Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.3 Fristen (§ 13a Abs. 9 S. 4–6 ErbStG)

Rz. 691 Sämtliche Entnahme-, Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen müssen mindestens 2 Jahre vor und 20 Jahre nach der Entstehung der Steuer vorliegen (§ 13a Abs. 9 S. 4–6 ErbStG).[1] Im Vergleich zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf vom September[2] wurde die vorlaufende Frist damit von 10 auf 2 Jahre und die nachlaufende Frist von 30 auf 20 Jahre verkürzt. Gleichwohl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 564 Bis zum 30.6.2016 bestanden keine besonderen Bewertungs- und/oder Verschonungsvorschriften für Familienunternehmen. Das BVerfG[1] hat die Einführung solcher Regelungen nicht verlangt. Rz. 565 Die allgemeine Bestimmung des Bewertungsgesetzes, wonach Verfügungsbeschränkungen bei der Ermittlung des gemeinen Werts nicht zu berücksichtigen sind (§ 9 Abs. 2 S. 3 und Abs. 3 ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.5.1 Regelungsort

Rz. 716 Die Entnahme-, Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen müssen unmittelbar im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung geregelt werden (§ 13a Abs. 9 S. 1 Halbs. 1 ErbStG). Eine Regelung in einer sonstigen (schuldrechtlichen) Gesellschaftervereinbarung oder in einem (einfachen) Gesellschafterbeschluss ist insoweit nicht ausreichend.[1] Die Beschränkungen wirken damit ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2.1.2.3 Verfügungsbeschränkung

Rz. 655 Der Vorab-Abschlag erfordert eine Beschränkung der Verfügung über die Gesellschaftsanteile auf bestimmte Personen. Eine Beschränkung des Stimmrechts wird dagegen (anders als bei Poolvereinbarungen, s. § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG) nicht verlangt. Rz. 656 Nach dem Gesetzeswortlaut muss die "Verfügung" über die Anteile beschränkt werden.[1] Dies ist in mehrfacher Hins...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2.1.2 Verfügungsbeschränkung (§ 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 2 ErbStG)

12.2.1.2.1 Überblick Rz. 642 Der Gesellschaftsvertrag muss die "Verfügung über die Beteiligung an der Personengesellschaft oder den Anteil an der Kapitalgesellschaft auf Mitgesellschafter, auf Angehörige im Sinne des § 15 AO oder auf eine Familienstiftung (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) beschränken" (§ 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 2 ErbStG).[1] Rz. 643 Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 603 Der Vor-Abschlag wird beim Erwerb von Anteilen an bestimmten Gesellschaften gewährt. Meist werden diese Gesellschaften kurz als Familienunternehmen bezeichnet.[1] Die gesetzliche Regelung ist jedoch in keiner Weise auf Familienunternehmen beschränkt, sondern gilt für alle Personen- und Kapitalgesellschaften. In der Gesetzesbegründung wird aber mehrfach darauf hingewi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Weiterübertragung von begünstigtem Vermögen (§ 13a Abs. 5 ErbStG)

Rz. 391 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Halaczinsky, Erweiterte Familienheim-Steuerbefreiung durch Hingabe nicht begünstigten ererbten Vermögens, ErbStB 2016, 240; Höne, Die Erbauseinandersetzung im neuen Erbschaftsteuerrecht, NWB-EV 5/2017, 163; Jülicher, "Begünstigungstransfer" im ErbStG – Systematik und Vergleich der Vorschriften, ZErb 2017, 5; Koblenze...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2.2 Tatsächliche Einhaltung der Beschränkungen (§ 13a Abs. 9 S. 1 ErbStG)

Rz. 677 Der Gesellschaftsvertrag muss kumulativ Entnahme-, Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen vorsehen (§ 13a Abs. 9 S. 1 Halbs. 1 ErbStG).[1] Darüber hinaus müssen die Bestimmungen aber auch den "tatsächlichen Verhältnissen" entsprechen (§ 13a Abs. 9 S. 1 Halbs. 2 ErbStG).[2] Die Beschränkungen müssen von den Gesellschaftern somit nicht nur rechtlich wirksam vereinbar...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.3.7 Verfügungsbeschränkungen

