Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Austritt eines GmbH-Gesells... / 2 Austritt durch Kündigungserklärung

Ist ein wichtiger Austrittsgrund gegeben bzw. sind die Voraussetzungen eines vertraglich vereinbarten Austrittsrechts erfüllt, kann sich der austretende Gesellschafter durch Kündigung gegenüber der Gesellschaft von der GmbH lösen. Der Austritt – aus wichtigem Grund oder aufgrund eines gesellschaftsvertraglich vereinbarten Austrittsrechts – löst einen Abfindungsanspruch des A...mehr

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Austritt eines GmbH-Gesells... / 3 Wahlrecht der Gesellschaft

Die Austritts- bzw. Kündigungserklärung hat einen Anspruch des Austretenden auf Abnahme seines Geschäftsanteils gegen Abfindung zur Folge. Dabei steht der GmbH ein Wahlrecht zwischen der Einziehung, dem Erwerb eigener Geschäftsanteile oder der Vermittlung der Abtretung an Gesellschafter oder an Dritte zu. Dieses Wahlrecht der GmbH wird von der Gesellschafterversammlung ausge...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / Einführung

Der Gesellschafter einer GmbH ist in der Praxis häufig auf externe Beratung angewiesen. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben: Ein Gesellschafter kann z. B. infolge von Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht in der Lage sein, der Gesellschafterversammlung zu folgen. Oder es geht für den Gesellschafter um essenzielle Entscheidungen, wie seinen Ausschluss aus der Gesells...mehr

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Beschluss-Mehrheiten in der... / 2 Mehrheitsregelung bei der Beschlussfassung

Grundsätzlich genügt zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung die einfache Mehrheit, d. h. die Hälfte der abgegebenen Ja-Stimmen muss um eine Stimme die Nein-Stimmen überschreiten. Dies sollte auch so in der Satzung vereinbart werden, damit Klarheit besteht: Formulierungsvorschlag: Der Beschluss ist mit einfacher Mehrheit gefasst, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen ab...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 5 So könnte eine Satzungsregelung aussehen

In der Satzungsklausel sollte grundsätzlich je nach Wunsch der Gesellschafter geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung von Beiständen gestattet ist sowie insbesondere welches Prozedere, das heißt welche Formalien einzuhalten sind. Die nachfolgende Satzungsklausel enthält ein grundsätzliches Verbot der Beiziehung von Beratern mit der gebotenen Ausna...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 3.3 Vertretung

Als dritte Stufe schließlich kommt eine vollständige Vertretung des Gesellschafters durch den Dritten in Betracht. Dann liegt keine Beiziehung mehr, sondern eine sog. Vertretung vor. Dort redet dann in der Gesellschafterversammlung nicht mehr der Gesellschafter, sondern sein Vertreter für ihn. Eine Vertretung des Gesellschafters ist im GmbH-Recht in § 47 Abs. 3 GmbHG ausdrüc...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 1 Anlässe für Satzungsänderungen

Die häufigsten Anlässe für Satzungsänderungen sind: Aufnahme neuer Gesellschafter: Werden neue Gesellschafter aufgenommen, werden diese häufig darauf bestehen, dass die Satzung entsprechend ihren Wünschen angepasst wird oder aber umgekehrt möchten die bisherigen Gesellschafter noch Regelungen in die Satzung verankern, bevor neue Gesellschafter aufgenommen werden. Nachfolgerege...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 1 Wann ist externer Rat gefragt?

