Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Eintritt der Rechtsfolgen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 25 Gem. § 267 Abs. 4 Satz 1 HGB treten die Rechtsfolgen der Größenmerkmale nur ein, wenn mindestens zwei der Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Ein lediglich einmaliges Über- oder Unterschreiten hat – abgesehen von Neu- oder Umgründungen (Rz 27 ff.) – keine Rechtsfolgen. Durch diese Regelung wird eine größere...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Bilanzierungsmethoden

Rz. 28 Als eine erste Angabe im Kontext der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode sollten unter Verweis auf § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zusätzliche Informationen im Anhang aufgenommen werden, wenn die weitere Anwendung der Fortführungsprämisse in Zweifelsfällen, d. h. bei wesentlicher Unsicherheit bez. Ereignissen und Gegebenheiten, nicht sicher ist.[1] Andernfalls vermittelt der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Aufstellungspflicht und Aufstellungszeitraum

Rz. 26 Einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht haben MU mit Sitz im Inland aufzustellen, soweit mind. ein TU vorliegt und keine der Befreiungstatbestände der §§ 291–293 HGB erfüllt sind sowie kein Einbeziehungswahlrecht nach § 296 HGB für alle TU genutzt wird. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB fünf Monate, wobei diese Frist für kapitalmarkto...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.6 Kommissionsgeschäfte

Rz. 59 Ein Kommissionsgeschäft ist dadurch gekennzeichnet, dass es ein Kommissionär gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen, des Kommittenten, in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen (§ 383 HGB). Vom Kommissionär in Kommission genommene Waren dürfen von diesem nicht aktiviert werden, da er zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Inventurgrundsätze

Rz. 9 § 240 HGB enthält selbst keine Inventurgrundsätze; die Vorschrift verweist auch nicht ausdrücklich auf die GoB. In der Literatur haben sich jedoch Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI) herausgebildet.[1] Rz. 10 Diese Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI) fordern: die Vollständigkeit der Inventur, die Richtigkeit der Inventur, die Einzelerfassung der Bestände, die Na...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Organbestellungsrecht (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 35 Ein Mutter-Tochter-Verhältnis wird auch dann stets angenommen, wenn ein MU das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines Unt zu bestellen oder abzuberufen, und es gleichzeitig Gesellschafter des Unt ist. Die Mehrheit bezieht sich auf die gesamte Anzahl etwa der Aufsichtsr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Integration der Teillagen zum Gesamtbild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 77 Alle drei Teillagen sind eng miteinander verknüpft und keine Lage genießt Vorrang vor den anderen.[1] Gleichwohl werden die Adressaten des Jahresabschlusses für ihre Zwecke i. d. R. eine konkrete Reihenfolge für die sie interessierenden Lageinformationen haben. Den gesetzlichen Vertretern obliegt es daher, einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessenten zu f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Prüfungsauftrag und Erklärung der Unabhängigkeit (Abs. 4a)

Rz. 42 § 321 HGB verlangt keine Angaben zum Prüfungsauftrag. Gleichwohl sind sie aus dem Grundsatz der Klarheit abzuleiten. Die berufsständischen Vorgaben sehen in dem Abschnitt Prüfungsauftrag regelmäßig Angaben vor zu:[1] Adressierung des Prüfungsberichts, Firma und Sitz des geprüften Unternehmens, Abschlussstichtag (bei Rumpfgeschäftsjahren Beginn und Ende), Hinweis darauf, d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.2 Bestandsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 2)

Rz. 59 Eine Bestandsgefährdung liegt nach allgemeiner Auffassung grds. dann vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unt in absehbarer Zeit seinen Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen kann und ggf. Insolvenz anmelden oder in Liquidation gehen muss.[1] Als "absehbare Zeit" wird nach berufsständischen Grundsätzen ein Zeitraum von mind. zwölf Monaten, gerechnet vom ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Dokumentation

Rz. 48 Die Regierungsbegründung zum BilMoG sah die Dokumentation einer Sicherungsbeziehung als tatbestandliche Voraussetzung einer Bewertungseinheit vor. In der Begründung des Rechtsausschusses heißt es nur noch lapidar: "Die Dokumentation wird nicht zum Tatbestandsmerkmal erhoben. Deshalb enthält § 285 Nr. 23 HGB umfangreiche Angabepflichten".[1] Diese Aussage kann leicht m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Anteiliger Jahresfehlbetrag