Rz. 62 Die Gesellschafter von Familienunternehmen können über ihre Anteile regelmäßig nicht frei verfügen. Diese Verfügungsbeschränkungen haben steuerlich unterschiedliche Folgen. Bei der Ermittlung des gemeinen Werts werden die Verfügungsbeschränkungen nicht berücksichtigt. Bei Kapitalgesellschaften können Verfügungsbeschränkungen die Grundlage für die Zusammenrechnung mehr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.5.4 Inhalt der Regelung

Rz. 726 Bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Zwecke des Vorab-Abschlags besteht auf absehbare Zeit keine Rechtssicherheit. In der Praxis empfiehlt sich daher (vorsorglich) eine enge Orientierung am Gesetzeswortlaut.[1] Rz. 727–730 einstweilen freimehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2.1.2.2 Mitgesellschafter, Angehörige und Familienstiftungen

Rz. 644 Die Verfügung über die Gesellschaftsanteile muss auf Mitgesellschafter, Angehörige und Familienstiftungen beschränkt werden. Rz. 645 Der Begriff der Angehörigen bestimmt sich nach der allgemeinen Regelung der Abgabenordnung (§ 15 AO) und umfasst alle (auch frühere) Angehörigen (z. B. geschiedene Ehegatten, § 15 Abs. 2 AO).[1] Vergleichbare Formen familiären oder partn...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.3.2 Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe von derselben Person (§ 13a Abs. 1 S. 2 ErbStG)

Rz. 178 Die gesetzliche Regelung sieht eine Zusammenrechnung des begünstigten Vermögens nur vor beim Erwerb "von derselben Person" (§ 13a Abs. 1 S. 2 ErbStG). Eine Zusammenrechnung erfolgt dagegen nicht, wenn auf der Seite des Erblassers bzw. Schenkers und/oder auf der Seite des Erwerbers keine Personenidentität vorliegt. Rz. 179 Auf der Seite des Erblassers bzw. Schenkers lä...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: (1) Gesamtdarstellungen: Benz/Blumenberg/Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016, München 2017; Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV 2016, 541; Dorn/Könekamp, Reduktion der Schenkungsteuer bei der Unternehmensnachfolge, NWB 2021, 12; Erkis, Die Erbschaftsteuerreform 2016 – ein Rü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Vorab-Abschlag für qualifizierte Familienunternehmen (§ 13a Abs. 9 ErbStG)

Rz. 561 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Balmes/Felten, Erbschaftsteuer: Gestaltungsmöglichkeiten für Familienkapitalgesellschaften nur für gleich gepo(o)lte Gesellschafter?, FR 2009, 1077; Bauer/Garbe, Stimmenpools im Spannungsfeld von Erbschaftsteuerrecht und § 136 Abs. 2 AktG, ZEV 2014, 61; Blumers, Vorwegabschlag und Abfindungsbeschränkung, BB 2018, 865...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesellschafter von Personengesellschaften

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Personengesellschaften deutschen Rechts sind insbesondere die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), > Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die atypische stille Gesellschaft. Zivilrechtlich kann eine natürliche Person an der Gesellschaft beteiligt und zugleich als ArbN, zB als Geschäftsführer, für sie tätig se...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.2 Mitarbeitender Gesellschafter

Rz. 111 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Offene Handelsgesellschaft führen i. d. R. nicht zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung des mitarbeitenden Gesellschafters in der Gesellschaft (BSG, Urteil v. 26.5.1966, 2 RU 178/64). Bei einer Kommanditgesellschaft wird der Komplementär dann nicht versicherungspflichtig, wenn er persönlich haftet (BSG, Urteil v. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R ). Konstituierend für die Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche Abhängigkeit vom ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.3 Fremdgeschäftsführer

Rz. 113 Die allgemeinen Grundsätze sind auch bei Organen juristischer Personen anzuwenden (BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R ), gelten mithin auch hinsichtlich der Frage, ob ein Fremdgeschäftsführer abhängig beschäftigt ist. Die Organstellung in einer juristischen Person schließt für sich allein die Versicherungspflicht nicht aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 10....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.4 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. d)

Rz. 56 Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen entscheidet die Geschäftsleitung oder der Sitz im Inland darüber, ob diese Inländer sind und Erwerbe der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Die Begriffe des Sitzes und der Geschäftsleitung sind in § 10 AO (Geschäftsleitung) und § 11 AO (Sitz) legal definiert.[1] Während der Sitz einer Gesellschaft du...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 5.1 Voraussetzungen für die Anerkennung des Gesellschaftsvertrags bei Verträgen mit Familienmitgliedern

