Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / IV. Fortschreibung der DNotV-Empfehlungen

Rz. 6 Bei der Fortschreibung der Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zur Vergütung des Testamentsvollstreckers erscheint es angebracht, die bisherigen Vergütungskriterien zumindest in Teilbereichen zu aktualisieren und an die geänderten Entwicklungen anzupassen. Es geht darum, auf der Grundlage dieser Empfehlungen Meinungen und juristische Aussagen zur aktuellen Praxisfr...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 3. Klingelhöffer’sche Tabelle: Schwellenwerte

Rz. 33 Die Klingelhöffer’sche Tabelle ist so anzuwenden, dass zunächst die Vergütung bis zu dem unter dem Nachlasswert liegenden Schwellenwert ermittelt wird. Dann wird der Betrag berechnet, der sich aus dem Prozentsatz für den nächsten Schwellenwert ergibt. Beispiel Aktivnachlass 268.000 EURmehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 2. Möhring’sche Tabelle

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / II. Sonderfall: Bankentabellen

Rz. 33 Banken wollen sich heute nicht selten als professionelle Testamentsvollstrecker etablieren[64] und haben eigene Vergütungstabellen für diese Tätigkeit entwickelt (vgl. hierzu ausführlich nachfolgend § 6 Rdn 23 ff.). Im Unterschied zum herkömmlichen Bild des Testamentsvollstreckers bieten die Bankinstitute typischerweise keine umfassende Testamentsvollstreckung an, sond...mehr

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§ 10 Empirisches / E. Fazit

Rz. 32 Alle Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis machen deutlich, dass kein Weg daran vorbeiführt, einem Berater dringend zu empfehlen, die Frage der Vergütung mit dem Erblasser in Ruhe zu erörtern und ihm alle positiven und negativen Aspekte zu schildern, um ihm den Nutzen nahe zu bringen, die Vergütungsfrage im Testament zu regeln.mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / VI. Anmerkung 6: Gestaltungsempfehlungen

Rz. 14 Zur Vermeidung von Streitigkeiten im Einzelfall sollte der Erblasser der Frage der Vergütung des Testamentsvollstreckers gehörige Aufmerksamkeit widmen und dabei auch steuerliche Auswirkungen bei den Erben gerade im Fall einer Dauertestamentsvollstreckung bedenken.mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / II. Kritik an der Testamentsvollstreckung durch Banken und Sparkassen

Rz. 8 Naturgemäß begegnen die übrigen im Markt der professionellen Testamentsvollstreckung tätigen Berufsgruppen den Kreditinstituten mit Skepsis. Gerne wird in diesem Zusammenhang auf die erhöhte Gefahr von Interessenkollisionen hingewiesen, wenn Banken und Sparkassen den Nachlass verstorbener Kunden in ihre Obhut nehmen. Schmitz etwa befürchtet Verstöße gegen die Pflicht z...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 1. Gesetzliche Grundlage

Rz. 3 Das Gesetz selbst enthält in § 2221 BGB nur die Aussage, dass der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes eine "angemessene Vergütung" verlangen kann. Zugleich wird aber auch gesagt, dies gelte nur, "soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat".mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 4. Haftpflichtversicherung

Rz. 86 Jedem Testamentsvollstrecker, insbesondere solchen Personen, die nicht bereits als Berufsträger ausreichend versichert sind, ist die Absicherung des Haftpflichtrisikos durch den Abschluss einer zusätzlichen Vermögensschadenhaftplichtversicherung dringend anzuraten. Solche Versicherungen werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Für kleine und mit...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 3. Klingelhöffer’sche Tabelle

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§ 3 Vergütungstabellen / 2. Mögliche Korrekturen durch den Willen des Erblassers

Rz. 12 Da die Anordnung der Testamentsvollstreckung als (letztwillige) rechtsgeschäftliche Erklärung stets auch ausgelegt werden kann (§ 133 BGB), kann sich insoweit am Ende, auch wenn der Erblasser die Vergütung nicht selbst geregelt hat, ein Ergebnis herausstellen, das von dem abweicht, welches sich bei schematischer Anwendung einer Tabelle ergeben würde.mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 5. Eckelskemper’sche Tabelle

