Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / d) Fazit

Bis zur Beendigung des Güterstandes konnte der Ausgleichspflichtige maximal einen Totalverlust erleiden. Sofern erst danach Vermögensverluste eintraten, bestand auch nach altem Recht die Gefahr, dass er zur Begleichung der Forderung einen Kredit aufnehmen musste.mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / 3. Zu § 1381 BGB: Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit

a) Das Problem des Zeitpunktes Zunächst muss hierbei die Vorfrage geklärt werden, bis zu welchem Zeitpunkt überhaupt die Vorschrift anwendbar ist. In der Literatur wird teilweise die Ansicht vertreten, dass nur bis zum Bewertungsstichtag des § 1384 BGB die Norm angewendet werden könne.[24] Teilweise wird gefordert, dass bis zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung die Norm ...mehr

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FF 04/2008, Familienrechtliches Forum Göttingen 2008

Reform des familiengerichtlichen Verfahrens Mit dem Familienrechtlichen Forum Göttingen wollen die Familienrechtler der Juristischen Fakultät Göttingen, Volker Lipp, Eva Schumann und Barbara Veit, den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis fördern und von nun an regelmäßig größere Tagungen zu aktuellen familienrechtlichen Themen anbieten. Die erste Tagung wird sich am 28. Jun...mehr

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FF 01/2009, In der nächsten Ausgabe

Interview mit Prof. Dr. Gerd Brudermüller zur Unterhaltsrechtsreform u.a. Völker/Clausius: "Ertrotzte Kontinuität" im Blickwinkel geltenden und künftigen Familienverfahrensrechts – zugleich eine Anmerkung zum Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 27.6.2008 – 1 BvR 1265/08 Eitel: Die Rechtsschutzversicherung im Familienrechtmehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Das ... / IV. Anforderungen an die Familiengerichte

Vergleicht man den künftig maßgebenden Katalog der familiengerichtlichen Zuständigkeiten mit der Zuständigkeitsregelung in den ersten 20 Jahren nach Einführung der Familiengerichtsbarkeit im Jahre 1977, so zeigt sich: Das nunmehr Große Familiengericht wird einen wesentlich umfangreicheren Aufgabenbereich haben. Dies beruht auch darauf, dass schon das am 1.7.1998 in Kraft get...mehr

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FF 10/2008, Das Große Famil... / IV. Anforderungen an die Familiengerichte

Vergleicht man den künftig maßgebenden Katalog der familiengerichtlichen Zuständigkeiten mit der Zuständigkeitsregelung in den ersten 20 Jahren nach Einführung der Familiengerichtsbarkeit im Jahre 1977, so zeigt sich: Das nunmehr Große Familiengericht wird einen wesentlich umfangreicheren Aufgabenbereich haben. Dies beruht auch darauf, dass schon das am 1.7.1998 in Kraft get...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 1. Fortwirkung bei Abtrennung in Altverfahren

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FF 01/2011, Unentgeltliche ... / 1 Tatbestand:

I. [1] Die Parteien streiten um Zugewinnausgleich. [2] Die am 27.2.1998 geschlossene Ehe der Parteien ist aufgrund des am 26.5.2004 zugestellten Antrags seit dem 25.4.2005 rechtskräftig geschieden. Mit "Übergabevertrag" vom 14.10.1998 übertrug der 1922 geborene und verwitwete Kläger der 1954 geborenen und inzwischen wiederverheirateten Beklagten "im Wege der vorweggenommenen ...mehr

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ZErb 11/2011, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutz in Europa

Martin Löhnig/Dieter Schwab/Dieter Henrich/Peter Gottwald/Inge Kroppenberg (Hrsg.) Beiträge zum europäischen Familienrecht Band 13 Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld, 1. Aufl. 2011, 356 Seiten, 86 EUR ISBN: 978-3-7694-1089-1 Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit einer von Ihnen in Deutschland entworfenen Vorsorgevollmacht geschieht, wenn der Vol...mehr

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FF 03/2011, Gemeinsame elterliche Sorge bei nicht Verheirateten

