Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Erträgen aus einem Investmentfonds bei steuerbefreiten öffentlich-rechtlichen Versorgungswerken

Leitsatz Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG e...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 1. Lohnsteuerliche %-Methoden

Im Rahmen der bisherigen Rechtsauffassung, die in der Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken einen tauschähnlichen Umsatz (mit Baraufgabe) sieht, bilden – wie unter Punkt IV. 3c dargestellt – die Gesamtausgaben des Arbeitgebers einschließlich der Ausgaben, bei denen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist, die gesetzlich normierte Bemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 2 Satz 2 i.V...mehr

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Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter

Wegen seiner deutlich engeren Auslegung der von der grundsätzlichen Umsatzsteuerfreiheit bezüglich Grundstücksvermietungen umfassten Nebenleistungen hat der EuGH mit seinem im Jahre 2015 Urteil ergangenen Urteil Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie (WAM)[16] einiges Aufsehen erregt. Das vorlegende polnische Gericht fragte u.a. an, ob die eine Vermietungsleistung begleite...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 4. Zwischenergebnis

Vergleicht man die vorstehenden Beispiele, zeigt sich, dass die Rechtsauffassung des FG Saarland, nach welcher die vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber geschuldete Arbeitsleistung kein Entgelt für die Dienstwagenüberlassung ist, in den beiden aus ihr hervorgehenden Alternativen unentgeltliche Dienstwagenüberlassung (teil-)entgeltliche Dienstwagenüberlassung zu einem vergünstigten,...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / b) Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 1 UStG

Sofern der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens ein Entgelt (Zuzahlung, Barlohnverwendung oder optionale Vergütungswahl in Form einer Gehaltsumwandlung) leistet, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG. Bemessungsgrundlage ist somit der vom Arbeitnehmer geleistete Entgeltbetrag abzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. ...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / a) Vorsteuerabzug

Wird der Dienstwagen dem Arbeitnehmer im Rahmen eines [nach Rechtsauffassung des FG Saarland] Leistungsaustauschs i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG bei Überlassung des Dienstwagens zu einem regelmäßig vergünstigten, d.h. nicht kostendeckenden Entgelt (Zuzahlung, Barlohnverwendung oder optionale Vergütungswahl in Form einer Gehaltsumwandlung) oder [nach bisheriger Rechtslage]...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 2. Lohnsteuerliche Fahrtenbuchregelung

Neben der auf lohnsteuerlichen Werten basierenden Vereinfachungsregelung in Abschn. 15.23 Abs. 11 Nr. 1 UStAE sieht die Finanzverwaltung im Rahmen der bisherigen Rechtsauffassung, die die Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken als tauschähnlichen Umsatz (mit Baraufgabe) qualifiziert, die Option vor, die lohnsteuerliche Fahrtenbuchreglung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 i.V....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dänemark

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das als parlamentarische Monarchie geführte Königreich Dänemark (Hauptstadt: Kopenhagen, Amtssprache: Dänisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der Halbinsel Jütland und insbesondere den Inseln Seeland und Fünen. Es grenzt im Süden an Deutschland und es ist durch eine Brücke mit > Schweden verbunden. Zum Königreich Dänemark gehören auch die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Abgrenzung zum Lohnabschlag und Lohnvorschuss

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Gewährt ein > Arbeitgeber ein Darlehen (> Rz 2) zu Sonderkonditionen, die der > Arbeitnehmer ohne das Dienstverhältnis nicht erhalten würde (> Arbeitslohn Rz 44 ff), kann besonders in einer Zinsverbilligung ein geldwerter Vorteil liegen, der dem LSt-Abzug unterliegt (> Rz 18 ff), soweit er nicht steuerfrei bleibt (> Rz 25 ff, > Rz 40). Zuweile...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Ausübung der Rechte ausschließlich durch den Arbeitgeber

Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Waren die Prämien zu einer vom ArbG abgeschlossenen UV für ArbN und betriebsfremde Personen im VZ der Beitragszahlung kein Arbeitslohn, weil die Rechte aus der Versicherung nur vom ArbG ausgeübt werden können (> Rz 7), führen Versicherungsleistungen, die der Betroffene erhält, grundsätzlich zu Einkünften aus § 19 EStG (zum LSt-Abzug > Rz 29)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Bewertung nach § 8 Abs 2 EStG

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Zinsvorteil ist ein Sachbezug (> Rz 19). Zur Bemessung seines Werts ist der um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am Abgabeort – kurz: Vergleichszins – zu ermitteln (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; > R 8.1 Abs 2 LStR). Bei mehreren Darlehen eines ArbN ist dieser für jedes einzelne Darlehen zu ermitteln (BFH 213, 484 = BStBl 2006 I...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Darlehen an den Arbeitgeber

Rz. 76 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Auch ArbN gewähren ihrerseits dem arbeitgebenden Unternehmen Darlehen. So zB als Vorstufe des Erwerbs von > Vermögensbeteiligungen unter Inanspruchnahme eines Steuerfreibetrags nach § 3 Nr 39 EStG (> Mitarbeiterkapitalbeteiligung). Ferner bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen gemäß § 2 Abs 1 Nr 2 Buchst k 5. VermBG (vgl Abschn 4 Abs 1...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 9. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten oder Leasingsonderkosten

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestehen keine arbeitsvertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich des Zuzahlungszeitraums, wird es nicht beanstandet, wenn (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines ihm auch zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kraftfahrzeugs nicht nur im Zahlungsjahr, sondern auch in den darauf folgenden Kalenderjahren au...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 15 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Zu den für die Besteuerung zu erfassenden Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG gehören grundsätzlich auch Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit oder aus einem früheren Rechtsverhältnis, selbst wenn sie dem Stpfl als > Rechtsnachfolger zufließen (§ 24 Nr 2 EStG). Bei ArbN handelt es sich hierbei um eine > Nachträgliche Zahlung von Arbeitslohn. Be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verspätete Lohnzahlung

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Nachzahlung von Arbeitslohn. Verzugszinsen wegen verspäteter Lohnzahlung sind kein Arbeitslohn, sondern > Einnahmen aus Kapitalvermögen (RFH, RStBl 1927, 118; > Arbeitslohn Rz 134); außerdem > Verlagerung von Lohnzahlungen.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Anwendung der Freibeträge für Versorgungsbezüge durch Arbeitgeber und Finanzamt

Rz. 5 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Freibeträge des § 19 Abs 2 EStG werden grundsätzlich nur bei den Versorgungsbezügen von ArbN berücksichtigt; zu Ausnahmen für Abgeordnete > Rz 2. Bezieht zB ein früher bei einem Unternehmen rechtsberatend tätiger Freiberufler (> Rechtsanwälte) eine Rente, steht ihm der Versorgungsfreibetrag nicht zu (vgl BFH/NV 2007, 880). Zur Berechnung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Erlass von Darlehen

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der endgültige Verzicht des ArbG auf die Rückzahlung eines Darlehens führt zu > Arbeitslohn, selbst wenn es zur Finanzierung von Ausbildungskosten gedient hat (DStRE 2004, 560). Was als ‚Verzicht’ bezeichnet wird, ist zivilrechtlich idR ein Erlassvertrag iSv § 397 BGB. Ein solcher ‚Erlass’ setzt aber grundsätzlich voraus, dass der ArbG seine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Private Versicherung des Arbeitnehmers

Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Beiträge (Prämien) des ArbN für eine eigene Versicherung, die ausschließlich das Risiko beruflicher Unfälle deckt, sind > Werbungskosten (zB > Fliegendes Personal Rz 14). Ein beruflicher Unfall idS ist auch ein Unfall auf dem Weg von oder zur > Erste Tätigkeitsstätte; die anteilige Prämie ist mit der > Entfernungspauschale Rz 77 ff nicht abge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besonderheiten für Arbeitnehmer mit öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis (§ 1a Abs 2 EStG)

