Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3 Einzelne Arten von Arbeitslohn

3.3.1 Verbilligter Bezug von Waren und Dienstleistungen Rz. 86 Preisnachlässe und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen sind insoweit kein Arbeitslohn, als die Preisnachlässe im normalen Geschäftsverkehr erzielbar sind, weil auch andere Personen als Arbeitnehmer des Verkäufers diesen Vorteil bekommen können. Weitergehende Rabatte, insbesondere solche für Groß- und Da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.2 Nichtsteuerbare Vorteile außerhalb des Arbeitslohns – Aufmerksamkeiten und Leistungen zur Förderung des Betriebsklimas

Rz. 83 Aufwendungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn als Gegenleistung für die erbrachte oder zu erbringende Arbeit, wenn sie der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Förderung des Betriebsklimas dienen (s. auch Betriebsveranstaltungen Rz. 81).[1] Dabei wird es sich regelmäßig um Zuwendungen handeln, die der ganzen Belegschaft zugutekommen sollen oder keine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.5 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 130 Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn ist dafür maßgeblich, wann die LSt entsteht und einzubehalten ist. Die LSt entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (R 38.2 LStR 2015). Dann entsteht die LSt als Vorauszahlungsschuld. Hiervon zu unterscheiden ist die Entstehung der Jahreseinkommensteuerschuld des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.4 Steuerbefreiter Arbeitslohn

Rz. 126 Arbeitslohn kann von der ESt kraft innerstaatlichen Rechts oder aufgrund von internationalen Abkommen befreit sein. Steuerbefreiungen kraft innerstaatlichen Rechts finden sich vornehmlich in § 3 EStG, § 3b EStG [1], aber auch in steuerlichen Nebengesetzen und Verordnungen. 3.4.1 Steuerbefreiungen nach innerstaatlichem Recht Rz. 127 Bezüglich der Steuerbefreiungen nach i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.1 Arbeitslohn als durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasste Zuwendung

Rz. 17 § 19 Abs. 1 EStG zählt als Arbeitslohn beispielhaft einzelne Arten von Bezügen und Vorteilen auf, die für eine gegenwärtige oder frühere Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Nach § 2 Abs. 1 LStDV sind Arbeitslohn "alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen". Der Arbeitnehmer und das Dienstverhältnis sind in § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3 Arbeitslohn

3.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2015 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 6 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von denen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit stellt einen Angelpunkt des Steuerrechts dar: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen der ESt (LSt). Bei einer selbstständigen Tätigkeit kommt zusätzlich eine USt-Pflicht (§ 2 Abs. 1 UStG) und bei einer gewerblichen neben der USt-Pflicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.9 Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz

Rz. 112 Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz sind nach R 3.50 LStR 2015 anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers macht (s. a. Rz. 76a). Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer nach außen im eigenen Namen oder im Namen des Arbeitgebers handelt. Die Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als durchlaufende Gelder oder zum Ersatz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2015 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.8 Kirchliche Mitarbeiter

Rz. 54 Bei den für die Kirchen tätigen Personen ist zu unterscheiden zwischen denjenigen, die von einer Kirche zur Erfüllung ihrer Aufgaben in abhängiger Stellung als Arbeitnehmer beschäftigt werden, und den Personen, die in einem so engen Verhältnis zur Kirche stehen, dass sie mit der von ihnen gewählten Lebensform einen Stand der Kirche bilden.[1] Rz. 55 Die erste Gruppe vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.5 Übernahme der LSt durch den Arbeitgeber – Nettolohnvereinbarung

Rz. 96a Übernimmt der Arbeitgeber die LSt für den Arbeitnehmer, so liegt dem eine Nettolohnvereinbarung zugrunde, d. h. die Abrede zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlichen Lohn zuwendet, indem er auch die im LSt-Abzugsverfahren zu erhebende LSt trägt. Die abzuführende LSt ergibt sich aus der Hochrechnung des Nettolohn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.6 Zukunftssicherungsleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV)

Rz. 97 Die Zahlungen eines Arbeitgebers an die in § 19 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG genannten Stellen, betreffen als Arbeitslohn stpfl. Leistungen des Arbeitgebers zugunsten seines Arbeitnehmers für dessen Zukunftsicherung. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV gehören zum Arbeitslohn Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.1 Praktische Bedeutung

