Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 8 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Grundstruktur des § 23 EStG geht auf das EStG 1925 zurück. Spekulationsgeschäfte waren darin als Unterart der "sonstigen Leistungsgewinne" nach §§ 41 Abs 1 Nr 1, 42 EStG 1925 estpfl. Die Spekulationsabsicht wurde regelmäßig unterstellt, der StPfl konnte jedoch dartun, dass der veräußerte Gegenstand nicht zum Zwecke einer gewinnbringenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.1.1 Voraussetzungen der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit gilt für eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Gesamtbruttoleistung (laut Marktstammdatenregister) von bis zu 30 kW (peak). Die Anlage darf auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Dächern von Garagen und Carports und anderweitiger Nebengebäude) installiert sein. Irrelevant ist es, wenn eine Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die StPfl privater Veräußerungsgeschäfte ergibt sich aus § 22 Nr 2 EStG. IRd sieben Einkunftsarten zählen sie zu den sonstigen Einkünften nach § 2 Abs 1 S 1 Nr 7 EStG. § 23 Abs 1 EStG definiert, unter welchen Voraussetzungen solche privaten Veräußerungsgeschäfte vorliegen. Rn. 2 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG sind die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abteilungen

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach AO (s. § 51 Satz 3 AO, Anhang 1b) gelten funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften nicht als selbständige Steuersubjekte. Großvereine können aus den genannten Gründen ihre Abteilungen nicht verselbständigen, um die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR gem. § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b), die Zweckbetriebsgrenze "Sport" von 45 0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 97 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 2 Hs 2 EStG bestimmt zusätzlich, dass nachträgliche Einkünfte iSd Bestimmung auch dann vorliegen, wenn sie dem StPfl als Rechtsnachfolger zufließen. Insoweit kommt der Vorschrift konstitutive Bedeutung zu. Dem Rechtsnachfolger wird die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale der Einkünfteerzielung durch den Rechtsvorgänger im Wege ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Behandlung des geldwerten Vorteils im Lohnsteuerabzugsverfahren

Herr Huber betreibt ein Möbelhandelsunternehmen. Er übereignet seinem Arbeitnehmer im Oktober 01 eine Schrankwand und im November 01 eine Couch zu einem Preis von je 3.000 EUR. Bestell- und Liefertag fallen nicht auseinander. Der durch Preisauszeichnung angegebene Endpreis für Kunden beträgt jeweils 5.000 EUR. Das Möbelhandelsunternehmen gewährt auf diese Möbelstücke durchsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 7.2 Einheitlicher Körperschaftsteuersatz

Deutlich einfacher ist die Belastungsberechnung bei einer Kapitalgesellschaft, deren Gewinn der Körperschaftsteuer unterliegt. Im Gegensatz zur Einkommensteuer gibt es bei dieser Steuerart keinen Grundfreibetrag. Der Steuer­satz für die Körperschaftsteuer liegt seit 2008 bei einheitlich 15 %. Einbezogen werden muss aber noch die für evtl. Gewinnausschüttungen der Kapitalgese...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.5 Abgrenzung zu sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 EStG

Rz. 30 Für die Abgrenzung zwischen beiden Einkunftsarten ist insbesondere die Bestimmung des § 22 Nr. 3 EStG relevant. Die Einnahmen aus (inhaltlich selbstständigen bzw. freiberuflichen) Leistungen gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, wenn die Leistungen mindestens vorübergehend (Rz. 92) erbracht werden. Wird eine solche Leistung nur vereinzelt und ohne Wied...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 2.1 Freigrenze

Betragen die die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen ("Schuldzinsenüberhang") eines Betriebs weniger als 3 Mio. EUR (Freigrenze), greift die Zinsschranke gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG nicht.[1] Die offensichtliche Intention des Gesetzgebers bestand darin sicherzustellen, dass kleine und mittlere Betriebe nicht von der Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Zin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / Zusammenfassung

Begriff Die Zinsschranke ist in § 4h EStG geregelt und wurde ursprünglich mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 eingeführt. § 4h EStG ist als Gewinnermittlungsvorschrift konzipiert, wobei der Abzug sämtlicher Zinsaufwendungen betroffen ist, unabhängig von der Rechtsform des Zinsschuldners, der Klassifizierung der zugrunde liegenden Verbindlichkeit als lang- oder kurzfr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 2 Ausnahmeregelungen