Rz. 35 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 In den Fällen des umständlich formulierten § 1a Abs 2 EStG wird aus Gründen der Gleichbehandlung (> Gleichheitssatz) auch der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte eines unbeschränkt Stpfl auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, damit die Vorschriften über die > Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG) angewendet werden...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (§ 1 Abs 1 EStG)

Rz. 5 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen, die im > Inland (§ 1 Abs 1 Satz 2 EStG) einen > Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen > Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Dabei kommt es weder auf die Staatsangehörigkeit an noch auf das Vorhandensein einer > Bemessungsgrundlage. Beispiel 1: Der ArbN A wohnt in Bielefeld. Weil A (s)einen Wohn...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Vor 1987 wurden Zinsersparnisse bei ArbG-Darlehen aus Vereinfachungsgründen nicht als stpfl Arbeitslohn behandelt, wenn die Schuldzinsen als WK/BA abziehbar gewesen wären (vgl A 50 Abs 2 Nr 5 LStR 1984). Das betraf im Wesentlichen Darlehen im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung, denn bis zur Einführun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Ausübung der Rechte unmittelbar durch den Arbeitnehmer

Rz. 4 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Schließt der ArbG als VN zugunsten eines ArbN eine Unfallversicherung (UV) ab, gehören die Beiträge im Zeitpunkt der Prämienzahlung zum > Arbeitslohn (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG; § 2 Abs 2 Nr 3 Satz 1 LStDV), wenn der ArbN im Versicherungsfall seinen Anspruch unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend machen kann oder die Versicherungslei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten der Autoinsassen-Unfallversicherung

Rz. 27 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 BFH 135, 512 = BStBl 1982 II, 496 lässt Leistungen aus einer betrieblichen Autoinsassen-UV an die > Rechtsnachfolger des ArbN in vollem Umfang einkommen-(lohn-)steuerfrei, weil es sich nicht um Ersatz für entgangene Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit handelt (§ 24 Nr 1 Buchst a EStG iVm § 19 EStG). Rz. 27/1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Ste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerklasse, Kinderfreibetragszahl und Freibeträge

Rz. 43 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für Zwecke des LSt-Abzugs trägt das FA für ArbN, die nach § 1 Abs 2, 3 und § 1a EStG als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln sind (> Rz 41), auf Antrag des ArbN Folgende > Lohnsteuerabzugsmerkmale in die > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ein (vgl § 39 Abs 4 EStG): Rz. 44 Stand: EL...mehr

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Anhang 2 – Sachbezüge / 1. Überblick über die Regelungen

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 In § 8 Absatz 1 Satz 2 EStG ist durch die neue Definition "Zu den Einnahmen in Geld gehören" nun gesetzlich festgeschrieben, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind. Rz. 2 Stand: EL 130 –...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 2.7 Nutzungsverbot

Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, es künftig für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder mehr als eine Familienheimfahrt wöchentlich (vgl. Rn. 48) nicht zu nutzen, ist von dem Ansatz des jeweils in Betracht kommenden pauschalen Nutzungswertes abzuseh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von Familienangehörigen im EU-/EWR-Bereich (§ 1a Abs 1 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Vergünstigungen gewährt, mit denen die persönlichen und familiären Verhältnisse des Stpfl berücksichtigt werden (> Rz 32 ff). Für diese Regelung kommt ein Stpfl in Betracht, wenn er Angehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union Rz 1 oder ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unfallverhütungsprämie

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Eine Prämie, die ein > Arbeitnehmer im Rahmen eines der Unfallverhütung dienenden Wettbewerbs vom > Arbeitgeber erhält, ist stpfl > Arbeitslohn (BFH 153, 324 = BStBl 1988 II, 726). Der ArbG kann sie nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG pauschal besteuern (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 63 ff). Anders sind Prämien, die > Berufsgenossenschaften an Ar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 2 – Inhaltsverzeichnis