Rz. 62 Ein anteiliger Jahresfehlbetrag vermindert den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Beteiligungsbuchwert. Die Ausführungen zur Behandlung eines anteiligen Jahresüberschusses in der Konzernbilanz gelten entsprechend. Rz. 63 Die Übernahme eines anteiligen Jahresfehlbetrags ist als gesonderter Posten der Konzern-GuV unter der Bezeichnung "Aufwendungen aus Verlustübernahme v...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 11 Von den in § 325 Abs. 1 HGB aufgeführten Rechnungslegungsunterlagen müssen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der Ges., die unter den Anwendungsbereich des § 327 HGB fallen, sämtliche Unterlagen offenlegen, sofern sie aufgestellt wurden. Sie stehen den großen Ges. nahe; eine Möglichkeit zum Verzicht auf die Offenlegung einzelner Unterlagen wurde daher v...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Entstehungsursache und Ausweis

Rz. 24 Wenn im Zeitpunkt der ErstKons die AK der Beteiligung bzw. der Buchwert der Beteiligung niedriger sind als die zum Zeitwert bewerteten VG und Schulden, ist ein passiver Unterschiedsbetrag aus der KapKons auszuweisen. Mögliche Ursachen dafür sind eine Gewinnthesaurierung beim TU in der Zeit zwischen Kauf und ErstKons, schlechte Ertragsaussichten, die ebenfalls bei den ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Angaben zu Umsatzerlösen (Abs. 2)

Rz. 8 Die Angaben zu Umsatzerlösen nach § 285 Nr. 4 HGB, nach dem eine Umsatzaufgliederung nach geografischen Märkten und nach Tätigkeitsbereichen (§ 285 Rz 29 ff.) erfolgen soll, können unterbleiben, wenn diese nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Ges. einen wirtschaftlichen Nachteil zufügen kann. Die Befreiung von der Angabe soll die Ges. vor Nachteilen schütze...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4 Darstellung der Kapitalflussrechnung

Rz. 24 Die KFR ist in Staffelform aufzustellen (DRS 21.21). Die liquiditätswirksamen Veränderungen von Bilanz- und GuV-Posten, die die Nettoveränderung des Finanzmittelfonds ergeben, sind zweckmäßigerweise nach folgendem Schema darzustellen: Schemamehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vorgaben zur Einnahme der Konzernsichtweise bei der Berichterstattung (Abs. 2)

Rz. 6 Der Gesetzgeber wiederholt die Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung anders als in Art. 29a der EU-Bilanzrichtlinie nicht noch einmal für die Konzernberichterstattung, sondern nutzt die Verweismöglichkeit. Allerdings wird in § 315c Abs. 2 HGB explizit darauf hingewiesen, dass die Konzernsichtweise einzunehmen ist. Dabei ist auf den Konzern bezogen auf den tats...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Allgemeine Verwaltungskosten (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 242 Unter diesem Posten (§ 275 Abs. 3 Nr. 5 HGB) werden jene Verwaltungskosten erfasst, die sich keinem anderen Funktionsbereich zuordnen lassen. Es handelt sich um die Aufwendungen des allgemeinen Verwaltungsbereichs. Ihr Ausweis ist, wie der Ausweis der Vertriebskosten, periodenbezogen und nicht umsatzbezogen vorzunehmen (Rz 209). Diese Notwendigkeit ergibt sich aus de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.4 Sonderfragen

Rz. 46 Es wird empfohlen, Vj-Zahlen anzugeben. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht (DRS 21.22). Sofern nur Zahlen für das aktuelle Berichtsjahr angegeben werden, bedeutet das keine Abweichung von der Empfehlung des BMJ in DRS 21 (vgl. zur Begründung Rz 64). Rz. 47 Zahlungsströme in Fremdwährungen sind grds. mit dem Devisenkassamittelkurs des jeweiligen Transak...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Hinterlegung

Rz. 44 Der durch das MicroBilG[1] geschaffene § 326 Abs. 2 HGB gibt KleinstKapG i. S. v. § 267a HGB die Möglichkeit, ihren Offenlegungspflichten nach § 325 HGB dadurch zu genügen, dass eine Hinterlegung der Bilanz bei der das Unternehmensregister führenden Stelle erfolgt. Hierbei wird lediglich die Bilanz in elektronischer Form übermittelt/eingereicht. Unabhängig von der Nut...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Kapitalkonsolidierung gem. § 302 HGB i. d. F. vor BilMoG (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 132 § 302 HGB i. d. F. vor BilMoG wurde aufgehoben. Die Regelung räumte einem eng abgegrenzten Bereich von MU ein bedingtes Wahlrecht zur Verrechnung des Beteiligungsbuchwerts mit dem anteiligen gezeichneten Kapital des TU bei der KapKons ein. Der ggf. entstehende aktive oder passive Unterschiedsbetrag musste dann mit den Rücklagen verrechnet werden. Aufgrund der Besonde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Anhangangabepflichten (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 120 Zusätzlich zu den Angabepflichten nach § 313 Abs. 1 Satz 3 HGB (Erläuterung der angewandten Konsolidierungsmethoden, DRS 23.207) und § 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB (anzugeben ist jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den der GoF abgeschrieben wird) sind Erläuterungen der aktiven und passiven Unterschiedsbeträge aus der KapKons sowie wesentlicher Veränderungen dieser ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Einbeziehung in einen Konzernabschluss eines Mutterunternehmens (Nr. 1b)