Im Gesellschaftsvertrag müssen diese Punkte unmissverständlich geregelt werden: der Umfang der Gesellschaftsrechte, die Höhe der Kapitalanteile, die Gewinnbeteiligung, das Entnahmerecht und das Stimmrecht. Schädlich ist z. B., wenn bei einer Unterbeteiligung des Kindes nicht vereinbart wird, ob das Kind bei einer möglichen späteren Liquidation an den stillen Reserven beteiligt sei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 5 Steuerliche Anerkennung von Familiengesellschaften

Bei Gesellschaftsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen hängt die steuerliche Anerkennung dieser regelmäßig davon ab, ob sie einem Fremdvergleich standhalten. D. h. Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen regelmäßig wirtschaftlich denen zwischen Fremden gleichgestellt sein. Das Finanzamt kann einen Gesellschaftsvertrag, der zwischen nahen Angehörigen abgeschlossen worde...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 3 Grundsätze der Gewinnverteilung

Je nach Gesellschaftsform wird der Gewinn gemäß den handelsrechtlichen Grundsätzen verteilt, wenn keine anderen Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag getroffen sind. Wichtig Was laut HGB für die Gewinn- und Verlustverteilung gilt Ist eine vertragliche Regelung zur Gewinn- und Verlustverteilung nicht getroffen worden, gilt für die Gesellschaftsformen z. B. folgendes: Gemäß § 12...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 6.3 Was bei der stillen Beteiligung eines Kindes zu beachten ist

Die Finanzverwaltung hat zu den grundsätzlichen Erfordernissen steuerlich anerkennbarer Verträge unter Familienangehörigen bereits in den Einkommensteuerhinweisen Stellung genommen.[1] Hiernach müssen Gesellschaftsverträge im Familienkreis klar vereinbart und bürgerlich-rechtlich wirksam sein. Sie müssen ernstlich gewollt sein und tatsächlich durchgeführt werden. Des Weiteren müss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuere Entwicklungen beim V... / 1. Sachverhalt

Der Sachverhalt dieses bedeutsamen Urteils stellt sich wie folgt dar: Die Tätigkeit einer Holdinggesellschaft bestand im Ankauf, der Verwaltung und der Verwertung von eigenem Grundbesitz sowie der Projektierung, Sanierung und Erstellung von Bauvorhaben aller Art. Die Holding war als Kommanditistin an der X-KG und der Y-KG (Projektgesellschaften) beteiligt, die als Bauträger ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten; Vertrauensschutz hinsichtlich der Bewertung von Sachzuwendungen

Leitsatz 1. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Anteils regelmäßig wertmindernd zu berücksichtigen, sofern die Liquidation der Gesellschaft nicht konkret absehbar ist. 2. Der Steuerpflichtige, der f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zugang zum beA / A. Bestellung von beA-Karten/beA-Signaturpaket

Rz. 1 Hinweis: Bitte beachten Sie Die beA-Karte Signatur wird im Laufe des Jahres 2022 sukzessive durch das beA-Signaturpaket ersetzt. Hintergrund ist, dass die Zertifizierungsstelle der BNotK im Sommer 2021 damit begonnen hat, die Technologie ihres Vertrauensdienstes zu ändern. Folge ist die Einführung einer neuen Generation Chipkarten sowie der qualifizierten elektronische...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zugang zum beA / L. Vom Umgang mit beA-Karten und Zertifikaten

Rz. 67 Genauso wie ein Anwalt seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter sicherlich niemals die Unterschriftenmappe mit dem Hinweis zurückgeben würde "Bitte unterschreiben Sie doch heute für mich", bedarf es wohl keiner näheren Darlegung, dass die Verwendung der beA-Karte Basis und dazugehöriger PIN zum Erzeugen einer Fernsignatur dem Inhaber der beA-Karte Basis vorbehalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 3.3.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist zwar rechtsfähig[1], kann aber nicht wirksam zur Verwalterin bestellt werden.[2] Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss nicht nur rechts- und geschäftsfähig sein, sondern darüber hinaus auch den weiteren Voraussetzungen genügen, deren Erfüllung das Wohnungseigentumsgesetz von dem Verwalter verlangt. Hiernach muss offengelegt sein, wer als Organ b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Einlage i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Ein Kommanditist kann sein Verlustausgleichsvolumen i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG auch durch die Erbringung einer freiwilligen Einlage erhöhen. 2. Eine derartige freiwillige Einlage ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie gesellschaftsrechtlich, insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag, zulässig ist. Dementsprechend führt die Buchung einer freiwillig vom K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / 5. Nießbrauch, stille Gesellschaft, stille Unterbeteiligung