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der Anhang 2 enthält – in alphabetischer Reihenfolge – ausgewählte, für die tägliche Praxis bedeutsame Regelungen der obersten Finanzbehörden unterhalb der Regelungsebene der LStR. Erlasse zu folgenden Themen: Anrufungsauskunft Arbeitszimmer Auslandstätigkeitserlass Betriebliche Altersversorgung Betriebsveranstaltungen Doppelbesteuerung/Aufteilung des Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Zuwendungen der ArbG an die Unterstützungskasse VBLU führen nicht zu > Arbeitslohn (BFH/NV 1999, 457). Die späteren Versorgungsleistungen der U-Kasse unterliegen dem LSt-Abzug (vgl OFD Hannover vom 03.03.2000, DB 2000, 648). Zu weiteren Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 55 ff, 102.mehr

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Anhang 2 – Sachbezüge / 3. Geldleistung im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 EStG

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Kein Sachbezug, sondern Geldleistung im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 EStG ist u. a.: eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung und Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer, wenn die Zahlung des Arbeitgebers mit der Auflage verbunden ist, dass der Arbeitnehmer ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zum Begriff des Darlehens und seiner Abgrenzung zu Abschlägen und Vorauszahlungen > Rz 2 ff. Bei einem mit dem marktüblichen Zinssatz verzinsten ArbG-Darlehen entsteht kein geldwerter Vorteil. Zu Steuerbefreiungen für einen Zinsvorteil > Rz 23, > Rz 24 ff. Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sonst gilt aber grundsätzlich: Erhält der ArbN vom Ar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Besteuerungsgrundsätze

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Nach Abschluss der Erwerbsphase leben vor allem ArbN entweder von der "Rente" oder von der "Pension". Der Begriff "Rente" steht idR für die Leistungen eines Trägers der GRV oder von einer vergleichbaren Basisversorgung, für die zuvor Beiträge geleistet worden sind. Renten der Basisversorgung werden in einem Übergangszeitraum (> Rz 3) bis zum ...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 5. Fahrergestellung

Rz. 42 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird das betriebliche Kraftfahrzeug mit Fahrer zur Verfügung gestellt, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich nach § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten. Maßstab zur Bewertung dieses Vorteils ist der Wert einer von einem fremden Dritten bezogenen vergleichbaren Dienstleistung. Rz. 43 Stand: EL 130 – ET: ...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 6. Familienheimfahrten

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Überlässt der Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug zu einer Familienheimfahrt wöchentlich im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung, so ist insoweit der Nutzungswert steuerlich nicht zu erfassen (§ 8 Absatz 2 Satz 5 EStG). Rz. 48 Stand: EL 130 –...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besteuerung von Zinszuschüssen

Rz. 15 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Im Unterschied zu den in > Rz 18 ff als Sachbezug behandelten Zinsersparnissen (Zinsvorteilen), für die Besonderheiten gelten, sind Zinszuschüsse des ArbG Teil des stpfl Barlohns, wenn die Bank insgesamt einen marktüblichen Zins erhält und der ArbG durch seinen Zuschuss den ArbN entlastet (BFH 214, 95 = BStBl 2006 II, 914). Zinszuschüsse sin...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungszuschlag

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird ein Beamter ohne Dienstbezüge beurlaubt, so ist diese Zeit nur ruhegehaltsfähig, wenn der Urlaub öffentlichen Belangen dient und dem Dienstherrn ein sog Versorgungszuschlag gezahlt wird. Zahlt der Beamte den Versorgungszuschlag selbst, entstehen ihm durch diese Aufwendungen > Werbungskosten . Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Steht der Beam...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Aufwendungen für eine gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Träger der GUV sind die > Berufsgenossenschaften. Ergänzend > Sozialversicherung Rz 1, 9. Die Beiträge werden ausschließlich vom ArbG aufgrund eigener gesetzlicher Verpflichtung getragen und im Umlageverfahren erhoben (vgl § 150ff SGB VII); sie sind kein Arbeitslohn (vgl Steuerfreiheit nach § 3 Nr 62 EStG; uE deklaratorisch, siehe auch > Zuku...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unentgeltliche Sachleistungen

