Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.2 Ermittlung des Informationsbedarfs

Rz. 6 Bei zahlreichen in der Phase 1 identifizierten zwingenden und möglichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden wird das Unternehmen feststellen, dass man zur Quantifizierung der Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede eine Vielzahl von Informationen (in der 1. Phase primär quantitative Informationen) benötigt, die nur teilweise durch das auf einer HGB-Finanzbuchh...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.3 Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz

Rz. 13 In der 3. Phase ist auf Basis eines vorliegenden HGB-Jahresabschlusses eine Eröffnungsbilanz nach IFRS zu erstellen.[1] Diese Stufe bildet zugleich einen Teil des Ergebnisses der ersten beiden Phasen ab. Grundlage für die erstmalige Erstellung einer IFRS-Eröffnungsbilanz ist IFRS 1. Nach der Grundregel des IFRS 1.7 ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz so zu bilanzieren, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4 Wesen der Pauschalierung und Steuerschuldner

Rz. 8 Die Pauschalsteuer gilt als LSt (§ 37a Abs. 4 EStG), selbst wenn sie von einem Unternehmer einbehalten wird. Das die Prämie gewährende Unternehmen ist Steuerschuldner der Pauschalsteuer (§ 37a Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 3 EStG). Als Steuerschuldner ist das Unternehmen daher ggf. mit Pauschalierungsbescheid, nicht etwa mit Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die stpfl. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.4 Untergang von Verlustausgleichsvolumina nach § 3a Abs. 3 S. 2 EStG

Rz. 64 Anders als die gesetzliche Vorgängerregelung des § 3 Nr. 66 EStG a. F. versucht § 3a EStG eine Doppelbegünstigung der Stpfl. in Form einer Steuerbefreiung ohne Verlustuntergang zu vermeiden. Hierzu werden die in § 3a Abs. 3 S. 3 EStG genannten Verrechnungspositionen bis zur Höhe des geminderten Sanierungsbetrags reduziert. Die vom Gesetz in diesem Zusammenhang vorgege...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.3 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in den Monaten Januar bis März ("März-Klausel")

Rz. 13 Einmaliges Arbeitsentgelt, das in den Monaten Januar bis März gezahlt wird, ist gemäß Abs. 4 dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bereits am 31.12. des Vorjahres bestanden hat, das einmalige Arbeitsentgelt von dem gleichen Arbeitgeber gezahlt wird und zusammen mit dem sonstigen Arbei...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.3 Entstehungsprinzip

Rz. 6 Das BSG hat mit Urteilen v. 26.10.1982 (12 RK 8/81) und v. 14.7.2004 (B 12 KR 7/03 R, B 12 KR 1/04 R und B 12 KR 7/04 R) entschieden, dass die Sozialversicherungsbeiträge nach dem geschuldeten und nicht nur nach dem tatsächlich ausgezahlten Lohn oder Gehalt zu berechnen sind. Das trifft insbesondere für solche Fälle zu, in denen der Arbeitgeber geschuldetes und vom Arb...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Begriff)

Rz. 3 Mit Rücksicht auf § 14 Abs. 1 gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt u. a. auch einmalige Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf diese Einnahmen besteht und unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie geleistet werden. Diesen Grundsatz ergänzt Abs. 1 und definiert den Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsent...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.9 Lohnsteuerfreie Einnahmen

Rz. 15 Der Gesetzgeber hat mit § 17 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche zusätzlichen Einnahmen ganz oder teilweise nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind. In der nach § 17 erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) hat das BMAS mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV bestimmt, dass einmalige Einnahmen,...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2.1 Beitragsaufteilung für Mehrfachbeschäftigte mit Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 10 Die in Rz. 9 bereits skizzierte anteilige Kürzung des Arbeitsentgelts aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) und damit die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus jeder Beschäftigung ist nach folgender Formel vorzunehmen:mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.4 Nachzahlungen von Arbeitsentgelt

