Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 2. Kostenentscheidung

Soweit die Finanzbehörde dem Einspruch abhilft (§ 367 Abs. 2 S. 3) und dem Einspruchsbegehren tlw. oder voll entspricht, kommt es trotzdem nicht zu einer Kostenentscheidung zugunsten des Steuerpflichtigen. Das Einspruchsverfahren entfaltet keine Verfahrenskosten. Die Kosten der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren sind im Einspruchsverfahren nicht erstattungsf...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 1. Der Rechtsbehelf

Gegen einen Erbschaftssteuerbescheid ist als Rechtsbehelf gem. § 47 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Finanzamt einzulegen (§ 55 Abs. 1 AO). Im Steuerbescheid ist eine entsprechende Belehrung enthalten (§ 157 Abs. 1 AO). Fristbeginn ist bei Übermittlung durch die Post der dritte Tag nach Aufgabe des Schreibens zur Post (§ 12...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Managementbeteiligung als Betriebsvermögen eines Freiberuflers

Leitsatz Der aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Erlös führt nicht zu Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EStG, wenn die Beteiligung nicht zum Betriebsvermögen der freiberuflichen Tätigkeit gehört. Normenkette § 17 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 EStG, § 39 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 AO Sachverhalt Der Kläger gründete mit der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Die Durchführung des Klageverfahrens

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Klagefrist beträgt einen Monat. Für die Anfechtungsklage beginnt sie mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch das FA (§ 47 Abs 1 FGO). Wegen des Fristablaufs bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung vgl § 55 FGO (ergänzend > Rz 21). Die Sprungklage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der beanstandeten Verfügung, die Verpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Die Durchführung des Revisionsverfahrens

Rz. 66 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der BFH ist keine Tatsacheninstanz wie das FG, sondern Rechtsinstanz. Deshalb kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Urteil des FG auf der Verletzung von Bundesrecht beruhe (§ 118 FGO). Die Revision kann – etwa in Kirchensteuersachen – ausnahmsweise auf die Verletzung von Landesrecht gestützt werden, wenn das maßgebliche Abga...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 101 AO gewährt Angehörigen [1] eines Beteiligten ein Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht. Diese Regelung soll eine Interessenkollision infolge der familiären Bindung vermeiden.[2] Im Grundsatz ist damit der Konflikt zwischen dem staatlichen Interesse an der Sachverhaltsaufklärung und dem privaten Interesse an der Achtung der schutzwürdigen Vertrauenssphäre für Ange...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung, Wiederherstellung der hemmenden Wirkung, Einstweilige Anordnung, Wiederaufnahmeklage, Anhörungsrüge

Rz. 80 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Außerordentliche Rechtsbehelfe kennt sowohl die AO als auch die FGO. Als solche können beantragt werden, Rz. 81 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rz. 82 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rz. 83 Stand: E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.2 Auskunftsverweigerung

Rz. 2 § 102 AO begründet für die hier aufgezählten Träger von Berufsgeheimnissen ein Auskunftsverweigerungsrecht und erweitert für das gesamte Verwaltungsverfahren in Abgabenangelegenheiten[1] den zur Auskunftsverweigerung berechtigten Personenkreis über § 101 AO hinaus. § 102 AO enthält eine abschließende Aufzählung der geschützten Berufsgeheimnisse [2] und ist unanwendbar, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1 Begründung – Rechtsschutz

Rz. 6 Verlangt die Finanzbehörde die Erfüllung einer der genannten Mitwirkungspflichten (s. Rz. 1) von einer Person, der ihrer Meinung nach ein Weigerungsrecht zusteht, so hat diese der Finanzbehörde Mitteilung von der Verweigerung der Pflichterfüllung zu machen und den Rechtsgrund hierfür anzugeben. Einer Darlegung der Motive für die Rechtsausübung bedarf es nicht.[1] Rz. 7...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Angehörige des Beteiligten

Rz. 7 Das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 Abs. 1 S. 1 AO gilt nur für Angehörige dieses Beteiligten i. S. v. § 15 AO . Wesentlich sind insoweit allein die bürgerlich-rechtlichen Verhaltnisse; eine Geltendmachung des Auskunftsrechts nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist ausgeschlossen.[1] Rz. 8 Im Einzelnen sind Angehörige: Verlobte [2], also Personen, die ernsthaft ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Die Klagearten