Vortrag der Verfasserin auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein vom 25.–27.11.2010 in Hannover Einleitung Am 21.7.2010[2] hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG dadurch verletzt ist, dass er nach geltendem Recht ohne Zustimmung der Mutter generel...mehr

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FF 09/2011, Nachlese zum De... / Rechtsanwalt Kirmes wiedergewählt

Rechtsanwalt Svend-Gunnar Kirmes ist bei der Mitgliederversammlung am 1.6.2011 anlässlich des Deutschen Anwaltstages in Strasbourg in den Vorstand des Deutschen Anwaltvereins wiedergewählt worden. Rechtsanwalt Kirmes ist Mitglied des Vorstandes seit 2003 (vgl. ausführlicher Lebenslauf in FF 2004, 115). Seit Februar 2004 gehört er dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsge...mehr

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FF 03/2008, Elternunterhalt – Grundlagen und anwaltliche Strategien – mit Exkurs Enkelunterhalt –

Jörn Hauß 2. Aufl. 2007, 253 Seiten, 42 EUR, Gieseking Verlag Die Altersarmut der Elterngeneration nimmt immer mehr zu. Immer häufiger ist man daher in der Beratungspraxis mit den Fällen konfrontiert, in welchen im Pflegefall die Kinder auf Leistungen in Anspruch genommen werden. Auch wenn das Rechtsinstitut des Elternunterhaltes nicht neu ist, so fehlt es dem anwaltlichen Be...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / 3 Anmerkung

Mit diesem Urteil setzt der Familiensenat des BGH konsequent seine Rechtsprechung zum Betreuungsunterhalt nach dem neuen § 1570 BGB fort. Drei Aspekte sind von Bedeutung: Betreuungsunterhalt bei zwei Kindern (13 und 15 Jahre) Nach der etwas missverständlichen Entscheidung des BGH vom 16.7.2008[1] zur Betreuung eines nichtehelichen Kindes hat er jetzt nach der Entscheidung vom 1...mehr

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FF 05/2009, Auswirkungen des einmaligen Kinderbonus auf das Unterhaltsrecht durch Art. 5 BKGG

Hinweise des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. vom 30.1.2009 zum „Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ vom 27.1.2009 I. Vorbemerkung Die vorgesehene Regelung zum einmaligen Kinderbonus ist in einem praktisch sehr wesentlichen Punkt widersprüchlich und sozialpolitisch mehr als fragwürdig. Unterhal...mehr

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FF 03/2008, Vom Gehilfen zu... / 4. Grundannahmen der Sachverständigentätigkeit

Die inhaltliche Ausgestaltung der gerichtsgebundenen Begutachtung mit familienrechtlichen Fragestellungen ist nach wie vor nicht nur unter Sachverständigen umstritten. Bemerkenswerterweise blieben die rechtlichen Vorgaben zur Ausübung der Sachverständigentätigkeit in Familiensachen trotz aller Reformbestrebungen im Kindschafts- und Familienrecht und auch nach Inkrafttreten de...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwortung und Vertrauen – Findet das reformierte Unterhaltsrecht die notwendige Balance?

Gekürzte und aktualisierte Fassung des auf dem Forum Familienrecht am 20.9.2010 in Berlin gehaltenen Referats. Die Vortragsform wurde weitgehend beibehalten, das Manuskript um Fußnoten, auch mit weiterführenden Hinweisen, ergänzt. Einführung Geht es um nachehelichen Unterhalt, werden immer wieder die gleichen Fragen gestellt: Warum müssen Geschiedene überhaupt noch füreinander...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / I. Fälle zum Themenbereich "dieselbe Rechtssache"

1. Frühere Beratung/Vertretung des einen und spätere Beratung/Vertretung des anderen (Ehe-)Partners Das durch die Ehe (oder Lebenspartnerschaft) begründete einheitliche Lebensverhältnis ist der geradezu klassische Fall für dieselbe Rechtssache (in dem unter Ziff. A.II.2. umschriebenen Sinne).[2] Hat deshalb der Rechtsanwalt irgendwann einmal die Ehefrau über unterhaltsrechtli...mehr

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FF 05/2009, Alles wird gut?

