Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.4 Anspruchshöhe und -dauer

Gemäß § 56 Abs. 2 Satz 4 IfSG besteht der Entschädigungsanspruch in Höhe von 67 % des der erwerbstätigen Person entstandenen Verdienstausfalls für jede erwerbstätige Person bis zu einem Betrag von höchstens 2.016 EUR im vollen Monat und soll auch tageweise gelten, z. B. wenn das Kind nur ab und zu (tageweise) in die KiTa oder Schule darf. Als Verdienstausfall gilt das Netto-...mehr

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Zuschläge / 4 Teilzeitarbeit

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG dürfen Teilzeitbeschäftigte wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung. Praxis-Beispiel Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigten ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 2.3 Beitragspflichtiger Anteil der SFN-Zuschläge bei Überschreiten des Stundengrundlohns von 25 EUR

Wird der Stundengrundlohn von 25 EUR überschritten, sind die auf den übersteigenden Betrag entfallenden SFN-Zuschläge dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und damit beitragspflichtig. Der Höchstbetrag für die Beitragsfreiheit wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der SFN-Arbeitsstunden des Mitarbeiters wird mit dem Verhältnis des für die entsprechend begünstigte SFN-Arbeit zu be...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4 Beitragsfreiheit bei Pauschalversteuerung

Vermögenswirksame Leistungen gelten ausdrücklich nicht als Einmalzahlung.[1] Als laufendes Arbeitsentgelt sind sie somit im Fall einer Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen.[2]mehr

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Zuschläge / 2 Beitragsrechtliche Bewertung von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen

Keine Übereinstimmung zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht Für die Beiträge zur Sozialversicherung besteht keine vollständige Übereinstimmung mit dem Steuerrecht. Es gilt eine abweichende Regelung: Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sind beitragsfrei, soweit das Arbeitsentgelt, aus dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 EUR je Stunde beträgt. Bei dieser...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 11 Arbeitsunfall

Ist ein Arbeitsunfall (hauptsächlich Schul- oder Kindergartenunfälle) die Ursache für die Pflege des erkrankten Kindes, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Verletztengeld.[1] Es gelten entsprechende Voraussetzungen wie in der Krankenversicherung. Der Anspruch gegen die Krankenkasse ist ausgeschlossen.[2] Abweichend davon beträgt das Verletztengeld 100 % des ausgefallenen...mehr

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Soll-Ist-Vergleich: Zentral... / 1 Definition, Ziele und Aufgaben des Soll-Ist-Vergleichs

Ein Soll-Ist-Vergleich (SIV) stellt Plan- und Istdaten unterschiedlicher Art gegenüber. Er ist in vielen Betrieben ein zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument, da er flexibel und in vielen Bereichen einsetzbar ist. Am häufigsten wird er genutzt, um Abweichungen bei Erlösen und Kosten aufzudecken. Dadurch können Sie nach den Ursachen forschen und anschließend Maßnahmen z...mehr

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Zuschläge / 1.3 Lohnsteuerabzug

Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob die Zahlung auf der arbeitsrechtlichen Grundlage eines gesetzlichen Anspruchs, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Regelungen erfolgt. Der Lohnsteuerabzug bestimmt sich nach den für laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen, wenn die Erschwerniszuschläge regelmäßig neben dem Grundlohn bezahlt w...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3 Teilmonate

Sofern nur für einen Teil des Entgeltabrechnungszeitraums Versicherungspflicht besteht, sind dennoch die gesamten vermögenswirksamen Leistungen diesem Teilzeitraum zuzuordnen. Dies gilt selbst dann, wenn dieser Zeitraum nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist, z. B. bei unbezahltem Urlaub.mehr

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Zuschläge / 1 Anspruch des Arbeitnehmers

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschlag kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch eine betriebliche Übung kann einen entsprechenden Anspruch begründen. Wichtig Zuschläge bei Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zusc...mehr

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Zuschläge / 1.2 Steuerfrei sind nur echte Zeitzuschläge

