Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Zusätzlicher Arbeitslohn.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zwangsvollstreckung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Vollstreckung von Ansprüchen gegenüber Stpfl durch das FA ist in §§ 249ff AO geregelt; vgl auch > Gerichtsvollzieher, > Insolvenzverfahren, > Pfändung des Steuererstattungsanspruchs, > Pfändung von Arbeitslohn.mehr

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Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen

Leitsatz § 176 Abs. 2 AO gewährt keinen Änderungsschutz, wenn der BFH eine dort bezeichnete Verwaltungsvorschrift erst nach dem Erlass des angefochtenen Änderungsbescheids als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet. Normenkette § 176 Abs. 2 AO, § 4 Nr. 12, § 9 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Fahrgemeinschaften (einschließlich Ehegattenfälle)

Rz. 90 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Jeder Teilnehmer an der Fahrgemeinschaft hat Anspruch auf die Entfernungspauschale. Dies gilt unabhängig von der Art der Fahrgemeinschaft und auch für Fahrgemeinschaften von > Ehegatten oder für eingetragene > Lebenspartner (> Rz 94). Die Entfernungspauschale ist mithin unabhängig davon, ob die Teilnehmer abwechselnd den eigenen PKW einsetze...mehr

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Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG im Dreipersonenverhältnis als Masse­verbindlichkeit gemäß § 55 InsO

Leitsatz 1. Der Vorsteuerabzug ist nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt zurückzahlt, da ein Dritter das Entgelt entrichtet und dessen Insolvenzverwalter die Zahlung erfolgreich angefochten hat, sowie im Zeitpunkt der Rückzahlung über das Vermögen des Leistungsempfängers das Insolvenzverfahren...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Wechsel des Arbeitgebers

Rz. 26 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wechselt der ArbN zu einem neuen ArbG unter Mitnahme des Wertguthabens (> Rz 6), stellt dies keinen Zufluss von Arbeitslohn dar, wenn der neue ArbG dem zustimmt und mit dem ArbN ebenfalls eine entsprechende Vereinbarung abschließt (BFH/NV 2020, 85, Vorinstanz EFG 2017, 1585 = DStRE 2018, 776; vgl auch FinMin NW vom 22.08.2001 – S-2332 – 75-V...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zusatzversorgung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst > Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 33. Zur Besteuerung weiterer Zusatzversorgung > Bäckereigewerbe Rz 2, > Baugewerbe Rz 2/1, > Chemische Industrie, > Dachdecker, > Gerüstbaugewerbe, > Maler Rz 2. Ist tarifvertraglich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erfolgsbeteiligung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Aktien, > Arbeitslohn, > Beteiligung von Arbeitnehmern (§ 19a EStG), > Bonus, > Diensterfindung, > Economic Value Added, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 52 ff, > Gratifikationen, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Preisgelder, > Stock Options, > Tantiemen, > Vermögensbeteiligungen, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterhaltszuschüsse

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhaltszuschüsse an > Referendare und > Beamtenanwärter sind > Arbeitslohn (BFH 104, 197 = BStBl 1972 II, 251; BFH 104, 203 = BStBl 1972 II, 261; BFH 105, 274 = BStBl 1972 II, 643; BFH 139, 190 = BStBl 1983 II, 718). Die Zuschüsse und Beihilfen sind nicht als Bezüge wegen Hilfsbedürftigkeit oder zur Ausbildung steuerfrei, weil sie Gegenlei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verzicht des Arbeitgebers auf Ansprüche gegen den Arbeitnehmer

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Verzichtet der ArbG darauf, die bei einer > Außenprüfung nacherhobenen Beträge für LSt sowie ggf KiSt und SolZ vom ArbN zurückzufordern, so fließt der darin liegende geldwerte Vorteil dem ArbN in dem Kalenderjahr zu, in dem der ArbG an das FA zahlt (BFH 172, 472 = BStBl 1994 II, 197; > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Rz 4); zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vereinbaren ArbN und ArbG, dass die in der Vergangenheit auf einem Zeitwertkonto gutgeschriebenen Beträge über die in § 7b SGB IV genannten Fälle der Arbeitsfreistellung (> Rz 5) hinaus in bestimmter (anderer) Weise für den ArbN verwendet werden sollen, führt dies an sich zum > Zufluss von Arbeitslohn im Zeitpunkt der Vereinbarung, weil der ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.3 Personenbedingte Kündigung

Rz. 295 Die Abgrenzung von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen ist oftmals schwierig. Bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt eine willensgesteuerte Verhaltensweise des Arbeitnehmers vor (der Arbeitnehmer kann, will aber nicht). Bei einer personenbedingten Kündigung dagegen liegt der Grund in einem nicht steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, d. h., er ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.1 Überblick

