Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.2 Einmalige Einnahmen

Rz. 5 Das Sozialversicherungsrecht nimmt die Abgrenzung zwischen laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt danach vor, ob die Zuwendung einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden kann. Zwar könnte der Wortlaut des § 23a auch auf Zuwendungen bezogen werden, die nicht für Arbeitsleistungen in einem einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern für Arbeiten in...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff "Arbeitsentgelt" ist in Abs. 1 der Vorschrift definiert. Er umfasst alle denkbaren Einnahmearten bzw. Vermögenswerte, die im Rahmen einer Beschäftigung für die geleistete Arbeit gewährt werden. Unerheblich ist es hierbei, ob es sich um Geld- oder Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile, wie z. B. Rabatte, handelt. Zum Arbeitsentgelt gehört folglich nich...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.6 Bruttoentgelt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten

Rz. 12 Im Gegensatz zu den sonst in der Sozialversicherung üblichen Bestimmungen (vgl. Abs. 2) gilt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (vgl. §§ 8 und 8a) mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von derzeit bis zu 520,00 EUR das gezahlte Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Pausch...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.6 Beitragsberechnung

Rz. 29 Nach der Ermittlung des beitragspflichtigen Teils des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts können auch die Beiträge berechnet werden. Dabei sind die folgenden Hinweise zu beachten. 2.6.1 Zuordnung zu Beitragsgruppen Rz. 30 Für die Berechnung der Beiträge sind die Beitragsgruppen maßgebend, die in dem Monat gelten, dem das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt zuzuordnen ist. S...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.12 Beträge nach § 10 Entgeltfortzahlungsgesetz

Rz. 22 Nach § 10 Entgeltfortzahlungsgesetz haben die in Heimarbeit Beschäftigten (vgl. § 12 Abs. 1) und die ihnen nach § 1 Abs. 2 Buchst. a bis c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellten (vgl. auch § 12 Abs. 5) gegen ihren Auftraggeber oder – falls sie von einem Zwischenmeister beschäftigt werden – gegen diesen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages zum Arbeitsentgelt. Diese ...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.11 Pauschalbesteuerte Zuwendungen

Rz. 21 Dem Arbeitsentgelt sind nach § 1 Abs. 1 SvEV gewisse Zuwendungen nicht hinzuzurechnen, soweit der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz erhebt. Maßgeblich ist nach der Neufassung des § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV durch das 5. SGB IV-Änderungsgesetz v. 15.4.2015 die tatsächliche Durchführung der Pauschalbesteuerung, nicht deren bloße Möglichkeit. Soweit der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2 Fälligkeit der Beiträge für Arbeitnehmer

Rz. 5 Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich gemäß Abs. 1 Satz 1 zunächst nach der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Aus der Vorschrift des Abs. 1 Satz 2 ergibt sich, dass sich die Fälligkeit der Beiträge grundsätzlich nicht nach dem Zeitpunkt der eigentlichen Lohnzahlung richtet; maßgebend ist ausschließlich, für welchen Zeitraum das Arbeitsentgelt tatsächlich erzielt w...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das BVerfG hatte mit Beschluss v. 11.1.1995 (1 BvR 892/88) entschieden, dass die bis dahin geltenden Vorschriften zur Beitragsberechnung und der Leistungsbemessung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG insoweit verstießen, als dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt für die Beitragsbemessung herangezogen wurde, ohne dass es bei der Berechnung von ku...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.6.2 Berechnung der Beiträge

Rz. 31 Die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung ist seit dem 1.1.2006 nicht mehr nach Tabellenwerten vorzunehmen. Soweit die Beiträge nicht ohnehin mit Datenverarbeitungsanlagen errechnet werden, sind sie nunmehr ausschließlich auf der Basis des tatsächlich erzielten centgenauen Arbeitsentgelts prozentual mit den jew...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.16 Zuwendungen des Beschäftigten zugunsten von Naturkatastrophen

