Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinde

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Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 1.5 Halbteilungsgrundsatz bei konfessionsverschiedenen Ehegatten

Das Kirchensteuermerkmal für den Ehegatten wird im ELStAM-Verfahren nur bei konfessionsverschiedenen Eheleuten übermittelt. Bei konfessionsgleichen und bei glaubensverschiedenen Eheleuten wird das Kirchensteuermerkmal des Ehegatten nicht von der Gemeinde an das BZSt übermittelt. Glaubensverschieden bedeutet, dass nur ein Ehegatte einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Grundbuch anzugeben:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.2 Beamte, Richter, Soldaten und sonstige Beschäftigte des Bundes

Krankenversicherungsfrei sind auch Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der Bundeswehr, sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes (ebenso Zweckverbandes – Entscheidung des Bundessozialgerichts[1]), einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder von Verbänden öffentlich-rechtlicher Körper...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Eintragung in das Baulastenverzeichnis

Rz. 176 Das Baulastenverzeichnis ist durch die untere Bauaufsichtsbehörde für das Gebiet einer Gemeinde zu führen. Die Baulast ist in das Baulastenverzeichnis einzutragen. Die Eintragung ist nach dem Wortlaut der Regelungen der Bauordnungen neben der Verpflichtungserklärung des Eigentümers Voraussetzung für das Entstehen der Baulast. Dem Baulastenverzeichnis selbst kommt weg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Die Bedeutung der buchungsfreien Grundstücke

Rz. 6 Das Grundbuch ist nach Art. 186 Abs. 2 EGBGB auch für diese nicht gebuchten Grundstücke als angelegt anzusehen. Nach Art. 189 EGBGB sind also auch für sie die Vorschriften des Liegenschaftsrechts im BGB maßgebend. Die Übertragung des Eigentums erfordert auch für sie Auflassung und Eintragung, und zwar bedarf es im Hinblick auf § 39 GBO der Eintragung des veräußernden T...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Form der Grundbucheintragungen

Rz. 1 Die Eintragungen sind deutlich, übersichtlich und leserlich zu schreiben. Der Druck von Eintragungen nach Vorgabe des § 10 Abs. 2 GBV war nur für das Papier-, insbes. das Loseblattgrundbuch technisch denkbar. Im maschinell geführten Grundbuch hat diese Vorgabe keine Bedeutung. Rz. 2 Die Eintragungen sind ohne Abkürzungen zu schreiben. Das schließt gewisse allgemein gebr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Bekanntmachung

Rz. 5 Die Regeln dafür ergeben sich aus § 121 GBO:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Mitwirkungspflicht und Änderungsanzeige

Rz. 41 [Autor/Stand] Die verfahrensrechtliche Vereinfachung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 GrStG ist verbunden mit einer Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Fallen die maßgeblichen Voraussetzungen für den Erlass weg oder ändert sich der Umfang des Grundsteuererlasses, ist der Steuerpflichtige nach § 35 Abs. 3 Satz 2 GrStG zur Anzeige verpflichtet. Das setzt eine stetige Beoba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Mittel einer öffentlichen Stiftung (§ 3 Nr 11 S 1 EStG Fall 2)

Rn. 375 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach H 3.11 EStH 2021 "öffentliche Stiftung" liegt eine "öffentliche Stiftung" unter folgenden drei alternativen Voraussetzungen vor (glA FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): die Stiftung ist selbst juristische Person des öffentlichen Rechts; das Stiftungsvermögen steht im Eigentum einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; die Sti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (§ 3 Nr 28 EStG Fall 3)

Rn. 1101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 28 EStG Fall 3 stellt Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (Fassung seit StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794), steuerfrei. Damit erstreckt sich die Steuerfreiheit auch au...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / g) Rechtswirksamkeit und Vollzugsfähigkeit des Vertrags

Rz. 14 Als allgemeine Voraussetzung der Kaufpreisfälligkeit sieht § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MaBV vor, dass der Vertrag rechtswirksam sein muss und die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen müssen. Betroffen sind alle erforderlichen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Hierzu gehören z.B. die Genehmigungen für vollmachtlose Vertreter (§§...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 2 Steuerfreiheit bei nebenberuflicher Ausbildungstätigkeit