Der Schuldzinsenüberhang, der 30 % des nach dem oben dargestellten Schema ermittelten steuerlichen EBITDA übersteigt, ist zunächst steuerlich nicht abzugsfähig. Die Regelungen zur Zinsschranke ermöglichen jedoch weiterhin einen vollständigen Zinsabzug, wenn eine der folgenden drei Ausnahmeregelungen des § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a – c EStG eingreift: Der Betrag der Zinsaufwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 2.2 Konzernklausel

Die Zinsschranke gelangt zudem nicht zur Anwendung, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilig zu einem Konzern i. S. d. Zinsschranke gehört.[1] Gemäß der ursprünglichen Gesetzesbegründung sollen damit Kapitalgesellschaften, die sich im Streubesitz befinden, und Unternehmen, die keine weiteren Beteiligungen halten, von der Anwendung der Zinsschranke befreit werden. Zinsaufwend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2 Berechnung des Vermögens und der Vermögensteuer (Nr. 1)

Rz. 4 Nach Nr. 1 ist "für die Berechnung des Vermögens und der Vermögensteuer der einzelnen Gesamtschuldner" vorbehaltlich der Abweichungen in den Nrn. 1 und 2 von den Vorschriften des BewG und des VStG in der Fassung auszugehen, die der Zusammenveranlagung zugrunde gelegen hat. Diese Regelung stellt sicher, dass die Summe der den einzelnen Gesamtschuldnern zugerechneten Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geplante Änderungen der Zin... / 2.2 Im Gesetzentwurf des Wachstumschancengesetz vorgesehene Änderungen

Mit dem Wachstumschancengesetz plant der Gesetzgeber gleich mehrere Anpassungen der Zinsschranke. Als Begründung wird angeführt, dass die Zinsschranke durch das Wachstumschancengesetz an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) angepasst wird. Die deutsche Regelung zur Zinsschranke entspricht den Vorgaben der ATAD allerdings bereits weitestgehend. Die Änderungen sollen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.3 Anwendung der Sachbezugsfreigrenze

Berechtigen Gutscheine und Geldkarten also allein zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen vom Aussteller des Gutscheins, können diese auch weiterhin als Sachbezug im Rahmen der 50 EUR-Grenze steuerfrei gestellt sein. Der Gutschein kann anstelle von Waren auch zum Erhalt von Dienstleistungen berechtigen (z. B. Nutzung des Fitnessstudios, Massagen). Es handelt sich auch weite...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.4 Tankgutscheine und Tankkarten

Die gesetzlichen Einschränkungen greifen auch bei den bislang in der Praxis beliebten Zuwendungen in Form von Tankgutscheinen und Tankkarten. So fallen dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Tankkarten nunmehr unter den Begriff der Geldsurrogate und stellen damit künftig Barlohn dar. Die Sachbezugsgrenze von 50 EUR ist damit nicht mehr anwendbar. Auch hier stellen lediglic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geplante Änderungen der Zin... / 2.1 Funktionsweise der Zinsschranke und aktuelle Regelungen

Die Zinsschranke gem. § 4h EStG verbietet den steuerlichen Abzug, soweit die Zinsaufwendungen die Zinserträge und eine steuerliche EBITDA-Größe (verrechenbares EBITDA gem. § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG) eines Betriebs überschreiten werden. Ab einem bestimmten Verhältnis von Zinssaldo zur Ertragskraft des Betriebs, sind Zinsaufwendungen somit aufgrund der Zinsschranke nicht abzugsf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 5 Pauschale Besteuerung von Sachzuwendungen

Geschenke bzw. Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn macht, braucht er nicht als Arbeitslohn zu versteuern, wenn der Arbeitgeber die Steuer gem. § 37b EStG pauschal mit 30 % für ihn übernimmt. Die Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer bucht er auf das Konto "Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer" 4152 (SKR 03) bzw. 6...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geplante Änderungen der Zin... / 2.3 Einordnung der Änderungen

Unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs sind die Änderungen der Zinsschranke aus Perspektive der Steuerpflichtigen enttäuschend. Die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag hätte die positive Folge gehabt, dass die Auswirkungen der Zinsschranke für betroffene Unternehmen insgesamt abgeschwächt worden wären und Unternehmen mit Nettozinsaufwendungen in der Nähe der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 2.1 Sachzuwendungen