Rz. 26 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 11 SvEV sind steuerlich nicht belastbare Zuwendungen des Beschäftigten zugunsten von durch Naturkatastrophen im Inland Geschädigten aus Arbeitsentgelt einschließlich Wertguthaben dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nicht hinzuzurechnen. Diese Regelung soll die Spendenbereitschaft der Arbeitnehmer fördern und darüber hinaus die Arbeitgeber animie...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.6.1 Zuordnung zu Beitragsgruppen

Rz. 30 Für die Berechnung der Beiträge sind die Beitragsgruppen maßgebend, die in dem Monat gelten, dem das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt zuzuordnen ist. Sofern im Laufe des Jahres Veränderungen in den Beitragsgruppen eingetreten sind, weil z. B. der Arbeitnehmer eine Vollrente wegen Alters bezieht und damit keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zah...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.2 Verjährung bei nachträglicher Lohn- oder Gehaltszahlung

Rz. 5 Beitragsansprüche werden, wenn über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses oder den Entgeltanspruch ein arbeitsgerichtliches Verfahren schwebt, grundsätzlich erst mit dessen rechtskräftiger Beendigung fällig, weil erst dann die für die versicherungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Tatsachen feststehen (BSG, Urteil v. 13.8.1996, 12 RK 76/94, unter Bezug auf Urteil...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.13 Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Rz. 23 Nach älterer Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil v. 20.4.1956, 1 AZR 448/54) handelte es sich beim Urlaubsanspruch um einen höchstpersönlichen Anspruch des Arbeitnehmers, der weder übertragbar noch vererblich war. Unter Bezug auf ein Urteil des EuGH v. 12.6.2014 (C-118/13) hat das BAG inzwischen mit Urteil v. 22.9.2015 (9 AR 170/14) entschieden, dass der Anspruch auf U...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859) zum 1.1.1997 zur Vereinheitlichung der Beitragsbemessung bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt eingefügt worden. Sie entspricht weitgehend den bis zum 31.12.1996 geltenden Regelungen der § 227 SGB V und § 164 SGB VI. Mit dem Zweiten G...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.15 Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung

Rz. 25 Mit dem AVmG wurde in Abs. 1 Satz 2 geregelt, dass Arbeitsentgelt auch diejenigen Entgeltteile sind, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse verwendet werden, soweit sie 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rente...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende

Leitsatz 1. Die Hinzurechnung von Aufwendungen eines ­Anbieters von Ferienimmobilien für die vorübergehende Überlassung der Ferienobjekte nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes setzt voraus, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Eigentümer des Objekts seinem wesentlichen rechtlichen Gehalt nach ein Mietverhältnis ist. 2. Ob das Vertragsverhältn...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 14 wird einer der Grundbegriffe der Sozialversicherung für alle Versicherungszweige einheitlich definiert. Der Begriff des Arbeitsentgelts ist nicht nur von Bedeutung für die Berechnung der Beiträge, sondern auch für die Beurteilung der Versicherungspflicht und die Höhe verschiedener Leistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Rente). Ergä...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist seit 2001 wie folgt geändert worden: Abs. 1 mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) und Abs. 2 mit dem Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2787). Abs. 4 wurde mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (2. ModDienstG) v. 23....mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.8 Beitragsbemessungsgrenzen

Rz. 14 § 14 kennt keine Beschränkung des Arbeitsentgelts der Höhe nach. Um die Beiträge für die Sozialversicherung zumindest teilweise zu begrenzen, hat der Gesetzgeber für die verschiedenen Versicherungszweige Beitragsbemessungsgrenzen vorgeschrieben. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist für das Jahr 2023 auf der Grundlage der Verordnungsermäc...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.18 Verwendung eines Haushaltsschecks

Rz. 28 Bei geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten (§ 8a) bleiben nach Abs. 3 bei Verwendung des Haushaltsschecks (§ 28a Abs. 7) Zuwendungen des Arbeitgebers unberücksichtigt, die nicht in Geld gewährt worden sind. Damit soll klargestellt werden, dass im Haushaltsscheckverfahren weiterhin Sachzuwendungen dem Arbeitsentgelt nicht hinzugerechnet werden (siehe zum Haushal...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Begriff) Rz. 3 Mit Rücksicht auf § 14 Abs. 1 gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt u. a. auch einmalige Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf diese Einnahmen besteht und unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie geleistet werden. Diesen Grundsatz ergänzt Abs. 1 und definier...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.10 Aufwandsentschädigungen

