Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Zielsetzung und Hintergründe der Taxonomie

Tz. 47 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Europäische Kommission hat im Zuge ihrer klimapolitischen Positionierung infolge des Pariser Klimaabkommens im Dezember 2019 den European Green Deal vorgestellt. Mit dem Green Deal rief die Kommission das Ziel aus, bis 2050 in der Europäischen Union die Nettoemissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und damit klimaneutral zu we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteermittlung

Rn. 34 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einkünfteermittlung erfolgt grds nach §§ 4ff EStG. Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG findet richtigerweise trotz fehlenden Verweises in § 49 Abs 1 Nr 1 EStG Anwendung, da es sich bei § 13a EStG um eine Sondernorm der Ermittlung von Einkünften der LuF handelt, deren Anwendung weder in § 49 EStG noch in § 50 ES...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.1 Land- und Forstwirtschaft, Nr. 1

Rz. 58 Die Einkünfte eines Stpfl., der im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, sind inländische Einkünfte, wenn die Land- und Forstwirtschaft im Inland betrieben wird. Das ist der Fall, wenn der Grund und Boden im Inland belegen ist (§ 34d EStG Rz. 5). Auf das Vorliegen einer Betriebsstätte nach § 12 AO bzw. den Ort der Geschäftsleitung des land- und forst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 11 Besteuerungsrecht Deutschlands

Rz. 237 Bei dem Übernahmeergebnis handelt es sich um einen Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft. Das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich dieses Übernahmeergebnisses hängt zum einen davon ab, ob der Anteilseigner insoweit der unbeschränkten bzw. beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bei Bestehen eines Auslandsbezugs mu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Tarifliche ESt und Mindeststeuer

Rz. 78 Die tarifliche ESt wird bei beschr. Stpfl. zwingend nach § 32a Abs. 1 EStG, d. h. nach der Grundtabelle, ermittelt. Das gilt auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Eine Anwendung der Splittingtabelle erfolgt in keinem Fall. Auch die Erweiterung der Möglichkeit der Splittingbesteuerung nach § 32a Abs. 6 EStG ist gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG ausgeschlossen. Rz. 79...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 6 Abschreibungsbemessungsgrundlage bei Aufstockung (§ 4 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 111 § 4 Abs. 3 UmwStG regelt die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen in Fällen, in denen die Buchwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nach § 3 UmwStG aufgestockt wurden. Zu bemessen sind die Abschreibungen beim übernehmenden Rechtsträger in den Fällen des § 7 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 EStG nach der bisherig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.1.2 Unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 39 Die Rspr.[1] hat für bebaute und unbebaute Grundstücke[2] bisweilen eine sachliche Verflechtung angenommen: wenn das überlassene Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten ist, insbesondere wenn aufstehende Baulichkeiten für Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet sind (zu denken ist hierbei insbesondere an Fabrikationsgrundstücke) wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.1 Allgemeines

Rz. 26 Bei dem übernehmenden Rechtsträger setzt sich das Übernahmeergebnis aus den Einkünften nach § 7 UmwStG und aus dem Übernahmegewinn bzw. -verlust nach den §§ 4 Abs. 4ff., 5 UmwStG zusammen. Es unterliegt bei der übernehmenden Personengesellschaft bzw. natürlichen Person nur dann der GewSt, wenn der übernehmende Rechtsträger selbst gewerbesteuerpflichtig ist oder durch ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.2 Anwendungsbereich

Rz. 74 § 18 Abs. 3 UmwStG erfasst die Verschmelzung und die Spaltung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person sowie den Formwechsel.[1] Gleiches gilt, wenn das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger zu einem Betriebsvermögen wird, das der Land- und Forstwirtschaft oder der selbstständigen Arbeit zuzurec...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.6 Umfang des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Rz. 117 Wird der Betrieb der Personengesellschaft oder der natürlichen Person binnen 5 Jahren veräußert oder aufgegeben, unterliegt ein sich daraus ergebender Veräußerungs- oder Aufgabegewinn der GewSt. Entsprechendes gilt für die Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils. In diesen Fällen wird nicht der Übernahmegewinn rückwirkend besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.5.1 Allgemeines

Rz. 37 Das Übernahmeergebnis des übernehmenden Rechtsträgers setzt sich zusammen aus den Einkünften i. S. d. § 7 UmwStG und aus dem Übernahmegewinn bzw. -verlust i. S. d. §§ 4 Abs. 4ff., 5 UmwStG. § 7 UmwStG ist sowohl auf die Anteilseigner anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn bzw. -verlust zu ermitteln ist, als auch auf die Anteilseigner, für die dies nicht erforderlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.2 Betriebsaufgabe

