Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.9 Sonstiges

Rz. 94 Die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung wird vom Arbeitgeber ohne Minderung des Arbeitsentgelts gewährt. Für die Bemessung des Arbeitsentgelts gelten die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen für den Erholungsurlaub entsprechend. Das Verfahren zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen ist in § 8 BfG ST geregelt. Online-Veranstaltungen w...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 14.9 Sonstiges

Rz. 112 Nach § 7 ThürBfG wird das Arbeitsentgelt während der Bildungsfreistellung entsprechend den einzel- oder tarifvertraglichen sowie gesetzlichen Regelungen für den Erholungsurlaub fortgezahlt. Beschäftigte müssen sich auf ihren Anspruch auf Arbeitsentgelt aber anrechnen lassen, was sie als Entgeltersatz wegen der Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von anderer Seite au...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.4 Zuschlagsrelevante Tatbestände

Rz. 16 Für Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten nach § 76d gelten die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten (1. Var.) oder die Regelungen von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung (§ 76b) (2. Var.) entsprechend. Zuschlagsrelevant sind daher entweder Beitragszahlungen – i. S. d. 1. Var. oder Zuschläge für Arbeitsentgelt a...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.9 Sonstiges

Rz. 38 Nach § 9 Abs. 1 BiUrlG HH soll die Freistellung nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen gewährt werden, die i. d. R. an mindestens 5, in Ausnahmefällen an mindestens 3, aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Wenn die Art der Bildungsveranstaltung es erfordert, kann Freistellung innerhalb eines Zeitraums von höchstens 10 Wochen für jeweils einen Tag in der Woche ge...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 13.9 Sonstiges

Rz. 103 Nach § 12 WBG SH wird die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung vom Arbeitgeber ohne Minderung des Arbeitsentgelts gewährt. Für die Bemessung des Arbeitsentgelts gelten die einzelvertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen für den Erholungsurlaub entsprechend. Bei Beschäftigten mit variablen Einkommen wird der durchschnittliche M...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.2.2 Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 nach Satz 2

Rz. 22 Der Rangwert (= Summe der EP) gibt die bis zum Eintritt des Versicherungsfalls konkret erbrachte Vorleistung und damit die individuell erworbene Teilhabeberechtigung wieder. Satz 2 stellt den Grundsatz auf, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird und ordnet an, dass Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen in Höhe des Durchschnittsen...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.2 Regelbedarfe

Rz. 251 Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entschieden, dass § 20 a. F. in wesentlichen Teilen (Regelleistung und Anpassung), § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Alt. 1 a. F. (Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren), § 74 a. F. (erhöhtes Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren als eigene Altersgruppe) und die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleis...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Bauer/Krämer, Das Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung, NJW 2005, 180. Haft, Reformbedarf beim System der gesetzlichen Sozialversicherung, ZRP 2002, 457. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, NZS 2018, 848. Jaeger, Die Reformen in der gesetzlichen Sozialversicher...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.18 Verträge mit Einrichtungen, die ambulant Schwangerschaftsabbrüche durchführen (Abs. 9)

Rz. 122 Abs. 9 regelt die Verpflichtung der KVen, mit Einrichtungen zur Vornahme von ambulanten Schwangerschaftsabbrüchen Verträge über die ärztlichen Leistungen sowie deren Vergütung zu schließen. Diese Verpflichtung ergab sich bisher aus § 368n Abs. 6 RVO der weggefallen ist. Diese ärztlichen Leistungen gehören zur vertragsärztlichen Versorgung (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 11). V...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.7 Zurückbehaltungsrecht der Krankenkassen