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 1. Einkünfteerzielung

Rz. 2 Einkommensteuerlich ist die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker nur relevant, wenn sie gegen Entgelt erfolgt. Die Entgeltlichkeit muss nicht zwingend in Geld bestehen, hier können auch Nutzungen oder Duldungen gemeint sein. Weiter muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen, auch wenn dies nur ein Nebenzweck ist (§ 15 Abs. 2 S. 1 und 3 EStG). Liegt eine solche Gewinner...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / A. Vergütungsstreit zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 1 Immer wieder zeigt es die Praxis: Ungeachtet vielfältiger Bemühungen in der wissenschaftlichen Literatur sind in Deutschland Fragen von zentraler Bedeutung für die Bemessung der angemessenen Testamentsvollstreckervergütung nach wie vor ungelöst.[1] Erben und Testamentsvollstrecker streiten daher oftmals heftig über die Höhe der angemessenen Vergütung. Einen Betrag, den...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Problem der Eigenmandatierung

Rz. 63 Bei der Frage der Vergütung des Testamentsvollstreckers stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit der Steuerberater als Testamentsvollstrecker bei einzelnen Tätigkeitsbereichen sich selbst bzw. seine eigene Steuerberatungskanzlei beauftragen kann, z.B. mit der Fertigung von Steuererklärungen. Grundsätzlich ist dieser Weg gangbar. Voraussetzung ist allerdings, dass...mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / I. Praktikeranfragen

Rz. 2 Als berufsständiger und wissenschaftlicher Vereinigung zur Vertretung der fachlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Belange der Testamentsvollstrecker gehört es zu den satzungsgemäßen Aufgaben der AGT, sich mit diesem Befund auseinanderzusetzen, der nicht grundsätzlich neu ist.[3] Schon seit gut 20 Jahren werden immer wieder Fragen zur Testamentsvollstreckerv...mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / III. Ausgangspunkt: DNotV-Empfehlungen

Rz. 5 Die in der Praxis und der Rechtsprechung weitgehend anerkannte Richtschnur[10] zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit i.S.v. § 2221 BGB sind die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers, die Fortentwicklung der "Rheinischen Tabelle". Sie wird teilweise auch "Neue Rheinische Tabelle" genannt.[11] Ei...mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / I. Anmerkung 1: Bemessungsgrundlage für die Testamentsvollstreckervergütung

Rz. 9 Ausgangspunkt der Testamentsvollstreckervergütung ist und bleibt der Bruttowert des Nachlasses (Brutto-Nachlasswert) am Todestag des Erblassers, das heißt der Nachlasswert ohne Abzug der Nachlassverbindlichkeiten. Mit den Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins (Ziffer I., 1. Absatz) sind Verbindlichkeiten ausgehend vom Sinn und Zweck der Testamentsvollstrecke...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / a) Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Rz. 4 Die Vergütung für die Vollstreckung von Testamenten gehört nach der nicht abschließenden Aufzählung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu den Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit.[3] Die Tätigkeit umfasst sämtliche Aufgaben, die dem Testamentsvollstrecker durch die Anordnungen des Erblassers oder durch Gesetz zugewiesen sind.[4] Auch die Führung oder Überwachung ein...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Entlastung des Testamentsvollstreckers?

Rz. 82 Oft überschätzt wird die Frage der Entlastung des Testamentsvollstreckers. Es herrscht verbreitet die Ansicht, wer entlastet sei, hafte nicht mehr. Dies ist indessen falsch, denn eine Entlastung gilt immer nur für die Sachverhalte, die denjenigen, die entlastet haben, auch bekannt waren. Streitgegenstand sind aber i.d.R. gerade Sachverhalte, die erst später bekannt we...mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / V. Anmerkung 5: Alternative Vergütungsformen

Rz. 13 Angemessene Stundenhonorare sind, der heutigen Vergütungspraxis der Berufsstände der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter folgend, als eine der tabellenmäßigen Vergütung im Rahmen des § 2221 BGB gleichwertige Vergütungsform anzusehen. Auch Erfolgsprämien, zum Beispiel für die Veräußerung eines Hauses oder eines Unternehmens, sind nicht...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 7. Professionelle Infrastruktur

Rz. 58 Erbfälle treten in aller Regel unvorhergesehen ein. Daraus folgt, dass der professionell agierende Testamentsvollstrecker rechtzeitig eine Infrastruktur schaffen muss, die ihn in die Lage versetzt, sofort und präzise zu reagieren. Je besser die Vorbereitung des Testamentsvollstreckers in organisatorischer Weise ist, desto erfolgreicher wird die Testamentsvollstreckung...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / F. Oft übersehen: Haftungsgefahren für Testamentsvollstrecker

