Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2010, Arbeitsgemeinsc... / Der Reformgipfel – Herbsttagung und Mitgliederversammlung in Bamberg

Auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Bamberg vom 26. bis 28. November bildeten sich etwa 350 Anwältinnen und Anwälte fort. Die Reformen standen im Mittelpunkt der Tagung. Denn knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts sind jetzt auch das System des Versorgungsausgleichs und das Zugewinnausgleichsrecht erneuert worden. Mit etwa 6....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2010, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Herausgegeben von Dr. Peter Gerhardt, Prof. Dr. Bernd Heintschel-Heinegg und Rechtsanwalt und FAFamR Michael Klein. Verlag Wolters Kluwer – Luchterhand. 7. Aufl. 2009. XXIII, 2287 S. 134,00 EUR. Rechtzeitig zum Inkrafttreten des FGG-ReformG zum 1.9.2009, unter Berücksichtigung der Güterrechtsreform und der Strukturreform zum Versorgungsausgleich überzeugt das Werk auch in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2010, Familienrecht. Scheidung, Unterhalt, Verfahren

Familienrecht. Scheidung, Unterhalt, Verfahren. Kommentar. Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Henrich, bearbeitet von Prof. Christoph Althammer, Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Dieter Büte, Dr. Helmut Büttner, Dr. Isabell Götz, Dr. Hans-Ulrich Graba, Dr. Meo-Micaela Hahne, Prof. Dr. Dieter Henrich, Dr. Andreas Holzwarth, Wolfgang Jaeger, Dr. Winfried Maier, Dr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2010, Das Mandat im Familienrecht

Das Mandat im Familienrecht. Von Beate Heiß und Dr. Hans Heiß. 2. Aufl. 2010. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1408 S. 98,00 EUR. Aufgrund der gravierenden Änderungen zum Verfahrensrecht in Familiensachen, Kindschaftssachen, im Unterhaltsrecht, im Versorgungsausgleichsverfahren sowie im Zugewinnausgleich war eine völlige Neubearbeitung des Werks erforderlich. Das nunmehr 1.408 Seit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2010, Arbeitsgemeinsc... / Scheidung auf Griechisch

Mit Polen fing es an, es folgten die Schweiz, England und Frankreich: In diesem Jahr befasste sich das Symposium, das wie schon in den vergangenen Jahren der Herbstversammlung vorangestellt wurde, mit Griechenland, dem die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sich ganz besonders verbunden fühlt. Denn jedes Jahr bietet sie eine Fortbildung in Griechenland an, eine Veranstaltung,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2010, Arbeitsgemeinsc... / Reformen über Reformen

Vielen Familienanwältinnen und -anwälten rauchte schnell der Kopf angesichts der zahlreichen Neuerungen rund um das Scheidungsverfahren, die in den zahlreichen Vorträgen und Workshops vorgestellt wurden. Die Organisation des "Großen Familiengerichts", das "Beschleunigungsprinzip in Kindschaftssachen", "Das neue Verfahrensrecht in der Praxis", "Die neue Vereinbarungsfreiheit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / e) Unerhebliche Leistungen

Diese bleiben unbemerkt und werden weder erwartet noch geschätzt, aber auch nicht zurückgewiesen. (Bsp.: Zusammenarbeit Anwalt und Mitarbeiterin)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / VII. Zusammenspiel aller Faktoren

1. Qualitätspolitik Zunächst muss die Qualitätspolitik der Kanzlei und deren selbstverständliche Beachtung durch alle Beteiligten festgelegt werden. Ein Beispiel ist nicht nur der Rat zu Aktivitäten, sondern auch der, davon abzusehen, sowie, dass immer die Rechtslage und das wirtschaftliche Risiko analysiert werden. 2. Mandantenforderungen Danach müssen die einzelnen Mandantenf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / 2. Mandantenforderungen

Danach müssen die einzelnen Mandantenforderungen ermittelt und dokumentiert werden. a) Basiserwartungen Diese sind Freundlichkeit, Schnelligkeit, Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit, Einsatz, Interesse u.a. Punkte, die einfach vorausgesetzt werden. Selbst übertroffene Basiserwartungen werden nicht honoriert; zugleich stellt sich bei Nichterfüllung Unzufriedenheit ein. b) Leistungse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2010, Prozessfinanzie... / … und das Konto auf einmal leer … (Ausgleichsanspruch)

