Fachbeiträge & Kommentare zu Gefährdungsbeurteilung

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Leitern: Bauarten und Auswahl / 3.1 Auswahl der Bauart

Zu den gebräuchlichsten Leiterbauarten zählen die Anlegeleitern, die Stehleitern und die Mehrzweckleitern. Konkrete Anforderungen enthält die europäische Norm für Leitern EN 131, für einige Sonderbauarten auch noch die Normenreihe DIN 4567. Die wesentlichen Konstruktionsmerkmale sind in Tab. 2 (vgl. Abschn. 5) zusammengestellt. Für die richtige Wahl der Leiter kann die Frage,...mehr

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Land- und Baumaschinenmecha... / Zusammenfassung

Überblick Der Mechatroniker führt sowohl Tätigkeiten eines Mechanikers (ca. 40 %) als auch eines Elektronikers (ca. 40 %) aus. Etwa 20 % betreffen andere Fachbereiche wie Informatik, Elektromechanik u. a. Diese Fusionierung bisher getrennt geführter Berufsbilder mechanisch und elektronisch orientierter Berufe kann man sinngemäß auch auf das Berufsbild des Land- und Baumaschi...mehr

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Notfallsanitäter (Professio... / Zusammenfassung

Überblick Notfallsanitäter sind bei ihren Einsätzen i. d. R. im Team mit Notärzten außergewöhnlichen psychischen und physischen Belastungen und Beanspruchungen ausgesetzt, da sie an Orten von spontan eingetretenen Havarien und Unfällen Menschen sicher und schnell aus lebensbedrohlichen Situationen retten und bergen müssen. Ein Rettungseinsatz setzt einen medizinischen Notfal...mehr

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Leitern: Benutzung und Prüfung / 4 Arbeiten auf Leitern

Konkrete Anforderungen hinsichtlich Arbeiten in Höhen sind insbesondere im Anhang 1 BetrSichV und der TRBS 2121 Teil 2 enthalten. Danach dürfen von Leitern nur Arbeiten geringen Umfangs ausgeführt werden. Der Begriff "Arbeiten geringen Umfangs" ist nicht konkretisiert. Die Entscheidung darüber, in welchem Umfang Arbeiten von Leitern ausgeführt werden können, ist im Einzelfall...mehr

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Leitern: Bauarten und Auswahl / 3.2 Ausführung der Leiter

Für den praktischen Einsatz von Leitern sind, basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung, folgende Auswahl- und Einsatzkriterien von Bedeutung: Witterungs- und Korrosionsbeständigkeit: An Leitern, die überwiegend im Freien, z. B. auf Baustellen, in der Landwirtschaft, aber auch in Nassbetrieben eingesetzt werden, sind höhere Anforderungen an die Witterungs- und Korrosionsbest...mehr

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Leitern: Benutzung und Prüfung / Zusammenfassung

Überblick Die tragbare Leiter zählt zu den unverzichtbaren Arbeitsmitteln im gewerblichen Bereich. Mit ihrer Hilfe werden hoch gelegene Arbeitsplätze eingerichtet oder Verkehrswege zu solchen Arbeitsplätzen geschaffen. Trotz ihrer einfachen Bauweise und Handhabung ist die tragbare Leiter (im Folgenden Leiter genannt) bzw. der falsche Umgang mit Leitern eine der wichtigsten U...mehr

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Leitern: Benutzung und Prüfung / 5 Wiederkehrende Prüfungen von Leitern im Betrieb

§ 14 BetrSichV bestimmt, dass Leitern in wiederkehrenden Abständen im Betrieb durch eine "befähigte Person" zu prüfen sind. Nach Abschn. 5 TRBS 2121 Teil 2 ist diese Überprüfung durch eine "unterwiesene Person" (s. a. TRBS 1201) durchzuführen. Dafür muss der Unternehmer eine geeignete Person beauftragen, die über handwerkliche Kenntnisse verfügt und so in der Lage ist, Mänge...mehr

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Fachangestellte für Bäderbe... / Zusammenfassung

