Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / cc) Führt die Einbringung von Immobilien zu neuem AfA-Potential?

Im Wege einer verdeckten Einlage (d.h. unentgeltlich) auf die Gesellschaft übertragene Immobilien sind in der Bilanz der Gesellschaft im Grundsatz mit dem Teilwert anzusetzen, im Fall einer Anschaffung oder Herstellung innerhalb der letzten drei Jahre hingegen mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Der maßgebliche Einlagewert ist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Besonderheiten bei steuerbefreiten Einheiten

Rz. 41 [Autor/Stand] Eine Hauptveranlagung ist nur für solche wirtschaftlichen Einheiten durchzuführen, bei denen sich eine steuerliche Auswirkung ergibt. Ist beispielsweise ein Grundstück vollständig von der Steuer befreit, ist bereits keine Feststellung des Grundsteuerwerts durchzuführen, weil die Feststellung nicht für die Besteuerung von Bedeutung ist (§ 219 Abs. 3 BewG)...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.4 Steuerrelevante Verhältnisse (Abs. 1b)

Rz. 13a Abs. 1b enthält die Verpflichtung über die Erteilung weiterer Auskünfte an die Finanzverwaltung über für die Besteuerung erhebliche rechtliche und tatsächliche Verhältnisse. Hierfür stehen Fragebögen zur Verfügung, u. a. der Fragebogen zur "Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)"...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Anzeigepflichten für zwei verschiedene Bereiche, besteht also aus zwei Teilen. Zum einen betreffen die Anzeigepflichten die Eröffnung bzw. Aufnahme sowie die Verlegung oder Aufgabe von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit im Inland (Abs. 1). Zum anderen ford...mehr

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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Kommentar Die Finanzverwaltung verkürzt die steuerlich zugrunde zu legende Nutzungsdauer von Computern und Software. Anstatt bisher 3 Jahren gilt künftig eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Abschreibung von Computerhardware und -software Sowohl die Computerhardware als auch die erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware unterliegen einem schnellen technischen Wandel. Und offe...mehr

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Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 4 Umsatzsteueränderungen im europäischen Ausland

Belgien In der Zeit vom 1.1.201 bis 31.12.2022 gilt der ermäßigte Steuersatz von 6 % für Abbruch- und Wiederaufbauarbeiten auf Wohngebäuden mit einer Wohnfläche von höchstens 200 m². Der ermäßigte Steuersatz von 6 % für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Gesichtsmasken gem. CN-Codes 4818 90 10 00, 4818 90 90 00, 6307 90 98 10, 6307 90 98 91, ...mehr

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Löschung einer liquidierten (aufgelösten) GmbH aus dem Handelsregister

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister nach Beendigung der Liquidation darf auch dann erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt noch Veranlagungsarbeiten durchführt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das sogenannte Sperrjahr abgelaufen ist und das Finanzamt auf Nachfrage des Registergerichts nicht konkret erklären kann, wann die Veranlagungsarbeiten abge...mehr

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Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des steuerlichen Kindergeldes

Leitsatz 1. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG räumt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur die Befugnis ein, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Entscheidung über den Anspruch auf Kindergeld für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigten abweichend von den Vorschriften der AO über die örtliche Zuständigkeit von Finanzbehörden einer anderen Familienkasse...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2.2 Steuerliche Auswirkungen auf das Betriebsvermögen der GmbH

Hinsichtlich des Betriebsvermögens ergeben sich folgende Auswirkungen: Aufgrund des Kombinationsmodells entfällt im Jahr 2021 in der Steuerbilanz die gebildete Pensionsrückstellung. Hierdurch entsteht ein Gewinn i. H. v. 100.000 EUR. Die Zahlungen an den Pensionsfonds i. H. v. 100.000 EUR stellen grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Da die GmbH jedoch einen Antrag auf Verteilun...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.3.1 Auswirkungen auf den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Auslagerung der Direktzusage auf einen Pensionsfonds wird durch die Vorschriften der §§ 3 Nr. 66 und 4e Abs. 3 EStG steuerrechtlich flankiert.[1] Grundsätzlich führt die Übertragung der Zusage in Abhängigkeit mit der steuerlichen Behandlung beim Arbeitgeber zu einer Steuerbefreiung auf der Seite des Arbeitnehmers. Betrachtet man allerdings die Steuerbefreiungsvorschrift ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / Zusammenfassung

