Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verrechnung auf die Vergütung

Rz. 40 Schließlich erhält der Anwalt nach Anm. Abs. 5 auch dann keine Hebegebühr, wenn er eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Ausgenommen hiervon ist allerdings die Entnahme der Hebegebühr selbst. Beispiel 1: Der Beklagte zahlt die Urteilssumme in Höhe von 4.000 EUR. Der Anwalt verrechnet hiervon 1.000 EUR mit seiner Honorarforderung aus dem Rechtsstreit und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 111 Die Gebühr nach VV 5115 ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung mitversichert. Zu beachten ist hier allerdings, dass ggf. eine Obliegenheitsverletzung vorliegen kann, wenn der Anwalt, dessen Verhalten sich der Betroffene zurechnen lassen muss, einen Einspruch einlegt und diesen später wieder zurücknimmt. Rz. 112 Nach AG Gelsenkirchen[87] ist eine Obliegenheitsverle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr (VV 4204, 4205)

Rz. 29 Für sonstige Verfahren – also solche, die nicht in VV 4200 erfasst sind – erhält der Verteidiger als Wahlanwalt eine Verfahrensgebühr nach VV 4204. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 33 EUR bis 330 EUR; die Mittelgebühr beträgt 181,50 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. 145 EUR. Rz. 30 Befindet sich der Verurteilte nic...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / V. Verfahrensweise in der Praxis

Im Verfahren auf Festsetzung der PKH-/VKH-Anwaltsvergütung ist es unklug, einen solchermaßen ausdrücklich beschränkten Antrag auf Überprüfung der Festsetzung der Vergütung zu stellen. Immerhin hatte die UdG von dem ursprünglich beantragten Betrag von 780,64 EUR lediglich 423,64 EUR festgesetzt. Hätte sich die Rechtsanwältin hier gegen die Absetzung insgesamt gewandt, so wäre...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4130 ff. / A. Überblick

Rz. 1 Die Vorschriften der VV 4130 ff. regeln die Vergütung im Revisionsverfahren. Ebenso wie die übrigen Vorschriften der VV 4100 ff. gelten die VV 4130 ff. unmittelbar nur für den Vollverteidiger, also denjenigen Anwalt, dem die Verteidigung insgesamt übertragen worden ist. Rz. 2 War der Anwalt im Revisionsverfahren dagegen nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, etwa mit der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr

Rz. 49 Die Terminsgebühr ist auch hier nicht gesondert geregelt. Sie bestimmt sich vielmehr – mit Ausnahme der Verfahren vor dem FG – gem. VV Vorb. 3.3.1 nach VV Teil 3 Abschnitt 1. Ihre Höhe beläuft sich gem. VV 3104 auf 1,2 und in den Fällen der VV 3105 auf 0,5. Rz. 50 Soweit hier eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergeht oder ein schriftlicher Vergleich geschloss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Vergütung nach BGB

Rz. 18 Darüber hinaus verweist das RVG in § 34 Abs. 1 S. 2 an Stelle einer Gebühr auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Es gilt dann § 612 BGB (für Mediation und Beratung) oder § 632 BGB (für Gutachten). Auch hier bestimmt der Anwalt die Höhe seiner Vergütung wiederum nach § 14 Abs. 1.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verteidiger

Rz. 6 VV 4142 gilt zunächst einmal für den Verteidiger des Beschuldigten. Gemeint ist wiederum der Vollverteidiger, also der Anwalt, dem die Verteidigung des Beschuldigten insgesamt übertragen worden ist.[3] Hierzu genügt es, dass der Verteidiger nur für das so genannte objektive Verfahren (§§ 421 ff. StPO, § 7 WiStG) beauftragt worden ist.[4] Rz. 7 Daher gilt VV 4142 auch da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gesonderte Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 1)

