Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 11/2013, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

… Die Berufung hat weiter keinen Erfolg, soweit der Kläger nunmehr die für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens angefallenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gem. Nr. 2303 VV geltend macht. Vorweg ist zu bemerken, dass das LG nicht rechtsfehlerhaft einen Hinweis i.S.v. § 139 ZPO hierzu unterlassen hat, da es sich bei den beanspruchten Rechtsanwaltskosten ...mehr

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AGS 11/2013, Abgrenzung der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. 1. Zur Festsetzung des Vergleichsmehrwerts Wörtlich heißt es in den Gründen: "Die Beschwerdeführer erstreben eine Anhebung des Werts, der für den Vergleichsmehrwert festgesetzt wurde. Dieser Wert ist ausschließlich für die Anwaltsgebühren relevant." Weder dem AG noch dem LG ist offenbar bekannt, dass im Falle eines vor Gericht abgeschlossenen Mehrwe...mehr

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zfs 12/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2014 Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung Referent: Frank-Roland Hillmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Oldenburg Ort: Neuss / Dorint Kongresshotel Datum: Freitag, 7.2.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigun...mehr

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AGS 12/2013, Längenzuschlag... / 2 Aus den Gründen

Dem Beschwerdeführer steht die von ihm in Höhe von 108,00 EUR geltend gemachte zusätzliche Terminsgebühr Nr. 4116 VV zu. Die Zeit der Mittagspause ist bei der Ermittlung der für diese Zusatzgebühr maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer nicht in Abzug zu bringen. 1. Nach Nrn. 4116, 4117 VV erhält der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt im erstinstanzlichen Verfah...mehr

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AGS 9/2014, Einzeltätigkeit... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässig. In der Sache bleibt sie allerdings ohne Erfolg. 1. Die Rechtspflegerin des LG hat zu Recht zugunsten der Nebenintervenientin auf Klägerseite für die Beauftragung ihrer nicht beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte während des Revisionsverfahrens eine 0,8-Gebühr gem. Nr. 3403 VV festgesetzt. Dies folgt indes ni...mehr

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AGS 11/2013, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an dem Medienfonds geltend. Das LG hat der Klage in der Hauptsache teilweise stattgegeben. Hinsichtlich der mit eingeklagten vorgerichtlichen Kosten hatte das Gericht die Klage abgewiesen. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten. Dagege...mehr

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AGS 1/2014, Ersatzpflicht h... / 2 Aus den Gründen

Die Anwältin hat einen Anspruch auf Schadenersatz hinsichtlich der restlichen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 14,28 EUR gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht gem. §§ 7, 17, 18 StVG, 823, 398 BGB, 115 VVG. Unstreitig haftet die Beklagte dem Grunde nach für die durch den Verkehrsunfall verursachten Schäden. Gem. § 249 ff. BGB sind die zur Schadensbeseitigung erfo...mehr

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zfs 1/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis März 2014 Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung Referent: Dr. Markus Schäpe, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, München Ort: Nürnberg / Arvena Park Hotel Datum: Freitag, 14.2.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung Referen...mehr

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AGkompakt 12/2013, Anrechnu... / I. Normalfall

Grundsätzlich volle Anrechnung Im Mahnverfahren entsteht für die Vertretung des Antragsgegners eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Kommt es hiernach zum streitigen Verfahren, ist diese Gebühr in voller Höhe auf die nachfolgende Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) des streitigen Verfahrens anzurechnen (Anm. zu Nr. 3307 VV). Beispiel 1 Gegen den Mandanten war ein Mahnbescheid...mehr

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FF 1/2014, Scheidungsberatu... / Leitsatz

Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen. BGH, Urt. v. 19.9.2013 – IX ZR 322/12 (LG Köln, AG Gummersbach)mehr

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AGS 1/2014, Aufklärungspfli... / Leitsatz

Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen. Anderenfalls verliert er seinen Vergütungsanspruch. BGH, Urt. v. 19.9.2013 – IX ZR 322/12mehr

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AGS 11/2013, Höhe der Erstb... / 2 Anmerkung