Rz. 66 Wenn die KV oder KZV ihren Sicherstellungsauftrag aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, nicht erfüllt, können die betroffenen Krankenkassen nach Abs. 1 Satz 2 die in den Gesamtverträgen nach § 85 oder § 87a vereinbarten Vergütungen teilweise zurückbehalten. Ein solcher Grund könnte z. B. gegeben sein, wenn eine KV die nach Abs. 1a vorgeschriebenen Terminservic...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.1989. Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1, soweit er sich auf die Sicherstellung und die damit verbundene Gewährleistung der vertragsärztlichen Versorgung bezieht, entspricht dem § 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 64 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Cirsovius, Berechnung von Abschlägen bei vorzeitigem Altersrentenbezug – Besprechung des Urteils des BSG vom 11.12.2019 – B 13 R 7/19 R, SGb 2020, 401. Deeken/Freudenberg, Inflation trifft Rente – Welche Maßnahmen haben unsere Nachbarländer im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Normzweck ist es, der jeweiligen Rente – angelehnt an ihr versichertes Risiko und in Anlehnung an ihren Sicherungszweck – einen bestimmten Wert im Verhältnis zur Altersrente zuzuordnen. Der Rentenartfaktor bestimmt in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Sicherungszielen der einzelnen Rentenarten daher die Rentenhöhe (vgl. auch GRA der DRV zu § 67 SGB VI, Stand: 22.6...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1 Beiträge nach Beginn einer Altersrente

Rz. 9 Die Vorschrift regelt, dass die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten oder von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung entsprechend für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters gelten. 2.1.1 Rechtslage vor Einführung des § 76d am 1.8.2004 Rz. 10 §...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.3.1 Kurzzeitige untermonatige Unterbrechung der Tätigkeit

Rz. 126 Rentenpflichtversicherungsunschädlich sind generell kurzzeitige Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit von unter einem Monat. Rz. 127 Die Versicherungspflicht selbstständig Tätiger wird nicht schon dann unterbrochen, wenn die tatsächliche Arbeitsleistung vorübergehend entfällt. Kurzfristige Unterbrechungen in der tatsächlichen Erbringung von Arbeitsleistungen ins...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 3.7 Anrechnung (§ 23 Abs. 4, § 27 BbgEBG )

Rz. 18 Im Falle eines Arbeitsplatzwechsels wird die in demselben Kalenderjahr gewährte Freistellung angerechnet. Sonstige Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, werden angerechnet, wenn sie den Grundsätzen der Bildungsfreistellung entspr...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 7.4.3 Entgeltkürzung durch Leistungsempfänger

Kein Fall der "Gutschrift" ist die einseitige Kürzung des Entgelts durch den Leistungsempfänger. Hier wird nicht die Rechnung, sondern nur der Zahlungsbetrag und damit die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer geändert. Folge ist ein verminderter Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger sowie eine verminderte Umsatzsteuer aufgrund von Uneinbringlichkeit beim Leistenden.[1] ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.1.2 Begriff der Wohnung

Rz. 7 Der Begriff der Wohnung i. S. d. § 7 ist weit zu verstehen. Er erfasst jede auf Dauer angelegte Unterkunft, die in örtlicher Hinsicht den Lebensmittelpunkt bildet. Es kann sich dabei um ein Haus, auch ein eigenes, oder eine abgeschlossene Wohnung, aber auch um ein oder mehrere Zimmer in einer nicht abgeschlossenen Wohnung mit oder ohne eigene Küche, eigenem Bad usw. ha...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.2 Sicherstellung der Leistungen nach Standard-, Basis- sowie Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (Abs. 3a bis 3c)

Rz. 94 Mit Wirkung zum 1.7.2007 ist den KVen/KZVen sowie der KBV/KZBV durch Abs. 3a bis c als Pflichtaufgabe die Sicherstellung der ärztlichen Leistungen für die in der privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherten übertragen worden, die nach den bisherigen brancheneinheitlichen Standardtarifen nach § 257 Abs. 2a i. V. m. § 401 und nach § 257a Abs. 2a i. V. m. § 402versich...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.16 Bundesrichtlinien für die einheitliche Anwendung der Verträge (Abs. 7)

Rz. 120 Die KBV kann gegenüber den KVen keine Einzelanweisungen erlassen, weil es sich bei letzteren um selbständige Körperschaften auf Landesebene handelt. Die KBV ist berechtigt, Richtlinien zu erlassen (Huster/Münkler, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 75 Rz. 23). Die in Abs. 7 genannten Richtlinien der KBV/KZBV sollen die einheitliche Anwendung und die Durchführung der Vertr...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.5 Vereinfachungsregelung: Gesamterstattungsverfahren

