Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Möglichkeiten steuerfreier Zuwendungen von ArbG an ihre ArbN, INF 1980, 97, 112; Horlemann, § 3 Nr 68 EStG: Zinsersparnis bei ArbG-Darlehn, DStR 1987, 579; Alte, Zinslose ArbG-Darlehn – unzulässige Rückwirkung des § 3 Nr 68 EStG auf sog Altfälle?, DB 1987, 1508; von Bornhaupt, Zehn Jahre Rspr des VI. Senats des BFH zu stpfl Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit,...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW

Rz. 81 Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Beförderung und Konkurrentenklage Sie haben die Mitteilung erhalten, dass ein Mitbewerber die Stelle bekommen soll, auf die Sie s...mehr

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§ 3 Mietrecht und WEG-Recht / I. Muster: Beschlussanfechtung (Wohnungseigentumsrecht)

Rz. 10 Muster 3.9: Beschlussanfechtung (Wohnungseigentumsrecht) Muster 3.9: Beschlussanfechtung (Wohnungseigentumsrecht) Sehr geehrte Damen und Herren, _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie möchten sich gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft wenden, deren Mitglied Sie sind. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Pfändungsmöglichkeiten

Rz. 8 Muster 2.3: Pfändungsmöglichkeiten Muster 2.3: Pfändungsmöglichkeiten _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Allgemeines Vor Erteilung eines Vollstreckungsauftrags ist zunächst zu klären, welche Maßnahmen ergriffen werden können und sollen. Bei Zahlungstiteln hängt dies davon ab, welche Informationen über das Vermögen des...mehr

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§ 7 Erbrecht / J. Muster: Steuern im Todesfall

Rz. 26 Muster 7.10: Steuern im Todesfall Muster 7.10: Steuern im Todesfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Als (Mit-)Erbe haben Sie steuerliche Verpflichtungen. Diese kurze Zusammenstellung soll Ihnen einen kleinen Leitfaden bieten. Ihr Erbe oder Erbteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Da das zuständige Finanzamt für die E...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Rz. 42 Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X Muster 10.7: Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Anlass und Zweck des Überprüfungsantrages Sie haben einen Besch...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Beteiligung der eigenen Haftpflichtversicherung

Rz. 28 Muster 1.13: Beteiligung der eigenen Haftpflichtversicherung Muster 1.13: Beteiligung der eigenen Haftpflichtversicherung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie werden auf Schadensersatz in Anspruch genommen bzw. es stehen derartige Ansprüche im Raum. Sofern Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, sollte diese ...mehr

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ZErb 09/2023, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten sind die ehegemeinschaftlichen Kinder des Erblassers und seiner am 0.0.2004 vorverstorbenen Ehefrau E. B. Der Erblasser und seine Ehefrau waren zu je ½ Miteigentümer der mit einem Zweifamilienhaus bebauten Immobilie F-Straße #, … # A, die im Jahr 2003 in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde. Den Eheleuten B wurde die Wohnung im Erdgeschoss zugewiesen. Dem Bete...mehr

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§ 3 Mietrecht und WEG-Recht / H. Muster: Rückgabe der Mietsache und der Kaution

Rz. 9 Muster 3.8: Rückgabe der Mietsache und der Kaution Muster 3.8: Rückgabe der Mietsache und der Kaution _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, anlässlich der Rückgabe der Mietsache ist einiges zu beachten. Sinnvoll ist es, wenn Mieter und Vermieter die Rückgabe gemeinsam am Objekt vornehmen und ein gemeinsames Protokoll anfer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Bedeutung

Tz. 158 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Einbringungstatbestand iSd § 24 Abs 1 UmwStG wird zu einem konkreten Stichtag (s Tz 159) realisiert. Dieser "Einbringungszeitpunkt" (s Begrifflichkeit in § 24 Abs 5 UmwStG) markiert den Stichtag, an dem die Übertragung des BV iSd § 24 Abs 1 UmwStG stlich wirksam wird und die Rechtsfolgen für den Einbringenden und zugleich die aufnehmend...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses

Rz. 12 Muster 8.3: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses Muster 8.3: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor dem Empfang der Kündigung Sie gehen davon aus, dass Ihr Arbeitgeber in nächster Zeit Ihr Arbeitsverhältnis kündigen w...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / II. Erläuterungen

Rz. 11 Das vorliegende Muster hat den Anwendungsfall einer Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (im deutschsprachigen Raum oft auch "Data Breach" genannt) an die zuständige Aufsichtsbehörde vor Augen. Der Verantwortliche hat einen solchen Data Breach nach Art. 33 DSGVO unverzüglich, spätestens binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Aufs...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.1 § 1 Absatz 5 AStG