Rz. 64 Wer die Testamentsvollstreckung als Tätigkeitsfeld betrachtet, muss auch einen Blick auf die Haftungsgefahren bei der Ausübung eines Testamentsvollstreckeramtes werfen. Das ist vor allem deshalb erforderlich, weil nach unseren Erfahrungen diese Haftungsgefahren noch immer gerne übersehen werden. Überdies hat diese Frage Auswirkung auf die Vergütung des Testamentsvolls...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 3. Dauervollstreckung

Rz. 48 Bei der Verwaltungsvollstreckung, die sich über die Konstituierung und die Erfüllung von Abwicklungsmaßnahmen hinauszieht, kann die Vergütung naturgemäß nicht auf den Grundbetrag beschränkt werden. Man unterscheidet zwei Arten, nämlich die Verwaltungsvollstreckung im engeren Sinne, bei welcher der Erblasser dem Testamentsvollstrecker keine anderen Aufgaben als die Ver...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 1. Mögliche Typisierung

Rz. 40 Bei Testamentsvollstreckungen lassen sich typische Fallgestaltungen erkennen, die jeweils im Allgemeinen und stets unter dem Vorbehalt der Nachprüfung im Einzelfall eine andere Antwort auf die Frage nach der Angemessenheit der Vergütung rechtfertigen. Bei den Fallgruppen ist nach der Art der vom Testamentsvollstrecker erbrachten Leistungen zu differenzieren. Hierzu wu...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / III. Abschläge vom Vergütungsgrundbetrag

Rz. 53 Abschläge von der Grundvergütung sind angebracht, wo der Testamentsvollstrecker nur eine beaufsichtigende (defensive) Funktion hat. Wenn der Testamentsvollstrecker lediglich die Einhaltung einer Auflage (z.B. Veräußerungsverbot) zu überwachen hat, wird die Vergütung nach dem Tabellenwert regelmäßig zu hoch sein. Rz. 54 Gleiches gilt auch bei Nacherbenvollstreckungen ge...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / II. Von Anfang an unwirksame Testamentsvollstreckung

Rz. 44 Hierunter fällt der Beispielsfall, dass durch eine erst im Nachhinein aufgetauchte letztwillige Verfügung der (vermeintliche) Testamentsvollstrecker erfährt, dass er nie Testamentsvollstrecker sein sollte. Aus § 2221 BGB lässt sich ein Vergütungsanspruch nicht herleiten, da das für die Testamentsvollstreckung charakteristische gesetzliche Schuldverhältnis in diesem Fa...mehr

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§ 11 Fortentwicklung der Em... / A. Empirisches zur Aktualität der DNotV-Empfehlungen

Rz. 1 Wie die vorstehenden Ausführungen der verschiedenen Autoren in den voranstehenden Kapiteln zeigen, ist das Konfliktpotential im Zusammenhang mit der Angemessenheit der Testamentsvollstreckervergütung signifikant hoch. Das überrascht nicht, sind doch ungeachtet der im Jahr 2000 entwickelten Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins und ihrer grundsätzlichen Akze...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / 2. Bösgläubiger Testamentsvollstrecker

Rz. 46 Bestätigt sich später die von den Erben schon früher vertretene Auffassung, die Bestellung zum Testamentsvollstrecker sei zu Unrecht erfolgt, entfällt nach der Rechtsprechung der Vergütungsanspruch vollständig.[82] Diese Auffassung wird von Teilen des Schrifttums geteilt.[83] Ein Testamentsvollstrecker, dem die Bedenken gegen seine Ernennung bekannt seien, sei generel...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / a) Sockelbetrag und individuelle Anpassung bei großen Nachlasswerten

Rz. 72 Denkbar ist, mit einem Sockelbetrag, wie er sich aus den gängigen Tabellen für die bürgerlichen Nachlässe errechnet, und einem individuellen Zuschlag zu erheben, welcher der durch die Größe des Nachlasses bedingten Arbeit und Verantwortung des Testamentsvollstreckers entspricht. Es würde sich dann die Frage stellen, wie die über den Höchstwert hinausgehende Verantwort...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / 7. Zwischenfazit