Rz. 15 Die Bestimmung des § 264b Nr. 1b HGB sieht vor, dass die Einbeziehung in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft zu einer Befreiung von §§ 264ff. HGB führt. Dies setzt voraus, dass zwischen beiden Ges. die Voraussetzungen für ein Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. d. § 290 HGB erfüllt sind. Im Übrigen können sich Mutter-Tochter-Verhältnisse auch aus einer Konzernabsc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Konsolidierung von assoziierten Unternehmen

Rz. 19 Nach den Regelungen des § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB sind die §§ 304 HGB und 306 HGB für die Kons. von assoziierten Unt entsprechend anzuwenden (Rz 7). Damit sind die neben den in § 312 Abs. 1 bis 4 HGB geregelten Maßnahmen zusätzlich durchzuführenden Konsolidierungserfordernisse auf Zwischenergebnisse und latente Steuern beschränkt. Damit wurden vom Gesetzgeber Vorgaben u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Sonderregelungen für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 3)

Rz. 57 Existieren in Staaten, die nicht zur EU oder dem EWR gehören, Vorgaben zur Einstufung von Unt als KleinstKapG sowie Sonderregelungen für diese, haben diese Vorrang vor den in Deutschland geltenden handelsrechlichen Bestimmungen. Dieser Umstand kann im Einzelfall dazu führen, dass im Vergleich zum Offenlegungsumfang nach deutschem Recht, deutlich mehr oder weniger Info...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Ausschlussgründe für Konzernabschlussprüfer (Abs. 5)

Rz. 79 Gem. Abs. 5 gelten die Unvereinbarkeitsregelungen nach Abs. 2–4 für den AP des Konzernabschlusses entsprechend. Dies gilt auch für die Pflicht zur Teilnahme am Verfahren der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO. Fehlt die Eintragung der Tätigkeit als gesetzlicher AP in das Berufsregister, führt dies nach Abs. 5 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 zum Ausschluss, nicht nur als AP des ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Bedeutung und Inhalt

Rz. 1 Ein inländisches MU, das gleichzeitig TU eines anderen MU mit Sitz außerhalb eines EU-/EWR-Staates (Drittstaat) ist und mind. ein TU hat, ist grds. ebenfalls zur Aufstellung (und Prüfung) eines eigenen deutschen Teil-Konzernabschlusses samt Teil-Konzernlageberichts verpflichtet. Das Gesetz normiert jedoch neben dem Ausnahmetatbestand in § 291 HGB auch in diesem Fall ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Regelungsinhalt und Anwendungsbereich

Rz. 155 § 252 Abs. 2 HGB gestattet Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des Abs. 1 in begründeten Ausnahmefällen, wobei die Vorschrift als grds. Abweichungsverbot in unbegründeten Fällen und nicht als Wahlrecht zu verstehen ist.[1] Entsprechend ist § 252 Abs. 2 HGB als Ausnahmeregelung zu verstehen, der nur in seltenen und stets begründeten Fällen zum Trage...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich des § 324 HGB

Rz. 18 § 324 Abs. 1 HGB wurde mit dem FISG durch den Verweis auf § 316a HGB n. F. erweitert. Nunmehr sind ausweislich der FISG-BegrRegE alle KapG und PersG i. S. d. § 264a HGB betroffen, die PIEs sind und keinen Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen muss. Der geänderte Abs. 1 soll sicherstellen, dass alle PIEs im Anwen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.6 Sonstige Informationen

Rz. 49 Sonstige Informationen sind im Geschäftsbericht eines Unt enthaltene Finanzinformationen oder nichtfinanzielle Informationen außerhalb des geprüften Abschlusses und der geprüften Lageberichtsangaben.[1] Bei sonstigen Informationen handelt es sich um nicht vom Abschlussprüfer geprüfte Informationen, auf die sich entsprechend die Prüfungsurteile im Bestätigungsvermerk n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2 Ausgabe von Anteilen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 118 § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB schreibt vor, dass der Betrag – das Aufgeld oder Agio –, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird, als Kapitalrücklage auszuweisen ist. Bei der AG, der SE oder der KGaA kann ein als Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB auszuweisender ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Vollkonsolidierungsgebot (Abs. 1)