Auch Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer sind Arbeitslohn und werden zum Letztverbraucherendpreis und nach der dort angewendeten Formel versteuert. Sowohl der Rabattfreibeitrag als auch die Möglichkeit, die Besteuerung von betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer zu pauschalieren (§ 37b Abs. 2 EStG), machen sie angesichts der hohen Abgabenlast zu einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Mit... / aa) Nutzung von Freibeträgen und sachlichen Steuerbefreiungen

Für Gestaltungen zum Zwecke der Nutzung von Freigrenzen und Freibeträgen hat das BMF für grenzüberschreitende Steuergestaltungen bestimmt, dass kein steuerlicher Vorteil anzunehmen sei. Schenkungen zur Ausnutzung der Freibeträge nach § 16 ErbStG sind daher voraussichtlich nicht mitteilungspflichtig. Beraterhinweis Damit dürften auch Kettenschenkungen von der Mitteilungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 9 Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt seit dem 1.1.1998 5,5 % der zu erhebenden Lohnsteuer unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge. Er wurde bis zum Jahr 2020 erst erhoben, wenn die Lohnsteuer bei monatlicher Berechnung in der Steuerklasse III den Betrag von 162 EUR und bei Steuerklassen I, II und IV bis VI den Betrag von 81 EUR überstieg. Diese sog. "Nullzone" wurde ab dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2.3 Solidaritätszuschlag

Rz. 8 Der Solidaritätszuschlag ist als zu berücksichtigender Abzug seit 2005 in Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 explizit festgeschrieben. Seine Höhe richtet sich nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz und beträgt 5,5 % der täglichen Lohnsteuer (§ 4 SolZG). Die Höhe der Lohnsteuer ist damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag. Die gesetzliche Begrenzung des Solidaritätszus...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 16 50-EUR-Freigrenze und Versandkosten

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen Sachprämien (insbesondere handelsübliche Verbrauchsgüter, u. a. Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Kosmetik, Kleidung, Lebensmittel, Haushaltsgeräte). Hierzu bedient er sich eines Dritten, der die Waren ordert und auch ausliefert. Der dem Arbeitgeber in Rechnung gestellte Bruttobetrag b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Freigrenze bei gemischten Einkünften (§ 9 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1550 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hat die ausländische Gesellschaft gemischte (dh "gute" und "schlechte" Einkünfte), blieben die "schlechten" Einkünfte außer Ansatz, wenn (= Freigrenze!) sie nicht mehr als 10 % der gesamten Bruttoerträge der Gesellschaft betrugen und die bei der Gesellschaft oder einem StPfl hiernach außer Acht zu lassenden Beträge insgesamt EUR 80 000 (für ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.4 Anwendung der 50-EUR-Freigrenze

Seit 2020 ist bei verbilligter Überlassung einer Wohnung im Normalfall nur noch der Unterschiedsbetrag zwischen dem nach Anwendung des Bewertungsabschlags auf 2/3 gekürzten ortsüblichen Mietwert und der vom Arbeitnehmer gezahlten Miete lohnsteuerpflichtig. Das gilt aber nur dann, wenn der Unterschiedsbetrag mehr als 50 EUR monatlich beträgt, da geldwerte Vorteile bis zu 50 E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 4 50-EUR-Freigrenze

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält am 30.10.2023 von seinem Arbeitgeber ein Darlehen von 20.000 EUR für private Zwecke (nicht Wohnungsbau) zu einem Zinssatz von 3,84 %. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zzgl. 3,84 % Zinsen zurückzuzahlen. Die Raten zzgl. Zinsen sollen am Monatsletzten mit der Entgeltabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.11....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag / 3.2 Sonstige Bezüge

Die sonstigen Bezüge werden dem laufenden Arbeitslohn hinzugerechnet. Denn Grundlage ist die Jahreslohnsteuer. Prüft der Arbeitgeber, ob die Freigrenze überschritten wird, hat dieser auf die Jahreslohnsteuer abzustellen.[1] Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber von geringeren oder durchschnittlichen Arbeitslöhnen unterjährig keinen Solidaritätszuschlag ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag / 2.1 Abbau des Solidaritätszuschlags seit 2021

Zum Abbau des Solidaritätszuschlags wurden im Solidaritätszuschlagsgesetz die folgenden Maßnahmen beschlossen: Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 wurde seit dem Kalenderjahr 2021 die bestehende Freigrenze (= Nullzone) zur vollständigen Entlastung von ca. 90 % der Zahler des Solidaritätszuschlags zur Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer angeho...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete

