Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verhältnis zur Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 29 Die Vollstreckungsabwehrklage und die Abänderungsklage für den gleichen Streitgegenstand schließen sich grds gegenseitig aus (BGHZ 163, 187, 189 = NJW 05, 2313; BGH NJW 08, 1446, 1447; Rosenberg/Schwab/Gottwald § 159; Zö/G.Vollkommer § 323 Rz 19; Anders/Gehle/Anders ZPO § 323 Rz 6), da sie unterschiedliche Rechtsschutzziele verfolgen (zur Abgrenzung im praktischen Fall...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatbestand und Umfang des Bereicherungsanspruchs.

Rn 20 Abs 3 S 2, der über § 120 I FamFG auf Familienstreitsachen nach § 112 FamFG anwendbar ist (BGH NJW 13, 161, 165 [BGH 07.11.2012 - XII ZB 229/11]), setzt die Leistung des Schuldners zur Abwendung der Zwangsvollstreckung voraus oder die Aufhebung oder Abänderung eines Berufungsurteils nach § 708 Nr 10 in der Revisionsinstanz. Es muss sich dabei um eine vermögensrechtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Geltendmachung.

Rn 17 Der Vollstreckungsschuldner hat nach seiner Wahl mehrere Möglichkeiten, den Anspruch aus § 717 II geltend zu machen. Keine Besonderheiten ergeben sich, wenn er sich entscheidet, eine eigenständige Klage über den Schadensbetrag zu erheben. Geklagt werden kann am Wahlgerichtsstand oder dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach § 32 (BGH NJW 11, 2518 [BGH 05.05.2011...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begründung.

Rn 5 Nach der Begriffsbestimmung (s Rn 3) ist die Begründung des selbstständigen Wohnsitzes von der tatsächlichen Niederlassung und einem Domizilwillen abhängig. Das Unterhalten und die Nutzung einer vollständig möblierten Wohnung reichen deshalb für sich genommen noch nicht, um einen Wohnsitz zu begründen (BGH NJW 06, 1808, 1809 [BGH 28.03.2006 - VIII ZB 100/04]). Auch die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bindungswirkung.

Rn 36 Die Verweisung ist für das angewiesene Gericht bindend (Abs 2 S 4). Bei Verweisung im PKHVerfahren besteht die Bindung nur für dieses Verfahren (BGH NJW-RR 10, 209; Hamm FamRZ 16, 1292), mangels Rechtshängigkeit der Klage nicht für das nachfolgende Klageverfahren (Celle MDR 11, 1318). Auch ein sachlich zu Unrecht erlassener Verweisungsbeschl ist grds nicht überprüfbar ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch im Revisionsverfahren, vAw zu prüfen (stRspr; BGHZ 217, 350 – Internetforum; NJW 19, 76; BAG NZA 21, 1469 mwN). Dabei ist in der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit im Zweifel auch die Rüge der internationalen Unzuständigkeit enthalten, was allerdings durch Auslegung der Rü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeitsprüfung (Abs 2).

Rn 11 Der mit der Vorschrift verbundene partielle Ausschluss der Prüfung der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts durch das Berufungsgericht dient der Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung der Berufungsgerichte. Er greift allerdings nur ein, wenn das erstinstanzliche Gericht seine Zuständigkeit – ausdrücklich oder stillschweigend – bejaht hat. Hat es sie vernei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anknüpfungsmomente.

Rn 3 Erstreckt sich der Erfüllungsort des Arbeitsverhältnisses über mehrere Länder (einschließlich Festlandssockel: EuGH Slg 02, I-2013), so kommt es für den gewöhnlichen Arbeitsort (Art 21 Nr 2a) auf den tatsächlichen Schwerpunkt an (EuGH Slg 97, I-57). Dieser befindet sich am Ort, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer seine Pflichten ggü seinem Arbeitgeber hauptsächlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Klage, durch die die Freiheit von einer dinglichen Belastung geltend gemacht wird.