In einem anderen Fall heirateten die Parteien 1980 und vereinbarten bereits vor der Eheschließung Gütertrennung. Sodann lebten sie in traditioneller Rollenverteilung: Die Ehefrau (und spätere Anspruchsinhaberin) blieb zuhause, widmete sich der Kindererziehung und repräsentierte an der Seite ihres Mannes. 1998 wurde der Ehevertrag in eine sog. modifizierte Zugewinngemeinschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2010, Arbeitsgemeinsc... / Moral, Geld und Erfolgserlebnisse

Erstmalig wurden Entscheidungsprozesse bei Familienanwälten aus rechtspsychologischer Sicht beleuchtet. "Im Familienrecht gibt es unzählige psychologisch zu bewertende Faktoren", sagte Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek. "Die Loyalitätskonflikte des Familienanwalts sind enorm und können zur Belastung werden." Dr. Revital Ludewig, Rechtspsychologin von der Universität St. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2010, Arbeitsgemeinsc... / Der große Abschied

"Gespräche bei Speis und Trank" wurden wie immer lebhaft geführt, auch die Disco fand erneut großen Anklang. Der festliche Empfang beim Bamberger Oberbürgermeister im "Spiegelsaal der Harmonie" rundete die erfolgreiche Tagung ab. Die Mitgliederversammlung wurde zur veritablen Abschiedsfeier. Die Vorsitzende Ingeborg Rakete-Dombek verabschiedete dabei die langjährige Regionalb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2010, Brennpunkte im Familienrecht

Interview mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FF/Schnitzler: Beim Deutschen Anwaltstag in Aachen haben Sie Mitte Mai 2010 selbst den Gesetzentwurf zur Verzögerungsrüge bei langer Verfahrensdauer angesprochen. Damit soll den Richtern Gelegenheit gegeben werden, die Verfahrensgestaltung auf hinreichende Beschleun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / 3. Qualitätsziele

Zu allen Mandantenforderungen müssen Abläufe definiert werden, mit denen wiederkehrend fehlerfrei die Kundenforderungen erfüllt werden. (Bsp.: Platzhaltertermine im Kalender, um die jederzeitige – auch kurzfristige – Vergabe von Terminen zu gewährleisten)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / 5. Planung der internen Prozessabläufe

Die unter Familienrechtlern häufig diskutierte Frage, ob ein Erstgespräch kurz oder ausführlich sein sollte, wird ausschließlich vom Mandanten durch seine Erwartungen entschieden. Eine gute Lösung liegt darin, im Rahmen der Prozessplanung für beide Varianten eine Lösung anzubieten. Wer beide Verfahren beherrscht, hat alle Vorteile auf seiner Seite, was auch für die Vereinbaru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / I. Mandantenorientierung = Kundenorientierung

Wer die Abhängigkeit seines Unternehmens von Kunden in den Mittelpunkt seiner Entscheidungen stellt, handelt kundenorientiert. Die Erfüllung der Kundenerwartungen ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Auch für Anwälte hängt die Beauftragung wesentlich von den Erwartungen der Mandanten ab. Im Alltag bedeutet dies, Mandanten zu helfen und nicht, Gründe zu suchen, Wünsche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2010, Prozessfinanzie... / Vielseitig einsetzbar

Erb- und familienrechtliche Streitigkeiten sind allerdings nur ein Anwendungsbereich für die gewerbliche Prozessfinanzierung. Ansprüche aus nahezu jedem Rechtsgebiet des Zivilrechts können grundsätzlich prozessfinanziert werden. Voraussetzungen sind der Mindeststreitwert, Bonität des Gegners und überwiegende Erfolgsaussichten des Anspruchs, an dem eine wirtschaftliche Beteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / b) Leistungserwartungen

Es bestehen konkrete Erwartungen („sprechender Anwalt“, der für eine aktive Vertretung bei Gericht oder gegenüber Gegnern steht), deren Erfüllung nachgehalten wird. Bereits bei nur teilweiser Erfüllung kommt es zu Unzufriedenheit. Die Zufriedenheit steigt deutlich bei Übertreffen der Erwartungen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / d) Begeisterungsanforderungen

Diese werden nicht erwartet, aber, wenn sie vorhanden sind, sehr geschätzt. (Bsp.: Führung durch anwaltliche Kompetenz, Lösungsvorschläge und Hilfe bei der Auswahl).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / f) Ablehnungsanforderungen

Anders verhält es sich bei Ablehnungsanforderungen, von denen klar erwartet wird, dass sie nicht vorhanden sind. (Bsp.: unaufgeräumte Büros, die kein Beleg für viele Aufträge und Erfolg des Anwalts sind).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / a) Basiserwartungen