8 Dieses BMF-Schreiben regelt die Grundsätze der Finanzverwaltung für die Prüfung der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Regelungsrahmen des § 1 Absatz 1 AStG in allen grenzüberschreitenden Fällen "einfacher Betriebsstätten" (s. Rn. 13), unabhängig davon, ob im jeweiligen Fall ein DBA anwendbar ist oder nicht (s. aber § 1 Absatz 5 Satz 8 AStG, der ggf. die Anwendbar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.1 Fiktiv rückwirkender Vermögensübergang

Tz. 172 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags geht das gesamte Vermögen des Einbringungsgegenstands (rückwirkend) auf die Übernehmerin für ErtragSt-Zwecke über (s § 24 Abs 4 Hs 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Die im eingebrachten BV tats verwirklichten Sachverhalte im Rückwirkungszeitraum (inkl Einlagen und Entnahmen, s Tz 171) werden in ihre...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Zu 1. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist möglich, wennmehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Anliegerbeiträge I

Rz. 36 Muster 9.8: Anliegerbeiträge I Muster 9.8: Anliegerbeiträge I _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Bescheid über die Festsetzung von (Erschließung-) Straßenbeiträgen erhalten. Es gibt verschiedene Arten von Beiträgen. 1. Was sind Erschließungsbeiträge? Erschließungsbeiträge erheben Städte und Gemeinden für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.2 Behaltefrist bzw Sperrfrist (§ 6 Abs 5 S 4 EStG)

Die Grundregel der Bw-Übertragung in den Fällen des § 6 Abs 5 S 3 EStG wird gem § 6 Abs 5 S 4 EStG für den Fall der Veräußerung oder Entnahme des übertragenen WG innerhalb einer dreijährigen "Sperrfrist" durchbrochen. Die sog Sperrfrist hindert nicht die Veräußerung oder Entnahme der WG. Sie führt aber im Fall einer Sperrfristverletzung zum rückwirkenden Ansatz des Tw zum Ze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG)

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.1989, BStBl II 1990, 868). An anderer Stelle (s Urt des BFH v 11.0...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 47 & 1. Nicht nur Neubauten, sondern auch Um- und Ausbauten, Nutzungsänderungen und der Abbruch von Gebäuden sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, vgl. § 64 Abs. 1 BauO NRW. Allerdings können kleinere Vorhaben genehmigungsfrei sein, § 65 BauO NRW. Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, § 74 Ba...mehr

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FF 09/2023, Vorsitzende der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es drei Oberlandesgerichte, in Hamm, Düsseldorf und Köln. Oberlandesgericht Hamm Gerichtseingesessene: 8.824.812 Heßler Straße 53, 59065 Hamm Postfach 2103, 59061 Hamm Tel.: 02381/272-0, Fax: 02381/272-518 www.olg-hamm.nrw.de Am OLG Hamm sind 11 Senate für Familiensachen eingerichtet. 1. Fam-Senat: VRiOLG Dr. Krefft (*12.12.1963) 2. Fam-Senat: VRiOLG Peffe...mehr

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FoVo 09/2023, Arbeitshilfe für ReFa

Carmen Wolf Arbeitshilfen für Rechtsanwaltsfachangestellte Arbeitshilfe, 8. Aufl. 2023 261 Seiten, 59,00 EUR ZAP Verlag – eine Marke der Juristische Fachmedien Bonn GmbH ISBN 978-3-7508-0026-7 Der Arbeitsalltag einer Rechtsanwaltsfachangestellten ist prall gefüllt. Dabei sind reihenweise Routinearbeiten zu erledigen, aber immer wieder auch die Besonderheiten des konkreten Ein...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / Zusammenfassung

Überblick Zunächst ist zu klären, welcher Verteilungsmaßstab für die jeweiligen Betriebskosten zwischen den Parteien vereinbart ist, bzw. welche Vorgaben für die Verteilung bestehen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass für Betriebskostenabrechnungen gesetzliche Fristen bestehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Grundlegende Vorschrift zum Abrechnungsmaßstab für Betri...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 56 & Zu 3. Hinsichtlich der Beachtung der Fristen ist besondere Vorsicht geboten: Die Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid beträgt nach den §§ 46a Abs. 1 ArbGG, 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, 46a Abs. 3 ArbGG nur eine Woche. Diese Wochenfrist gilt auch für den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid nach den §§ 46a Abs. 1 ArbGG, 700 Abs. 1 ZPO, 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 339 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. BMF, Schr. v. 16.1.2009 – IV B 2 - S 1301 - USA/08/10001 – DOK 2009/0013814, BStBl. I 2009, 345 (DBA-USA; Verständigungsvereinbarung über die Anwendung des Schiedsverfahrens)