Rz. 269 Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine privatrechtliche einseitige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis rechtsgestaltend aufgelöst werden soll. Die Willenserklärung des Arbeitgebers ist empfangsbedürftig. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten kommt es für den Zeitpunkt des Zugangs auf den Zeitpunkt an, zu dem nach der Verkehrsanschauung mit der Entnah...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.3.2 Einseitige Freistellung

Rz. 242 Liegt keine einvernehmliche Freistellung von der Arbeitsleistung vor, sondern eine allein durch den Arbeitgeber ausgesprochene Freistellung, kommt es gleichfalls darauf an, ob diese widerruflich oder unwiderruflich gilt. Denn im Falle der Widerruflichkeit endet das Beschäftigungsverhältnis nicht, weil der Arbeitgeber tatsächlich sein Direktionsrecht weiterhin ausübt,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Eigene Räume

Rz. 53 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einem Arbeitszimmer im eigenen Haus oder in einer eigenen ETW gehören die Gebäude-AfA einschließlich der Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung und Sonderabschreibungen zu den WK/BA. AfA-Grundsätze gelten auch für zusätzlichen Herstellungsaufwand wie zB beim Einbau einer Trennwand (EFG 1995, 914) oder ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Überblick über den Norminhalt

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen des Stpfl für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören grundsätzlich zu den WK/BA, denn das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist unverzichtbarer Bestandteil der Berufsausübung. Sie werden aber im Regelfall nicht in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen abgezogen, sondern mit d...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.1 Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens

Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Beschränkung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Unterhalt kann sich durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst ergeben. Es ist zu prüfen, inwieweit der Steuerpflichtige zu Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Einkommensverhältnisse verpflichtet ist bzw. bis zu welcher Höhe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Aufbau und Bezug einer Altersversorgung für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gegen Lebensrisiken kann sich der ArbN auf unterschiedliche Weise absichern, die weitgehend staatlich gefördert werden. Neben der in diesem Stichwort behandelten Basisvorsorge in Form der gesetzlichen > Sozialversicherung (> Rz 10 ff) gibt es weitere staatlich geförderte Wege, um für die Zukunft selbst oder mit Hilfe des ArbG vorzusorgen. Der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.2 Beseitigung des wichtigen Grundes

Rz. 551 Die Anerkennung eines abstrakt vorliegenden wichtigen Grundes für ein versicherungswidriges Verhalten setzt voraus, dass der Arbeitslose die ihm zumutbaren Versuche unternimmt, um den wichtigen Grund zu beseitigen. Der Versuch setzt also schon voraus, dass ein wichtiger Grund dem Grunde nach tatsächlich vorliegt. Dann allerdings handelt es sich um eine Obliegenheit d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit in der AO und anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung – FVG – (§ 16 AO, AEAO zu § 16). Dieses überträgt grundsätzlich den Finanzämtern als örtlichen Landesfinanzbehörden ua die Verwaltung der ESt einschließlich LSt (§ 17 Abs 2 F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Soweit die Aufwendungen keinem Abzugsverbot unterliegen, kommt ein Abzug der auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten/Betriebsausgaben und/oder Sonderausgaben (> Rz 7) in Betracht. Abziehbar sind dem Grunde nach zunächst einmal die ausschließlich dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen wie zB die anteiligen allgemein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Vorschlagswesen / 2 Vergütungspflicht des Arbeitgebers

Macht ein Arbeitnehmer einen solchen Verbesserungsvorschlag, setzt ihn der Arbeitgeber um und zieht er daraus einen nennenswerten wirtschaftlichen Vorteil, so hat er dem Arbeitnehmer für diese Sonderleistung nach § 242 BGB eine angemessene Vergütung zu zahlen.[1] Eine Vergütungspflicht setzt kein organisiertes Vorschlagswesen voraus.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.3 Unmittelbare Arbeitsablehnung durch den Arbeitslosen

