Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Konzernvoraussetzungen i.S.d. Zinsschranke

Rz. 239 Das durch die Vorschrift eingeführte Betriebsausgabenabzugsverbot findet nur auf "Betriebe" i.S.d. § 4h EStG Anwendung. Die Zinsschrankenregelung enthält in § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. b) EStG selbst bei Überschreiten der Freigrenze eine Befreiungsvorschrift: Bei "Betrieben", die Personenunternehmen sind, können hiernach Zinsaufwendungen oberhalb der Freigrenze ohne E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausschluss der Pauschalierung nach § 37b Abs 2 S 2 Hs 1 EStG

Rn. 51 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insoweit bereits gesetzliche Sonderregelungen für die Bewertung und Besteuerung von Zuwendungen an ArbN bestehen, sind diese weiterhin anzuwenden. Diese Bewertungserleichterungen sind in § 37b Abs 2 S 2 Hs 1 EStG aufgezählt; § 8 Abs 2 S 10 EStG enthält eine Öffnungsklausel für weitere Fallgestaltungen. Eine Pauschalierung ist nach derzeitige...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundstücksverkehrsgesetz

Rz. 173 Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke und der zugrunde liegende schuldrechtliche Vertrag sind gem. § 2 GrstVG genehmigungspflichtig,[426] dies mit der Folge, dass die entsprechenden Rechtsgeschäfte bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam und mit bestandskräftiger Versagung der Genehmigung endgültig nichtig sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr 72 S 1 Buchst b EStG

Rn. 2600j Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Photovoltaikanlagen müssen vorhanden sein "auf", "an" oder "in" (dh dieselben Präpositionen wie bei Buchst a, s Rn 2600h) den unter s Rn 2600g Spiegelstrich 2 beschriebenen Gebäuden. Mit "in" sollen sowohl klassische Aufdachanlagen als auch dachintegrierte Anlagen erfasst werden (Perschon, Stbg 2023, 47). Von der technischen Seite müs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Höhe der Steuerfreiheit

Rn. 1068 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB/Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab 01.01.2023) sind nicht unbegrenzt steuerfrei, sondern nur soweit sie (= Freibetrag, nicht Freigrenze) zusammen mit den steuerfreien Einnahmen iSd § 3 Nr 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr 26 S 1 EStG nicht übersteigen. Überschreiten die Einnahmen diesen steuerf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Hinweis zu § 8 Abs 2 S 11 EStG

Rn. 608f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vor Einführung des § 3 Nr 15 EStG fielen die sog Jobtickets steuerfrei (falls Freigrenze!), falls sie EUR 44 (ab VZ 2022: EUR 50) nicht überstiegen (§ 8 Abs 2 S 11 EStG; s § 8 Rn 539f (Pust)). Da steuerfreie Leistungen iRd § 8 Abs 2 S 11 EStG nicht angerechnet werden (Nacke, NWB 8/2019, 508), kann die Freigrenze seit 01.01.2019 wieder für ...mehr

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Essenmarke / 1 Ansatz des Sachbezugswerts

Die steuerliche Behandlung der vom Arbeitgeber ausgegebenen Essenmarken (Essengutscheine, Restaurantschecks) ist davon abhängig, ob diese für Mahlzeiten innerhalb oder außerhalb des Betriebs zu verwenden sind. Während für die Essenmarken für die vom Arbeitgeber selbst betriebene Kantine der amtliche Sachbezugswert anzusetzen ist, ist diese vorteilhafte Bewertung für außerbet...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 6 Kapitalwahlrecht, kurzfristige Ausübung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hat ab 1.1.2024 wegen Erreichen der Altersgrenze Anspruch auf Auszahlung seiner steuerfrei angesparten betrieblichen Altersvorsorge. Da der Versicherungsvertrag zwar die Rentenauszahlung vorsieht, dem Arbeitnehmer aber ein Kapitalwahlrecht einräumt, hat sich der Arbeitnehmer im März 2023 für die Auszahlung des gesamten Kapitals als Einmalbetrag en...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.1 Steuerliche Förderung im Überblick

Zuwendungen an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gehören im Zeitpunkt der Zahlung zum Arbeitslohn [1] des Arbeitnehmers.[2] Hierfür ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer mit der Leistung der Beiträge durch den Arbeitgeber an das Versicherungsunternehmen bzw. die Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen erlangt. ...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 1 Nebeneinander externer und interner Durchführungswege