Überblick Die Bilanzberührung von Pensionsverpflichtungen entwickelt sich in den Unternehmen in den letzten Jahren immer mehr zu einem zentralen Thema der steuerlichen Beratung. Sowohl bei großen DAX-Unternehmen als auch im Mittelstand und bei kleinen Unternehmen treten immer wieder Situationen auf, in denen die finanziellen Risiken aus den gegebenen Versorgungszusagen herau...mehr

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Verschonung von Betriebsvermögen

Leitsatz 1. Der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann innerhalb des Zehnjahreszeitraums nur für den ersten Erwerb berücksichtigt werden. 2. Der Abzugsbetrag wird "berücksichtigt", auch wenn er infolge Abschmelzung 0 EUR betragen hat. Normenkette § 13a Abs. 2, § 13b Abs. 4 ErbStG a.F. Sachverhalt X trat auf den 31.12.2012 eine Beteiligung an der Y ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3 Contractual Trust Arrangement (CTA)

Im Rahmen des CTA-Modells überträgt der Arbeitgeber (Trägerunternehmen) Teile seines Betriebsvermögens im Rahmen eines Verwaltungstreuhandvertrags auf einen Treuhänder (Trust). Der Treuhänder verpflichtet sich, das Treuhandvermögen nach bestimmten Anlagegrundsätzen zu verwalten oder verwalten zu lassen. Der Arbeitgeber bleibt wirtschaftlicher Eigentümer[1] der übertragenen V...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz 1. Eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebskapitalgesellschaft faktisch beherrscht. Dazu ist eine Einwirkung des Erblassers oder Schenkers mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts auf die zur Beherrschung führenden Stimmrechte notwendig. Ein Einfluss n...mehr

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Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S.d. § 21 Abs. 2 EStG: Vorrang des örtlichen Mietspiegels

Leitsatz 1. Die ortsübliche Marktmiete ist grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen. 2. Kann ein Mietspiegel nicht zugrunde gelegt werden oder ist er nicht vorhanden, kann die ortsübliche Marktmiete z.B. mit Hilfe eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen i.S. des § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB, durch die Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.1 Allgemeines

Rz. 46 Steuerbegünstigt sind bis Vz 2006 Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke. Gem. § 48 Abs. 1 EStDV gelten für diese Begriffe §§ 51-68 AO. Zu unterscheiden sind zwei Gruppen: die mildtätigen, kirchlichen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecke (Rz. 41ff.), di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.1 Inhalt der Zuwendungsbestätigung

Rz. 165 Die Zuwendungsbestätigung muss nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt werden. Das BMF veröffentlicht regelmäßig Muster der Zuwendungsbestätigungen , für Vordrucke, die zu verwenden sind. Die Vordrucke sind verbindliche Muster, die vom Zuwendungsempfänger übernommen und selbst hergestellt werden können. Die Finanzverwaltung lässt es zu, mehrere steuerbegünstigt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Geltungsbereich

Rz. 17 § 10b EStG gilt für alle unbeschränkt und beschr. ESt-Stpfl., da § 50 Abs. 1 S. 3 EStG die Anwendbarkeit des § 10b EStG für beschr. Stpfl. nicht ausschließt. Rz. 18 Für KSt-Stpfl. enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 S. 3 KStG eine entsprechende Regelung, die ab Vz 2007 durch G. v. 15.10.2007 den Änderungen des § 10b EStG entsprechend angepasst worden ist. Die Rege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Zuwendungen

