Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Wartefrist

Rz. 2 Regelmäßig bestimmt der Gerichtsvollzieher bereits bei der Pfändung einen Versteigerungstermin. Dieser Zeitpunkt darf nicht vor Ablauf einer Woche nach Pfändung bzw. soll nicht nach Ablauf eines Monats nach der Pfändung erfolgen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 GVGA). Der Schuldner erhält damit nochmals Gelegenheit zur Zahlung, Dritte können gegebenenfalls ihre Rechte nach §§ 805, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Benachrichtigung

Rz. 5 Der Gerichtsvollzieher benachrichtigt den Gläubiger davon, dass er die Pfändung als vorläufige Austauschpfändung durchgeführt hat und weist ihn darauf hin, dass die Pfändung nach § 811b ZPO aufgehoben werden müsse, wenn der Gläubiger nicht binnen zwei Wochen nach Eingang der Nachricht die Zulassung der Austauschpfändung bei dem Vollstreckungsgericht beantragt habe (Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finance-Prozessmodell: Leit... / 4.1 Ganzheitliche Betrachtung der Finance-Prozesse

Finance-Jahreskalender Da Prozesse füreinander Input und Output darstellen, ist es wichtig, dass diese zeitlich optimal aufeinander abgestimmt sind, um Fristen zur Zufriedenheit – sowohl interner als auch externer – Lieferanten und Kunden zu wahren. Hierfür empfiehlt sich die Aufstellung aller Meilensteine mit wesentlichen Aufgaben bzw. Aktivitäten in einem Finance-Jahreskal...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Die Umsatzsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe

Leitsatz Betriebsausgabenabzug im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit bei Lastschrifteinzug. Sachverhalt Ein selbstständiger Steuerberater hat in seiner Einkommensteuererklärung 2015 auch die Umsatzsteuervorauszahlung für das 4. Quartal 2015 als Betriebsausgabe im Rahmen seiner Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung erklärt. Die Voranmeldung hatte er am 4.1.2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgenossenschaft / 2.4 Kündigung durch das Mitglied

Nach § 65 Abs. 1 GenG hat jedes Mitglied das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden. In der Satzung der Genossenschaften ist i. d. R. bestimmt, dass für die Kündigung durch ein Mitglied eine Kündigungsfrist von 5 Jahren einzuhalten ist. Eine solche Regelung ist im Genossenschaftsrecht zulässig. Jedoch ist in § 65 Abs. 3 GenG geregelt, dass das Mitglied zur vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kleinunternehmer optiert zur Regelbesteuerung: In Zweifelsfällen muss das Finanzamt nachfragen

Leitsatz In Zweifelsfällen muss das Finanzamt den Kleinunternehmer fragen, welche Besteuerungsform er anwenden will. Zwar hat der Steuerpflichtige durch Abgabe der Jahressteuererklärung 2016 mit Berechnung der Umsatzsteuer nach Allgemeinregeln konkludent auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, jedoch war dieser Verzicht nicht geeignet, erneut die fünfjähri...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgenossenschaft / 2.3 Kündigung bei Pflichtverletzungen des Mitglieds

In den Nutzungsverträgen der Wohnungsgenossenschaften findet sich regelmäßig folgende Klausel: "Während des Fortbestehens der Mitgliedschaft wird die Genossenschaft von sich aus das Nutzungsverhältnis grundsätzlich nicht auflösen. Sie kann jedoch in besonderen Ausnahmefällen das Nutzungsverhältnis schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, wenn wichtige b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.5 Auskunftsanspruch

Rz. 56 Nach § 1605 Abs. 1 BGB kann das minderjährige Kind von seinen Eltern und Großeltern Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen verlangen, soweit dies für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit erforderlich ist. Ebenso muss das Kind Auskunft über seine Einkünfte geben, damit seine Bedürftigkeit überprüft werden kann. Rz. 57 Geschuldet wird eine in sich geschlossene Z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 § 17 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Jugendlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG he...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 3.1 Zuständigkeit, formelle Anforderungen, Frist

Rz. 1352 Die Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt den Geschäftsführern (§§ 242, 264 HGB, § 35 Abs. 1 GmbHG) und zwar allen Geschäftsführern als Kollektivorgan (siehe dazu vorstehend Rn. 1334). Dies kommt auch in der Pflicht zur Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch sämtliche (auch stellvertretende) Mitglieder der Geschäftsführung (§ 245 HGB)[1] zum Ausdruck. In zei...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 3.1 Form, Frist der Einberufung