Zuschläge wegen Mehrarbeit oder wegen anderer als durch die Arbeitszeit bedingter Anforderungen oder Zulagen, die lediglich nach bestimmten Zeiträumen bemessen werden, sind – auch soweit sie bei Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit anfallen – lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Werden Überstundenvergütungen und Zuschläge für Überstunden an Feiertagen, Sonntagen oder in der Nach...mehr

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Zuschläge / 1.1 Beitragspflicht in der Sozialversicherung

Lohnzuschläge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn zahlt, sind grundsätzlich beitragspflichtig.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob diese als Zuschläge oder Zulagen bezeichnet werden. Es ist auch nicht entscheidend, ob die Lohnzuschläge gezahlt werden aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung, einer einzelvertraglichen Regel...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 7 Grenzgänger

Für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland, die als Grenzgänger bei Arbeitgebern im benachbarten Ausland beschäftigt sind, kann der ausländische Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen auch dadurch erbringen, dass er eine andere Person mit der Überweisung oder Einzahlung in seinem Namen und für seine Rechnung beauftragt.[1] Lehnt es der ausländische Arbeitgeber ab, mit dem bei...mehr

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Zuschläge / 2.9 Grundlohn

Als Grundlohn ist der auf einen Stundenlohn umgerechnete laufende Arbeitslohn anzusetzen, den der Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erhält (z. B. auch laufend bezogene Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkostenzuschüsse). Regelmäßige Arbeitszeit ist die für das jeweilige Dienstverhältnis vereinbarte Norma...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 6 Sonderregelungen für Heimarbeiter

Heimarbeiter sind keine Arbeitnehmer. Für sie gelten daher grundsätzlich die für Arbeitnehmer geltenden Vorschriften nicht. Eine Entgeltzahlung an Feiertagen für Heimarbeiter ist deshalb eigens in § 11 EFZG ausführlich geregelt. Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und ihnen Gleichgestellte haben nach dieser Bestimmung Anspruch auf Feiertagsgeld. Die Höhe beläuft sich auf 0,72 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 8 Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld besteht auch neben einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Fortzahlung der Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber. Allerdings kommt es nicht zur Auszahlung durch die Krankenkasse für die Dauer der Entgeltfortzahlung, da der Anspruch auf Krankengeld ruht.[1] Ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist unschädlich für die Auszahlung, w...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / Zusammenfassung

Überblick Das deutsche Arbeitszeitrecht sieht als Grundsatz vor, dass die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ruht. Noch von starren Arbeitszeitregelungen ausgehend stellt sich für den Gesetzgeber das Sonntagsarbeitsverbot nicht als entgeltfortzahlungsrechtliches Problem dar, weil der Sonntag und häufig auch der Sonnabend ohnehin arbeitsfrei sind, mithin keine Arbeit ausfällt. An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 7.1 Anspruch/Berechnung/Höchstbezugsdauer

Der Arbeitgeber lässt den Freistellungsanspruch nochmals gegen sich gelten, den sein Arbeitnehmer nach § 45 Abs. 3 SGB V bereits ausgeschöpft hat. Die Krankenkasse des Arbeitnehmers, dessen Arbeitgeber einer weiteren Freistellung zustimmt, berechnet und zahlt das Krankengeld an ihren Versicherten auf der Grundlage seines Arbeitsentgelts aus. Außerdem führt sie die damit in Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 1.2 Beitragsrechtliche Bewertung von Familienzuschlägen

Familienzuschläge (Sozialzuschläge) sind Einnahmen aus der Beschäftigung, die der Arbeitgeber mit Rücksicht auf den Familienstand seines Arbeitnehmers zahlt. Dazu gehören z. B. Kinderzuschläge oder familienbedingte erhöhte Ortszuschläge im öffentlichen Dienst. Die Familienzuschläge sind ebenfalls beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Bei der Prüfung der Frage, ob die Jahresarbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2 Vermögenswirksame Leistungen während des Bezugs von Sozialleistungen

In Zeit des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Kranken- oder Mutterschaftsgeld) gezahlte vermögenswirksame Leistungen gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Dies gilt, soweit die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR übersteigen.[1] Anders gesagt: Für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen laufend gezahlt...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.2 Pflege naher Angehöriger

Mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) wurden zum 1.7.2008 neue Freistellungsansprüche der Beschäftigten für die Fälle geschaffen, in denen sie pflegebedürftige nahe Angehörige zu versorgen haben. Das Gesetz unterscheidet zwischen der maximal 6-monatigen Pflegezeit[1] sowie der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.[2] Die auf längere Dauer angelegte große Pflegezeit ist – ähnlich de...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 4.2 Variable Arbeitszeit

Bei variabler Arbeitszeit ist – wie auch bei fester Arbeitszeit – Feiertagsentgeltfortzahlung nur zu leisten, wenn der Arbeitnehmer am fraglichen Tag gearbeitet hätte, wenn der Tag kein Feiertag gewesen wäre. Im Streitfall hat der Arbeitnehmer dies darzulegen und zu beweisen. Es kommt folglich auf die konkrete Arbeitszeitregelung im Einzelfall an, ob und unter welchen Kondit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des 5. Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) erstreckt sich auf Arbeitnehmer, auf die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und auf die in Heimarbeit Beschäftigten.[1] Dazu gehören auch Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland (Grenzgänger), ausländische Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland, Kommanditisten mit einem Arbeitsvertrag zur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Feiertage / 7 Sonderregelungen im Fall einer Prozessbeschäftigung

Wird ein gekündigter Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch vorläufig weiterbeschäftigt, bestehen keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an Feiertagen, wenn sich nachträglich die Kündigung als wirksam erweist. Der Arbeitgeber kann in...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.3 Ausländische Feiertage

Ausländische Feiertage gelten in Deutschland nicht. In Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer müssen daher an einem Tag, der nur in ihrem Heimatland Feiertag ist, ihrer Arbeitspflicht nachkommen. Sie haben nach deutschem Recht keinen Entgeltfortzahlungsanspruch für Feiertage in ihrem Heimatland, sondern müssen ggf. Urlaub nehmen oder sich anderweitig freistellen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.1 Allgemeines

Das Gesetz sieht die Entgeltfortzahlung nur vor, wenn der Feiertag alleinige Ursache des Arbeitsausfalls ist. Das bedeutet: wäre kein Feiertag, hätte der Arbeitnehmer arbeiten (und dafür Entgelt beziehen) müssen; ist das nicht der Fall, besteht auch kein Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 2 EFZG.[1]mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einem Unternehmen "dienende" Gegenstände als Voraussetzung für die Haftung des Eigentümers für Steuern des Unternehmens

Leitsatz 1. Dem Unternehmen dienende Gegenstände im Sinne von § 74 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung sind solche, die für die Führung des Betriebs und die Erzielung steuerbarer Umsätze von wesentlicher Bedeutung sind. 2. Für das Kriterium der wesentlichen Bedeutung der Gegenstände für die Führung des Betriebs und die Erzielung steuerbarer Umsätze sind keine weiteren Voraussetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2 Freistellung mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Für den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers kommen verschiedene gesetzliche Regelungen in Betracht: § 616 BGB, § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG, § 45 Abs. 1 SGB V und § 44a SGB XI; daneben können sich Ansprüche auf individual- oder kollektivvertraglicher Grundlage ergeben. Allgemeine Anspruchsgrundlage für eine bezahlte Freistellung im Fall der Kindererkrankung ist ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 4.1 Schichtarbeit

Besondere Fragen zur Gewährung von Feiertagsbezahlung können bei Arbeitszeitsystemen auftreten, die andere als eine regelmäßige und gleichmäßig festgelegte tägliche Arbeitszeit vorsehen. Dies betrifft zunächst die Schichtarbeit. Insbesondere in Schichtsystemen mit wechselndem Einsatz fällt die Arbeit an einem Feiertag nur dann gerade aufgrund des Feiertages aus – und generier...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 2 Ausschluss des Anspruchs auf Feiertagsentgeltfortzahlung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht in § 2 Abs. 3 vor, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen nicht besteht, wenn der Arbeitnehmer am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach dem Feiertag unentschuldigt fehlt. Diese Regelung soll Arbeitnehmer davon abhalten, die durch den gesetzlichen Feiertag gewonnene Freizeit eigenmächtig zu verlängern. Hinsich...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.2 Vergütung nach der Vergleichsgruppe