Rz. 32 Entscheidend für die Angemessenheit der Testamentsvollstreckervergütung bei Zugrundelegung von Vergütungsempfehlungen ist stets der konkrete Einzelfall, wobei sich folgende Kriterien als besonders relevant herausgebildet haben:mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 1. Tabellen mit stufenweiser Berechnung

Rz. 31 Bei der Rheinischen Tabelle, der Möhring’schen Tabelle, der Berliner Praxistabelle, der Eckelskemper’schen Tabelle und der InsVV erfolgt die Berechnung stufenweise, wie in der Tabelle jeweils angegeben. Die Gesamtsumme der auf die einzelnen Stufen anfallenden Beträge ergibt die Vergütung. Beispiel: Berechnung der Gebühr nach der Rheinischen Tabelle Nachlasswert 268.000...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 3. Berufsdienste

Rz. 60 Berufsdienstliche Leistungen, vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Banken, Maklern und Vermögensverwaltern im Rahmen einer Testamentsvollstreckung erbrachte Leistungen, sind grundsätzlich gesondert zu vergüten. Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen den allgemeinen Tätigkeiten, die ein Berufsträger im Rahmen seiner Berufstäti...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 2 Was ist eine Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige ist eine Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen, die bei vorsätzlicher Hinterziehung als persönlicher Strafaufhebungsgrund der Strafbefreiung hinsichtlich des Tatbestandes der Steuerhinterziehung dient (§ 371 AO). Bei leichtfertiger Hinterziehung (grobe Fahrlässigkeit) wirkt eine Selbstanzeige bußgeldbefreiend (§ 378 Abs. 3 AO). Achtung Reichweite der Selbst...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / VII. Erfolgshonorar

Rz. 39 Vor dem Hintergrund der Lockerung des Verbotes der Vereinbarung erfolgsabhängiger Vergütungen insbesondere bei Rechtsanwälten und Steuerberatern wurde auf dem 1. Deutschen Testamentsvollstreckertag der AGT[77] am 29.11.2007 u.a. die Möglichkeit eines Erfolgshonorars für Testamentsvollstrecker diskutiert Auch der Bundesgerichtshof hat den Erfolg bei seinen Grundkriteri...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 33 Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG sind Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig. Danach können die Abwicklungs-, Konstituierungs- und Auseinandersetzungsgebühr grundsätzlich bei der Erbschaf...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 1. Testamentsvollstreckungsvertrag

Rz. 12 Als ein Lösungsansatz wurde in der Praktikerliteratur teilweise eine lebzeitig geschlossene Vergütungsvereinbarung zwischen Bank und Erblasser, der so genannte "Testamentsvollstreckungsvertrag" empfohlen.[18] Darin ließen sich nicht nur die Höhe der Testamentsvollstreckervergütung, sondern beispielsweise auch die Zahlungsmodalitäten, die Vergütung weiterer eigener Lei...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 1. Mutmaßlicher Erblasserwille

Rz. 28 Hat der Erblasser hierzu keine ausdrückliche, formgültige Regelung getroffen, so ist sein Wille im Wege der Auslegung zu ermitteln. Spätestens nach der Beratung im Rahmen der Anbahnung einer Testamentsvollstreckung sollte dem Bankkunden und späteren Erblasser klar geworden sein, dass die Testamentsvollstreckung ein zusätzliches Angebot zu den banküblichen Leistungen d...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 2. Ausdrückliche Anordnung

Rz. 33 Vor dem Hintergrund des skizzierten Auslegungsspielraums empfiehlt es sich für jedes testamentsvollstreckende Kreditinstitut unbedingt, den späteren Erblasser bereits in der Anbahnungsphase unmissverständlich über die eigenen Honorarvorstellungen aufzuklären und ihm die voraussichtlich anfallenden Kosten transparent zu machen. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollten...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / II. Übersicht zu tatsächlichen Aufgaben in der Praxis

Rz. 10 Vorweg: Ein Testamentsvollstrecker sollte, um die nachfolgend angesprochenen Aufgaben erfüllen zu können, über eine professionelle Infrastruktur verfügen, die ihn in die Lage versetzt, jeweils umgehend und präzise agieren und reagieren zu können.[20] Was tut der Testamentsvollstrecker typischerweise, wenn er von dem Tod des Erblassers erfahren hat, der ihn zum Testamen...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / III. Sicht der Erben