Rz. 390 Unmittelbar lehnt der Arbeitslose eine angebotene Beschäftigung ausdrücklich ab, etwa durch Erklärung gegenüber der Fachkraft der Agentur für Arbeit, durch schriftliche Erklärung auf den zugesandten Vermittlungsvorschlag hin oder auf andere Weise oder in anderer Form. Dahinter muss der Wille des Arbeitslosen stehen, das Angebot nicht anzunehmen, denn für den Eintritt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Vorschlagswesen / 3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen. Konkret bezieht es sich auf folgende Fragen: Welche Personen sind vorschlagsberechtigt? Das werden in der Regel sämtliche Arbeitnehmer eines Betriebs sein einschließlich der Leiharbeitnehmer. Wo und wie können Verbesserungsvorschläge ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.2 Änderungskündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Änderungskündigungen sind Kündigungen des Arbeitsverhältnisses (§ 2 KSchG) verbunden mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie enthalten daher 2 Willenserklärungen. Sie kommen bei so erheblichen Änderungen in Betracht, dass ein Wegfall der Geschäftsgrundlage droht. Teilkündigungen wären wegen der Wechselwirkungen der Normen im Arbeitsvertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.2 Verhinderung ohne Vorstellungsgespräch

Rz. 402 Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden im Regelfall nicht dafür ausreichen, eine sperrzeitrelevante konkludente Arbeitsablehnung festzustellen. Fehlende Beratungsunterlagen können nachgereicht werden. Rz. 403 Die Anbahnung einer Beschäftigung wird auch dadurch verhindert, dass sich der Arbeitslose nicht rechtzeitig um ein Vorstellungsgespräch bemüht. Davon dürfte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.1 Meldepflicht

Rz. 490 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 enthält die Tatbestandsvoraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit wegen Meldeversäumnis. Dieses gehört zusammen mit der Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 zu den häufigsten festgestellten Sperrzeiten (wie auch das Meldeversäumnis im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 32 SGB II der häufi...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.1 Überblick

Rz. 538 Liegt ein versicherungswidriges Verhalten nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 9 vor, wird der Eintritt einer Sperrzeit gleichwohl in den Fällen verhindert, in denen sich der Arbeitslose für sein Verhalten auf einen wichtigen Grund berufen kann. Der wichtige Grund ist auch ein Tatbestandsmerkmal im Minderungsrecht (neben der außergewöhnlichen Härte, die der Feststellung eine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätzliche Hinweise

Rz. 115 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedürftig ist der Unterstützte nur, soweit er nicht selbst das Lebensnotwendige erwirtschaftet (> Rz 105). Grundsätzlich wird erwartet, dass eine Person in prekären Verhältnissen sich um ein eigenes Arbeitseinkommen bemüht (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Die zu unterhaltende Person muss deshalb zunächst ihr eigenes Vermögen, wenn es nicht geringfüg...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5. Unterstützung von Personen im erwerbsfähigen Alter (Erwerbsobliegenheit)

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen (BFH-Urteile vom 2. Dezember 2004, BStBl 2005 II Seite 483 und vom 5. Mai 2010, BStBl 2011 II Seite 115). Hierzu hat die unterhaltene Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Hinweise zur Rechtssystematik und zur Verfassungsmäßigkeit

Rz. 3 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den Grundentscheidungen des deutschen Steuerrechts gehört es, die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst "am Werkstor" beginnen zu lassen (vgl BVerfG vom 04.12.2002 – 2 BvR 400/98 – 2 BvR 1735/00, BStBl 2003 II, 534; vgl Wolf/Schäfer, DB 2003, 2402). Ebenso geht auch der BFH bisher davon aus, dass die berufliche Sphäre bereits ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.3 Einzelne verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Rz. 324 Bei der nachfolgenden Zusammenstellung werden Sachverhalte dargestellt, die tendenziell eine verhaltensbedingte Kündigung eher zur Folge oder eher nicht zur Folge haben. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles. Manche der Sachverhalte können je nach Ausprägung auch eine außerordentliche Kündigung begründen (wird z. T. angegeben). Auf die Notwendigkeit einer eige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.3 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsaufgabe bei besonderer Härte

Rz. 699 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b regelt eine Sperrzeitdauer von 6 Wochen, wenn eine Sperrzeit mit Regeldauer von 12 Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Recht der Sperrzeiten im Rahmen der Arbeitsförderung. Es strahlt auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, weil es dort zu Minderungen der Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld [Alg] II, Sozialgeld) nach § 31a SGB II kommen kann, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen in § 31 SGB II erfüllt sind. Für das Leistungsminderun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.2 Kausalität bei Kündigung durch den Arbeitnehmer/Auflösungsvereinbarung

Rz. 84 Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel – wenn nicht vorsätzlich – so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat. Erforderlich ist zwar nicht unbedingt die feste Zusicherung eines Anschlussarbeitsplatzes, jedoch ist von grober Fahrlässigkeit au...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber

Leitsatz 1. Erstattet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs die für ihn an das Finanzamt im Rahmen der Haftung nach § 42d des Einkommensteuergesetzes (EStG) gezahlten Lohnkirchensteuern, handelt es sich nicht um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, da der hierfür erforderliche objektive Zusammenhang mit dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaschutz in der Gemeinde... / 7.3 Agri-PV