Rz. 417 Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht etwas Abweichendes geregelt ist, gem. § 51 GmbHG mittels eingeschriebenen Briefes, d. h. durch Übergabe-Einschreiben. Auch ein bloßes Einwurf-Einschreiben genügt – nach h. M.[1] Wird die Einladung nur durch gewöhnlichen Brief, per E-Mail oder SMS verschickt, führt dies zur N...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.4.3 Anfechtungsfrist

Rz. 625 Eine Anfechtungsklage muss innerhalb der Anfechtungsfrist nach der Beschlussfassung erhoben werden. Die Anfechtungsfrist beträgt in der Regel einen Monat; sie beginnt vorbehaltlich anderer Satzungsregelungen[1] mit der Kenntnis des Gesellschafters vom Beschlussinhalt.[2] Anwesende Gesellschafter haben bereits mit Feststellung des Beschlussergebnisses die notwendige K...mehr

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II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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VI Das Kapital / 2.2.1 Kapitalerhöhungsbeschluss

Rz. 1184 Die Kapitalerhöhung bedarf eines mit einer satzungsändernden Mehrheit[1] von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen gefassten Gesellschafterbeschlusses (§ 53 Abs. 1 GmbHG). Die Satzung kann darüber hinausgehende Erfordernisse aufstellen. Es ist möglich, dass sich aus der Satzung, einem Stimmbindungsvertrag oder aus der gesellschafterlichen Treuepflicht eine...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 3.3.3.2 Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung

Rz. 440 Praktisch relevanter als Einberufungsverlangen sind Minderheitsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gem. § 50 Abs. 2 GmbHG. Auch dazu sind alle Gesellschafter berechtigt, deren Anteile zusammen mindestens 10 % des Stammkapitals erreichen, sofern die Satzung keine niedrigeren Anforderungen stellt. Das Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft so rechtzeitig zugehe...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 1 Beherrschungsvertrag

Beherrschungsvertrag (bei Abfindungsangebot notariell zu beurkunden) zwischen … GmbH (im Folgenden: A-GmbH) und … GmbH (im Folgenden: B-GmbH)mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 5.1 Feststellungsbeschluss

Rz. 1424 Grundsätzlich stellen die Gesellschafter den Jahresabschluss – vorbehaltlich anderweitiger Satzungsregelung mit einfacher Mehrheit (§ 47 Abs. 1 GmbHG) – fest (§ 46 Nr. 1GmbHG). Es ist jedoch möglich, die Feststellungskompetenz einem anderen Gremium (z. B. Aufsichtsrat, Beirat, einzelnen Gesellschaftern, Bilanzausschuss[1]) zu übertragen; § 46 Nr. 1 GmbHG ist disposi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 9.3.3 Nichtigkeitsklage

Rz. 659 Zur Erhebung einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses sind befugt Alle Personen, die im Zeitpunkt der Klageerhebung Gesellschafter sind, und zwar unabhängig davon, ob sie in der betreffenden Gesellschafterversammlung anwesend oder vertreten waren und ob sie Widerspruch gegen den Beschluss erhoben haben oder nicht – einer individuell...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 2.1.1 Zeitraum

Rz. 403 Die ordentliche Gesellschafterversammlung einer GmbH ist zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses und muss deshalb mindestens einmal jährlich stattfinden. Da über den Jahresabschluss gem. § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres, bzw. – bei einer kleinen Gesellschaft[1] – bis zum Ablauf der ersten el...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.5 Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB

Rz. 819 Nach § 626 Abs. 2 BGB ist die fristlose Kündigung eines Dienstvertrages nur dann wirksam, wenn sie dem Geschäftsführungsmitglied innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des für die Kündigung zuständigen Organs von den Kündigungsgründen zugeht. "Kenntnis von den Kündigungsgründen" setzt voraus, dass alle Informationen vorliegen, die Ausmaß und Tragweite der Kündigungsgr...mehr

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VI Das Kapital / 2.2.3.2 Bezugsrecht

Rz. 1199 In analoger Anwendung des im Aktienrecht geltenden § 186 Abs. 1 AktG haben die GmbH-Gesellschafter ein Bezugsrecht auf einen Anteil an den neuen Geschäftsanteilen, der ihrer jeweiligen Beteiligung am bisherigen Stammkapital entspricht.[1] Ein Ausschluss des Bezugsrechts ist unter gewissen Voraussetzungen möglich (dazu sogleich). Rz. 1200 Aus dem gesetzlichen Bezugsre...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2 Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag (bei Abfindungsangebot notariell zu beurkunden) zwischen … GmbH (im Folgenden: A-GmbH) und … GmbH (im Folgenden: B-GmbH)mehr