Ausdrückliches Fremdbesitzverbot: Es gilt auch nach der Berufsrechtsreform ein ausdrückliches Fremdbesitzverbot, d.h. reine Kapitalbeteiligungen berufsfremder Investoren sind weiterhin ausgeschlossen. Beachten Sie: Anteile an der Berufsausübungsgesellschaft dürfen gem. § 55a Abs. 3 S. 1 StBerG nicht für Rechnung Dritter gehalten werden. Dritte dürfen nach § 55a Abs. 3 S. 2 StBe...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 4. Tod eines Gesellschafters

Für den in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätigen Berater ist die Rechtsfolge des Todes eines Gesellschafters eine elementare Frage. Gem. § 727 Abs. 1 BGB a.F. wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt. Gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. führt der Tod eines Gesellschafters hing...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 1. OHG

Da die meisten der mit dem MoPeG verbundenen Änderungen, wie eben aufgezeigt, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreffen, bleibt es bei der OHG im Wesentlichen beim Alten, auch wenn das OHG-Recht nicht zuletzt mit Rücksicht auf die umfangreichen Änderungen im Recht der BGB-Gesellschaft redaktionell überarbeitet worden ist. Die Verweisung auf das Recht der GbR erfolgt künf...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 5. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

Das MoPeG sieht eine Kodifikation des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters gem. § 712a Abs. 1 BGB n.F. vor: Zitat § 712a BGB n.F. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Sitz

Rn 14 Ferner ist der Sitz der Unternehmen anzugeben. Dies ist für die örtliche Zuständigkeit wichtig. Bei Kapitalgesellschaften wird dieser durch den Gesellschaftsvertrag festgelegt (vgl. etwa § 4a, § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG). Er ist ins Handelsregister gem. § 10 GmbHG einzutragen. Sollte ein gesonderter Verwaltungssitz existieren, so sollten der Übersichtlichkeit halber beide ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.3 Weiterleitung von Mitteln an ausländische Körperschaften

Tz. 120 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Weitergabe von Mitteln durch eine inländische Förderkörperschaft an eine ausländische Körperschaft ist möglich. Die Tätigkeit der ausländischen Körperschaft muss aber im Einklang mit dem deutschen steuerbegünstigten Recht stehen. Bei der Weiterleitung von Mitteln an eine ausländische Einrichtung (innerhalb oder außerhalb von EU/EWR) muss...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7. Haftung

Lange Zeit wurde die Außenhaftung von GbR-Gesellschaftern diskutiert, bevor der BGH für die GbR das Haftungsregime der OHG (§§ 128–130 HGB) mit der Folge einer unbeschränkten, akzessorischen und gesamtschuldnerischen Haftung der GbR-Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernommen hat.[26] Ebenso nach dem Vorbild des § 128 HGB hat der BGH dabei für besti...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 1. Rechtsfähigkeit der Außen-GbR

Ausgangspunkt der Neufassung der Vorschriften zum GbR-Recht ist § 705 BGB n.F., der deutlich umfassender als § 705 BGB a.F. ist und die Unterscheidung zwischen der rechtsfähigen GbR und der nicht rechtsfähigen GbR hervorhebt. Zudem kodifiziert § 705 Abs. 2 BGB n.F. nunmehr die Rechtsfähigkeit der GbR: Zitat § 705 BGB n.F. Rechtsnatur der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft wird du...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 3

Da die gesetzlichen Änderungen auch bestehende Personengesellschaften betreffen, sollten die Berater, die mit Personengesellschaften zu tun haben, rechtzeitig auf etwaig erforderliche Änderungen in den Gesellschaftsverträgen hinwirken.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 7. Unternehmensgegenstand

