Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Folgen des Erbfalles bei Gesellschafteridentität zwischen GmbH und KG

Rz. 127 Erkennbar ist damit bei dem häufig auftretenden Fall der Gesellschafteridentität zwischen GmbH und KG die Erbfolge uneinheitlich und es stellt sich die Frage nach Möglichkeit einen Gleichlauf des erbrechtlichen Schicksals beider Gesellschaftsanteile zu erreichen. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist die Vererblichkeit des Gesellschaftsanteils des Kommanditisten gem. ...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / 9

Auf einen Blick Bei Erbfällen mit deutsch-malaysischem Bezug hat sich gezeigt, dass es in rechtlicher Hinsicht nach Maßgabe des deutschen oder malaysischen Kollisionsrechts häufig in der Rechtsanwendung zu einer Nachlassspaltung kommen wird. Den damit einhergehenden Schwierigkeiten und der insofern zu erwartenden längeren Verfahrensdauer kann mit einer vorausschauenden Nachl...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / bb) Malaysische Gesellschaft

Liegt der effektive Verwaltungssitz der malaysischen Gesellschaft, deren Anteile es zu vererben gilt, in Malaysia, ist malaysisches Gesellschaftsrecht maßgeblich. Wurde dieser jedoch nach Deutschland verlegt, existiert die Gesellschaft nicht als malaysische Gesellschaft weiter. Sofern keine substitutive notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erfolgt ist, wird die ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 3. Kombination aus Einziehungs- und Abtretungsklausel

Rz. 248 Beide Klauseln haben Vor- und Nachteile. Bei der Einziehungsklausel wird der Gesellschafterbestand reduziert und die verbleibenden Gesellschafter erwerben, möglicherweise unerwünscht, mehr Rechte und Pflichten. Die Abtretungsklausel hält den Gesellschafterbestand gleich, ist aber möglicherweise nicht ohne Schwierigkeiten umsetzbar, da der Erwerber an der Abtretung mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2.3); Herbst/S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Mitunternehmerschaft und Betriebsaufspaltung, BB 1995, 25; Neu, Änderung der Rspr zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltungs-Urteilsanalyse und Beratungskonsequenzen zum BFH-Urt vom 23.04.1996, DStR 1996, 1757; Berz/Müller, Sonder-BV und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, DStR 1996, 1919; Verschiedene, Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, JfFfSt 1997/98, 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übergabe oder Übertragung des Betriebs

Tz. 244 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gem § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen nicht verbrauchte EBITDA-Vorträge und ein Zinsvortrag bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs unter. Grotherr (IWB Gr 3 F 3, 1489, 1505) weist zutr darauf hin, dass unter Übertragung des Betriebs sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung zu verstehen ist (ebenso s Blumenberg/Lechner, in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonder-BV in den BV-Vergleich der PersGes, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH vom 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Rn. 63 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–5b, 6, § 6a, § 6b Abs 3 und § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen (§ 5 Abs 6 EStG). Sofern und soweit steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Ansatz fordern, kommt es zwi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Pensionsrückstellungen bei Mitunternehmerschaften, DStZ 1985, 211; Flume, Die Pension für den ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer PersGes oder eine Witwe und die nach dem Entwurf eines GeprägerechtsprechungsG beabsichtigte steuerliche Regelung, DB 1985, 2370; Brandenberg, Versorgungsleistungen einer PersGes an die Witwe eines Gesellschafters, wenn die...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 50 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.4 Beteiligung von Angehörigen des GmbH-Gesellschafters als stille Gesellschafter

Tz. 1167 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Natürlich ist es auch möglich, dass statt des GmbH-Gesellschafters selbst dessen Angehörige als stille Gesellschafter beteiligt werden. Dies hat zB bei einer atypisch stillen Gesellschaft den Vorteil, dass die GF-Vergütungen des GmbH-Gesellschafters nicht zu Sonder-BE iSv § 15 Abs 1 Nr 2 EStG führen. Bei Beteiligung minderjähriger Kinder als...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hennerkes/Binz, Die Buchwertabfindung – ein Fossil unserer Zeit?, DB 1983, 2669; Woerner, Einschränkung des Mitunternehmerbegriffs durch den BFH, BB 1986, 704; Fischer, Mitunternehmerschaft des "angestellten Komplementärs", BB 1986, 7779; Schwichtenberg, Mitunternehmer oder Mitunternehmer des Betriebs?, DStR 1987, 180; Messmer, Die Gesellschaft und der Mitunternehmer des § 15 Ab...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Haftung aus gesellschaftsrechtlicher Sicht

