Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Erinnerung

Rz. 6 Der Kostenfestsetzungsbeschluss kann mit der Erinnerung an das Gericht angefochten werden. Die Erinnerungsfrist beträgt zwei Wochen[1] und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses an die Beteiligten. Diese sind über die Zulässigkeit der Erinnerung zu belehren. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unrichtig erteilt worden, läuft die Erinnerungsfrist nicht. E...mehr

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FF 11/2013, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

Bemisst sich der Wert eines Unterhaltsverfahrens bereits nach dem Jahreswert des beantragten Unterhalts, führt eine Vereinbarung über den Verzicht auf künftigen Unterhalt nicht zu einer Erhöhung des Verfahrenswertes (OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.8.2013 – 11 UF 181/13, FamFR 2013, 472 [Reinecke]). Die einstweilige Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses nimmt d...mehr

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FoVo 11/2013, Neuregelung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde am 8.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2013, 3714). Es tritt in zwei Stufen zum 9.10.2013 sowie zum 1.11.2014 in Kraft. Die neuen Informations- und Mitteilungspflichten, die nach § 11a RDG und § 43d BRAO gleichermaßen für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen gelten, sind mit einer Übergangsregelung versehen und...mehr

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ZFS 11/2013, Die zulässige ... / V. Lkw-Maut

Aufgrund des Bundesfernstraßenmautgesetzes[25] und der Lkw-MautVO[26] besteht auf den Bundesautobahnen und ausgewählten Bundesstraßen Mautpflicht für Kfz oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zGM einschließlich Anhänger mindestens 12 t beträgt.[27] Bei einem Mautsatz von mindestens 14 Cent pro Kilometer lohnt es sich ...mehr

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ZFS 11/2013, Festsetzung de... / 2 Aus den Gründen:

[2] "1. Zu Recht hat das LG die Kosten des Unterbevollmächtigten der Streithelferin der Bekl. gegen die Kl. festgesetzt." [3] a) Dass der Unterbevollmächtigte vorliegend bereits vor Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung bestimmt worden ist, steht der Festsetzung der Kosten nicht entgegen. Zwar hat, worauf das LG in dem angefochtenen Beschl. zutreffend hingewies...mehr

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ZFS 11/2013, Böhme/Biela: Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 25. Aufl., Verlag C.F. Müller, 589 Seiten, 99,99 EUR, ISBN 978-3-8114-7201-3

Mit der Jubiläumsauflage kann das anerkannte Handbuch auf fast 60 Jahre zurückblicken. Der Verlag hat für die Neubearbeitung einen Co-Autor, den Fachanwalt für Versicherungs- und für Verkehrsrecht Christian Tomson, gewinnen können. Er hat die Kapitel Kosten, Verjährung, Auswirkungen des Strafverfahrens für die Schadensbearbeitung, Unfälle im Ausland oder mit Ausländern und K...mehr

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FF 11/2013, Abtrennung eine... / 2 Anmerkung

Zu den Voraussetzungen der Abtrennung einer Folgesache bei obstruktiver Verfahrensverzögerung bieten bei dieser Entscheidung sowohl der Sachverhalt wie auch die Entscheidungsgründe Anhaltspunkte für weitere Überlegungen. 1. Die Trennung der Beteiligten erfolgte im Jahre 2009. Die Ehefrau verlangt im Rahmen der Auskunftserteilung die Vorlage der Steuererklärung für 2008 und 20...mehr

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ZFS 11/2013, Onderka: Anwaltsgebühren in Verkehrssachen, 4. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 216 Seiten, 39 EUR, ISBN 978-3-8240-1248-0

Die Unfallregulierung und die damit einhergehende anschließende Abrechnung der Anwaltsgebühren gehört zum Anwaltsalltag nahezu jeder Kanzlei. Umso ärgerlicher ist es, gerade in diesem Bereich Gebühren zu verschenken. Denn jeder Verkehrsunfall ist anders, so dass standardisierte Abrechnungen dem Einzelfall gebührentechnisch oft nicht vollständig gerecht werden können. Aus dies...mehr