2 Anlagen Mit der US-Finanzbehörde ist am 8. Dezember 2008 die anliegende Verständigungsvereinbarung getroffen worden (Anlage 1). Mit der Vereinbarung werden die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zum Schiedsverfahren (Art. 25 Abs. 5 und 6) konkretisiert sowie Regelungen für die Tätigkeit der Schiedsstelle festgelegt (Anlage 2). Die Anlagen zu diesem Schreiben sind auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises

Rn. 259 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Tatbestand der Veräußerung des § 17 EStG wird mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums verwirklicht. Dieser Zeitpunkt muss aber nicht mit dem Zeitpunkt der Bezahlung übereinstimmen, woraus sich nachträgliche Veränderungen ergeben können. So kann die Kaufpreisforderung durch Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers, beispielsweise aufgrund e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zuwendungen zur Abdeckung von Fehlbeträgen Alt 3 (§ 4c Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 34 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ebenfalls abzugsfähig sind Zuwendungen zur Abdeckung von Fehlbeträgen (§ 4c Abs 1 S 1 Alt 3 EStG). Fehlbeträge im Kassenvermögen können auf den unterschiedlichsten Ursachen beruhen. Sie können durch nicht rechnungsmäßigen Verlauf der biologischen Ereignisse, zu niedrigen Ertrag aus der Vermögensanlage oder durch Vermögensverluste entstehen. Z...mehr

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§ 13 Urheberrecht / D. Muster: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung

Rz. 4 Muster 13.4: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung Muster 13.4: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Si...mehr

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FF 09/2023, As time goes by

Inge Saathoff 30 Jahre gibt es sie nun schon, unsere Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Eine Menge Reformen haben wir in dieser Zeit in unserer Praxis schon umsetzen müssen und erwarten, angesichts der ständigen Veränderungen in der Gesellschaft auch weiterhin dringend notwendige Anpassungen. Auch die Arbeitsgemeinschaft selbst ist in dieser Zeit erheblich gewachsen, hat sich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Persönliche Unterzeichnung

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Kaufmann hat den JA eigenhändig und höchstpersönlich zu unterzeichnen. Er kann sich hierin durch niemanden vertreten lassen. Daher kommt z. B. die Unterzeichnung durch einen Prokuristen nicht in Betracht. Die persönliche Unterzeichnungspflicht besteht auch dann, wenn der Kaufmann über eine kaufmännische Ausbildung und ausreichende Kenntnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Urheberrecht / A. Muster: Abmahnung wegen Filesharing

Rz. 1 Muster 13.1: Abmahnung wegen Filesharing Muster 13.1: Abmahnung wegen Filesharing _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihnen wird vorgeworfen, einen Film widerrechtlich über Ihren Internetanschluss über eine Internet-Tauschbörse verbreitet zu haben. Sie baten uns, die gegnerischen Schreiben zu prüfen und Ihnen mitzuteilen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertretung / 2 Stellvertretung

Rechtsgeschäftliche Vertretung lässt sich grafisch als ein Dreiecksverhältnis darstellen, an dem der Vertretene, der Vertreter und (mindestens) ein Dritter beteiligt sind. Zwischen den Beteiligten bestehen entsprechend drei Beziehungen: zwischen dem Vertretenen und dem Vertreter die erteilte Vollmacht zwischen dem Vertreter und dem Dritten die im Rahmen dieser Vollmacht abgege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 3.4 Frist/Rechtsfolgen

Ein Rechtsbehelf ist innerhalb eines Monats einzulegen. Diese Frist beginnt erst, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf belehrt wurde. Weitere Folgen sind mit einer Rechtsbehelfsbelehrung nicht verbunden. Insbesondere hat eine fehlende, unvollständige oder unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts.[1] Hinweis Beginn der R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 3.8.3 Fristen für die Datenübermittlung

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung[1], die Rentenbezugsmitteilung[2] und die durch die anderen Stellen[3] (u. a. private Krankenversicherungen, Anbieter von Basisrenten, Künstlersozialkasse) zu übermittelnden Daten sind spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung zu senden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.5 Verspäteter Entscheid der Krankenkasse über Leistungsantrag

Die Krankenkasse hat nach einem Leistungsantrag innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden.[1] Die Frist verlängert sich auf 5 Wochen, wenn die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) einholt. Wird bei zahnärztlichen Leistungen ein Gutachterverfahren nach § 87 Abs. 1c SGB V durchgeführt, verlängert sich die Frist auf 6 Wochen. Wenn die Frist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.5.1 Hinreichender Grund für eine Fristüberschreitung

Bei einer Fristüberschreitung hat die Krankenkasse dafür einen hinreichenden Grund zu nennen.[1] Hinreichender Grund ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auszulegen ist. Ermessen der Krankenkasse ist damit nicht verbunden. Damit ist die Auslegung auch gerichtlich nachprüfbar. Ein hinreichender Grund kann sich insbesondere im Rahmen der Amtsermittlung[2] ergeben, wenn für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.1 Einspruchsfrist