So was kommt von so was! Diese immer wieder gültige Formulierung des Präsidenten der BRAK Axel C. Filges fällt einem spontan in zweierlei Hinsicht ein, wenn man dieses Urteil und den zugrunde liegenden Sachverhalt zur Kenntnis nimmt. Zunächst einmal fehlt einem jegliches Mitleid dafür, dass der Rechtsanwalt mit 46,41 EUR nach Hause geschickt wird, nachdem er viele Jahre nach I...mehr

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AGS 1/2014, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, soweit sie die Wiederherstellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses in seiner ursprünglichen Fassung und damit die Festsetzung eines Erstattungsanspruches von mehr als 9.585,60 EUR nebst Zinsen erstrebt. Das LG hatte der sofortigen Beschwerde des Klägers i.H.v. 4.348,00 EUR abgeholfen. Die hiermi...mehr

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AGS 9/2014, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Die Verfahrensbevollmächtigten haben keinen Anspruch auf eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV. Nach der Vorbem. 3 Abs. 3 VV in der bis zum 31.7.2013 gültigen Fassung entstand die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder d...mehr

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FoVo 1/2014, Berücksichtigu... / 1 I. Die Entscheidung

Eigene Einkünfte einer unterhaltsberechtigten Person Zu Recht hat das LG auf Antrag des Gläubigers mit dem angefochtenen Beschluss gem. § 850c Abs. 4 ZPO angeordnet, dass die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners unberücksichtigt bleibt. Nach jener Vorschrift kann das Vollstreckungsgericht dies nach billigem Erme...mehr

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AGS 9/2014, Auslegung der K... / 1 Sachverhalt

Das AG – Jugendrichter – führte gegen den Angeklagten ein Strafverfahren durch. Einen von der Jugendrichterin in der Hauptverhandlung erlassenen "Verwarnungsbeschluss", der mit einer Arbeitsauflage versehen war und keine Kostenentscheidung enthielt, hob das LG Potsdam – Jugendkammer – im Beschwerdeverfahren auf und erlegte die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers der S...mehr

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AGS 12/2013, Die Neuregelun... / V. Sonstige Termine

Mit den sonstigen Terminen will der Gesetzgeber die in den Nrn. 3104, 3105 und 3106 VV bzw. in den vergleichbaren Vorschriften für Rechtsmittelverfahren geregelten fiktiven Termine erfassen, für die es eine Terminsgebühr gibt, obwohl gar kein Termin stattgefunden hat. Auszug aus der Gesetzesbegründung Mit dem Zusatz "wenn nichts anderes bestimmt ist" sollen die Fälle der "fik...mehr

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zfs 1/2014, Höhe der zu ers... / 3 Anmerkung:

Der vom V. ZS des BGH in den Beschlussgründen mehrfach verwandte Begriff der "Ermäßigung" der Verfahrensgebühr führt in die Irre. Die Verfahrensgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. In welcher Höhe sie berechnet werden kann, richtet sich nach dem einschlägigen Gebührentatbestand im VV RVG. Im Berufungsver...mehr

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FoVo 12/2013, Keine erzwung... / 3 III. Der Praxistipp

Landgericht stärkt die Dispositionsbefugnis des Gläubigers Die Entscheidung des Landgerichtes entspricht der in der FoVo 2013, 86 von unserem ständigen Autor, Herrn RiOLG Frank-Michael Goebel, begründeten Ansicht. Und zu Recht hat das Landgericht die Argumentation des Gerichtsvollziehers und des Bezirksrevisors für nicht durchgreifend erachtet, dass dem Schuldnerverzeichnis s...mehr

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FoVo 12/2013, Der widerspen... / II. Die Lösung

Gütliche Einigung ist selbstständige Regelbefugnis Nach § 802a Abs. 1 ZPO wirkt der Gerichtsvollzieher auf eine zügige, vollständige und Kosten sparende Beitreibung der Forderungen hin. Dabei soll er nach § 802b Abs. 1 ZPO in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. Um diesem Ziel nahe zu kommen, hat der Gesetzgeber mit der Reform der Sachaufklärun...mehr

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FoVo 12/2013, Keine erzwung... / Leitsatz

Es obliegt der Dispositionsbefugnis des Gläubigers, ob er einen Antrag nach § 802d ZPO stellen will. Hat der Gläubiger dies in seinem Auftrag ausgeschlossen und stellt sich heraus, dass der Schuldner bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat, ist ihm das alte Vermögensverzeichnis nicht zu übersenden. Für eine gleichwohl erfolgte Übersendung kann keine Gebühr nach Nr. 261 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Gebühren