Jörg Kleinwegener Die Beratungshilfe, deren Voraussetzungen und deren Abrechnung ist ein Thema, welches die Anwaltschaft, gerade aber auch die im Familienrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen, intensiv beschäftigt. Hatte man Anfang der 1980-Jahre mit bundesweiten Kosten von 14 bis 18 Mio. Mark für die Beratungshilfe gerechnet, war man im Jahre 2006 dann doch etwas erstaunt, ...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... /  II. Die Grundzüge des neuen Unterhaltsrechts

Ausgehend von den gesellschaftlichen Veränderungen und im Sinne einer konsequenten Fortsetzung der skizzierten bisherigen Entwicklungen im deutschen Familienrecht ist das neue Unterhaltsrecht auf drei zentrale Ziele ausgerichtet: die Förderung des Kindeswohls, die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung sowie darüber hinaus eine Vereinfachung des geltenden Rechts. 1. Er...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Das Amtsgericht Kassel hatte der Abänderungsklage des geschiedenen Ehemannes auf Wegfall des nachehelichen Unterhaltes mit Wirkung ab Januar 2010 stattgegeben. Das OLG Frankfurt hat nach vorangegangenem Hinweisbeschluss vom 10.5.2010 durch Beschluss vom 19.11.2010 die Berufung gegen das Urteil I. Instanz zurückgewiesen, und zwar nach § 522 ZPO. In der Sache ist der Entscheidun...mehr

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FF 07_08/2011, Sorgerechtss... / 2. Sorgerechtsentscheidung nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB

a) Die delikate Kompetenzabgrenzung zwischen Tatsachengericht und Rechtsbeschwerdegericht wird in Rn 44 des Beschlusses formelhaft wiederholt, die Pflichten des Tatsachengerichts bei streitigen Sorgeentscheidungen als Gegenstand der Rechtskontrolle werden in Rn 45–48 dann aber doch recht engmaschig formuliert. Die Verdrängung von tatrichterlichem durch höchstrichterliches Er...mehr

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FF 11/2008, § 8 Abs. 1 Nr. ... / 2 Anmerkung

Der EuGHMR hatte sich bereits in seinen Unzulässigkeitsentscheidungen vom 28.11.2006 in den Verfahren Parry ./. Großbritannien[1] und R. u. F. ./. Großbritannien[2] mit den vom BVerfG aufgeworfenen Fragestellungen unter dem Blickwinkel der EMRK befasst. Nach den vom Gerichtshof zum Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens gem. Art. 8 EMRK und zum Recht auf Eheschl...mehr

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FF 05/2008, Mit Augenmaß und Leidenschaft

Jochem Schausten In seinem berühmten Essay "Politik als Beruf" nannte Max Weber die Leidenschaft, das Augenmaß und das Verantwortungsgefühl als die wesentlichen Qualitäten für einen Politiker. Diese Qualitäten zeichnen nicht nur gute Politiker, sondern ebenso auch gute Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. Leidenschaft im Sinne eines intensiven Interesses an der Lösung des ...mehr

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FF 06/2009, Bericht über den 67. Deutschen Juristentag in Erfurt

(v.l.n.r) Prof. Schwenzer, RA Kirmes, RA Schnitzler, VRinBGH Dr. Hahne Die zivilrechtliche Abteilung des 67. Deutschen Juristentages hat sich vom 23.–26.9.2008 in Erfurt mit der Frage befasst, ob unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich) noch zeitgemäß sind. In den letzten Jahren sind die im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte mit...mehr

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FF 09/2008, Der Anwalt und sein Mandant

Eva Becker "Familienanwälte in jeder Beziehung" – So lautet der neue Werberuf der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, in der Erwartung damit öffentlichkeitswirksam kundzutun, dass wir in (fast) jeder Beziehung mit Rat und Tat immer gerne und kompetent zur Verfügung stehen. Gilt das auch für die Beziehung zu unseren Mandanten? Wann haben Sie sich zuletzt die Frage gestellt, was I...mehr

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FF 02/2011, Aktuelles zum FamFG – Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder? – Befristung nach § 1578bb BGB