Rz. 11 Aus der Sicht des Erben als regelmäßig Zahlungspflichtigem haben sich ebenfalls wesentliche Änderungen ergeben. Durch die Neufassung des § 2306 BGB seit dem 1.1.2010 ist es ihnen nunmehr sehr viel einfacher möglich, sich einer als missliebig empfundenen Testamentsvollstreckung zu entledigen. Art. 14 GG garantiert einem bestimmten Personenkreis eine Mindestbeteiligung ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zufluss von Arbeitslohn bei Nichtauszahlung von Gehaltsbestandteilen

Bei zum Zweck der ruhestandsnahen Freistellung nicht ausgezahlten Gehaltsbestandteilen ist nicht bereits deshalb von einem Zufluss von Arbeitslohn auszugehen, weil die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung keine Zeitwertkontengarantie enthält. Thür. FG v. 25.11.2021 – 4 K 122/18, EFG 2022, 120, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 28/21mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Veräußerung einer verbilligt erworbenen Management-Beteiligung: Arbeitslohn?

Es gibt keinen Grundsatz, dass sämtliche Gewinne, die durch an Arbeitnehmer verbilligt überlassene Mitarbeiterbeteiligungen erwirtschaftet wurden, in vollem Umfang als Vorteile aus dem Dienstverhältnis gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren wären. Beteiligung als eigenständige Erwerbsgrundlage? Denn beteiligt sich ein Arbeitnehmer kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Grundlohn i.S.d. § 3b Abs. 2 S. 1 EStG bei Entgeltumwandlung

Der Begriff des laufenden Arbeitslohns in § 3b Abs. 2 S. 1 EStG richtet sich nicht nach dem arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitsentgelt, sondern – abweichend von dem arbeitsrechtlichen Begriffsverständnis – nach dem einkommensteuerrechtlich entscheidenden, tatsächlich zugeflossenen Entgelt. Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse, die den Arbeitnehmern kein...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / a) Ausgangssituation

Im Streitfall X R 31/20[3] hatte der Steuerpflichtige mit notariellem Vertrag vom 29.4.2004 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb übernommen. Neben der Einräumung eines Wohnrechts für bestimmte Räume sowie eines "Mitbenützungsrechts" verpflichtete sich der Steuerpflichtige, seinen Eltern bzw. dem Längstlebenden zu zahlen: die Koste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zerlegungsmaßstab bei Gasversorger

Soweit bei einem Gasversorger durch das Leitungsnetz eine mehrgemeindliche Betriebsstätte besteht, erfolgt die gewerbesteuerliche Zerlegung nach den Faktoren "Arbeitslöhne" und "Gasabgabemenge". Hess. FG v. 19.9.2019 – 8 K 2444/13, EFG 2021, 2006, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 3/21 Hess. FG v. 19.9.2019 – 8 K 1734/14, EFG 2021, 2012, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 2/21 H...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) "Echte" Abfindung und Zuführung in Wertguthabenkonto

Eine aus Anlass des Arbeitsplatzverlustes zugesagte "echte" Abfindung kann mangels Vorliegens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (§ 14 SGB V) nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden. Die echte Abfindung kann nicht an der steuerfreien Übertragung des Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung nach § 3 Nr. 53 EStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einkünfte aus ausländischen Altersvorsorgesystemen ("401(k) pension plan")

Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan i.S.d. Sec. 401(k) des US-amerikanischen Internal Revenue Code sind als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG zu versteuern. Leistungen aus Altersvorsorgeplänen, die – ggf. auch nur anteilig – wirtschaftlich von dem Steuerpflichtigen selbst durch Beitragszahlungen veranlasst worden sind, stellen weder Ruhegeh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.6 Andere Kapitalforderungen (Zeilen 61 und 62)

In den Zeilen 61 und 62 sind die anderen Kapitalforderungen zu erfassen. Hierzu zählen z. B. am Todestag bereits beschlossene Dividenden sowie Ansprüche auf rückständige Gehälter und Löhne. Anzusetzen sind diese Kapitalforderungen mit dem Nennwert. Hierhin gehören des Weiteren noch nicht fällige Lebensversicherungen. Noch nicht fällige Versicherungen (Lebens-, Kapital- oder Re...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi...mehr