Rz. 16 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten nach Abs. 1 Satz 3, 1. Alt. a. F., nunmehr inhaltsgleich geregelt in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 SvEV, nicht als Arbeitsentgelt und sind daher in der Sozialversicherung beitragsfrei. Erfasst sind die in § 3 Nr. 12 EStG genannten Einnahmen, d. h. die aus öffentlichen Kassen geleisteten Aufwandsentschädigungen. Von der Regelung ni...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1.1 Beitragspflicht bei gesetzlichen Mindestlöhnen und bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Rz. 5 Mit Blick auf das Entstehungsprinzip wird bei Betriebsprüfungen i. d. R. eingehend geprüft, ob die gesetzlichen Mindestlöhne (vgl. insbesondere ab 1.1.2015 das Mindestlohngesetz als Art. 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes v. 11.8.2014, BGBl. I S. 1348; § 8 AÜG i. d. F. v. 1.4.2017 – "Equal-Pay"-Prinzip) oder die nach allgemein verbindlichen Tarifverträgen (§ 5 Tarif...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1 Nettoarbeitsentgelt allgemein

Rz. 8 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Bruttoarbeitsentgelt i. S. d. § 14 . Für die Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts wird in Anwendung der Regeln des § 47 SGB V das im dort definierten Bemessungszeitraum erzielte kalendertägliche Bruttoarbeitsentgelt ("Regelentgelt) – auch soweit es Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenzen überschreitet – ...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 9 Die in Abs. 2 skizzierte Verhältnisberechnung ist nicht nur beim Zusammentreffen von mehreren Beschäftigungsverhältnissen anzuwenden, sondern auch wenn der Versicherte aufgrund verschiedener Tatbestände mehrfach der Versicherungspflicht unterliegt. Das gilt beispielsweise in der Rentenversicherung bei Ausübung einer abhängigen Beschäftigung neben einer rentenversicheru...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.2 Begriff "Zu Unrecht entrichtete Beiträge"

Rz. 4 Eine Legaldefinition des Begriffs "zu Unrecht entrichtete Beiträge" ist im SGB nicht enthalten. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass darunter die Beiträge zu verstehen sind, die ohne Rechtsgrund entrichtet worden sind. Maßgeblich für die Prüfung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Beitragsentrichtung (BSG, Urteil v. 31.3.2015, B 12 AL 4/13 R). Zu Unrecht sind Beit...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.5 Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge

Rz. 8 Die vorstehend aufgezeigte Verjährung tritt nur dann ein, wenn die Beiträge nicht vorsätzlich vorenthalten worden sind. Entsprechendes gilt mit Rücksicht auf § 348 Abs. 2 SGB III für die Beiträge zur Arbeitsförderung und mit Rücksicht auf § 10 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) auch für die nach diesem Gesetz erhobenen Umlagen. Vorenthaltenbedeutet die Nichtleistung der B...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1.3 Beitragserhebung für Guthaben auf Arbeitszeitkonten

Rz. 8 Häufig wird zur Flexibilisierung der werktäglichen Arbeitszeit von der in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, in Zeiten betrieblicher Mehrarbeit Arbeitszeitguthaben anzusammeln. Diese Arbeitszeitguthaben (Arbeitszeitkonten) dienen u. a. der Verstetigung von monatlichem Entgelt bei stundenweiser Abrechnu...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.4 Nettoarbeitsentgelt bei flexibler Arbeitszeitregelung und bei Altersteilzeit

Rz. 16 Arbeitnehmer können mit dem Arbeitgeber sowohl eine flexible Arbeitszeit als auch Altersteilzeit vereinbaren. Eine solche Vereinbarung bedeutet im Allgemeinen, dass in einem bestimmten Zeitraum eine volle Arbeitsleistung erbracht, aber ein Teil des erarbeiteten Arbeitsentgelts als Wertguthaben für die spätere (oder auch vorherige) Freistellung von der Arbeit verwandt ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.1 Satzungsvorschriften zur Fälligkeit der Beiträge