Diese sind Freundlichkeit, Schnelligkeit, Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit, Einsatz, Interesse u.a. Punkte, die einfach vorausgesetzt werden. Selbst übertroffene Basiserwartungen werden nicht honoriert; zugleich stellt sich bei Nichterfüllung Unzufriedenheit ein.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / 1. Qualitätspolitik

Zunächst muss die Qualitätspolitik der Kanzlei und deren selbstverständliche Beachtung durch alle Beteiligten festgelegt werden. Ein Beispiel ist nicht nur der Rat zu Aktivitäten, sondern auch der, davon abzusehen, sowie, dass immer die Rechtslage und das wirtschaftliche Risiko analysiert werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / c) Überhöhte Erwartungen

Es besteht immer die Gefahr der Unzufriedenheit, wenn Mandanten unerfüllbare Erwartungen verfolgen oder die Leistung des Anwalts als mangelhaft einschätzen. Diese Mandanten müssen identifiziert und deren Erwartungen oder Leistung durch eine offene Kommunikation und Darstellung der tatsächlichen Leistungen vor dem Hintergrund der für den Mandanten notwendigen Aktivitäten ange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2010, Plädoyer für ei... / I. Eheliche Wertschöpfung als Regelungsproblem

Die moderne Ehe hat mehrere Facetten:[1] Sie ist zunächst Ausdruck einer personalen Beziehung zwischen den Ehepartnern. Sie schafft einen privaten Raum, dessen Ausgestaltung zwar weitgehend den Ehepartnern überlassen bleibt,[2] dessen Schutz aber der Rechtsordnung durch die Verfassung aufgegeben ist.[3] Sie führt schließlich fast immer auch zu einer Arbeits- und Wirtschaftsg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / VIII. Honorarvorteile

Neben der Mandantenzufriedenheit können wirtschaftliche Vorteile erreicht werden. Die Anwendung und Gestaltung der Mandantenorientierung liefert viele gute Gründe, um eine erfolgreiche Honorarvereinbarung treffen zu können. Mandanten bilden ihr Interesse einerseits an der generellen Bewertung des Mandats (Höhe des Risikos, persönliche Berührung und Erfolgserwartung u.Ä.) und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2010, Prozessfinanzie... / Wenn das Unternehmen nichts mehr wert ist … (Zugewinnausgleich)

Es ging den Parteien allein um die Höhe des Zugewinnausgleichs und ganz "klassisch" war der Ex-Ehemann der Anspruchsgegner. Er hatte als erfolgreicher Unternehmer gute Geschäfte gemacht, während seine Frau ihm zuhause den Rücken freigehalten hatte. Im Laufe der Jahre lebten sich die beiden auseinander, die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Uneinigkeit herrschte allerdings ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / III. Die größte Fehleinschätzung

„Der Kunde ist König“, ist häufig das Paradigma anwaltlicher Denkweise, ist aber unzureichend und führt nur in das Zielgebiet und nicht auf die Zielgerade. „Der König ist tot, es lebe der Mandant!“, denn dieser ist ein Partner, der nützliche Lösungen sucht und zudem aufgeklärt, kritisch, selbstsicher und ungeduldig ist. Es geht nicht mehr nur darum, mit der Beratung oder Vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2010, Arbeitsgemeinsc... / Von der Billigkeit zur Beliebigkeit

Das neue Unterhaltsrecht, seit zwei Jahren ein Dauerbrenner, wurde kritisch unter die Lupe genommen. Es war auch Thema der "Aktuellen Stunde", mit der die Herbsttagung traditionell endete. In einem Streitgespräch kritisierte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dr. Hans-Ulrich Maurer, dass die Unterhaltsentscheidungen meist zu Lasten der geschiedenen Frauen gingen. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / V. Vorteile der Kundenorientierung

So wie es angenehm ist, in einer guten Buchhandlung mit freundlichem, kompetenten Personal ein Buch zu kaufen, ist auch die anwaltliche Vertretung angenehmer und steigert den Erfolg bei positivem Feedback. Durch eine erfolgreiche Kundenorientierung entsteht Kundenzufriedenheit.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2010, Prozessfinanzie... / Zusammenfassung

Die Scheidungsrate in Deutschland ist bekanntlich hoch und oft folgt den emotionalen Auseinandersetzungen auch noch ein Streit ums Geld. Zugewinnansprüche und die Bewertung von Vermögensgegenständen, aber auch Ausgleichs- oder Rückgewähransprüche sind für die Betroffenen manchmal existentiell. Doch häufig stehen sie vor der Schwierigkeit, ihre berechtigten Ansprüche in einem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / 4. Strategische Erfolgspositionen