Benötigt ein Gesellschafter auf einer Gesellschafterversammlung externen Rat, so kann dies unterschiedliche Gründe haben: Der Gesellschafter könnte den Anteil kürzlich geerbt haben und über keinerlei Kenntnisse über die Branche oder Interna der Firma verfügen, sodass er in der Gesellschafterversammlung hilflos den übrigen Gesellschaftern und deren Strategie ausgeliefert ist. ...mehr

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GmbH: Abberufung / 2 Gründe für eine Abberufung

Die Abberufung eines Geschäftsführers ist grundsätzlich jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch vorsehen, dass ein Geschäftsführer nur aus einem besonderen Grund abberufen werden kann. In eng umgrenzten Ausnahmefällen kann eine Abberufung im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, z. B. bei einem mitarbeitenden Gesellschafter-Geschäftsfü...mehr

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GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 3 Beschluss zur Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung gilt als Änderung des Gesellschaftsvertrags und muss mit einer Mehrheit von mindestens 75 % beschlossen werden. Es kann Einstimmigkeit vereinbart werden, nicht aber eine geringere Mehrheit. Daraus folgt, dass der Minderheitsgesellschafter mit einem Anteil bis zu 25 % gezwungen werden kann, eine Kapitalerhöhung gegen seinen Willen mitzutragen. Der nicht zu...mehr

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Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / 1 Rechtsanspruch auf Zeugniserteilung

Der GmbH-Geschäftsführer schließt mit der GmbH einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag. Dabei handelt es sich um einen Dienstvertrag. Für Dienstverträge gilt gemäß § 630 BGB die Pflicht zur Zeugniserteilung. Ein Arbeitsvertrag wird hierbei nicht vorausgesetzt, es genügt ein freier Dienstvertrag. Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete v...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / 6 Steuerliche Behandlung der Abfindung

Die Abfindung an den ausscheidenden Gesellschafter stellt aus steuerlicher Sicht eine entgeltliche Anteilsveräußerung dar. Das ist immer dann zu rechtfertigen, wenn die veräußerte GmbH-Beteiligung zum Betriebsvermögen zählte. Versteuert werden muss aber nur der ggf. entstehende Veräußerungsgewinn (= Differenz von Anschaffungskosten der Beteiligung bzw. Veräußerungskosten ein...mehr

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Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / 2 Zeugnisausstellung für den Geschäftsführer

Zuständig für die Ausstellung des Zeugnisses sind die Gesellschafter. Diese können die Aufgabe zur Erstellung auf ein anderes Organ (Beirat), auf einen Gesellschafter oder auch auf einen anderen Geschäftsführer übertragen. Achtung Qualifiziertes Zeugnis nur auf Verlangen Das qualifizierte Zeugnis wird nur auf ausdrückliches Verlangen hin ausgestellt. Der Geschäftsführer richte...mehr

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GmbH: Abberufung / 3 Abberufung durch Gesellschafterbeschluss

Die Abberufung als Geschäftsführer erfolgt per Gesellschafterbeschluss. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter, hat er bei der ordentlichen Abberufung ebenfalls ein Stimmrecht, nicht jedoch bei der Abberufung aus wichtigem Grund. Der Beschluss der Gesellschafter ist wirksam, bis das Gegenteil gerichtlich festgestellt wird. Eine gerichtliche Entscheidung in diese...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 3.2 Beratung

Darüber hinaus kann der Dritte über seine bloße Anwesenheit hinaus den Gesellschafter unterstützen, indem er ihn berät oder "coacht". Oder aber der Beistand soll wie im obigen Beispiel aktiv in das Geschehen der Gesellschafterversammlung eingreifen, mit dem Ziel, das Stimmverhalten der Gesellschafter zu beeinflussen, um die Interessen des Gesellschafter durchzusetzen.mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 4.1 Konkreter Beratungsbedarf und Interesse der Gesellschaft

Einerseits geht es um essenzielle Entscheidungen für den Gesellschafter, wie z. B. den Entzug von mitgliedschaftlichen Rechten wie die Entziehung von Sonderrechten, die Abberufung eines Gesellschafters aus dem Amt des Geschäftsführers oder der Entzug des Geschäftsanteils. Hier wird also in den Kernbereich der Mitgliedschaft eingegriffen. Besteht aufgrund mangelnder Kompetenz...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / 5 Begrenzung der Abfindung

