Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.11 Haftungserstreckung (§ 28e Abs. 3e)

Rz. 75 Die Vorschrift erstreckt die Haftung nach Abs. 3a auf ein drittes Unternehmen nach den weiter dort genannten Maßgaben. Ziel der Vorschrift ist es, Umgehungsgeschäfte zu unterbinden. Eingangsvoraussetzung ist, dass der nach Abs. 3a haftende Hauptunternehmer einen Nachunternehmer beauftragt, der wiederum ein "nächstes Unternehmen" beauftragt. Die Kette ist dann wie folg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.2 Gemeinnützige Zielsetzung

Rz. 12 Nach Nr. 2 muss der Antragsteller gemeinnützige Ziele verfolgen. Damit soll nicht die Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinne gemeint sein (siehe BT-Drs. 11/6748 S. 82; so auch VG Köln, Urteil v. 27.6.2013, 26 K 34/12 Rz. 144 ff.). Dies stellt die Jugendämter vor Probleme, da unklar ist, wodurch sich der steuerrechtliche von dem allgemeinen Begriff der Gemeinnützi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterbeschluss / 2 Beschlussfassung außerhalb von Gesellschafterversammlungen

Der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung bedarf es nicht, wenn sich alle Gesellschafter schriftlich in Textform mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der schriftlichen Abgabe der Stimmen einverstanden erklären, § 48 Abs. 2 GmbHG. Diese Regelung hat 2 Varianten: Ein Gesellschafterbeschluss kommt zustande, wenn alle Gesellschafter schriftlich in Textform mit der Beschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterbeschluss / 1 Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen

Gesellschafterbeschlüsse werden in der Gesellschafterversammlung gefasst. "Gesellschafterversammlung" dient dabei als Bezeichnung sowohl für das Organ der Gesellschaft als auch für die Versammlung an sich. Das Gesetz geht historisch bedingt von einer physischen Versammlung aus (§ 48 Abs. 1 S. 1), sieht aber seit der Digitalisierungsrichtlinie 2022 auch eine digitale Möglichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterbeschluss / Zusammenfassung

Begriff Die Gesellschafter einer GmbH bilden zusammen die Gesellschafterversammlung, das wichtigste Organ der Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung besitzt Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung und kann damit die Geschicke der GmbH lenken. Ein Gesellschafterbeschluss ist das Werkzeug dieser Gesellschafterversammlung und bringt den Willen der Unternehmenseigen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 41 AO – Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften – Mitunternehmerstellung einer GbR

Nach der Entscheidung kann auch mit einem i.S.d. § 41AO unwirksamen Rechtsgeschäft eine Mitunternehmerstellung entstehen. Im Fall waren drei Personen, die zusammen die klagende GbR bildeten, als Kommanditisten einer KG eingetragen worden. Der Gesellschaftsvertrag sah insoweit vor, dass den Gesellschaftern der Klägerin "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnun...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 2.2 Form der Einladung

Von Gesetzes wegen hat die Einberufung schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. Dabei ist nicht vorgeschrieben, ob das Einwurf- oder das Übergabeeinschreiben zu wählen ist. Da Sie im Zweifelsfall den Zugang der Ladung nachweisen müssen, empfehlen wir auf jeden Fall das Übergabeeinschreiben, nicht aber das Einwurfeinschreiben. Der Gesellschaftsvertrag kann hie...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.2 Die außerordentliche Gesellschafterversammlung

Will die Gesellschaft einen Beschluss außerhalb der ordentlichen Gesellschafterversammlung fassen, spricht man von einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Die außerordentliche Gesellschafterversammlung findet nach Bedarf statt. Tagesordnungspunkte dieser Gesellschafterversammlung können alle Angelegenheiten sein, bei denen laut Gesetz oder darüber hinaus laut Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.1 Die ordentliche Gesellschafterversammlung

Als ordentliche Gesellschafterversammlung bezeichnet man die im Gesellschaftervertrag vorgesehene (meist) jährliche Gesellschafterversammlung. In dieser Gesellschafterversammlung wird über vom Gesellschaftsvertrag vorgegebene Punkte turnusmäßig entschieden. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet in aller Regel innerhalb dreier Monate, spätestens aber innerhalb von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / 2.1 Inhalte der Einladung

