Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.2 Güterstand der Gütertrennung

Der Güterstand der Gütertrennung tritt ein bei ehevertraglichem Ausschluss des gesetzlichen Güterstands ohne ausdrückliche Vereinbarung der Gütertrennung[1] ehevertraglicher Aufhebung des gesetzlichen Güterstands ohne ausdrückliche Vereinbarung eines anderen Güterstands[2] Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag[3] Aufhebung der Gütergemeinschaft, ohne dass im aufhebende...mehr

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Güterrecht / 3.4.4 Anwartschaftsrechte

Rz. 109 Bei Anwartschaften handelt es sich um Vermögenswerte, die einen Anspruch auf eine künftige Leistung gewähren, sofern dieser nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar ist. Der Wert muss nicht zwingend gleich verfügbar sein.[145] Rz. 110 Demgegenüber gehören noch in der Entwicklung begriffene Rechte, die noch nicht zur Anw...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.1.3 "GHWZ": großes, haariges waghalsiges Ziel als Teil der Vision

Die erfolgreichsten Organisationen der Welt verfolgen langfristige visionäre Ziele, die weit über ihre aktuellen Möglichkeiten hinausgehen und die fast lächerlich erscheinen: Wenn Leute diese Ziele das erste Mal hören, halten sie die Luft an. Allerdings sind diese GHWZ auch nicht für die Außenkommunikation bestimmt! Es ist höchstens etwas, über das man sich mit anderen Unter...mehr

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Steuerkanzleimanagement: En... / 1 Warum ändert sich der Steuerberatungsmarkt radikal?

Provokant könnte man sagen: Künftig gelten auch auf dem Steuerberatungsmarkt mehr marktwirtschaftliche Wettbewerbsverhältnisse. Das hat die Corona-Krise ganz deutlich gezeigt: Während einige Kanzleien es nicht schaffen, mit den vorhandenen Möglichkeiten alle nötigen Aufgaben für die aktuellen Mandantenunternehmen fristgerecht abzuarbeiten, schaffen es vor allem spezialisiert...mehr

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Güterrecht / 3.4.11 Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 120 Bei der Beendigung einer Innengesellschaft – also auch einer Ehegatteninnengesellschaft – kann ein Ausgleichsanspruch in Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens, der sich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, bestehen. Eine Ehegatteninnengesellschaft ist unabhängig von dem Güterstand,...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 15): Nießbr... / 1. Grundlagen

Wem sind die Einkünfte aus dem Geschäftsanteil zuzurechnen? Ertragsteuerlich steht die bis heute umstrittene Frage im Vordergrund, wem bei einem Nießbrauch die Einkünfte aus dem Geschäftsanteil zuzurechnen sind.[4]: Dem Grundsatz nach sind Kapitaleinkünfte – losgelöst von ihrem Zahlungsweg – dem Anteilseigner zuzurechnen (§ 20 Abs. 5 S. 1 u. 2 EStG, § 39 Abs. 1 AO), ausnahmsw...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.5 Auseinandersetzung der Innengesellschaft

Rz. 196 Der Ausgleichsanspruch, der sich grundsätzlich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, besteht in der Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Abrechnung und ggf. Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Dabei muss eine Bestandsaufnahme und eine Vermögensbewertung durchgeführt werden. Bei der Bestandsaufnahme ist zu berücksich...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.1 Aus Vermögensverwaltung und Treuhandverhältnissen

Rz. 315 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Dies geschieht durch einen schuldrechtlichen Vertrag, der aber auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann, falls auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille angenommen werden kann. Ein Widerruf der Überlassung ist jederzeit formfrei möglich. Wollen die Ehegatten die Wider...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.3 Rechte und begrenzte Verfügungsbefugnis aufgrund der Ehe