Scheidet ein Gesellschafter aus der GmbH aus, steht ihm auf jeden Fall eine Abfindung zu. Selbst dann, wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, dass keine Abfindung gezahlt wird. Eine solche Klausel ist unzulässig und unwirksam. Steht der nach der Buchwertklausel ermittelte Wert in einem groben Missverhältnis zu seinem Verkehrswert, wird die danach ermittelte Abfindung...mehr

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GmbH: Notgeschäftsführer / 3 Bestellung eines Notgeschäftsführers durch Gericht

Das Gericht wird nicht von Amts wegen tätig, sondern nur auf Antrag eines Beteiligten. Beteiligter in diesem Sinne ist jeder, der an der Bestellung des Notgeschäftsführers ein Interesse hat. Das können neben den einzelnen Gesellschaftern sonstige Organmitglieder, der Betriebsrat oder auch – wie im vorgenannten Beispiel – Gläubiger der GmbH sein. Schlägt der Antragsteller ein...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / Einführung

Der Geschäftsführer ist erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Seine Haftung ist wesentlich umfassender als die eines GmbH-Gesellschafters. Ihn kann eine Innenhaftung gegenüber der GmbH selbst treffen. Gleichzeitig haftet er aber in einer Reihe von Fällen auch nach außen, insbesondere in der Krise der Gesellschaft. Dieser Beitrag beleuchtet ausgewählte Haftungstatbestände. D...mehr

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GmbH: Nachschusspflicht / 1 Beschränkte und unbeschränkte Nachschusspflicht

Im Gesellschaftsvertrag kann vereinbart werden, dass die Gesellschafter lediglich eine zusätzliche Einlage bis zu einer bestimmten Höhe zu leisten haben (sog. beschränkte Nachschusspflicht). Die Nachschusspflicht kann aber auch in unbestimmter Höhe bestehen (sog. unbeschränkte Nachschusspflicht). Diese Mittel werden der Gesellschaft als Eigenkapital zugeführt und als Kapital...mehr

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GmbH: Abberufung / 6 Sonderfall: Zwei-Personen-GmbH

Eine Abberufung in der GmbH, die aus 2 Gesellschaftern mit jeweils der Hälfte der Anteile besteht, kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Bei einer ordentlichen Abberufung besteht sonst immer ein Stimmrecht des Betroffenen, sodass er seine Abberufung verhindern könnte. D.h. gerade in der Zwei-Personen-GmbH, in der regelmäßig 2 jeweils hälftig beteiligte Gesellschafter-Geschä...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 2 Gang der Satzungsänderung

Die Änderung des Gesellschaftsvertrags vollzieht sich in folgenden Schritten: 1. Grundsätzliche Überlegungen, welche Satzungsänderung durchgeführt werden soll Die Gesellschafter müssen sich im Vorfeld Gedanken machen, inwieweit eine Satzungsänderung erforderlich ist, um das von ihnen gewählte Ziel zu erreichen, und diese Satzungsänderung gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe f...mehr

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GmbH: Abberufung / 4 Widerspruch gegen die Abberufung

Der Geschäftsführer kann sich gerichtlich gegen die Abberufung wehren. Ein Fremdgeschäftsführer ist auf seine Rechte aus dem Anstellungsvertrag beschränkt. Der Gesellschafter-Geschäftsführer hingegen hat auch Rechtspositionen inne, die aus seiner Stellung als Gesellschafter resultieren. Er kann sich daher in einem größeren Umfang zur Wehr setzen und z. B. argumentieren, dass...mehr

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GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 4 Eintragung ins Handelsregister

Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht für den Übernehmer zwingend ein neuer Geschäftsanteil. Ist der Übernehmer bereits Gesellschafter, bestehen alter und neuer Geschäftsanteil nebeneinander. Aber auch die Aufstockung bestehender Geschäftsanteile ist möglich, indem die Nennbeträge der alten Stammeinlagen erhöht werden. Mit der Kapitalerhöhung gehen – sofern nicht a...mehr

