Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Einordnung des § 107 AO in den 3. Teil "Allgemeine Verfahrensvorschriften" zeigt, dass der Anspruch für jegliche steuerliche Ermittlungstätigkeit besteht, die nach den Vorschriften der §§ 85ff. AO erfolgt. Die Heranziehung zu Beweiszwecken begründet damit in jedem Stadium des finanzbehördlichen Besteuerungsverfahrens den Entschädigungsanspruch, d. h. sowohl im eige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.2 Fingierte Fristwahrung bei Schriftstücken

Rz. 16 Hat die Finanzbehörde, bei der ein Schriftstück innerhalb einer Frist anzubringen ist, keine ausreichenden Vorkehrungen dafür getroffen, dass die Frist bis 24 Uhr ausgenutzt werden kann, so muss sie sich so behandeln lassen, als wäre die Frist eingehalten worden. Die Wahrung der Frist wird also nach dem Grundsatz von Treu und Glauben fingiert.[1] Einer Wiedereinsetzun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.5 Nachweisfragen

Rz. 22 Die zur Fristwahrung erforderliche rechtzeitige Handlung hat derjenige zu beweisen, der die Frist zu wahren hatte. Auch bei einem rechtzeitig ordnungsgemäß zur Post gegebenen Brief gilt nicht der Beweis des ersten Anscheins für den Eingang beim Adressaten.[1] Jedoch kann der Stpfl. darauf vertrauen, dass die Deutsche Post die nach ihren betrieblichen und organisatoris...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Wahrung von Fristen

Rz. 10 Das Wahren einer Frist bedeutet das Einhalten der gesetzten Frist zur Eröffnung oder Erhaltung von Rechten oder Rechtspositionen, zur Erreichung anderer Rechtsfolgen oder zur Vermeidung von Rechtsnachteilen (z. B. Verwirkung von Säumniszuschlägen). Innerhalb der Frist ist eine Handlung zu erbringen, etwas zu unterlassen oder zu dulden. Auch kann eine Frist abzuwarten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.4 Eingang bei nichtzuständiger Stelle

Rz. 21 Die Frist wird grundsätzlich nur gewahrt, wenn die Handlung innerhalb der geltenden Frist gegenüber der zuständigen Behörde vorgenommen wird, etwa das Schriftstück in ihre Verfügungsmacht gelangt. Sie wird regelmäßig nicht gewahrt, wenn die Handlung gegenüber einer unzuständigen Behörde oder Stelle vorgenommen wird. Eine Reihe von Ausnahmen ist gesetzlich vorgesehen, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Voraussetzung

Rz. 3 Das Verbot der Auskunft oder Urkundenvorlage erfordert, dass diese "dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereiten würde". Die Frage des Staatswohls ist als Gemeinwohl nach demokratisch-rechtsstaatlicher Auffassung zu beurteilen.[1] Das Staatswohl darf nicht mit dem Wohl einzelner im öffentlichen Leben stehender Personen oder gar Parteien verwechse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Für das Entschädigungsverfahren sind in der AO keine besonderen Bestimmungen enthalten. Aufgrund des Rechtscharakters des Anspruchs (s. Rz. 2) sind für die Geltendmachung in entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 3 AO die Vorschriften der AO sinngemäß anzuwenden.[1] Das Entschädigungsverfahren ist ein selbstständiges (Neben-)Verfahren. Zuständig ist die Finanzbehörde, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3 Rechtsmittel

Rz. 5 Will die Behörde oder sonstige Stelle (s. Rz. 1) die Aufforderung zur Mitwirkung nach den §§ 93, 97 AO nicht erfüllen, so muss sie gegen die Aufforderung Einspruch [1] einlegen.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.3.3 Entschädigungspflicht Vorlagepflichtiger

Rz. 12 Nach der zum 30.6.2013 in Kraft getretenen Änderung der AO sind nunmehr auch Vorlagepflichtige [1] unter näheren Voraussetzungen entschädigungsberechtigt. Insoweit gelten nunmehr die für die Auskunftspflicht geltenden Grundsätze entsprechend. Für die Vorlage von Urkunden[2] besteht in entsprechender Anwendung des § 24 JGEV ein Anspruch auf Entschädigung für die nach de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1.3 Verlängerbare – nicht verlängerbare Fristen