Rz. 3 Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden weiterhin an dem Tage zur Zahlung fällig, der in der Satzung der Krankenkasse festgelegt ist. Daher sind die Termine der Fälligkeit bei den verschiedenen Krankenkassen durchaus unterschiedlich. Das Recht der Krankenkassen wird nur insoweit eingeschränkt, als der Fälligkeitstermin für Beiträ...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.1 Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen

Rz. 7 Bei einem Antrag auf Erstattung der zur Krankenversicherung entrichteten Beiträge ist zu prüfen, ob die zu Unrecht entrichteten Beiträge in unmittelbarem Zusammenhang mit erbrachten oder zu erbringenden Leistungen an den Arbeitnehmer stehen. Dabei scheidet in der Krankenversicherung eine Erstattung von Beiträgen in den Fällen aus, in denen in der irrtümlichen Annahme e...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2.2 Krankenversicherungsfreie Mehrfachbeschäftigte

Rz. 11 Beschäftigte sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenzen nach § 6 Abs. 6 und 7 SGB V übersteigt (2012 = 50.850,00 EUR jährlich oder 4.237,50 EUR mtl. für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sowie 45.900,00 EUR jährlich und 3.825,00 EUR mtl. für "Altfälle"). Diese JAG gelten...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3 Begriff des Nettoarbeitsentgelts

Rz. 7 Für die Berechnung des Nettoarbeitsentgelts ist in Anwendung des § 47 SGB V u. a. danach zu unterscheiden, ob der Versicherte während der letzten 12 Kalendermonate einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erhalten hat oder nicht. Dieses wird ggf. bei der Bestimmung des Nettoarbeitsentgelts anteilig einbezogen (s. u.). Für die Beitragsberechnung bei Zahlung von einmaligem Arbe...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.3 Nettoarbeitsentgelt für im Übergangsbereich versicherungspflichtig Beschäftigte

Rz. 13 Nach § 20 Abs. 2 i. d. F. ab dem 1.7.2019 liegt ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 nunmehr dynamisch ausgestalteten Geringfügigkeitsgrenze (derzeit: 520,00 EUR) und der Obergrenze von 2.000 EUR (seit dem 1.1.2023) im Monat liegt; bei mehreren Beschäftigungsverhältnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 2.2 Inhalte der Rechnung

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. § 14 Abs. 4 UStG muss pedantisch beachtet werden, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, Forderungen nicht s...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.2 Fälligkeit bei Rechtsstreit über den Bestand des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 6 Steht das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses und damit die Verpflichtung zur Zahlung des laufenden Arbeitsentgeltes im Streit, so tritt Fälligkeit der Beiträge erst dann ein, wenn die Zahlungsverpflichtung rechtskräftig festgestellt ist (so BSG, Urteil v. 11.11.1975, 3/12 RK 12/74). Gleiches dürfte für den Differenzbetrag gelten, wenn die Höhe des Entgelts arbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.3 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 2

Rz. 12 Während bis zum 31.12.2012 geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich versicherungsfrei waren und der Beschäftigte lediglich auf diese Versicherungsfreiheit verzichten konnte, besteht seit 1.1.2013 die grundsätzliche Versicherungspflicht einer geringfügigen Beschäftigung, so dass Abs. 2 ab diesem Zeitpunkt nur noch auf Sachverhalte anwendbar ist, in denen von der Vers...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.6 Fälligkeit bei Jobsharing und bei Altersteilzeit

Rz. 10 Es wird oft die Frage gestellt, welche Fälligkeit sich für Beiträge bei Arbeitsverhältnissen mit längeren sich jeweils abwechselnden Arbeits- und Freizeitphasen ergibt, wenn das Arbeitsentgelt gleichmäßig auf alle Monate verteilt und unabhängig von den Zeiträumen der tatsächlichen Arbeitsleistung monatlich ausgezahlt wird. Maßgeblich ist, ob eine Wertguthabenvereinbar...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1.1 Zuschüsse des Arbeitgebers zu Sozialleistungen

