Kommentierung 11.12.2023 BFH

Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG tarifbegünstigt ist.

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News 02.06.2022 BFH-Kommentierung

Erhalten Arbeitnehmer Überstunden mehrerer Jahre in einer Summe gezahlt, profitieren sie bei der Einkommensteuer von der Anwendung der Tarifermäßigung (sog. Fünftelregelung).

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News 26.04.2022 Fünftelregelung

Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten geleistet, ist die Lohnsteuer nach der sogenannten Fünftelregelung zu ermäßigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor.

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News 10.01.2022 BFH Kommentierung

Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat.

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News 06.09.2021 Aufhebung eines Arbeitsvertrages

Eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die einvernehmlich nach Wahrnehmung einer sogenannten "Sprinterklausel" zur vorzeitigen Auflösung eines Arbeitsvertrages gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern. Das hat das Finanzgericht Hessen entschieden.

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News 10.02.2021 BFH

Erhalten Arbeitnehmer nach Auflösung ihrer Direktversicherung eine Einmalzahlung, ist diese unter bestimmten Voraussetzungen nach der Fünftelregelung zu besteuern. Entscheidendes Kriterium dabei ist, dass es sich bei der Auszahlung um einen atypischen Vorgang handelt. 

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News 16.10.2019 FG Münster

Der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG findet keine Anwendung auf eine Rentennachzahlung, die sich auf zwei Veranlagungszeiträume bezieht, wenn die Nachzahlung im zweiten Veranlagungszeitraum erfolgt. So entschied das FG Münster.

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News 23.07.2018 Abfindung und Aufhebungsvertrag

Abfindungen sind steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Sie sind ermäßigt zu besteuern, wenn die Voraussetzungen einer Entschädigung erfüllt sind. Aber gilt die Steuerermäßigung auch für Abfindungszahlungen, die im Rahmen einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden?

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News 16.07.2018 BFH Kommentierung

Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Arbeitnehmer dabei unter tatsächlichem Druck stand, regelmäßig entbehrlich.

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Serie 11.05.2016 Kolumne Entgelt

Für Laien aber auch für Profis hält die Entgeltabrechnung manch Erstaunliches oder Skurriles bereit. Robert Knemeyer, Personalberater und Interim-Manager, geht diesen ausgefallenen Fragen nach. Heute: die Prüfung der Fünftel-Regel bei Abfindungen.

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News 16.12.2015 Praxis-Tipp

Die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung setzt u. a. voraus, dass sie zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zugeflossen ist. Der Zufluss in mehreren Teilbeträgen ist grundsätzlich schädlich. Dies gilt nicht, soweit es sich um eine im Verhältnis zur Hauptleistung stehende geringfügige Zahlung handelt, die in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließt.

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News 30.11.2015 BFH Kommentierung

Der ermäßigte Steuersatz ist anzuwenden, wenn sich die Teilzahlungen eindeutig als Haupt- und Nebenleistung darstellen und die Nebenleistung geringfügig ist.

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News 18.11.2015 FG Pressemitteilung

Das FG Münster hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne nach § 34 EStG (sog. Fünftelregelung) auch dann Anwendung findet, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wurde.

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News 03.11.2015 FG Pressemitteilung

Der 10. Senat des FG Münster hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne (sog. Fünftelregelung) auch dann Anwendung findet, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wird.

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News 26.10.2015 BFH Kommentierung

Verzichtet der Unternehmer zur Beilegung eines jahrelangen Rechtsstreits auf ihm zustehende öffentliche Fördergelder und erhält er hierfür eine Entschädigung, handelt es sich um einen steuerbegünstigten Ersatz für entgehende Einnahmen.

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News 17.08.2015 BFH Kommentierung

Nach der Fünftelregelung zu besteuernde Einkünfte können auch vorliegen, wenn es sich nicht um einmalige Sondereinkünfte handelt, die für die Berufstätigkeit unüblich sind und nicht regelmäßig anfallen.

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News 03.08.2015 FG Kommentierung

Lässt sich ein Arbeitnehmer die Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, die er über mehr als 2 Jahre durch steuerfreie Beitragszahlungen angespart hatte, in einem Betrag auszahlen und liegt eine Zusammenballung i. S. der Rechtsprechung zu Entschädigungen vor, sind diese sonstigen Einkünfte i. S. der Fünftel-Regelung tarifbegünstigt.

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News 29.07.2015 Praxis-Tipp

Bei Kapitalauszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge kann es aufgrund der Verwaltungsregelungen zum Streit kommen, ob die ermäßigte Besteuerung (Fünftelregelung) nach § 34 EStG Anwendung findet. Zwei neue Entscheidungen der Finanzgerichte sorgen hier für mehr Klarheit.

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News 19.12.2014 Steuertipp der Woche

Die ermäßigte Besteuerung bei Abfindungen greift nur dann, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund dieser Zahlung höhere Einkünfte erzielt, als er bei einer normalen Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses erhalten hätte. Endgültig entscheiden muss nun der Bundesfinanzhof.

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News 31.10.2014 Praxis-Tipp

Die Tarifbegünstigung für Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit nach § 32 Abs. 2 Nr. 4 EStG wird bei den Gewinneinkunftsarten unter ganz engen Voraussetzungen gewährt.

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News 24.03.2014 BFH Kommentierung

Auch die Rechtslage ab 2001 setzt für einen Veräußerungs-/Aufgabegewinn voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden.

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News 09.12.2013 BFH Kommentierung

Die einmaligen Leistungen werden wie laufende Renten mit dem Besteuerungsanteil erfasst und nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert.

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