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VI Das Kapital / 3.2 Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 1282 Beispiel Vereinfachte Kapitalherabsetzung: Muster VI, 4.2 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 58a ff. GmbHG) dient dem Ausgleich von Wertminderungen oder der Deckung sonstiger Verluste und kommt in Sanierungsfällen zum Einsatz. Häufig wird sie mit einer effektiven Kapitalerhöhung kombiniert ("Kapitalschnitt"): die Kapitalherabsetzung beseitigt – unter Beteiligun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VI Das Kapital / 2.2.3.1 Übernahmeerklärung

Rz. 1193 Der Kapitalerhöhungsbeschluss alleine schafft noch keine Verpflichtung der Bezugsberechtigten, die Einlagen zu leisten. Die Übernahme wird stattdessen in einem Übernahmevertrag erklärt. Dazu bedarf es der in § 55 GmbH vorgesehenen Übernahmeerklärung der Bezugsberechtigten, die – anders als bei der Gründung – nicht notwendiger Bestandteil des Kapitalerhöhungsbeschlus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VII Jahresabschluss und Gew... / 7 Ergebnisverwendungsbeschluss

Rz. 1441 Nach § 29 Abs. 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf entweder (i) den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr oder (ii) den Bilanzgewinn, wenn der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung aufgestellt oder Rücklagen aufgelöst wurden, (zur Frage des Bilanzgewinns sie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 3.2 Inhalt der Einberufung

Rz. 423 Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung muss folgende Angaben enthalten: Bezeichnung der Gesellschaft; Zeit der Gesellschafterversammlung: Tag und Uhrzeit des Beginns; Ort der Gesellschafterversammlung: Anschrift (ggf. Bezeichnung) des Versammlungsraums und Tagesordnung.[1] Beispiel für eine Einberufung: Muster IV, 1. Rz. 424 Die Punkte, über die Beschluss gefasst ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
II Gründung - Muster / 3.2 Gründungsurkunde (Beschluss über Formwechsel)

Es sind erschienen: Herr … , Frau … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, …, und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Zum Nachweis ihrer Vertretungsmacht legte sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug vor; Herr … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen von Frau … , und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VII Jahresabschluss und Gew... / 8.3 Einreichung und Prüfung der Unterlagen

Rz. 1459 Für die Einreichung der notwendigen Unterlagen sind die Geschäftsführer als gesetzliche Vertreter der GmbH zuständig (§ 325 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 35 Abs. 1 GmbHG). Rz. 1460 Die Unterlagen sind – größenunabhängig – elektronisch[1] beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen (§ 325 Abs. 1 Satz 2, Abs. 6 HGB). Rz. 1461 Für die Einreichung der no...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VI Das Kapital / 3.2.3 Anmeldung, Eintragung und Bekanntmachung

Rz. 1293 Hinsichtlich Anmeldung und Eintragung der Kapitalherabsetzung gelten keine Besonderheiten im Vergleich zur ordentlichen Kapitalherabsetzung. Bei rückwirkender Kapitalherabsetzung gilt für die Eintragung eine dreimonatige Frist (§§ 58e Abs. 3 Satz 1 und 58f Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Rz. 1294 Eine Gläubigerbefriedigung und -sicherheit entsprechend § 58a GmbHG ist bei der v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 3.1.7 Änderung der Grundlagen für die Zusammensetzung des ARs

Rz. 1014 Nach § 96 Abs. 4 AktG kann der Aufsichtsrat nach anderen als den zuletzt angewandten gesetzlichen Vorschriften nur zusammengesetzt werden, wenn das in § 97 AktG vorgesehene Bekanntmachungsverfahren oder das in §§ 98, 99 AktG vorgesehene gerichtliche Verfahren durchgeführt wurde ("Kontinuitätsprinzip"). Für die GmbH mit (zunächst) obligatorischem Aufsichtsrat folgt d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigentumsvorbehalt / 2.2 Rücktrittsrecht des Verkäufers