Werden die steuerfreien Reisekostenvergütungen durch Zusammenrechnung der Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit Fahrtkostenvergütungen und Übernachtungskostenvergütungen ermittelt, ist es aus Vereinfachungsgründen zulässig, den Betrag, der den steuerfreien Reisekostenbetrag übersteigt, einheitlich als Vergütung für Verpflegungsmehraufwendungen zu behandeln. Dies g...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.1 Sicherstellung für Berechtigte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (Abs. 3)

Rz. 93 Als weitere Pflichtaufgabe hat der Gesetzgeber den KVen/KZVen bzw. der KBV/KZBV nach Abs. 3 Satz 1 die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung von Personen übertragen, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben (z. B. Angehörige der Bundeswehr, der Bundespolizei, Zivildienstleistende oder Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder); außerdem zä...mehr

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Betrieb gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 Abs. 1 KStG – Einnahmeerzielungsabsicht

Leitsatz 1. An der auch bei sogenannten Kurbetrieben zur Annahme eines BgA erforderlichen Einnahmeerzielungsabsicht im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG kann es bei Einrichtungen, die – wie beispielsweise einem Park – der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne dass der Zugang mit dem Zweck der Erhebung eines Nutzungsentgelts kontrolliert wird, fehlen. 2. Die Übergangsregelung de...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 2 Wann berechtigt eine Gutschrift zum Vorsteuerabzug?

Damit eine Gutschrift als Rechnungsersatz zum Vorsteuerabzug berechtigt, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muss zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung berechtigt sein.[1] Die Lieferung oder sonstige Leistung muss im Rahmen des Unternehmens des Leistenden erfolgt sein. Zwischen dem Aussteller (Leistungse...mehr

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Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung kein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe

Leitsatz Übernimmt ein Unternehmer gefährlichen Abfall zum ausschließlichen Zweck der gesetzlich angeordneten Entsorgung nach einem in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verwertungsverfahren zur Rückgewinnung/Regenerierung von Abfällen, liegt lediglich eine vom Unternehmer erbrachte Entsorgungsdienstleistung vor. Die Annahme eines tauschähnlichen Umsatzes ko...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.3.3 Geldwerter Vorteil bei Benutzung des Dienstwagens

Benutzt der Arbeitnehmer für die wöchentliche Heimfahrt einen Dienstwagen, entsteht kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil[1], solange die doppelte Haushaltsführung besteht. Ein zusätzlicher Werbungskostenabzug ist ausgeschlossen, auch wenn die Dienstwagenüberlassung teilentgeltlich erfolgt, weil der Arbeitnehmer Zuzahlungen an den Arbeitgeber leisten muss.[2] Zusätzlicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.7 Anrechnung (§ 4 SBFG)

Rz. 83 Freistellungen zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, die auf anderen Gesetzen, tarifvertraglichen, dienstlichen oder betrieblichen Vereinbarungen oder Regelungen und Einzelverträgen beruhen, werden auf den Freistellunganspruch angerechnet, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder der Besoldung besteht. Dagegen werden Freistellungen nach §...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.9 Sonstiges

Rz. 85 Für die Zeit der Freistellung ist das Arbeitsentgelt oder die Besoldung nach § 3 Abs. 8 SBFG ohne Minderung fortzuzahlen. Der Freistellungsanspruch für die Zeit der Weiterbildung besteht bei Schichtarbeit auch dann, wenn die Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung vor oder nach einer an diesem Tag zu leistenden Schicht möglich wäre (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SBFG). Die F...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Zentrale Bezugsnormen im SGB IV sind wie bei § 76b zunächst die Regelungen über die geringfügige Beschäftigung; hier § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit und § 8a – Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten. Rz. 7 Ergänzende Regelungen finden außerdem sich in § 66 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 3, § 75 Abs. 1, § 77 Abs. 2 (letzter ...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.7 Anrechnung (§ 3 Abs. 6, § 4 AWbG NW)

Rz. 65 Die in einem früheren Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr wahrgenommene Arbeitnehmerweiterbildung wird angerechnet. Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Rechtsvorschriften, tarifvertraglichen Vereinbarungen, betrieblichen Vereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, können nur auf den Anspruch nac...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.1.1 Begriff