Diese Angaben sind Pflicht: Adressat: Jeder Gesellschafter muss eine Einladung erhalten. Sie ist an die letzte der Gesellschaft bekannte Adresse des jeweiligen Gesellschafters zu richten (auch Auslands- und/oder Geschäftsadressen sind zulässig, soweit der Zugang gewährleistet ist). Absender: Der Absender muss erkennbar sein (Firma und Name der einladenden Person i. d. R. des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / 2.3 Frist der Einladung

Die Einladung hat mit einer Frist von mindestens 1 Woche zu erfolgen. D.h. die Ladung muss den Gesellschaftern eine Woche vor dem Versammlungstermin zugegangen sein. In vielen Fällen wird diese sehr kurze gesetzliche Frist durch den Gesellschaftsvertrag verlängert. Praxis-Tipp Frist auf jeden Fall wahren Ein Gesellschafter, der eine Beschlussfassung blockieren will, wird regelm...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 5 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH-Gesellschafterversamml... / Einführung

Oberstes Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung als die Vertretung aller Gesellschafter. Sie allein ist befugt, Entscheidungen zu treffen, die alle weiteren Organe und Mitglieder der Gesellschaft binden. Die Gesellschafterversammlung entscheidet durch Beschlüsse innerhalb der Versammlung. Ein solcher Beschluss kann aber schon daran scheitern, dass die Gesellschafte...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4 Wann kann in schwierigen Fällen ein Vertreter/Berater hinzugezogen werden?

Grundsätzlich kann sich der Geschäftsführer sowie auch jeder Gesellschafter zur Vorbereitung auf die Gesellschafterversammlung an einen Dritten, insb. einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, wenden. Dies geht auch dann, wenn er besonders zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Soll der Berater hingegen auch in der Gesellschafterversammlung anwesend sein, bedarf dies entweder ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.4 Zustandekommen der stillen Gesellschaft

Rz. 18 Die stille Gesellschaft entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags.[1] Hierbei finden grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften zum Vertrag der §§ 145 ff. BGB Anwendung.[2] Handelt es sich bei dem Inhaber des Handelsgeschäfts um eine Personengesellschaft oder um eine Kapitalgesellschaft, wird der Gesellschaftsvertrag nicht zwischen den Gesellschaftern d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.6 Einsichts- und Auskunftsrechte des stillen Gesellschafters

Rz. 33 Dem stillen Gesellschafter werden verschiedene Einsichts- und Auskunftsrechte gewährt. § 233 HGB ordnet diesbezüglich an, dass auf den stillen Gesellschafter § 166 HGB entsprechend anzuwenden ist. Danach ist der stille Gesellschafter berechtigt, von der Gesellschaft eine Abschrift des handelsrechtlichen Jahresabschlusses i. S. d. § 242 Abs. 3 HGB (also der Bilanz und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.7.3 Außerordentliches Kündigungsrecht des stillen Gesellschafters und des Geschäftsinhabers

Rz. 40 Bei Vorliegen einer auf eine bestimmte Zeit eingegangenen stillen Gesellschaft verfügt weder der stille Gesellschafter noch der Geschäftsinhaber über ein ordentliches Kündigungsrecht.[1] In einem solchen Fall ist lediglich eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.[2] Gleichermaßen besteht auch für eine auf eine unbestimmte Zeit eingeg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.2.2 Zustimmung der Gesellschafter

Wenn die Optionsmöglichkeit ins Auge gefasst wurde, ist es erforderlich, dass sich alle Gesellschafter der Personengesellschaft für die Option entscheiden (§ 1a Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz KStG i. V. m. § 217 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Die Zustimmung der Gesellschafter muss bei Antragstellung dem Finanzamt vorgelegt werden. Eine notarielle Beurkundung des Gesellschafterbeschlus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.1 Begriffsmerkmale der stillen Gesellschaft

Rz. 2 Das Handelsgesetzbuch enthält keine gesetzliche Definition für den Begriff der stillen Gesellschaft.[1] Aus den §§ 230–236 HGB können lediglich verschiedene Merkmale abgeleitet werden, anhand derer sich der Begriff und das Wesen einer stillen Gesellschaft erschließen lässt. Danach beteiligt sich ein stiller Gesellschafter an dem von einem anderen ausgeübten Handelsgewe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.5.1.2 Maßgebliche Gewinngröße

