Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Elektronische Rechnungen

Tz. 13 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Rechnungen können, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – auch auf elektronischem Weg ausgestellt und empfangen werden (s. § 14 Abs. 1 Satz 7, 8 UStG, Anhang 5). Als elektronische Rechnung gilt hierbei jede Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z.B als PDF-Anhang einer E-Mail, der Download von ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Nutzung von übrigen Gegenständen

Tz. 55 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bei Gegenständen, die nur für den nicht-unternehmerischen Bereich bezogen wurden, später aber gelegentlich oder vollständig im unternehmerischen Bereich verwendet werden, können nur die Vorsteuern abgezogen werden, die unmittelbar durch die unternehmerische Verwendung anfallen. Nicht abziehbar sind die auf die Anschaffung oder Herstellung di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Vorsteuerbeträge sind gesetzlich geschuldete Steuerbeträge, die ein Verband/Verein für an ihn erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen zusätzlich zum Leistungsentgelt an den Lieferanten oder des die Dienstleistung Erbringenden (den leistenden Unternehmer) entrichten muss. Es wird insoweit von den sog. Eingangsumsätzen gesprochen, weil dies...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.6 Berichtigung von Rechnungen

Tz. 30 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG (Anhang 5; s. § 31 Abs. 5 UStDV, Anhang 6) kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben die § 14 Abs. 4 UStG (Anhang 5) und § 14a UStG (Anhang 5) fordert enthält oder wenn Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. Dabei müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt oder bericht...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Leistungen von anderen Unternehmern

Tz. 38 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Lieferungen und sonstige Leistungen müssen zwecks Erfüllung aller sachlichen Voraussetzungen von anderen Unternehmern erfolgen. Im Regelfall kann aus dem Abrechnungspapier (Rechnung, Fahrausweis, Transportschein usw.) geschlossen werden, dass die andere Person die Unternehmereigenschaft besitzt. D. h., der Unternehmer muss seinen wirklichen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.5 Aufbewahrung von Rechnungen

Tz. 23 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 14b Abs. 1 UStG (Anhang 5) hat der Unternehmer folgende Unterlagen aufzubewahren: ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat; alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat. Tz. 2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachliche Voraussetzungen

Tz. 5 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Für den Vorsteuerabzug im unternehmerischen Bereich müssen darüber hinaus auch die sachlichen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) fordert, erfüllt sein: An den Verein/Verband muss eine Leistung (Lieferungen oder sonstige Leistungen, sog. Eingangsleistung oder Eingangsumsatz) erbracht werden; die Lieferun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Allgemeines

Tz. 99 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ändern sich wie bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Erleichterungen beim Vorsteuerabzug

Tz. 57 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die sachgerechte Zuordnung der Vorsteuern, die teilweise dem unternehmerischen und teilweise dem nicht unternehmerischen Bereich zuzurechnen sind, und die bei Anlagegenständen erforderlich werdende Versteuerung des Anteils der unternehmensfremden Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe können bei den Vereinen zu verwaltungstechnischen Schwi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Vorsteuerabzug in Sonderfällen (Amateursportvereine)

Tz. 63 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Vfg. der OFD Nürnberg vom 09.11.1983, UStR 1984, 94f. sollen auch die Vorsteuerbeträge abzugsfähig sein, die bei den unmittelbar mit dem Leistungsaustausch (z. B. Punktspiele) dienenden Vorbereitungshandlungen angefallen sind. Vorbereitungshandlungen sind z. B. das Training der im (entgeltlichen) Spielbetrieb stehende Mannschaften so...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bindungsfrist

Tz. 78 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Entscheidet sich eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft für die Anwendung des Durchschnittssatzes, ist sie an diese Entscheidung für fünf Kalenderjahre gebunden (s. § 23a Abs. 3 Satz 2 UStG, Anhang 5). D. h., während dieser fünfjährigen Bindungsfrist muss diese Durchschnitts-Pauschalierung von den Verbänden/Vereinen vorgenomme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.4 Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in Sonderfällen

Tz. 22 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 S. hierzu § 14a UStG (Anhang 5) und s. Abschn. 14a.1 UStAE. In der gesetzlichen Vorschrift bzw. in der Verwaltungsvorschrift werden z. B. Fragen der Differenzbesteuerung und Besonderheiten den innergemeinschaftlichen Leistungsaustausch betreffend geregelt. Unter anderem ist in § 14a Abs. 5 UStG (Anhang 5) geregelt, dass ein Unternehmer, der ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Schritte der Aufteilung