Erfolgt die Ausbildungs- oder Lehrtätigkeit nebenberuflich, kann unter weiteren Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung vorliegen, die bis zu einem Betrag von 3.000 EUR im Jahr steuerfrei bleibt.[1] Entscheidend ist zunächst die pädagogische Ausrichtung der Tätigkeit als solche. Für die Steuerfreiheit ist weiter erforderlich, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die im...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Ausnahmsweiser Nachweis durch andere Unterlagen (Abs. 2)

Rz. 3 Soweit die in Abs. 1 genannten Nachweise nicht erbracht werden können, sieht Abs. 2 Erleichterungen vor. Nach Wortlaut und Sinn der Regelungen besteht kein unmittelbarer Anspruch auf eine Verfahrensgestaltung nach Abs. 2, d.h. es liegt nicht im Belieben des Antragstellers, ob er die Verfahren des Abs. 1 betreiben will oder nicht. Das Grundbuchamt wird, sofern der Antra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Gebäudeeigentum nach § 459 ZGB (Abs. 3)

Rz. 13 Es handelt sich um Gebäudeeigentum, das aufgrund vertraglich gestatteter Bebauung eines nicht volkseigenen Grundstücks durch volkseigene Betriebe, staatliche Organe oder Einrichtungen, vor dem Beitritt entstanden und in Art. 233 § 8 EGBGB aufrechterhalten ist. Hier besteht, ungeachtet der pauschalen Bezugnahme auf § 2b in Art. 233 § 8 EGBGB keine Möglichkeit, einen Zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Das Vorkaufsrecht im Grundbuchverfahren

Rz. 212 Gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 BauGB darf das GBA bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Die Gemeinde hat auf Antrag eines Beteiligten unverzüglich ein Zeugnis über Nichtbestehen oder Nichtausübung des Vorkaufsrechts auszustellen, das als Verzicht auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Unerhebliche Kriterien

Rn. 374a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Unerheblich ist daher auf welcher Rechtsgrundlage die "öffentlicher Mittel" beruhen (zB Steuereinnahmen, Gebühren oder Beiträge) (FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr), ob sich zB hierbei eine Gemeinde wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich oder in einer GbR betätigt (FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr), die Art der Ha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nicht eintragungsfähige Verfügungsbeschränkungen

Rz. 84 Nicht in das Grundbuch eintragungsfähig sind sowohl bestimmte Beschränkungen des Privatrechts wie auch des öffentlichen Rechts. Unter Berücksichtigung der vorstehend dargestellten Grundsätze besteht im jeweiligen Fall auch kein Bedürfnis für eine Grundbucheintragung. An Einzelfällen sind zu nennen:mehr

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Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 1.2 Religionszugehörigkeitsschlüssel

Welche steuererhebenden Religionsgemeinschaften in der Praxis hauptsächlich vorkommen, für die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn Kirchensteuer einzubehalten hat, und insbesondere mit welchen Abkürzungen diese bei Abruf der ELStAM ausgewiesen werden, sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Grundbuchvermerke über öffentlich-rechtliche Verfahren

Rz. 97 Unsere Rechtsordnung kennt Grundbuchvermerke, die auf die Einleitung eines mit absoluten Verfügungsbeschränkungen verbundenen Verfahrens des öffentlichen Rechts hinweisen, lediglich deklaratorische Bedeutung haben und vom öffentlichen Glauben des Grundbuchs nicht erfasst werden.[254] Einzelfälle eintragungsfähiger Vermerke:mehr

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§ 34 Erlass wegen wesentlic... / II. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift führt bei bestehender materieller Steuerpflicht zwei Tatbestände mit differenzierten Voraussetzungen abschließend auf, bei deren Erfüllung ein Rechtsanspruch auf Teilerlass der Grundsteuer besteht.[2] Den beiden Tatbeständen, die einen Erlass der Grundsteuer i.H.v. 25 oder 50 % vorsehen, ist ein übergeordnetes öffentliches Interesse gemeins...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Sonstige Bekanntmachungsvorschriften

Rz. 11 An sonstigen bundesrechtlichen oder doch überwiegend bundeseinheitlichen Benachrichtigungspflichten – neben den nachfolgenden §§ 55a, 55b GBO – kommen beispielsweise[11] in Betracht (vgl. Nr. XVIII MiZi):mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1