Rz. 52 Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten (Lebenspartner, § 2 Abs. 8 EStG) sowie zwischen Eltern und Kindern zählen zu den Rechtsverhältnissen unter nahen Angehörigen neben Miet- und Pachtverhältnissen, unentgeltlichen Nutzungsüberlassungen, Schenkungs-, Darlehens- und Kaufverträgen. Arbeitsverhältnisse aufgrund der Mitarbeit von Familienangehörigen sind von praktischer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.7 Bezüge aus früheren Dienstleistungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV)

Rz. 104 Zum Arbeitslohn gehören nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis, wie z. B. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Bezüge, die ganz oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.1 Verbilligter Bezug von Waren und Dienstleistungen

Rz. 86 Preisnachlässe und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen sind insoweit kein Arbeitslohn, als die Preisnachlässe im normalen Geschäftsverkehr erzielbar sind, weil auch andere Personen als Arbeitnehmer des Verkäufers diesen Vorteil bekommen können. Weitergehende Rabatte, insbesondere solche für Groß- und Dauerkunden, sind im Allgemeinen als Arbeitslohn zu beurt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.10 Werbungskostenersatz

Rz. 116 Werbungskostenersatz gehört – im Gegensatz zum Auslagenersatz – grundsätzlich zum stpfl. Arbeitslohn.[1] Eine Bereicherung des Arbeitnehmers lässt sich nicht aufgrund einer Gesamtbetrachtung verneinen, bei der der Werbungskostenersatz des Arbeitgebers mit Ausgaben des Arbeitnehmers in entsprechender Höhe verrechnet wird. Eine solche Verrechnung ist nur noch in den Fä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.7 Tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 53e Ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis muss, um steuerlich anerkannt zu werden, auch tatsächlich durchgeführt werden, d. h., es muss die vereinbarte Arbeitsleistung erbracht werden und der festgelegte Lohn ausgezahlt werden.[1] Bei Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeutung kann es notwendig sein, Aufzeichnungen über die geleistete Arbeit zu führen.[2] In der Praxis sch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.8 Sonderzahlungen für umlagefinanzierte Versorgungssysteme (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 111b § 19 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG stellt klar, dass freiwillige Beiträge und laufende Zuwendungen des Arbeitgebers aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung Arbeitslohn sind. Das sagt jedoch noch nichts über ihre Steuerpflicht aus. § 3 Nr. 63 und 66 EStG sehen Steuerfreistellungen für freiwillige bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 5.2 Regelungssystematischer Zusammenhang

Rz. 166 Die einkommensteuerliche Berücksichtigung der Energiepreispauschale wird regelungssystematisch insbesondere durch drei Vorschriften erreicht. Erstens stellt die Energiepreispauschale i. H. v. 300 EUR Arbeitslohn für den Vz 2022 dar (§ 119 Abs. 1 S. 1 EStG i. V. m. § 19 Abs. 1 EStG), sodass deren Auszahlung an aktive Arbeitnehmer einkommensteuerlich als Arbeitslohn er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.4 Schadensersatz

Rz. 96 Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers sind nicht schon deswegen Arbeitslohn, weil sie tatsächlich oder rechtlich mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen. Um als Arbeitslohn beurteilt werden zu können, müssen sie sich bei objektiver Betrachtung als Frucht der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erweisen.[1] Schadensersatz erfüllt nur dann das Tatbestandsmerkmal "für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.3 Einkommensteuerlich unbeachtliche Tätigkeiten

Rz. 15 Wie sich aus § 2 Abs. 2 EStG ableiten lässt, verwirklicht ein Stpfl. dann nicht den Tatbestand der Erzielung von stpfl. Einkünften, insbesondere nicht von solchen aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn er seine Tätigkeit nicht um des Entgelts willen ausübt und etwaige empfangene Geldzahlungen nicht Leistungen des Stpfl. abgelten sollen.[1] Rz. 16 Hierher gehören vor all...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.12 Zuwendungen des Arbeitgebers in Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen

Rz. 125 Eine Leistung des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer zugutekommt, ist keine Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft und damit kein Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber zu der Leistung aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, mit denen der Gesetzgeber sozialpolitische Zwecke auf eine Weise verfolgt, die den Arbeitgeber nur als Erfüllungsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.3 Nebentätigkeit

