünglich festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist und mit einer Entziehung in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr zu rechnen ist, darf das Rechtsmittel nicht zurückgenommen werden, denn andernfalls bleibt die Fahrerlaubnis entzogen und erlischt mit der Urteilsrechtskraft. Dies gilt übrigens auch im Falle der Verwerfung der Revision nach Ablauf der Spe...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / A. Verschuldensunabhängig

Rz. 1 Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine verschuldensunabhängige Maßregel der Besserung und Sicherung, die sich alleine an der Sicherheit des Straßenverkehrs zu orientieren hat (BGH zfs 2005, 464). Sie hat nur den Zweck, ungeeignete Kraftfahrer vom Verkehr auszuschließen. Ihre Anwendung und Dauer hängt deshalb ausschließlich von der Ungeeignetheitsprognose und nicht v...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / I. Allgemeines

Rz. 69 Wird die Fahrerlaubnis im Urteil nicht entzogen, stellt sich die Frage der Entschädigung, denn wegen einer ungerechtfertigten vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein Betroffener zu entschädigen, wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat (§ 5 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 StrEG). Rz. 70 Wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift ist bei der Beurteilung des Verha...mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Seit dem 1.1.1999 ist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorausgegangenem Entzug nicht mehr in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), sondern im Straßenverkehrsgesetz selbst geregelt (§ 3 Abs. 6 S. 1 StVG). Rz. 2 Fristen und Bedingungen für die Wiedererteilung hat der Bundesverkehrsminister kraft der ihm durch das StVG eingeräumten Kompetenz in der Fahrer...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / I. Prognose

Rz. 3 Der Richter muss eine Prognose über die voraussichtliche Dauer der Ungeeignetheit treffen, und zwar nach denselben Kriterien, die bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu beachten sind (BGHSt 15, 393), und seine Entscheidung im Urteil entsprechend (§ 267 Abs. 6 S. 1 StPO) begründen (BGH bei Paul, DAR 2018, 663). Rz. 4 Maßstab für die Bemessung der Sperre ist allein die v...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / VII. Achtung: Taktisches Vorgehen

Rz. 48 Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis nicht, obwohl ein Regelfall vorliegt, muss es im Urteil begründen, warum es von einer Entziehung abgesehen hat (§ 267 Abs. 6 StPO). Rz. 49 Im Hinblick auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (z.B. BVerwG NZV 1989, 125 oder VG München NZV 2000, 271) sollte der Verteidiger darauf hinwirken, dass der Richter im Urteil die Eign...mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / 3. Weniger als 1,6 ‰

Rz. 26 Bis zum Jahre 2015 wurde bei solchen Alkoholwerten die Fahrerlaubnis problemlos wiedererteilt, da die Rechtsprechung einheitlich die Auffassung vertrat, dass zwar die Entscheidung, anders als nach § 13 Nr. 2c FeV bei Promillewerten von mindestens 1,6 ‰, im Ermessen der Verwaltungsbehörde steht, das Ermessen aber nur dann sachgerecht ausgeübt ist, wenn eine MPU nur dan...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / G. Isolierte Sperre

Rz. 48 Hatte der Täter bei Tatbegehung keine Fahrerlaubnis, kann das Gericht eine isolierte Sperre für die Neuerteilung anordnen. Das ist unproblematisch, wenn er eine zum Regelentzug führende Tat i.S.d. § 69 Abs. 2 StGB begangen hat. Ansonsten ist die Sperre jedoch nur zulässig, wenn ein typisches Verkehrsdelikt i.S.d. § 69 Abs. 1 StGB begangen wurde, da darin regelmäßig ei...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / B. Im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz oder unter Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers begangene Straftat, § 69 Abs. 1 StGB

Rz. 5 Achtung: Entziehung setzt Führen eines Kfz voraus Während § 316 StGB für die Strafbarkeit das Führen eines Fahrzeuges ausreichen lässt, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nur zulässig, wenn der Täter ein Kraftfahrzeug geführt hat. Deshalb kann fahruntüchtigen Führern von Fahrrädern (OLG Oldenburg zfs 1999, 357) – ob Pedelecs oder E-Bikes als Fahrräder ...mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / V. Drogen

Rz. 28 Nach einem Fahrerlaubnisentzug wegen Drogenkonsums wird die Fahrerlaubnis nur nach Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens wiedererteilt. Achtung: Abstinenznachweis Wann nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Einnahme harter Drogen die Fahreignung frühestens wieder angenommen werden kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Zwar gilt ein Zeitraum von einem Jahr gem. Nr. 9...mehr

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§ 57 Entziehung der Fahrerl... / 4. Lang andauernde vorläufige Entziehung

Rz. 22 Eine lang andauernde vorläufige Entziehung ist ein möglicher Ausnahmegrund, wenn auch der bloße Zeitablauf allein nicht (siehe aber OLG Zweibrücken NZV 1977, 448; OLG Hamm NZV 2007, 639; LG Köln DV 16, 286; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.10.2016 – 3 (5) Ss 473/16) zur Aufhebung nötigt (OLG Frankfurt zfs 1992, 319; OLG Düsseldorf zfs 1994, 186; OLG Stuttgart NZV 1997, 317...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / I. Rechtskraft

Rz. 26 Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung.mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / C. Wiedererteilungsverfahren

I. Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest Rz. 17 Grundsätzlich sind die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ersterteilung zu erfüllen, d.h., dem Antrag sind zwei Passbilder und die Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest beizufügen und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist nachzuweisen (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV). II. Prüfung durch Behörde Rz. 18 Die richterliche Entscheidung übe...mehr

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§ 12 Fahrerlaubnis auf Prob... / II. Erneuter Verstoß nach Teilnahme an einem Aufbauseminar

Rz. 18 Begeht der Betroffene nach Teilnahme an dem Aufbauseminar eine weitere schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, wird er schriftlich verwarnt und es wird ihm nahegelegt, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung gem. § 2a Abs. 7 StVG teilzunehmen. Solche Seminare werden von hierfür besonders ausgebildeten Psychologen du...mehr