Rz. 5 Die Ehegatten haben aufgrund ihres Miteigentums eine Berechtigung zur Mitbenutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden Gegenstände. Es ist davon auszugehen, dass die Eheleute ausdrücklich oder stillschweigend die gemeinsame Nutzung als Nutzungsart beschlossen haben (§§ 744 f. BGB). Dies gilt für alle beweglichen und unbeweglichen, im gemeinschaftlichen Eigentum stehe...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 2 Führen als Lösung von Herausforderungen

Die beschriebenen Herausforderungen haben gemeinsam, dass sie so grundlegend für die (künftige) Arbeit in einer Steuerkanzlei sind, dass sie nicht operativ angegangen werden können. Wenig Erfolg versprechend sind also Aktivitäten, die in Richtung Prozessoptimierung oder "effektiveres, schnelleres Arbeiten" gehen: Für sich genommen gibt es hier sicherlich wichtige und sinnvol...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.3 Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben

Rz. 78 Der Begriff der Schenkung im Sinne von § 1374 Abs. 2 BGB entspricht dem des § 516 Abs. 1 BGB. Erforderlich ist, dass sämtliche Voraussetzungen einer Schenkung gemäß § 516 Abs. 1 BGB vorliegen. Danach muss zwischen den Parteien gemäß den allgemeinen Regeln ein Vertrag darüber zu Stande kommen, dass die Zuwendung des Zuwendenden an den Zuwendungsempfänger unentgeltlich ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.2 Anspruchsgrundlage und rechtliche Behandlung

Rz. 210 Anspruchsgrundlage für die Ausgleichsansprüche ist letztlich wieder § 313 BGB, da der stillschweigend geschlossene Kooperationsvertrag sehr stark an die Rückabwicklung der ehebezogenen Zuwendung angelehnt ist. Unmittelbar kann jedoch keine ehebezogene Zuwendung angenommen werden, weil die Arbeitsleistungen gerade nicht als Vermögenszuwendungen anzusehen sind. Dennoch...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 4. Vergütung für geleistete Dienste

Rz. 195 Soweit der Bevollmächtigte keine Schenkung als Rechtsgrund für Verfügung an sich selbst reklamieren kann, wird oft vorgetragen, dass die Geldzahlung ihren Rechtsgrund in der Vergütung für geleistete Dienste für den Bevollmächtigten hätte. In den seltensten Fällen wird ein Bevollmächtigter in diesem Zusammenhang einen Werk-, Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrag vorl...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / II. Mandatsannahme/Vergütung

Rz. 5 Der Rechtsanwalt, dem ein Mandat im Zusammenhang eines möglichen Vollmachtsmissbrauchs angetragen wird, muss sich zur Ermittlung des Anspruchsgegners zunächst einen Überblick über den Bestand und die Reichweite der erteilten Vollmachten verschaffen. Zuvor ist aber unbedingt die Vergütungsfrage zu klären. Die gesetzliche Vergütung nach dem RVG, die sich im Wesentlichen n...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 28 Wer gegen Bezahlung Geschäfte für den Vollmachtgeber ausführt, hat in aller Regel mit diesem einen Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 Abs. 1 BGB geschlossen. Aufgrund der weitgehenden Verweisung auf das Auftragsrecht sind die Auskunftspflichten zumindest identisch, wenn sie nicht durch Individualvereinbarung abgeändert wurden. Liegt ein schriftlicher Geschäftsbesorg...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Banken

Rz. 100 Die Banken haben den Erben umfassend Auskunft über die Kontenbewegungen zu erteilen, so lange sie hierzu in der Lage sind. Die reguläre Aufbewahrungsfrist für Kontenbelege beträgt gem. § 257 Abs. 4 HGB sechs Jahre. Da das Kreditinstitut in aller Regel die Unterlagen über einen längeren Zeitraum (meist über zehn Jahre) aufbewahrt, ist es auch über diesen Zeitraum hina...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / III. Kollusives Zusammenwirken mit Dritten