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides eingelegt werden.[1] Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der Bekanntgabe, also einen Tag nachdem der Steuerbescheid zugegangen sein. Als bekannt gegeben gilt ein Steuerbescheid am 3. Tag nach Aufgabe zur Post. Das Postaufgabedatum ist i. d. R. das Datum des Steuerbescheides. Praxis-Beispie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 3.3 Inhalt

Die Rechtsbehelfsbelehrung muss vollständig und richtig sein. Sie hat den Rechtsbehelf zu bezeichnen (Widerspruch, Klage), die Stelle oder das Gericht zu benennen, bei der oder dem der Rechtsbehelf einzulegen ist (einschl. der vollständigen Anschrift), die einzuhaltende Frist und die einzuhaltende Form (schriftlich oder zur Niederschrift) anzugeben. Die Rechtsbehelfsbelehrung ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.2 Bindungswirkung

An die Wahl der Kostenerstattung ist der Versicherte mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.[1] Hinweis Kalendervierteljahr Ein Kalendervierteljahr umfasst jeweils die Monate Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September oder Oktober bis Dezember. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Willenserklärung des Versicherten der Krankenkasse zugeht. Sie endet, wenn minde...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 3 Unterlassene Mitwirkung

Sozialleistungsträger können Leistungen ganz oder teilweise versagen oder entziehen, bis die Mitwirkung nachgeholt wird.[1] Der Eingriff ist zulässig, wenn durch die unterlassene Mitwirkung die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert oder deshalb die Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 5.2.4 Wechsel der Veranlagungsart

Die Wahl der Veranlagungsart hängt vom Antrag eines oder beider Ehegatten oder Lebenspartner ab. Sie können das Wahlrecht der Veranlagungsart grundsätzlich bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids ausüben und die einmal getroffene Wahl innerhalb dieser Frist frei widerrufen.[1] Die Vorschrift des § 351 Abs. 1 AO (Bindungswirkung anderer Verwaltun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld / 8.4 Ausschlussfrist

Der Erstattungsanspruch der Krankenkasse ist innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Tages geltend zu machen, für den die Leistung erbracht wurde.[1] Adressat ist der erstattungspflichtige Unfallversicherungsträger. Es handelt sich um eine materielle Ausschlussfrist, die von Amts wegen zu beachten ist. Die Frist wird nach § 26 Abs. 1, 3 SGB X; §§ 187, 188 BGB berechnet. Der U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1 Einspruch

Als Rechtsbehelf gegen alle förmlichen Bescheide des Finanzamts kann Einspruch eingelegt werden. So kann der Arbeitgeber z. B. gegen einen Haftungsbescheid im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung, einen Bescheid über eine verbindliche Auskunft oder eine Lohnsteuer-Anmeldung Einspruch einlegen. Er kann mittels Einspruch aber auch geltend machen, dass über einen Antrag au...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.3.2 Verordnung in allen anderen Fällen

In allen nicht im Abschn. 3.3.1 genannten Verordnungsfällen ist abweichend von der sonst üblichen 3-wöchigen Bearbeitungsfrist[1] über den Antrag auf Genehmigung innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Sofern eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes (MD), eingeholt wird, ist abweichend von der sonst üblichen 5-wöchigen Frist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.5.2 Selbst beschaffte Leistung nach Fristablauf

Versicherte sind berechtigt, sich die Leistung nach der abgelaufenen Frist selbst zu beschaffen.[1] Die Krankenkasse ist dann verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten. Zu erstatten sind auch Leistungen durch nicht zugelassene Leistungserbringer.[2] Der Versicherte ist dabei weder verpflichtet, sich die genehmigte Leistung im Inland zu verschaffen noch die Bedingunge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verzinsung von Geldleistungen / 2.1.1 Leistungen aufgrund eines Antrags

Geldleistungen werden verzinst, nachdem ihre Fälligkeit eingetreten und ein Kalendermonat abgelaufen ist. Davon abweichend beginnt die Verzinsung frühestens nach 6 Kalendermonaten nach dem Ende des Monats, in dem der Leistungsantrag gestellt wird. Hinweis Beginn der Verzinsung Es ist sowohl festzustellen, wann der Kalendermonat nach dem Eintritt der Fälligkeit, als auch, wann ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unwirksamkeit eines per Telefax gestellten Antrags auf mündliche Verhandlung

Leitsatz Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch für nach der FGO vertretungsberechtigte Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht, eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Sachverhalt Die verheirateten Kläger erzielen neben Gewinneinkünften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund einer bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 1.1.3 Beamte, Richter, Soldaten und ihnen gleichgestellte Personen

Unmittelbar begünstigte Personengruppen[1] sind: Empfänger von inländischer Besoldung. Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht, hierzu gehören z. B. Minister oder Staatssekretäre. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versiche...mehr