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ZFS 11/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2013 Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Freitag, 6.12.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsätze mit Geldspielgeräten, Bemessungsgrundlage, Steuerbefreiung, Zulässigkeit der Besteuerung, Anrechnung der Umsatzsteuer auf die Spielbankabgabe

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg ging es um die Klärung einer Reihe unionsrechtlicher Fragen, die die Umsatzbesteuerung von Spielgerätebetreibern betrafen. Die Besteuerung von Spielgeräten ist seit Jahren Gegenstand einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren. Wiederholt ging es um die Rechtmäßigkeit von Spielgeräte- und ähnlichen Steuern, die von Städ...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / 3. Die Gebühren der Strafvollstreckung

Letztlich regelt Teil 4 Abschnitt 2 VV dann die eigentlichen Gebührenoptionen in der Strafvollstreckung. Aufgebaut sind die Vorschriften in gleicher Art wie die Gebühren für das vorbereitende und das Hauptverfahren. Es findet sich je ein "Haupttatbestand", der dann durch einen Erhöhungstatbestand ergänzt wird.[13] a) Verfahrensgebühr (Nr. 4200 VV) Nach Nr. 4200 VV erhält der V...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / II. Betrachtung der Gebühren

1. Grundgebühr In der Praxis weit verbreitet ist auch der Ansatz einer Grundgebühr in der Strafvollstreckung. Auch wenn von der Systematik her ebenfalls eine erste "Befassung" mit dem Sachverhalt erst in der Strafvollstreckung erfolgen kann und damit eine vergleichbare Einarbeitung auch dort notwendig werden kann, findet die Grundgebühr in der Strafvollstreckung keine Anwendu...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / g) Beschwerdeverfahren

aa) Strafvollstreckungsverfahren und Einzeltätigkeit Sowohl im Abschnitt 2 der Gebühren für das Strafvollstreckungsverfahren, sowie in Abschnitt 3 für die Einzeltätigkeiten im Strafvollstreckungsverfahren entstehen Gebühren für das Beschwerdeverfahren gesondert,[56] wie sich aus Vorbem. 4.2 und Vorbem. 4.3 Abs. 3 VV ergibt. In der Strafvollstreckung bedeutet dies, dass die Ve...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / III. Arbeitshilfe – Gebühren in der Strafvollstreckung

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AGS 10/2013, Gebühren in der Strafvollstreckung

Einführung Gebühren für den strafrechtlichen Verteidiger und Pflichtverteidigergebühren sind den damit befassten anwaltlichen Bearbeitern hinlänglich bekannt. Sie wurden bereits an anderer Stelle – für die herkömmlichen Strafverteidigergebühren – betrachtet.[2] In der Strafvollstreckung – unabhängig davon, ob sie bei der Staatsanwaltschaft erfolgt oder aber bei Jugendlichen u...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / 2. Terminsgebühr

Ebenfalls in der Praxis bereits vorgekommen ist der Ansatz einer Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV. Auch diese Art der Terminsgebühren dürfte nicht zur Anwendung kommen, da sie ebenfalls in Abschnitt 1 Unterabschnitt 1) stehen und daher ein vergleichbarer Sachverhalt zur Grundgebühr gegeben ist.mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / bb) Kostenfestsetzung

Vorbem. 4 Abs. 5 VV stellt zudem klar, dass in Verfahren über die Erinnerung oder die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss (§ 464b StPO) und im Verfahren über die Erinnerung gegen den Kostenansatz und im Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über diese Erinnerung ebenfalls gesonderte Gebühren entstehen, die sich hier aber nach den Vorschriften de...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / aa) Strafvollstreckungsverfahren und Einzeltätigkeit