Rz. 20 Nachzahlungen von Arbeitsentgelt, die der Arbeitgeber in Erfüllung eines von vornherein gegebenen Rechtsanspruchs leistet, gehören nach dem Urteil des BSG v. 17.12.1964 (3 RK 74/60) nicht zum einmaligen Arbeitsentgelt. Aus Vereinfachungsgründen sind die am gemeinsamen Beitragseinzug Beteiligten aber damit einverstanden, dass die Nachzahlungen wie einmaliges Arbeitsent...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5 Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt in besonderen Fällen

2.5.1 Ruhendes Arbeitsverhältnis Rz. 21 Für einmaliges Arbeitsentgelt, das bei Ruhen eines Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, gilt Abs. 2. Das Arbeitsverhältnis ruht z. B. während der Elternzeit. Praxis-Beispiel Einer Mitarbeiterin wird während der seit Oktober 2022 genommenen Elternzeit im Dezember noch eine Weihnachtszuwendung gezahlt. Diese Weihnachtszuwendung ist dem Entgel...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.2 Bezug von Kranken-, Verletzten-, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld

Rz. 25 Einmaliges Arbeitsentgelt ist auch dann beitragspflichtig, wenn es in einem Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird, in dem – z. B. wegen des Bezuges von Kranken- oder Mutterschaftsgeld – kein Arbeitsentgelt erzielt worden ist. Beispiel; Eine Arbeitnehmerin war vom 11.2.2022 bis 20.5.2022 während der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz von der Arbeit freigestellt u...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.2 Mehrfache Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt

Rz. 12 Werden im Laufe eines Kalenderjahres mehrere einmalige Arbeitsentgelte gezahlt, sind bei jeder Zahlung die beitragspflichtigen Teile zu ermitteln. Für die Vergleichsberechnung darf dabei nur das Arbeitsentgelt herangezogen werden, das auch der Beitragsberechnung unterlegen hat. Somit müssen die wegen Überschreitens der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen nicht beitra...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeitsentgelt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist seit 2001 wie folgt geändert worden: Abs. 1 mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) und Abs. 2 mit dem Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2787). Abs. 4 wurde mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (2....mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.2 Nettoarbeitsentgelt nach Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt

Rz. 11 Das Nettoarbeitsentgelt ist ggf. unter Einbeziehung des Betrages zu errechnen, der für die Bemessung des Krankengeldes bei Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt in den letzten 12 Monaten zugrunde gelegt wird. Rz. 12 Um das Nettoarbeitsentgelt bei Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt zu ermitteln, muss zunächst das der Krankengeldberechnung zugrundeliegende kalendertäg...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.5 Nettoarbeitsentgelt

Rz. 10 Wird ein Nettoentgelt vereinbart, so gelten die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Arbeitsentgelt. Die vom Arbeitgeber bei Gewährung eines Nettoentgelts übernommene Lohn- und Kirchensteuer, der Solidaritätsz...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.7 Arbeitsentgelt bei Scheinselbständigkeit

Rz. 13 Abs. 4 wurde mit Wirkung zum 1.1.2003 ersatzlos gestrichen, so dass nunmehr die allgemeinen Regeln zu Bestimmung von Versicherungs- und Beitragspflicht gelten.mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1.2 Beitragspflicht bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

Rz. 7 Beitragsansprüche für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt entstehen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 erst dann, wenn es ausgezahlt worden ist. Dies gilt wiederum nicht, soweit das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt nur wegen eines Insolvenzereignisses i. S. d. § 165 Abs. 1 SGB III vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt worden ist. Das seit 2003 für Einmalzahlungen geltende Zuflussprinzip...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.4 Fälligkeit der Beiträge aus einmal gezahltem Arbeitsentgelt

Rz. 8 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (vgl. § 23a) ist für die Berechnung der Beiträge grundsätzlich dem Lohnzahlungszeitraum zuzuordnen, in dem es ausgezahlt wird. Die gesetzliche Vorschrift des § 23a stellt zwar dem Grunde nach lediglich eine Norm für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge aus Sonderzuwendungen dar, sie kann aber für die Fälligkeit der Sozialvers...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3 Ermittlung des beitragspflichtigen Teils