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Arbeitslohn Rz 60 ff, > Aufmerksamkeiten, > Bewirtung, > Dienstwohnung, > Geschenke, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 7, 35 ff, > Incentives, > Kraftfahrzeuggestellung, > Mahlzeiten, > Rabatte, > Sachbezüge, > Soziale Leistungen des Arbeitgebers, > Sozialservice, > Telekommunikationskosten Rz 5 ff. Ergänzend > Pauscha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Ausübung der Rechte ausschließlich durch den Arbeitgeber

Rz. 7 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Schließt der ArbG zugunsten des ArbN eine UV ab und ist ausschließlich der ArbG berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag auszuüben, sind die Beiträge im VZ der Zahlung kein Arbeitslohn und nicht beitragspflichtig in der > Sozialversicherung. Dieses gilt auch dann, wenn es sich bei dem Vertrag um eine Versicherung für fremde Rechnung handelt (§ ...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer gelten die Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, für Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG entsprechend (§ 8 Absatz 2 Satz 3 und 4 EStG, BMF-...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten der Autoinsassen-Unfallversicherung

Rz. 8 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bei der Autoinsassen-UV beschränkt sich der vom ArbG als VN geschaffene Versicherungsschutz nicht auf ArbN; vielmehr ist die Person des Versicherten zunächst unbestimmt (BFH 104, 71 = BStBl 1972 II, 277). Die gezahlten Prämien sind deshalb keine Aufwendungen des ArbG für die > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern; sie führen nicht zu > Arbeits...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Lohnsteuerabzug

Rz. 29 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für Leistungen aus der UV, die ausschließlich der ArbG geltend machen kann (> Rz 7, 19), hat der ArbG den individuellen LSt-Abzug vorzunehmen und ggf SV-Beiträge einzubehalten, soweit sie als > Arbeitslohn zu besteuern sind (> Rz 20 ff). Dies gilt auch, wenn die Versicherung die Leistung unmittelbar an den betroffenen ArbN auszahlt. In diese...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 8. Nutzungsentgelt

Rz. 52 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber oder auf dessen Weisung an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers (abgekürzter Zahlungsweg) für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, insbesondere für die Nutzung zu privaten Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienhei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Deutsche Beschäftigte öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber mit ihren Angehörigen im Ausland (§ 1 Abs 2 EStG)

Rz. 8 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 § 1 Abs 2 EStG regelt vor allem – aber nicht nur (> Rz 18, > Rz 51) – die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ins > Ausland Rz 1 entsandter deutscher Beschäftigter mit diplomatischem oder konsularischem Status und der in Mitgliedstaaten der > NATO stationierten Angehörigen der > Bundeswehr . In die unbeschränkte Steuerpflicht einbezogen werde...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 2.2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 9 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Dem pauschalen Nutzungswert ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zugrunde zu legen; diese ist auf den nächsten vollen Kilometer abzurunden. Maßgebend ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung. Der pauschale Nutzungswert ist nicht zu erhöhen, wenn der Arbeitnehmer das betriebliche Kraftfahrzeug an einem ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug

Rz. 40 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für ArbN ohne > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland gibt es keine Wohnsitzgemeinde, die dem BZSt Daten für > Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt (> Kommunale Meldebehörde). Soweit sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt im Inland gemeldet waren, haben sie idR noch keine > Identifikationsnummer. Solche ArbN sind grundsätzlich b...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Besonderheiten bei Pauschalierung der Lohnsteuer

Rz. 55 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Als Alternative zum individuellen LSt-Abzug kommt eine Pauschalbesteuerung in Betracht, und zwar nachmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Grundsätze (§ 1 Abs 1–3 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Man unterscheidet zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht. Die persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG) grenzt den vom EStG erfassten Personenkreis ab, während die sachliche Steuerpflicht (§ 2 EStG) eine Bemessungsgrundlage (BMG) voraussetzt, nämlich ein zu versteuerndes > Einkommen. Persönlich einkommensteuerpflichtig (lohnsteuerpflic...mehr