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Beschluss-Mehrheiten in der... / Zusammenfassung

Begriff Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH können mit einfacher, mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig beschlossen werden. Entscheidend ist, was die Gesellschafter vereinbart haben. Gibt es keine besonderen Vereinbarungen, gelten die gesetzlichen Vorgaben. Nur bei Satzungsänderungen ist die im Gesetz angeordnete qualifizierte Mehrheit mindestens einzuhalten. Gese...mehr

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Beschluss-Mehrheiten in der... / 1 Stimmrecht und Geschäftsanteil

Jeder Euro des Geschäftsanteils an der GmbH gewährt eine Stimme (§ 47 Abs. 2 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann abweichende Regelungen treffen. Stimmrecht und nominaler Geschäftsanteil müssen dabei nicht übereinstimmen. Im Gesellschaftsvertrag können als Sonderrecht auf den Anteil zusätzliche Stimmrechte vereinbart werden. Praxis-Tipp Einheitliches Stimmrecht Verfügt der Ge...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / 4 Abfindungsregelung im Gesellschaftsvertrag

Der GmbH-Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des tatsächlichen Werts seines GmbH-Anteils. Am besten ist es, wenn die GmbH-Satzung eine Regelung für diesen Fall enthält. Diese Regelung muss aber eindeutig sein: In der Praxis wird häufig eine Buchwertklausel vereinbart, deren Wirksamkeit problematisch ist. Bei ihr orientiert sich die Abfindung an den Buchwer...mehr

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GmbH: Notgeschäftsführer / 2 Voraussetzungen für die Bestellung

Die Gesellschafter haben auch dann für die Handlungsfähigkeit der GmbH zu sorgen, wenn die GmbH keinen Geschäftsführer mehr hat. Diese Situation könnte z. B. eintreten, wenn der Geschäftsführer schwer erkrankt, stirbt oder ins Ausland umsiedelt. Kommen die Gesellschafter der Bestellung eines neuen Geschäftsführers nach Wegfall des alten nicht nach, kann das Gericht in dringe...mehr

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GmbH: Nachschusspflicht / Zusammenfassung

Begriff Die Gesellschafter einer GmbH können im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, dass sie über die Stammeinlagen hinaus unter bestimmten Voraussetzungen weitere Einlagen beschließen können. Diese sog. Nachschusspflicht soll sicherstellen, dass die GmbH für ihre künftigen Aufgaben über ausreichend Kapital verfügt. Ohne gesellschaftsvertragliche Regelung ist ein Gesellschafte...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.3 Haftungsgefahr: Geschäfte ohne Rückendeckung der Gesellschafterversammlung

In der Praxis treten immer wieder Fälle auf, in denen der Geschäftsführer seine im Innenverhältnis bestehenden Kompetenzen überschreitet. Häufig setzt er sich über Gesellschafterbeschlüsse oder Vorgaben im Anstellungsvertrag bzw. im Gesellschaftsvertrag hinweg. Auch deswegen kann er gegenüber der GmbH haften. So hatte das Kammergericht Berlin über folgenden Fall zu entscheid...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 3 Haftungsgefahr: Haftung als faktischer Geschäftsführer

Der BGH stellt in ständiger Rechtsprechung den faktischen Geschäftsführer dem formell ordnungsgemäß bestellten Geschäftsführer gleich. Er hat klargestellt, dass ein faktischer Geschäftsführer nicht schon dann anzunehmen ist, wenn ein Gesellschafter lediglich satzungsgemäß auf den Geschäftsführer gesellschaftsintern einwirkt. Ein dominierender Mehrheitsgesellschafter wird als...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 3.1 Bloße Anwesenheit

Es kann sich um die bloße Anwesenheit eines Dritten handeln, der in keinster Weise in den Gang der Gesellschafterversammlung eingreift und noch nicht einmal den Gesellschafter intern berät oder begleitet. Dieser Dritte ist lediglich Zeuge des Ablaufs der Gesellschafterversammlung. Auch die bloße Anwesenheit kann von Bedeutung sein, etwa wenn es darum geht, in einer späteren ...mehr