Sachverhalt Um einen wichtigen Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen im Unternehmen zu halten, bietet der Arbeitgeber ihm im Jahr 2024 folgende betriebliche Altersvorsorge an: Zusage einer Betriebsrente: Der Mitarbeiter erhält mit Ausscheiden zum Ablauf seines 67. Lebensjahres vom Arbeitgeber eine monatliche Rente von 10 % seines letzten Bruttoarbeitslohns vor Eintritt in den Ru...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 11 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, zusätzlicher freiwilliger Arbeitgeberzuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin bezieht ein Bruttoarbeitsentgelt von 1.800 EUR monatlich, daraus ergibt sich ein Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt i. H. v. 1.286 EUR monatlich. Die Berechnung erfolgt mit gerundeten EUR-Werten. Ab 15.4. bezieht sie Mutterschaftsgeld i. H. v. 390 EUR (gesetzlicher Höchstbetrag) monatlich sowie Brutto-Zahlungen vom Arbeitgeber von insgesamt 1.200 E...mehr

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Zuschuss zu Sozialleistunge... / 5 Bagatellgrenze

Bei dem Betrag von 50 EUR handelt es sich nicht um eine echte Freigrenze. Dies bedeutet, dass vom ersten Cent an Beiträge zu entrichten sind, wenn die Nettosozialleistung und die arbeitgeberseitige Leistung das Vergleichsnettoarbeitsentgelt zuzüglich der Bagatellgrenze von 50 EUR überschreiten. Praxis-Beispiel Überschreiten der Bagatellgrenzemehr

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Entgeltersatzleistung: Beso... / 1 Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen

Grundsätzlich wird der mit der Sozialleistung das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt übersteigende Teil der laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen beitragspflichtig, wenn die Freigrenze von 50 EUR überschritten wird.[1] Zu berücksichtigen sind hierbei die Netto-Sozialleistung und die Brutto-Zahlungen des Arbeitgebers. In den nachfolgenden Sonderfällen gilt es jedoch Be...mehr

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Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 1 Zinsloses Arbeitgeberdarlehen

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährte einem Arbeitnehmer am 30.10.2023 ein zinsloses Darlehen von 20.000 EUR für private Zwecke (nicht für Wohnungsbau). Die Laufzeit beträgt 3,5 Jahre. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zurückzuzahlen. Die Raten sollen am Monatsletzten mit der monatlichen Gehaltsabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.11.2023. Wi...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die private Nutzung des Dienstwagens in den Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht. Das Recht zur privaten Nutzung endet also im Regelfall nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung.[1] Gleichwohl können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung der Dienstwagen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Zinsschranke

Rz. 279 Die Zinsschranke [504] gilt gem. § 4h EStG grds. für alle Formen von Unternehmen. Zinsaufwendungen, die die Zinserträge des Wirtschaftsjahres um mind. 3 Mio. EUR übersteigen, sind nur gestaffelt abzugsfähig, (primär) i.H.d. Zinsertrags des Wirtschaftsjahres, darüber hinaus (sekundär) nur i.H.v. 30 % des sog. EBITDA. Nicht abzugsfähige Zinsen sind vortragbar und der vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Freibetrag

Rn. 1057 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Formulierung "bis zur Höhe von insgesamt …" folgt, dass es sich – wie bei § 3 Nr 26 EStG – um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze handelt. Dieser ist personenbezogen, dh keine Übertragung auf den anderen Ehegatten/Lebenspartner (H 3.26a EStH 2021 iVm BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 Tz 7). Zum Verfassungsrecht s Rn 1...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 12 Mutterschaftsgeld und ausschließlich freiwilliger Zuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erzielt ein Bruttoarbeitsentgelt (einschließlich vermögenswirksamer Leistungen) von 550 EUR monatlich, das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt beträgt 375 EUR monatlich. Die Berechnung erfolgt mit gerundeten EUR-Werten. Ab 1.5. erhält sie Mutterschaftsgeld i. H. v. monatlich 375 EUR. Weiterhin erfolgt eine Brutto-Zahlung der vermögenswirksamen Leist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Freibetrag