Rz. 9 § 109 AO unterscheidet verlängerbare und nicht verlängerbare Fristen. Verlängerungsfähig sind danach alle behördlichen Fristen. Außerdem sind die Steuererklärungsfristen[1] aus dem Kreis der gesetzlichen Fristen verlängerungsfähig. Schließlich kann eine gesetzliche Frist auch durch besondere Regelung verlängerbar werden.[2] Zu beachten ist hierbei, dass diese Fristverlä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3 Folgen der Nichteinhaltung von Fristen

Rz. 24 Wie die Fristen einen sehr unterschiedlichen Inhalt und Charakter haben, so sind auch die Folgen der Nichteinhaltung dieser Fristen sehr unterschiedlich. Bei den selteneren Mindestfristen, also den Fristen, nach deren Ablauf erst Rechte geltend gemacht oder wahrgenommen werden können, führt das Nichtabwarten der Frist regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der Handlung, nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1.3 Weitere Auslegungsregeln

Rz. 35 § 189 BGB Berechnung einzelner Fristen (1) Unter einem halben Jahr wird eine Frist von sechs Monaten, unter einem Vierteljahr eine Frist von drei Monaten, unter einem halben Monat eine Frist von 15 Tagen verstanden. (2) Ist eine Frist auf einen oder mehrere ganze Monate und einen halben Monat gestellt, so sind die 15 Tage zuletzt zu zählen. § 190 BGB Fristverlängerung Im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Anordnung von Fristen dient in erster Linie der Rechtssicherheit und zielt damit in die gleiche Richtung wie die Regelung der Bestandskraft und der Unanfechtbarkeit.[1] Das Ziel der Rechtssicherheit gilt insbesondere für die gesetzlich bestimmten Fristen, während behördliche Fristen häufig verwaltungsökonomische Wirkungen haben sollen. Solche Wirkungen sollen i. d....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1.2 Behördliche Fristen

Rz. 8 Behördliche Fristen sind Fristen, die die Finanzbehörde für die Erfüllung von Pflichten (z. B. Abgabe von Erklärungen, Erteilung von Auskünften, Vorlage von Urkunden, Zahlungen), die Gewährung von Vorteilen (z. B. Buchführungserleichterungen) oder aus anderen Gründen setzt. Die Zulässigkeit der Fristsetzung durch eine Finanzbehörde ergibt sich entweder unmittelbar aus ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.5 Fristgerechter Antrag

Rz. 17 Die Festsetzung der Entschädigung der Auskunftsperson erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag. Eine Belehrungspflicht über den Entschädigungsanspruch sehen § 107 AO und das JVEG nicht vor. Insoweit kann nur § 89 AO mit einer Fürsorgepflicht zur Beratung entsprechend gelten.[1] Rz. 18 Der Entschädigungsanspruch auf Vergütung oder Entschädigung erlischt nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2.3 Ausnahmen (Abs. 4–6)

Rz. 40 Die Ausnahmen der Abs. 4–6 finden im Geltungsbereich der AO so gut wie keine Anwendung. Sie sind im Interesse einer möglichst weitgehenden Übereinstimmung der AO mit § 31 Abs. 4–6 VwVfG übernommen worden. Die Übernahme kann als missglückt angesehen werden, da sie die im Steuerrecht vorhandenen Fristen gänzlich übersieht und stattdessen hier nicht vorkommende Fälle reg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1.1 Gesetzliche Fristen

Rz. 6 In den Steuergesetzen sind zahlreiche Fristen verschiedenster Art vorgesehen. Als gesetzliche Fristen werden solche Fristen bezeichnet, bei denen die Bestimmung der Frist unmittelbar durch Gesetz[1] geschehen ist. Dabei kann ein bestimmtes Datum genannt sein (z. B. LSt-Anmeldung und USt-Voranmeldung bis zum 10. eines Monats). In anderen Fällen ist die Frist von einem b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3 Beeinträchtigung des staatlichen Wohls

Rz. 4 Die behördliche Auskunfts- und Vorlagepflicht wird generell ausgeschlossen, wenn dies eine Beeinträchtigung des staatlichen Wohls zur Folge haben könnte.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.1 Fristwahrung durch Einreichung eines Schriftstücks

Rz. 13 Ist ein Schriftstück einzureichen oder wählt der Beteiligte zur Fristwahrung den zugelassenen schriftlichen Weg, so reicht es für die Fristwahrung, wenn das Schriftstück bis 24 Uhr des letzten Tages der Frist in den Machtbereich des vorgesehenen richtigen Empfängers gelangt. Das ist auf Seiten der Behörde nicht erst dann der Fall, wenn es dem zuständigen Bediensteten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.3 Einschreibsendungen – Telefax – Telegramm