Rz. 40 Ein Arbeitnehmer kann mehrere Arbeitsverhältnisse mit verschiedenen Arbeitgebern unterhalten. Mehrfacharbeitsverhältnisse sind jeweils für sich zu beurteilen. Ein Arbeitnehmer kann aber auch für ein und denselben Arbeitgeber neben seiner Haupttätigkeit noch weitere Arbeitsleistungen als Nebenleistungen erbringen. Auch in einem solchen Fall gilt der Grundsatz der selbs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.2 Mahlzeiten im Betrieb und Essenszuschüsse

Rz. 92 Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, etwa bei Arbeitsessen oder einer Beteiligung von Arbeitnehmern an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung, abgibt, sind kein Arbeitslohn (H 19.6 LStH 2019; Rz. 79). Lohnsteuerpflichtiger Sachbezug ist hingegen die übliche Verpflegung eines Arbeitnehmers auf Kosten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.4.2 Steuerbefreiungen im internationalen Bereich

Rz. 128 Arbeitslohn kann bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von der inländischen Steuerpflicht aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (R 39b.10 LStR 2015 und H 39b.10 LStH 2019) oder aufgrund anderer völkerrechtlicher Abkommen befreit sein, wie z. B. dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen v. 18.4.1961[1] und dem Wiener Übereinkommen v. 24.4.1963 über k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.5 Arbeitsvertragliche Vereinbarung

Rz. 52g Das Steuerrecht knüpft an die zivilrechtliche Vereinbarung zwischen den nahen Angehörigen wie etwa zwischen Ehegatten oder Eltern und Kindern an. Um ein schuldrechtliches Arbeitsverhältnis von einer familienrechtlichen Hilfeleistung abzugrenzen, verlangt die Rspr. eine im Voraus getroffene, eindeutige und ernstliche Vereinbarung über die wesentlichen Vertragspflichte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.3 Arbeitgeber

Rz. 70 Der Begriff des Arbeitgebers ist wesentlich für die Pflicht zum LSt-Abzug. Vom Arbeitgeber als Partner des Dienstverhältnisses eines Arbeitnehmers ist zwar in § 1 Abs. 2 LStDV die Rede. Eine Definition für den Arbeitgeber findet sich jedoch weder in § 19 EStG noch in § 38 Abs. 1 EStG noch in § 1 LStDV noch in § 611a Abs. 2 BGB. Es lässt sich aus § 1 Abs. 2 LStDV schli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.3 Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 93 Unter Betriebsveranstaltungen i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG werden Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene verstanden, die gesellschaftlichen Charakter haben, wie z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern.[1] Der Gesetzgeber hat hiermit zwar eine Legaldefinition des Begriffs der Betriebsveranstaltung eingeführt. Die Formulierung "Veranstaltung a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.11 Versicherungsvertreter

Rz. 63 Die Tätigkeit eines Versicherungsvertreters (§ 92 HGB) ist als selbstständige oder unselbstständige für seine gesamte Tätigkeit – ohne Rücksicht auf seine einzelnen Aktivitäten – nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen, wie sie unter Rz. 62 für Handelsvertreter ausgeführt worden sind (ausführlich zu Versicherungsvertretern R 15.1 Abs. 1 EStR 2012). Ein Speziala...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.1 Inhalt und systematischer Zusammenhang

Rz. 1 § 19 EStG ist die grundlegende Vorschrift des materiellen Rechts zur Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Norm bestimmt in § 19 Abs. 1 EStG, welche Einnahmen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Dabei wird unterschieden zwischen Einnahmen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG und solche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.4.1 Steuerbefreiungen nach innerstaatlichem Recht

Rz. 127 Bezüglich der Steuerbefreiungen nach innerstaatlichem Recht wird auf R 3.2 bis R. 3b LStR 2015 und die Erläuterungen zu § 3 EStG und § 3b EStG verwiesen.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft – erweiterte Kürzung bei Erhalt einer Schlusszahlung anlässlich der Beendigung eines Mietvertrags vor Überlassung des Mietobjekts