Diese werde nicht selten entdeckt, wenn persönliche Stärken und Vorteile herausgearbeitet werden, die sinnvoll eingesetzt und kommuniziert werden müssen. Bsp.: Stellvertreterleistung. Anwälte liefern eine höchst persönliche Leistung, zu der Mandanten keinen Zugang haben. Sie wünschen sich deshalb oft von ihrem Anwalt: a) gute Gedanken, die den Mandanten zu seinem Ziel führen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / IX. Feststellung der Kundenzufriedenheit

Die Feststellung der Mandantenzufriedenheit kann pauschal mit kaum verwertbaren Ergebnissen durch die Wahrnehmung von Mandantenäußerungen erfolgen. Denkbar sind auch Mandantenbefragungen, die besser akzeptiert werden, als vermutet wird, und exakte Ergebnisse für zielorientierte Veränderungen liefern. Eine weitere Möglichkeit ist die Ermittlung der Herkunft der Aufträge. Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / 6. Zielvereinbarung

Wer sich mandantenorientiert verhält, vertraut darauf, dass die gewünschten Ziele erreicht werden. Dies kann durch eine Vereinbarung unterstützt werden, indem mit dem Mandanten gemeinsame Vorstellungen hinsichtlich Ergebnis und Zusammenarbeit erarbeitet werden. Das Ergebnis muss mit dem Mandanten kontrolliert werden. Bei Misserfolgen müssen die Gründe herausgearbeitet werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2010, Prozessfinanzie... / Dein, mein, unser … (Ehegattentestament)

Die Frage der Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments ist oft die zentrale Frage in einem Erbrechtsprozess. In dem Beispielsfall verstarb die Erblasserin im Jahr 2005. Sie hinterließ zwei Testamente: ein notarielles gemeinschaftliches Testament von 1961 mit ihrem vorverstorbenen Ehemann sowie ein notarielles Testament von 2004. In Ersterem setzten s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2010, Prozessfinanzie... / Modernes Risikomanagement als Alternative zum Kleinbeigeben

Wegen fehlenden Geldes werden häufig berechtigte Forderungen nicht gerichtlich geltend gemacht. Kommt noch eine emotionale Belastung durch eine Trennung hinzu, empfinden die Betroffenen die Lage oftmals als ausweglos. Prozessfinanzierung hilft eine finanzielle "Waffengleichheit" mit dem Anspruchsgegner herzustellen. Ab einem Streitwert von mindestens 100.000 EUR finanziert b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / II. Warum wird Kundenorientierung verfolgt?

Die Studie „Mandanten und ihre Anwälte“[1] hat ermittelt, dass von 2001 bis 2006 insgesamt 41 % der Bevölkerung ein Rechtsproblem hatten, von denen 80 % einen Anwalt beauftragt haben. Im Jahre 2002 waren insgesamt 116.305 Anwälte zugelassen. Diese Zahl stieg bis zum Jahr 2006 auf 138.104 Anwälte.[2] Im Mittel sind das 127.038 zugelassene Anwälte. Ein aussagekräftiger Verglei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / IV. Die Erwartungen der Mandanten

Die Kundenzufriedenheit ist die vom Mandanten wahrgenommene Erfüllung seiner Erwartungen (Basisanforderungen) und seiner ausdrücklichen Wünsche (Leistungsanforderungen). Eine Erweiterung erfolgte durch das Kano-Modell, [1] das zusätzlich Begeisterungsanforderungen (werden nicht erwartet, aber, wenn vorhanden, geschätzt), unerhebliche Faktoren (werden weder erwartet noch gesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Mandantenorient... / VI. Grenzen der Kundenorientierung

Die Kundenorientierung endet, wenn der Mandant juristischen Unsinn von Ihnen erwartet. (Bsp.: „Ich will sofort geschieden werden.“), sowie wenn persönliche Verletzungen gefordert werden und Sie sich in Sprache und Ton vergreifen sollen. Ebenso müssen Sie Respektlosigkeiten gegen Ihre Tätigkeit, Person, oder Mitarbeiter nicht hinnehmen. Wenn ein Mandant einem Anwalt vorbehalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2010, BGB-Kommentar