Rn 6 Im Kernbereich des Tatbestandsmerkmals liegen Klagen auf Bewilligung der Löschung einer im Grundbuch eingetragenen dinglichen Belastung, ohne dass es zunächst nach Wortlaut und Normzweck darauf ankäme, ob der geltend gemachte Löschungsanspruch wie zB in den Fällen der Anfechtung nach § 143 InsO, § 11 AnfG oder im Falle des § 1169 BGB schuldrechtlicher oder wie zB in den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 28 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 28 Brüssel Ia-VO(1) Lässt sich der Beklagte, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat und der vor dem Gericht eines anderen Mitgliedstaats verklagt wird, auf das Verfahren nicht ein, so hat sich das Gericht von Amts wegen für unzuständig zu erklären, wenn seine Zuständigkeit nicht nach dieser Verordnung begründet ist. (2) Das Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Andere Nachlassverbindlichkeiten.

Rn 2 § 28 deckt sämtliche Nachlassverbindlichkeiten ab, die nicht bereits unter § 27 fallen. Der Begriff der Nachlassverbindlichkeiten ist in § 1967 II BGB legaldefiniert und erfasst die bereits in der Person des Erblassers begründeten Schulden (›Erblasserschulden‹) sowie die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten. Letztere unterteilen sich in Verbindlichkeiten, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO D

Danværn/Otterbeck 328 ZPO 15 Darlegungslast 712 ZPO 4 sekundäre 138 ZPO 11 DashCams 284 ZPO 33 Datenträgerarchiv 299a ZPO 1 Datenübermittlungen 12 EGGVG 5; 21 EGGVG 2 Dauerpfändung 753 ZPO 7 Dauerwohnrecht 857 ZPO 39 Derogation 40 ZPO 1 Devolutiveffekt 567 ZPO 1 Dienstaufsicht 23 EGGVG 11; 154 GVG 7 Dienstaufsichtsbeschwerde 567 ZPO 7; 753 ZPO 15 Dienstaufsichtsbeschwerden 24 EGGVG 4 Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 12 GVG – [Ordentliche Gerichtsbarkeit].

Gesetzestext Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und durch den Bundesgerichtshof (den obersten Gerichtshof des Bundes für das Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit) ausgeübt. Rn 1 Die Vorschrift dient der Vereinheitlichung der Gerichtsbezeichnungen und nennt (organisatorisch und funktional) abschließend die Gerichte, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO F

falsche Schreibweise 750 ZPO 9 FamFG Anwendbarkeit 1 FamFG 1 Entwicklung Einleitung FamFG 1 Evaluation Einleitung FamFG 9 Familiensachen Einleitung FamFG 5 geregelte Angelegenheiten 1 FamFG 7 Gerichtsverfassungsgesetz 1 FamFG 9 Regelungskonzept Einleitung FamFG 6 Unanwendbarkeit 1 FamFG 8 Unzulänglichkeiten Einleitung FamFG 2 Verfahrensvorschriften 25 EGGVG 4 Familiengericht 764 ZPO 2; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Örtliche Zuständigkeit des Gerichts der Fürsorge (Abs 3).

Rn 12 Liegen weder die Voraussetzungen des Abs 1 noch die des Abs 2 vor, ist gem Abs 3 das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge bekannt wird. Diese Regelung kommt mithin nur dann zum Tragen, wenn eine Ehesache nicht anhängig ist und sich der Aufenthalt eines Kindes noch nicht zu einem gewöhnlichen Aufenthalt verdichtet hat, wenn ein solcher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Belegenheit des Vermögens oder des Klagegegenstandes (§ 23 S 2).

Rn 8 Bei körperlichen Gegenständen (§ 90 BGB) ist die Belegenheit einfach anhand der tatsächlichen Umstände zu bestimmen. So können bereits inländische Büroräume mit entsprechender Ausstattung für das Eingreifen des § 23 genügen (BAG RIW 13, 803 ff; LAG Hessen IPrax 01, 461, 464; Frankf NJW-RR 96, 186, 187). Gleiches gilt für im Inland verwahrte Inhaberpapiere, deren sachenr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Konnexe Streitigkeiten (Nr 1).