Die Freiflächen-PV-Anlagen können auf verschiedene Art und Weise bewirtschaftet werden. Ziel sollte es sein, aufgrund einer anzustrebenden Lebensmittelproduktion auf regionalen Flächen, zusätzlich zur Stromerzeugung weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten. Neben der weit verbreiteten Schafbeweidung wird von der Gemeinde Ottersweier zusätzlich geprüft, ob ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt werden (Rechtslage bis zum 31.12.2014)

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen eine deutsche Steuerpflichtige (Entwicklerin) vor dem 01.01.2015 eine Dienstleistung auf elektronischem Weg an im Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige (Endkunden) über einen Appstore ein...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaschutz in der Gemeinde... / 7.1 Erschließung kommunaler Dachflächen

Für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen hat die Gemeinde eine vollumfängliche Potenzialanalyse der vorhandenen Flächen auf kommunalen Gebäuden durchgeführt. Insgesamt besitzt die Gemeinde aktuell 8 Dachflächen-Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 390 kWp. Die Installation von Photovoltaikanlagen soll sukzessive weitergeführt werden, so sind akt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaschutz in der Gemeinde... / 7.2 Installation von Freiflächen-PV-Anlagen

Neben der Erschließung kommunaler Dachflächen hat die Gemeinde Ottersweier 2021 die erste eigene Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Autobahn A5 in Betrieb genommen. Auch hier strebt die Gemeinde an, weitere Flächen mit PV-Modulen zu belegen. Abb. 2: Die PV-Anlage der Gemeinde Ottersweier an der Autobahn A5 Für die Potenzialanalyse weiterer Photovoltaikstandorte werden folge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz von E-Paper-Ausgaben

Leitsatz Stellt eine Zeitung den Abonnenten der Printausgabe ohne gesondertes Entgelt zusätzlich auch einen elektronischen Zugang zu den E-Paper-Ausgaben zur Verfügung, liegen umsatzsteuerlich zwei eigenständige Leistungen vor. In den Streitjahren 2009-2012 unterliegt die Lieferung der Print-Ausgaben dem ermäßigten Steuersatz und die Zurverfügungstellung des Zugangs zum E-Pa...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.4 Kapitalrücklage

Rz. 80 Auswirkungen auf die Kapitalrücklage nach IFRS können sich insbesondere ergeben: durch die Erfassung von Eigenkapitalbeschaffungskosten, durch die Bilanzierung des Eigenkapitalanteils aus einer Wandel- oder Optionsschuldverschreibung und/oder durch anteilsbasierte Vergütungen mit echten Eigenkapitalinstrumenten. Erfassung von Eigenkapitalbeschaffungskosten Rz. 81 Nach IAS ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.1 Pensionsrückstellungen

Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.141); Überleitung des beizuleg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 19 Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden (§ 78 Satz 2 BetrVG), sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet (§ 79 Abs. 2 BetrVG). Ansonsten enthält das BetrVG keine weiteren Regelungen zur Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, insbesondere besteht allein aufgrund der Mitgliedschaft im Wirtschaftsa...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.3 Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz

Rz. 13 In der 3. Phase ist auf Basis eines vorliegenden HGB-Jahresabschlusses eine Eröffnungsbilanz nach IFRS zu erstellen.[1] Diese Stufe bildet zugleich einen Teil des Ergebnisses der ersten beiden Phasen ab. Grundlage für die erstmalige Erstellung einer IFRS-Eröffnungsbilanz ist IFRS 1. Nach der Grundregel des IFRS 1.7 ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz so zu bilanzieren, a...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.2 Ermittlung des Informationsbedarfs

Rz. 6 Bei zahlreichen in der Phase 1 identifizierten zwingenden und möglichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden wird das Unternehmen feststellen, dass man zur Quantifizierung der Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede eine Vielzahl von Informationen (in der 1. Phase primär quantitative Informationen) benötigt, die nur teilweise durch das auf einer HGB-Finanzbuchh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4 Wesen der Pauschalierung und Steuerschuldner

Rz. 8 Die Pauschalsteuer gilt als LSt (§ 37a Abs. 4 EStG), selbst wenn sie von einem Unternehmer einbehalten wird. Das die Prämie gewährende Unternehmen ist Steuerschuldner der Pauschalsteuer (§ 37a Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 3 EStG). Als Steuerschuldner ist das Unternehmen daher ggf. mit Pauschalierungsbescheid, nicht etwa mit Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die stpfl. ...mehr