Rz. 32 Ein besonders krasser Missbrauch der Vollmacht liegt vor, wenn der Vertreter mit einem Dritten Verträge abschließt, die erkennbar eine Schädigung des Vollmachtgebers zur Folge haben. Rz. 33 Beispiel Sohn S wurde von seinem pflegebedürftigen Vater V eine Vorsorgevollmacht erteilt. Zur Sicherung der häuslichen Pflege stellt S die Pflegerin P ein. Mit ihr vereinbart er ei...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung

Rz. 151 Nicht nur unter dem Gesichtspunkt der längeren Verjährung, sondern auch als Drohkulisse zur Verbesserung der Vergleichsbereitschaft kann es tunlich sein, bei einer besonders dreisten Selbstbedienung den Bevollmächtigten wegen deliktischer Haftung in Anspruch zu nehmen. Horn/Schabel [83] weisen zutreffend darauf hin, dass eine unbefugte Abhebung vom Konto des Vollmachtg...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / I. Allgemeines

Rz. 50 Es kann im Einzelfall sehr zeitintensiv und aufwändig sein, halbwegs genaue Feststellungen über die Vertretergeschäfte zu treffen. Dies hängt nicht nur davon ab, über welchen Zeitraum und wie viele Konten verfügt wurde, auch die mehr oder weniger kooperative Zuarbeit des Bevollmächtigten ist ein entscheidender Faktor. Erfahrungsgemäß lassen sich Vertreter entweder in ...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Verkehrssitte

Rz. 163 Nach § 242 BGB ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung nicht nur nach Treu und Glauben, sondern auch nach der Verkehrssitte zu bewirken. Damit stellt sich die Frage, ob es auch zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem so etwas wie einen Handelsbrauch geben kann. Obwohl es sich meist um individuelle Beziehungen handelt, bei der sich Verallgemeinerungen eigent...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 4. Exkurs: Gemeinschaftskonto

Rz. 49 Nicht nur unter Ehegatten, sondern auch in anderen Lebensgemeinschaften oder engen persönlichen Beziehungen ist es ein zu beobachtender Trend, statt einer gegenseitigen Bevollmächtigung Gemeinschaftskonten zu errichten. Der einfachen Handhabung im Alltag steht die Gefahr im Notfall gegenüber: Wird einer der Kontoinhaber pflegebedürftig und ist nicht mehr in der Lage z...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / A. Allgemeines

Rz. 1 In der Praxis können sehr unterschiedliche Formen des unberechtigten Vertreterhandelns vorkommen: vom einmaligen "Sündenfall" durch eine eigenmächtige Barabhebung bis hin zum jahrelangen Vollmachtsmissbrauch, mit dem der Vollmachtgeber systematisch enteignet wird, reichen die Fälle, in denen der Rechtsanwalt meist für die Erben retten soll, was zu retten ist. Neben die...mehr

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Literaturverzeichnis

Ante, Der Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben, NJW 2020, 3487 Bartsch, Auskunftsansprüche der Erben gegen die Bank im Erbfall, ZErb 1999, 20 ff. Böhr, Beweislastprobleme bei der Schenkung, NJW 2001, 2059 Bühler, Vollmachtserteilung zur Vermeidung einer Betreuerbestellung – Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht, FamRZ 2001, 1585 ff. Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxisko...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 2.2 Inhaltliche Anforderungen und gerichtliche Kontrolle

In Formulararbeitsverträgen sind Vertragsstrafenabreden nicht generell unzulässig. § 309 Nr. 6 BGB, der ein entsprechendes Verbot enthält, findet auf Arbeitsverträge keine Anwendung, weil die Arbeitsleistung – anders als andere Leistungsversprechen – nicht vollstreckbar ist und der Arbeitgeber deshalb ein anerkennenswertes Interesse an der Absicherung der Vertragserfüllung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einigungsstelle / 4 Kosten

