Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1.2 Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung

Neben den eigentlichen energetischen Maßnahmen werden auch Maßnahmen gefördert, die erforderlich sind, um die Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere: energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, wenn sie im Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzhäusern stehen; Aufwendungen für Nachhaltigkeitszertifizierungen, wenn die NH-Klasse erreicht werden s...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 70.000 EUR gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit gewährt werden. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens und beträgt n...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.6 Zinsen

Der Zinssatz des Programms orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW-Förderbank vor dem Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot. Ermittlung des Zinssatzes Die KfW-Förderbank ermittelt den Zinssatz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen V...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.3 Darlehenskonditionen

Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung werden mit 10 Jahren und regelmäßig einem tilgungsfreien Anlaufjahr vereinbart. Wird das Darlehen nicht vollständig abgerufen, wird für die nicht abgerufenen Beträge (6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach dem Zusagedatum) eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat erhoben. Für die Dauer der Zinsfestschreibung von 10 Jahren...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.2 Das wird gefördert

Gemäß der Förderabsicht des Landes Bremen, werden folgende Maßnahmen an Wohnraum gefördert: die Schaffung von Wohnraum für Familien im Wohnungsbestand durch Umbau geeigneter kleinteiliger Wohnungsbestände in Reihenhäuser oder Maisonette-Wohnungen, die Schaffung von Wohnraum für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung durch Umbau geeigneter Wohnungen, die Zusammenlegung un...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.3 Darlehenskonditionen

Die förderfähigen Kosten können bis zu 100 % finanziert werden. Das maximale Darlehen beträgt 200.000 EUR. Darlehen unter 5.000 EUR werden nicht ausgegeben. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Es werden folgende Laufzeitvarianten angeboten: 10 Jahre mit 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für 10 Jahre 20 Jahre mit 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbin...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.4 Einsatz eines Energieeffizienz-Experten

Die Förderbedingungen setzen voraus, dass zur Förderung und Begleitung des Vorhabens ein Energieeffizienz-Experte eingesetzt wird. Solche Experten werden in einer Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de geführt. Aufgaben Neben der...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Erbbauberechtigte. Diese Personen und Berechtigten müssen Eigentümer einer Miet- oder Genossenschaftswohnung oder einer selbst genutzten Wohnung sein. Das Förderobjekt muss in Mecklenburg-Vorpommern belegen sein. Besondere Anforderungen an die Antragsberechtigung An die Antragsteller werden je nach Nutzung diese ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Baugrundstücks oder Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück sind. Bei einem Kauf reicht zur Antragstellung ein Nachweis darüber aus, dass der Kauf eines Grundstücks oder die Bestellung eines Erbbaurechts gesichert ist. Einkommensgrenzen Je nach Maßnahme darf das Gesamteinkommen aller zu einem Haushalt gehör...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.4 Höhe des Zuschussbetrags

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nicht an die KfW-Bank zurückgezahlt werden muss. Der Zuschussbetrag wird nach Abschluss des Vorhabens und nach erfolgreicher Überprüfung der Fördervoraussetzungen überwiesen. Die Zuschusshöhe setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher sowie fixen Pauschal...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5.3 Anforderungen an das Wohngebäude

Das Wohngebäude, an dem die Maßnahmen durchgeführt werden, muss im Eigentum von natürlichen Personen stehen. Weiterhin muss die Installation einer Photovoltaikanlage an dem Wohngebäude möglich sein. Handelt es sich bei dem Gebäude um ein 2- oder Mehrfamilienhaus, muss mindestens eine der Wohnungen durch den antragstellenden Eigentümer bewohnt werden (Erst-, Haupt- oder allei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 80.000 EUR je Wohnung gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Führt die Maßnahme zur Barrierefreiheit, werden 90.000 EUR je Wohnung finanziert (80 % der förderfähigen Kosten). Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit g...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist vor Baubeginn zur Prüfung der Förderungswürdigkeit bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung[1] anzumelden. Der Anmeldung sind ein Lageplan und Angaben über die vorgesehenen Wohnungseinheiten, die hinsichtlich Größe und Grundrissgestaltung bedarfsorientiert sein sollen, beizufügen. Neben der technischen Prüfung wird eine Bonitätsprüfung v...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4 KfW-Förderprogramm 442 – Solarstrom für Elektroautos (Zuschuss)

Ziel dieses Programms ist, die Bürger zur Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem stationären Solarstromspeicher im nicht öffentlichen Bereich von selbstgenutzten Wohngebäuden zu motivieren. Privatpersonen sollen eine eigene Ladeinfrastruktur im privaten Bereich schaffen, damit sie für die Ladung des...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.6 Kreditkonditionen

Die Mindestlaufzeit für ein Darlehen beträgt 4 Jahre. Für langfristige Darlehen stehen folgende Laufzeitvarianten zur Verfügung: bis zu 10 Jahre bei 1 bis höchstens 2 Tilgungsfreijahren mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, bis zu 20 Jahre bei 1 bis höchstens 3 Tilgungsfreijahren, bis zu 30 Jahre bei 1 bis höchstens 5 Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz wird für die ersten 10...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.3 Darlehenskonditionen