Rz. 7 Nach Anm. Abs. 1 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht in einem, dem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden und der Überprüfung der Verwaltungsentscheidung dienenden weiteren außergerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr i.H.v. 44 EUR bis 319 EUR (Mittelgebühr 181...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Disziplinarverfahren

Rz. 24 Im vorangegangenen Disziplinarverfahren – Vertretung des Soldaten im Verfahren vor dem Dienstvorgesetzten nach der WDO – bleibt es dagegen bei der Anwendung von VV Teil 6 Abschnitt 2, also der Vergütung nach VV 6200, 6201 und VV 6202. Eine Anrechnung ist hier nicht vorgesehen. Geht es aber um ein Verfahren nach der WDO vor einem Disziplinarvorgesetzten auf Aufhebung o...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 14 Bei der Verfahrensgebühr handelt es sich um eine Pauschgebühr.[10] Dies bedeutet zum einen, dass mit der jeweiligen Gebühr die gesamte Tätigkeit des Anwalts in derselben Vollstreckungsangelegenheit abgegolten ist (§ 15 Abs. 1),[11] soweit hierfür nicht die Terminsgebühr VV 3310 entsteht. Was unter dem Begriff "derselben Vollstreckungsangelegenheit" zu verstehen ist, e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gesonderte Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 1)

Rz. 3 Nach Anm. Abs. 1 erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr gesondert für eine Tätigkeit in einem dem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden und der Überprüfung der Verwaltungsentscheidung dienenden weiteren außergerichtlichen Verfahren. Dies entspricht der für das Verwaltungsverfahren in VV Teil 2 Abschnitt 4 eingeführten Systematik.[2] Die gegenteilige Auffassung,[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Vergütungsfestsetzung

Rz. 46 Nach h.M. ist eine Festsetzung der Prüfungsgebühr im Verfahren nach § 11 nicht möglich, da diese Gebühr nicht im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens entstanden sei.[27] M.E. ist diese Auffassung zu eng.[28] Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, der die Festsetzung betreibt, nicht gegenüber dem Gericht entfaltet worden sein (siehe § 11 Rdn 53 f.). Daher kann z.B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verhältnis von § 55 zu §§ 103 ff., 126 ZPO

Rz. 24 Da im Festsetzungsverfahren gem. § 55 der eigene Vergütungsanspruch des beigeordneten oder gerichtlichen bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse, im Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO, 126 ZPO aber der Erstattungsanspruch der PKH-Partei gegen ihren Gegner geltend gemacht wird, entfalten die in einem Verfahren ergangenen Entscheidungen keine Bindung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift der VV 5115 ist aus dem früheren § 105 BRAGO i.V.m. § 84 Abs. 2 BRAGO hervorgegangen. Im Gegensatz zur früheren Regelung wird nicht der Gebührenrahmen als solcher erhöht. Vielmehr erhält der Anwalt stattdessen eine Zusätzliche Gebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmittelgebühr (str., siehe Rdn 104 ff.). Ungeachtet dessen kann die zu § 84 Abs. 2 BRAGO e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verkehrsanwaltsgebühr nach VV 3400 (Nr. 1)

Rz. 3 Für die Verkehrsanwaltsgebühr gilt Nr. 1. Die dortige Gebühr nach VV 3400 wird reduziert, wenn sich der Auftrag erledigt, bevor der Verfahrensbevollmächtigte beauftragt worden ist oder der Rechtsanwalt gegenüber dem Verfahrensbevollmächtigten der VV 3400 ff. tätig geworden ist. Rz. 4 Bei Wertgebühren reduziert sich der ohnehin schon auf 1,0 begrenzte Höchstsatz auf 0,5....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entstehung und Höhe

Rz. 4 Anm. Abs. 1 bis 3 sieht für Einzeltätigkeiten das Entstehen einer Verfahrensgebühr i.H.v. 22 EUR bis 330 EUR (Mittelgebühr 176 EUR) vor. Ist der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, beträgt die Verfahrensgebühr für Einzeltätigkeiten 141 EUR. Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Rz. 5 Da VV 6500 eine Verfahrensgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Informationsbeschaffung: Beratung oder Vertretung