Rz. 10a Nach Abs. 1 gelten arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs der in Abs. 1 angeführten Sozialleistungen gewährt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50,00 EUR monatlich übersteigen. Dies gilt sowohl für Versicherte der gesetzliche...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.8 Anstellung von Ärzten durch Vertragsärzte (Abs. 9)

Rz. 119 Nach Abs. 9 der Vorschrift dürfen seit 1.1.1993 Vertragsärzte mit Genehmigung des Zulassungsausschusses andere Ärzte anstellen, wenn diese in das Arztregister eingetragen sind. Die Zulassung als angestellter Arzt schließt die Zulassung als Vertragsarzt aus, wie umgekehrt einem Vertragsarzt für die dieselbe Tätigkeit eine Anstellungsgenehmigung nicht erteilt werden ka...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 23 regelt die Fälligkeit von Beiträgen zur Sozialversicherung. Nach Abs. 1 Satz 1 wird die Fälligkeit laufender Beiträge durch die jeweilige Satzung der Krankenkasse (als Einzugsstelle) bzw. durch Entscheidungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen bestimmt. Abs. 1 Satz 2 bestimmt allerdings einen spätesten Fälligkeitstermin für Beiträge, die nach dem Arbeitse...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.1 Beginn der Verjährungsfrist

Rz. 4 Die Verjährungsfrist beginnt erst nach Fälligkeit des Beitrages zu laufen. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die o. g. Umlagen werden seit dem 1.1.2006 in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt o...mehr

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Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen

Leitsatz Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung des Entgelts im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers vor, wenn die Wertstellung (Valutierung) bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 20 UStG, Art. 66 Abs. 1 Buchst. b EGRL 112/2006 (...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.5 Nettoarbeitsentgelt für freiwillige Mitglieder von Krankenkassen und Versicherte von privaten Krankenversicherungsunternehmen

Rz. 19 Für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Versicherte eines privaten Krankenversicherungsunternehmens schreibt Abs. 1 Satz 2 eine besondere Berechnung des Nettoarbeitsentgelts vor. Danach ist zur Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts auch der um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers verminderte Beitrag des Versicherten zur Kranken-, ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.3 Fälligkeit bei nichtmonatlichen Abrechnungszeiträumen

Rz. 7 Die Anwendung der Vorschrift über die Fälligkeit laufender Beiträge ist immer dann problemlos, wenn sich der Lohnabrechnungszeitraum auf einen Kalendermonat erstreckt. In den Fällen jedoch, in denen der Abrechnungszeitraum in 2 Kalendermonate reicht (z. B. Zeitmonat vom 18. eines Monats bis zum 17. des folgenden Monats), ist – um der vorgeschriebenen Regelung gerecht w...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.3 Zusammentreffen von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Rz. 12 Die in Rz. 9 ff. erläuterten Regelungen gelten entsprechend, wenn eine abhängige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit oder eine selbständige Tätigkeit mit Entgeltersatzleistungen oder mehrere selbständige Tätigkeiten zusammentreffen. Diese Vorschrift kann nur für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Bedeutung haben, weil hauptberuflich Selbständig...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.4 Zahlung eines Zuschusses zum Krankengeld etc.

Rz. 21 Nach Satz 1 gelten Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld etc. und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die während des Bezuges von Krankengeld etc. weiter erzielt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50,00 EUR monatlich überschreiten. D...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.3 Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 9 Neben der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge besteht im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der Erstattung von zu Recht entrichteten Beiträgen. Auf die Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge ist § 26 nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. a) Die zu Recht entrichteten Rentenversicherungsbeiträge werden unter den Voraussetzungen...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1.2 Datenübermittlung für Bescheinigungen

Rz. 10d Mit den Abs. 2 und 3 alter Fassung wurde den Arbeitgebern zunächst ermöglicht, sodann verpflichtend aufgetragen, die für die zur Berechnung der Lohnersatzleistungen erforderlichen Bescheinigungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu übermitteln. Abs. 2a und Abs. 2b traf...mehr