Rz. 39 Zunächst stellt sich für die Haftung des Gesellschafter-Erben die Frage nach einer möglichen Haftung für Gesellschaftsschulden, also Verbindlichkeiten der BGB-Gesellschaft, die bereits vor seinem Eintritt als Gesellschafter begründet wurden. Rz. 40 Nach seiner Entscheidung vom 29.1.2001[50] führt der BGH in mehreren Entscheidungen[51] aus, dass soweit der Gesellschafte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. § 15 Abs 4 EStG

Rn. 1e Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 15 Abs 4 EStG beschränkt die Verlustverrechnung für Verluste aus den gewerblichen Tätigkeitsbereichen Tierzucht und Tierhaltung, Termingeschäfte und atypisch stille Beteiligungen/Innengesellschaften von KapGes an KapGes. S 1–2: Betrifft gewerbliche Tierzucht und -haltungsverluste und entspricht dem durch das 2. StÄndG 1971 eingefügten frühe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bdb) Weiter geltende Rechtslage

Rn. 32b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Ob der Nießbraucher ertragsteuerlich Mitunternehmer ist, bestimmt sich weniger nach der bürgerlich-rechtlichen Gestaltung, als vielmehr nach seiner rechtlichen und tatsächlichen Stellung, dh seinen gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechten im Einzelfall lt gesonderter schuldrechtlicher Vereinbarung: zu deren Erfordernis s OLG Mchn v 08.08...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Stiller Gesellschafter ist nahe stehende Person des Anteilseigners

Tz. 1277 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Es ist auch denkbar, dass der stille Gesellschafter eine dem AE der Kap-Ges nahe stehende Pers ist (allg zu nahe stehenden Pers s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff). Dies hätte bei einer atypisch stillen Gesellschaft zB den Vorteil, dass die Vergütungen für die Geschäftsführung des Ges -GF bei diesem nicht als Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Kapitalgesellschaft

Rn. 174 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 KapGes iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG sind die AG, die GmbH, die KGaA, die kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte beziehen (§ 8 Abs 2 KStG iVm § 1 Abs 1 Nr 1 KStG) und ein gewstpfl Unternehmen sind (§ 2 Abs 2 GewStG),nicht hingegen sonstige juristische Person iSv § 1 Abs 1 Nr 4 KStG, die der KSt unterliegen, insb nicht Erwerbs- und Wirtschaftsgen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Varianten der Nießbrauchbestellung

Rn. 31b Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zu den zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (Formen) einer Nießbrauchbestellung an Gesellschaftsanteilen von PersGes werden im Wesentlichen drei Varianten (mit Untervarianten) aufgezeigt:mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wenn es nicht bereits "vorher" bei der Verwaltung des Nachlasses zu Problemen und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Erbengemeinschaft gekommen ist, dann bietet "spätestens" die Beendigung der Erbengemeinschaft hierfür eine weitere – nicht unbedingt letzte – "Gelegenheit". Für die Beendigung der Erbengemeinschaft gibt es keinen "richtigen" Weg. Wie meist bei Probl...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Anwendungsbereich der §§ 74 ff. HGB

Rz. 851 Die unmittelbar nur für Handelsgehilfen i.S.d. HGB geltenden §§ 74 ff. HGB sind über §§ 110 S. 2, 6 Abs. 2 GewO auch auf Arbeitnehmer anwendbar. Wegen ihres vergleichbaren Schutzbedürfnisses wird der Geltungsbereich der §§ 74 ff. HGB darüber hinaus auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter erstreckt.[1950] Bei den Angehörigen freier Berufe treten nachvertraglich...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung zu sonstigen Vertragstypen