Rz. 24 Hinsichtlich der Frage nach dem maßgeblichen Gewinn ergibt sich aus § 232 Abs. 1 HGB lediglich, dass der Gewinn am Schluss eines jeden Geschäftsjahrs zu berechnen und der auf den stillen Gesellschafter entfallende Gewinn ihm auszubezahlen ist. Daraus lässt sich ableiten, dass der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters im Wege der Aufstellung einer Bilanz bzw. einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.5.2 Verlustbeteiligung des stillen Gesellschafters

Rz. 29 Aus § 231 Abs. 1 HGB ergibt sich, dass der stille Gesellschafter grundsätzlich am Verlust des Inhabers des Handelsgeschäfts beteiligt ist. Gemäß § 231 Abs. 2 1. Halbsatz HGB kann allerdings im Gesellschaftsvertrag eine Verlustbeteiligung des stillen Gesellschafters ausgeschlossen werden. Rz. 30 Wird im Gesellschaftsvertrag nur die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.7.2 Ordentliches Kündigungsrecht des stillen Gesellschafters und des Geschäftsinhabers

Rz. 37 Gemäß § 234 Abs. 1 HGB i. V. m. § 132 Abs. 1 HGB kann bei Vorliegen einer auf eine unbestimmte Zeit eingegangenen stillen Gesellschaft sowohl der stille Gesellschafter als auch der Geschäftsinhaber seine Mitgliedschaft in der stillen Gesellschaft zum Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs gegenüber der Gesellschaft kündigen. Eine solche ordentliche Kündigung muss mindesten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 4.4.2 Steuerrechtliche Behandlung beim Geschäftsinhaber

Rz. 79 Bei der atypischen stillen Gesellschaft erfolgt über die gesonderte und einheitliche Ergebnisfeststellung eine anteilige Ergebniszuweisung an den Geschäftsinhaber.[1] Hierbei wird der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Verteilungsschlüssel berücksichtigt.[2] Die anteilige Ergebniszuweisung führt beim Geschäftsinhaber zu einer Erhöhung oder einer Verminderung seines z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.1.1 Vorgehen

Für die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH gibt es eine gesetzliche Regelung. Maßgeblich ist hierfür der § 20 UmwStG. Hier ist genau geregelt, wie diese zu erfolgen hat. Die Umwandlung erfolgt demnach in 5 Schritten:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 3.2.2 Ausweis der Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang

Rz. 52 Die Zuordnung der Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt in erster Linie von der beabsichtigten Zeitdauer der stillen Gesellschaft ab.[1] Im Anlagevermögen ist die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft gemäß § 247 Abs. 2 HGB nur dann als ein bilanzierungspflichtiger Vermögensgegenstand auszuweisen, wenn sie dazu besti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.2 Rechtsnatur der stillen Gesellschaft

Rz. 3 Die stille Gesellschaft stellt einen Spezialfall bzw. eine Variante der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar.[1] Eine solche liegt gemäß § 705 Abs. 1 BGB vor, wenn sich die Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag gegenseitig dazu verpflichten, "die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern". Hierbei unterscheidet der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.3.1 Vorbemerkungen

Rz. 9 Die §§ 230–236 HGB enthalten sowohl zwingende als auch dispositive gesetzliche Regelungen zur stillen Gesellschaft.[1] Als zwingende gesetzliche Regelungen sind neben den notwendigen Begriffsmerkmalen einer stillen Gesellschaft die Einsichts- und Auskunftsrechte des stillen Gesellschafters[3], das Kündigungsrecht eines pfändenden Gläubigers[4], das außerordentliche Kün...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 4.4.3 Steuerrechtliche Behandlung beim stillen Gesellschafter

Rz. 81 Wie für den Geschäftsinhaber erfolgt auch für den stillen Gesellschafter unter Berücksichtigung des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Verteilungsschlüssels eine anteilige Ergebniszuweisung über die gesonderte und einheitliche Ergebnisfeststellung.[1] Die anteilige Ergebniszuweisung wird von dem stillen Gesellschafter gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei seinen E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.3 Steuerrechtliche Behandlung beim stillen Gesellschafter

Rz. 66 Die steuerrechtliche Behandlung der typischen stillen Gesellschaft ist beim stillen Gesellschafter davon abhängig, ob er seine stille Beteiligung im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen hält.[1] Rz. 67 Bei einem Halten der stillen Beteiligung im Privatvermögen stellen die Gewinnanteile des stillen Gesellschafters gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG Einkünfte aus Kap...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 4.2 Abgrenzung zwischen der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft im Steuerrecht