Nach § 76a BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Einigungsstelle. Nach Abs. 2 dieser Vorschrift erhalten diejenigen Beisitzer, die dem Betrieb angehören, für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sind aber von ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung ihrer Arbeitsvergütung entsprechend § 37 Abs. 2 BetrVG freizustellen. Der Vorsitzende und der Beisitzer, die nicht dem Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.4 Arbeitsverhältnis mit dem nicht ehelichen Partner

Häufig arbeiten Lebenspartner im Betrieb des anderen mit. Nach Beendigung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft entsteht dann oft Streit, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen den Partnern bestanden hat.[1] Auch die Mitarbeit im Betrieb kann unter Umständen ein Beitrag zur gemeinsamen Lebensführung sein, sodass ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Vergütung dafür geschuldet ...mehr

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Informationspflichten für D... / 1 Für welche Dienstleistungen und Dienstleister diese Pflichten gelten

Der Begriff "Dienstleistung" umfasst jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, die i. d. R. gegen Entgelt erbracht wird.[1] Dienstleistungserbringer i. S. d. DL-InfoV ist jede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, und jede in einem Mitgliedstaat niedergelassene juristische Person, die eine Dienstleistung anbietet oder erbringt.[2] Di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.1 Vertragsbruch

Der Vertragsbruch ist in der Praxis der Hauptfall der strafbewehrten Leistungsstörung im Arbeitsrecht. Vertragsbrüchig im Sinne solcher Klauseln wird der Arbeitnehmer nur dann, wenn er ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne rechtfertigenden Grund aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder vorsätzlich und rechtswidrig die Arbeit überhaupt nicht aufnimmt. Diese Anwendung...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Op... / 2.2 Zweck der Auftrags- und Kapazitätsplanung

Konkret werden die 4 Stolperfallen der Umsetzung mit der Auftrags- und Kapazitätsplanung vermieden, indem jährliche übergeordnete Kanzleiziele – Umsatz – auf die Arbeitskapazität der einzelnen Personen der Kanzlei in dem Jahr heruntergebrochen werden. Werden zudem die mit den Kapazitäten verbundenen Kosten sowie mit den Aufträgen verbundenen Umsätze berücksichtigt, erhält ma...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Grundsätze / 2.1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für Arbeitgebermaßnahmen

Beabsichtigt ein Arbeitgeber, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme durchzuführen, muss er vorher die Zustimmung des Betriebsrats und im Nichteinigungsfall den positiven Spruch der Einigungsstelle einholen. Nach der Auffassung des BAG ist diese Art der Mitbestimmung notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Direktionsrechts und der Vertragsfreiheit.[1] Somit ist die Zust...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.5 Angaben nach den Bestimmungen im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern

Das Fernabsatzrecht findet Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern ausschließlich per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Kataloge etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungss...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.1 Telemediengesetz: Für Anbieter, die Telemedien bereithalten

Die telemedienrechtlichen (= elektronischer Geschäftsverkehr) Anbieterkennzeichnungspflichten werden regelmäßig mit dem "Impressum" erfüllt.[1] Sie trifft Anbieter von Diensten, die geschäftsmäßige, i. d. R. gegen Entgelt angebotene Telemedien bereithalten. Anbieter von Diensten sind natürliche oder juristische Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereitha...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Geltendmachung der PKH-Vergütung

Rz. 4 § 45 RVG begründet einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Dieser ist in gerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten gegenüber der Landeskasse, bei Beiordnungen zu Verfahren des BFH gegenüber der Bundeskasse geltend zu machen. Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Personalaufwendungen mit der Lohnbuchhaltung abstimmen

Sofern die Abstimmung von Lohnverbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz und des Lohnverrechnungskontos in einem vorherigen Schritt erfolgte, ist bereits ein Teil der Lohnbuchungen überprüft worden. Es bleiben dann noch Lohn- und Gehaltsaufwendungen, Sachbezüge/Lohnersatz und Aushilfslöhne auf den Aufwandskonten zu betrachten.mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 4 Vereinbarung der Vergütung