Rn 2 Der in Nr 1 geforderte enge Zusammenhang ist nicht nach den Maßgaben des nationalen Rechts, sondern europäisch-autonom zu bestimmen. Er kann nach einer von der Rspr in Anlehnung an Art 30 entwickelten Formel konkretisiert werden (EuGH Slg 88, 5566 = ECLI:EU:C:1988:459; offenlassend zur Identität EuGH Slg 06, I-6535), die damit wohl eine materiell-rechtliche Unvereinbark...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren/Entscheidung.

Rn 9 Abs 2 knüpft die gem § 128 IV ohne mündliche Verhandlung mögliche Entscheidung über die Kosten daran, dass zur Zeit der Entscheidung über die Kosten eine Hauptsacheklage nicht anhängig ist (BGH NJW 07, 3357). Nach Auffassung einiger kann der Ag, der die den Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens ausmachenden Mängel anerkannt oder die festgestellten Mängel besei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Bindungswirkung (Abs 5).

Rn 25 Gemäß Abs 5 ist das Empfangsgericht, das im MB gem § 692 I Nr 1 bezeichnet ist, durch die Abgabe in seiner Zuständigkeit nicht gebunden. Da das Mahngericht die Bezeichnung des zuständigen Gerichts durch den ASt gem § 690 I Nr 5 ungeprüft in den MB übernimmt, untersucht das Empfangsgericht erstmals die örtliche und sachliche Zuständigkeit für das Streitverfahren. § 281 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitigkeiten aus Vertrag (Nr 1).

1. Vertrag. Rn 2 Die Klage muss sich auf einen Vertrag stützen. Das Merkmal Vertrag ist autonom auszulegen und erfasst alle dem maßgebenden Rechtsverhältnis nach freiwillig eingegangenen Verpflichtungen. In diesem Rahmen wird das Merkmal recht weit ausgelegt (vgl. Pfeiffer LMK 19, 421945). Es kommt nicht auf die jew infrage stehende Pflicht, sondern auf das Rechtsverhältnis a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 35 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 35 Brüssel Ia-VO0 Die im Recht eines Mitgliedstaats vorgesehenen einstweiligen Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen können bei den Gerichten dieses Mitgliedstaats auch dann beantragt werden, wenn für die Entscheidung in der Hauptsache das Gericht eines anderen Mitgliedstaats zuständig ist. Rn 1 Die Vorschrift dient der Effektuierung des grenzüber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arrestgericht.

Rn 2 Sachlich und örtlich zuständig ist sowohl das Gericht der Hauptsache als auch das Amtsgericht, in dessen Bezirk der mit dem Arrest zu belegene Gegenstand oder die in ihrer persönlichen Freiheit zu beschränkende Person sich befindet. Der Gläubiger kann zwischen beiden Gerichtsständen wählen (§ 35). Aus prozessökonomischen Gründen ist es aber im Regelfall sachdienlich, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Trust (Nr 6).

Rn 17 Das Merkmal betrifft nur die gesetzlich vorgesehenen Trusts, nicht aber Fälle des sog ›implied‹ oder ›constructive‹ trust (Schlosser-Bericht AblEG C 59/106 v 5.3.79).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines zum Zuständigkeitsrecht nach der VO.

Rn 1 Die Zuständigkeitsordnung der VO 1215/2012 verdrängt, soweit anwendbar, vollständig das Zuständigkeitsregime des nationalen Prozessrechts nach der ZPO und anderen nationalen Prozessrechten. Art 4 I (bis 2015: ex-Art 2 I) beruht auf dem allgemeinen Prinzip des actor sequitur forum rei. Zur Aufrechterhaltung dieses Grundsatzes ist eine ausdehnende Anwendung anderer (beson...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 35 normiert als Ausfluss der Dispositionsmaxime (Musielak/Voit/Heinrich § 35 Rz 1) eine Selbstverständlichkeit, nämlich, dass der Kl zwischen mehreren eröffneten Gerichtsständen frei auswählen kann. Die Norm hat demnach eine rein deklaratorische Funktion.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Willkür.