Rz. 5 Um den beitragspflichtigen Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu ermitteln, muss zuvor die Höhe der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze bis zum Ende des Entgeltabrechnungszeitraums, in dem das einmalige Arbeitsentgelt gezahlt wird, berechnet werden, § 23a Abs. 3. Auf diese Berechnung kann verzichtet werden, wenn das beitragspflichtige monatliche Arbeitse...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.1 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 21 Für einmaliges Arbeitsentgelt, das bei Ruhen eines Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, gilt Abs. 2. Das Arbeitsverhältnis ruht z. B. während der Elternzeit. Praxis-Beispiel Einer Mitarbeiterin wird während der seit Oktober 2022 genommenen Elternzeit im Dezember noch eine Weihnachtszuwendung gezahlt. Diese Weihnachtszuwendung ist dem Entgeltabrechnungszeitraum September 2...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859) zum 1.1.1997 zur Vereinheitlichung der Beitragsbemessung bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt eingefügt worden. Sie entspricht weitgehend den bis zum 31.12.1996 geltenden Regelungen der § 227 SGB V und § 164 SGB VI...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Wartezeiterfüllung durch Versorgungsausgleich, Rentensplitting und Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (BGBl. I S. 388) mit Wirkung v. 1.4.1999 angefügt. Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 1a neu eingefügt durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 2 Satz 2 wurde durch die mit Art. 4 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.17 Übernahme der Studiengebühr durch den Arbeitgeber

Rz. 27 Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 18.7.2009 ist § 1 Abs. 1 Satz 1 SvEV um Nr. 15 ergänzt worden. Danach sind vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit sie steuerrechtlich kein ...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1 Entstehen des Beitragsanspruchs

Rz. 3 Der Beitragsanspruch des Versicherungsträgers entsteht ohne besonderen Bescheid. Es müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Dies hat zur Folge, dass Beitragsansprüche in der Sozialversicherung in dem Augenblick entstehen, in dem ihre im Gesetz, in einer Rechtsverordnung oder Satzung festgelegten Voraussetzungen vorliegen, und zwar un...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.14 Verspätete Zahlung variabler Arbeitsentgeltbestandteile

Rz. 24 Werden variable Arbeitsentgeltbestandteile (z. B. Überstundenvergütungen, Akkordspitzen) in größeren Zeitabständen als monatlich oder nur von Fall zu Fall (etwa nach dem Umfang der angefallenen Arbeit) verspätet abgerechnet und ausgezahlt, sind sie nach dem Urteil des BSG v. 15.5.1984 (12 RK 28/83) dem Lohnabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem sie verdient wurden. Sin...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.4 Lohnzahlung durch Dritte

Rz. 9 Auch Lohnzahlungen durch Dritte gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Zahlungen eines Dritten gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen des Dienstverhältnisses üblicherweise und für eine Arbeitsleistung gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat diese Bezüge zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.1 Unterbrechung der Beitragszeit

Rz. 8 Von einer Unterbrechung der Beitragszeit beim gleichen Arbeitgeber geht man aus, wenn es während des Beschäftigungsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr Zeiten gibt, die nicht mit Beiträgen aus laufendem Arbeitsentgelt belegt sind, Abs. 3 Satz 2 letzter Teilsatz. Soweit daher im laufenden Kalenderjahr vor der Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt Zeiten ohne Zahlung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.3 Beendetes Beschäftigungsverhältnis

Rz. 26 Wird nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch einmaliges Arbeitsentgelt gezahlt, ist dieses dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Jahres – bei Zahlung in den Monaten Januar bis März dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres – zuzuordnen. Praxis-Beispiel Das Arbeitsverhältnis endet am 30.6.2022. Dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer wird...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.1 Laufende Einnahmen

Rz. 4 Da die Zuordnung von Arbeitsentgelt zu bestimmten Abrechnungszeiträumen bei laufenden und einmaligen Einnahmen unterschiedlich ausfallen kann (vgl. § 23a), muss zwischen diesen Entgeltarten differenziert werden. Als laufende Einnahme aus einer Beschäftigung ist zunächst einmal das Arbeitsentgelt des Beschäftigten in der Höhe anzusehen, in der dieses Arbeitsentgelt mit g...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.2 Zeitpunkt der Beitragsberechnung

