Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.18 Fristen (Abs. 8)

Rz. 12 Die gematik kann der KBV zur Erfüllung ihrer Aufgabe nach Abs. 1 Satz 1 und der Festlegung weiterer MIO Erarbeitungsprioritäten und angemessene Fristen setzen (Satz 1). Werden die Fristen nicht eingehalten, kann die gematik die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder eine andere Stelle mit der Erstellung der jeweiligen Festlegungen zur Patientenakte beauftragen (Satz 2)...mehr

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Sommer, SGB V § 369 Prüfung... / 2.2 Stellungnahme (Abs. 2)

Rz. 4 Bevor das BMG eine Ermessensentscheidung darüber trifft, ob die vorgelegte Vereinbarung zu beanstanden ist, haben der BfDI, das BSI und die DGUV eine Gelegenheit zur Stellungnahme (Satz 1). Dafür kann das BMG eine angemessene Frist setzen (Satz 2). Die Frist ist so zu bemessen, dass dem BMG ggf. eine Beanstandung innerhalb der Frist nach Abs. 3 möglich ist.mehr

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Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 2.1 Datenverarbeitung durch Krankenkassen oder Anbieter (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse, der Anbieter der elektronischen Patientenakte sowie der Anbieter einzelner Dienste und Komponenten der elektronischen Patientenakte sind zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Versicherten befugt, wenn der Versicherte ausreichend informiert wurde (§ 343) und in die Einrichtung der Patientenakte eingewilligt hat (Satz 1). Formelle Anforderungen an d...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.7 Vereinbarungen auf Ebene der Bundesmantelverträge (Abs. 3)

Rz. 24 Die Regelung verpflichtet die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und den GKV-Spitzenverband als Bestandteil der Bundesmantelverträge Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die vertragsärztlichen Leistungen, Form und Inhalt der im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Vordrucke, die Erfüllung der Pflichten der Vertragsärzte nach Abs. 1, 4, die Er...mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 2.1 Datenübertragung an digitale Gesundheitsanwendungen (Abs. 1)

Rz. 3 Hilfsmittel oder Implantate, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung an Versicherte abgegeben werden und die Daten über den Versicherten elektronisch über öffentlich zugängliche Netze an den Hersteller oder Dritte übertragen, müssen ab dem 1.7.2027 über eine Schnittstelle (Interface) verfügen, über die Daten an digitale Gesundheitsanwendungen (§ 33a) übermitt...mehr

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Sommer, SGB V § 374a Integr... / 2.3 Versorgungssicherheit (Abs. 3)

Rz. 5 Um die Versorgung sicherzustellen, kann über den 1.7.2027 hinaus eine Versorgung mit Hilfsmitteln oder Implantaten erfolgen, welche die Anforderungen nach Abs. 1 nicht erfüllen. Die Versorgung ist zulässig, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist oder die regelmäßige Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln oder Implantaten andernfalls nicht gewährleis...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1 Vereinbarung von höherer Vergütung

Vereinbarungen zu über den gesetzlich liegenden Gebühren, also höheren Vergütungen, müssen den formellen Anforderungen des § 4 StBVV entsprechen. Die Regelung des § 4 StBVV ist zwingend, kann also nicht – etwa im Steuerberatungsvertrag – außer Kraft gesetzt werden. Auf zeitnahen Ausgleich der Rechnungen achten Gerade vor dem Hintergrund des § 4 Abs. 1 Satz 4 StBVV sollten Ste...mehr

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Sommer, SGB V § 351 Übertra... / 2.2 Datenübertragung (Abs. 2)

Rz. 4 Die Krankenkasse ermöglicht, Daten der elektronischen Patientenakte der Versicherten (§ 341 Abs. 2 Nr. 9) in digitale Gesundheitsanwendungen (§ 33a) zu übermitteln und dort zu speichern (Nr. 1). Der jeweilige Versicherte muss mit der Datenübermittlung einverstanden sein und darin nachvollziehbar einwilligen. Der Anbieter der Gesundheitsakte ist verpflichtet, die Daten ...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.5 Bestätigungsverfahren (Abs. 5)

Rz. 11 Damit die Daten sektorenübergreifend ausgetauscht werden können, dürfen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste ausschließlich informationstechnischen Systeme einsetzen, die vom Kompetenzzentrum bestätigt worden sind (Satz 1). Der Einsatz ist für zugelassene Krankenhäuser und für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste verpflichtend. Die Fristen der verbindlic...mehr

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Sommer, SGB V § 318a Digita... / 2.2 Geschäftsordnung (Abs. 2)

Rz. 4 Der Digitalbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung wird wirksam, wenn sie durch die Gesellschafterversammlung der gematik genehmigt ist. Die Geschäftsordnung regelt weitere Einzelheiten zum Verfahren im Digitalrat (z. B. Form und Frist der Einladung).mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 2.4 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 6 Die in Abs. 3 genannte Frist kann durch das Bundesministerium für Gesundheit mittels einer Rechtsverordnung verlängert werden.mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.5 Information (Abs. 5)