Rz. 18 Von einem Beratungsmandat wird nicht (mehr) auszugehen sein, wenn der Auftrag zur Beratung damit verbunden ist, dass der Anwalt zur sachgerechten Beratung von Dritten Informationen einholen soll bzw. muss (siehe § 34 Rdn 17). Denn die Informationsbeschaffung ist eine Tätigkeit des Anwalts, bei der er nach außen, d.h. gegenüber Dritten, auftritt. Die anwaltliche Aufgab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren nach der WDO (Anm. Abs. 4)

Rz. 3 In der WDO ist die Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme in §§ 43, 44 WDO vorgesehen. Nach § 43 WDO kann auf Antrag des Soldaten die Disziplinarmaßnahme aufgehoben, nach § 44 WDO kann auf Antrag des Dienstvorgesetzten oder des Soldaten die Disziplinarmaßnahme aufgehoben oder abgeändert werden. Über den Antrag auf Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaß...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Klageabweisungsantrag im Widerspruchsschreiben

Rz. 50 Die Einlegung des Widerspruchs durch den Antragsgegner ist mit der Gebühr nach VV 3307 abgegolten und lässt keine zusätzliche Verfahrensgebühr nach VV 3100 entstehen.[55] Verknüpft der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners den Widerspruch gemäß § 694 ZPO mit dem Antrag, die Klage abzuweisen, stellt sich einerseits die Frage, ob hierdurch eine volle Verfahrensgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Die gesetzliche Regelung

Rz. 100 Mit dem durch das KostRÄG eingeführten neuen Abs. 3 ist das bisher nur in VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 3, VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 und VV Vorb. 6.4 Abs. 2 S. 3 enthaltene Doppelverwertungsverbot in Anrechnungsfällen für allgemeingültig erklärt worden. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es auch weitere Anrechnungsfälle gibt. Daher wurde konsequenterweise das Doppelverwertungsv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 51 Die Gebühr für die Beratung über die Aussicht eines Rechtsmittels oder deren Prüfung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert,[36] es sei denn, es besteht offensichtlich keine Erfolgsaussicht, so dass eine Beratung mutwillig erscheint (§ 1 ARB 1975; § 17 Abs. 1 ARB 1994/2000). Häufig beschränkt der Rechtsschutzversicherer sogar seine Deck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gesamtschuldner, § 844 ZPO

Rz. 126 Ist eine Sache aufgrund einer Vollstreckung gegen mehrere Gesamtschuldner gepfändet worden und haben die Gesamtschuldner (Mit-)Gewahrsam an dieser Sache, liegen mehrere Angelegenheiten vor, wenn der Anwalt des Gläubigers einen Antrag gemäß § 825 ZPO stellt, so dass er die Gebühr gemäß VV 3309 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 8 mehrfach verdient hat.[117] Wegen der abschließend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachnachfolgende Angelegenheit

Rz. 70 Kommt die Anrechnung der ersten Gebühr bei der unmittelbar nachfolgenden Angelegenheit nicht voll zum Tragen, weil der Gegenstandswert der nachfolgenden Angelegenheit geringer ist (siehe Rdn 68 f.), kommt es dann aber zu einer nachnachfolgenden Angelegenheit, auf die auch anzurechnen ist, so wird der bisher nicht angerechnete Restbetrag nunmehr angerechnet.[23] Beispi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Vorzeitige Auftragsbeendigung/Kenntnis von Zahlung

Rz. 16 Eine vorzeitige Erledigung des Vollstreckungsauftrags führt nicht zu einer Ermäßigung der Verfahrensgebühr i.S.v. VV 3101 Nr. 1, weil es in der Zwangsvollstreckung keine entsprechende Ermäßigungsvorschrift gibt. Die einmal entstandene Verfahrensgebühr des Anwalts entfällt auch nicht dadurch, dass der Schuldner freiwillig leistet oder der Mandant letztlich doch von der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebührenhöhe

Rz. 12 Der vorgesehene Gebührensatz bei einfachen Schreiben beträgt 0,3. Da es sich um eine Festgebühr handelt, ist der Umfang der im Einzelfall durchgeführten Tätigkeiten für die Gebührenhöhe unbeachtlich. Rz. 13 Auch die Gebühr für ein einfaches Schreiben erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008 um 0,3 für jeden weiteren Auftraggeber, sofern eine gemeinschaftlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Streitwert

Rz. 32 Der Streitwert berechnet sich für die Gebühr des VV 3105 nach zutreffender Meinung grundsätzlich aus dem Wert der Hauptsache, auch wenn es im Termin beispielsweise nur um die Vertagung ging.[39] Nach anderer Ansicht[40] ist ein Abschlag vom Hauptsachestreitwert vorzunehmen und der Wert für den prozess- oder sachleitenden Antrag nach § 3 ZPO zu schätzen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Keine Notwendigkeit der Protokollierung des Antrags

Rz. 31 Schwierigkeiten im Rahmen der Kostenfestsetzung treten regelmäßig dann auf, wenn sich aus dem Gerichtsprotokoll keine genauen Einzelheiten über den Verlauf der Verhandlung ergeben. Grundsätzlich ist in derartigen Fällen davon auszugehen, dass die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des VV 3105 auch durch andere Mittel als dem Terminsprotokoll nachgewiesen werden ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung auch über nicht anhängige Ansprüche

Rz. 84 Beispiel: Der Anwalt legt gegen einen Mahnbescheid über 10.000 EUR Widerspruch ein. Anschließend führen die Anwälte telefonisch Verhandlungen, wobei der Gegner noch eine Gegenforderung von 5.000 EUR einwendet. Es kommt zu einer Einigung über die gesamten 15.000 EUR. Neben der 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3307 aus 10.000 EUR entsteht zusätzlich eine 0,5-Verfahrensgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 47 Umstritten ist, ob für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann. Hartung [30] ist der Auffassung, dass für eine Rechtsmittelprüfung Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden könne. Die ganz überwiegende Rechtsprechung hat von Anfang an die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe j...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 15 Vertritt der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung mehrere Auftraggeber gemeinschaftlich hinsichtlich desselben Gegenstandes, also z.B. bei Gesamtgläubigern, dann erhöht sich die 0,5-Gebühr nach VV 1008.[9] Die Erhöhung beträgt 0,3 je weiteren Auftraggeber, so dass der Anwalt bei Vertretung von zwei Auftraggebern 0,8 erhält. Gleiches gilt für den Anwalt des A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 5 VV 4102 regelt in fünf Nummern verschiedene Tatbestände, in denen eine Terminsgebühr außerhalb der Hauptverhandlung anfallen kann. Darüber hinaus werden noch weitere Anwendungsfälle diskutiert. Rz. 6 Die Anforderungen an die Tätigkeit des Anwalts sind je nach Tatbestand unterschiedlich. Wie sich aus dem Wortlaut ergibt, genügt grundsätzlich die Teilnahme am Termin. Ein ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zahlungsaufforderungen mit Vollstreckungsandrohungen/Räumung

Rz. 251 Mehrere Angelegenheiten liegen wiederum vor, wenn der Anwalt, statt einen Vollstreckungsauftrag gegen mehrere Schuldner zu erteilen, mehreren Schuldnern Zahlungsaufforderungen mit Androhung der Zwangsvollstreckung [249] übersendet, allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen der Entstehung einer Gebühr nach VV 3309 insoweit überhaupt vorliegen (vgl. Rdn 455 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Verteilungsverfahren bei Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 390 Keine Anwendung finden VV 3309, 3310 auf das Verteilungsverfahren im Rahmen einer Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung; dieses gehört zum Unterabschnitt 4 (vgl. VV 3333 Rdn 4). Die Verteilung im Rahmen des Insolvenzverfahrens gemäß §§ 187 ff. InsO wird mit der Gebühr nach VV 3317 abgegolten. Sonstige Verteilungsverfahren unterfallen VV 3333.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Terminsgebühr