Tz. 73 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Grundsätze Bei vertretbaren Sachen sowie bei sonstigen Leistungen ist die Vorsteuer entsprechend dem Verwendungszweck in einen abziehbaren und nicht abziehbaren Anteil aufzuteilen (Aufteilungsgebot (s. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE).Handelt es sich um einheitliche Gegenstände, die sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Voraussetzungen – Unternehmereigenschaft

Tz. 2 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Der Vorsteuerabzug erfordert das Erfüllen sowohl formeller als auch materieller Voraussetzungen. Die materiellen Voraussetzungen unterscheiden sich in persönliche und in sachliche Voraussetzungen. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) kann der Vorsteuerabzug nur dann vom Verband/Verein vorgenommen werden, wenn die persönlichen Voraussetzung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Modellfluggemeinschaften

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Modellfluggemeinschaften können als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (s. Anhang 1b) nennt die Förderung des Modellflugs ausdrücklich als steuerbegünstigten Zweck (s. AEAO zu § 52 AO TZ 10, Anhang 2). Diese Vereinstypen sollten daher die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit bei ihren zuständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Nachweis durch Bescheinigung über steuerliche Erfassung

Rz. 35 Die in der ersten Fassung des § 22f UStG geforderte "Bescheinigung über die steuerliche Erfassung" stellte das zentrale Element der besonderen Aufzeichnungspflichten für die damals so bezeichneten elektronischen Marktplätze dar.[1] Die S. 2 und 3 des § 22f Abs. 1 UStG a.F. regelten die Einzelheiten des Nachweises der nach S. 1 der Regelung aufzuzeichnenden Angaben. Na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gesetzeszweck und Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Der ursprüngliche Zweck der Schaffung des § 22f UStG kann nur einheitlich mit der (zeitgleichen) Einfügung des neuen § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) gesehen und begründet werden. Beide Vorschriften sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Bereits in der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 24.9.2918...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Gemäß § 22f Abs. 1 S. 1 UStG hat der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 5 und 6 UStG [1] für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, Folgendes aufzuzeichnen: den vollständigen Namen und die volls...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 22f Abs. 5 UStG – Datenübermittlung an die Finanzbehörde

Rz. 68 Gemäß § 22f Abs. 4 S. 1 UStG hat der Betreiber der elektronischen Schnittstelle die Unterlagen nach den Abs. 1 und 2 auf Anforderung des Finanzamtes elektronisch zu übermitteln. Stellt die Finanzbehörde ein Sammelauskunftsersuchen (vgl. dazu in § 93 Abs. 1a S. 1 AO), findet § 93 Abs. 1a S. 2 AO keine Anwendung (§ 22f Abs. 4 S. 2 UStG). Mit diesem Absatz des § 22f UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 § 22f Abs. 2 UStG – Angaben bei Privatanbietern

Rz. 50 Der Abs. 2 des § 22f UStG regelt die Anforderungen an den Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für Lieferungen von Nutzern, die dem Betreiber gegenüber angegeben haben, dass die Lieferungen nicht im Rahmen eines Unternehmens (sondern als Privatperson) erfolgen. Der Gesetzeswortlaut fordert in seinem S. 1, dass dann, wenn die Registrierung auf der elektronische...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.9 Automatisierter Kontenabruf durch das Finanzamt und andere Behörden

Rz. 779 Mit dem Kontenabrufverfahren kann die Finanzverwaltung und andere Behörden auf Daten von inländischen Kreditinstituten zugreifen. Das Finanzamt ist verpflichtet, ein Kontenabrufersuchen sowie das Ergebnis des Kontenabrufs zu dokumentieren und i. d. R. den Betroffenen von der Durchführung zu benachrichtigen.mehr

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Anlage Corona-Hilfen 2021 – Tipps und Gestaltung

