Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtenbuchmethode

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.5 Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch im Zusammenhang mit anderen Einkünften nutzen?

Hat der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den er für betriebliche und private Zwecke nutzen darf, setzt der Unternehmer regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil (Arbeitslohn) an (nach dem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung). Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen darüber hinaus ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Auslagene... / 2 Garagenmiete

Sachverhalt Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor mit einem Listenpreis von 30.000 EUR zur Verfügung. Dieser wird auch für private Zwecke und für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 10 km) genutzt. Der Wagen wird nach der 1-%-Regelung bzw. nach der 0,03-%-Regelung versteuert. Alle für den Dienstwagen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 3.4 Gestellung von Dienstwagen

Eine Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vor Fälligkeit dahingehend geändert werden, dass anstelle von Barlohn ein Dienstwagen oder ein (Elektro-)Dienstrad an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die Entgeltumwandlung wird insoweit von der Finanzverwaltung anerkannt, soweit es sich um ein Fahrzeug handelt, das dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 1 Außendienstmitarbeiter, keine Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Sachverhalt Ein Außendienstmitarbeiter erhält erstmalig zum 10.1. einen Dienstwagen, den er für seine umfangreichen Dienstfahrten benötigt. Da er regelmäßig von seiner Wohnung aus die Dienstfahrten antritt, entfällt die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Privatnutzung soll anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Dies ist regelmäß...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Mitarbeiter beantragt Fahrtenbuchregelung bei seiner Einkommensteuererklärung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter mit Steuerklasse I und einem Bruttolohn von 5.000 EUR monatlich erhält ab 8.1. einen neuen Dienstwagen, Bruttolistenpreis 42.320 EUR inkl. USt, den er sowohl für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (10 km) als auch für private Fahrten nutzen darf. Bei der Besteuerung nach der 1-%- und 0,03-%-Regelung ergeben sich folgende monatlichen Beträge:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / Zusammenfassung

Begriff Ein Dienstwagen ist ein Kraftfahrzeug, das ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur persönlichen, alleinigen Nutzung zur Verfügung stellt. Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung kann – anstelle der pauschalen 1-%-Regelung – auch individuell mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die Kraftfahrzeuggesamtkosten durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2.3 Inhalt des Fahrtenbuchs

Zu einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch gehört, dass das Fahrtenbuch die nicht als Arbeitslohn zu erfassende anteilige berufliche Verwendung des Dienstwagens in einer schlüssigen Form belegt.[1] Die Aufzeichnungen müssen daher zu den geschäftlichen Reisen Angaben enthalten, anhand derer sich die berufliche Veranlassung der Fahrten plausibel nachvollziehen und ggf. auch nachprüf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1 Beitragspflicht des geldwerten Vorteils

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig. Die in § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV getroffenen Regelungen verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[1] Wird die Aufzeichnungsmethode (Fahrtenbuchmethode) angewendet, ist der so ermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2.1 Aufzeichnungen im Fahrtenbuch

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten müssen durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Die Eintragungen haben neben den einzelnen Fahrten auch den Kilometerstand zu Beginn und am Ende des jeweiligen Kalenderjahres auszuweisen. An die Stelle eines Fahrtenbuchs kann auch ein Fahrtenschreiber treten oder andere elektronische Geräte, welche die erfor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.1 Berechnung der Pkw-Gesamtkosten

Die Pkw-Gesamtkosten können nicht einfach aus der betrieblichen Buchführung übernommen werden, sondern müssen in typisierender Weise berechnet werden. Anzusetzen sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Aus der ermittelten Fahrleistung des Pkw und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.3 Unfallkosten: 1.000-EUR-Bagatellgrenze

Die Kosten eines Unfallschadens sind nicht in die Berechnung des Kilometersatzes für den Dienstwagen einzubeziehen, sondern als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirtschaftlich trägt.[1] Reparaturen bis 1.000 EUR netto zählen zu den Gesamtkosten Aus praktischen Erwägungen dürfen Reparaturkosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.1 Abschläge bei AfA und Leasingbeträgen

Bei einem Elektro- bzw. extern aufladbaren Hybridelektroauto (sog. Plug-in-Hybrid) erhöhen die Kosten für die Batterie in Form der Abschreibung den individuellen Kilometersatz und damit im Ergebnis den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Zur Förderung der Elektromobilität erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode eine Kürzung der abschreibungsfähigen Anschaffungskosten bzw. b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.4 25-%-Ansatz der AfA-/Leasingbeträge für "reine" E-Dienstwagen