Rz. 7 Um dem Beirat die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Abs. 1 bis 3 zu ermöglichen, hat die gematik dem Beirat alle erforderlichen Informationen und Unterlagen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen (Satz 1). Die Informationen und Unterlagen sind so rechtzeitig vorzulegen, dass der Beirat sich mit ihnen inhaltlich befassen und innerhalb der zweiwöchige Frist (Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 379 Finanzi... / 2.2 Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband und der DAV vereinbaren die Höhe und Abrechnungen der TI-Pauschale (Satz 1). Rz. 5 Der ursprüngliche Vertrag enthält mit Wirkung zum 1.10.2020 insbesondere Regelungen über den Ausgleich für die Nutzung elektronischer Patientenakten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) und elektronischer ärztlicher Verordnungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6). Die Vertragspartner ...mehr

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Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 2.4 Anspruch auf Löschung (Abs. 3)

Rz. 5 Der Versicherte kann beanspruchen, seine Patientenakte vollständig zu löschen. Der Anspruch ist gegenüber der jeweiligen Krankenkasse durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Antrag geltend zu machen. Die Krankenkasse ist für die Löschung verantwortlich und veranlasst den Anbieter, tätig zu werden. Der Versicherte kann seinen Anspruch anlasslos und voraussetzu...mehr

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Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.4 Information (Abs. 3 in der bis zum 14.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 5 Die Krankenkasse ist verpflichtet, ihre Versicherten umfassend und leicht verständlich über ihren Anspruch zu informieren (Nr. 1). Dabei hat sie darüber aufzuklären, dass die Daten vom Anbieter der Patientenakte übermittelt und dort gespeichert werden und zuvor ein entsprechender Antrag des Versicherten bei der Krankenkasse erforderlich ist (Nr. 2). Der Antrag ist weder a...mehr

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Sommer, SGB V § 375 Verordnungsermächtigung (weggefallen)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

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Sommer, SGB V § 372 Spezifi... / 2.2 Interoperabilitätsverzeichnis (Abs. 2)

Rz. 8 Das bei der gematik angesiedelte Kompetenzzentrum für Interoperabilität betreibt eine Plattform, auf der technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen aufgeführt werden (§ 385 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; www.ina.gematik.de; abgerufen: 15.6.2024). Die Spezifikationen von KBV und KZBV sind darauf zu veröffentl...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt bei kleinen, mittelgroßen und großen GmbHs für vor dem 1.1.2022 beginnende Geschäftsjahre, indem die jeweiligen Unterlagen beim elektronis...mehr

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Sommer, SGB V § 369 Prüfung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vereinbarungen nach §§ 364 bis 368 werden dem BMG zur Prüfung vorgelegt. Vorher haben der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) Gelegenheit, zu den Vereinbarungen Stellung zu nehmen. Für eine Beanstandung ...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.6 Nachweis der Komponenten und Dienste (Abs. 6)

Rz. 19 Kassenärzte und Kassenzahnärzte haben gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen (Satz 1). Der Nachweis ist bis zum 30.6.2021 zu erbringen (Satz 2). Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbrac...mehr

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Sommer, SGB V § 369 Prüfung... / 2.1 Prüfung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vereinbarung über technische Verfahren zur telemedizinischen Erbringung der konsiliarischen Befundbeurteilung nach § 364, zu Videosprechstunden nach den §§ 365 und 366, zu telemedizinischen Konsilien nach § 367, bei telemedizinischem Monitoring nach § 367a und zum Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde nach § 368 sind dem BMG jeweils zur Prüfun...mehr

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Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.8 Grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten (Abs. 7)

Rz. 9b Die in der elektronischen Patientenakte gespeicherte elektronische Patientenkurzakte muss ab der im Wege der Rechtsverordnung nach § 342 Abs. 2b festzulegenden Frist den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten (§ 359 Abs. 4) mit den festgelegten Anforderungen gewährleisten (Satz 1). Die gematik hat hierfür bis zum 1.1.2022 die erforderlichen Voraussetzung...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.1 Angebot einer elektronischen Patientenakte (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen stellen jedem Versicherten (seit dem 1.1.2021) eine elektronische Patientenakte zur Verfügung (bis zum 14.1.2025; Satz 1). Die Patientenakte muss von der gematik zugelassen sein (§ 325 Abs. 1). Zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Versicherten und der Patientensouveränität ist die Patientenakte vom jeweiligen Versicherten zu beantragen. Der Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.7 Bewilligung von Leistungen (Abs. 7)