Rz. 4 Durch Art. 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRModG) v. 5.5.2004[1] ist die bisherige BRAGO durch das RVG abgelöst worden. Das Gesetz trat am 1.7.2004 in Kraft und gilt für alle Mandate, die nach dem 30.6.2004 erteilt werden[2]. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gibt es nun eine einheitliche Gebührenpraxis auch im Beitrittsgebiet. Die Gebührenermäßigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1 Gebühren

Rz. 4 Gerichtsgebühren sind öffentliche Abgaben für die Inanspruchnahme der Gerichte[1]. Sie sind als Gebühren pauschale Entgelte ohne Berücksichtigung des im Einzelfall dem Gericht entstandenen Aufwands[2]. Die Höhe der Gebühr richtet sich deshalb nach dem Streitwert (Rz. 27ff.), nicht nach der Dauer oder dem Umfang des Rechtsstreits. Da das GKG die Gebührentatbestände absc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Gebühren und Auslagen des Bevollmächtigten

3.1 Gebühren Rz. 4 Durch Art. 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRModG) v. 5.5.2004[1] ist die bisherige BRAGO durch das RVG abgelöst worden. Das Gesetz trat am 1.7.2004 in Kraft und gilt für alle Mandate, die nach dem 30.6.2004 erteilt werden[2]. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gibt es nun eine einheitliche Gebührenpraxis auch im Beitrittsgebiet. Die Gebüh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1 Gebühren und Auslagen

Rz. 3 Für das Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit werden die Kosten nach dem GKG ermittelt[1]. 2.1.1 Gebühren Rz. 4 Gerichtsgebühren sind öffentliche Abgaben für die Inanspruchnahme der Gerichte[1]. Sie sind als Gebühren pauschale Entgelte ohne Berücksichtigung des im Einzelfall dem Gericht entstandenen Aufwands[2]. Die Höhe der Gebühr richtet sich deshalb na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1.1 Klageverfahren

Rz. 5 Nach altem, bis zum 30.6.2004 geltenden Recht fielen i. d. R. nach der BRAGO im Klageverfahren mehrere Gebühren an (Verfahrens-, Urteils- und ggf. noch Beweisgebühr). Ab 1.7.2004 gibt es eine einheitliche Gebühr für das (erstinstanzliche) Klageverfahren, die das 4-fache der Gebühr lt. Tabelle beträgt (KV GKG Nr. 6110), es sei denn, die Klage erledigt sich nach § 45 Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1.6 Instanzenzug

Rz. 10 Wird die Sache vom BFH nach Aufhebung der Vorentscheidung an das FG zurückverwiesen, werden dadurch keine zusätzlichen Gebühren ausgelöst; das Verfahren wird kostenrechtlich vor dem FG als eine einheitliche Instanz behandelt[1]. Wird dagegen die finanzgerichtliche Entscheidung im zweiten Rechtsgang wieder angefochten, ist dieses Verfahren kostenrechtlich selbstständig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1.4 Beschwerdeverfahren

Rz. 8 Das Beschwerdeverfahren löst eine Gebühr in Höhe des 2-Fachen der Tabelle aus (KV GKG Nr. 6220). Das gilt auch für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, sofern sie zurückgewiesen oder verworfen wird (KV GKG Nr. 6500). Wird die Beschwerde zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr auf das Einfache (KV GKG Nr. 6221). Wird die Beschwerde über die Nichtzulassu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6 Gebührentatbestände und -höhe

Rz. 15 Hat das Gericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands für das Vorverfahren für notwendig erklärt, sind die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistands, der nach den Vorschriften des StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, stets erstattungsfähig (Abs. 3 S. 1). Gesetzlich festgelegt sind ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1.2 Revisionsverfahren

Rz. 6 Die Verfahrensgebühr beträgt das 5-fache der Gebühr lt. Tabelle (KV GKG Nr. 6120). Wird die Revision oder die Klage zurückgenommen, bevor die Revisionsbegründungsschrift bei Gericht eingegangen ist, wird nur die einfache Gebühr erhoben. Erledigungen nach § 138 FGO stehen einer Zurücknahme gleich (KV GKG Nr. 6121). Die 3-fache Gebühr fällt an (KV GKG Nr. 6122), wenn das g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.1 Verfahrensgebühr