Rn 53 Willkür liegt vor, wenn die Verweisung nach objektiven Maßstäben sachlich unter keinem Gesichtspunkt mehr zu rechtfertigen und der Rechtsfehler als extremer Verstoß gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften zu qualifizieren ist (BGH NZA-RR 15, 552 [BAG 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13]). Hierfür genügt nicht, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für die Anordnung des Arrests. Sie gewährt im Interesse wirksamen Rechtsschutzes dem Schuldner zwei Gerichtsstände zur freien Wahl. Es handelt sich um eine ausschließliche Zuständigkeit (§ 802).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs 1.

Rn 2 Die Gerichtsstände des § 232 I sind als ausschließliche ausgestaltet; deshalb kann die Zuständigkeit eines anderen Familiengerichts gem § 113 I 2 iVm § 40 II 1 Nr 2, 2 ZPO weder durch Vereinbarung noch durch rügelose Verhandlung zur Hauptsache begründet werden. I. Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache (Abs 1 Nr 1). Rn 3 Die Vorschrift entspricht inhaltli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Hilfs- und Bergeleistungen (Nr 7).

Rn 18 Die Vorschrift knüpft die Hauptsachezuständigkeit an die Arrestzuständigkeit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Annexverfahren (Nr 3).

Rn 14 Das Merkmal betrifft Annexverfahren zu Strafverfahren. Es greift damit nur ein, wenn die internationale strafprozessuale Zuständigkeit des betreffenden Staates gegeben ist und das nationale Recht eine Annexentscheidung über einen Schadensersatz vorsieht, deren Zulässigkeit in concreto gegeben ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines und Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt nicht-ausschließliche besondere Gerichtsstände. Mit Rücksicht auf den Schutzzweck des Art 4 scheidet eine ausdehnende Anwendung idR aus. Die Vorschriften gehen ins Leere, wenn sie auf Drittstaaten verweisen; es bleibt in diesen Fällen bei Art 4 (EuGH Slg 89, 341). Die auf den Streitgegenstand bezogenen Zuständigkeiten in Nr 1 und 2 begründen eine Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Massebezogene Passivprozesse.

Rn 4 Es werden alle Klagen gegen den Insolvenzverwalter erfasst, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (zur Insolvenzmasse s §§ 35 I, 36 InsO). Dazu gehören Klagen, mit denen Masseverbindlichkeiten geltend gemacht werden (vgl §§ 53 ff InsO), Aussonderungsklagen (vgl §§ 47 f InsO) und Absonderungsklagen (vgl §§ 49 ff, 165 ff InsO). Allgemein dürfte entsprechend dem Normzwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt (nur) die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Unterhaltssachen iSv § 231. Aus der in § 113 I 1 enthaltenen Regelung folgt, dass für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nicht § 2 heranzuziehen ist. Die Vorschrift des § 232 geht den Vorschriften der ZPO zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts als Spezialregelung vor. Abs 1 regelt di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Aufenthalt mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Nr 2).

Rn 14 Lebt nur ein Teil der gemeinschaftlichen Kinder bei einem Ehegatten, kann dies die örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründen, wenn der andere Teil der Kinder bei Dritten lebt, namentlich den Großeltern, sonstigen Verwandten oder Pflegepersonen. Bei dem anderen Ehegatten darf also kein gemeinschaftliches Kind leben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Abs 1 S 1 fingiert ein Geständnis (entspr § 288 I 1) des säumigen Bekl zu den vom Kl zur Anspruchsbegründung vorgetragenen Tatsachen. Dieser muss sein Vorbringen nicht glaubhaft machen; das Versäumnisurteil soll auch ergehen, wenn der Richter Zweifel an der Wahrheit hat (Mot zur CPO, 230 = Hahn/Mugdan, Materialien, 294). Mit dem durch die Zivilprozessnovelle 1974 (BGBl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kulturgüterherausgabe (Nr 4).