Rz. 47 Abgegolten mit der Gebühr sind auch eventuelle Besprechungen mit dem Bundesamt für Justiz Behörde. Eine gesonderte Terminsgebühr sieht das RVG im Verfahren vor dem Bundesamt nicht vor, da solche Termine nicht vorgeschrieben und nicht üblich sind.[22]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vorzeitige Löschung

Rz. 296 Nach § 882e Abs. 1 S. 1 ZPO wird eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis grds. nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht (§ 882h Abs. 1 ZPO) gelöscht. Abweichend von § 882e Abs. 1 ZPO kann unter den in § 882e Abs. 3 ZPO genannten Voraussetzungen eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis (§ 882b ZPO) auf Ano...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Antrag

Rz. 15 Nach dem Wortlaut von Anm. Nr. 1 markiert die Einreichung einer Antragsschrift oder eines Schriftsatzes, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält, den Zeitpunkt, ab dem der Prozessbevollmächtigte eine volle 0,75- bzw. 1,0-Verfahrensgebühr erhält. Für das Auslösen der vollen Gebühr ist es unerheblich, ob der Antrag in zulässiger Weise geste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Inhalt des Termins

Rz. 131 Es ist weder eine streitige Verhandlung noch das Stellen von Anträgen im Termin erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn das Gericht mit einer oder beiden Parteien den Rechtsstreit betreffende sachliche oder rechtliche Gesichtspunkte bespricht. Der Gesetzgeber wollte mit dieser weiten Fassung eine erhebliche Vereinfachung bewirken, viele Streitfragen beseitigen und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mittelgebühr; Kompensation

Rz. 63 Bei Betragsrahmen wird die Mittelgebühr dadurch ermittelt, dass die Mindest- und die Höchstgebühr addiert und sodann halbiert werden.[144] Dies ergibt folgende Formel: Rz. 64 Bei Satzrahmengebühren sind der Mindestsatz und der Höchstsatz zu addieren und dann die Summe zu halbieren. Dies ergibt folgende Formel:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verkehrsanwaltsgebühr nach Anm. zu VV 3400 (Nr. 1)

Rz. 8 Auch hier gilt die Reduzierung nach Nr. 1, wobei hier nur die zweite Alternative denkbar ist. Soweit noch kein Verfahrensbevollmächtigter für das Rechtsmittelverfahren bestellt ist, wird der Anwalt diesem wohl auch schwerlich gutachterliche Äußerungen zukommen lassen können. In Betracht kommt daher nur die zweite Alternative, dass sich der Auftrag erledigt, bevor die g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr

Rz. 32 Auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren kann eine Terminsgebühr entstehen. Zwar finden dort keine gerichtlichen Termine statt; die Gebühr kann jedoch nach VV Vorb. 3 S. 3 Nr. 2 bei Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen entstehen; ausgenommen Besprechungen mit dem Auftraggeber. Die Terminsgebühr ergibt sich dann au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG (Anm. S. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG kann das Sozialgericht ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Nach § 105 Abs. 1 S. 2 SGG sind die Beteiligten vorher anzuhören. Nach Anm. S. 1 Nr. 2 zu VV 3106 erhält der Rechtsanwalt bei einer ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 39. Gerichtsvollzieher/Sequester (Bestimmung, §§ 827 Abs. 1, 854 Abs. 1, 848, 855 ZPO, § 19 Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 209 Wird eine bewegliche Sache, der Anspruch auf Herausgabe einer beweglichen Sache (§§ 827 Abs. 1, 854 Abs. 1 ZPO) oder ein Anspruch auf eine unbewegliche Sache (§§ 848, 855 ZPO) mehrfach gepfändet, so kann auf Antrag ein anderer als der nach dem Gesetz eigentlich zuständige Gerichtsvollzieher bzw. Sequester bestimmt werden, an den die Herausgabe der Sache erfolgen soll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe und Abgeltungsbereich