Leitsatz 1. Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft beginnt jedenfalls dann vor Überlassung des Mietobjekts mit Abschluss des Mietvertrags, wenn ein nicht standardisiertes Mietobjekt durch Umbaumaßnahmen an die individuellen Bedürfnisse des Mieters angepasst wird. 2. Beseitigen die Mietvertragsparteien den fortbestehenden Streit ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.9 Musiker, Künstler und verwandte Berufe

Rz. 58 Mitglieder von staatlichen Orchestern oder von Kapellen sind Arbeitnehmer des jeweiligen Trägers des Orchesters. Wenn sie jedoch außerhalb ihres Dienstverhältnisses für ihren Arbeitgeber bei besonderen Veranstaltungen mitwirken, ohne hierzu arbeitsrechtlich oder aufgrund der tatsächlichen Gestaltung ihres Dienstverhältnisses verpflichtet zu sein, können die hierfür be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Katalog der Versorgungsbezüge

Rz. 143 Die begünstigten Versorgungsbezüge sind in § 19 Abs. 2 S. 2 EStG erschöpfend aufgeführt. In Auslegung dieser Vorschrift bietet R 19.8 LStR 2015 einen Katalog von Versorgungsbezügen. Hierzu gehören insbesondere Vorruhestandsleistungen (R 19.8 Abs. 1 Nr. 21 LStR 20150); auch wenn sie von internationalen Organisationen[1] bezogen werden. Im Einzelnen wird auf R 19.8 LSt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.4 Abgrenzung von familienrechtlichen Beistandspflichten, Arbeitsverhältnissen und Innengesellschaften unter Familienangehörigen

Rz. 52d Eine familienrechtliche Pflicht eines Ehegatten zur Mitarbeit im Beruf und im Geschäft des anderen Ehegatten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine solche Verpflichtung kann sich aber aus der ehelichen Beistandspflicht nach § 1353 Abs. 1 BGB in Ausnahmefällen ergeben, z. B. beim Aufbau eines Gewerbebetriebs, bei Personalmangel oder bei fehlenden Mitteln zur Einste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.5 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 49 Ehrenamtliche Tätigkeiten kommen im privaten und öffentlichen Bereich vor. Privatrechtliche Ehrenämter finden sich bei Vereinen oder Standes- oder Wohlfahrtsorganisationen. Öffentlich-rechtliche Ehrenbeamte nehmen aufgrund eines Beamten-(Dienst-)Verhältnisses Verwaltungsaufgaben wahr, wie z. B. ehrenamtliche Bürgermeister, Richter und Schöffen. Die Annahme eines Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2.3 Fehlendes Unternehmerrisiko

Rz. 33 Ein eigenes Unternehmerrisiko trägt, wer sich auf eigene Rechnung und Gefahr betätigt und infolgedessen den Gewinn und Verlust seiner Tätigkeit erhält. Ein Arbeitnehmer bekommt grundsätzlich nur eine feste Vergütung, unabhängig vom Arbeitsumfang und -ergebnis. Er kann die Höhe seiner Einnahmen nicht durch eine Steigerung seiner Arbeitsleistung und durch Herbeiführen e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.2 Auszubildende

Rz. 39 Auszubildende, die in einem Dienstverhältnis zu ihrem Ausbilder stehen, beziehen ihre Ausbildungsvergütungen oder Unterhaltszuschüsse als lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn und sind auch berechtigt, Werbungskosten abzuziehen, ohne auf einen Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG angewiesen zu sein. Hierzu zählen insbesondere Lehrlinge[1], Rechtsreferendare[2],...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.10 Unterarbeitsverhältnisse

Rz. 53k Ein Unterarbeitsverhältnis wird zwischen einem Arbeitnehmer als arbeitgebendem Vertragspartner und einem nahen Angehörigen als arbeitnehmendem Vertragspartner vereinbart. Ein Beispiel ist, dass ein nichtselbstständiger Versicherungsvertreter oder ein Handelsvertreter sämtliche anfallende Büroarbeiten durch seine Ehefrau erledigen lässt. Der arbeitgebende Ehegatte kan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.10 Handelsvertreter

Rz. 60 Die im Einzelfall zuweilen überaus schwierige Abgrenzung zwischen selbstständiger oder unselbstständiger Berufsausübung eines Handelsvertreters (§§ 84, 55 Abs. 1, 54 HGB) richtet sich nach dem Gesamtbild der Umstände, die sich aufgrund des Innenverhältnisses zwischen dem Handelsvertreter und seinem Auftraggeber ergeben. Bei der Würdigung der Verhältnisse sind die für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / 1. Sondervergütung oder Ergebnisvorab?