Rz. 153 Vom freien Dienst- oder Mitarbeitervertrag unterscheidet sich der Arbeitsvertrag durch die Unselbstständigkeit der Dienstleistung. Entscheidend ist, ob der zur Dienstleistung Verpflichtete als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl. dazu Rdn 157 ff.). Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer gem. § 631 Abs. 2 BGB den Eintritt eines Erfolges, während der Arbeitn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Flume, Die Gewinnverteilung in PersGes nach Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, DB 1973, 786; Flume, Die steuerrechtliche Beurteilung der Gewinnverteilung bei PersGes bei schenkweise erfolgter Zuwendung einer Beteiligung, DStR 1973, 583, 618; Märkle, Die Gewinnverteilung bei Familien-PersGes, DStR 1973, 131; Nissen, Gewinnverteilung bei Familien-PersGes, DStZ 1973, 401; Streck, ...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / V. Fortführung und Verwertung von Unternehmen

Rz. 136 Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sind wie jeder andere Massebestandteil auch bestmöglich zu verwerten. In Nachlassinsolvenzen macht eine Sanierung des Rechtsträgers etwa mittels Insolvenzplanes i.d.R. keinen Sinn, da sich die Haftung der Erben ja ohnehin auf den Nachlass beschränkt. Ob eine klassische Verwertung – ein Verkauf im Rahmen eines asset deals ode...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / V. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 131 Obwohl die Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich nicht für den Zusammenschluss von Freiberuflern geeignet sind, stellt das Recht der OHG in weiten Bereichen ein auch für die Partnerschaft tragfähiges Regelungskonzept zur Verfügung,[214] sodass die Vorschriften der §§ 105 ff. HGB ausdrücklich für anwendbar erklärt werden, soweit sie im Einklang mit den Besonderh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung privater...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Die Stiftung & Co KG – eine attraktive Unternehmensform, WPg 1988, 128; Esch, Die GmbH & Co KG als "Einheitsgesellschaft", BB 1991, 1129; Döllerer, Überhöhter Gewinnanteil der GmbH in einer GmbH & Co KG, DStR 1991, 1033; Kaufmann, Die Behandlung einer verdeckten Einlage in Form eines überhöhten Gewinnanteils der GmbH in einer GmbH & Co KG im Anrechnungsverf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aaa) Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz

Rn. 62 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Hierzu und zum Nachweis von Schrifttum und Verwaltungsanweisungen auch s §§ 4, 5 Rn 300 (Briesemeister) und s §§ 4, 5 Rn 325ff (Briesemeister/Hoffmann). Das zivilrechtliche Gesamthandsvermögen einer Personenhandelsgesellschaft (§ 718 BGB) ist gem §§ 238ff, 246 Abs 1 HGB vollständig in die HB aufzunehmen; dabei macht es handelsrechtlich keinen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Sch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 24 Die GmbH ist eine rechtsfähige Person des Handelsrechts. Ihr Recht ist im GmbHG i. d. F. d. Bekanntmachung v. 20.5.1898[1] geregelt. Eine GmbH kann grds. zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden. Sie war ursprünglich die zweckmäßige Unternehmensform für mittlere und kleinere Betriebe mit einem gewissen Risiko. Heute bestehen auch in der Rechtsform einer GmbH sehr gro...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.2.2 Sitz

Rz. 81 Nach § 11 AO hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ihren Sitz an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dgl. bestimmt ist. Der Sitz juristischer Personen ist im Gegensatz zum Ort der Geschäftsleitung, der sich aus der tatsächlichen Gestaltung ergibt, rechtlich bestimmt. Er kann in der Satzung usw. frei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 89 Eine besondere Regelung zum Beginn der subjektiven Körperschaftsteuerpflicht der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen enthält das KStG nicht. Sie muss auf jeden Fall beginnen, sobald die in § 1 Abs. 1 KStG genannten, der KSt unterliegenden Gebilde vorhanden sind. Die Entscheidung über das Entstehen eines Körperschaftsteuersubjekts richtet sich grd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.2 Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit

Rz. 9 In der Praxis gibt es viele Organisationen, die auf die Rechtsfähigkeit verzichten und die Form eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit wählen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Berufsverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), politische Parteien, Kartelle u.Ä. Soweit diese Personenvereinigungen Vermögen besitzen, wird vielfach eine sog. Vermögensverwaltungsgese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.6 Sonstige Kapitalgesellschaften