Rz. 18 Einschreibsendungen setzen wegen des Festhaltens dieses Vorgangs durch die Post bzw. andere Postdienstleister eine tatsächliche Übergabe an eine dazu berechtigte Person, also eine Mitwirkung auf der Empfängerseite voraus. Die Hinterlegung eines Benachrichtigungszettels im Briefkasten oder Postfach des Empfängers reicht daher zur Fristwahrung nicht aus.[1] Erst die tat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1.1 Fristbeginn

Rz. 28 § 187 BGB Fristbeginn (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.6 Umfang der Entschädigung

Rz. 20 Entschädigt werden nur die im JVEG aufgeführten Aufwendungen oder Leistungen in der dort genannten Höhe. Das sind zum einen die Auskunfts- und Vorlagepflichtigen.[1] Sie erhalten einen Fahrtkostenersatz, die Entschädigung für Aufwand. Ersatz sonstiger Aufwendungen, Entschädigung für Zeitversäumnis, Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung und eine Entschädi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Zuständigkeit

Rz. 4 Das Verbot der Auskunftserteilung oder Urkundenvorlage nach § 106 AO kann ausschließlich von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erfolgen. Erklärungen untergeordneter Behörden erzeugen nicht die Rechtswirkung des § 106 AO (s. Rz. 7). Die Erklärung hat durch das jeweils zuständige Ministerium zu erfolgen, dessen Aufgabenbereich durch die Auskunftserteilung oder Ur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4 Rechtsmittel

Rz. 11 Besteht das FG trotz Geltendmachung eines Verweigerungsrechts auf der Erstattung eines Gutachtens oder der Vorlage von Urkunden oder Wertsachen, ist hiergegen des Einspruch [1] und ggf. die Klage [2] gegeben. Ebenso anfechtbar ist auch ein Steuerbescheid, der auf einer nach § 104 AO verbotenen Maßnahme (z. B. Gutachtenerstattung) beruht.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.1 Einordnung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 104 AO ist eine Ergänzung zu den allgemeinen Mitwirkungsverweigerungsrechten nach §§ 101–103 AO. § 104 Abs. 1 S. 1 AO verhindert eine Umgehung des Auskunftsverweigerungsrechts durch die Anordnung der Urkunden- oder Wertsachenvorlage bzw. die Verpflichtung zur Erstattung eines Sachverständigengutachtens. § 104 Abs. 1 S. 2 AO bleibt unberührt. Die Einnahme des Augensche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3 Für Beteiligte aufbewahrte Urkunden (§ 104 Abs. 2 AO)

Rz. 9 Nach § 104 Abs. 2 AO wird das Weigerungsrecht auch dann eingeschränkt, wenn Urkunden oder Wertsachen für den Beteiligten aufbewahrt werden und dieser bei eigenem Gewahrsam zur Vorlage verpflichtet wäre. Durch diese Vorschrift soll verhindert werden, dass der Beteiligte die Ermittlungstätigkeit der Behörde durch die Auslagerung der Gegenstände behindert.[1] Aufbewahrung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2.2 Gesetzliche Feiertage

Rz. 39 Welcher Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, entscheidet (abgesehen vom Tag der deutschen Einheit am 3.10.) das Landesrecht. Überall gesetzliche Feiertage sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, 1. Mai, Pfingstmontag, 3. Oktober und der 1. und 2. Weihnachtstag. Darüber hinaus ergeben sich unterschiedliche weitere Feiertage aus den einzelnen Feiertags...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3 Rechtscharakter

Rz. 6 Die Untersagungserklärung des Ministeriums trifft eine rechtliche Regelung eines Einzelfalls hinsichtlich steuerrechtlicher Pflichten. Sie ist demgemäß ein Verwaltungsakt i. S. v. § 118 Abs. 1 AO. [1] Da § 106 AO eine bestimmte Form nicht vorschreibt, kann die Untersagungserklärung mündlich erfolgen.[2] Der Betroffene sollte aber stets wegen der verfahrensrechtlichen Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1.2 Fristablauf

Rz. 33 § 188 BGB Fristende (1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum – Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr – bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2.1 Grundregel (Abs. 3)

Rz. 37 § 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines so...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Insolvenzantragsrecht und -pflicht