Aus dem Entgeltausfallprinzip folgt zunächst nur, dass dem Betriebsratsmitglied diejenige Vergütung auch während der Amtszeit vom Arbeitgeber zu zahlen ist, die bei Eintritt in den Betriebsrat geschuldet ist bzw. war. Dies führt allerdings nicht dazu, dass die Vergütung eines Betriebsratsmitglieds mit der Amtsübernahme festgeschrieben wird und sich nicht entwickeln kann. Hie...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.2.3 Praktisches Vorgehen

Sind die mit dem Betriebsratsmitglied zu vergleichenden Arbeitnehmer identifiziert, muss der Arbeitgeber deren Vergütungsentwicklung stetig überprüfen und ggf. eine Anpassung der Vergütung des Betriebsratsmitglieds nach den folgenden Prinzipien vornehmen: Werden die Vergütungen innerhalb der Vergleichsgruppe um einen bestimmten Prozentsatz angehoben, hat das Betriebsratsmitgl...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.3 Vergütung nach hypothetischer Betrachtung

Ein zusätzlicher bzw. ergänzender Anspruch auf eine Entgelterhöhung kann sich aus § 78 Satz 2 BetrVG ergeben, wenn die Zahlung einer geringeren Vergütung eine Benachteiligung wegen der Betriebsratstätigkeit darstellen würde. Die Entwicklung der Vergleichsgruppe spielt im Rahmen der hypothetischen Betrachtung nach § 78 Satz 2 BetrVG keine Rolle. Von dem Benachteiligungsverbot ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2 Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts sind neben den laufenden Einnahmen auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung zu berücksichtigen, die mit hinreichender Sicherheit (z. B. aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags) mindestens einmal jährlich zu erwarten sind. Dazu zählen beispielsweise das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Di...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.2 Bemessungsgrundlage ist das Arbeitsentgelt

Für die Pauschalierung mit 20 % ist als Bemessungsgrundlage das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt anzusetzen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache.mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalzahlungen bzw. Sonderzuwendungen, die der Arbeitnehmer bei vorausschauender Betrachtung, mit hinreichender Sicherheit, mindestens einmal jährlich erwarten und als einen Teil seines Einkommens einplanen kann, sind bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze anteilmäßig zu berücksichtigen. Das gilt auch für Sonderzuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht und über deren G...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Ermittlung des Arbeitsentgeltes

Für die Pauschalierung mit 2 % ist als Bemessungsgrundlage das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt anzusetzen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache). Die Höhe des Stundenlohnes ist für diese Lohnsteuerpauschalierungen unerheblich.[1] Neben dem sozialrechtlichen Ent...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.1.1 Ehrenamtsprinzip

Das Ehrenamtsprinzip nach § 37 Abs. 1 BetrVG besagt, dass für Betriebsratstätigkeiten kein zusätzliches Entgelt gezahlt werden darf. Einem Betriebsratsmitglied darf somit in keiner Weise irgendeine Vergütung für seine Mitgliedschaft im Betriebsrat oder seine Tätigkeit als Mitglied dessen zufließen, weder unmittelbar noch mittelbar. Beispiele aus der Rechtsprechung für eine un...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.1.2 Entgeltausfallprinzip

Betriebsratsmitglieder sind entsprechend dem Entgeltausfallprinzip nach § 37 Abs. 2 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, unabhängig davon, ob diese nur zeitweise oder vollständig nach § 38 BetrVG freigestellt sind. Während der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds für Betriebsratsarbeit ist also das Entgelt zu zahlen, auf ...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1 Rechtliche Grundsätze der Betriebsratsvergütung