Rz. 27 Die Aufzählung der Kapitalgesellschaften in Abs. 1 Nr. 1 ist seit Vz 2006 nicht mehr abschließend (Rz. 18). Daher können auch Körperschaften ausl. Rechtsform "Kapitalgesellschaften" sein, wenn sie nach dem Typenvergleich (Rz. 55ff.) einer Kapitalgesellschaft deutschen Rechts entsprechen. Rz. 28 Ursprünglich enthielt die Aufzählung in Abs. 1 Nr. 1 noch zwei weitere Kapi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.2 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 91 Mit der Vereinbarung zwischen den an der künftigen juristischen Person beteiligten Personen entsteht eine sog. Vorgründungsgesellschaft, Vorgründungsgenossenschaft, Vorgründungsverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgründungsgesellschaft genannt). Bei der Vorgründungsgesellschaft handelt es sich i. d. R. um eine eigenständige Gesellschaft des bürgerlichen Rechts[1] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG können grds. alle juristischen Personen des Privatrechts sein. Ergänzend wird auch bestimmten Personenvereinigungen und Vermögensmassen des privaten Rechts die Eigenschaft als Körperschaftsteuersubjekt zuerkannt, wenn sie Körperschaften (vgl. Rz. 44) sind. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können unte...mehr

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GmbH: Feststellung des Jahr... / 4 Beschlussfassung zum Jahresabschluss

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses genehmigen die Gesellschafter die vorgelegten wirtschaftlichen Zahlen und Fakten zur Geschäftsführung der GmbH. Dem Beschluss können Verhandlungen der Gesellschafter zum Jahresabschluss vorangehen. Diese können hierbei auch einzelne Bilanzpostionen diskutieren, z. B. einzelne Rückstellungen. Nicht unüblich ist eine vorgeschaltete Bi...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.4 Wenn ein bisheriger Arbeitnehmer zum Gesellschafter berufen wird

Liegt der in der Praxis häufige Fall zugrunde, dass ein bisheriger Arbeitnehmer zum Geschäftsführer bestellt wird, sollte allerdings unbedingt geregelt werden, was mit dem bisherigen Arbeitsverhältnis geschieht. Es kann aufgehoben oder als ruhendes Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden. Wichtig Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln Treffen die Parteien keine Regelung, ist ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.2 Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaft

Rz. 133 Wird die gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit durch einen Einzelgewerbetreibenden oder eine Personengesellschaft ausgeübt, so beginnt die GewSt-Pflicht mit der Aufnahme der werbenden Tätigkeit. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister. Für den Beginn der GewSt-Pflicht ist nicht auf formal-, sondern auf materiell-rechtliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.1.3 Juristische Personen

Rz. 138 Die GewSt-Pflicht einer Kapitalgesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Dies gilt auch für andere Gewerbebetriebe kraft Rechtsform. Anders als bei einem Einzelunternehmer oder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft wird damit bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform an ein rein formales Kriterium angeknüpft. Auch Betriebsausgaben, die i...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.7 Prüfung und Offenlegung der Eröffnungsbilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.2 Bereich Rahmenbedingungen und Darstellung des Geschäftsmodells (Einleitungsteil)

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Umsatzsteuer in Finnland / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer ohne eine feste Niederlassung in Finnland müssen sich nicht für MWSt-Zwecke registrieren lassen, wenn der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Eine freiwillige Registrierung in diesen Fällen ist möglich, dann muss aber ein Fiskalvertreter benannt werden. Für die Registrierung ist folgende Behörde zuständig: Uudenmaan verovirasto (Finanzamt der Provi...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Zuständig ist folgende Behörde: Finanzamt Graz Stadt Conrad von Hötzendorfstraße 14-18 A-8018 Graz Tel.: (+43) 50233 333 Fax: 0043 50233 5938041 (BV 31) oder 50233 5938042 (BV 32) Für die Vergabe einer Steuer- und einer UID-Nummer benötigt das Finanzamt Graz-Stadt folgende vollständig ausgefüllte Formulare: Fragebogen anlässlich der Erteilung einer Steuernummer/Umsatzsteuer-Identif...mehr