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind Gläubiger[1] und der Schuldner.[2] Ein Antrag kann solange zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist. Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn dieser ein rechtliches Interesse[3] an der Eröffnung hat und seine Forderung und den Eröffn...mehr

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Immobilienwertnachweis durch Gutachten

Leitsatz Die ImmoWertV gestattet die Ermittlung des Bedarfswerts eines Erbbaugrundstücks nach der finanzmathematischen Methode. Normenkette § 194, § 183, § 198, § 9 BewG, § 192, § 199 BauGB, § 8, § 14 ImmoWertV Sachverhalt Die Klägerin erbte in der 2. Hälfte des Jahres 2010 u.a. 28 Erbbaugrundstücke. Davon sind 27 mit Reihenhäusern, eines mit einem Werkstattgebäude bebaut. Das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 5 Rechtsschutz (Abs. 3)

Rz. 18 Bei der vorläufigen Zahlungseinstellung handelt es sich um einen Realakt, da dieser ohne Bescheid erfolgt.[1] Sofern sich ein Kindergeldberechtigter gegen die Zahlungseinstellung wenden will, kann er dies nicht mit einem Einspruch tun, sondern nur mit einem allgemeinen Leistungsbegehren. Korrekte Klageart wäre die allgemeine Leistungsklage. Möglicherweise macht eine s...mehr

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Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen

Kommentar Mit Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5.10.2020 wurden Einsprüche und Änderungsanträge wegen der Anpassung der Renten in den ostdeutschen Bundesländern an das Westniveau zurückgewiesen. Am 3.12.2019 (X R 12/18) hat der BFH entschieden, dass die Angleichung der Renten in den ostdeutschen Bundesländern (im Jahr 30 der Vereinigung erscheint ...mehr

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Rechtsschutzbedürfnis und prozessuale Rechtsnachfolge bei Vollbeendigung einer klagenden Personengesellschaft; Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei der Tonnagesteuer als Teil des festzustellenden Gesamthandsgewinns

Leitsatz 1. Der Betrag aus der Auflösung eines Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 Satz 3 Nrn. 1 bis 3 EStG ist Teil des laufenden Gesamthandsgewinns, der nicht nach Quote verteilt wird. 2. Ein prozessualer Rechtsnachfolger ist auch dann erforderlich, wenn die Personengesellschaft, deren Klagebefugnis gegen einen Feststellungsbescheid i.S. des § 48 FGO sich ausnahmsweise all...mehr

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Nichtanwendung der BFH-Rechtsprechung zur Abfärbewirkung

Kommentar In einem gleich lautenden Erlass haben die Finanzverwaltungen der Bundesländer die allgemeine Anwendung einer Entscheidung des BFH zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG abgelehnt. Dieser Nichtanwendungserlass betrifft die Frage, ob nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG umqualifizierte Beteiligungseinkünfte einer gewerblich geprägten Gesellschaft der Gewerbesteuer unterliege...mehr

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ZErb 10/2020, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. 1. Der angefochtene Bescheid vom 25.4.2014 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 6.12.2019 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. Der Beklagte hat zu Recht die Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens gemäß § 13b Abs. 2a ErbStG i.V.m. § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ErbStG m...mehr

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AGS 10/2020, Beschwerde geg... / 1 Aus den Gründen

Der Senat ist zur Entscheidung über die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Kläger gegen den Beschluss des VG zur Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 33 Abs. 1 RVG berufen, weil der als Berichterstatter zuständige Einzelrichter das Verfahren nach § 33 Abs. 8 S. 2 RVG dem Senat übertragen hat. Die Beschwerde ist unzulässig und war daher zu verwerfen. Der angefochten...mehr

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AGS 10/2020, Beschwerde geg... / 1 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Senat durch die Berichterstatterin als Einzelrichterin, weil die angefochtene Entscheidung vom Einzelrichter erlassen wurde (§ 33 Abs. 8 S. 1 2. H.s RVG). Die Beschwerde gegen den Beschluss des VG über die Festsetzung des Gegenstandswertes ist bereits unzulässig. Nach § 80 AsylG können gerichtliche Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nac...mehr

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AGS 10/2020, Unzulässige Be... / 1 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet über die Beschwerde nach § 9 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 VwGO in der Besetzung mit drei Berufsrichtern, weil der Einzelrichter das Verfahren nach § 33 Abs. 8 S. 2 RVG dem Senat zur Entscheidung übertragen hat. Die Gegenstandswertbeschwerde ist unzulässig. Der angefochtene Beschluss des VG ist gem. § 80 AsylG unanfechtbar. Nach dieser Vorschrift können Entscheidung...mehr