Rz. 4 Abs. 1 Satz 3 und die Abs. 2 bis 5 regeln den Zeitpunkt der Berechnung der Beiträge für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt und dessen Zuordnung zu den jeweiligen Beitragsmonaten. Die am gemeinsamen Beitragseinzug Beteiligten sind aus Vereinfachungsgründen allerdings auch damit einverstanden, wenn das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt nicht dem Entgeltabrechnungszeitrau...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.4 Altersteilzeitarbeit

Rz. 28 Während der Altersteilzeitarbeit sind die Beiträge zunächst nach dem gezahlten Arbeitsentgelt zu berechnen. Der vom Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsbetrag von mindestens 20 % des Regelarbeitsentgelts ist nicht beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherungsbeiträge sind jedoch mindestens in Höhe des Beitrags zu entrichten...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.2 Einmalige Einnahmen

Rz. 5 Das Sozialversicherungsrecht nimmt die Abgrenzung zwischen laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt danach vor, ob die Zuwendung einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden kann. Zwar könnte der Wortlaut des § 23a auch auf Zuwendungen bezogen werden, die nicht für Arbeitsleistungen in einem einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern für Arbeiten in...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff "Arbeitsentgelt" ist in Abs. 1 der Vorschrift definiert. Er umfasst alle denkbaren Einnahmearten bzw. Vermögenswerte, die im Rahmen einer Beschäftigung für die geleistete Arbeit gewährt werden. Unerheblich ist es hierbei, ob es sich um Geld- oder Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile, wie z. B. Rabatte, handelt. Zum Arbeitsentgelt gehört folglich nich...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.6 Bruttoentgelt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten

Rz. 12 Im Gegensatz zu den sonst in der Sozialversicherung üblichen Bestimmungen (vgl. Abs. 2) gilt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (vgl. §§ 8 und 8a) mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von derzeit bis zu 520,00 EUR das gezahlte Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Pausch...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.6 Beitragsberechnung

Rz. 29 Nach der Ermittlung des beitragspflichtigen Teils des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts können auch die Beiträge berechnet werden. Dabei sind die folgenden Hinweise zu beachten. 2.6.1 Zuordnung zu Beitragsgruppen Rz. 30 Für die Berechnung der Beiträge sind die Beitragsgruppen maßgebend, die in dem Monat gelten, dem das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt zuzuordnen ist. S...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.12 Beträge nach § 10 Entgeltfortzahlungsgesetz

Rz. 22 Nach § 10 Entgeltfortzahlungsgesetz haben die in Heimarbeit Beschäftigten (vgl. § 12 Abs. 1) und die ihnen nach § 1 Abs. 2 Buchst. a bis c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellten (vgl. auch § 12 Abs. 5) gegen ihren Auftraggeber oder – falls sie von einem Zwischenmeister beschäftigt werden – gegen diesen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages zum Arbeitsentgelt. Diese ...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.11 Pauschalbesteuerte Zuwendungen

Rz. 21 Dem Arbeitsentgelt sind nach § 1 Abs. 1 SvEV gewisse Zuwendungen nicht hinzuzurechnen, soweit der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz erhebt. Maßgeblich ist nach der Neufassung des § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV durch das 5. SGB IV-Änderungsgesetz v. 15.4.2015 die tatsächliche Durchführung der Pauschalbesteuerung, nicht deren bloße Möglichkeit. Soweit der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2 Fälligkeit der Beiträge für Arbeitnehmer

Rz. 5 Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich gemäß Abs. 1 Satz 1 zunächst nach der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Aus der Vorschrift des Abs. 1 Satz 2 ergibt sich, dass sich die Fälligkeit der Beiträge grundsätzlich nicht nach dem Zeitpunkt der eigentlichen Lohnzahlung richtet; maßgebend ist ausschließlich, für welchen Zeitraum das Arbeitsentgelt tatsächlich erzielt w...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.2 Verjährung bei nachträglicher Lohn- oder Gehaltszahlung