Im Unterschied zur früheren Rechtslage gibt der Eigentumsvorbehalt dem Verkäufer kein vereinfachtes Rücktrittsrecht vom Vertrag bei Zahlungsverzögerungen des Käufers. Es gilt nur eine Besonderheit: Der Rücktritt ist auch noch nach Verjährung der Kaufpreisforderung möglich (§ 216 Abs. 2 Satz 2 BGB). Ansonsten muss sich der Vorbehaltsverkäufer nach den allgemeinen Regeln richt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.9.2 Ausnahme: § 46 Nr. 8, 2. Alt. GmbHG

Rz. 726 Ausnahmsweise darf die Vertretung jedoch durch andere übernommen werden, wenn Aktiv- oder Passivprozesse gegen Geschäftsführer geführt werden sollen. In diesem Fall bestimmt § 46 Nr. 8, 2. Alt. GmbHG, dass die Vertretung der Gesellschaft in solchen Prozessen der Bestimmung der Gesellschafter unterliegt. Das bedeutet, dass die Gesellschafterversammlung darüber beschli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.17.5.3 Beschlussfassung mit oder ohne Sitzungen

Rz. 974 Das Aufsichtsorgan fasst seine Beschlüsse grundsätzlich in Präsenzsitzungen.[1] Ebenso zulässig sind die Beschlussfassung per Umlaufverfahren, per E-Mail, per Telefon (bilateral), per Telefon- oder Videokonferenz, Skype oder sonstigen digitalen Kommunikationsformen, wenn dies entweder durch den Gesellschaftsvertrag oder eine Geschäftsordnung für das Aufsichtsorgan vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.4.2 Streitgegenstand

Rz. 622 Die Anfechtungsklage ist eine Gestaltungsklage; sie zielt darauf ab, einen bis dahin gültigen Gesellschafterbeschluss zu beseitigen. Der Streitgegenstand bei Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist identisch, nämlich die Klärung der Nichtigkeit eines Beschlusses mit Wirkung für und gegen jedermann. Daraus folgt, dass das angerufene Gericht in jeder Verfahrensart sowoh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VII Jahresabschluss und Gew... / 9 Übersicht: Ablauf

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Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.5.1 Information der Gesellschafter

Rz. 637 Damit alle Gesellschafter die Möglichkeit haben, einer Anfechtungsklage beizutreten, sind die Geschäftsführer verpflichtet, alle Gesellschafter unverzüglich zu informieren, wenn ein Gesellschafterbeschluss angefochten wird.[1] Eine konkrete Vorgabe hinsichtlich Form und Frist besteht dabei nicht.[2] Da sich die Geschäftsführer aber bei Verletzung ihrer Unterrichtungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 3.2.3 Frauenanteil

Rz. 1028 Nach § 52 Abs. 2 Satz 2 ff. GmbHG hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat Zielgrößen festzulegen. Liegt der Frauenanteil bei erstmaliger Festlegung der Zielgrößen unter 30 %, so dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Gleichzeitig sind Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Die Fristen dürfen jewei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung und Aufs... / 5 Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführungsmitglied

Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen … GmbH vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung im Folgenden: "Gesellschaft" und Herrn … im Folgenden: "Geschäftsführer" Präambel Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 3.1.2 Zahl der Aufsichtsratsmitglieder und Geschlechterverhältnis

Rz. 998 Legt der Gesellschaftsvertrag keine höhere Zahl fest, besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern (§ 95 Satz 1 AktG). Der Gesellschaftsvertrag kann im Rahmen von § 95 Satz 4 AktG eine höhere Zahl von Aufsichtsratsmitgliedern festlegen. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG i. V. m. § 95 S. 3 AktG muss die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder durch drei teilbar sein. Rz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VI Das Kapital / 3.1.3 Bekanntmachung und Sicherheitsleistung

Rz. 1268 Der Herabsetzungsbeschluss muss von den Geschäftsführern[1] in den Gesellschaftsblättern (elektronischer Bundesanzeiger und ggf. durch die Satzung bestimmter weiterer Medien, § 12 Satz 1 und 2 GmbHG) bekannt gemacht werden. Die Bekanntmachung muss die Aufforderung an die Gläubiger der Gesellschaft enthalten, sich bei der Gesellschaft zu melden. Rz. 1269 Darüber hinau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.3.3 Haftungsrisiko Krise und Insolvenzreife

Rz. 1071 Der Geschäftsführer ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit und eine etwaige Überschuldung des von ihm geleiteten Unternehmens im Auge zu behalten und auf eventuelle Anzeichen für eine Insolvenzreife zu reagieren. Zu diesem Zweck muss er für eine Organisation sorgen, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.2 Dauer