Rz. 58 Die Abgrenzung zwischen der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft ist im Steuerrecht von großer Tragweite, da sich daraus die Trennlinie zwischen dem steuerrechtlichen Eigen- und Fremdkapital ergibt.[1] Grundsätzlich wird die typische stille Gesellschaft steuerrechtlich dem Fremdkapital und die atypische stille Gesellschaft steuerrechtlich dem Eigenkapital...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.1.6 Kosten einer Umwandlung

Die Höhe der Kosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Diese Faktoren können sich bspw. durch die Höhe des Stammkapitals, die Komplexität des Sachverhalts der Einbringung und den erforderlichen Beratungsbedarf bestimmen. Mit folgenden Kosten ist zu rechnen: Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Notarkosten für die Eintragung der Umwandlung, Gerichtsge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenspflichten beim ... / 4.4 Grundstätzlich nicht Verpflichtete

Die in keinem Register verzeichneten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), stille Gesellschaften oder nicht eingetragene Vereine brauchen demnach keine Angaben gegenüber dem Transparenzregister zu machen. Achtung Änderung ab 1.1.2024: Neues Gesellschaftsregister Sofern eine GbR in das zum 1.1.2024 neu eingeführte Gesellschaftsregister eingetragen wird, ist sie (eGbR) zur Mitte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2.2 Entgeltliche Übertragungen

Rz. 8 Im Rahmen des § 6b EStG kommt nur die entgeltliche Übertragung in Betracht, da nur ein entgeltlicher Veräußerungsvorgang zur Aufdeckung stiller Reserven führen kann. Rechtsgrund kann z. B. ein Kauf- oder Gesellschaftsvertrag sein. Eine entgeltliche Übertragung liegt auch dann vor, wenn ein Wirtschaftsgut im Weg des Tauschs veräußert wird (R 6b.1 Abs. 1 S. 3 EStR 2012)....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Organschaftliche Vertreter von Personengesamtheiten

Rz. 13 Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 KSchG gelten die Vorschriften des allgemeinen Kündigungsschutzes auch nicht für Personen, die in Betrieben einer Personengesamtheit durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufen sind. Beispiele Hierzu gehören: alle Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG), sofern sie nicht durch Gesells...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer Publikums-KG

Zusammenfassung Bei gesellschaftsvertraglichen Zustimmungspflichten für die Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens gelten die dortigen Mehrheitserfordernisse. Verstöße wirken sich nur im Ausnahmefall auf die Übertragung aus. Was aber, wenn es bei Publikumsgesellschaften an einer solchen Regelung fehlt? Hintergrund Nach den aktienrechtlichen Regelungen der §§ 179a Abs. 1...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 3 Ergebnisverwendung: Was das GmbH-Gesetz regelt

Die Ergebnisverwendung der GmbH ist in § 29 GmbHG geregelt. Danach haben die Gesellschafter Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag oder aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses von der Verteilung unter die Gesellschaf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 7.2 Teilweise Ergebnisverwendung

Auch ohne die Verpflichtung zur Bildung gesetzlicher Rücklagen, können die Gesellschafter der GmbH sowie die Geschäftsführung gleichwohl bereits durch in der Satzung (Gesellschaftsvertrag) oder einem Gesellschafterbeschluss der GmbH verbindlich zu einer Ergebnisverwendung verpflichtet werden. Dies kann dazu führen, dass auch eine GmbH bereits im Rahmen der Jahresabschlussfes...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.3 Rechtsfolgen bei Personengesellschaften

Rz. 51 Für die Bemessungsgrundlage bei einer Personengesellschaft gilt ebenfalls der "maßgebende Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG, der auf dem stpfl. Gewinn beruht.[1] Insoweit sowie hinsichtlich der Auswirkungen von Abschreibungen, Zinsen, Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen sowie steuerfreien Rücklagen gelten die Ausführungen in Rz. 42ff. entsprechend.[2] Rz. 5...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / 2. Gegen Gewährung neuer Anteile