Erhält ein Gesellschafter für die Übernahme von Aufgaben der Geschäftsführung von der Gesellschaft eine Gegenleistung, stellt sich steuerlich die Frage, welche Konsequenzen dies hat. Theoretisch kann es sich bei einer solchen Gegenleistung handeln um Sondervergütungen oder um einen Ergebnisvorab. Ergebnisvorab: Ein Ergebnisvorab folgt aus dem Gesellschaftsvertrag, erhöht den Erge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.2 Steuerrechtliche Problematik von Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen

Rz. 52b Es ist nicht zulässig, in Arbeitsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen einen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) zu vermuten. Auch hier gilt der Grundsatz, dass ein Stpfl. seine Verhältnisse so gestalten kann, dass er möglichst wenig Steuern zahlen muss. Dennoch besteht aufgrund der Nähe der Vertragspartner die Gefahr von Gestaltungsmissbräuchen und Strohmannsituation...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsklima / 3.2 Miteinander von Alt und Jung

Der Stellenwert der Arbeit hat sich in der Gesellschaft in den vergangenen Jahren gewandelt. Für die sog. Babyboomer, die allmählich in Rente gehen, sind Status und ein möglichst hohes Gehalt wichtig. Dafür nehmen sie auch einen überdurchschnittlichen Einsatz in Kauf. Für die Jüngeren steht Freude an der Arbeit ganz oben, wie die Studie "Deutschland 2020: The Meaning of Work...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

Mit der Erzeugung von Strom durch eine PV-Anlage wird die Gemeinde – unabhängig von einer schon bisher ausgeführten unternehmerischen Tätigkeit – Unternehmer nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 UStG [1] bzw. nach § 2b UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Die Produktion von Strom gehört auch nicht zu der hoheitlichen Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

A ist bisher nicht unternehmerisch tätig geworden, da er als Angestellter eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt hat.[1] Mit der Erzeugung von Strom durch seine Photovoltaikanlage wird A als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG tätig, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Dies gilt unabhängig davon, wann die Anlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 1 Problematik

Hinweis Nachfolgend werden nur Altanlagen (Lieferung/Abnahme bis 31.12.2022) betrachtet Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nur Anlagen, die bis 31.12.2022 geliefert/abgenommen wurden (Altanlagen). Seit dem 1.1.2023 haben sich darüber hinaus durch die Einführung des neuen "Nullsteuersatzes" für begünstigte Photovoltaikanlagen viele neue und weitere Fragestellungen ergebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.2 Fragestellung

Die Gemeinde möchte wissen, wie die ihr vom Netzbetreiber ausgezahlte Vergütung umsatzsteuerrechtlich zu behandeln ist. Außerdem möchte sie wissen, in welcher Höhe sie aus der Errichtung der Anlage zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wenn alle Wahlrechte zugunsten der Gemeinde fristgerecht umgesetzt worden sind. Weiterhin ist zu prüfen, welche Rechtsfolgen sich ergeben, wenn d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufstockungsbetrag zum Tran... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die nach der Insolvenz des bisherigen Arbeitgebers von einer zur Abwicklung eingeschalteten Transfergesellschaft gezahlten Aufstockungsbeträge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufstockungsbetrag zum Tran... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld

Lotte Sonnenschein war bei Firma A beschäftigt. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde der Arbeitsvertrag mit Firma A aufgelöst und eine Vereinbarung zum Wechsel in eine Transfergesellschaft der Firma B geschlossen. Firma B stockte das Transferkurzarbeitergeld auf 84 % des bisherigen Bruttomonatsentgelts auf. Das waren monatlich 4.000 EUR. Buchungsvorschlag:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.3 Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 123g Abziehbar sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind.[1] Die Beschränkung der Aufwendungen auf zwei Drittel und einen Höchstbetrag von 4.000 EUR je Kind und die tatbestandlichen Einschränkungen für den Abzug sind verfassungsgemäß.[2] Es braucht sich nicht um regelmäßige, z. B. monatliche Zahlungen zu handeln. Auch einmalige oder unregelmäßige Za...mehr