Rn. 1316 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es handelt sich bei § 3 Nr 38 EStG um einen Freibetrag ("soweit"), nicht um eine Freigrenze. Zu seiner Höhe s Rn 1310. Rn. 1317 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Freibetrag bezieht sich auf das Kj auf den jeweiligen StPfl. Rn. 1318 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bezieht der StPfl daher mehrere solcher Sachprämien, verbleibt es bei diesem Freibetrag, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 410i Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Formulierung "bis zu" handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze (glA Jahn, NWB 46/2022, 3216). Vgl die gleiche Formulierung etwa in § 3 Nr 11a, 11b EStG oder die ähnliche in § 3 Nr 38, 39 EStG: "soweit … nicht übersteigt". Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 3 000 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Rn. 410j S...mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 5 Zeitpunkt der Bewertung

Sachverhalt Ein Möbelhaus ermöglicht allen Arbeitnehmern den Einkauf eigener Waren bis zur Höhe des Rabattfreibetrages von 1.080 EUR im Jahr. Ein Arbeitnehmer sucht sich aus der Produktpalette seines Arbeitgebers einen Schrank aus. Der im Möbelhaus angegebene Endpreis des Schranks beträgt 2.500 EUR. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren eine Zuzahlung von 1.000 EUR. Was si...mehr

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Zuschuss zu Sozialleistunge... / 4 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

Zur Berechnung der Beiträge ist zunächst der SV-Freibetrag zu ermitteln. Dieser ergibt sich aus der Differenz aus dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und der Nettosozialleistung. Der den SV-Freibetrag übersteigende Teil der arbeitgeberseitigen Leistung ist beitragspflichtig, soweit gleichzeitig die Bagatellgrenze von monatlich 50 EUR überschritten wird. Praxis-Beispiel Ermittl...mehr

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BAV-Förderbetrag / 8.2 Rückzahlung nach Lohnsteuer-Außenprüfung

Wird im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung vom Finanzamt festgestellt, dass bei einem Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Gewährung des BAV-Förderbetrags nicht vorgelegen haben, muss er den bereits in Anspruch genommenen staatlichen Zuschuss zurückzahlen. Das Finanzamt erlässt einen entsprechenden Bescheid.[1] Praxis-Beispiel Änderung nach Lohnsteuer-Außenprüfung Für ein...mehr

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Zuschuss zu Sozialleistunge... / 6.2 Mutterschaftsgeld

Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG sind dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen.[1] Zu einem Überschreiten des SV-Freibetrags kann es nur kommen, wenn der Arbeitgeber neben dem Zuschuss[2] weitere arbeitgeberseitige Leistungen erbringt. Für die beitragsrechtliche Beurteilung der Zuschüsse ist dann neben der Freigrenze von 50 EUR[3] die Regelung zu den Zuschüssen zu...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (7) Haftungsbegrenzungen und Schadensminderungen

Rz. 137 In der Praxis haben sich Haftungsbegrenzungen in Form von de-minimis-Grenzen als sinnvoll erwiesen, bei deren Überschreitung erst ein ausgleichspflichtiger Schaden vorliegt. Ist eine solche Mindestsumme vereinbart, sollte klargestellt werden, ob der Verkäufer bei deren Erreichen nur die den Mindestbetrag überschreitende Summe (Freibetrag, Selbstbehalt, Sockelbetrag) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Der Betrag als Freibetrag

Rn. 1030d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Betrag lt s Rn 1029 ist (wenn man ihn nicht als BA-/WK-Pauschale ansieht, s Rn 1029a) ein Freibetrag ("bis zur Höhe von"; glA H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 8 S 1 LStR 2023) und keine Freigrenze. Beträgt daher die Nebentätigkeitseinnahmen 1 EUR über den Grenzen lt s Rn 1029, so ist nur EUR 1 stpfl und nicht etwa die Einnahmen (WK ble...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Die Höhe des Freibetrags

Rn. 397n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus der Formulierung "bis zu" ist ersichtlich, dass es sich (wie zB auch bei § 3 Nr 11b EStG) um einen Freibetrag und nicht eine Freigrenze handelt. Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 1 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Rn. 397o Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus "bis zu" und der Angabe des Zeitraums folgt zugleich, dass der ArbG ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aj) Der Freibetrag (EUR 500 pa)