Ausgangspunkt der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern ist der zwingende Grundsatz, dass es sich bei dem Betriebsratsamt um ein unentgeltliches Ehrenamt handelt. Die Betriebsratstätigkeit selbst wird weder unmittelbar noch mittelbar vergütet. Mit der Unentgeltlichkeit des Amtes soll die innere Unabhängigkeit des Betriebsratsmitglieds gewährleistet und eine Besserstellung im...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / Zusammenfassung

Überblick Das Betriebsratsamt ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Die Tätigkeit an sich darf nicht vergütet werden. Betriebsratsmitglieder dürfen zudem wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Für Betriebsratstätigkeiten werden sie nach dem "Entgeltausfallprinzip" freigestellt und erhalten für diese Zeit das Arbeitsentgelt, welches ihnen bei normaler W...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4 Exkurs: Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Grundsätzlich gilt, dass Betriebsratstätigkeiten während der Arbeitszeit durchzuführen sind. Ist die Erledigung von Betriebsratsaufgaben aus betriebsbedingten Gründen während der Arbeitszeit ausnahmsweise nicht möglich und sind diese daher außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen, sieht § 37 Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsen...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.1 Gesetzlicher Rahmen

Gesetzliche Regelungen, nach denen sich die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern richtet, finden sich in den §§ 37 Abs. 1–4 und 78 BetrVG. 1.1.1 Ehrenamtsprinzip Das Ehrenamtsprinzip nach § 37 Abs. 1 BetrVG besagt, dass für Betriebsratstätigkeiten kein zusätzliches Entgelt gezahlt werden darf. Einem Betriebsratsmitglied darf somit in keiner Weise irgendeine Vergütung für sein...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 2 Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2023 (Volkswagen)

Die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelten Grundsätze hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2023 in seiner Entscheidung zur Betriebsrätevergütung bei Volkswagen aus der strafrechtlichen Perspektive strenger bewertet, also den Raum für zulässige Anpassungen der Betriebsratsvergütung nach oben weiter eingegrenzt[1]: Der BGH knüpft zur Bemessung der Vergütung – ebenso wie ...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.4 Freizeitausgleich

Liegen die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 3 BetrVG vor, wurde also erforderliche Betriebsratstätigkeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit erbracht, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbefreiung im Rahmen seines Direktionsrechts innerhalb eines Monats zu gewähren. Ohne arbeitgeberseitige Gewähr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.1.3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit als solches nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt für ihre berufliche Entwicklung sowie das sich daraus ergebende Entgelt. Durch dieses Verbot soll die unabhängige, unparteiische Amtsführung der Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Organe gewährleistet werden. Ob eine Begünsti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.2.2 Betriebsübliche berufliche Entwicklung

Nachdem Vergleichsmitarbeiter identifiziert wurden, ist zu prüfen, ob deren berufliche Entwicklung betriebsüblich war. Betriebsüblich ist eine Entwicklung, die bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen wird. Es muss ein gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers und eine von ihm aufgestellte Regel, z. B. die A...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 4 Strafrechtliche Konsequenzen einer unrichtigen Betriebsratsvergütung

Eine Begünstigung oder Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund der Amtstätigkeit ist strafbar.[1] Die Strafverfolgung erfolgt allerdings nur auf Antrag, u. a. des Betriebsrats oder der Gewerkschaft, innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme der strafbaren Handlung bzw. des Unterlassens. Eine Strafbarkeit kommt hier primär für den Arbeitgeber in Betracht. Das be...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der Betriebsratsmitglieder

Zusammenfassung Überblick Das Betriebsratsamt ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Die Tätigkeit an sich darf nicht vergütet werden. Betriebsratsmitglieder dürfen zudem wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Für Betriebsratstätigkeiten werden sie nach dem "Entgeltausfallprinzip" freigestellt und erhalten für diese Zeit das Arbeitsentgelt, welches ihnen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.1 "Außerhalb der Arbeitszeit"

Für die Frage, ob Betriebsratstätigkeiten während oder außerhalb der Arbeitszeit erbracht werden, ist die individuelle, persönliche Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds entscheidend, die sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben kann. Auch Schichtarbeit oder ähnliche besondere Arbeitszeitmodelle sind zu berücksichtigen.mehr