Rz. 4a Für ein Verfahren vor dem FG fällt zunächst eine 1,6-fache Verfahrensgebühr an. Sie entsteht allgemein für die Information des Gerichts und für das Betreiben des Geschäfts[1]. Bei vorzeitiger Erledigung oder bei Verhandlung über nicht anhängige Ansprüche reduziert sie sich auf das 1,1-fache der Gebühr[2]. Wird der Anwalt in einem Verfahren für mehrere Auftraggeber täti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.2 Terminsgebühr

Rz. 4b Eine Beweis- oder Erörterungsgebühr, wie nach der BRAGO, gibt es nicht mehr. An ihre Stelle ist eine Terminsgebühr getreten. Diese beträgt das 1,2-Fache der Gebühr und entsteht bei Teilnahme des Anwalts an der mündlichen Verhandlung, aber auch bei Erörterungs-, und Beweisaufnahmeterminen sowie auch bei Gesprächen außerhalb des Gerichts mit dem Gegner zwecks Erledigung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1.3 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 7 Im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung [1] und einstweilige Anordnung [2] wird eine Gebühr in Höhe des 2-fachen der Tabelle erhoben (KV GKG Nr. 6210). Bei Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme des Antrags vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder, wenn eine solche nicht stattfindet, vor ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Auslagen

Rz. 5 Mit den Gebühren sind die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. Für die darüber hinausgehenden Auslagen kann der Rechtsanwalt Erstattung verlangen. Diese sind im Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG abschließend geregelt. 3.2.1 Dokumentenpauschale Rz. 6 Der Rechtsanwalt kann für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten eine Pauschale beanspruchen[1]. Diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.3 Erledigungsgebühr

Rz. 4c Erledigt sich der Rechtsstreit außerhalb des finanzgerichtlichen Verfahrens durch anwaltliche Mitwirkung ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts, so entsteht eine Erledigungsgebühr in Höhe des 1,5-Fachen[1]. Ist über den Gegenstand der Einigung ein finanzgerichtliches Verfahren anhängig, entsteht die Erledigungsgebühr nur i. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1.5 Verzögerungsgebühr

Rz. 9 Hat ein Beteiligter oder dessen Vertreter schuldhaft das Verfahren verzögert, sodass die Vertagung einer mündlichen Verhandlung nötig wird, oder verzögert er schuldhaft eine Entscheidung des Rechtsstreits durch nachträgliches Vorbringen von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln, Beweismitteln oder Beweiseinreden, kann ihm das Gericht eine besondere Gebühr auferlegen[1]. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.2 Post- und Telekommunikationsgebühren

Rz. 7 Wie bisher kann der Anwalt die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen konkret abrechnen und dem Auftraggeber in Rechnung stellen[1]. Der Anwalt kann aber auch, wie bisher, einen Pauschbetrag ansetzen. Er beträgt weiterhin 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.2 Begriff

Rz. 2 Kosten i. S. d. Kostenrechts der FGO sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die außergerichtlichen Kosten einschließlich derjenigen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens[1]. Gerichtskosten sind die im GKG geregelten Gebühren, die sich nach festen, von der Inanspruchnahme des Gerichts und der Höhe des Streitwerts abhängigen Sätzen richten, sowie die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.5.1 Fälligkeit

Rz. 17 Die im Verfahren vor den FG entstandenen Gerichtskosten können festgesetzt werden, wenn sie fällig sind. Gebühren werden fällig, sobald eine unbedingte Entscheidung über die Kosten ergangen oder das Verfahren oder die Instanz durch Vergleich, Rücknahme oder anderweitige Erledigung beendet ist[1]. Dies gilt auch für Auslagen; sie werden dagegen sofort nach ihrer Entste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5 Angestelltenverhältnis

Rz. 14 Ist ein Bevollmächtigter oder Beistand Angestellter des Beteiligten, werden die durch seine Zuziehung entstandenen Gebühren nicht erstattet (Abs. 3 S. 4). Erstattungsfähig sind dagegen die entstandenen Kosten. Tritt für die Klägerin deren Syndikus auf, kann sie die Kosten für das Vorverfahren im Fall des Obsiegens nur geltend machen, wenn er von vornherein klargestell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.2 Auslagen