Rn 15 Diese zu komplex ausgestaltete Vorschrift nimmt die Definitionsmerkmale von Art 1 Nr 1 der Kulturgüterschutz-RL 93/7/EWG in Bezug. Diese verweist für ihren Anwendungsbereich auf nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften iSv ›Art 36 des Vertrags‹. Damit ist Art 36 des früheren EWG-Vertrags gemeint, der nunmehr in Art 36 AEUV zu finden ist. Danach ist maßgebend, ob d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 22 EuVTVO – Vereinbarungen mit Drittländern.

Gesetzestext Diese Verordnung lässt Vereinbarungen unberührt, durch die sich die Mitgliedstaaten vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr 44/2001 im Einklang mit Artikel 59 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen verpflichtet haben, Entscheidungen insb der Gerichte eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Konkurrierende Zuständigkeiten.

Rn 8 Wird eine Klage sowohl auf Normen des UKlaG als auch auf sonstige Vorschriften (zB UWG) gestützt, kann es zu einer Konkurrenz ausschließlicher Gerichtsstände kommen, insb zwischen § 6 UKlaG (OLG) und § 14 UWG (LG). Man könnte dem Kl dann gem § 35 ZPO die Wahl überlassen (vgl zur früheren Rechtslage LG Bonn 24.10.11 – 1 O 430/10). Dagegen spricht aber, dass es nicht Sach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für Versorgungsausgleichssachen (§ 217). Es handelt sich um ausschließliche Gerichtsstände, sodass die Zuständigkeit eines anderen Gerichts weder durch Vereinbarung noch durch rügelose Einlassung begründet werden kann (Haußleiter/Eickelmann § 218 Rz 1). Die örtliche Zuständigkeit ist – erstinstanzlich (vgl § 65 IV) – vAw ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rügelose Einlassung.

Rn 3 Zuständigkeitsbegründend nach der Vorschrift wirkt nur die Einlassung zur Hauptsache ohne Rüge der Zuständigkeit (EuGH Slg 81, 1671; Slg 81, 2431; Slg 82, 1189). Bloße Säumnis genügt nicht (EuGH C464/18). Soweit die Gerichtsstände der VO auch die örtliche Zuständigkeit regeln, ist eine isolierte Rüge der internationalen Zuständigkeit ohne Rüge der örtlichen nicht möglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 21 soll die Rechtsverfolgungsmöglichkeiten des Kl dadurch effektuieren, dass er gegen seinen Geschäftspartner dort vorgehen kann, wo dieser mit ihm von einer dafür vorgehaltenen eigenständigen Organisationseinheit aus Geschäfte gemacht hat (Hambg WuM 90, 394, 395). Dabei soll der Kl der Mühe enthoben werden, Ermittlungen zum Sitz bzw Wohnsitz des Bekl anstellen zu müs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gefährdungshaftung.

Rn 6 Sämtliche Ansprüche aus gesetzlicher Gefährdungshaftung des materiellen Rechts (Bsp: §§ 1 ff, 14 HaftpflG; §§ 7 ff StVG iVm § 115 VVG) werden vom weiten Begriff der unerlaubten Handlung iSd § 32 erfasst (BGHZ 80, 1, 3; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 2; zur Gefährdungshaftung nach StVG vgl BGH NJW 83, 1755; zur Gefährdungshaftung nach AM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klagen.

Rn 12 Das Begehren muss seine Grundlage (auch) in einer unerlaubten Handlung (Rn 3) haben (s näher Rn 15). Unerheblich ist die Art des prozessualen Antrags (vgl BayObLG MDR 03, 1311 [BayObLG 12.06.2003 - 1 Z AR 26/03]; Zö/Schultzky Rz 18; Musielak/Voit/Heinrich Rz 14), so dass auch Unterlassungsklagen von § 32 erfasst werden (vgl nur BGHZ 217, 350 – Internetforum mwN; zur Un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gericht.