Sowohl im Abschnitt 2 der Gebühren für das Strafvollstreckungsverfahren, sowie in Abschnitt 3 für die Einzeltätigkeiten im Strafvollstreckungsverfahren entstehen Gebühren für das Beschwerdeverfahren gesondert,[56] wie sich aus Vorbem. 4.2 und Vorbem. 4.3 Abs. 3 VV ergibt. In der Strafvollstreckung bedeutet dies, dass die Verfahrens- und Terminsgebühren dann jeweils als neue ...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / Einführung

Gebühren für den strafrechtlichen Verteidiger und Pflichtverteidigergebühren sind den damit befassten anwaltlichen Bearbeitern hinlänglich bekannt. Sie wurden bereits an anderer Stelle – für die herkömmlichen Strafverteidigergebühren – betrachtet.[2] In der Strafvollstreckung – unabhängig davon, ob sie bei der Staatsanwaltschaft erfolgt oder aber bei Jugendlichen und Heranwa...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / f) Einzeltätigkeiten

Abschnitt 3 des Teils 4 VV regelt dann systematisch die Einzeltätigkeiten.[45] Wie Vorbem. 4.3 VV klarstellt, entstehen die Gebühren dort nur, wenn dem Rechtsanwalt sonst die Verteidigung oder Vertretung nicht übertragen ist.[46] Er darf also kein Vollverteidiger sein. Beschränkt sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die Geltendmachung oder Abwehr eines aus der Straftat e...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / b) Terminsgebühr

Die entsprechende Terminsgebühr für die Verfahrensgebühr Nr. 4200 VV ist in Nr. 4202 VV genannt. Die Terminsgebühr nach Nrn. 4202, 4203 VV entsteht innerhalb einer strafvollstreckungsrechtlichen Angelegenheit nur einmal,[33] unabhängig davon, wie viele Termine stattfinden.[34] Die Terminsgebühr fällt auch nur in gerichtlichen Terminen an.[35] Finden anderweitige Termine stat...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / e) Gnadenverfahren

Ob es sich beim Gnadenverfahren um ein strafrechtliches Verfahren handelt oder ob der Verwaltungsbereich überwiegt, wird in der Literatur unterschiedlich bewertet. Der Antrag auf Straferlass im Gnadenverfahren ist zwar thematisch dem Strafrecht zuzuordnen, stellt jedoch nach überwiegender Ansicht eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit dar.[39] Daher fällt das Gnadenverfahr...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / c) Verfahrensgebühr für eine sonstige Tätigkeit in der Strafvollstreckung

Nr. 4204 VV regelt die sonstigen in der Strafvollstreckung denkbaren Fälle. Abgegolten sind damit Verhandlungen mit der Vollstreckungsbehörde über Zahlungsmodalitäten, Strafaufschub, Haftfähigkeit, nachträgliche Entscheidungen über Verwarnungen mit Strafvorbehalt, Bildung von und Einwendungen (Absehen) gegen Gesamtstrafen, Verhandlungen und Tätigkeiten im Rahmen von Nebenstr...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / j) Anwaltliche Beiordnung

Im Vollstreckungsverfahren gelten die Bestimmungen des § 140 Abs. 1 StPO weder unmittelbar noch analog.[69] Eine Beiordnung wird danach nur dann in Frage kommen, wenn die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage oder die Unfähigkeit des Verurteilten, seine Rechte sachgemäß wahrzunehmen, es erfordern, § 140 Abs. 2 StPO (dann i.V.m. § 68 JGG).[70] Eine im Hauptverfahren erfolgt...mehr

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FF 10/2013, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

Dem Verfahrensbeistand steht für das Verfahren erster Instanz nach Aufhebung und Zurückverweisung erneut die Vergütungspauschale nach § 158 Abs. 7 FamFG zu (red. LS, OLG Saarbrücken, Beschl. v. 10.12.2012 – 9 WF 409/12, FamRZ 2013, 1330). Ist unter Eheleuten die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die ehemalige Ehewohnung in Streit, so bemisst sich der Verfahrenswert auch...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / i) Vollmacht