Interview mit Gerold Möller, Vizepräsident am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Gerold Möller FF/Schnitzler: Sie sind Vizepräsident des Oberlandesgerichts Hamburg und leiten einen Familiensenat. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Hamburg eingesetzt? Möller: An den acht Hamburger Amtsgerichten sind 63 Richterinnen und Richter mit unterschiedlichen Anteilen ...mehr

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FF 10/2008, Das neue Unterhaltsrecht 2008

Viefhues/Mleczko 2. Aufl. 2008, 324 Seiten, 42 EUR, ZAP-Verlag Das Buch von Viefhues und Mleczko ist in 2. Auflage unmittelbar nach Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes auf den Markt gekommen. Der Autor Viefhues ist aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Oberhausen und in unserer Zeitschrift durch zahlreiche Artikel bekannt. Er hat auch die ein oder andere Podiumsv...mehr

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FF 10/2009, Der Reformgipfel

Inge Saathoff … so lautet das Thema unserer kommenden Mitgliederversammlung und Herbsttagung, welche in diesem Jahr in der Zeit vom 26. bis 28.11.2009 in Bamberg stattfinden wird. Zahlreiche Gesetzesänderungen wurden uns Familienrechtlern mit Wirkung zum 1. September aufgetischt. Die Unterhaltsreform ist noch nicht richtig verdaut und schon präsentieren sich uns die Reform de...mehr

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FF 05/2008, Befristung nach... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Nürnberg macht zu Recht deutlich, dass es für die Billigkeitsabwägung im Rahmen des § 1578b BGB maßgeblich darauf ankommt, welcher Unterhaltstatbestand zugrunde liegt. Während beim Anspruch auf Aufstockungsunterhalt die Billigkeitsprüfung wesentlich davon geprägt ist, ob und inwieweit ehebedingte Nachteile vorhanden sind, verliert dieser Gesichtspunk...mehr

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FF 01/2009, Die Zweckehe im Ausländerrecht

Vortrag bei einer Fachveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV im Rahmen des Deutschen Anwaltstags 2008 in Berlin. I. Einleitung 1. Überlegungen zum Begriff der Zweckehe Hinter dem Begriff der Zweckehe verbergen sich verschiedene Konstellationen von heterogenen Partnerschaften, nach heutigem Sprachgebrauch vor allem die sog. Scheinehe, bei der eine eheliche Leb...mehr

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FF 03/2008, Polizeilicher W... / Anmerkung

Anmerkung Die vorstehende Entscheidung deklariert klar und eindeutig die polizeirechtliche Zuständigkeit der Ortspolizei im Rahmen einer wiederholenden Wohnungszuweisung. Die Polizei hatte zunächst den Beschwerdeführer für die Dauer von zwei Wochen vom Zutritt zu seiner Wohnung ausgeschlossen. Kurz vor Ablauf dieser Frist hat die Polizeibehörde die Frist um weitere zwei Wochen...mehr

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FF 03/2008, Justiz in Nöten

Regional sehr unterschiedlich agiert die Justiz im Familienrecht. Dies gilt für die Erledigungsquoten, also vor allem auch die Schnelligkeit der Gerichte. Mag es in Bayern (noch) keine großen Beschwerden geben, sind diese in Berlin umso massiver. Man kann es nicht leugnen: In den Ländern macht der für die Justiz zur Verfügung stehende Haushalt "die Musik". Der DAV (Deutscher ...mehr

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FF 05/2011, Umfrage 2010: Zufriedenheit mit den Gerichten

Die Neuregelungen des FamFG und des Versorgungsausgleichsgesetzes stellen neben der Anwaltschaft auch die Gerichte vor neue Anforderungen. Die letztjährige Umfrage der AG Familienrecht bei ihren Mitgliedern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen 24 OLG-Bezirken, ging der Frage nach, ob die Richterinnen und Richter sowie die Geschäftsstellen der Familiengerichte diesen ...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir noch die ehelichen Lebensverhältnisse?