Rz. 27 Zuwendungen sind Ausgaben, auch wenn letzterer Begriff durch den der Zuwendungen ersetzt worden ist. Eine sachliche Änderung ist hierdurch aber nicht eingetreten. Eine gesetzliche Definition der Ausgaben findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen gem. § 8 Abs. 1 EStG im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.2.1 Einzelfragen

Rz. 17a Gem. § 45d Abs. 1 S. 2 EStG sind bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag die Daten beider Ehegatten zu übermitteln. Wenn für Ehegatten ein Gemeinschaftskonto sowie jeweils auch ein Einzelkonto geführt werden und ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag erteilt worden ist, ist entgegen der alten Ansicht nur noch eine Meldung zu übermitteln. Das bedeutet, dass di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 § 45d EStG wurde durch G. v. 9.11.1992[1] in das EStG eingefügt. Die Vorschrift soll verhindern, dass das i. H. d. Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG bestehende Freistellungsvolumen von 801 EUR für Alleinstehende bzw. von 1.602 EUR bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten durch die entsprechende Erteilung von Freistellungsaufträgen i. S. v. § 44...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.3.1 Allgemein

Rz. 17j Führt die Einreichung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung einer natürlichen Person gem. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG zur Abstandnahme vom Steuerabzug gem. § 44a Abs. 1, 4b oder 10 EStG (§ 44a EStG Rz. 44ff., 91g und 124ff.) oder zur Erstattung einbehaltener KapESt gem. § 44b Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 44b EStG Rz. 74ff.), so sind die von der KapESt befreiten Kapital...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Meldefrist

Rz. 18f Für die Meldung von Kapitalerträgen, die bis zum 31.12.2016 zugeflossen sind, gilt nach § 45d Abs. 1 S. 1 EStG i. d. F. bis zum 31.12.2016 als Meldetermin der 1. März des Folgejahres. Der Meldetermin 1. März gilt damit letztmalig im Jahr 2017. Infolge der Änderungen des § 45d EStG und der grundlegenden Regelung von Drittübermittlungspflichten in § 93c AO zum 1.1.201...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.3.2 Einzelfragen

Rz. 17l Ein Aufteilungsverhältnis zwischen Eheleuten bei einer gemeinschaftlich erteilten NV-Bescheinigung ist nicht zu beachten. Soweit zusammen veranlagte Ehegatten eine gemeinsame NV-Bescheinigung einreichen, ist der auf Grundlage dieser Bescheinigung freigestellte Betrag in einer Summe zu melden.[1] Rz. 17m Für einen Übergangszeitraum (bis Ende 2014) hatte die Finanzverwa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Grundlegende Neufassung ab 2017

Rz. 13a Rechtslage ab 1.1.2017: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] wird m. W. v. 1.1.2017 in § 93c AO erstmals eine grundlegende Norm für "Drittübermittlungspflichten" eingefügt, die sich auf Fallgestaltungen bezieht, in denen ein Dritter (etwa ein Kreditinstitut) aufgrund gesetzlicher Regelung zur Übermittlung von Daten (etwa des K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.1 Personalien des Auftraggebers (Nr. 1 und 2)

Rz. 14 Neben dem Vor- und Zunamen (ggf. auch dem abweichenden Geburtsnamen) und der Anschrift desjenigen, der den Freistellungsauftrag erteilt hat, ist auch dessen Geburtsdatum anzugeben, damit eine einwandfreie Identifizierung möglich ist. Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten sind die Daten beider Ehegatten mitzuteilen. Rz. 14a Für nach dem 1.1.2013 zufli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6 Automatisierter Datenabruf für steuerliche Zwecke