§ 15 [Bezeichnung von Berechtigten] (seit 1.1.2024 geltende Fassung) (1) Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Grundbuch anzugeben:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Einzelfälle

Rz. 43 Anspruch auf Übereignung einer nicht vermessenen Fläche ist vormerkbar, wenn die Fläche so genau bezeichnet ist, dass sich ihre Größe und Lage in einer dem Verkehrsbedürfnis entsprechenden Weise zweifelsfrei ergibt oder Flächenbestimmungsrecht nach §§ 315, 317 BGB besteht (im Einzelnen vgl. § 28 GBO Rdn 17).[135] Rz. 44 Wirksame Ansprüche sind auch vormerkungsfähig[136...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Formelle Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 119 Die Eintragung in das Grundbuch setzt das Vorliegen einer Eintragungsbewilligung und der Anlagen, bestehend in Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie etwa erforderlicher Genehmigungen voraus.[536] Im Zeitpunkt des Eingangs beim Grundbuchamt brauchen die Beteiligten nach § 3 WEG noch nicht Miteigentümer des Grundstücks zu sein. Es genügt, wenn sich ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Grundbuchbezirke sind die Gemeindebezirke. Soweit mehrere Gemeinden zu einem Verwaltungsbezirk zusammengefaßt sind (Gesamtgemeinden; zusammengesetzte Gemeinden), bilden sie einen Grundbuchbezirk. Jedoch kann ein Gemeindebezirk durch Anordnung der Landesjustizverwaltung oder der von ihr bestimmten Stelle in mehrere Grundbuchbezirke geteilt werden. (2) Wird ein Gemeindebez...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 7. Änderungen in der Benennung und im Bestand

a) Bei Änderungen in der Benennung der Gemeinden werden die Benennungen der Grundbuchbezirke entsprechend geändert. b) Bei Änderungen der Grenzen der Gemeinden werden die Grundbuchbezirke entsprechend dem neuen Verlauf der Gemeindegrenze gebildet. c) Die Änderungen sind der oberen Vermessungsbehörde mitzuteilen. d) Über die Änderungen eines Grundbuchbezirkes entscheidet die Prä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der von § 3 Nr 4 EStG betroffene Personenkreis

Rn. 181 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 4 EStG betrifft folgende Personenkreise:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Wegfall des Vorbehalts für Baden-Württemberg

Rz. 7 In Baden-Württemberg wurde das Grundbuchwesen bis Ende 2017 durch die Gemeinden im Landesteil Württemberg und Notariate im Landesteil Baden geführt. Es ist seit 1.1.2018 auf die Amtsgerichte übertragen.[23] Zur bis dahin noch geltenden Zuständigkeit der Gemeinden und der Notare vgl. §§ 26 ff. LFGG vom 12.2.1975[24] mit VO vom 5.11.2012.[25] Die Regelung des § 149 GBO r...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / II. Belastungsentscheidung beim Grundvermögen

Rz. 54 [Autor/Stand] Wie bereits unter Rz. 32 angeführt, ist Ziel des GrStG-Saar, durch eine zwischen den Grundstücksarten differenzierende Festlegung von Steuermesszahlen, den regionalen Besonderheiten im Saarland Rechnung zu tragen. Eine durch das Bundesmodell erwartende starke Belastung von wohnlich genutzten Grundstücken (sog. Wohngrundstücke) soll so im Saarland abgemil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / VI. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 95 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 96 [Autor/Stand] Offen war ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz (Abs. 3 Buchst. a)

Rz. 8 In den Unterspalten a und b ist das Grundstück vermessungstechnisch zu bezeichnen. Durch die Eintragungen in diesen Unterspalten muss das Grundstück vermessungstechnisch und kartenmäßig einwandfrei individualisiert und identifiziert sein, sodass es eines Zurückgreifens auf andere Teile des Grundbuchs nicht bedarf, um das Grundstück in der Öffentlichkeit auffinden zu kö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / II. Minderung der Ausnutzung des Grundstücks