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Arbeitslohn bei angestellten Rechtsanwälten (2): Beiträge zur Berufshaftpflicht­versicherung

Leitsatz 1. Die Einbeziehung eines angestellten Rechtsanwalts in die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einer Sozietät führt in Höhe des Prämienanteils, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt, zu Arbeitslohn, wenn der angestellte Rechtsanwalt erst durch den Einbezug in die Sozietätsversicherung seiner Versicherungspflicht nac...mehr

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Keine allgemeine Änderungssperre durch § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG

Leitsatz 1. § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2013 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Eine Anwendung auf alle Änderungsanträge, über die nach dem 31.12.2013 zu entscheiden ist, unabhängig davon, ob sie Lohnsteuer-Anmeldungen für Veranlagungszeiträume vor 2014 betreffen, kommt nicht in Betrach...mehr

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Erste Tätigkeitsstätte eines Postzustellers nach neuem Reisekostenrecht

Leitsatz Der Zustellpunkt (Zustellzentrum), dem ein Postzusteller zugeordnet ist und an dem er arbeitstäglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten (z.B. Sortiertätigkeiten, Abschreibpost, Abrechnungen) ausübt, ist erste Tätigkeitsstätte. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a, Abs. 4, Abs. 4a EStG Sachverhalt Die Kläger erzielten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als verb...mehr

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Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und ‐abfindungen nach dem DBA-Polen 2003

Leitsatz Die vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung des Art. 16 Abs. 2 DBA‐Polen 2003, in der die Besteuerungsbefugnis für Vergütungen einer Person in ihrer Eigenschaft als "bevollmächtigter Vertreter" geregelt wird, gilt auch für Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Sie erfasst auch Abfindungen. Normenkette Art. 16, Art. 3 Abs. 2 DBA-Polen 2003, § 39b Abs. 6, § ...mehr

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Konsultationsvereinbarung Schweiz (1): Nichtrückkehrtage i.S.d. Grenzgängerregelung des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2002

Leitsatz Tage, an denen der Steuerpflichtige von einer Geschäftsreise aus dem Drittland tatsächlich an seinen Wohnsitz zurückkehrt, gehören nicht zu den Nichtrückkehrtagen i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2002. Entsprechendes gilt für Geschäftsreisen an Wochenend- und Feiertagen, sofern die Arbeit an diesen Tagen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbar...mehr

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Erste Tätigkeitsstätte eines Rettungsassistenten nach neuem Reisekostenrecht

Leitsatz Die Rettungswache, der ein Rettungsassistent zugeordnet ist, ist dessen erste Tätigkeitsstätte, wenn er dort arbeitstäglich vor dem Einsatz auf dem Rettungsfahrzeug vorbereitende Tätigkeiten vornimmt (z.B. Überprüfung des Rettungsfahrzeugs in Bezug auf Sauberkeit und ordnungsgemäße Bestückung mit Medikamenten und sonstigem (Verbrauchs-)Material, im Bedarfsfall Reini...mehr

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Vermietungseinkünfte aus in der Schweiz belegenem Grundbesitz – Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen aus der Vermietung eines in der Schweiz belegenen Grundstücks sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wenn das Grundstück einer Betriebsstätte "dient", die ihre Gewinne aus einer der in Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a Halbsatz 1 DBA-Schweiz 1971/2002 beschriebenen Tätigke...mehr

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Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (1)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt ...mehr

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Anforderungen an einen Antrag i.S.d. § 171 Abs. 3 AO bei Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Leitsatz 1. Ordnet das Insolvenzgericht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Nachtragsverteilung durch den früheren Insolvenzverwalter an, tritt für den im Beschluss genannten Gegenstand der Nachtragsverteilung wieder Insolvenzbeschlag ein mit der Folge, dass insoweit die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim früheren Insolvenzverwalter liegt. 2. Die durch die Aufhebung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.11.3 Umfang und Ausstrahlung der Feststellung

Rz. 239 Mit der Erteilung eines Bescheids über die Gewinnfeststellung ist eine Reihe von Rechtswirkungen verbunden. Zunächst ist daraus abzuleiten, dass eine Mitunternehmerschaft anerkannt wurde. Sodann wird eine Entscheidung über den Kreis der Beteiligten getroffen, und schließlich werden Höhe, Art und Verteilung der gemeinsam erzielten Einkünfte festgelegt. Rz. 239a Festges...mehr