Folgende Darlehen und Zuschüsse werden gewährt:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.13.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Mieter einer Wohnung. Der Erstwohnsitz muss sich in Sachsen befinden. Eigentümer waren ebenfalls berechtigt, deren Kontingent ist aber bereits ausgeschöpft. Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft – Mieter können noch einen Zuschuss beantragen Die Mittel für Balkonkraftwerke für Eigentümer sind ausgeschöpft (Stand 6.11.2023), Miet...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.2 Das wird gefördert

Das Programm fördert Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, z. B. aus: Sonne Wind Biomasse Wasser Es wird aber vorausgesetzt, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien müssen die Programmvoraussetzungen des KfW-Programms 270 in der aktuellen Fassung erfüllen (siehe hierzu oben Kap....mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1 Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau

Dieses Programm dient der Förderung der Energieeffizienz im Mietwohnungsbau in Hessen. Mit dem Programm sollen Eigentümer und Investoren motiviert werden, in die nachhaltige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie in den Neubau von hocheffizienten Mietwohngebäuden unter Einbeziehung der entsprechenden Programme der KfW zu investieren. 2.7.1.1 Antragsberechtigung An...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 EUR pro Wohneinheit. Der Darlehensmindestbetrag beläuft sich auf 10.000 EUR. Konditionen Die Darlehen können mit folgenden Laufzeiten vereinbart werden: 10, 20 oder 30 Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei. Die jeweils aktuell geltenden Nominal- und Effektivzinssätze können im Internet unter www.ib-sachsen-a...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.3 Darlehenskonditionen

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist bei den zuständigen Bewilligungsstellen (Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg und Nürnberg[1]) einzureichen. In den Fällen, in denen eine Förderung nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch genommen wird, ist mit dem Förderantrag die Bestätigung eines...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2.3 Zuschusshöhe

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.2 Das wird gefördert

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie energetische Sanierungen. Bei energetischen Maßnahmen sind grundsätzlich die baulichen Vorschriften des GEG in der zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der NRW.BANK gültigen Fassung zu beachten. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Fenster, Wärmedämmung), Erneuerung von Heizungsanlagen ode...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4.2 Darlehenskonditionen

Die Förderung erfolgt über ein durch die L-Bank ausgegebenes zinsverbilligtes Darlehen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.2 Das wird gefördert

Gefördert werden der Neubau oder Neubaukauf einer Immobilie, die die energetischen Mindeststandards einhält. Die Immobilie muss bei Jahresprimärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (H'T) die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 10 % unterschreiten; der Kauf einer Immobilie, die mindestens den Energiestandard Effizienzhaus SH 100 ei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5.7 Anforderungen an die Rechnungen

Um die Zuschüsse erhalten zu können, stellt die KfW-Förderbank besondere Anforderungen an die Rechnungen der an der Fertigstellung der Maßnahmen beteiligten Unternehmen. Folgendes ist hier unbedingt zu beachten: Die Anforderungen gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz zur Ausstellung von Rechnungen sind einzuhalten, z. B. Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.3 Darlehenskonditionen

Zinsbindungsfristen sind für 5, 10 oder 15 Jahre möglich bei einem Tilgungssatz von 2 % oder 3 % bzw. 1 % und 2 % bei 15 Jahren Zinsbindung p. a. Bereitstellungszinsen werden ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage mit 3 % pro Jahr erhoben. Auszahlung bei Neubau: 50 % bei Baubeginn und 50 % bei Fertigstellung des Rohbaus. Auszahlung bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kau...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Anforderungen an das Förderobjekt Die vorgenommenen Modernisierungen müssen den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) entsprechen. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Die geförderten Wohnungen müssen im Sinne der Technischen Baubestimmungen (BremLTB) barrierefrei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.3 Darlehenskonditionen

Das Förderdarlehen umfasst bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der ergänzenden Zuschüsse beträgt: 300 EUR je m2 Wohnfläche als Basiszuschuss, 200 EUR je m2 Wohnfläche als ergänzender Zuschuss für besonders nachhaltige Vorhaben. Als ein besonderes Vorhaben werden Maßnahmen angesehen, die die Faktoren Ökonomie, Ökologie, technische Qualität und soziokulturelle Ansp...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.3 Darlehenskonditionen

Die Darlehenslaufzeiten können bis zu 20 Jahre betragen. In der Regel wird ein tilgungsfreies Jahr vereinbart. Der Darlehenszinssatz beträgt 2 % und wird die ersten 15 Jahre festgeschrieben. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Das gewährte Darlehen ist innerhalb von 12 Monaten abzurufen. Nach Ablauf von 12 Monaten werden auf den noch nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetr...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.1 Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Seit dem 1.1.2024 besteht eine weitere Bundesförderung, mit der im Schwerpunkt der Austausch von Heizungsanlagen gefördert werden soll. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um ein Zuschussprogramm. Werden die Voraussetzungen erfüllt, müssen die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden. Hier die wichtigsten Eckpunkte der sog. Heizungsförderung im Schnellüberblick.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1 Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie

Dieses Programm soll nicht nur den Wohnungsbau fördern, sondern auch energetische Sanierungsvorhaben. Dies gilt besonders für energieeffiziente oder nachhaltige Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus 55 und 40. Das Programm gewährt flankierend zu den Darlehen (oder bislang gewährten Zuschüssen) aus der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" der KfW zusätzlich eine Förd...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1 Das wird gefördert

Das Programm fördert ausschließlich Maßnahmen zur Sanierung von bereits bestehenden Wohngebäuden. Die Maßnahmen müssen dabei unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen (siehe hierzu Kap. Bestandsgebäude). Dabei sind die Anforderungen des geltenden GEG einzuhalten, sofern in der Richtlinie[1] und deren technischen Mindestanforderungen...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.4 Antragstellung

Das Antragsformular kann auf der Webseite der ISB abgerufen werden (www.isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/505/Antrag.pdf). Der ausgefüllte Antrag ist neben weiteren Unterlagen bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnobjekt belegen ist. Die zuständige Behörde erteilt eine Förderbe...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.7 Zinsen

Der Zinssatz für dieses Programm orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Er wird am Tag der Zusage festgesetzt. Grundsätzlich gilt am Tag der Zusage der für die KfW gültige Produktzinssatz. Ist der Zinssatz am Tag des Antragseingangs bei der KfW günstiger, wird dieser Produktzinssatz angewandt. Die aktuellen Zinskonditionen (Soll- und Effektivzinssätze gemäß ge...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1 Förderungen des Bundes über die KfW-Bank

Aus der Vielzahl der Förderprogramme des Bundes und der KfW-Bank sind 3 Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohnobjekten von großer Bedeutung: Programme des Bundes BEG Effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (Zuschuss und Darlehensprogramm) – BEG EM BEG Wohngebäude-Kredit (Darlehensprogramm) – BEG WG 261 Erneuerbare Energien nutzen (Darlehensprogramm) – Erneuerbare E...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.3 Darlehenskonditionen

Die Förderung erfolgt durch eine Zinsverbilligung der KfW-Darlehen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.2 Das wird gefördert

Gefördert werden u. a. Modernisierungsmaßnahmen mit folgenden Zielen:[1] nachhaltige Einsparung von Endenergie (energetische Modernisierung), nachhaltige Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie, nachhaltige Reduzierung des Wasserverbrauchs, nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung oder dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, bauliche Maßnahmen, di...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2.3 Antragstellung

Der Förderantrag ist bei der Bayern Labo einzureichen. Sie ist vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Verwendung eines Antragsformblatts [1] mit den dort bezeichneten Unterlagen (z. B. Plangrundlagen, Erläuterungen, Kosten- und Finanzierungsplan) vorzunehmen. Zeitliche Begrenzung! Dieses Programm soll am 31.12.2024 auslaufen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1.3 Förderung von Eigenleistungen

Erbringt der Antragsteller Eigenleistungen, werden nur die Materialkosten gefördert, die mit der energetischen Maßnahme in Zusammenhang stehen. Hier ist erforderlich, dass der Energieeffizienz-Experte mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) neben der fachgerechten Durchführung auch den Einsatz bzw. die Kosten des Materials bestätigt. Eigenleistungen eines Unternehmers We...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.9 Antragstellung

Kredite aus diesem Programm müssen über Banken und Sparkassen oder Versicherungen beantragt werden. Der Antragsteller kann selbst auswählen, welchen Finanzierungspartner er wählt. Voraussetzungen Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW-Förderbank gestellt werden. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags bei der KfW-Förder...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden insbesondere folgende Modernisierungsmaßnahmen: Ermöglichung eines barrierefreien Wohnens, nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser, nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts einer Wohnung, dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, Verbesserung der Wärmedäm...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.1.3 Diese Zuschüsse werden gewährt

Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welcher Höhe die Zuschüsse ab 2024 gewährt werden:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.2 Das wird gefördert

Folgende Maßnahmen an einem in Berlin belegenen Gebäude werden über dieses Programm gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik (u. a. Wärmepumpe) einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen, Einsatz von erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik, ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.5 Rahmenbedingungen und Laufzeiten

Die Auszahlung des Kreditbetrags erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. Der gewährte Kreditbetrag kann in einer Summe oder auch in Teilen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Zusage. Diese Abruffrist kann für noch nicht ausgezahlte Beträge um maximal 24 Monate verlängert werden. Allerdings wird für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag, beginne...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden 4 unterschiedliche Maßnahmen: der Neubau einer Wohnung, der Erwerb einer vorhandenen Wohnung, Modernisierungsmaßnahmen und energetische Modernisierungen. Zu den geförderten Modernisierungsmaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältn...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.2 Das wird gefördert

Gefördert werden der Kauf und die Installation einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW inklusive des Anschlusses an das Stromnetz, der Kauf und die Installation eines Batteriespeichers, wenn der Kauf im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage steht und der Kauf und die Installation von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der In...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die eine der Wohneinheiten selbst bewohnt und ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt hat. Überlässt der Antragstellende die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § 15 AO, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert. Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als Ganzes. Einzelne WEG...mehr