Überblick Fachangestellte für Bäderbetriebe organisieren, betreuen, beaufsichtigen und kontrollieren den Badebetrieb in Frei-, Hallen-, See- und Strandbädern, in Kurbädern oder medizinischen Badeeinrichtungen von Krankenhäusern und Rehabilitationsstätten. Sie erteilen Schwimmunterricht für Kleinkinder, Schüler und Erwachsene. Sie sind aber auch verantwortlich für die Kontrol...mehr

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Pyrotechniker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Pyrotechniker kümmern sich um Vorbereitung und Ablauf von Feuerwerken zu verschiedensten Anlässen. Nach Zündung der pyrotechnischen Gegenstände (Feuerwerkskörper) können kunstvolle Kompositionen aus Licht, Farbe und Musik entstehen. Zusätzlich erworbene spezielle Kenntnisse berechtigen auch zur Erzeugung von Spezialeffekten auf Film, Theater- und Konzertbühnen. Ges...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.3 Abweichung von gesetzlichen Höchstarbeitszeiten

In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung kann gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG zugelassen werden, abweichend von § 3 ArbZG, die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Eine Verlängerung der tarif- oder arbei...mehr

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Infraschall: Wirkungen und ... / Zusammenfassung

Überblick Infraschall tritt unterhalb des Hörbereiches, d. h. bei Frequenzen < 20 Hz auf, wobei man allgemein diesen tieffrequenten Schallbereich bis 90 Hz betrachtet. Häufig tritt er als Begleiterscheinung von Naturereignissen (z. B. von Stürmen, Eruptionen, Erdbeben, Ozeanwellen) auf.[1] Für den Menschen sind aber vor allem technische Quellen wie z. B. Propeller, Kompresso...mehr

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Leitern: Benutzung und Prüfung / 2 Grundvoraussetzungen der Leiterbenutzung

Ergibt die nach § 3 BetrSichV durchzuführende Gefährdungsbeurteilung, dass der Einsatz von Leitern für die vorgesehenen Tätigkeiten zulässig ist, dann sind v. a. die folgenden Bestimmungen des Anhang 1 Abschn. 3.3 BetrSichV zu beachten: Leitern sind in der erforderlichen Art, Anzahl und Größe bereitzustellen und zu benutzen. Ungeeignete Aufstiege dürfen an ihrer Stelle nicht v...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.3 Rufbereitschaft

Von der Vollarbeit, der Arbeitsbereitschaft und dem Bereitschaftsdienst ist die Rufbereitschaft zu unterscheiden. Rufbereitschaft liegt dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Auch in der Anordnung, außerhalb d...mehr

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Durchführung eines BGM: Unt... / 2.2 Der betriebliche Gesundheitsförderungsprozess

Betriebliche Gesundheitsförderung ist demnach eine Managementaufgabe. Die prozessorientierte Vorgehensweise muss hierbei auf die Unternehmensstruktur abgestimmt werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Angefangen in der obersten Führungsebene bis hin zum einzelnen Mitarbeiter soll BGF eine Motivations- und Leistungssteigerung...mehr

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Durchführung eines BGM: Unt... / 3.1 Handlungsfeld "Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung"

Das Handlungsfeld "Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung" umfasst folgende Präventionsprinzipien: gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen, gesundheitsgerechte Führung, gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen, bewegungsförderliche Umgebung, gesundheitsgerechte Verpflegung im Arbeitsalltag, verhältnisbezogene...mehr

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Durchführung eines BGM: Unt... / 3.2 Handlungsfeld "Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil

In Kombination mit den zuvor genannten Maßnahmen aus der Verhältnisprävention nehmen die verhaltenspräventiven Maßnahmen eine wichtige Rolle im Sinne der Förderung und Stärkung gesundheitsförderlicher Kompetenzen ein. Diese umfassen folgende Präventionsprinzipien: Stressbewältigung und Ressourcenstärkung, bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte, gesund...mehr

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Warum lohnt es sich, Gesund... / 2 Verantwortung des Arbeitgebers: Gesetzliche Grundlagen

Der Arbeitgeber ist aufgrund der §§ 2 ff. ArbSchG verpflichtet, neben der Verhütung von Unfällen, die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, seine Ausgangslage im Unternehmen zu analysieren, z. B. über die Gefährdungsbeurteilung. Hierzu zählen sowohl die Erhebung und die Reduktion der psychischen Belastungen als auch die ...mehr

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Durchführung eines BGM: Unt... / 1 Das Präventionsgesetz