Rz. 55 [Autor/Stand] Das Kriterium der Rohertragsminderung des § 34 Abs. 1 GrStG wird in Abs. 2 durch die Minderung der Ausnutzung des Grundstücks ersetzt. Zur Prüfung kann auf verschiedene Merkmale abgestellt werden. In Betracht kommen die zeitliche, räumliche oder wirtschaftliche Ausnutzung im Erlasszeitraum gegenüber einem Vergleichszeitraum der Vergangenheit.[2] Die Ausw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Rechtsschutz

Rz. 46 [Autor/Stand] Hat die Behörde über einen Antrag auf Grundsteuererlass noch nicht entschieden, so ist eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung allein des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Bescheidung des gestellten Erlassantrages nicht möglich. Vielmehr kann eine einstweilige Anordnung in einem solchen Fall nur zur Sicherung des geltend gemacht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Durchschnittliche Wertzahl bei einem Geschäftsgrundstück, das mehreren Zwecken dient (§ 2 Abs. 5 WertVO)

Rz. 176 [Autor/Stand] Gehören Teile eines Geschäftsgrundstücks (vgl. § 75 BewG Rz. 37 f.) zu verschiedenen Grundstücksgruppen i.S. des § 2 Abs. 1 Buchst. A Nr. 2–10 WertVO, z.B. Gaststätte und Lichtspielhaus, Hotel und Schwimmbad, Kreditinstitut und Versicherungsinstitut, so ist gem. § 2 Abs. 5 Satz 1 WertVO für das ganze Grundstück eine durchschnittliche Wertzahl zu bilden....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Voraussetzungen der Grundbucheintragung

Rz. 57 Die Voraussetzungen einer Grundbucheintragung richten sich nach Grundbuchverfahrensrecht der GBO und bestimmten öffentlich-rechtlichen Normen (z.B. GrEStG, BauGB, GrdstVG, GVO). Sind sie nicht erfüllt, kann die Eintragung nicht vorgenommen und der darauf gerichtete Antrag muss zurückgewiesen werden. Gegenstand und Umfang der Prüfung und der Eintragungstätigkeit des Gr...mehr

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§ 34 Erlass wegen wesentlic... / I. Einordnung in die Erlasstatbestände

Rz. 1 [Autor/Stand] § 34 GrStG ist die dritte Erlassvorschrift des vierten Abschnitts des Grundsteuergesetzes und regelt den Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken. Sie erfasst Grundstücke, die entgeltlich überlassen, eigengewerblich genutzt oder teilweise eigengewerblich genutzt werden. Die Norm hat als Spezialregelung Vorrang vor den allgemein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 3. Grundsteuerviewer Saarland

Rz. 153 [Autor/Stand] Das Saarland hat – ähnlich wie andere Bundesländer, beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen – im dortigen Geoportal einen Grundsteuerviewer bereitgestellt. Rz. 153.1 [Autor/Stand] Der Grundsteuerviewer Saarland steht den Steuerbürgern sowohl als Internetanwendung [3] als auch als mobile Anwendung für die Handynutzung[4] bereit. Rz. 153.2 [Aut...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Frist

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Antrag auf Erlass ist nach § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31.3. zu stellen. Die kurz bemessene Frist ist eine gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann. Die zeitliche Befristung des Erlassantrags dient dem Interesse des Steuergläubigers, ihm alsbald nach Ablauf des Kalenderjahres, für das er die Grundst...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Vorgaben für den ERV

Rz. 5 Um eine zwar föderale, aber doch bundeseinheitliche Lösung zu finden, sind für die Umsetzungen der Anforderungen einheitliche Vorgaben wichtig. Die Anforderungen, die nach Abs. 1 S. 2 Nr. 2 an die Datenübermittlung gestellt werden können, soll der Landesgesetzgeber regeln.[3] Die Begründung des Gesetzes verweist bereits auf den Datensatz XJustiz[4] als Standard, was au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Bewilligungsberechtigung des Auflassungsempfängers

Rz. 56 Die Auflassung enthält regelmäßig auch die Einwilligung des Eigentümers zur Weiterveräußerung des Grundstücks an einen Dritten.[99] Dies gilt aber dann nicht, wenn die Weiterveräußerung einer Zweckbestimmung der Erstveräußerung zuwiderliefe (wenn z.B. eine Gemeinde Bauplätze an junge Familien zur Eigennutzung verkauft).[100] Das GBA kann wegen der Beschränkungen der A...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / X. Entbehrlichkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind in das Grundbuch einzutragen, ohne dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 Absatz 1 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, vorgelegt wird, wenn a) si...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überblick