Rz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die FGO unterscheidet Gestaltungs-, Leistungs- und Feststellungsklagen (§§ 40, 41 FGO). Für die Praxis ist die Anfechtungsklage die wichtigste Erscheinungsform der Gestaltungsklage; mit ihr wird die Aufhebung oder Änderung eines > Verwaltungsakt der Finanzbehörde begehrt: Wenn im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren der beantragte Steuerfreibetr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.1 Beteiligtenstellung

Rz. 12 Das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO setzt voraus, dass sich das anhängige Verwaltungsverfahren (s. Rz. 6) nicht auf die Auskunftsperson selbst, sondern auf einen Angehörigen (s. Rz. 7f.) der Auskunftsperson bezieht und dieser Beteiligter ist. Der Begriff des Beteiligten wird durch § 78 AO bestimmt.[1] Eine Ausdehnung des Beteiligtenbegriffs i. S. d. § 101 AO...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Die Zulässigkeit der Revision

Rz. 61 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Das Urteil eines FG kann mit der Revision angefochten werden, wenn diese vom FG oder – auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin (> Rz 63) – vom BFH zugelassen worden ist (vgl § 115 Abs 1 FGO). Die Revision ist nur zuzulassen, wenn eine der vier Revisionsarten gegeben ist (Prinzip der Zulassungsrevision). Das ist gegeben (vgl § 115 Abs 2 FGO):mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Mitwirkungsverweigerung des Beteiligten

Rz. 14 Die Beteiligten oder die für sie nach §§ 34, 35 AO Auskunftspflichtigen haben grundsätzlich kein Recht, die Mitwirkung und Auskunft zu verweigern.[1] Sie können sich nicht auf Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse bzw. auf vertragliche Absprachen mit Dritten (s. Rz. 5) berufen.[2] Selbst gesetzeswidrige Handlungen sind zu offenbaren.[3] Dies folgt aus der in § 90 AO normi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4.2 Verstoß gegen die Belehrungspflicht

Rz. 23 Wird die Belehrung inhaltlich unzutreffend erteilt oder unterlässt die Finanzbehörde die Belehrung, so wird die Schutzfunktion dieser Vorschrift[1] verletzt. In diesem Fall darf die Auskunft von der Finanzbehörde oder vom Gericht nicht verwertet werden.[2] Die Verwertung eines unzulässigen Beweismittels ist ein wesentlicher Verfahrensfehler.[3] Die Einhaltung des Bewe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsbehelfskosten

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Grundsätze: Im Einspruchsverfahren (> Rechtsbehelfe Rz 1 ff) werden Gebühren nicht erhoben. Die Beteiligten tragen ihre Kosten jeweils selbst. Das gilt auch bei notwendiger Zuziehung eines Bevollmächtigten (BFH 180, 529 = BStBl 1996 II, 501) und bei Erfolg des Rechtsbehelfs (EFG 2009, 1581). Rz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bei einer Klage vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Auswirkungen auf die Beweiswürdigung

Rz. 13 Die Berufung auf das Mitwirkungsverweigerungsrecht ist im Rahmen der Beweiswürdigung[1] zu berücksichtigen.[2] Sie ist für sich allein allerdings kein Grund, für den Beteiligten ungünstige Folgerungen zu ziehen.[3] Bei berechtigter Auskunftsverweigerung muss das Auskunftsersuchen als neutral behandelt werden.[4] Aus der Gesamtschau des jeweiligen Lebenssachverhalts un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Geistliche (§ 102 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 12 Das Auskunftsverweigerungsrecht für Geistliche trägt der in Art. 4 Abs. 2 GG geschützten Freiheit der ungestörten Religionsausübung Rechnung. Sie schützt den Bereich der Seelsorge gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung von Steueransprüchen.[1] § 102 Abs. 1 Nr. 1 AO dient damit gleichermaßen dem Schutz der Religionsgemeinschaft und ihrer seelsorgerisc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Die Durchführung des Beschwerdeverfahrens

Rz. 77 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der beanstandeten Entscheidung beim FG schriftlich oder – ausnahmsweise – zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen (§ 129 Abs 1 FGO). Zur Bekanntgabe vgl §§ 53, 54 FGO. Beschwerde unmittelbar an den BFH wahrt zwar die Frist (§ 129 Abs 2 FGO), verzögert aber d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsweg, Zulässigkeit

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In den Angelegenheiten, in denen der Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben. Das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Gegen Entscheidungen des FA kann der Stpfl Klage beim FG erheben (§ 40ff FGO). Soweit ein Einspruch statthaft ist (> Rz 4 ff), ist das Einspruchsverfahren Vorausse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.2 Auskunftspflicht für den Beteiligten