Rz. 30 Im Anschluss an die am 31.3.2005 abgelaufene Abgabefrist für strafbefreiende Erklärungen zur Erlangung der Steueramnestie haben nach § 93b Abs. 1 AO i. d. F. des Gesetzes v. 23.12.2003[1] die Kreditinstitute die Datei der Konto- und Depotstammdaten nach § 24c Abs. 1 KWG (Rz. 27) nicht nur für Zwecke der Finanzaufsicht, sondern mit Wirkung ab 1.4.2005 auch für steuerli...mehr

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Werbungskosten-ABC (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Überblick Aufwendungen für vermietete Immobilien, die vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden, bedeuten für den Steuerzahler bares Geld, denn sie mindern die Einkommensteuerschuld. Damit Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung keine Werbungskosten vergessen und auch das Finanzamt besser überzeugen können, sind nachfolgend die wichtigsten Werbungskosten bei den Einkü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3 Maßgebliche Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung

Rz. 9c Die Finanzverwaltung hat sich mit BMF-Schreiben v. 3.4.2017 zu "Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der KapEst nach § 36a EStG“ geäußert[1], das durch das BMF-Schreiben v. 20.2.2018 [2] ergänzt wurde. Im Vorfeld zu § 36a EStG hatte sich die Finanzverwaltung bereits zur "Wirtschaftlichen Zurechnung bei Wertpapiergeschäften"[3] geäußert. Mit BMF-Schreibe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.7.3 Gegenläufige Ansprüche

Rz. 47 Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind gegenläufige Ansprüche solche Ansprüche aus Rechtsgeschäften, deren Wert sich beim Absinken des Werts der Anteile oder Genussscheine typischerweise erhöht oder umgekehrt beim Steigen des Werts der Anteile oder Genussscheine typischerweise sinkt.[1] Rz. 48 Die Finanzverwaltung zählt im Anwendungsschreiben zu § 36a EStG folgende ...mehr

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Zuständiges Finanzamt für Bescheinigungen in Organschaftsfällen (zu § 13b UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 13b.3, 13b.3a, 13b.7b sowie Abschn. 18.16 UStAE . Die Finanzverwaltung regelt und ergänzt entsprechend den UStAE um Hinweise zur Frage, welches Finanzamt in Organschaftsfällen für die Erteilung von Bescheinigungen zuständig ist. Grundsätzlich ist nach § 21 AO das für die Besteuerung der Umsätze zuständige Finanzamt auch für di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3.3.1 Allgemein

Rz. 70 In § 36a Abs. 5 Nr. 2 Halbs. 2 EStG wird § 36a Abs. 2 S. 2 EStG für entsprechend anwendbar erklärt, d. h.die FIFO-Methode ist grundsätzlich auch für die Berechnung der Jahresfrist anwendbar.[1] Rz. 71 Von diesem Grundsatz ordnet die Finanzverwaltung im Anwendungsschreiben zu § 36a EStG jedoch Ausnahmen an. Danach ist die FIFO-Methode – entgegen der Rz. 97-99 des Anwend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 4 Keine Anwendbarkeit im KapESt-Abzugsverfahren

Rz. 10 § 36a EStG ist nach Ansicht der Finanzverwaltung im Steuerabzugsverfahren der KapESt nach §§ 43ff. EStG und bei der Bescheinigung der KapESt nach § 45a Abs. 2 bis 7 EStG zu Recht nicht anzuwenden.[1] Soweit ersichtlich wird diese Ansicht von der Literatur uneingeschränkt geteilt.[2] Das § 36a EStG im KapESt-Abzugsverfahren nicht anwendbar ist, ergibt sich schon daraus...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / Zusammenfassung

Überblick Steuerzahlern steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Dieser anerkannte Grundsatz gilt auch für Mietverträge zwischen Angehörigen. Dennoch nehmen die Finanzämter Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen besonders kritisch unter die Lupe, insbesondere bei der verbilligten Vermietung.[1] Wer sich jedoch an di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2.2.2 Zufluss von Kapitalerträgen vor dem 1.1.2016