Rz. 142 Die Bewilligung kann gem. § 15 Abs. 1 S. 1 GBO durch einen Vertreter erklärt werden. In diesem Fall gehört die Vertretungsmacht zu den Eintragungsvoraussetzungen im Grundbuchverfahren. Rz. 143 Ein Mangel in der Vertretungsmacht verstößt gegen § 19 GBO, ein Mangel im Nachweis der Vertretungsmacht gegen § 29 GBO und muss deshalb vom GBA beanstandet werden (vgl. § 18 GBO...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) Anderweitige als gesetzliche Verpflichtungen reichen nicht aus

Rn. 2121d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Leistungen aufgrund freiwillig begründeter Rechtspflicht reichen daher nicht aus (BFH in st Rspr, zB BFH BStBl II 2004,1014; 2008, 394; 2008, 894; 2008, 994; 2009, 857; 2011, 767; FG SchlH DStRE 2010, 907 rkr; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 62 EStG Rz 3). Dh nicht begünstigt sind vertragliche (BFH BFH/NV 2010, 1445; auch nicht: tarifvert...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Zum Nachweis des Bestehens des Gebäudeeigentums gemäß Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche und des Eigentums daran genügt die Nutzungsurkunde, die über das diesem Gebäudeeigentum zugrundeliegende Nutzungsrecht ausgestellt ist und die Genehmigung zur Errichtung des Gebäudes auf dem zu belastenden Grundstück oder ein Kaufvertrag über das au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Verkehrsbeschränkungen im Umlegungsgebiet

Rz. 152 Das Umlegungsrecht der §§ 45 ff. BauGB enthält Verfahrensbestimmungen zur Bodenordnung, um zivilrechtliche und bauplanungsrechtliche Grundstücksverhältnisse in Einklang zu bringen. Hierzu werden bestimmt zu bezeichnende Grundstücke (§ 47 Abs. 1 S. 3 BauGB) zu einer sog. Umlegungsmasse (§ 55 Abs. 1 BauGB) vereinigt und nach Abzug für öffentliche Zwecke benötigter Fläc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der steuerfreien Aufwandsentschädigungen

Rn. 476 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die folgende Liste ermöglicht den alphabetischen Zugang zu den wichtigsten Stichworten des Themas "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen": Abgeordneter s Rn 473 Ärztekammer s Rn 447 Außendienst bei Verwaltungsangehörigen s Rn 462 Auswärtiger Dienst s Rn 472 Bayerisches Rotes Kreuz s Rn 442, 447, 461 Berufsgenossenschaft s Rn 442 Be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt

Rz. 79 a) Es muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass eine Eintragung begehrt wird; das Wort "Ersuchen" braucht nicht verwendet zu werden. Rz. 80 b) Inhaltlich muss das Ersuchen dem Eintragungsantrag und der Eintragungsbewilligung entsprechen, die durch das Ersuchen ersetzt werden. Das Grundstück muss in Übereinstimmung mit dem Grundbuch oder durch Bezugnahme auf ein ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt des Vorbehalts

Rz. 4 Der Vorbehalt gestattet dem Landesgesetzgeber auf den landesrechtlichen Reservatgebieten von den Vorschriften der GBO abzuweichen, und zwar grundsätzlich von allen ihren Vorschriften.[2] Er kann andere Behörden als die Amtsgerichte zu Grundbuchämtern machen; er kann die Bezirke der Ämter selbstständig regeln, über die Bezeichnung der Grundstücke, über die Art der Buchu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfb) Das Prüfungsrecht des FA

Rn. 455 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines, Umfang des Prüfungsrechts des FA Ob die Aufwandsentschädigung tatsächlich zur Aufwandsbestreitung erforderlich ist, darf und muss (§ 85 AO) das FA nachprüfen (anders bei § 3 Nr 12 S 1 EStG; s Rn 436), so die einhellige Meinung (BVerfG BStBl II 1999, 502; BFH BStBl II 1971, 519; 1976, 418; 1983, 75; 1990, 121; 1990, 123; 1993...mehr