Rz. 14 Das Auskunftsverweigerungsrecht erfordert, dass die Auskunftsperson nicht in das Verwaltungsverfahren einbezogen ist, sondern als "andere Person" i. S. v. § 93 AO an einem fremden Verfahren mitwirken soll.[1] Diese Situation ist nicht gegeben, wenn die Auskunftsperson zugleich für den angehörigen Beteiligten über dessen steuerliche Verhältnisse Auskunftspflichten zu e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Gegenstand der Beschwerde

Rz. 75 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Entscheidungen des FG, gegen die nicht wie zB bei Urteilen oder einem Gerichtsbescheid die Revision (> Rz 60 ff) gegeben ist, und bestimmte prozessuale Entscheidungen des vorsitzenden Richters können im Rahmen des § 128 FGO mit der Beschwerde beim BFH angefochten werden. In Betracht kommen ua Beschlüsse des FG wie zB die Beiladung Dritter (>...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3.2 Geschützte Berufsgruppen

Rz. 21 Zu dem durch § 102 AO geschützten Personenkreis zählen: Verteidiger im Strafverfahren.[1] Rz. 22 Rechtsanwälte, Patentanwälte, soweit sie als solche zugelassen sind[2], in Bezug auf ein bestimmtes Mandatsverhältnis. Angestellte Anwälte (Syndici), die Kenntnis der Tatsachen nicht aufgrund des besonderen freiberuflichen Mandatsverhältnisses erlangt haben, Prozessagenten[3...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Als förmlicher Rechtsbehelf im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ist der Einspruch gegeben (§§ 347, 348 AO). Das der Überprüfung der Einspruchsentscheidung dienende steuergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren regelt die FGO. Zu den nichtförmlichen Rechtsbehelfen > Rz 96 und > Petition. Zu dem ebenfalls vom förmlichen Rechtsbehelf abzugr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3.1 Grundlagen

Rz. 17 Den in § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO aufgeführten Berufsgruppen ist gemeinsam, dass zu den Mandanten oder Klienten ein besonders enges Vertrauensverhältnis begründet wird, weil aufgrund der Tätigkeit ggf. auch Informationen über den privaten Bereich des Beteiligten erlangt werden. § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO schützt dieses Vertrauensverhältnis[1], soweit die zu ermittelnden Tatsach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.3 Abschließende Regelung

Rz. 4 Die Einschränkung der Mitwirkungspflichten durch §§ 101–106 AO (s. Rz. 1) gilt im gesamten Besteuerungsverfahren der Finanzbehörde, also auch in der Außenprüfung[1], im Einspruchsverfahren[2], im Vollstreckungsverfahren und im Ermittlungsverfahren der Steuer- bzw. Zollfahndung in unbekannten Steuerfällen nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO, da dieses ein steuerliches Verfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Mitglieder von Gesetzgebungsorganen (§ 102 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 15 Mandatsträger der deutschen Gesetzgebungsorgane (Bundestag, Landtage, zweite Kammern – z. B. Bundesrat) haben das Recht, über Personen, die ihnen oder denen sie in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsache selbst die Auskunft zu verweigern. Die Vorschrift wiederholt damit Regelungen, die bereits in den jeweiligen Verfass...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Die Revision

Rz. 60 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Gegen Urteile der FG ist unter bestimmten Voraussetzungen die Revision beim BFH (> Bundesfinanzhof) gegeben. Die gesetzlichen Grundlagen für das Revisionsverfahren enthalten die §§ 115ff FGO. Gegen andere Entscheidungen der FG als Urteile oder Gerichtsbescheide ist die Beschwerde zum BFH gegeben (> Rz 75 ff). a) Die Zulässigkeit der Revision ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3 Hilfspersonen der Berufsträger (§ 102 Abs. 2 AO)

Rz. 30 Die Mitwirkungsverweigerungsrechte der Berufsträger gelten nach § 102 Abs. 2 S. 1 AO auch für Hilfspersonen, die der Berufsträger im Rahmen seiner Tätigkeit beschäftigt oder einsetzt, wenn diese zur Auskunftserteilung herangezogen werden. Gehilfen i. d. S. sind alle Personen, die tatsächlich im Zusammenhang mit der Berufsausübung des Berufsträgers tätig geworden sind. ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtliches Gehör