Rz. 8 Für den Vollkonsolidierungskreis, d. h. den KonsKreis i. e. S., schreibt § 294 Abs. 1 HGB vor, dass das MU und grds. alle unmittelbaren und mittelbaren TU ohne Rücksicht auf deren Sitz und deren Rechtsform in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, sofern nicht ein Konsolidierungswahlrecht aufgrund der in § 296 HGB genannten Kriterien in Anspruch genommen wird. Damit ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Eigenkapital (Abs. 3 A.)

Rz. 106 Das EK ist nach der zunehmenden Verfügbarkeit des Kapitals für die Organe der Ges. gegliedert. Der EK-Begriff ist handelsrechtlich nicht definiert, sondern ergibt sich nach § 247 Abs. 1 HGB aus der Gegenüberstellung von Schulden und Vermögen (§ 247 Rz 80).[1] Ansatz und Bewertung des Vermögens und des FK bestimmen indirekt die Höhe des EK. EK sind von außen zugeführt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Aspekte der Abgrenzung

Rz. 56 Entsprechend der vorgegebenen Umsatzerlösdefinition muss dem Ausweis der Erträge unter dem Posten "Umsatzerlöse" die Prüfung vorausgehen, ob diese Erlöse aus dem Verkauf von Produkten, der Vermietung bzw. Verpachtung von VG bzw. aus der Erbringung (sonstiger) Dienstleistungen der bilanzierenden Unt resultieren. Produkte werden gem. BilRUG-Regierungsentwurf als die Zusa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Weitere Untergliederung

Rz. 21 Bei einer Untergliederung handelt es sich um die Aufgliederung eines Postens in seine wesentlichen Komponenten oder um Ausgliederungen aus Sammelposten. Untergliederungen beziehen sich auf einen bereits existierenden Posten aus dem gesetzlichen Gliederungsschema.[1] Aufgliederungen können als "Davon"-Vermerk oder in einer Vorspalte erfolgen. Eine Untergliederung ist zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Fortführung der Regelungen des § 312 HGB a. F. für Erwerbe von assoziierten Unternehmen vor Anwendung des BilMoG

Rz. 23 Ebenso wie für die KapKons sieht der Gesetzgeber eine ggf. parallele Behandlung der Kapitalanteilsmethode nach § 312 Abs. 1 Nr. 2 HGB a. F. sowie der aktuell nur noch gültigen Buchwertmethode (§ 312 Rz 24) vor, soweit für Altfälle vor Anwendung des BilMoG Erwerbe von assoziierten Unt stattfanden, die nach der Kapitalanteilsmethode dargestellt wurden und seit dem Gj 20...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsfälle der Schuldenkonsolidierung

Rz. 8 Die SchuldenKons erschöpft sich nicht in der Aufrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten. Gegenstand dieser Konsolidierungsmaßnahme sind vielmehr alle Bilanzposten des Summenabschlusses sowie Angabepflichten, die das Ergebnis von Schuldverhältnissen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unt sind. Sprachlich genauer geht es damit bei der Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Assoziierte Unternehmen (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 79 Wie bei den TU ist eine Aufstellung der assoziierten Unt – wie in § 311 Abs. 1 HGB (§ 311 Rz 6 ff.) definiert – nach § 313 Abs. 2 Nr. 2 HGB in den Konzernabschluss aufzunehmen. Die Aufstellung hat alle assoziierten Unt zu berücksichtigen, das Vollständigkeitsgebot ist zu beachten. Dabei ist eine Assoziierung mit einem Unt aus dem Konzernverbund hinreichend. Werden Ant...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Art. 67 EGHGB enthält weitreichende Übergangserleichterungen im Kontext der Einführung des BilMoG mit teilweise erheblicher abschlusspolitischer Relevanz für ausgewählte Bilanzierungssachverhalte. Die Wahlrechte waren im Erstanwendungszeitpunkt des BilMoG, d. h. im Gj 2010, bzw. bei vorzeitiger Anwendung gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB im Gj 2009 auszuüben. Daher sind sie ak...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Offenlegung eines internationalen Einzelabschlusses mit befreiender Wirkung (Abs. 2a und 2b)