Rn. 1244 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die vorstehenden Leistungen des ArbG waren nur insoweit steuerfrei, als sie EUR 500 je Kj (= Jahresbetrag, auch bei unterjährigem ArbG-Wechsel, Nacke, NWB 21/2013, 1645, mE aber dann nicht doppelt pa) nicht überstiegen. Rn. 1244a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Durch das Wort "soweit" war klargestellt, dass es sich um einen Freibetrag (glA Nacke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 409e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Formulierung "bis zu" handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze (glA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 1. Vgl. die ähnlichen Formulierungen etwa in § 3 Nr 38, 39 EStG: "soweit … nicht übersteigt". Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 4 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Wie bereits erwähnt, w...mehr

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Landwirtschaftliche Unterne... / 4.2 Rangfolge der Einnahmen

Für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung aus Renten und Versorgungsbezügen sowie dem außerlandwirtschaftlichen Arbeitseinkommen sind somit folgende Regelungen zu berücksichtigen: Die Beiträge aus der Rente sind – getrennt von den übrigen Einnahmearten – bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversi...mehr

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Praxis-Beispiele: Arbeitgeb... / 2 Arbeitgeberdarlehen mit 1,0 % Zinsen

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer am 30.10.2023 ein Darlehen über 20.000 EUR für private Zwecke (nicht Wohnungsbau) zu einem Zinssatz von 1,0 %. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zzgl. 1,0 % Zinsen zurückzuzahlen. Die Zins- und Tilgungsraten sollen am Monatsletzten mit der Entgeltabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.11...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern ist der SV-Freibetrag die Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Krankentagegeld. Übersteigt der geldwerte Vorteil aus der Weiternutzung des Dienstwagens während des Bezugs von Krankentagegeld die Differenz um mehr als 50 EUR, kommt es zur Beitragspflicht. Beitragspflichtig ist dann der Betrag, der den SV-Fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschuss zu Sozialleistunge... / Zusammenfassung

Begriff Zuschüsse sind arbeitgeberseitige Leistungen (auch Sachbezüge), die während des Bezugs von Sozialleistungen gezahlt werden. Zu den Sozialleistungen gehören u. a. das Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes oder Mutterschaftsgeld. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 23c SGB IV erläutert die Voraussetzungen der Beitragsfreiheit der ...mehr

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Beitragsfreiheit / 3 Zuschüsse des Arbeitgebers

Arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen – also grundsätzlich in beitragsfreien Zeiten – gezahlt werden, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (= beitragspflichtige Einnahme), wenn die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 EUR übersteigen. Das hat zur Folge, dass alle arbe...mehr

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Solidaritätszuschlag / 2.3 Milderungszone / Übergangszone

Die Milderungszone soll einen Belastungssprung vermeiden, d. h. bei geringer Überschreitung der Freigrenzen wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe mit 5,5 % erhoben. Im sog. Milderungsbereich gilt eine besondere Berechnungsmethode: Danach darf der Zuschlag 11,9 % des Unterschiedsbetrags zwischen der Lohnsteuer und den Freigrenzen nicht übersteigen, wobei B...mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.10 Kein Besteuerungswechsel für Grenzpendler

Wenn Grenzpendler vermehrt ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen, kann dies zu einem teilweisen Wechsel des Besteuerungsrechts führen. Die Frage, welcher Staat bei Beschäftigten, die in einem Staat wohnen und in einem anderen Staat ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, besteuern darf und wie in diesem Zusammenhang eine Homeoffice-Tätigkeit zu bewerten ist, ist nicht immer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 6.1 Maßgebender Arbeitslohn

Der BAV-Förderbetrag zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung bei geringverdienenden Arbeitnehmern auszubauen. Der staatliche Zuschuss wird dem Arbeitgeber vor diesem Hintergrund nur für Arbeitnehmer gewährt, deren steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht mehr beträgt als 85,84 EUR bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum oder 600,84 EUR bei einem wöchentlichen Lohnzahlun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 1670 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 EStG ist konstitutiv (glA FG München vom 20.11.2020, 8 K 2654/19, DStRK 2021, 281, Rev als unbegründet zurückgewiesen durch BFH vom 23.11.2022, VI R 49/20, BFH/NV 2023, 373); Vosskuhl/Wenzel, NWB Nr 21/009, 1575); die Vorschrift befreit die eigentlich lstpfl Vorteile des ArbN aus der privaten Nutzung von bestimmter betrieblicher ...mehr