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Das rechtliche Gehör ist ein Kernstück jedes rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens. Art 103 Abs 1 GG bestimmt: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör." Dazu gehört auch das Recht, Einsicht in die Gerichtsakten zu nehmen (zu weiteren Hinweisen > Akteneinsicht ). Grundsätzlich darf ein FG seinem Urteil keine ungünstigen Tatsach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 5 Anzeigepflicht der Notare und Mitteilungspflichten nach der ZIV (§ 102 Abs. 4 Abs. 1 und 2 AO)

Rz. 35 Nach § 102 Abs. 4 S. 1 AO bleiben die gesetzlichen Anzeigepflichten der Notare unberührt. In Bezug auf derartige Anzeigepflichten[1] kann sich ein Notar mithin nicht auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen. § 102 Abs. 4 AO gilt nur für inländische Notare; für ausländische Notare besteht weder eine Anzeigepflicht nach den vorgenannten Regelungen, noch eine Verpflic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4 Entbindung von der Schweigepflicht (§ 102 Abs. 3 AO)

Rz. 33 Das Recht der Auskunftsverweigerung entfällt gem. § 102 Abs. 3 AO, wenn einer der in § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO aufgezählten Berufsträger von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden wird. Mit der Entbindungserklärung verliert das das Auskunftsverweigerungsrecht rechtfertigende Vertrauensverhältnis (s Rz. 3) sein Schutzbedürfnis. Dies gilt jedoch nicht für Personen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 5 Eidesverweigerungsrecht (§ 101 Abs. 2 AO)

Rz. 25 Wer nach § 93 AO als "andere Person" zur Auskunft verpflichtet ist, ist gem. § 94 AO auch verpflichtet, die Auskunft zu beeiden. Das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 Abs. 1 AO berechtigt gem. § 101 Abs. 2 AO auch zur Verweigerung der Eidesleistung. Das Eidesverweigerungsrecht ist gegenüber dem Auskunftsverweigerungsrecht selbstständig.[1] Für die Belehrung über ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4.1 Allgemeines

Rz. 22 Auskünfte, die der Weigerungsberechtigte trotz ordnungsgemäßer Belehrung erteilt, sind in vollem Umfang verwertbar. Dies gilt auch bei einem nachträglichen Widerruf der Auskunftserteilung.[1]mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsquellen des Lohnsteuerrechts

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Die Statthaftigkeit des Einspruchs

Rz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist insbesondere gegeben gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (vgl § 347 Abs 2 AO), auf die die AO Anwendung findet (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO; > Verwaltungsakt). Dazu gehören besonders Steuerbescheide iSd § 155 AO über veranlagte > Einkommensteuer und > Kirchensteuer einschließlich der Festsetzung einer anderen Zuschlagste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Die Durchführung des Einspruchsverfahrens

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen (§ 355 Abs 1 Satz 1 AO). Vor der Bekanntgabe kann ein Rechtsbehelf nicht wirksam eingelegt werden (BFH 112, 107 = BStBl 1974 II, 433; BFH 138, 154 = BStBl 1983 II, 551). Über den Zeitpunkt der Bekanntgabe > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten. Zur Bekann...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.2 Verbot der Überpfändung (§ 281 Abs. 2 AO)

Rz. 11 Für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen gilt generell das Verbot, mehr zu pfänden, als dies zur Befriedigung der Forderung und der Kosten voraussichtlich erforderlich ist.[1] Dies ist als ein Ausfluss des Prinzips der Verhältnismäßigkeit zu sehen.[2] Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit der Pfändung.[3] Es handelt sich inso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3 Pfändung – Begriff, Rechtsnatur, Rechtsschutz

Rz. 5 Pfändung ist die Beschlagnahme, d. h. die Sicherstellung eines Gegenstands des beweglichen Vermögens zum Zweck der Verwertung und Befriedigung aus dem Verwertungserlös. Die Pfändung ist ein Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO [1], der bei der Pfändung beweglicher Sachen mit der Inbesitznahme bzw. der Siegelung[2] und bei der Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Veräußerung aufgrund der Pfändung

Rz. 2 § 283 gilt nur für die Veräußerung gepfändeter Gegenstände.[1] Voraussetzung ist, dass im Einzelfall eine Pfandverstrickung[2] auch eingetreten ist. Für die Veräußerung bestellter Sicherheiten nach § 327 AO findet die Vorschrift keine Anwendung, wobei allerdings beim Verkauf verpfändeter Gegenstände über § 445 BGB ebenfalls ein Ausschluss der Gewährleistung erfolgt. Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.1.1 Einschränkung der Verfügungsmacht