Rz. 4 Fahrkosten entstehen für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, öffentliche Verkehrsmitteln, Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Rettungsfahrzeugen (auch von Luft- bzw. Wasserfahrzeugen). Es werden nur die Beförderungskosten übernommen. Dazu gehören die Kosten für Transporte nach § 133 (Leistungen des Rettungsdienstes und anderer Krankentransportunternehmer). Reisekosten (z. B...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.9 Sonstiges

Rz. 67 Nach § 7 AWbG NW ist das Arbeitsentgelt für die Zeit der Arbeitnehmerweiterbildung entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Lohnfortzahlung an Feiertagen vom 2.8.1951[1] in der jeweils geltenden Fassung fortzuzahlen. Das Gesetz regelt in den §§ 9 ff. AWbG NW das Anerkennungsverfahren. Nach den §§ 10, 11 AWbG NW erfolgt eine Anerkennung der Veranstal...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.7 Anrechnung (§ 2 Abs. 5 und § 6 BiZeitG)

Rz. 9 Im Falle des Arbeitsplatzwechsels muss sich der Arbeitnehmer die in demselben Kalenderjahr von einem anderen Arbeitgeber gewährte Freistellung anrechnen lassen. Sonstige Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, werden nach § 6 Abs. 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.2 Ermittlung der Zuschläge

Rz. 24 Für die Berechnung der Zuschläge (vgl. weiterführend GRA der DRV zu § 76d SGB VI, Stand: 7.6.2022, Anm. 3) gelten die Regelungen für Beitragszeiten bzw. Beitragszeiten (Ost), also § 70 Abs. 1, § 256a Abs. 1: Entgeltpunkte/Entgeltpunkte (Ost) werden ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage (das beitragspflichtige Arbeitsentgelt) durch das Durchschnittsentgelt (A...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.15 Mehrfachversicherung

Rz. 148 Die Versicherungspflicht nach § 2 wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die zu beurteilende Tätigkeit neben anderen selbstständigen Tätigkeiten ausgeführt wird, die ihrerseits zu einer Versicherungspflicht nach § 2 führen; dies führt zu einer sog. Mehrfachversicherung (GRA der DRV zu § 2 SGB VI, Stand: 7.12.2023, Anm. 15; hierauf hatte auch der Gesetzgeber ausdrück...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 9 § 7 SGB IV definiert den Begriff Beschäftigung, § 14 SGB IV den Begriff Arbeitsentgelt. § 3 Satz 5 SGB VI regelt den Vorrang einer Versicherungspflicht. Die möglichen Statusfeststellungsverfahren finden sich in § 7a, 28h und 28p SGB IV. Die Beitragsbemessungsgrundlagen finden sich in §§ 161 ff; beitragspflichtige Einnahmen in §§ 162 ff., Beitragslast/Beitragstragung in...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.15 Freiwillige Aufgaben einer KV/KZV (Abs. 6)

Rz. 107 Neben diesen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können die KVen/KBV mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden weitere ärztliche Versorgungsaufgaben insbesondere für andere Sozialversicherungsträger übernehmen. In Betracht kommen insbesondere Verträge mit den Rentenversicherungsträgern und den Berufsgenossenschaften, aber auch mit anderen Institutionen, wie Trägern der Sozia...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.8 Verfahren (§ 3 Abs. 7, § 5 AWbG NW)

Rz. 66 Der Arbeitnehmer hat die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber schriftlich so frühzeitig wie möglich, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitzuteilen. Dabei sind der Mitteilung die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung (Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielg...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 7.4.1 Entgeltminderung durch den Leistenden

Möglichkeit 1 Der Leistende erteilt über den Differenzbetrag (z. B. 100 EUR zzgl. 19 EUR Umsatzsteuer) eine "Gutschrift" (kaufmännische Gutschrift). Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen.[1] Die "Gutschrift" ist Teil der ursprünglichen Rechnung und muss einen Verweis auf die entsprechende Rechnungsnummer beinhalten.[2] Die Buchung der Gutschrift erfolgt wie bei S...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.9 Sonstiges