In den letzten Jahren hat sich ein Wandel in der Arbeitswelt vollzogen. Von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft bedeutet dies für Beschäftigte Arbeitsverdichtung, steigender Leistungs- und Zeitdruck und ständige Erreichbarkeit.[1] Aber nicht nur die Digitalisierung wird weiterhin für Veränderungen in der modernen Arbeitswelt sorgen, sondern auch die Beschleunigung...mehr

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Warum lohnt es sich, Gesund... / 1.3 Zahlen-Daten-Fakten: Umfassende Analyse der Ausgangslage im Unternehmen

Jedem Unternehmen ist zu empfehlen, sich mit seiner individuellen Ausgangssituation sowohl auf quantitativer als auch auf qualitativer Ebene in Arbeitskreisen auseinanderzusetzen. Folgende Zahlen und Daten können beispielsweise zugrunde gelegt werden: Zahlen aus der Personalabteilung zur Arbeitsunfähigkeitsquote, zur Fluktuation, zur Altersstruktur o. Ä. (ggf. auch auf Bereic...mehr

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Warum lohnt es sich, Gesund... / 1.2 Die Säulen eines modernen BGLM

Für die Etablierung eines modernen BGLM benötigt es: passende Strukturen und handlungsfähige Akteure (Säule 1), auf "Gesundheit" ausgerichtete Prozesse (Säule 2), Maßnahmen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention (die auch die Anforderungen aus dem Arbeitsschutz integrieren) (Säule 3). Werden alle 3 "Säulen" bei der Konzeptionsarbeit berücksichtigt und anschließend umgesetzt, n...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.4 Integration von Fragen der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens in ein SGA-Management (ISO 45.003:2021: Occupational health and safety management – Psychological health and safety at work – Guidelines for managing psychosocial risks)

Die Arbeitsbedingungen werden zunehmend durch Belastungen und Risiken geprägt, die sich auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten auswirken, und psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten. Psychische Belastungen können zu Beanspruchungen führen, die sich positiv (z. B. in Form von Abwechslung, Lernfortschritt oder Erfolgse...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 3.3 Wichtige Maßnahmen im Vorfeld der Inbetriebnahme

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen zunächst Schutzmaßnahmen für einen sicheren Umgang mit Drohnen festgelegt werden, z. B.: Es müssen klare Regeln für den Einsatz und Umgang mit den Drohnen formuliert werden, am besten in Form einer Betriebsanweisung. Die Verantwortlichkeiten und Verantwortlichen für den Betrieb der Drohnen müssen benannt werden. Es muss sichergestel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz-Managementsys... / 3 Merkmale, Struktur und Inhalte der ISO 45.001

Die ISO 45.001 geht von einem Managementsystem aus, dem der PDCA-Zyklus zugrunde liegt. Bezogen auf ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) bedeutet dies: Planen: SGA-Risiken und SGA-Chancen und andere Risiken und Chancen bestimmen und bewerten, erforderliche SGA-Ziele und Prozesse festlegen, um Ergebnisse in Übereinstimmung mit der SGA-Poli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 4 Sicherheitsmanagement beim Drohneneinsatz

Sind die richtigen Drohnen erst einmal angeschafft und die grundlegenden Sicherheitsstrukturen und -prozesse eingeführt, so können die Geräte für Arbeitsprozesse oder aber den Arbeitsschutz eingesetzt werden. Wie kann ein Unternehmen vor und während des Drohneneinsatzes selbst für genügend Sicherheit sorgen? Was muss es dabei bedenken? Grundlegende Fragen, die sich ein Untern...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 3.2 Grundlegende Aspekte vor Beschaffung und Inbetriebnahme

Unternehmen müssen im Vorfeld einer möglichen Anschaffung von Drohnen abwägen, ob und wie der Einsatz von Drohnen unter Berücksichtigung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Einsatzbedingungen Arbeitsschutzmaßnahmen tatsächlich effektiver und sicherer gestaltet. In diesem Zusammenhang ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Vor Anschaffung der Drohne sind insbes...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.4 Betriebsbegehungen