Rz. 128 Durch das BilReG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, anstelle des offenzulegenden HGB-Einzelabschlusses einen Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards zu verwenden. Mit diesen Regelungen wird Art. 5 der IAS-Verordnung[1] umgesetzt. Dies gilt jedoch nur für Zwecke der Offenlegung. Hiervon unberührt bleibt die Notwendigkeit, einen Jahr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Prüfungsbericht in fremder Sprache

Rz. 221 Die Berichterstattung über eine gem. § 316 HGB durchgeführte Abschlussprüfung erfolgt regelmäßig in deutscher Sprache. Aufgrund der Adressatenorientierung des Prüfungsberichts (Rz 36) stellt sich oftmals das Erfordernis, den Prüfungsbericht auch in fremder Sprache zu erstatten. Hierbei sind zwei Möglichkeiten zu unterscheiden: Übersetzung des in deutscher Sprache erst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Rz. 224 § 268 Abs. 3 HGB schreibt vor, dass, soweit das EK durch Verlust aufgebraucht ist und sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten ergibt, dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung "Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen ist. Der Posten, der allein eine sich rechnerisch ergebende Korrekturgröße zum E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Qualitatives Kriterium: Kapitalmarktorientierte Gesellschaften (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 34 Neben den quantitativen Schwellenwerten zur Größeneinstufung von Gesellschaften ist das in § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB kodifizierte qualitative Kriterium "kapitalmarktorientiert" zu beachten. Unter Hinweis auf den Anlegerschutz und den Funktionenschutz von Kapitalmarkt und Wirtschaft gilt eine Ges. i. S. d. § 264d HGB stets als große Ges. Eine kapitalmarktorientierte Ges....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.1 Beschaffungsgeschäfte über aktivierungsfähige Vermögensgegenstände oder Leistungen

Rz. 148 Bei derartigen Beschaffungsgeschäften ist der Vorrang etwaig vorzunehmender Abschreibungen zu beachten (Rz 137). Hierzu ist zwischen VG des AV (außerplanmäßige Abschreibung bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung) und VG des UV (strenges Niederstwertprinzip) zu differenzieren. Praxis-Beispiel Ein Unt hat im November 01 einen Kaufvertrag für einen Pkw abgeschloss...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11 Mängel des Prüfungsberichts

Rz. 234 Der Abschlussprüfer hat den gesetzlichen Vertretern einen fachlich einwandfreien und den Grundsätzen des § 321 HGB entsprechenden Prüfungsbericht vorzulegen. Enthält der Prüfungsbericht demgegenüber Sachverhaltsfehler oder fachliche Mängel, so hat der Auftraggeber nach allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Mängelbeseitigung durch den Abschlussprüfer (§ 633 BGB).[1] Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.35 Angaben zur Mindestbesteuerung

Rz. 171 Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG)[1] wird eine globale Mindestbesteuerung (GloBE) von 15 % der erzielten Gewinne vorgeschrieben. Sollte ein Unternehmen in einem Staat eine geringere Steuerquote aufweisen, so kann ein anderes Land die Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung und dem vereinbarten Mindeststeuersatz nachveran...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 33 Unter dem Begriff der Bewertungsmethode ist nach h. M. ein planmäßiges Verfahren zur Ermittlung des Wertansatzes zu verstehen, das den GoB entspricht. Die Bewertungsmethode umfasst sowohl den formalen Ablauf als auch die Ermittlung der Messgröße. Anzugeben sind daher die zugrunde gelegten Wertmaßstäbe und das gewählte Verfahren. Die Bewertungsmethode ist eine grundleg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Überblick

Rz. 28 Während die Vorschrift in Abs. 1 prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postuliert, werden in Abs. 2 Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen "stets" von einer Beherrschungsmöglichkeit auszugehen sei. DRS ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.8 Asset Backed Securities

Rz. 67 Bei Asset Backed Securities handelt es sich um Finanzierungsmodelle, bei denen eine nach bestimmten Kriterien ausgewählte Mehrzahl von VG (z. B. ein Portfolio von Forderungen aus L&L bzw. Darlehensforderungen) an eine Zweckgesellschaft (sog. Special Purpose Entity) verkauft und sachenrechtlich übertragen wird. Diese ZweckGes. refinanziert sich durch Ausgabe von Schuld...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Mutterunternehmen i. S. v. Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002

Rz. 10 Ist ein MU nach §§ 290–293 HGB konzernrechnungslegungspflichtig, ist zu prüfen, ob das MU gem. Art. 4 der IFRS-VO verpflichtet ist, seinen Konzernabschluss nach den in EU-Recht übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen.[1] Adressat der Verordnung, die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 297/2008[2] geändert worden ist, sind damit nur MU, di...mehr