Rz. 13 Krankenkassen haben kein eigenes Zugriffsrecht auf elektronische Verordnungen. Damit elektronisch ausgestellte und über die Telematikinfrastruktur übermittelte Verordnungen von Arzneimitteln einschließlich verordnungsfähiger Betäubungsmittel, häuslicher Krankenpflege, außerklinischer Intensivpflege, Soziotherapien oder Heilmitteln und Hilfsmitteln zur Genehmigung vom ...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.5 Informationsobjekte nach § 341 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 (Abs. 2c)

Rz. 19 Sobald die Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität gegeben sind, sind medizinische Informationsobjekte zum elektronischen Zahnbonusheft, zum elektronischen Untersuchungsheft für Kinder, zum elektronischen Mutterpass, zu Daten, die sich aus der Versorgung der Versicherten mit Hebammenhilfe ergeben, sowie zur elektronischen Impfdokumentation in der...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.5 Hilfsmittel oder Implantate (Abs. 2c)

Rz. 4e Die KBV trifft erstmals bis zum 31.12.2023 die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten, die von Hilfsmitteln oder Implantaten (§ 374a Abs. 1) in eine digitale Gesundheitsanwendung übermittelt werden (Satz 1). Die Fristverschiebung ermöglicht die Staffelung der Handlungsaufträge im Zusammenhang mit der Umsetzung der Mög...mehr

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Sommer, SGB V § 344 Einwill... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung der Versicherten in die Einrichtung der elektronischen Patientenakte und die hierauf begründete Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen, die Anbieter der elektronischen Patientenakte sowie die Anbieter von einzelnen Diensten und Komponenten der elektronischen Patientenakte. Dami...mehr

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Sommer, SGB V § 357 Zugriff... / 2.5 Verordnungsermächtigung (Abs. 5)

Rz. 7 Die in Abs. 4 genannte Frist kann durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mittels einer Rechtsverordnung verlängert werden. Damit kann das BMG auf Verzögerungen bei der Umsetzung und Einführung der elektronischen Patientenkurzakte, einschließlich der Überführung der persönlichen Hinweise der Versicherten in diese, sowie auf Verzögerungen bei der Umsetzung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.7 Digitale Identität für Institutionen (Abs. 7)

Rz. 14 Leistungserbringerinstitutionen, die sich über Komponenten der Telematikinfrastruktur authentifizieren, haben spätestens ab 1.1.2025 ebenfalls die Möglichkeit, eine digitale Identität zu beantragen. Die ursprüngliche Frist wird aufgrund der Terminanpassungen in § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 (Art. 1 Nr. 16c KHPflEG) und § 291 Abs. 8 Satz 1 (Art. 1 Nr. 11d KHPflEG) auf den ...mehr

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Sommer, SGB XI § 118 Beteil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 30.10.2012 durch das PNG neu in das Gesetz aufgenommen. Zu den Motiven führt der Gesetzgeber in seiner Begründung aus, dass bei Fragen der Begutachtung und im Qualitätsbereich die Beteiligung von den Betroffenen und ihren Organisationen als unzureichend empfunden werde. Die Beteiligung von Betroffenenorganisationen sei bisher im SGB...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.1 Elektronische Verordnungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik hatte bis zum 30.6.2020 die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit vertragsärztliche elektronische Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch nach § 360 Abs. 1 übermittelt werden können (Satz 1 Nr. 1). Für die flächendeckende Einführung elektronischer ärztlicher Verordnungen sind funktional abgestimmte, interoperable und sichere Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 369 Prüfung... / 2.3 Beanstandung (Abs. 3)

Rz. 5 Das BMG kann die Vereinbarung innerhalb eines Monats ganz oder teilweise beanstanden. Der Fristlauf beginnt, wenn die Vereinbarung dem BMG vorgelegt wird (Ereignistag). Die Beanstandung liegt im Ermessen des BMG. Ohne Beanstandung wird die Vereinbarung nach dem Ablauf der Frist wirksam. In die Ermessensentscheidung über eine Beanstandung sind die Stellungnahmen des BfD...mehr

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Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Krankenkassen stellen jedem Versicherten seit dem 1.1.2021 im Rahmen eines Rechtsanspruchs auf Antrag und mit seiner Einwilligung (bis zum 14.1.2025) oder im Rahmen einer Widerspruchslösung (ab 15.1.2025) eine von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung. Die Vorschrift regelt die technischen Anforderungen für d...mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.2 Anhörung (Abs. 2)

Rz. 4 Der Beirat ist vor der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der gematik zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu hören (Satz 1). Dazu ist dem Beirat eine Gelegenheit zu geben. Ohne die eingeräumte Anhörung kann die Gesellschafterversammlung der gematik keine rechtmäßigen Beschlüsse fassen. Das Anhörungsrecht ist von zentraler Bedeutung, damit der F...mehr