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GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 2 Bildung von Gewinnrücklagen zur Kapitalerhöhung

Die rentabelste Finanzierung der GmbH besteht darin, Gewinne der GmbH nicht an die Gesellschafter auszuschütten, sondern diese in der GmbH zu belassen. Einbehaltene Gewinne werden bei der GmbH mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (insgesamt ca. 29 %) versteuert. Damit ist diese Finanzierungsart besonders günstig – vorausgesetzt, die Gm...mehr

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GmbH: Notgeschäftsführer / 1 Handlungsfähigkeit der GmbH

Die GmbH ist eine juristische Person. Sie ist rechtlich selbstständig und kann im eigenen Namen Rechte erwerben und Pflichten begründen. Die GmbH benötigt Organe, die für sie handeln. Daher muss eine GmbH neben anderen Organen, wie z. B. der Gesellschafterversammlung oder dem Aufsichtsrat, über mindestens einen Geschäftsführer verfügen. Die Gesellschafter müssen grundsätzlic...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 3.1 Wann handelt der faktische Geschäftsführer wirklich für die GmbH?

In einem Urteil führt der BGH aus, dass eine Person als faktischer GmbH-Geschäftsführer hafte, wenn der Betreffende nach dem Gesamterscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der Gesellschaft nachhaltig prägt. Dazu muss er über die interne Einwirkung auf die Satzung hinaus durch eigenes Handeln im Außenverhältnis die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans maß...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.1 Beispiel: Abfindungsklausel

Praxis-Beispiel Abfindungsklausel anpassen Der Gesellschaftsvertrag der Bodo-Bau GmbH enthält eine Abfindungsregelung, wonach der Ausscheidende entsprechend den Buchwerten eine Abfindung erhält. Es handelt sich um eine Gerüstbaufirma. Zum Vermögen gehört eine Vielzahl von Gerüsten, die in der Bilanz auf 1 EUR abgeschrieben sind, jedoch tatsächlich einen Wert von ca. 300.000 E...mehr

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Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer einer GmbH hat keinen rechtlichen Anspruch auf Entlastung. Aber er hat bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses einen Anspruch auf Bewertung seiner Leistung und damit auf Zeugniserteilung. Das gilt für den Fremd-Geschäftsführer, aber auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer, der nicht beherrschend an der GmbH beteiligt ist. Gesetze, Vorschri...mehr

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GmbH: Mantelkauf / 2 Steuerliche Voraussetzungen der Verlustverrechnung

Beim Erwerb eines solchen GmbH-Mantels können zukünftige Gewinne mit diesem Verlust nur unter engen Voraussetzungen verrechnet werden, sodass ein Steuerspareffekt eintritt. Der Verlustvortrag wird vom Finanzamt nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 8c KStG) anerkannt. Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 ist für die Verlustabzugsbeschränkung der sog. qualifizierte Anteil...mehr

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GmbH: Notgeschäftsführer / Zusammenfassung

Begriff Legt der einzige amtierende Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder oder scheidet er durch Tod, Abberufung oder Fristablauf aus und bestellen die Gesellschafter keinen neuen Geschäftsführer, ist die GmbH "handlungsunfähig". Um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, ist das Amtsgericht berechtigt, auch ohne Gesellschafterbeschluss einen neuen Geschäftsführer, ein...mehr

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GmbH: Abberufung / 1 Verfahren der Abberufung

Eine Abberufung als GmbH-Geschäftsführer ist jederzeit möglich. Zuständig dafür ist die Gesellschafterversammlung. Diese entscheidet durch Gesellschafterbeschluss. Die einfache Stimmenmehrheit ist dafür ausreichend, sofern der Gesellschaftsvertrag keine höhere Mehrheit vorschreibt. Umgesetzt wird der Beschluss, indem die Gesellschafterversammlung oder ein von ihr ermächtigte...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 2 Wer darf Berater sein?