Rz. 94 Die Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe bestimmen sich nach den allgemeinen Grundsätzen zu § 16 EStG. [1] Die Betriebsaufgabe erfordert eine Willensentscheidung oder Handlung des Stpfl., die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen. Eine Betriebsaufgabe im Ganzen setzt voraus, dass alle w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.1 Betriebsveräußerung

Rz. 80 Die Veräußerung des Betriebs der Personengesellschaft oder natürlichen Person liegt vor, wenn dieser mit seinen wesentlichen Grundlagen entgeltlich in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass er als geschäftlicher Organismus weitergeführt werden kann.[1] Maßgebend sind die zu § 16 EStG entwickelten Grundsätze.[2] Ob die Veräußerung freiwillig oder aufgrund e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Besondere Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 S. 2 AO

Rz. 42 Aufgrund der Änderung durch das 2. AOÄndG[1] sind Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 und § 43 Abs. 5 EStG sind bei der Entscheidung über die maßgebliche Karenzzeit[2] nicht zu berücksichtigen. Dies dient der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und orientiert sich an § 2 Abs. 5b EStG. Die Änderung gilt in allen Fällen, in denen die Zinsen nach dem 21.7.2022 festgese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3 Zinslauf (Abs. 2)

Rz. 35 Als Zeit der Verzinsung ist in § 233a Abs. 2 AO der Zinslauf geregelt. Für die Fälle der Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung oder der Anrechnung enthält Abs. 5 eine besondere Beschreibung des Unterschiedsbetrags sowie zusätzliche Korrekturregeln, damit in diesen Fällen die nach Änderung gültigen Zinsen im Zinsbescheid ausgewiesen werden (Sollzinsen). Die Abr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.3 Begrenzung des Unterschiedsbetrags bei Erstattungen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 94 Ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag (Mindersoll), da die anzurechnenden Beträge höher als die festgesetzte Steuer liegen, so wird der zu verzinsende Betrag möglicherweise eingeschränkt. Zinsen sollen insoweit nicht festgesetzt und ausgezahlt werden, als die anzurechnenden Beträge nicht gezahlt worden sind. Da dies vor allem für die Vorauszahlungen gilt und di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4.1 Zinslauf nach Abs. 2a

Rz. 65 Nach § 233 Abs. 2a AO beginnt der Zinslauf, wenn die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses[1] oder auf einem rückwirkendem Ereignis nach § 10d Abs. 1 EStG beruht, 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten oder der Verlust entstanden ist. Die Regelung steht im Zusammenhang mit § 233a Abs....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Winzer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Winzer bzw. Weinbauer ist ein sehr vielseitiger Beruf, der sowohl landwirtschaftliche als auch gärtnerische Fähigkeiten erfordert. Der gesamte Produktionsprozess von der Kultivierung des Bodens, über das Setzen der Jungpflanzen bzw. Weinstöcke, die ständige Pflege einschließlich Schutz der Pflanzen und Bekämpfung von Schädlingen bis zur Weinlese, d. h. der Ernt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsbezogene Pro... / 3.3.4 nachhaltige Forstwirtschaft

Im Rahmen einer "nachhaltigen Forstwirtschaft" und Waldbewirtschaftung werden Wälder und Waldflächen in einem Umfang und auf eine Weise betreut und genutzt, die ihre Produktivität, biologische Vielfalt, Fähigkeit zur Erneuerung sowie Lebenskraft bewahrt. Zugleich bleibt ihre Fähigkeit erhalten, aktuell sowie zukünftig wichtige ökologische, ökonomische und soziale Anforderung...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsbezogene Pro... / 3.5.8 nachwachsende Rohstoffe

"Nachwachsende Rohstoffe" sind biobasierte Materialien, die land- und forstwirtschaftlich produziert werden und stofflich als Produkte oder energetisch als Bioenergie genutzt werden.[1] Dieser Begriff eignet sich bedingt für die Produktkommunikation und bedarf ergänzender Erläuterungen. Die Nachhaltigkeitswirkung von nachwachsenden Rostoffen hän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.3 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Rz. 171l Es ist nur noch die Übertragung folgender Wirtschaftsgüter begünstigt: Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft eine Tätigkeit i. S. d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG oder des § 18 Abs. 1 EStG ausübt, Betrieb oder Teilbetrieb, ein mindestens 50 % betragender Anteil an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Aushilfen in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40a Abs 3 EStG)

Rz. 225 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu den zu beachtenden gemeinsamen Voraussetzungen > Rz 166 ff und > Rz 173 ff. Rz. 226 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalbesteuerung mit dem besonders günstigen Steuersatz des § 40a Abs 3 EStG ist zur Wahrung einer zutreffenden Besteuerung nur in engen Grenzen zulässig. Dieser Steuersatz beträgt 5 % der BMG . Zur Rechtsentwicklung > Rz 3...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Gemeinsamkeiten bei der Pauschalierung von kurzfristig Beschäftigten (§ 40a Abs 1 EStG) und Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40a Abs 3 EStG)