Seit 1.1.2020 gilt ein neuer gesetzlicher Bewertungsabschlag bei Mitarbeiterwohnungen.[1] Das Anknüpfen an den laufend dynamisierten Mietspiegel führt insbesondere bei niedrigen Bestandsmieten durch die stetig wachsenden Mieten zu zusätzlichen Steuerbelastungen für den Arbeitnehmer. Um hier Abhilfe zu schaffen, führte der Gesetzgeber für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2020 ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Konzernvoraussetzungen i.S.d. Zinsschranke

Rz. 239 Das durch die Vorschrift eingeführte Betriebsausgabenabzugsverbot findet nur auf "Betriebe" i.S.d. § 4h EStG Anwendung. Die Zinsschrankenregelung enthält in § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. b) EStG selbst bei Überschreiten der Freigrenze eine Befreiungsvorschrift: Bei "Betrieben", die Personenunternehmen sind, können hiernach Zinsaufwendungen oberhalb der Freigrenze ohne E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausschluss der Pauschalierung nach § 37b Abs 2 S 2 Hs 1 EStG

Rn. 51 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insoweit bereits gesetzliche Sonderregelungen für die Bewertung und Besteuerung von Zuwendungen an ArbN bestehen, sind diese weiterhin anzuwenden. Diese Bewertungserleichterungen sind in § 37b Abs 2 S 2 Hs 1 EStG aufgezählt; § 8 Abs 2 S 10 EStG enthält eine Öffnungsklausel für weitere Fallgestaltungen. Eine Pauschalierung ist nach derzeitige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundstücksverkehrsgesetz

Rz. 173 Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke und der zugrunde liegende schuldrechtliche Vertrag sind gem. § 2 GrstVG genehmigungspflichtig,[426] dies mit der Folge, dass die entsprechenden Rechtsgeschäfte bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam und mit bestandskräftiger Versagung der Genehmigung endgültig nichtig sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr 72 S 1 Buchst b EStG

Rn. 2600j Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Photovoltaikanlagen müssen vorhanden sein "auf", "an" oder "in" (dh dieselben Präpositionen wie bei Buchst a, s Rn 2600h) den unter s Rn 2600g Spiegelstrich 2 beschriebenen Gebäuden. Mit "in" sollen sowohl klassische Aufdachanlagen als auch dachintegrierte Anlagen erfasst werden (Perschon, Stbg 2023, 47). Von der technischen Seite müs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Höhe der Steuerfreiheit

Rn. 1068 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB/Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab 01.01.2023) sind nicht unbegrenzt steuerfrei, sondern nur soweit sie (= Freibetrag, nicht Freigrenze) zusammen mit den steuerfreien Einnahmen iSd § 3 Nr 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr 26 S 1 EStG nicht übersteigen. Überschreiten die Einnahmen diesen steuerf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Hinweis zu § 8 Abs 2 S 11 EStG

Rn. 608f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vor Einführung des § 3 Nr 15 EStG fielen die sog Jobtickets steuerfrei (falls Freigrenze!), falls sie EUR 44 (ab VZ 2022: EUR 50) nicht überstiegen (§ 8 Abs 2 S 11 EStG; s § 8 Rn 539f (Pust)). Da steuerfreie Leistungen iRd § 8 Abs 2 S 11 EStG nicht angerechnet werden (Nacke, NWB 8/2019, 508), kann die Freigrenze seit 01.01.2019 wieder für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Essenmarke / 1 Ansatz des Sachbezugswerts

Die steuerliche Behandlung der vom Arbeitgeber ausgegebenen Essenmarken (Essengutscheine, Restaurantschecks) ist davon abhängig, ob diese für Mahlzeiten innerhalb oder außerhalb des Betriebs zu verwenden sind. Während für die Essenmarken für die vom Arbeitgeber selbst betriebene Kantine der amtliche Sachbezugswert anzusetzen ist, ist diese vorteilhafte Bewertung für außerbet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Betriebli... / 6 Kapitalwahlrecht, kurzfristige Ausübung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hat ab 1.1.2024 wegen Erreichen der Altersgrenze Anspruch auf Auszahlung seiner steuerfrei angesparten betrieblichen Altersvorsorge. Da der Versicherungsvertrag zwar die Rentenauszahlung vorsieht, dem Arbeitnehmer aber ein Kapitalwahlrecht einräumt, hat sich der Arbeitnehmer im März 2023 für die Auszahlung des gesamten Kapitals als Einmalbetrag en...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Muttersch... / 11 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, zusätzlicher freiwilliger Arbeitgeberzuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin bezieht ein Bruttoarbeitsentgelt von 1.800 EUR monatlich, daraus ergibt sich ein Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt i. H. v. 1.286 EUR monatlich. Die Berechnung erfolgt mit gerundeten EUR-Werten. Ab 15.4. bezieht sie Mutterschaftsgeld i. H. v. 390 EUR (gesetzlicher Höchstbetrag) monatlich sowie Brutto-Zahlungen vom Arbeitgeber von insgesamt 1.200 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.1 Steuerliche Förderung im Überblick