1. Höhere Vergütung als nach der StBVV Rz. 1 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat Vorrang vor den Regelungen der StBVV, soweit Abweichungen zulässig sind. Es ist unter anderem zulässig, die Tätigkeit des StB anstelle von Wertgebühren mit höheren Zeitgebühren abzugelten (vgl. § 1 – Rz. 9). In der Literatur umstritten und in der Rechtsprechung zunächst nicht abschließend ents...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 46 Vergütung bei Prozeßkostenhilfe

1. Abrechnung nach dem RVG Rz. 1 Die Vergütung eines StB in Prozesskostenhilfesachen richtet sich nach den Vorschriften des RVG (Abschnitt 8). Nach § 65 StBerG muss ein StB im Verfahren vor den Finanzgerichten die Vertretung eines Beteiligten übernehmen, wenn er gem. § 142 FGO beigeordnet worden ist. Sein Anspruch auf Vergütung gegen die Staatskasse richtet sich nach den §§ 45...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Niedrigere Vergütung als nach StBVV

Rz. 15 Die zu niedrige Vergütung ist durch Rechtsvorschrift nicht verboten. Zivilrechtlich ist der StB regelmäßig an die Absprache einer "zu niedrigen" Gebühr gebunden (so ausdrücklich: BGH v. 21. 09. 2000 – IX ZR 437/99, DStR 2000, 2196). Rz. 16 Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung als nach der StBVV – die die Grundlage angemessener Gebühren darstellt – war in der Ve...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Höhere Vergütung als nach der StBVV

Rz. 1 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat Vorrang vor den Regelungen der StBVV, soweit Abweichungen zulässig sind. Es ist unter anderem zulässig, die Tätigkeit des StB anstelle von Wertgebühren mit höheren Zeitgebühren abzugelten (vgl. § 1 – Rz. 9). In der Literatur umstritten und in der Rechtsprechung zunächst nicht abschließend entschieden war, ob die Formerfordernisse ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Unangemessen hohe Vergütung

Rz. 10 Ist eine unangemessen hohe Vergütung unter Einhaltung der Formvorgaben gem. § 4 Abs. 1 wirksam vereinbart worden, bleibt diese zunächst rechtswirksam, soweit keine Sittenwidrigkeit vorliegt (Rz. 11). In einem Rechtsstreit kann durch eine richterliche Entscheidung eine so vereinbarte Vergütung gem. § 4 Abs. 2 auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Eine Hera...mehr

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E III Der Katalog zur Vergütung vereinbarer Leistungen

1 Abwickler (Notabwickler) Rz. 1 Dem Abwickler, beispielsweise für einen Verein (§ 29 BGB) steht eine angemessene Vergütung nach § 612 BGB zu (vgl. E II – Rz. 29–36); dies gilt auch bei der Abwicklung eines Lohnsteuerhilfevereins (Kuhls/Goez, Kommentar, Rdn. 9 f. zu § 24 StBerG). Bei der Berechnung der Höhe können die Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters (Ins...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 45 Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren

1. Allgemeines Rz. 1 Die StBGebV (jetzt StBVV) verweist nunmehr auf das RVG, um Doppelregelungen und Wettbewerbsprobleme möglichst auszuschalten. Die Bestimmungen des RVG sind entsprechend anzuwenden, soweit die Ermächtigung des § 64 StBerG reicht. Regelungen des RVG, die über die Berechnung der Vergütung hinaus weitere Tatbestände regeln, sind nicht anwendbar. 2. Verfahren vo...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Berechnung der Vergütung

Rz. 16 Gebührenrechnungen sind zu spezifizieren und vom StB zu unterschreiben, sofern der Mandant nicht der Erstellung in Textform zugestimmt hat (siehe Kommentierung zu § 9). Dies gilt auch in den Fällen einer wirksam vereinbarten Pauschalierungsvereinbarung. In diesen Berechnungen müssen die Pauschalen angegeben werden; die sonstigen Einzelheiten i. S. v. § 9 Abs. 2 sind ü...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 57 Zwangsverwalter