Prütting/Wegen/Weinreich (Hrsg.) 5. Aufl. 2010, 3.300 Seiten, 98 EUR, Luchterhand Fachverlag Während der Palandt auch in der 69. Aufl. 2010 mit nur neun Sachbearbeitern auskommt, ist der inzwischen in 5. Aufl. erschienene BGB-Kommentar von Prütting/Wegen/Weinreich mit 55 Autoren am Start. Beschäftigt man sich mit der Kommentierung im Familienrecht, ist auch hier festzustellen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2010, Forum Unterhaltsrecht: Eine Zwischenbilanz nach Inkrafttreten der Reform

Einladung zur Tagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 20.9.2010 in Berlinmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2010, Geschäftsbericht 2008/2009

Zusammenfassung Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 28. November 2009 in Bamberg Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 29. November 2008 in Potsdam bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2010, 61. Deutscher Anwaltstag in Aachen vom 13.–15.5.2010

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Moderation: Rechtsanwalt Dr. Mathias Grandel, Augsburg Freitag, 14.5.2010mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2010, Beschlossen und verkündet – ein Richterleben

Biografische Erzählung Bruno Bergerfurth 2010, 232 Seiten, 12,80 EUR, Edition Fischer, ISBN 978-3-89950-515-3 Dr. jur. Bruno Bergerfurth, einer der Richter, die nach der Eherechtsreform von 1977 eine der Schaltstellen der neuen Familiensenate beim OLG Hamm als Vorsitzender besetzt hatte, hat ein Erinnerungsbuch herausgegeben, das den Lebensweg eines Richters 35 Jahre lang, in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2010, Eine Zwischenbilanz nach Inkrafttreten der Reform

Tagungsbericht über das Forum Unterhaltsrecht am 20.9.2010 in Berlin Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht veranstaltete Ende September 2010 in Berlin das Forum Unterhaltsrecht. Die Veranstaltung fand sehr großen Zuspruch und zeigte mit 240 Teilnehmern, dass auch zweieinhalb Jahre nach der Unterhaltsrechtsreform in der familienrechtlichen Praxis erheblicher Diskussionsbedarf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2010, Beschwerderecht des Vaters gegen die Ablehnung der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein nichteheliches Kind nach Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts der bisher allein sorgeberechtigten Mutter

BGB § 1626a § 1666 § 1680; GG Art. 6; FGG § 20 Wird der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, so kann der Vater des Kindes insoweit die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen und ist gegen eine ablehnende Entscheidung des Familiengerichts auch beschwerdeberechtigt. BGH, Beschl. v. 16.6.2010 – XII ZB 35/10...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2010, Der neue deutsc... / a) Die Kommission

Das Projekt des gemeinsamen deutsch-französischen Güterstandes geht auf eine Initiative der damaligen Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin und ihres französischen Amtskollegen zurück. Deutschland und Frankreich wollten auf dem Gebiet der Rechtsvereinheitlichung eine Vorreiterrolle übernehmen. Da die Europäische Union keine Zuständigkeit für das Zivilrecht hat, kann die Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2010, Beiordnung eines Rechtsanwalts im Umgangsverfahren

FamFG § 114 Abs. 1 § 78 Abs. 2 Im Umgangsverfahren ist es geboten, einen Rechtsanwalt beizuordnen, wenn die Sachlage oder die Rechtslage so kompliziert erscheint, dass eine bemittelte, kostenbewusste Partei sich veranlasst gesehen hätte, einen Anwalt zu mandatieren. (Leitsatz des Einsenders) OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.4.2010 – II-6 WF 87/10 (AG Wuppertal) Gründe: I. Das AG hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2010, Fachanwalt – da... / Zusammenfassung

Fortbildungsveranstaltung der AG Familienrecht im DAV vom 27.2 – 6.3.2010 zum Thema "Erste Erfahrungen mit den Reformen" in Warth Nachdem die Fachanwaltsordnung in § 4 Abs. 2 nunmehr vorsieht, dass bereits im Kalenderjahr nach erfolgreichem Abschluss eines Fachanwaltlehrgangs mindestens zehn Fortbildungsstunden nachzuweisen sind, stellte sich dem Verfasser die Frage nach eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 2. Ehevertragsfreiheit im Umbruch

Der Fall erscheint bereits mit einem ersten Blick in das Gesetz geklärt; § 1408 sieht unter der Überschrift "Ehevertrag, Vertragsfreiheit "ausdrücklich vor, dass die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aufheben oder ändern können, sodass gem. § 1414 BGB Gütertrennung eintritt.[1] Da M und F bei Eheschließung Gütertrennung vereinbart haben, fehlt es M offensichtlich an eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2010, Termine 2010

mehr