Auch bei der Strafprozessvollmacht bestehen Besonderheiten, die es generell bei der Frage der Kostenfestsetzung zu beachten gilt. Die Aufnahme einer Abtretungserklärung betreffend notwendige Auslagen in die Strafprozessvollmacht etwa ist unzulässig.[64] Eine solche Klausel wäre auch als überraschend zu klassifizieren und stellt damit einen Verstoß gegen § 305c BGB dar und is...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / d) Erhöhungstatbestände

Sowohl für die bislang genannten Verfahrens- wie auch für die genannten Terminsgebühren bestehen – systematisch jeweils in der Folgebestimmung geregelt – Erhöhungsmöglichkeiten. So können die Verfahrens- und Terminsgebühren mit Zuschlag gewährt werden. Sie fallen – wie im Hauptverfahren auch – dann an, wenn Erschwernisse wie Haft[37] oder Unterbringung hinzukommen,[38] die e...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / 1. Grundgebühr

In der Praxis weit verbreitet ist auch der Ansatz einer Grundgebühr in der Strafvollstreckung. Auch wenn von der Systematik her ebenfalls eine erste "Befassung" mit dem Sachverhalt erst in der Strafvollstreckung erfolgen kann und damit eine vergleichbare Einarbeitung auch dort notwendig werden kann, findet die Grundgebühr in der Strafvollstreckung keine Anwendung. Sie entste...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / h) § 14 RVG

Betragsrahmengebühren sind so ausgestaltet, dass sie eine Betragsuntergrenze sowie eine Betragsobergrenze nennen. Hieraus wird im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Falls eine angemessene Vergütung errechnet. Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der a...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / a) Verfahrensgebühr (Nr. 4200 VV)

Nach Nr. 4200 VV erhält der Verteidiger eine Verfahrensgebühr für ein Verfahren über die Erledigung oder Aussetzung der Maßregel der Unterbringung, für die Aussetzung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe oder einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung oder den Widerruf der Aussetzung einer Maßregel der Besserung und Sich...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / I. Strafvollstreckung – Differenzierung

Die Zuständigkeit für die Strafvollstreckung differenziert danach, welche Art der Strafe zu vollstrecken ist und welches Recht zur Anwendung kommt. Die Erwachsenenstrafvollstreckung obliegt nach § 451 StPO der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde.[3] Zuständig dort ist – mit wenigen einzelnen Ausnahmen – der Rechtspfleger.[4] Die Jugendstrafvollstreckung hingegen ist...mehr

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FoVo 10/2013, Gebühr für di... / 2 II. Die Entscheidung

Ein erster Auftrag war erledigt Die Gebühr der Gerichtsvollzieherin ist nicht deshalb nicht entstanden, weil es sich noch um denselben gebührenrechtlichen Auftrag handelt, den die Gerichtsvollzieherin unter einem abweichenden Aktenzeichen registriert hat. Dort hatte die Gläubigerin einen Auftrag zur Zwangsvollstreckung einschließlich Taschenpfändung gestellt. Die Gerichtsvoll...mehr

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FoVo 10/2013, Gebühr für di... / Leitsatz

Für den Auftrag der gütlichen Einigung nach §§ 802a Abs. 2 Nr. 1, 802b ZPO fällt auch dann keine Gebühr nach Nr. 207 KVGvKostG an, wenn sie selbstständig neben der Vermögensauskunft oder der Sachpfändung beauftragt wird. AG Köln, 5.6.2013 – 288 M 535/13mehr

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FoVo 10/2013, Gebühr für die gütliche Einigung