Rn 21 In der Klageschrift ist das Gericht genau zu bezeichnen, bei dem die Klage erhoben werden soll. Anzugeben ist das Gericht als solches, weder der Spruchkörper noch die Spruchabteilung. Es genügt deshalb zB AG oder LG nebst Ortsangabe. Will der Kl vor der KfH verhandeln, ist diese in der Klageschrift anzugeben (§ 96 GVG). Es ist zu empfehlen in der Klageschrift anzugeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wohnsitz- oder Aufenthaltsverlegung nach Vertragsschluss (§ 38 III Nr 2 Alt 1).

Rn 18 § 38 III Nr 2 ermöglicht es, durch Gerichtsstandsabrede Vorsorge für etwaige zukünftige Entwicklungen zu treffen, die die Gefahr des Entzuges eines inländischen Gerichtsstands oder einer Erschwerung der gerichtlichen Rechtsverfolgung mit sich bringen könnten. Eine solche Gefahr besteht offensichtlich, wenn die andere Partei nachträglich ihren Wohnsitz oder bei Nichtbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Gewöhnlicher Aufenthalt des Antragstellers (Nr 5).

Rn 17 Der fünfte Rang knüpft an den gewöhnlichen Aufenthalt des ASt an. Stellen beide Ehegatten einen Antrag, ist das zuerst angerufene Gericht zuständig (ausdr J/H/A/Markwardt § 122 Rz 11). Zur Zuständigkeit nach Nr 4, 5 in den Fällen der Antragstellung durch eine Verwaltungsbehörde oder eines Dritten (in den Fällen des § 1306) in einem Eheaufhebungsverfahren gem § 1316 I N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts (Abs 1).

Rn 1 Soweit kein Beklagtenwohnsitz (Art 62 f) in einem Mitgliedstaat besteht, greift nationales Recht ein. Die Vorschrift (bis 2015: ex-Art 4) ist bei einer Klage gegen einen Unionsbürger anwendbar, dessen Wohnsitz nicht aufzuklären ist (EuGH C-292/10). Es kann sich um autonomes nationales Recht handeln, aber auch um das EuGVÜ (bei Wohnsitz in Dänemark) oder das Lugano-Übere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift verdrängt als ausschl Gerichtsstandsregelung allg wie besondere Gerichtsstände (s allg § 12 Rn 8). Im Einzelfall kann § 29a mit § 24 konkurrieren, so wenn die Herausgabe des Miet- oder Pachtobjekts (§§ 546, 581 BGB) auf den Mietvertrag und § 985 BGB gestützt wird, nicht dagegen, wenn die Herausgabe ausschl auf § 985 BGB gestützt wird, ohne dass zumindest ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende gesetzliche Regelung.

Rn 12 Mangels ausdrücklicher Regeln zur internationalen Zuständigkeit in allen sonstigen Fällen ergibt sich diese aus einer entsprechenden Anwendung der innerstaatlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit aufs Ausland (BGHZ 44, 46, 47 = NJW 65, 1665 [BGH 14.06.1965 - GSZ 1/65]; 120, 334, 337 = NJW 93, 1073 [BGH 03.12.1992 - IX ZR 229/91]), denn wenn der Gesetzgeber ein besti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 34 regelt sowohl hinsichtlich der örtlichen als auch hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit einen Wahlgerichtsstand (BAG NJW 98, 1092, 1093 [BAG 28.10.1997 - 9 AZB 35/97]; Brandbg NJW 04, 780). In § 34 treffen demnach die Regelung der örtlichen und der – streitwertunabhängig bestimmten – sachlichen Zuständigkeit zusammen: Wählt der Kl ein anderes örtlich zuständige...mehr