Für Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 EUR [1] im Zeitpunkt der Erstzulassung werden – entsprechend der Kürzung bei der 1-%-Regelung[2]- bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge seit 2020 nur mit 25 % angesetzt.[3] Voraussetzung ist, dass die Anschaffung des E-Dienstwagens in den Jahren 2019 bis 2030 erfolgt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.5 Garagengeld und Garagenmiete

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Sie zählen (anders als die Einnahmen aus der Überlassung von Werbeflächen am eigenen Pkw, die der BFH beim Arbeitnehmer den Arbeitslohneinkünften zurechnet[2]) zu den Vermietungseinkünften, die nicht im Lohnsteuerverfahren, sondern allenfalls im Rahmen der Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.3 50-%-Ansatz der AfA-/Leasingbeträge

Die Kürzung um die Kosten für das Batterie- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2030 ergänzt um die mögliche Kürzung des Bruttolistenpreises auf 50 %. Entsprechend der Regelung bei der 1-%-Methode[1] werden auch bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge für ab 1.1.2019 angeschaffte Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen nu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.3 Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2–4 EStG)

Rz. 393 Während eine Regelung für die Bewertung von Entnahmen durch Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich fehlt, enthält die Vorschrift in den S. 2ff. eine spezielle Regelung für Entnahmen infolge einer privaten Kfz-Nutzung. Diese sog. 1 %-Regelung ist nur anwendbar auf ein Kfz eines Stpfl., das zu seinem Betriebsvermögen g...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18 Privatnutzung von Fahrrädern (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 EStG)

Rz. 408 Für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads ist keine Entnahme anzusetzen. Die Begünstigung ist zeitlich auf die Vz 2019 bis 2030 begrenzt (§ 52 Abs. 12 S. 5 EStG). Weitere Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist, dass das Fahrrad kein Kfz ist, Fahrräder, die zugleich Kfz sind, fallen nicht unter § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 EStG. Elektro-Fahrräder, dere...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.2 Entnahme von Nutzungen und Leistungen

Rz. 385 Von der Entnahme von Wirtschaftsgütern ist die Entnahme von Nutzungen und Leistungen zu unterscheiden. Denn die Entnahme von Wirtschaftsgütern ist ein gewinnrealisierender Vorgang in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert und dem Teilwert des entnommenen Wirtschaftsguts. Nutzungen und Nutzungsvorteile sind ebenso wenig wie Leistungen Wirtschaftsgüter, die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 3 Fahrtenbuchmethode

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Firmenfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Das Prinzip des Berechnungsverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Begriff "Firmenwagen" wird die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber umschrieben, das dem Arbeitnehmer kostenlos zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht. Ebenso gebräuchlich sind die Bezeichnungen Geschäfts- bzw. Dienstwagen. Der Arbeitgeber kann die Kosten für das Fahrzeug in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen. Andererseits ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 6.1 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil, sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1] Nach bisheriger Besteuerungspraxis durften nutzungsunabhängige Pauschalzahlungen, kilometerabhängige Pauschalen (z. B. 0,25 EUR je km) sowie vom Arbeitnehmer übernommen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.2 Laufende Kosten

Neben der Abschreibung bzw. den Leasingraten berechnen sich die Gesamtkosten aus der Summe aller übrigen Betriebskosten, die das ganze Jahr über – also auch für Zeiten des Urlaubs anfallen. Das sind z. B. Aufwendungen für Benzin, Öl, Reifen, Wagenwäsche, Garagenmiete[1], Inspektions-/Reparaturkosten, Straßenbenutzungsgebühren, TÜV/AU, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Finanzierungskosten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 6.2 Geänderte Berechnung bei Übernahme von Betriebskosten

Nach dem als Folge zur geänderten Rechtsprechung ergangenen BMF-Schreiben[1] ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, im Lohnsteuerabzugsverfahren die Anrechnung der individuellen Kraftfahrzeugkosten des Arbeitnehmers bei der Nutzungswertermittlung zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Nutzungswert pauschal (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) oder a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises je nach Umfang der Akku-Kapazität

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind bei diesen Fahrzeugen nachteilig für das sog. Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für sog. Brennstoffzellenfahrzeuge. Hier schafft eine Sonderregelung für die Firmenwagenbesteuerung Abhilfe. Ein entsprechender "Preisnachlass" findet sich im Gesetz.[1] Ein ­umfassendes Anwendungsschreiben[2] ergänzt die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 6.3 Anschaffungskosten-Zuschüsse des Arbeitnehmers