Geringfügig ergänzte und aktualisierte Fassung eines Vortrags, den der Verf. am 2. Mai 2008 auf dem Deutschen Anwaltstag in Berlin vor der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins gehalten hat. Die zu den behandelten Fragen inzwischen ergangene BGH-Rechtsprechung ist in den Fußnoten aufgeführt, außerdem einzelne neuere Literaturnachweise. Einführung Ma...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / II. Fälle zu den Themenbereichen Interessenwiderstreit/Einverständnis

Da, wie gezeigt, die Frage, ob bei der Beurteilung des Vorliegens einer Interessenkollision (auch) subjektive Elemente eine Rolle spielen, je nach Auffassung in Zusammenhang mit dem Tatbestandsmerkmal "widerstreitende Interessen" oder beim "tatbestandsausschließenden Einverständnis" diskutiert werden, ist es zweckmäßig, hier alle in diesem Zusammenhang denkbaren Fallkonstell...mehr

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FF 02/2011, Adoption in der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft – de lege lata et de lege ferenda

Gekürzte Fassung des Vortrags der Autorin vom 26.11.2010 anlässlich der Herbsttagung der AG Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins in Hannover, die unter dem Leitwort Vielfalt der Lebensformen stand. I. Einführung Die Adoption zählt zu den ältesten geschichtlich nachgewiesenen Rechtsinstituten.[3] Zahlenmäßig betrachtet handelt es sich hierbei zwar um eine relativ seltene E...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 1. Die "einvernehmliche" Scheidung

Zu den Dauerbrennerthemen im Zusammenhang mit dem Stichwort Interessenkollision gehört die Fallkategorie der sog. einvernehmlichen Scheidung. Viele (wenn nicht die meisten) Rechtsuchenden und nicht wenige Anwälte gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass es doch möglich sein müsse, scheidungswillige Eheleute, die über alle Modalitäten der Hausratsverteilung, des Unterhal...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / I. Einleitung

Das neue Unterhaltsrecht sorgt für Verwirrung in der Bevölkerung. So titelte der Focus Ende Januar "Das neue Unterhaltsrecht – Null Euro für die Exfrau?".[2] Juristen sprechen von einer Revolution. "Das neue Leid der Exfrauen" titelte Die Welt,[3] und Sandra Maischberger interviewte Betroffene u.a. auch die Kollegin Peschel-Gutzeit in ihrer Talkshow "Menschen bei Maischberge...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... / I. Die Genese der Unterhaltsrechtsreform

Die gesellschaftliche Realität von Ehe und Familie hat sich in den vergangenen Jahren, vor allem in den urbanen Ballungsräumen, erheblich verändert. Vor diesem Hintergrund haben sich neue Herausforderungen und Zielsetzungen für den Gesetzgeber ergeben. Das Unterhaltsrecht ist als Teil des Familienrechts seit 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Seit den späten 1960er Ja...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / XII. Abschließende Stellungnahme

Dem VV können folgende Vorteile nicht abgesprochen werden: Es erspart häufig langwierige Auskunftsverfahren. Der Höchstbetrag des 1,2-fachen Mindestunterhalts kann ohne nähere Begründung geltend gemacht werden. Es ist dann Sache des Unterhaltsverpflichteten, seine wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen. Einwendungen gegen die Unterhaltspflicht sind nur eingeschränkt zulässi...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / 1. § 1382 BGB Stundung

Die Stundung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die typischerweise durch den Zugewinnausgleich eintretenden Belastungen hat der Ausgleichsschuldner zu tragen. Notfalls muss er deshalb ein Darlehen aufnehmen oder vorhandenes Vermögen verkaufen.[19] Anerkannt ist hingegen, dass die Stundungsmöglichkeit vor einer unwirtschaftlichen oder überstürzten Veräußerung unter Wert schüt...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / I. Einleitung

Der Gesetzgeber hat sich beim Zugewinn für eine "holzschnitzartige" Abrechnungsstruktur entschieden. Die vermögensrechtliche Entwicklung in der Ehe wird dem Gericht nicht wie in einem Dokumentarfilm dargestellt. Vielmehr werden Einzelaufnahmen bezogen auf Stichtage unterbreitet. Bei diesem Abspann waren bisher nur drei Zeitpunkte maßgebend: – das Vermögen bei Eheschließung, §...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / II. Die Finanzkrise