Rz. 29 Nach § 9 BremBZG gelten die Vorschriften des BUrlG für die Berechnung des fortzuzahlenden Entgeltes entsprechend. Die Arbeitnehmer müssen nach § 9 Abs. 2 BremBZG denjenigen Betrag an den Arbeitgeber abführen, den sie wegen ihrer Teilnahme an der Bildungsveranstaltung von dem Träger der Bildungseinrichtung oder von anderer Seite als Beihilfe oder Zuschuss aufgrund ande...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 4 Gutschriften bei Steuerpflicht des Leistungsempfängers

Auch in den Fällen des Übergangs der Umsatzsteuerpflicht auf den Leistungsempfänger[1] (sog. "13b-Fälle") kann mit Gutschriften abgerechnet werden.[2] Dabei ist zu beachten, dass die Gutschrift nur über den Nettobetrag ausgestellt werden darf. Sie muss zwingend den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten.[3] Praxis-Beispiel Gutschrift bei Steuerschuld...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 7.4.2 Belegrückforderung

Eine Rückforderung bereits übersandter Rechnungs(teil)dokumente ist im UStG selbst nicht vorgeschrieben.[1] Sie kann aber u. U. zur "Eindeutigkeit der Lage" beitragen. Zurück erhaltene Belege müssen zu den Akten genommen werden, um den Verlauf der Buchungen nachweisen zu können. Bei der Rückgabe der Belege ist jedoch zu beachten, dass die bisherigen "Falschbuchungen" nicht me...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.1.1 Entgeltpunkte (West/Ost) nach § 66, 254d

Rz. 17 Die Entgeltpunkte (West) ergeben sich aus § 66; für die Entgeltpunkte (Ost) gilt § 254d. Die letztgenannte Vorschrift ist wegen der erfolgten vollständige Rentenangleichung Ost-West (vgl. Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017, BGBl. I S. 2575) zum 30.6.2024 außer Kraft gesetzt worden. Rz. 18 Entgeltpunkte geben das Verhältnis des individuellen (versicherten) ...mehr

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Besteuerung von Gutscheinen in Vertriebsketten

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 3.11.2022[1] ging es um die Besteuerung von Gutscheinen. Der BFH fragte den EuGH: 1. Liegt ein Einzweck-Gutschein i. S. v. Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedstaa...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.9 Sonstiges

Rz. 49 Nach § 7 Abs. 1 BfG M-V ist die Vergütung für die Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen ohne Minderung fortzuzahlen. Eine Abgeltung des Bildungsurlaubs findet nicht statt. Das Gesetz regelt in den §§ 9 ff. BfG M-V die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen. Nach § 16 BfG M-V erhält die Beschäftigungsstelle auf Antrag 110 EUR pro Freistellungstag...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.9 Sonstiges

Rz. 58 Nach § 5 Abs. 1 NBildUG ist die Vergütung für die Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen ohne Minderung fortzuzahlen, die Höhe wird entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Lohnfortzahlung an Feiertagen vom 2.8.1951[1], geändert durch Art. 20 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18.12.1975[2], berechnet. Das Gesetz regelt in ...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.8 Sicherstellung im Rahmen des Notdienstes (Abs. 1b)

Rz. 67 Mit Wirkung zum 23.7.2015 sind durch Abs. 1b die Bedingungen der ambulanten Notfallversorgung weiter entwickelt worden. Damit ist die vertragsärztliche Versorgung auch außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet. Die Weiterentwicklung basierte zunächst auf den aufgehobenen Sätzen 2 und 3 des Abs. 1. Der Text des Abs. 1b Satz 1 entspricht hinsichtlich des Notdienst...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.5 Einzug der Zuzahlung (Satz 2)

Rz. 21 Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten entsteht nur in Höhe der den Betrag in § 61 Satz 1 übersteigenden Summe. Damit kann auch vom Leistungserbringer im Rahmen der nach § 133 zu schließenden Verträge nur eine Vergütung unter Berücksichtigung der vom Versicherten aufzubringenden Zuzahlungen verlangt werden. Hierzu abweichend geregelt ist lediglich das Verfahren zum...mehr