Verwendung der Anlage Corona-Hilfen Rz. 1191 Die Anlage Corona-Hilfen ergänzt die Anlagen G, L und/oder S der Einkommensteuererklärung. Unabhängig davon, ob in diesen und in den jeweiligen Gewinnermittlungen Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Zuschüsse als steuerpflichtige Betriebseinnahmen bzw. Rückzahlungen als Betriebsausgaben enthalten sind, muss ...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1052 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 993 ff. Rz. 1053 Steuerpflichtig...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.4 Rente aus dem Inland mit Wohnsitz im Ausland

Rz. 953 Wichtig Rentner im Ausland Hat der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, bleibt die Rente i. d. R. im Inland steuerpflichtig im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Aus Deutschland stammende Renteneinkünfte gehören zu den inländischen Einkünften i. S. d. § 49 EStG. Im Einzelnen regeln DBA, die die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Lände...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6 Umsatzsteuer

Rz. 926 [Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 49 und 52] Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung (§ 9b Abs. ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 3 Wahl der Gewinnermittlungsart

Rz. 993 Unternehmer, die handelsrechtlich zur Buchführung verpflichtet sind, müssen zusätzlich auch für steuerliche Zwecke Bücher führen (§ 140 AO) und eine Bilanz aufstellen. Andere gewerbliche Unternehmer, deren Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 UStG, mehr als 600.000 EUR betragen oder deren Gewinn mehr als 60.000...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.1 Grundstücksgemeinschaften

Rz. 855 Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.5 Veranlagungsoptionen

Rz. 769 [Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.11 Verlustfeststellung

Rz. 822 Die nicht genutzten, verbleibenden Verluste sind durch das Finanzamt im Rahmen eines Grundlagenbescheids gesondert festzustellen (→ Tz 973 und → Tz 990). Diese Verluste stehen dann für die Verrechnung im nächsten Jahr zur Verfügung.mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 846 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.2 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

Rz. 354 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 42] Für bestimmte Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht werden. Vermögenswirksame Leistungen sind eine tarifvertragliche oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber und ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.10 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 816 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 356) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 1 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 504 In die Anlage Vorsorgeaufwand 2021 sind nicht alle Daten zwingend einzutragen (→ Tz 75). In die eZeilen 4, 7–9, 11, 13–16, 18–19, 21, 23–26, 37–39, 41–43 und 45 sind Daten nur einzutragen, wenn der Steuerpflichtige von den elektronisch an das Finanzamt gemeldeten Daten abweichen will. Rz. 505 Sonderausgaben werden grds. unterteilt in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungs...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 5.1 Einkunftsart und Gewinnerzielung

Rz. 1175 Wer eine Fotovoltaikanlage betreibt und Strom in das Netz des örtlichen Stromlieferanten einspeist, erzielt Einkünfte aus einem eigenständigen Gewerbebetrieb, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung v. 13.1.2016, S 2130-2011/0003-St 146). Die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit ist dem Finanzamt anzuzeigen. Der Betreiber sollte s...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1064 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1065 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1152 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002 – 02, BStBl 2017 I S. 423. Rz. 1153 [Bildung des Investi...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Unterhaltsleistungen

Rz. 966 [Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs → Zeile 5] Informationen zu dem Thema finden Sie in den → Tz 440 ff. Rz. 967 [Unterhaltsleistungen → Zeile 6] Hierzu lesen Sie bitte die → Tz 430 ff. Rz. 968 [Werbungskosten → Zeile 7] Als Werbungskosten sind Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unte...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.4 Herstellungskosten

Rz. 874 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 797 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.1 Allgemeines

Rz. 1061 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–16] Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Einnahmen bzw. Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt bzw. verausgabt werden, sind keine Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben. Sie bleiben bei der Gewi...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.4 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Rz. 827 Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 366 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 367 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 1 Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit

Rz. 360 [Identifikationsnummer → Zeilen 7 und 19] Der BFH hat geurteilt, dass die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die Datenspeicherung mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar sind (BFH, Urteil v. 18.1.2012, II R 49/10, BFH/NV 2012 S. 475). Rz. 361 [Geburtsdatum → Zeilen 8 und 19] Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.5 Leer stehende Immobilie

Rz. 830 Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leer stehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsa...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Gewerbesteueranrechnung

Rz. 1004 [Gewerbesteueranrechnung → Zeile 17 ff.] § 35 EStG gewährt für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA und atypisch stille Gesellschafter, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, eine Steuerermäßigung durch Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung ist betriebsbezoge...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 744 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31, 32] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 869 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 1009 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1010mehr