Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitgeberanteil zur Gesamtsozialversicherung

Bei einem steuerrechtlichen Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach der Rechtsprechung bereits nicht steuerbar und damit kein Arbeitslohn.[1] § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Die Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

Sie sind kein Arbeitslohn, wenn sie in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse ist zu bejahen, wenn die Bildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöhen soll.[1] Ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers kann auch ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Stipendien

Wenn sie von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Sicherstellung des Nachwuchses gezahlt werden, sind sie unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei.[1] Der Empfänger darf im Zusammenhang mit dem Stipendium zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmertätigkeit nicht verpflichtet sein. Die Steuerbefreiung gilt auch fü...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Preisgelder

Sie unterliegen der Lohnsteuer, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und leistungsbezogen sind. Maßgebend für die Entscheidung sind die Ausschreibungsbedingungen und die der Preisverleihung zugrunde liegenden Ziele. Der einem Mitarbeiter von einem Dritten verliehene Nachwuchsförderpreis führt zu Arbeitslohn.[1] Keine Steuer...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Versicherungsprämien

Zahlt der Arbeitgeber die Prämien, z. B. für die vom Arbeitnehmer abgeschlossene Dienstreise-, Reisegepäck-, Unfall-, Kasko- oder Instrumentenversicherung, stellen die Zahlungen keinen Arbeitslohn dar, soweit nur das berufliche Risiko versichert ist. Bei gemischter Veranlassung (beruflich/privat) ist eine Aufteilung der Prämie entsprechend den Erfahrungssätzen der Versicheru...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Reisegepäckversicherung

Prämien des Arbeitgebers auf die für die Arbeitnehmer geschlossene Reisegepäckversicherung führen i. d. R. zu Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer gegen den Versicherer ein eigener Anspruch zusteht. Beschränkt sich jedoch der Versicherungsschutz auf berufliche Auswärtstätigkeiten liegt steuerfreier Reisekostenersatz vor.[1] Umfasst der Versicherungsschutz sämtliche Reisen des ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Steuerberatungskosten

Die Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber erfolgt oftmals bei Beschäftigten aus dem Ausland und führt im Regelfall zum Zufluss eines geldwerten Vorteils in Höhe der tatsächlichen Kosten (inkl. Umsatzsteuer).[1] Die Übernahme durch den Arbeitgeber führt ausnahmsweise nicht zu Arbeitslohn, wenn eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen worden ist und der Arbe...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Lebensversicherung

Zuschüsse des Arbeitgebers zur Lebensversicherung kraft Gesetzes nicht versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, z. B. eines Vorstandsmitglieds einer AG, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zu einer Lebensversicherung des Arbeitnehmers ist dessen gegenwärtiger Versicherungsstatus maßgebend. Deshalb entfällt die Steuerfre...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitskleidung/Berufskleidung

Die unentgeltliche oder verbilligte Gestellung von typischer Berufskleidung und Arbeitsschutzkleidung[1] sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Barablösung hierfür sind steuerfrei.[2] Die Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu Repräsentationszwecken wurde vom BFH als Arbeitslohn angesehen.[3] Bei der Überlassung von uniformähnlicher Kleidung, di...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Fehlgeldentschädigungen

Fehlgeldentschädigungen (Mankogelder) sind bei Arbeitnehmern, die im Kassen- oder Zähldienst beschäftigt sind, steuerfrei, soweit die pauschale Entschädigung 16 EUR monatlich nicht übersteigt.[1] Werden nur die tatsächlichen Kassenfehlbestände ersetzt, sind diese Ersatzleistungen unter dem Gesichtspunkt Auslagenersatz in voller Höhe steuerfrei. Arbeitslohn kann vorliegen, we...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Steuerübernahme

Übernimmt der Arbeitgeber Lohnsteuerbeträge, die der Arbeitnehmer als Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt zu entrichten hat, liegt zusätzlicher steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Dieser unterliegt im Zeitpunkt der Lohnsteuerabführung dem Lohnsteuerabzug. Bei Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungsverfahren wird die Lohnsteuer-Haftungsschuld durch Anwendung des niedr...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Gesundheitsförderung

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind von der Lohnsteuer und damit im Ergebnis auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, soweit den Betrag von 600 EUR [1] im Kalenderjahr nicht übersteigen. Begünstigt sind Maßnahmen, die hin...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Führerschein

Der beiläufige Erwerb eines Führerscheins der Klasse B im Rahmen einer umfassenden Gesamtausbildung zum Polizeivollzugsdienst führt nicht zu Arbeitslohn des Polizeianwärters, wenn das Ausbildungsinteresse des Dienstherrn im Vordergrund steht.[1] Anders dagegen i. A. bei der Übernahme der Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis, die – wie z. B. bei Vertretern und anderen Au...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bildschirmbrille