Rz. 11 Die zu erstattenden Auslagen des Gerichts (Schreib- und Portokosten usw.) sind in KV GKG Teil 9 unter den Nr. 9000–9018 zusammengestellt. Für die Schreibauslagen (KV GKG Nr. 9000) gilt Folgendes: Jeder Beteiligte erhält kostenfrei eine vollständige Abschrift der Entscheidung, eine Ausfertigung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe und eine Sitzungsniederschrift sowie ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.1 Dokumentenpauschale

Rz. 6 Der Rechtsanwalt kann für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten eine Pauschale beanspruchen[1]. Diese betrifft fast ausschließlich die Herstellung von Kopien und Ausdrucken. Hierbei sind für die ersten 50 abzurechnenden Seiten pro Seite 0,50 EUR, für jede weitere Seite 0,15 EUR anzusetzen. Für Farbkopien sieht das Gesetz jetzt eine Verdoppelung vor, nämlich fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.3 Reisekosten

Rz. 8 Die anzusetzende Höhe der Reisekosten ist in Nr. 7003ff. VV RVG geregelt. Geschäftsreise: Eine Geschäftsreise i. S. d. Kostenrechts liegt vor, wenn der Anwalt bei seiner Reise die Grenzen der politischen Gemeinde überschreitet, in der sich seine Kanzlei oder Wohnung befindet. Auf die Entfernung kommt es nicht an. Fahrtkosten: Der Anwalt erhält für die Nutzung seines eigene...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die Prozessführung vor den FG löst – wie das Prozessieren vor allen Gerichten – die Entstehung von Kosten aus. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im ersten Abschnitt des dritten Teils der FGO. Geregelt werden der Kostenbegriff[1], die Kostenpflicht[2], der Umfang der Erstattung von Aufwendungen der Beteiligten[3], die Prozesskostenhilfe[4], die Kostenentscheidung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.5 Berechnungsschema Klageverfahren

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.4 Umsatzsteuer

Rz. 9 Die USt des Prozessbevollmächtigten auf die Vergütung ist vom Kostenpflichtigen zu erstatten, sofern sie nicht nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt[1]. Ebenfalls nicht erstattet wird die Steuer, wenn der Kostenpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist[2]. Anderenfalls hätte er als Unternehmer den Vorteil des Vorsteuerabzugs und bekäme außerdem die USt (noch einmal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 27 Die Streitwertbestimmung findet ihre rechtliche Grundlage in §§ 39ff., 52 GKG. Die Höhe des Streitwerts ist in erster Linie für die Bemessung der Gerichtsgebühren und der Gebühren des Prozessbevollmächtigten von Bedeutung. Daneben bestimmt der Streitwert darüber, ob das Gericht im vereinfachten Verfahren über den Fall entscheidet. Beträgt der Streitwert nicht mehr als ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Kostenbegriff der FGO umfasst nach der Legaldefinition des Abs. 1 die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) sowie die außergerichtlichen Aufwendungen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig sind. Hierzu gehören auch die Kosten des Vorverfahrens. Zu den Gerichtskosten und dem Kostenansatz s. die Ausführungen zu "Vor § 135 FGO"...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.6.2 Unrichtige Sachbehandlung

Rz. 22 Der Kostenpflichtige soll nicht auch für die Kosten in Anspruch genommen werden, die das Gericht hätte vermeiden können. Unrichtige Sachbehandlung liegt z. B. dann vor, wenn dem Gericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist oder es eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung erteilt hat. Sind einem Beteiligten dadurch Gerichtskosten erwachsen, so sind sie nicht zu erheben[1]. N...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.6.4 Unverschuldete Unkenntnis

Rz. 24 Nach § 21 Abs. 1 S. 3 GKG ist die Entscheidung, ob bei Abweisung oder Zurücknahme eines Antrags wegen unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse von der Erhebung der Kosten abzusehen ist, in das Ermessen des Gerichts gestellt. Unkenntnis der rechtlichen Verhältnisse ist nicht schon dann anzunehmen, wenn der Antragsteller nicht durch eine...mehr