Rz. 2 Die Pfändung dient der Sicherstellung des gepfändeten Gegenstands zum Zweck der Pfandverwertung und Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers.[1] Die Pfändung bewirkt zunächst die rechtliche Bindung (Verstrickung) des Pfandgegenstands. Rz. 3 Durch die Verstrickung verliert der Vollstreckungsschuldner insoweit die rechtliche Verfügungsmacht über den gepfändeten Gegenstan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 5 Wirkung der Pfändung

Rz. 8 Die Pfändung bewirkt drei verschiedene Rechtsfolgen: zum einen die Verstrickung des Pfandgegenstands, zum anderen ein Pfändungspfandrecht an dem Vermögensgegenstand und zudem den Besitz der Vollstreckungsbehörde an dem Pfandgegenstand.[1] Von zentraler Bedeutung ist dabei die Verstrickung des Pfandgegenstands.[2] Durch die Verstrickung verliert der Vollstreckungsschuld...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.3 Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 281 Abs. 3)

Rz. 16 Das Vollstreckungsverfahren dient ausschließlich der Befriedigung des Vollstreckungsschuldners und darf nicht als willkürliches Druckmittel missbraucht werden. Das Verbot der zwecklosen Pfändung soll den Vollstreckungsschuldner vor schikanöser Behandlung schützen. Dem Vollstreckungsschuldner sollen erkennbar unverkäufliche Gegenstände, die nur einen persönlichen Wert ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.1 Grundlagen

Rz. 9 Durch die Vollstreckung soll die Erfüllung der Forderungen zwangsweise durchgesetzt werden. Dieser Zwang muss dort seine Grenze finden, wo andernfalls der Vollstreckungsschuldner eines gewissen Existenzminimums beraubt werden würde. Demgemäß sind nicht nur existenznotwendige Sachen[1], sondern insbesondere auch das zum Lebensunterhalt dienende Arbeitsentgelt ganz oder ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.2 Wesen des Pfändungspfandrechts

Rz. 8 Das Wesen des Pfändungspfandrechts ist immer noch umstritten. Im Wesentlichen werden, wenn auch mit verschiedenen Abweichungen, dabei drei Theorien vertreten, deren Unterschiede in der Praxis allerdings von untergeordneter Bedeutung sind.[1] Rz. 9 Die privat-rechtliche Theorie sieht das Pfändungspfandrecht als dritte Art privatrechtlicher Pfandrechte und nimmt volle Akz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Bewegliches Vermögen

Rz. 3 Die Vollstreckung wegen einer Geldforderung in einzelne Gegenstände des beweglichen Vermögens[1] kann erfolgen durch Pfändung von beweglichen Sachen (s. § 285 AO), Forderungen (s. §§ 309-312, 318 AO), anderen Vermögensrechten (s. § 321 AO). Diese Einteilung bedarf aber insoweit der Einschränkung, als das bewegliche Vermögen nicht der Vollstreckung in das unbewegliche Vermö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorläuferbestimmung war § 344 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht trifft § 804 ZPO eine entsprechende Regelung.[2] Die Bedeutung der Norm liegt in einer Ergänzung des § 281 AO. Nach § 281 Abs. 1 AO erfolgt die Vollstreckung wegen einer Geldforderung der Finanzbehörde in einzelne Gegenstände des beweglichen Vermögens durch Pfändung. § 282 AO ergänzt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

Rz. 4 Ausgeschlossen werden für den Erwerber nur Mängelgewährleistungsansprüche i. S. d. §§ 434ff. BGB.[1] Ausschluss der Gewährleistung würde auch dann eintreten, wenn der veräußerte Gegenstand vom Pfandveräußerer nicht auf Mängel untersucht worden ist.[2] Nach Abschn. 52 Abs. 2 VollzA [3] hat der Vollziehungsbeamte jedoch zur Vorbereitung der Verwertung die Pfandgegenstände...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.1.2 Dauer der Verstrickung

Rz. 5 Die Verstrickung tritt allein aufgrund der hoheitlichen Pfändungsmaßnahme ein. Sie ist unabhängig davon, ob die Forderung gegen den Vollstreckungsschuldner besteht und ob der gepfändete Gegenstand zu dessen Vermögen gehört. Die Verstrickung kann sich nur dann nicht ergeben, wenn beim Pfändungsvorgang gegen wesentliche Verfahrensvorschriften verstoßen worden ist.[1] Die...mehr