Zuschüsse des Arbeitnehmers, die er zu den Anschaffungskosten für einen Firmenwagen zu entrichten hat, z. B. weil er sich mit dem Arbeitgeber auf Sonderausstattungen des Fahrzeugs geeinigt hat, führen zu einer Kürzung des geldwerten Vorteils. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Firmenwagens werden bei der 1 %-Methode nicht nur im Jahr der Zahlung, son...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.1 Berechnung der Abschreibung

Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten zählen auch die Aufwendungen für die Sonderausstattung des Fahrzeugs, insbesondere für ein Kfz-Navigationssystem (bestätigt durch BFH[1]) oder eine Diebstahlsicherung. Nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist der Kaufpreisanteil, der auf das Autotelefon entfällt. Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1 Anforderungen an das Fahrtenbuch

3.1.1 Formale Kriterien Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 1.2 1 %-Methode

Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens muss zwingend nach einer der beiden Methoden vorgenommen werden. Die gesetzliche Reihenfolge gibt den Vorrang der 1 %-Regelung, die immer zur Anwendung kommt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für den Einzel­nachweis des privaten Nutzungsanteils entscheiden. Ein Wahlrecht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2 Ermittlung der Gesamtkosten

Anzusetzen sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Für Elektrofahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ist eine pauschale Kürzung der Gesamtkosten des Firmenfahrzeugs für die darin enthaltenen Aufwendungen für das Batteriesystem vorg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.2 Halbierung des Bruttolistenpreises für Zeiträume ab 2019

Die Halbierung des Bruttolistenpreises, die im Ergebnis zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 % führt, wird nach dem Gesetzeswortlaut für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge angewendet, die im Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden.[1] Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 wurde die Befristung bis zum 31.12.2030 verlängert. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.2 Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze ab 2024 auf 70.000 EUR

Für reine Elektro-Firmenwagen, die ab 1.1.2024 (und vor dem 1.1.2031) neu oder gebraucht angeschafft werden, wird durch das Wachstumschancengesetz der zulässige Bruttolistenpreis für die 75 %-Kürzung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung erhöht. Die 0,25 %-Methode soll für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis zu 70....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.2 Elektronisches Fahrtenbuch

Zulässig ist auch die Nachweisführung durch ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst.[1] Der Arbeitnehmer muss den dienstlichen Reisezweck bzw. den besuchten Geschäftspartner personell ergänzen. Für die Anerkennung einer elektronischen Fahrtenbuchsoftware besteht kein Zertifizierungsverfahren. Die Ordnungsmäß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2 Berechnungsverfahren

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betrieblic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.5 Ladestrom und Ladevorrichtungen

Seit 2017 ist das Auftanken von Strom für Elektro- oder Hybridelektroautos des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber steuerfrei.[1] Der Arbeitgeber ist aus Vereinfachungsgründen nicht verpflichtet, die steuerfreien "Stromvorteile" im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzuzeichnen.[2] Außerdem fördert der Gesetzgeber durch die Einführung einer Pauschalierungsvorschrift die Verbreitung von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.2 Nichtsteuerbare Vorteile außerhalb des Arbeitslohns – Aufmerksamkeiten und Leistungen zur Förderung des Betriebsklimas

Rz. 83 Aufwendungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn als Gegenleistung für die erbrachte oder zu erbringende Arbeit, wenn sie der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Förderung des Betriebsklimas dienen (s. auch Betriebsveranstaltungen Rz. 81).[1] Dabei wird es sich regelmäßig um Zuwendungen handeln, die der ganzen Belegschaft zugutekommen sollen oder keine ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Parkgebühren/Parkplatz

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum/Stellplätzen am Firmensitz bzw. an der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber stellt nach Verwaltungsauffassung[1] – trotz gegenteiliger Finanzgerichtsrechtsprechung[2] – keinen Arbeitslohn dar. Ersetzt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter allerdings die Parkgebühren für öffentliche Parkplätze oder Parkhäuser für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Beurteilung

Rn. 1118 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Gesetzesregel (sog 1 %-Regel) ist ein Musterfall der Typisierung im Steuerrecht, und zwar in ausgesprochen grober Form. Die Bemessungsgrundlage – der Listenpreis des Kfz – hat nur eingeschränkt mit den tatsächlichen Kosten und noch weniger mit denjenigen für die private Nutzung einerseits und die betriebliche andererseits zu tun. Gleich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Führung eines Fahrtenbuches (sog Escape-Klausel nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG)