Rz. 782 Die Laufzeit des Dienstvertrags mit einem Geschäftsführungsmitglied muss nicht der Dauer seiner Bestellung entsprechen.[1] Der Dienstvertrag kann bei einer mitbestimmungsfreien GmbH auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden. Wird ein befristeter Anstellungsvertrag geschlossen, so kann außerdem vereinbart werden, dass eine Verlängerung durch Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 9.1 Einführung

Rz. 586 Das GmbH-Gesetz enthält keine abschließende Regelung darüber, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn ein Gesellschafterbeschluss materiell oder formell fehlerhaft ist. Es regelt nur den Sonderfall der Nichtigkeit[1] einiger Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsbeschlüsse in: § 57j Satz 2 GmbHG (Verteilung neuer Geschäftsanteile); § 57n Abs. 2 Satz 4 GmbHG (Stammkapit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 3.3.3.3 Selbsthilferecht gemäß § 50 Abs. 3 GmbHG

Rz. 445 Lehnt die Geschäftsführung ein Minderheitsverlangen ab oder kommt sie diesem nicht innerhalb angemessener Zeit durch eine entsprechende Einladung vollständig nach – je nach Dringlichkeit und Komplexität spätestens innerhalb eines Monats[1] – kann die Minderheit gem. § 50 Abs. 3 GmbHG die Einberufung der Gesellschafterversammlung bzw. Ergänzung der Tagesordnung selbst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VI Das Kapital / 2.2.4 Zeitpunkt der Zahlung: Das Problem der Voreinzahlungen

Rz. 1210 Die Einlagen auf die neuen Geschäftsanteile[1] dürfen grundsätzlich erst nach Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses und Übernahme der neuen Anteile geleistet werden. Ausnahmsweise erkennt der BGH die Tilgungswirkung einer vor Beurkundung des Kapitalerhöhungsbeschlusses geleisteten Zahlung (Voreinzahlung) jedoch an, wenn sich die Zahlung als solche – also nicht nur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
III Der Gesellschafter und ... / 8.1 Gerichtliche Durchsetzung von Informationsrechten durch den Gesellschafter

Rz. 360 Wird dem Gesellschafter die ihm nach § 51a GmbHG zustehende Auskunft oder Einsicht nicht gewährt, so ist die Möglichkeit einer gerichtlichen Durchsetzung seines Anspruches erforderlich. § 51b GmbHG stellt hierfür ein Informationserzwingungsverfahren zur Verfügung, das den Regelungen bei der AG (§ 132 Abs. 1, 3 und 4 AktG) vergleichbar ist. Antragsberechtigt ist gem. §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.1 Wichtiger Kündigungsgrund

Rz. 804 Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt (nur dann) vor, wenn es der Gesellschaft unzumutbar ist, das Dienstverhältnis bis zu dessen vertraglich vereinbartem Ablauf mit dem Geschäftsführungsmitglied fortzusetzen. Umstritten ist, ob die Gesellschaft mit dem Geschäftsführer im Anstellungsvertrag festlegen kann, was als wichtiger Kündigungsgrund gelten soll. Insoweit gilt da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 9.2 Anfechtbarkeit

Rz. 595 Gesellschafterbeschlüsse [1] sind entsprechend § 243 Abs. 1 AktG anfechtbar, wenn sie gegen eine gesetzliche Bestimmung oder eine Satzungsregelung verstoßen. Auch Verstöße gegen die Treuepflicht, den Gleichbehandlungsgrundsatz oder gegen die Bindung an den Gesellschaftszweck können, obwohl es sich nicht um gesetzliche Bestimmungen handelt, zu einer Anfechtbarkeit von ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IV Gesellschafterversammlun... / 3.6 Rechtsfolgen unrichtiger oder unvollständiger Einberufung

Rz. 456 Wurde fehlerhaft oder unvollständig einberufen, können die in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse je nach Art des Fehlers anfechtbar oder nichtig sein. Rz. 457 Die Nichtigkeit aller in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse besteht analog § 241 Abs. 1 Nr. 1 AktG in folgenden Fällen: fehlende Einladung; Einladung durch Unbefugte; Einladung nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VII Jahresabschluss und Gew... / 10.2 Weitere Sanktionsnormen

Rz. 1472 Die unrichtige Wiedergabe oder das Verschleiern der Verhältnisse der GmbH durch die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats im Jahresabschluss oder Lagebericht ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht (§ 331 HGB). § 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG dehnt den Anwendungsbereich auch auf die unwahre Darstellung oder Verschleierung der Verhä...mehr