Rz. 50 Die Vergütung des Zwangsverwalters regelt sich nach der Zwangsverwalterverordnung insbesondere der §§ 17 ff. ZwVwV. Danach hat der Verwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen nach Maßgabe des § 21 ZwVwV. Nach § 17 Abs. 1 ZwVwV ist die Höhe der Vergütung an die Art und den Umfang der Aufgabe sowie an...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 14 Fiskalvertreter

Rz. 11 Regelungen zur Vergütung des Fiskalvertreters gem. § 22a Abs. 2 UStG bestehen nicht; hier ist die übliche Vergütung nach § 612 bzw. 632 BGB anzusetzen (vgl. E II – Rz. 29–36).mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 27 Mitglied im Gläubigerausschuss/-beirat

Rz. 22 Die Mitglieder der Gläubigerausschüsse haben Anspruch auf Erstattung barer Auslagen und auf Vergütung für ihre Tätigkeit (§ 73 InsO). Die Vergütung ist entsprechend § 63 Abs. 2 sowie §§ 64, 65 InsO durch das Gericht festzusetzen. Sie richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit, demzufolge insbesondere nach dem Zeitaufwand.mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 2 Allgemeiner Vertreter

Rz. 2 Dem allgemeinen Vertreter nach § 69 StBerG steht eine angemessene Vergütung gem. § 612 BGB zu (vgl. E II – Rz. 29–36). Können die Beteiligten sich auf eine angemessene Vergütung nicht einigen, so hat bei einer Vertretung von Amts wegen die Berufskammer die Vergütung festzusetzen (§ 69 Abs. 4 Satz 5 StBerG); auch ansonsten soll eine Vergütung durch Vermittlung der Beruf...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 41 Schiedsrichter und Schiedsgutachter

Rz. 35 Ein StB als Schiedsrichter erhält Vergütungen nach dem abgeschlossenen Schiedsrichtervertrag. Ist dort eine Regelung nicht getroffen, hat er Anspruch auf die "übliche Vergütung" gem. § 612 Abs. 2 BGB (vgl. E II – Rz. 29–36). Häufig sind aber Schieds-(gerichts-)ordnungen anzuwenden, die von Verbänden aufgestellt worden sind. Diese sehen nach dem Streitwert gestaffelte V...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 34 Praxisabwickler und -treuhänder

Rz. 29 Der nach den §§ 70 und 71 StBerG eingesetzte Praxisabwickler oder -treuhänder hat Anspruch auf die angemessene Vergütung. Im Zweifel hat die Berufskammer die Vergütung für den Praxisabwickler festzusetzen (§§ 70 Abs. 3, 69 Abs. 4 StBerG) und sie haftet wie ein Bürge (§ 70 Abs. 3 i. V. m. § 69 Abs. 4 Satz 7 StBerG). Bei der Festsetzung einer monatlichen Abwicklervergüt...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 24 Liquidator

Rz. 20 Obwohl dies gesetzlich nicht vorgesehen ist, besteht die allgemeine Meinung, dass dem Liquidator einer OHG (§ 146 HGB), der nicht Gesellschafter ist, auch ohne besondere Absprache eine Vergütung und Erstattung von Auslagen zuzugestehen ist. Die Höhe der Vergütung ist in entsprechender Anwendung der InsO über die Vergütung des Insolvenzverwalters (Rz. 16) zu bestimmen....mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die StBGebV (jetzt StBVV) verweist nunmehr auf das RVG, um Doppelregelungen und Wettbewerbsprobleme möglichst auszuschalten. Die Bestimmungen des RVG sind entsprechend anzuwenden, soweit die Ermächtigung des § 64 StBerG reicht. Regelungen des RVG, die über die Berechnung der Vergütung hinaus weitere Tatbestände regeln, sind nicht anwendbar.mehr