Rz. 173 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ohne Bedeutung ist, ob der kurzfristig Beschäftigte oder die Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft noch Bezüge aus einem Dienstverhältnis zu einem anderen ArbG hat (> R 40a.1 Abs 1 Satz 3 LStR). Das kann ein Dienstverhältnis mit Regelbesteuerung im ELStAM-Verfahren, ein oder sogar mehrere weitere Dienstverhältnisse mit einer Pausch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Pauschalbesteuerung der Bezüge von Teilzeit- und Aushilfskräften (§ 40a EStG)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / Zusammenfassung

Begriff Das Einkommensteuergesetz unterscheidet bei den sog. Gewinneinkünften zwischen mehreren Einkunftsarten. Im Einzelnen handelt es sich um die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ­sowie die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen vor allem Freiberufler. Die Abgrenzung zwischen freiberuflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einfriedung und Einzäunung ... / 5.4 Brandenburg

In Brandenburg besteht wie in Berlin eine generelle Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt (vgl. oben Kap. 4.2). Außerdem besteht nach dem Nachbarrechtsgesetz eine Anzeigepflicht gegenüber dem Nachbarn, bevor eine Grundstückseinfriedung errichtet, beseitigt oder wesentlich geändert wird. Es gelten fo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 166 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ob der > Arbeitslohn von teilzeitbeschäftigten ArbN oder von geringfügig Beschäftigten steuerpflichtig ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Soweit der Arbeitslohn steuerpflichtig ist, bestehen Besonderheiten bei dessen Besteuerung. Bei diesen ArbN kann der ArbG den LSt-Abzug unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des ELStAM-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einfriedung und Einzäunung ... / 5.3 Berlin

In Berlin besteht eine generelle Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt (vgl. oben Kap. 4.2). Es gelten folgende Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes: Nachbarrechtsgesetz Berlin [1] § 21 Einfriedungspflicht Jeder Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlan...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 12.5 Begünstigtes Produktivvermögen

Begünstigt ist begünstigungsfähiges Produktivvermögen, soweit es sich nicht um schädliches Verwaltungsvermögen handelt (§ 13b Abs. 2 ErbStG). Begünstigungsfähig ist Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) beim Erwerb eines Gewerbebetriebs (§ 95 BewG), eines der Ausübung eines freien Berufes dienenden Vermögens (§ 96 BewG), eines Anteils an einer gewerblich oder freiberu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 12.2.1 Regelverschonung

Der Erwerb wird im Rahmen der Regelverschonung entlastet um einen Wertabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 i. V. m. § 13a Abs. 1 ErbStG) und einen gleitenden Abzugsbetrag von 150.000 EUR auf den verbleibenden Wert dieses Vermögens (§ 13a Abs. 2 ErbStG). Der Abzugsbetrag gilt für jeden Erwerber, steht aber für das gesamte innerhalb von 10 Jahren von derselben Person zugewendete Produ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung/Schenkungsteuer / 13 Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden, wird ein Wertabschlag von 10 % gewährt.[1] Hierbei kann es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie um zu Wohnzwecken vermietete Teile eines anderen bebauten Grundstücks handeln. Das begünstigte Objekt muss im Inland oder im EU- bzw. EWR-Raum belegen sein. Das Grundstück darf nicht zum begünstigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 8.5 Begünstigtes Produktivvermögen

Begünstigt ist begünstigungsfähiges Produktivvermögen, soweit es sich nicht um schädliches Verwaltungsvermögen handelt (§ 13b Abs. 2 ErbStG). Begünstigungsfähig ist Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) beim Erwerb eines Gewerbebetriebs (§ 95 BewG), eines der Ausübung eines freien Berufes dienenden Vermögens (§ 96 BewG), eines Anteils an einer gewerblich oder freiberu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 9 Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden, wird ein Wertabschlag von 10 % gewährt (§ 13d ErbStG; R E 13d ErbStR 2019; H E 13d ErbStH 2019). Hierbei kann es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus sowie die zu Wohnzwecken vermieteten Teile eines gemischt genutzten Grundstücks oder eines Geschäftsgrundstücks handeln. Das begünstigte Objekt muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 8.2.1 Regelverschonung

Der Erwerb wird im Rahmen der Regelverschonung entlastet um einen Wertabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 i. V. m. § 13a Abs. 1 ErbStG) und einen gleitenden Abzugsbetrag von 150.000 EUR auf den verbleibenden Wert dieses Vermögens (§ 13a Abs. 2 ErbStG). Der Abzugsbetrag gilt für jeden Erwerber, steht aber für das gesamte innerhalb von 10 Jahren von derselben Person zugewendete Produ...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4. Definition und Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst verschiedene Teile, die unterschiedlich zu bewerten sind. Nach § 160 Abs. 1 BewG sind zu unterscheiden: Der Wirtschaftsteil. Umfang des Wirtschaftsteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaftmehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1 Bewertung des Wirtschaftsteils