Der September scheint ein problematischer Monat für Zugewinnausgleichsrechtler zu sein. Man denke nur an den 11.9.2001 oder an den 15.9.2008 (zur Erinnerung: an diesem Tage trat die Insolvenz der Bank Lehman Brothers ein). Dieser "Crash" gab das Startsignal für die Finanzkrise mit all ihren bekannten Aus- und Nachwirkungen. Erneut hat dies deutlich gemacht, wie anfällig eine...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / a) Das Problem des Zeitpunktes

Zunächst muss hierbei die Vorfrage geklärt werden, bis zu welchem Zeitpunkt überhaupt die Vorschrift anwendbar ist. In der Literatur wird teilweise die Ansicht vertreten, dass nur bis zum Bewertungsstichtag des § 1384 BGB die Norm angewendet werden könne.[24] Teilweise wird gefordert, dass bis zum Zeitpunkt des Entstehens der Forderung die Norm reiche. Dies wäre dann die Rec...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / 4. § 242 BGB Treu und Glauben

Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Vorschrift des § 1381 BGB grundsätzlich eine spezial-gesetzliche Regelung.[32] Für den Ausgleichsverpflichteten werden die Hürden sehr hoch gesteckt, um das Ergebnis noch zu ändern. Dies hat auch nichts damit zu tun, dass nunmehr Ergebnisse "treu- und glaubenslos"[33] in die Welt gesetzt werden könnten. Der Gesetzgeber hat vielmehr di...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / IV. Zusammenfassung

Es werden daher folgende Thesen[36] aufgestellt: Das Problem einer Bankenkrise und eines Vermögensverfalls ist für die Zugewinnausgleichsberechnung nicht neu. Die Novelle hat nur die zeitlichen Parameter verändert. Auch nach altem Recht konnte die Situation auftreten, dass der Ausgleichsverpflichtete ein Darlehen aufnehmen musste, um die Zugewinnausgleichsforderung zu begleic...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / 2. Zu § 1383 BGB: Übertragung in Anrechnung auf die Forderung

Diese Vorschrift ist zugunsten des Ausgleichsgläubigers geschaffen worden.[21] Nur er kann verlangen, dass in Anrechnung auf eine Zugewinnausgleichsschuld ein Vermögensgegenstand übertragen wird, sofern dem Schuldner dies zugemutet werden kann. Der Schuldner als solcher muss immer in Geld leisten.[22] Ihm steht eine Abwendungsbefugnis gerade nicht zu. Kein Gläubiger wird sic...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / c) Fallabwandlung

Anders wäre der Fall zu entscheiden gewesen, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes (15.12.2007) die Aktien keinen Vermögenswert mehr für Romeo gehabt hätten, sei es, dass schon zu diesem Zeitpunkt die Aktien wertlos geworden waren, sei es, dass Romeo in arglistiger Form die Aktien zuvor beiseitegeschafft hatte. Selbst wenn er sie an seine neue Lebensabsc...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / 3. Sonderfall: Beendigung des Güterstandes vor dem 1.9.2009 aber mit einem entsprechenden Antrag zum Zugewinn erst nach dem 1.9.2009

Der von Schwab selber gebildete Fall schließt neues und altes Recht ein. Die Daten lauten wie folgt: Der Scheidungsantrag Romeos wird am 3.1.2008 rechtshängig, das Scheidungsurteil am 6.3.2009 rechtskräftig. Das Endvermögen zur Rechtshängigkeit beträgt 150.000 EUR, zum Zeitpunkt der Rechtskraft 0 EUR. Das Anfangsvermögen beträgt indexiert 50.000 EUR. Julia macht am 14.9.2009 ...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / b) Lösung des Ausgangsfalles nach altem Recht

Zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes war der Aktienwert gestiegen. Es lag gerade kein Fall des § 1378 Abs. 2 BGB a.F. vor. Maßgeblich für die Abrechnung bleibt daher die Rechtshängigkeit gem. § 1384 BGB a.F. Die Zugewinnausgleichsverpflichtung von Romeo betrug daher nach altem Recht 150.000 EUR – 50.000 EUR (Anfangsvermögen): 2 = 50.000 EUR. Geht man davon aus, dass...mehr