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Beschäftigten an Bildschirmgeräten sind wegen der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers kein Arbeitslohn; ebenso nicht der Ersatz der Kosten für eine spezielle Bildschirmbrille.[1] Das gilt allerdings nur bei Gestellung bzw. Bezuschussung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille auf ärztlich...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Optionsrecht

Wird dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses das Recht auf den späteren Erwerb von Gegenständen (z. B. Aktien, Grundstücke) zu einem feststehenden Preis eingeräumt, liegt darin zunächst nur die Verschaffung einer Chance. Ein geldwerter Vorteil fließt dem Berechtigten grundsätzlich erst mit der Ausübung des Optionsrechts zu.[1] Dies gilt bei Einräumung eines nicht ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Pensionsverzicht

Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf eine Pensionszusage (= Pensionsanwartschaft) ganz oder teilweise verzichtet, liegt eine zu Arbeitslohn führende verdeckte Einlage vor, für die die GmbH grundsätzlich den Lohnsteuerabzug vorzunehmen hat.[1] Von einer verdeckten Einlage ist i. H. d. Barwerts der bis zu dem Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Versorgungsleistungen bz...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Raucherentwöhnung

Nehmen Arbeitnehmer an vom Arbeitgeber bezahlten Maßnahmen einer Raucherentwöhnung auf freiwilliger Basis teil, handelt es sich grundsätzlich um Arbeitslohn.[1] Raucherentwöhnung stellt aber eine Maßnahme zur Gesundheitsförderung dar. Solche Maßnahmen bleiben bei Erfüllung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei.[2] S. "Gesundheitsförderu...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Beihilfen

Beihilfen in Krankheits- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder sowie Unterstützungen in besonderen Notfällen, aus öffentlichen Kassen gewährt[1], sind steuerfrei. Das Gleiche gilt für Leistungen an Arbeitnehmer von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an Arbeitnehmer von Verwaltungen, Unternehmen und Betrieb...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Rettungsdienst

Einsatzgelder sind grundsätzlich Arbeitslohn, wenn sie die durch die ehrenamtliche Tätigkeit veranlassten Aufwendungen regelmäßig nicht unwesentlich übersteigen.[1] Es greift aber der allgemeine Steuerfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 840 EUR im Jahr.[2] S. "Nebenberufliche Tätigkeit".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sammelbeförderung

Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel ist nach § 3 Nr. 32 EStG steuerfrei, wenn sie für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers erforderlich ist.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Sozialabgabennachentrichtung (Schwarzlohn)

Bei Nachentrichtung hinterzogener Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung führt die Nachzahlung als solche zum Zufluss eines zusätzlichen geldwerten Vorteils. Dem Lohnzufluss steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer keinen Rückgriff mehr nehmen kann.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Trennungsgeldentschädigungen

Im öffentlichen Dienst gewährte Trennungsgelder sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Unfallkosten

Ersatzleistungen des Arbeitgebers oder eines Dritten zur Beseitigung von beruflich erlittenen Unfallschäden am eigenen Kfz des Arbeitnehmers sind als Auslagenersatz nicht steuerbar bzw. als Reisekosten steuerfrei ersetzbar.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Mobilitätsbeihilfen

sind in entsprechender Anwendung des § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei.[1] Es wird von der Krankenkasse gewährt und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Insolvenzgeld

Insolvenzgeld, das der Arbeitnehmer für die letzten 3 Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhält, ist steuerfrei[1], unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kinderzuschüsse

aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Vorruhestandsregelung

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Arbeitslohn-ABC / Kaufkraftausgleich

Zuwendungen des Arbeitgebers zum Ausgleich von Kaufkraftverlusten bei Arbeitnehmern, die für einen begrenzten Zeitraum im Ausland tätig sind, sind in der von der Finanzverwaltung jeweils festgelegten Höhe steuerfrei.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Reiseverlängerung

Wenn der Auswärtstätigkeit ein eindeutiger unmittelbarer betrieblicher/beruflicher Anlass zugrunde liegt, ist bei privater Verlängerung von einer untergeordneten privaten Mitveranlassung der Kosten für die Hin- und Rückreise auszugehen.[1] Fahrt- und Flugkosten können in vollem Umfang erstattet werden. Das gilt allerdings nicht, wenn die privat veranlassten Reise­tage zu ein...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kreditkarte

Wird dem Arbeitnehmer für dienstliche Zwecke unentgeltlich eine Firmenkreditkarte zur Verfügung gestellt, kann die Übernahme der entsprechenden Kosten als Leistung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse steuerfrei sein.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Wintergeld

Das Wintergeld, welches als Mehraufwands-Wintergeld zur Abgeltung der witterungsbedingten Mehraufwendungen bei Arbeit und als Zuschuss-Wintergeld für jede aus Arbeitszeitguthaben ausgeglichene Ausfallstunde (zur Vermeidung der Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes) gezahlt wird, ist steuerfrei.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Lohnersatzleistungen

Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.[1] S. "Infektionsschutz" und "Kurzarbeitergeld".mehr

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Arbeitslohn-ABC / Betriebssport

Aufwendungen des Arbeitgebers für den Betriebssport sind grundsätzlich steuerpflichtig, können aber als "Gesundheitsförderung" evtl. unter weiteren Voraussetzungen bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei gewährt werden.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Umzugskostenvergütungen

können ganz oder teilweise steuerfrei sein.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Mutterschaftshilfe

Mutterschaftsgeld sowie der Zuschuss des Arbeitgebers i. H. d. Unterschiedsbetrags zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem Nettolohn sind steuerfrei.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Deputate

in der Landwirtschaft sind steuerfrei, soweit der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR nicht überschritten wird.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Heimarbeiter

Lohnzuschläge, die den Heimarbeitern zur Abgeltung der mit der Heimarbeit verbundenen Aufwendungen neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind unter dem Gesichtspunkt des Auslagenersatzes bzw. Werkzeuggeldes steuerfrei.[1] Die Steuerfreiheit ist auf 10 % des Grundlohns begrenzt.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Insolvenzsicherung

Beiträge des Trägers der Insolvenzversicherung zugunsten eines Versorgungsberechtigten und seiner Hinterbliebenen an eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebensversicherung bleiben in Fällen des § 3 Nr. 65 EStG steuerfrei. Dies gilt auch für Versorgungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Reisekostenvergütungen

Reisekostenvergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, die nach arbeitsrechtlichen oder anderen Vorschriften zu zahlen sind, sind steuerfrei, soweit sie die steuerfreien Pauschbeträge nicht übersteigen.[1] Sie können zudem, soweit sie die Pauschbeträge nicht um mehr als 100 % übersteigen, zu einem Steuersatz von 25 % pauschal versteuert werden.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Erziehungsgeld

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Arbeitslohn-ABC / Aktienüberlassung

Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien, Genussscheinen und sonstigen Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers ist Arbeitslohn, der aber teilweise steuerfrei bleibt. Nach § 3 Nr. 39 EStG wird im Jahr 2024 ein steuer- und abgabenfreier Höchstbetrag i. H. v. 2.000 EUR (bis 2023: 1.440 EUR) für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehm...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.9 Minijob

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob, wird der nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Lohn von maximal 3.000 EUR nicht in die Minijob-Vergütung einbezogen.[1] Nur der den Übungsleiterfreibetrag übersteigende Betrag muss innerhalb der Verdienstgrenze für Minijobs (2024: 538 EUR) bleiben. Im Ergebnis kann ein Steuerpflichtiger im Jahr 2024 für seine begünstigte Üb...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Arbeitsförderung (III. Sozialgesetzbuch)

Steuerfrei sind die Leistungen nach dem III. Sozialgesetzbuch [1]: Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, der Gründungszuschuss, das Qualifizierungsgeld sowie die übrigen Leistungen nach dem III. Sozialgesetzbuch und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie Arbeitnehmern oder Arbeitsuchenden oder zur Förderung der Aus- oder Weiter...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Aufwandsentschädigungen

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentlich Bedienstete sind steuerfrei, soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen.[1] Der Umfang der Steuer­befreiung richtet sich danach, ob die Aufwandsentschädigung durch Gesetz, Rechtsverordnung oder lediglich Verwaltungsanweis...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Infektionsschutz

Während eines Beschäftigungsverbots aufgrund von Betriebsschließungen zum Infektionsschutz steht den Betroffenen Mitarbeitern eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu.[1] Bei epidemischer Lage werden Arbeitnehmern auch Entschädigungen für den Verdienstausfall aufgrund geschlossener Betreuungseinrichtungen für Kinder oder Schulen gewährt.[2]...mehr

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Arbeitslohn-ABC / BahnCard

Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern Aufwendungen für eine zu Auswärtstätigkeiten benutzte BahnCard steuerfrei ersetzen.[1] Unabhängig von einer ­privaten Nutzungsmöglichkeit kann aus Vereinfachungsgründen ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Überlassung angenommen werden, wenn die BahnCard nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe alle...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Übernachtungsgeld

Für jede Übernachtung im Inland darf der Arbeitgeber einen Pauschbetrag von 20 EUR steuerfrei zahlen.[1] Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Unterkunft vom Arbeitgeber oder aufgrund seines Arbeitsverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder teilentgeltlich erhalten hat. Für eine Übernachtung im Fahrzeug gilt ein gesonderter Pauschbetrag, der ab 2024 auf 9 EUR pro ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Nebenberufliche Tätigkeit

Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit oder für die nebenberufliche Pflege Alter, Kranker und Behinderter sind im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Sie beträgt 3.000 EUR jährlich.[1] Die Übungsleiterpauschale erfasst aber nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeit...mehr