Rz. 9 § 36a EStG ist auf zugeflossene Kapitalerträge vor dem 1.1.2016 nach § 52 Abs. 35c S. 1 EStG nicht anwendbar. Rz. 9a Nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt unter bestimmten Voraussetzungen aber ein Missbrauch von Steuergestaltungen nach § 42 AO vor.[1] Das ergibt sich daraus, dass die Finanzverwaltung aufgrund des § 36a Abs. 7 AO, wonach § 42 AO "unberührt bleibt" selb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.7.2 Generell fehlendes Wertänderungsrisiko

Rz. 43 Ist durch eine bestimmte Sachverhalts- bzw. Vertragskonstellation ein Wertänderungsrisiko gänzlich ausgeschlossen, so kann die Voraussetzung des § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 3 EStG nicht erfüllt werden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt in folgenden Fallkonstellation generell kein Wertänderungsrisiko vor[1]: Wertpapierdarlehen i. S. d. § 607 BGB bzw. W...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 5 Die ortsübliche Miete

Die entscheidende Frage bei einer verbilligten Vermietung lautet: Was ist die ortsübliche Miete? Die Antwort der Finanzverwaltung ist etwas lapidar[1]: "Es ist von der ortsüblichen Marktmiete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung auszugehen. Die ortsübliche Marktmiete umfasst die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Zweiten Berechnungsverordnung umlag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 12 Feststellungslast

Rz. 79 Nach dem Anwendungsschreiben zu § 36a EStG muss der Stpfl. in der ESt- oder KSt-Erklärung angeben, ob die erweiterten Voraussetzungen für eine Anrechnung der KapESt nach § 36a EStG vorliegen.[1] Rz. 80 Die Finanzverwaltung geht dabei grundsätzlich von der Richtigkeit der Eigenerklärung aus, behält sich jedoch für "begründete Einzelfälle" oder bei Stichprobenprüfungen d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.5 Keine Verpflichtung zur Vergütung der Kapitalerträge gegenüber anderen Personen (§ 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 28 Zudem darf der Stpfl. nach § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG hinsichtlich der den Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteilen oder Genussscheinen nicht verpflichtet sein, die Kapitalerträge ganz oder überwiegend, unmittelbar oder mittelbar anderen Personen zu vergüten. Rz. 29 Nach der Entwurfsbegründung darf der Stpfl. nicht aufgrund von Rechtsgeschäften verpflichtet sein, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.6.4 Berechnung der Haltedauer

Rz. 39 Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind für die Berechnung der Haltedauer ausschließlich die Tage einzubeziehen, an denen während des gesamten Kalendertags das wirtschaftliche Eigentum bestand.[1] Dazu zählen daher nicht der Tag des Erwerbs bzw. des Verlustes des wirtschaftlichen Eigentums. Rz. 40 § 108 Abs. 3 AO ist anzuwenden, d. h. fällt das Ende einer Frist auf eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3.3.2 Verhältnis der FIFO-Methode zum Mindestwertänderungsrisiko

Rz. 75 Die Finanzverwaltung äußert sich in Rz. 101-102 des Anwendungsschreibens zu § 36a EStG ausführlich zum Verhältnis der FIFO-Methode zum Mindestwertänderungsrisiko. Dies betrifft den Fall, dass der Stpfl. sowohl Alt-Anteile (bereits seit mindestens einem Jahr von dem Stpfl. ununterbrochen gehalten) als auch Anteile besitzt, die innerhalb der Jahresfrist erworben wurden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.6.2 Fälligkeit der Kapitalerträge

Rz. 34 Bei der "Fälligkeit der Kapitalerträge" ist bei Aktien auf den Gewinnverteilungsbeschluss der Hauptversammlung und bei Genussscheinen auf die Emissionsbedingungen abzustellen. Dabei gilt – vorbehaltlich spezieller Regelungen – in entsprechender Anwendung von § 44 Abs. 2 S. 2 EStG der Tag nach der Beschlussfassung als Tag der Fälligkeit, wenn trotz Beschluss der Hauptv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.7.4 Berechnungsmethode