Der hinzugezogene Beistand kann Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Branchenspezialist oder auch nur ein "väterlicher" Freund sein. Die Auswahl hängt von der Situation und dem Bedarf ab, auch ist zu fragen, welcher Beistand am ehesten mit den Mitgesellschaftern umgehen kann. Achtung Grenzen durch den Gesellschaftsvertrag beachten Häufig begrenzt die Satzung (= Gesellschaftsvert...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / 2 Höhe der Abfindung

Sofern eine Abfindung wegen einer vorzeitigen Trennung des Geschäftsführers gezahlt wird, orientiert sich die Höhe der Abfindung an der Restlaufzeit des Dienstvertrags. Die Vergütung für die Restlaufzeit stellt sozusagen den Maximalbetrag dar. In welcher Höhe dieser ausgeschüttet wird, hängt von der Interessenlage ab. Möchte die GmbH den Geschäftsführer gar nicht loswerden, ...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 4 Rechtliche Zulässigkeit der Beiziehung von Beratern

Die Beiziehung von Beratern zur Gesellschafterversammlung ist grundsätzlich nur dann gestattet, wenn der Gesellschaftsvertrag sie zulässt oder aber wenn die Gesellschafterversammlung durch Mehrheitsbeschluss die Anwesenheit bzw. Teilnahme von Beratern gestattet.[1] Fehlt eine Satzungsregelung oder ergeht ein abschlägiger Beschluss der Gesellschafterversammlung zum Antrag eine...mehr

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Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / 4 Das Zwischenzeugnis

Für den ausscheidenden Geschäftsführer besteht die Gefahr, dass nicht mehr die gesamte Leistung gewürdigt wird, sondern ihm ausschließlich die wirtschaftlich schwierigen Jahre zur Last gelegt werden, so dass eine realistische Einschätzung der Tätigkeit während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses kaum noch möglich ist. Praxis-Tipp Zwischenzeugnis als Wertschätzung Der Gesc...mehr

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GmbH: Abberufung / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH hat mindestens einen Geschäftsführer, der für die GmbH handelt und die operativen Geschäfte führt. Der Geschäftsführer wird von den Gesellschaftern in sein Amt bestellt und auch wieder abberufen. Grundsätzlich kann der Geschäftsführer jederzeit von den Gesellschaftern abberufen werden. Die Abberufung kann jedoch im Gesellschaftsvertrag auf wichtige Gründe be...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 3 Was bedeutet "Teilnahme an der Gesellschafterversammlung"?

Hier besteht Uneinigkeit in der Rechtsprechung. Überwiegend wird die Teilnahme als Oberbegriff aufgefasst, wobei ihr Zweck die bloße Anwesenheit auf der Gesellschafterversammlung oder die Beratung oder Vertretung eines Gesellschafters sein kann. Teils wird vertreten, die Teilnahme beinhalte notwendig auch die Teilhabe an der Willensbildung der Gesellschaft, wobei das Recht a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Firma der GmbH / 2 Bildung der GmbH-Firma

Grundsätzlich sind alle Firmierungen zulässig, denen Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft zukommt und die nicht über wesentliche Geschäftsverhältnisse irreführen. Generell sind die folgenden Firmierungen zulässig: Sachfirma: Die Sachfirma ist stets dem in der Satzung enthaltenen Unternehmensgegenstand zu entlehnen. Bei der Sachfirma muss der wesentliche Gegenstand des Unt...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / Zusammenfassung

Begriff Die Abfindung ist eine Entschädigung, die dem Geschäftsführer für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses mit der GmbH verbundenen Nachteile (Verlust des Arbeitsplatzes) von der GmbH verbindlich zugesagt wird. Zu unterscheiden sind Abfindungen bei Ausscheiden eines GmbH-Geschäftsführers und bei Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters. Gesetze, Vorschriften und R...mehr