Mit Drohnen können Unternehmen in Zukunft auch Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen unterstützen oder diese, um Zeit und Geld zu sparen, teilweise ganz ersetzen. Denn oft ist die Terminkoordination schwierig, weil bei den Begehungen Personen aus verschiedenen Betriebsbereichen oder sogar von außerhalb des Betriebs vor Ort sein müssen. Um Zeit für Terminfindungen, A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Konkretisierung der Gestaltung der Arbeitsbedingungen aufgrund Gefährdungsbeurteilung nach § 10

Rz. 38 Die Einhaltung aller Vorschriften und Arbeitsplatzregeln führt nicht automatisch zum Ausschluss von Gefährdungen. Diese sind an die besondere Situation der Schwangeren und Stillenden und die individuelle Situation des konkreten Arbeitsverhältnisses anzupassen. Neben den bereits dargestellten allgemeinen Rahmenregelungen für die Arbeitsbedingungen und konkreten Gestalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Dokumentation und Information (§ 31 Nr. 5)

Rz. 7 Bei dieser Verordnungsermächtigung geht es um die näheren Ausgestaltungen zur Durchführung der Dokumentation und Information nach § 14 MuSchG. Die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen sind von zentraler Bedeutung, weil die Gefährdung als solche und die Reaktion des Arbeitgebers zur Abwehr der Gefahr zu dokumentieren sind. Auf der Rechtsgru...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Aufbau des Mutterschutzgesetzes ist in Abschnitt 2 "Gesundheitsschutz" unterteilt in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) sowie den "ärztlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 3). Wichtigster und umfangreichster Regelungsteil ist jedoch der "betriebliche Gesundheitsschutz", der im 2. Unterabschnitt in den §§ 9 ff. geregelt ist und dem Arb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Art und Umfang der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen (§ 31 Nr. 3)

Rz. 4 Bei dieser Ermächtigung geht es um Rechtsverordnungen zur Ausgestaltung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist von zentraler Bedeutung für die Einschätzung der Situation und der vom Arbeitgeber zu veranlassenden Schutzmaßnahmen bis hin zu einem etwaigen Beschäftigungsverbot. Rz. 5 Für die Durchführung von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Begriff der verantwortbaren Tätigkeit

Rz. 56 Am Ende des Abwägungsprozesses steht zunächst die Zielsetzung, eine Beschäftigung zu ermöglichen. Dies entspricht dem gesetzgeberischen Willen der Teilhabe am Arbeitsleben, denn nach § 9 Abs. 1 Satz 2 ist eine Frau auch in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu beschäftigen, soweit es nach dem MuSchG verantwortbar ist. Die Vorschrift beschrei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Rz. 16 Die Technischen Regel für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) beschreiben Maßnahmen und praktische Durchführungshilfen und legen dar, wie die in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Schutzziele und Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vom Arbeitgeber erreicht werden können. D...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.9 Art und Umfang der Dokumentation nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 9

Rz. 26 Nach Nr. 9 kann die Aufsichtsbehörde Art und Umfang der Dokumentation und Information nach § 14 MuSchG anordnen. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Sa...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 50 Der Arbeitgeber hat bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau alle aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG erforderlichen Maßnahmen für den Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit sowie der ihres Kindes zu treffen. Die Formulierung lässt keine Ausnahme zu – es sind alle Maßnahmen zu treffen, die erforderli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2 Weitere Arbeitsschutzvorschriften

Rz. 10 Für die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen gelten in der betrieblichen Praxis viele Vorschriften. Diese Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsstandards gelten zunächst für alle Arbeitsverhältnisse. Das Mutterschutzgesetz setzt darauf auf und rückt den besonderen Schutzbedarf der Schwangeren und Stillenden in den Mittelpunkt. Doch zunächst muss der Arbeitgeber die all...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.11 Arbeitsschutz und Klimawandel

Rz. 26a Schwangere gehören zur Beschäftigungsgruppe der besonders gefährdeten Personen. Die Änderung klimatischer Verhältnisse führt zu neuen Überlegungen auch im Arbeitsschutz. Klimatische Belastungen können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, die gerade bei Schwangeren spezifisch zu bewerten sind und den Gedanken einer "klimabezogenen Gefährdungsbeurteilung" nah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.4 Begriff der unverantwortbaren Gefährdung (Abs. 2)