Leitsatz Für den Auftrag der gütlichen Einigung nach §§ 802a Abs. 2 Nr. 1, 802b ZPO fällt auch dann keine Gebühr nach Nr. 207 KVGvKostG an, wenn sie selbstständig neben der Vermögensauskunft oder der Sachpfändung beauftragt wird. AG Köln, 5.6.2013 – 288 M 535/13 1 I. Der Fall Kombinierter Voll­streckungsauftrag: Gütliche Einigung und Vermögensauskunft Die Gläubigerin hat die Voll...mehr

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FoVo 10/2013, Gebühr für di... / 3 III. Der Praxistipp

GV stellen wie vor der Reform Die Entscheidung verdient Zustimmung, auch wenn das AG nicht ausdrücklich begründet, weshalb es der Gegenansicht nicht folgt. Der Wortlaut von Nr. 207 KVGvKostG ist tatsächlich nur ein schwaches Argument, weil er auch eine andere Auslegung zulässt. Sinn und Zweck der Regelung wie die Gesetzgebungsgeschichte führen eindeutig zu dem gefundenen Erge...mehr

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FoVo 10/2013, Gebühr für di... / 1 I. Der Fall

Kombinierter Voll­streckungsauftrag: Gütliche Einigung und Vermögensauskunft Die Gläubigerin hat die Vollstreckungsunterlagen "zur Durchführung des Auftrags/der Aufträge zur 1. Vermögensauskunft nach § ZPO § 802c der Zivilprozessordnung (ZPO); 2. Gütliche Erledigung" bei der Gerichtsvollzieherin eingereicht. Die Gerichtsvollzieherin hat das Verfahren eingestellt, weil der Sch...mehr

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AGS 10/2013, Keine Pflicht ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde des Klägers ist zulässig. Sie ist als Beschwerde gegen die Anordnung einer Kostensicherheit gem. § 67 Abs. 1 S. 1 GKG zu behandeln, nachdem das LG in seiner Nichtabhilfeentscheidung ausdrücklich auf § 12 Abs. 1 S. 1 GKG abstellt und hiermit klarstellt, dass es die weitere Tätigkeit von der Einzahlung des angeforderten Kostenvorschusses abhängig machen will....mehr

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AGS 10/2013, Vergütung für ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend und wird durch die durch das 2. KostRMoG in § 19 RVG neu eingefügte Nr. 10a[1] jetzt nochmals ausdrücklich klargestellt: § 19 Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen (1) Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zus...mehr

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AGS 10/2013, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 793, 567 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Gläubigerin ist zulässig jedoch nicht begründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das AG sowohl die von der Gläubigerin geltend gemachten anwaltlichen Gebühren für die Erwirkung eines vorangegangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses als auch die Auskunftskosten abgesetzt. a) Der Gläubiger kann gleic...mehr

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FoVo 10/2013, Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten

Nach der Beschlussfassung von Bundestag und Bundesrat wurde das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 8.10.2013 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht (BGBl I 2013, 3714). Das Gesetz tritt – soweit die registrierten Inkassounternehmen betroffen sind – in zwei Stufen in Kraft. Neue Regeln für Inkassokosten" Die Neuregelungen zu den Inkassokosten gelten nun seit dem 9.10.20...mehr

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AGS 10/2013, Vergütung eine... / 3 Anmerkung

I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands Der Gesetzgeber wollte sich bei der Einführung der Fallpauschale durch das FGG-ReformG an der anwaltlichen Vergütung in Kindschaftssachen orientieren. Gemessen am Regelfestwert für Kindschaftssachen in Höhe von 3.000,00 EUR war der anwaltliche Gebührensatz von 2,5 (502,50 EUR) zugrunde gelegt worden, wobei für den Verfahrensb...mehr

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AGS 10/2013, Vergütungsansp... / 1 Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Angeklagten und weitere Personen zum AG Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Hauptverhandlung begann am 25.7.2011. Am 6.12.2011 ordnete das AG dem Angeklagten Rechtsanwalt S. als Pflichtverteidiger bei. Da Rechtsanwalt S. an dem Hauptverhandlungstermin am 26.1.2012 aufgrund einer Terminskollision nicht teilnehmen kon...mehr