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Sommer, SGB V § 356 Zugriff... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 2.2 Schlichtung (Abs. 2)

Rz. 6 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, so ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle der gematik (§ 319) einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren kann frühestens nach der abgelaufenen Frist (Abs. 1 Satz 1) beantragt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich die KBV und der GKV-Spitzenverba...mehr

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Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 2.2 Spezifikationen (Abs. 2)

Rz. 10 Das BMG kann die Spezifikationen verbindlich in der Anlage zur Rechtsverordnung festlegen (Satz 1): technische, semantische und syntaktische Standards, Profile, Leitfäden, Informationsmodelle, Referenzarchitekturen und Softwarekomponenten für bestimmte Bereiche oder das gesamte Gesundheitswesen, Fristen für die Umsetzung, Fristen für die Integration der Schnittstellen na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.2 Umsetzungsstufe 2 (nach der Bereitstellung)

Rz. 11 Versicherten steht spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die elektronische Patientenakte zur Verfügung steht, ein Sofortnachrichtendienst mit Leistungserbringern und mit Krankenkassen als sicheres Übermittlungsverfahren (§ 311 Abs. 6) zur Verfügung (Nr. 2). Rz. 12 Versicherte können spätestens 6 Monate, nachdem das dafür bestimmte Register zur Verfügung steht, mittels ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.3 Medizinische Anwendungsfälle (Abs. 2a)

Rz. 14 Der Absatz enthält die ersten medizinischen Anwendungsfälle, die als standardisierte, strukturierte medizinische Informationsobjekte in der elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden (BT-Drs. 20/9048 S. 113). Die Rechte der Versicherten zur Zugriffserteilung auf die medizinischen Informationsobjekte sind sichergestellt. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.8 Art und Weise der Datenübermittlung (Abs. 4)

Rz. 26 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren übermitteln die für die Abrechnung der Leistungen notwendigen Angaben den Kassenärztlichen Vereinigungen im Wege elektronischer Datenübertragung (Satz 1). Dafür können das sichere Übermittlungsverfahren nach § 311 Abs. 6 über die Telematikinfrastruktur oder...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.1 Voraussetzungen der wirksamen Pauschalvergütungsvereinbarung im Einzelnen

Die Pauschalvergütung muss für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr vereinbart werden. Soll also z. B. die monatlich zu erstellende Buchführung pauschal abgerechnet werden, muss die Pauschale mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten gelten. Gültigkeit einer Verlängerungsklausel Zulässig ist eine Regelung, wonach die Pauschalvergütung für ein Jahr gelten soll und die P...mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.3 Befugnis zur Datenermittlung und Anmeldung beim BZSt (Abs. 3)

Rz. 10 Nach Abs. 3 Satz 1 erheben die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen die zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie die zur Ermittlung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder des beitragspflichtigen Mitglieds erforderlichen Daten beim BZSt. Die Regelung weicht damit von dem sog. Ersterhebungsgrundsatz ab. Insoweit sind die in § 35 SGB I genannten Stelle...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.10 Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber (Abs. 10)

Rz. 16 Der GKV-Spitzenverband prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die ärztliche Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit einschließlich der Ausfertigung für den Arbeitgeber durch ein elektronisches Äquivalent dazu mit gleich hohem Beweiswert in der elektronischen Patientenakte abgelöst werden kann (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband beteiligt das Bundesministerium für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 295 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zum 1.1.1993 mit dem neuen Abs. 1 Nr. 1 die gesetzlich normierte Verp...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.1 Zuständige Stellen (Abs. 1)

Rz. 4 Die Länder bestimmen die Stellen, die für die Ausgabe der eHBA oder eBA zuständig sind (Satz 1 Nr. 1). Die zur Ausgabe der elektronischen Berufsausweise zuständigen Stellen müssen höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen (sog. Trust-Center). Als zur Bestätigung der berufsrechtlichen Befugnisse zuständige Stellen kommen unter anderem die Ärzte- und Apothekerkammern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1.1 Voraussetzungen einer wirksamen Vergütungsvereinbarung

Die nachfolgend genannten Formvorschriften gelten immer dann, wenn eine Vergütung vereinbart werden soll, die höher ist als die gesetzlich vorgesehene Vergütung. Textformerfordernis Die Erklärung des Mandanten (auftraggebende Person) zur Vergütungsregelung muss in Textform abgegeben werden. Eine Unterschrift ist dazu nicht erforderlich. Derzeit erfüllen Papier, USB-Stick, CD-R...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.2 Ordentliche Kündigung

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 1 kann der Versorgungsvertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Wenngleich in Fällen der ordentlichen Kündigung die Kündigung des gesamten Versorgungsvertrages in der Praxis den Regelfall darstellt, eröffnet daneben die Regelung des Abs. 1 Satz 1 nach dem Wortlaut der V...mehr