Der Tatbestand des § 20 UmwStG erfordert zudem die Gewährung neuer Anteile. Zusätzliche Gegenleistung möglich: Neben der Gewährung neuer Anteile kann auch eine weitere Gegenleistung erfolgen (z.B. Darlehensgewährung). Beachten Sie: Keine zusätzliche Gegenleistung i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 UmwStG stellt die Übernahme betrieblicher Verbindlichkeiten dar, wenn sie Bestandtei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.3.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 56 Grundlegendes Bei einem Formwechsel einer GmbH, einer AG oder einer KGaA bedarf der Beschluss gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 UmwG grundsätzlich der Zustimmung von mindestens ¾ aller Stimmen bzw. des vertretenen Grundkapitals, wobei gemäß § 240 Abs. 1 Satz 2 UmwG im Gesellschaftsvertrag/in der Satzung abweichende – höhere – Mehrheiten sowie weitere Anforderungen festgesetzt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.3 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 49 Bei einem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Partnerschaftsgesellschaft bedarf es dabei gemäß § 233 Abs. 1 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss. Nach § 233 Abs. 2 Satz 1 UmwG ist bei einem Formwechsel in eine KG dagegen lediglich ein ¾-Mehrheitsentscheid (der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.5 Spaltungsbeschluss

Rz. 24 Der Spaltungs- und Übernahmevertrag bedarf zum Wirksamwerden gem. § 125 UmwG i. V. m. § 13 Abs. 1 UmwG eines Spaltungsbeschlusses, der von einer Versammlung der Anteilsinhaber gefasst werden muss. In Abhängigkeit der beteiligten Rechtsträger bedarf es dabei sowohl seitens der übertragenden als auch der übernehmenden Rechtsträger entweder der einstimmigen Zustimmung zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.3 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 33 Bei einem Formwechsel einer PersGes bedarf es dabei gemäß § 217 Abs. 1 Satz 1 UmwG i. V. m. § 193 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss. Abweichend davon ist nach § 217 Abs. 1 Satz 2 UmwG jedoch auch ein ¾-Mehrheitsentscheid bei entsprechender Regelung im Gesellschaftsvertrag zulässig – sofern nicht Gesellschafter, die in einer Kommanditgesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: Rechnungslegung / 2.3 Formwechselbeschluss

Rz. 8 Zum Wirksamwerden eines Formwechsels bedarf es gemäß § 193 Abs. 1 Satz 1 UmwG eines Formwechselbeschlusses, der gemäß § 193 Abs. 1 Satz 2 UmwG von einer Versammlung der Anteilsinhaber gefasst werden und nach § 193 Abs. 3 UmwG notariell beurkundet werden muss. In Abhängigkeit der beteiligten Rechtsträger bedarf es dabei entweder der einstimmigen Zustimmung zum Formwechs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 2.5.1 Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 36 Nach § 138 UmwG ist bei Spaltung zur Neugründung stets ein Sachgründungsbericht i. S. d. § 5 Abs. 4 GmbHG anzufertigen. § 139 Satz 1 UmwG gestattet bei notwendiger Kapitalherabsetzung auf Ebene der übertragenden Gesellschaft die Inanspruchnahme der Option der vereinfachten Kapitalherabsetzung, die die §§ 58a–58f GmbHG bieten.[1] Hinsichtlich der nach § 139 Satz 2 UmwG...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.4.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 69 Bei einem Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft bedarf es gemäß § 252 Abs. 1 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss, sofern die Satzung der Genossenschaft eine Nachschussleistungspflicht vorsieht. Für den Fall, dass keine Nachschussleistungspflicht in der Genossenschaftssatzung festgeschrieben ist, sieht § 252 Abs. 2 Satz 1 UmwG dagegen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 2.4.2 Wirksamwerden der Spaltung

Rz. 34 Abweichend von der Spaltung zur Aufnahme richtet sich die Eintragung und Bekanntmachung gem. § 137 UmwG nach dem in Abb. 5 dargestellten Ablaufschema.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.7.1 Registeranmeldung, Anmeldungsunterlagen, Eintragung und Bekanntmachung

Rz. 27 Registeranmeldung Das Wirksamwerden der Spaltung bedingt nach § 125 UmwG i. V. m. § 16 Abs. 1 UmwG abschließend die Anmeldung zur Eintragung in das Register (Handelsregister, Gesellschaftsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister) des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers durch die Vertretungsorgane entweder des übertragenden oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 5 Welche Unterlagen sind beizufügen?

Neben den ausgefüllten Erklärungsvordrucken – grundsätzlich in elektronischer Form – müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden: Unverkürzte Steuerbilanz (oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht, steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr. Die o. g. Jahresabschlussunterlagen sind standardisie...mehr