Rz. 50 Zur Berechnungsmethode hat sich die Finanzverwaltung in Rz. 23 bis 40, zu alternativen Berechnungsmethoden in Rz. 41ff. des Anwendungsschreibens zu § 36a EStG umfassend geäußert.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.6 Fristen für Anzeige, Anmeldung und Zahlung (Abs. 4 S. 2)

Rz. 62 Nach mittlerweile überholter Ansicht der Finanzverwaltung war die Anzeige an das FA unverzüglich nach Ablauf des Kj. abzugeben.[1] Nach der Einfügung einer Frist in § 36a Abs. 4 S. 2 EStG müssen Anzeige, Anmeldung und Entrichtung bei Stpfl., die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, bis zum 10. Tag des auf den Ablauf des Wirtschaftsjahrs folgenden Mo...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 7 Änderung bestehender Mietverhältnisse

Kappungsgrenze gilt nicht In den Fällen, in denen die erzielte Miete unter der 50-%-Grenze liegt, sollte die Miete unverzüglich angepasst werden. Nach § 558 Abs. 3 BGB darf die Miete grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % erhöht werden. Das könnte bei einer sehr billigen Wohnung dazu führen, dass die Miete nicht so erhöht werden darf, dass die 50 %-Grenze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3.3 Inhalt der Anzeige

Rz. 58 Die Finanzverwaltung verlangt für die Anzeige insbesondere folgende Angaben [1] Steuernummer sowie (sofern vorhanden) steuerliche Identifikationsnummer, Name und Anschrift des Stpfl., Bezeichnung der Wertpapiere einschließlich Wertpapierkennnummer der Wertpapiere, bei deren Erträgen die erweiterten Anrechnungsvoraussetzungen nach § 36a EStG fehlen, Höhe der Gewinnausschütt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 7.2 § 36a EStG und im Privatvermögen erzielte Kapitaleinkünfte

Rz. 19 § 36a EStG ist bei natürlichen Personen, die in ihrem Privatvermögen Kapitaleinkünfte erzielen, nicht anwendbar.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung gilt dies sogar für die Ausnahmefälle, dass eine Anrechnung im Rahmen der Veranlagung (Wahlveranlagung oder Günstigerprüfung) begehrt wird oder dass vom Steuerabzug Abstand genommen oder der Steuerabzug erstattet wurde. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.2.2 Maßgeblicher Zeitraum

Rz. 66 Da § 36a Abs. 5 Nr. 1 EStG auf den Vz abstellt, ist das Kj. für die Berechnung der Grenzemaßgebend. Die Finanzverwaltung gewährt jedoch eine Nichtbeanstandungsregelung, wonach bilanzierende Stpfl. stattdessen auf das Wirtschaftsjahr und Investmentfonds auf das Geschäftsjahr abstellen können.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.2.3 Hintergrund der Vorschrift

Rz. 67 Hintergrund der 20.000 EUR-Grenze ist ausweislich der Gesetzesbegründung, dass sich der administrative und finanzielle Aufwand für eine Steuerumgehungsgestaltung nur bei entsprechend großer Steuerersparnis rechnen soll.[1] Weiter sollen auch Kleinanleger nicht mit dem Nachweis der Einhaltung der Mindesthaltedauer belastet werden.[2] Zudem wird in der Gesetzesbegründun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3.2 Berechnung der Frist

Rz. 69 Fristbeginn ist gem. § 36 Abs. 1 S. 1 EStG der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums. Nach Ansicht der Finanzverwaltung beenden "zwischenzeitliche (temporäre) Übertragungen des wirtschaftlichen Eigentums (z. B. durch Wertpapierdarlehen oder Wertpapierpensionsvertrag)" jedoch die Haltedauer und führen zu einem Neubeginn der Jahresfrist nach § 36a Abs. 5 Nr. 2 EStG.[1]mehr