Rz. 4 Nach VV 6400 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach § 17 WBO und in Verfahren nach § 42 WDO über Beschwerden von Soldaten und früheren Soldaten gegen Disziplinarmaßnahmen sowie gegen sonstige Maßnahmen und Entscheidungen des Dienstvorgesetzten nach der WDO, in welchen die Vorschriften der WBO entsprechend anwendbar si...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / IV. Erteilung des Zuschlags

Rz. 10 Der Streitwert der Gebühr für die Erteilung des Zuschlags bestimmt sich nach dem Gebot ohne Zinsen, für das der Zuschlag erteilt worden ist, einschließlich des Werts der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte (§ 54 Abs. 2 S. 1 GKG). Beispiel: Streitwert Zuschlag an Dritten Die zur Teilungsversteigerung anstehende Immobile hat einen Verkehrswert v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Anträge auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungs- oder Kostenbescheid der Verwaltungsbehörde (Abs. 4 Nr. 1, 2. Alt.)

Rz. 8 Soweit die Verwaltungsbehörde das Verfahren einstellt und eine Kostenerstattung anordnet, entscheidet ein dortiger Verwaltungsangestellter der Verwaltungsbehörde über die Kostenfestsetzung (§ 106 Abs. 1 OWiG). Gegen dessen Festsetzungsentscheidung ist nicht die Erinnerung, sondern der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegeben (§§ 108, 62 OWiG). Die Entscheidung des ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 9 § 9 S. 2 BerHG gewährt dem Rechtsanwalt, der eine Beratungstätigkeit aufgrund von Beratungshilfe geleistet hat, einen eigenen Anspruch gegen den kostentragungspflichtigen Gegner, indem er den Erstattungsanspruch des Rechtsuchenden auf ihn übergehen lässt (Legalzession). Dieser Anspruch richtet sich auf die volle gesetzliche RVG-Vergütung (§ 9 S. 1 BerHG). Der Übergang ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtszüge

Rz. 34 Die Gebühr entsteht in jeder Angelegenheit, insbesondere in jedem Rechtszug, gesondert (Anm. zu VV 6300; Anm. zu VV 6302; § 17 Nr. 1).[38] Ebenso entsteht sie in einem einstweiligen Anordnungsverfahren (§ 427 FamFG für Freiheitsentziehungssachen, § 331 FamFG für Unterbringungssachen, § 151 Nr. 6 und 7 i.V.m. § 331 FamFG für Unterbringungsmaßnahmen Minderjähriger).[39] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Satzrahmengebühren (modifizierte Wertgebühr)

Rz. 73 Im Gegensatz dazu sind die Satzrahmengebühren (z.B. VV 2100, 2300) wertabhängig. Sie nehmen eine Zwitterstellung ein, weil es sich sowohl um Wertgebühren (§ 13) als auch um Rahmengebühren (§ 14) handelt. Nur der Gebührensatz ist variabel. Wird er festgelegt, bestimmt sich danach die Gebühr ebenso aus dem Gegenstandswert wie bei einem von vornherein festen Gebührensatz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 209 Ist dem Mandanten Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so erhält der Anwalt auch die Einigungsgebühr aus der Staatskasse (§ 44), allerdings aus den Beträgen des § 49. Soweit die Parteien sich nur über Gegenstände einigen, hinsichtlich deren der Anwalt beigeordnet worden ist, ergeben sich keine Probleme. Rz. 210 Schließen die Parteien dagegen eine Einigung auch über we...mehr