Zuwendungen an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gehören im Zeitpunkt der Zahlung zum Arbeitslohn [1] des Arbeitnehmers.[2] Hierfür ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer mit der Leistung der Beiträge durch den Arbeitgeber an das Versicherungsunternehmen bzw. die Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen erlangt. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Betriebli... / 1 Nebeneinander externer und interner Durchführungswege

Sachverhalt Um einen wichtigen Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen im Unternehmen zu halten, bietet der Arbeitgeber ihm im Jahr 2024 folgende betriebliche Altersvorsorge an: Zusage einer Betriebsrente: Der Mitarbeiter erhält mit Ausscheiden zum Ablauf seines 67. Lebensjahres vom Arbeitgeber eine monatliche Rente von 10 % seines letzten Bruttoarbeitslohns vor Eintritt in den Ru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Beso... / 1 Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen

Grundsätzlich wird der mit der Sozialleistung das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt übersteigende Teil der laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen beitragspflichtig, wenn die Freigrenze von 50 EUR überschritten wird.[1] Zu berücksichtigen sind hierbei die Netto-Sozialleistung und die Brutto-Zahlungen des Arbeitgebers. In den nachfolgenden Sonderfällen gilt es jedoch Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die private Nutzung des Dienstwagens in den Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht. Das Recht zur privaten Nutzung endet also im Regelfall nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung.[1] Gleichwohl können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung der Dienstwagen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 1 Zinsloses Arbeitgeberdarlehen

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährte einem Arbeitnehmer am 30.10.2023 ein zinsloses Darlehen von 20.000 EUR für private Zwecke (nicht für Wohnungsbau). Die Laufzeit beträgt 3,5 Jahre. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zurückzuzahlen. Die Raten sollen am Monatsletzten mit der monatlichen Gehaltsabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.11.2023. Wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Zinsschranke

Rz. 279 Die Zinsschranke [504] gilt gem. § 4h EStG grds. für alle Formen von Unternehmen. Zinsaufwendungen, die die Zinserträge des Wirtschaftsjahres um mind. 3 Mio. EUR übersteigen, sind nur gestaffelt abzugsfähig, (primär) i.H.d. Zinsertrags des Wirtschaftsjahres, darüber hinaus (sekundär) nur i.H.v. 30 % des sog. EBITDA. Nicht abzugsfähige Zinsen sind vortragbar und der vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Freibetrag

Rn. 1057 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Formulierung "bis zur Höhe von insgesamt …" folgt, dass es sich – wie bei § 3 Nr 26 EStG – um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze handelt. Dieser ist personenbezogen, dh keine Übertragung auf den anderen Ehegatten/Lebenspartner (H 3.26a EStH 2021 iVm BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 Tz 7). Zum Verfassungsrecht s Rn 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschuss zu Sozialleistunge... / 4 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

Zur Berechnung der Beiträge ist zunächst der SV-Freibetrag zu ermitteln. Dieser ergibt sich aus der Differenz aus dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und der Nettosozialleistung. Der den SV-Freibetrag übersteigende Teil der arbeitgeberseitigen Leistung ist beitragspflichtig, soweit gleichzeitig die Bagatellgrenze von monatlich 50 EUR überschritten wird. Praxis-Beispiel Ermittl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 8.2 Rückzahlung nach Lohnsteuer-Außenprüfung

Wird im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung vom Finanzamt festgestellt, dass bei einem Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Gewährung des BAV-Förderbetrags nicht vorgelegen haben, muss er den bereits in Anspruch genommenen staatlichen Zuschuss zurückzahlen. Das Finanzamt erlässt einen entsprechenden Bescheid.[1] Praxis-Beispiel Änderung nach Lohnsteuer-Außenprüfung Für ein...mehr