Rz. 5 Beitragsansprüche werden, wenn über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses oder den Entgeltanspruch ein arbeitsgerichtliches Verfahren schwebt, grundsätzlich erst mit dessen rechtskräftiger Beendigung fällig, weil erst dann die für die versicherungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Tatsachen feststehen (BSG, Urteil v. 13.8.1996, 12 RK 76/94, unter Bezug auf Urteil...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das BVerfG hatte mit Beschluss v. 11.1.1995 (1 BvR 892/88) entschieden, dass die bis dahin geltenden Vorschriften zur Beitragsberechnung und der Leistungsbemessung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG insoweit verstießen, als dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt für die Beitragsbemessung herangezogen wurde, ohne dass es bei der Berechnung von ku...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.6.2 Berechnung der Beiträge

Rz. 31 Die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung ist seit dem 1.1.2006 nicht mehr nach Tabellenwerten vorzunehmen. Soweit die Beiträge nicht ohnehin mit Datenverarbeitungsanlagen errechnet werden, sind sie nunmehr ausschließlich auf der Basis des tatsächlich erzielten centgenauen Arbeitsentgelts prozentual mit den jew...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.16 Zuwendungen des Beschäftigten zugunsten von Naturkatastrophen

Rz. 26 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 11 SvEV sind steuerlich nicht belastbare Zuwendungen des Beschäftigten zugunsten von durch Naturkatastrophen im Inland Geschädigten aus Arbeitsentgelt einschließlich Wertguthaben dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nicht hinzuzurechnen. Diese Regelung soll die Spendenbereitschaft der Arbeitnehmer fördern und darüber hinaus die Arbeitgeber animie...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.6.1 Zuordnung zu Beitragsgruppen

Rz. 30 Für die Berechnung der Beiträge sind die Beitragsgruppen maßgebend, die in dem Monat gelten, dem das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt zuzuordnen ist. Sofern im Laufe des Jahres Veränderungen in den Beitragsgruppen eingetreten sind, weil z. B. der Arbeitnehmer eine Vollrente wegen Alters bezieht und damit keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zah...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.13 Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Rz. 23 Nach älterer Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil v. 20.4.1956, 1 AZR 448/54) handelte es sich beim Urlaubsanspruch um einen höchstpersönlichen Anspruch des Arbeitnehmers, der weder übertragbar noch vererblich war. Unter Bezug auf ein Urteil des EuGH v. 12.6.2014 (C-118/13) hat das BAG inzwischen mit Urteil v. 22.9.2015 (9 AR 170/14) entschieden, dass der Anspruch auf U...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859) zum 1.1.1997 zur Vereinheitlichung der Beitragsbemessung bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt eingefügt worden. Sie entspricht weitgehend den bis zum 31.12.1996 geltenden Regelungen der § 227 SGB V und § 164 SGB VI. Mit dem Zweiten G...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.15 Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung

Rz. 25 Mit dem AVmG wurde in Abs. 1 Satz 2 geregelt, dass Arbeitsentgelt auch diejenigen Entgeltteile sind, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse verwendet werden, soweit sie 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rente...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende

Leitsatz 1. Die Hinzurechnung von Aufwendungen eines ­Anbieters von Ferienimmobilien für die vorübergehende Überlassung der Ferienobjekte nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes setzt voraus, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Eigentümer des Objekts seinem wesentlichen rechtlichen Gehalt nach ein Mietverhältnis ist. 2. Ob das Vertragsverhältn...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 14 wird einer der Grundbegriffe der Sozialversicherung für alle Versicherungszweige einheitlich definiert. Der Begriff des Arbeitsentgelts ist nicht nur von Bedeutung für die Berechnung der Beiträge, sondern auch für die Beurteilung der Versicherungspflicht und die Höhe verschiedener Leistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Rente). Ergä...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist seit 2001 wie folgt geändert worden: Abs. 1 mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) und Abs. 2 mit dem Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2787). Abs. 4 wurde mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (2. ModDienstG) v. 23....mehr