Rz. 71 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise auch zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. De...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 31 ist geregelt, dass die Bundesregierung befugt ist, mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmten Sachverhalten des MuSchG Rechtsverordnungen zu erlassen. Durch das Zustimmungserfordernis des Bundesrates ist die Beteiligung der Länder ausreichend gewährleistet, da diese für die Überwachung der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen zuständig sind (§ 29 MuSchG). § 31...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung

Rz. 11 Zum einen ist zunächst im Arbeitsverhältnis das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) relevant. Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der (d. h. aller) Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es beim generellen Arbeitsschutz um Maßnahmen zur Verhütung von...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.8 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Rz. 24 Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV) enthält Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.6 Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6

Rz. 23 Nr. 6 regelt, dass die Aufsichtsbehörde Einzelheiten zu Art und Umfang der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG anordnen kann. Die Befugnis der Aufsichtsbehörde, Einzelheiten zu Art und Umfang der Beurteilung nach § 10 MuSchG anzuordnen, umfasst auch die Befugnis, die erstmalige Erstellung einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG anzuor...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.3 Stand der Technik und gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 87 Die medizinischen Erkenntnisse sowie die Vorgaben des Arbeitsschutzes für Arbeitsstätten, Maschinen und Anlagen entwickeln sich weiter. Abs. 4 Satz 1 übernimmt den Regelungsgehalt des früheren § 3 Abs. 2 MuSchArbV und stellt in Übereinstimmung mit unionsrechtlichen Vorgaben klar, dass die Maßnahmen im Bereich des Mutterschutzes – genauso wie die Maßnahmen im Bereich d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.7 Biostoffverordnung (BioStoffV)

Rz. 23 Die Biostoffverordnung setzt neben der europäischen Richtlinie 2000/54/EG (Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit) auch die europäische Richtlinie 2010/32/EU (Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor) in deutsches Arbeitsschutzrecht um. Die Biostoffverordnung rege...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Definition der Arbeitsbedingungen (Arbeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz)

Rz. 40 Zu den in § 9 Abs. 1 Satz 1 relevanten Arbeitsbedingungen gehören die unmittelbaren Umstände der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Neben dem eigentlichen Inhaltsbereich, also der Tätigkeit, sind das die mit dem Arbeitsbegriff, der Arbeitsorganisation und dem Arbeitsplatz umschriebenen Arbeitsbedingungen. Rz. 41 Der Begriff der "Arbeit" ist nach der Rechtsprechu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Rz. 28 Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verbindlich geregelt. Zu den Aufgaben der Fachärzte für Arbeitsmedizin und der Betriebsärzte zählt – neben der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb verantwortlichen Personen – auch die Durch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.3 Begriff der hinnehmbaren Gefährdung

Rz. 68 Der verantwortungsvolle Umgang mit Gefährdungen in der Schwangerschaft und der Stillzeit erfordert die Unterscheidung zwischen hinnehmbaren und nicht hinnehmbaren Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes. Diese Unterscheidung muss vom Arbeitgeber im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 9 vorgenommen werden. Dies gilt nach dem Wortlaut auch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin/Ausschuss für Mutterschutz

Rz. 3 Aufgabe des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) (§ 30 MuSchG) ist es, praxisgerechte Regeln zu entwickeln, die es Arbeitgebern erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Unter anderem gehört es zu den Aufgaben des Aussc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Genereller Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) nach § 14 Abs. 1 zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Halbsatz) sowie den Bedarf an Schutzmaßnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1)

Rz. 2 Die gesetzlich normierte Dokumentationspflicht ist für den Arbeitgeber zunächst Aufwand. Dieser Aufwand liegt aber im eigenen Interesse des Arbeitgebers, da die im Zusammenhang einer Gefährdungsbeurteilung getroffenen Feststellungen und Maßnahmen im Zweifel belegt werden können. Dokumentationspflichten bestehen auch nach anderen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Dokumentationsumfang und -durchführung

Rz. 18 Die gesetzliche Dokumentationspflicht hat folgende Voraussetzungen und Zielsetzungen: Grundlage ist der konkrete Arbeitsplatz und die konkrete Tätigkeit der Frau vor dem Hintergrund einer abstrakt möglichen Gefährdungslage durch die Ausübung der Tätigkeit, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung. Dazu zählen die Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Arbeitsschritte, aber au...mehr