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Entgelt / 5 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist keine besondere Bewertung erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Je nach Art des Sachbezugs und der Bewertung kann es dabei zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Grundsätzlich ist für Sachbezüge eine Einzelbewe...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3 Mindesteinnahmegrenze

Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen (ggf. unter Berücksichtigung von Arbeitseinkommen) insgesamt 1/20 der monatlichen Bezugsgröße übersteigen.[1] Für das Kalenderjahr 2024 beträgt der Grenzwert 176,75 EUR (2023: 169,75 EUR). Wichtig Mindesteinnahmegrenze gilt nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 5 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist keine besondere Bewertung erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Je nach Art des Sachbezugs und der Bewertung kann es dabei zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Grundsätzlich ist für Sachbezüge eine Einzelbewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuwendungen und Zuwendungsempfänger (einschließlich ausländischer Empfänger)

Rn. 13 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendungsempfänger sind, in Abgrenzung zu § 37b Abs 2 EStG, Dritte, also nicht die eigenen ArbN des Zuwendenden. Da mit der Pauschalbesteuerung kein neuer Besteuerungstatbestand begründet wird, sind nur solche Zuwendungen pauschal zu besteuern, die beim Empfänger zu einer StPfl führen (BFH vom 21.02.2018, BStBl II 2018, 389 und BFH vom 13.05...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Geschenke und Streuwerbeartikel (§ 37b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 37b Abs 1 S 1 Nr 2 EStG erweitert die Pauschalierung der ESt auf Geschenke iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG (Geschenke an Nicht-ArbN), zum Geschenkbegriff s §§ 4, 5 Rn 1669 (Nacke). In den Entwürfen zum JStG 2007 wurde noch auf "Nr 1 S 1" dieser Vorschrift Bezug genommen, erst in der endgültigen Fassung findet sich der generelle Verweis auf die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsprechung

Rn. 7 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Folgende wichtige BFH-Urteile wurden im BStBl veröffentlicht und werden somit fortan von der FinVerw angewandt. Rn. 7a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH vom 16.10.2013, VI R 52/11, BStBl II 2015, 455 (Vorinstanz FG Ha vom 20.09.2011, 2 K 41/11, EFG 2012, 82) Geschenke an Nicht-ArbN im Wert von weniger als EUR 35 unterliegen der Pauschalierung; für...mehr

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Entgeltersatzleistung: Beso... / 2.4 Beiträge und Zulagen zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Solange Anspruch auf einen Zuschuss zu einer Sozialleistung besteht, werden im öffentlichen Dienst Beiträge und Umlagen zur Zusatzversorgung weitergezahlt. Die nach § 40b EStG pauschal versteuerten Beiträge bzw. Umlagen sind allerdings gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 SvEV unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Höhe von 2,5 % des für ihre Bemessung maßgebenden Entgelts dem Arbeitse...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 1.2.1 Geringere Freibeträge

Hinsichtlich der Freigrenzen besteht allerdings keine Übereinstimmung. Die Erhöhung der Steuerfreibeträge durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in der Sozialversicherung nicht nachvollzogen worden. In der Sozialversicherung sind daher bei Zuwendungen und Beiträgen für eine kapitalgedeckte bAV in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung...mehr

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Solidaritätszuschlag / Zusammenfassung

Begriff Der Solidaritätszuschlag ist als Ergänzungsabgabe eine selbstständige, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erhebende Steuer. Sein Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteuer zu erheben ist sowie sämtliche einkommensteuerpflichtige Personen (und Körpersc...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 9. Gewährleistungen und Garantien

Rz. 113 In der Praxis des Unternehmenskaufs ist es mittlerweile absoluter Standard, dass die Parteien im Unternehmenskaufvertrag ein differenziertes System von Garantien mit zugehörigen Rechtsfolgen vereinbaren. Das hängt in erster Linie mit den Unzulänglichkeiten des gesetzlichen Gewährleistungssystems zusammen. Die Schaffung eines autonomen, von den gesetzlichen Regelungen...mehr

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Solidaritätszuschlag / 2.4 Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen

Bei der Ermittlung der Lohnsteuer werden keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Stattdessen wird das einkommensunabhängige Kindergeld ausgezahlt. Anders verhält es sich beim Solidaritätszuschlag. Bei seiner Ermittlung wird stets eine in Betracht kommende Kinderentlastung gewährt: Ansatz sowohl des Freibetrags für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetr...mehr