Bei der Bewertung des Wirtschaftsteils des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist der gemeine Wert zugrunde zu legen. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Grundsätzlich sind die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, die Nebenbetriebe sowie das Abbau-, Geringst- und Unland gesondert mit ihrem Wirtschaftswert nach § 163 BewG ...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.4 Der Liquidationswert

Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innerhalb von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert, ist für die wirtschaftliche Einheit der Liquidationswert nach § 166 BewG anzusetzen. Dies gilt entsprechend, wenn wesentliche Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Wirtschaftsgebäude, stehende Betriebsmittel, immaterielle Wirtschaftsgüter) dem Betrieb der Land- und Fors...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Um den Umfang der wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zutreffend ermitteln zu können – auch um festzustellen, welche Vermögensteile dann durch den festgestellten Grundbesitzwert abgedeckt sind und welche gegebenenfalls separat zu bewerten sind – muss eine bewertungsrechtliche Abgrenzung des Begriffs des land- und forstwirtschaftlichen Vermög...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1. Bewertungsgrundsätze

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb unentgeltlich – im Rahmen einer Schenkung unter Lebenden oder im Rahmen eines Erwerbs von Todes wegen – übertragen, muss ein Grundbesitzwert festgestellt werden. Nach § 12 Abs. 3 ErbStG ist für Grundbesitz i. S. d. § 19 Abs. 1 BewG – dazu gehören die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke und Betriebsgrundstücke –...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2. Feststellung der Grundbesitzwerte

Ist der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu ermitteln, wird dieser Wert gemäß § 179 AO gesondert festgestellt.[1] In dem Feststellungsbescheid sind nach § 151 Abs. 2 BewG auch folgende Feststellungen zu treffen: Über die Art der wirtschaftlichen Einheit. Über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit. Bei me...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.1 Ermittlung der Wirtschaftswerte

§ 163 BewG normiert die Ermittlung der Wirtschaftswerte. Dabei ist von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auszugehen. Ertragsfähigkeit ist der bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung gemeinhin und nachhaltig erzielbare Reingewinn. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die bei einer Selbstbewirtschaftung den Wirtschaftserfolg beeinfl...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.3 Der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs besteht aus dem Wirtschaftsteil, dem Wert der Betriebswohnungen und dem Wert des Wohnteils. Schulden, die unmittelbar mit den Betriebswohnungen oder dem Wohnteil im Zusammenhang stehen, sind jeweils abzuziehen. Ermittlung des Grundbesitzwertsmehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4 Besondere Bewertungsvorschriften

Im besonderen Teil der Vorschriften über die Ermittlung des Grundbesitzwerts des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ergeben sich nach §§ 169 ff. BewG noch besondere Bewertungs- und Abgrenzungsvorschriften, insbesondere für die Einbeziehung der Tierbestände, der umlaufenden Betriebsmittel und der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. 4.4.1 Einbeziehung der T...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen

Leitsatz Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen im Sinne von § 34b EStG sind unter den Voraussetzungen des § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO als Teil der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gesondert festzustellen. Normenkette § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und b, § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1, § 157 Abs. 2, § 179 Abs. 1, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO, §...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.2 Wert der Betriebswohnungen und des Wohnteils

Neben dem Wert des Wirtschaftsteils gehören auch die Betriebswohnungen und der Wohnteil zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Bewertung sowohl der Betriebswohnungen als auch des Wohnteils erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften, die für Wohngrundstücke im Grundvermögen gelten.[1] Damit sind die §§ 182 bis 196 BewG anzuwenden. Allerdings ist eine flächenmäßige A...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4.2 Umlaufende Betriebsmittel

Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört nach § 158 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BewG der normale Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln. Dies wird durch Satz 2 der Vorschrift konkretisiert, nach dem als normaler Bestand der Bestand gilt, der zur gesicherten Fortführung des Betriebs erforderlich ist. Es gelten in Abhängigkeit der Art des land- und forstwirtschaftlichen Betr...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.3 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Der Steuerpflichtige kann auch einen niedrigeren gemeinen Wert[1] für den Wirtschaftsteil nach § 165 Abs. 3 BewG nachweisen. Allerdings muss auch der sog. Liquidationswert [2] nach § 166 BewG beachtet werden, wenn der Betrieb oder wesentliche Wirtschaftsgüter veräußert werden. Hinweis Nachweis nur für Wirtschaftsteil als Ganzes möglich Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen We...mehr