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zfs 10/2013, Verzicht auf D... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Bei Rahmengebühren – wie sie hier mit Rücksicht auf die Gebührentatbestände der Nr. 5100, 5109, 5113 VV RVG im Streit stehen – bestimmt der Rechtsanwalt gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- u...mehr

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AGS 10/2013, Erfahrungen kosten; Oder: Richtig aufklären und Gebührenanspruch sichern!

Wir Anwälte sollten inzwischen wissen, dass unsere Gebührenansprüche nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur von einer einwandfreien juristischen Tätigkeit, sondern schon im Vorfeld von der ordnungsgemäßen Aufklärung der Mandanten über alle gebührenrechtlichen Details abhängen können. Das hat der BGH kürzlich in einer alltäglichen Fallkonstellation erneut entschieden: "Su...mehr

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FoVo 10/2013, Zahlung nach ... / II. Die Lösung

Keine eigene Angelegenheit … Bei der anwaltlichen Einholung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis handelt es sich nicht um eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 Abs. 1 RVG, sondern lediglich um eine Vorbereitungshandlung für die spätere Vollstreckungshandlung. Eine gesonderte Vergütungspflicht für den Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeic...mehr

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AGS 10/2013, Aufhebung und ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Vorschrift des § 21 RVG ist auch anzuwenden, wenn ein Verfassungsgericht die Entscheidung eines anderen Gerichts aufhebt und die Sache an das Gericht zurückgibt, dessen Entscheidung aufgehoben worden ist.[1] Die Berechnung des Anwalts ist allerdings insoweit unzutreffend, als er die Verfahrensgebühr nicht mitberechnet hat. Zwar fällt die G...mehr

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AGS 10/2013, Keine Pflicht ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in der Sache zwar richtig, die Berechnung ist jedoch unzutreffend, weil das Gericht die Vorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 GKG übersehen hat. Richtig ist, dass eine Vorauszahlung nach Abtrennung nicht vorgesehen ist und daher die Zustellung der abgetrennten Klage nicht von der vorherigen Einzahlung der Gerichtskosten abhängig gemacht werden darf. Zutreffend i...mehr

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AGS 10/2013, Vorinstanzlich... / 2 Aus den Gründen

Der Klägerin sind die in ihrem Kostenfestsetzungsantrag gemachte 0,8-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3403 VV in Höhe von 2.516,80 EUR und die Pauschgebühr für Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen gem. Nr. 7002 VV in Höhe von 20,00 EUR zuzuerkennen. Zwar ist es, wie vom LG angenommen, zutreffend, dass zu den bereits durch andere Gebühren abgegoltenen Tätigkeiten des ...mehr

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AGS 10/2013, Keine Pflicht ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat als Kläger zu 2) mit Klage im Wege der subjektiven und objektiven Klagenhäufung mit weiteren fünf Klägern gegen die Beklagte einen eigenen Zahlungsanspruch von 53.685,65 EUR geltend gemacht; insgesamt haben die Kläger Hauptforderungen von zusammen 187.899,75 EUR eingeklagt. Die Klage ist nach Anforderung und Einzahlung eines Kostenvorschusses der Kläger am 15....mehr

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AGS 10/2013, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zum Teil begründet. Der Streitwert für das gesamte Verfahren ist nicht, wie vom AG angenommen, auf 2.240,00 EUR, sondern auf 8.960,00 EUR festzusetzen. Für die Auskunftsstufe ist allerdings ein gesonderter Wert von bis 2.240,00 EUR festzusetzen. Der Wert für die Vereinbarung beträgt zutreffend 8.750,00 EUR. Bei Erhebung eines Stufenklageantrages, gerichtet ...mehr