Rn. 1112 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Escape-Klausel des § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG ermöglicht dem StPfl einen abweichenden Wertansatz für die Privatnutzung des jeweiligen Kfz mit den tatsächlich auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass der StPfl die Gesamtaufwendungen für das Kfz durch Belege nachweist und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Rn. 1111 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.06...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Methodenwahl

Rn. 1106 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der StPfl hat für Kfz mit einem betrieblichen Nutzungsanteil von über 50 % die Wahl zwischen zwei Ermittlungsmethoden für die private Kfz-Nutzung. Die Wahl wird durch Einreichung der Steuererklärung beim FA getroffen Führt der StPfl nicht das erforderliche Fahrtenbuch (s Rn 1112), übt er implizit die Wahl des gesetzlichen Regeltatbestandes ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Widerlegbare Typisierung

Rn. 1096 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Schon immer war in der Besteuerungspraxis das Thema der privaten Nutzung eines im BV befindlichen Kfz ein "heißes Eisen". Mit Wirkung ab 1996 hat der Gesetzgeber für diese Form der Nutzungsentnahme eine Spezialregelung folgenden Inhalts getroffen: typisierende Festlegung des privaten Nutzungsanteils ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kost...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 7 Kostenvereinbarung beim Ansatz der tatsächlichen Kosten: 3 Beispiele

Praxis-Beispiel Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt: Beispiel 1 Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Da der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt, bewertet der Unternehmer den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode. Insgesamt sind für das Fahrzeug im Jahr Au...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 13 Besonderheiten beim Aufladen von Elektrofahrzeugen

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7.11. 2016 sind bestimme Vorteile, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridelektrofahrzeug in seinem Betrieb gewährt, gemäß § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei. Zur Handhabung der Einzelregelungen hat das BMF im Schreiben vom 26.10.2017[1] Stellung genommen. Die ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 4 Arbeitnehmer trägt einen Teil der Kfz-Kosten selbst

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Pkws ein Entgelt, mindern diese Zahlungen den Nutzungswert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nutzungswert pauschal oder nach den tatsächlichen Kosten ermittelt wird.[1] Trägt der Arbeitnehmer einen Teil der laufenden Aufwendungen, z. B. die Kosten für Benzin oder Garage, darf der pauschale Nutzungswert ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 10.3.1 Zuzahlungen mindern den geldwerten Vorteil

Sowohl die 1 %-Regelung als auch die Fahrtenbuchmethode stellen lediglich unterschiedliche Wege zur Bewertung dieses Vorteils dar. Der BFH hat in seiner Rechtsprechung deutlich gemacht, dass es sich bei den Zuzahlungen des Arbeitnehmers dem Grunde nach nicht um Werbungskosten handelt. Vielmehr mindern monatliche Nutzungsentgelte sowie vom Arbeitnehmer getragene Kosten bereit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 6 Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten mithilfe eines Fahrtenbuchs

Anstelle des pauschalen Nutzungswerts können die Kosten, die auf Privatfahrten entfallen, mit den tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden. Diese Variante setzt voraus, dass die tatsächlichen Kraftfahrzeugkosten (Gesamtkosten), die auf diesen Firmenwagen entfallen, nachgewiesen werden. Mithilfe eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs können dann die privaten und die di...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 8 Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung bei Zahlungen des Arbeitnehmers zu den Kosten des Firmenwagens

Nach dem BMF-Schreiben vom 21.9.2017 [1] wird es nicht beanstandet, wenn bei der Fahrtenbuchmethode die Kfz-Kosten, die der Arbeitnehmer selbst getragen hat, in die Gesamtkosten einbezogen werden und wie bei der pauschalen Nutzungswertmethode als Nutzungsentgelt behandelt werden. Praxis-Beispiel Anwendung der Nichtbeanstandungsregelung Der Arbeitgeber hat mit seinem Arbeitnehm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 10.3 Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur gleichmäßigen Verteilung von Zahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, den dieser auch privat nutzen darf, dann ist die Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten bei der Berechnung des privaten Nutzungsanteils anzurechnen. Wie die Anrechnung erfolgt, hängt nach dem Beschluss des BFH, v. 16.12.2020, VI R 19/18 davon ab, welche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arb...mehr