Rn 15 Der Unternehmensgegenstand lässt vor Allem nach außen den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit für die beteiligten Wirtschaftskreise hinreichend erkennbar werden.[10] Die Angabe muss nach ihrer Zielsetzung für Dritte informativ, also entsprechend individualisiert sein. Sie muss den Tätigkeitsbereich der Gesellschaft in groben Zügen erkennen lassen und ihre Zuordnung zu e...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 2. KG

Auch im Recht der KG bleiben die nachfolgerelevanten Änderungen überschaubar. Kommanditisten werden künftig nicht mehr nur im Handelsregister eingetragen. Da die Vorschrift des § 162 Abs. 2 HGB gestrichen wird, wonach bei öffentlichen Bekanntmachungen keine Angaben zu den Kommanditisten zu machen sind, beinhalten öffentliche Bekanntmachungen künftig auch Angaben zu den Komman...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.4.2 Natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG)

Rz. 7 Der abgerundete Gewerbeertrag ist bei natürlichen Personen und Personengesellschaften nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG um einen Freibetrag i. H.v. 24.500 EUR zu kürzen. Der Freibetrag darf höchstens in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags beansprucht werden. Durch die Gewährung des Freibetrags kann sich kein Gewerbeverlust ergeben. Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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Beschlussfeststellungskompetenz des Versammlungsleiters bei der GmbH – reicht ein Mehrheitsbeschluss?

Zusammenfassung Die Kompetenz des Versammlungsleiters zur Feststellung von Gesellschafterbeschlüssen kann dem Versammlungsleiter durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen werden. Es ist weder eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag noch ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Mit dieser Aussage leistet das OLG Köln in seinem Urteil vom 21.7.2022 einen wichtigen Beitra...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Erbschaftsteuerliche Bewertung eines GmbH-Anteils

Sieht ein aus dem Jahr 1989 stammender Gesellschaftsvertrag für den im Jahr 2017 eingetretenen Fall der Abtretung des GmbH-Anteils eines weichenden Erben einen Abfindungsanspruch in Höhe des realen Werts nach Maßgabe der jeweils gültigen Fassung der steuerrechtlichen Bewertungsrichtlinien vor und verweist hierzu in einem Klammerzusatz auf die sog. Anteilsbewertung nach dem S...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur ei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.5 Vergleichbarkeit des Formwechsels

Rz. 108 Für den grenzüberschreitenden Formwechsel enthält das UmwG keine Regelung. Jedoch ist nach der neueren Rspr. des EuGH (s. Rz. 165a) davon auszugehen, dass ein Formwechsel im Verhältnis der EU- und EWR-Staaten möglich ist. Für die Anwendung der steuerlichen Vorschriften ist danach zu unterscheiden, ob es sich um einen rechtsformkongruenten oder einen rechtsforminkongr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei eine...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.2 Änderungen im Recht der BGB-Gesellschaften (GbR)

Das MoPeG sieht im (geschriebenen) Recht der GbR einen Paradigmenwechsel vor: Während die bisherigen §§ 705 ff. BGB in der GbR "eine nicht rechtsfähige, zur Durchführung einer begrenzten Anzahl von Einzelgeschäften gegründete Gesamthandsgesellschaft" sahen (vgl. RegE, BT-Drs. 19/27635, S. 1), geht das neue Recht konsequent von einer auf Dauer eingerichteten rechtsfähigen Auß...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.4 Auswirkungen auf die Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften

Persönlich haftende Gesellschafter Der Gesetzgeber hat durch das MoPeG zunächst klargestellt, dass der handelsrechtliche Jahresabschluss Grundlage für die Gewinn- und Verlustverteilung ist. Völlig neu gefasst wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewinn- und Verlustverteilung. Bisher hatte das HGB vorgesehen, zunächst jedem Gesellschafter einen Anteil von 4 % seines Kapital...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Rz. 76 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 2 Nr. 1 KStG. Das Verhältnis von § 15 zu § 2 Nr. 1 KStG ist unter einem doppelten Gesichtspunkt zu betrachten: Mit Blick auf die Rechtsfolgen stehen die Vorschrift losgelöst nebeneinander. Die Zurechnung von Stiftungseinkünften erfolgt unabhängig davon, ob die Stiftung inländische Einkünfte (i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 49 EStG)...mehr