Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 1.1 Ablauf/Verlängerung der Bezugsdauer

Wird innerhalb der Bezugsdauer für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Monat kein Kurzarbeitergeld gezahlt, verlängert sich die Bezugsdauer um diesen Zeitraum. Das Gesetz stellt dabei allein auf die Nichtzahlung der Leistung ab, die Gründe dafür sind unmaßgeblich. Die Bundesagentur für Arbeit legt die gesetzliche Regelung dahingehend aus, dass der Unterbrec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 2 Die materiell-zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit ist für das Grundbuchamt ebenfalls bei der Prüfung der Wirksamkeit der Einigung im Rahmen des § 20 GBO sowie die der Eintragungsbewilligung gemäß § 19 GBO bedeutsam.[8] Nach dem inländischen Internationalen Privatrecht (IPR) unterfällt bei der Verfügung über Grundstücke mit Auslandsberührung die Frage nach der Geschäftsf...mehr

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Berücksichtigung einer Abfi... / 4.1 Verkürzung

Von dem Grundsatz des Ruhens bis zum Ende der maßgeblichen Kündigungsfrist sieht das Gesetz in mehrfacher Hinsicht Ausnahmen vor, nach denen sich der Ruhenszeitraum verkürzt. Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld längstens ein Jahr, längstens bis zu dem Tag, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können oder ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ausscheiden eines Gesellschafters

Rz. 550 Das Ausscheiden eines Gesellschafters kraft Vertrages ist ebenfalls ein Grundlagengeschäft, welches sich nach den allgemeinen Regeln richtet. Zwischen ihm und den übrigen Gesellschaftern findet eine Auseinandersetzung statt, die sich nach den §§ 712 ff. BGB richtet. Anders als nach dem früheren Rechtszustand führt das Ausscheiden eines Gesellschafters nicht zur Auflö...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 5. Belehrungs- und Beratungspflichten des Rechtsanwalts

Rz. 46 Für den Rechtsanwalt gelten die gleichen umfassenden und erschöpfenden Belehrungs- und Beratungspflichten. Diese ergeben sich hier aus dem Beratungsvertrag (§ 675 BGB). Der Anwalt hat grundsätzlich in jedem Fall sämtliche Lösungswege und Gestaltungsvarianten darzulegen und den Mandanten den sichersten Weg aufzuzeigen. Hierzu gehört auch ohne Zweifel die Pflicht, den ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertretung in der Gesellschafterversammlung und Teilnahmerecht

Rz. 721 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelungen können nur Gesellschafter an den Versammlungen teilnehmen, und zwar auch dann, wenn sie durch Gesetz oder Vertrag vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Sollen generell auch Nichtgesellschafter bei Gesellschafterversammlungen teilnahmeberechtigt sein, empfiehlt es sich, entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ll) Türkei

Rz. 413 Im türkischen Erbrecht gibt es das öffentliche Testament, welches der Testator in Anwesenheit von zwei Zeugen gegenüber einem Friedensrichter, Notar oder einem anderen durch das Gesetz dazu ermächtigten Amtsträger errichtet, § 532 ZGB.[1216] Das dabei einzuhaltende Verfahren gleicht dem des schweizerischen Rechts. Die Urkundsperson legt den letzten Willen schriftlich...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 1 Zuständigkeit für Betriebsprüfung

Welcher Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für die Prüfung zuständig ist, regelt das Gesetz nicht. Da der Arbeitgeber jeweils nur von einem Rentenversicherungsträger geprüft werden darf, sind diese dazu verpflichtet, sich darüber abzustimmen, wer von ihnen welchen Arbeitgeber prüft. Hat ein Arbeitgeber mehrere Beschäftigungsbetriebe, wird er insgesamt geprüft.[1] ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Muster

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft ( Anm. : Hier ist ggf. eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig.) Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft zwischen _________________________ – nachfolgend der "Inhaber" – und _________________________ – nachfolgend der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überblick

Rz. 93 Die Auflassung muss vor einem Notar oder einer sonst zuständigen Stelle oder in einem gerichtlichen Vergleich erklärt werden (§ 925 Abs. 1 BGB). Dieser "Stellenzwang" dient den öffentlichen Interessen an einem richtigen Grundbuch. Er erstreckt sich nur auf die Art und Weise der Auflassungserklärungen.[230] Das Gesetz verlangt, dass die Auflassung erklärt, nicht dass s...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / a) Allgemeines

Das Gesetz definiert nicht, wann eine Tätigkeit unzumutbar ist; § 1577 Abs. 2 BGB setzt diese Unzumutbarkeit vielmehr voraus. Eine Tätigkeit ist dann unzumutbar, wenn für ihre Ausübung keine Obliegenheit besteht.[23] Der sie Ausübende ist dann unterhaltsrechtlich nicht gehindert, die Tätigkeit jederzeit zu beenden.[24] Es handelt sich hier allerdings um einen Schluss von der ...mehr

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Vorbemerkungen Vorbemerkungen / A. Überblick

Rz. 1 Der fünfte Abschnitt enthält Vorschriften, die erst nach dem Inkrafttreten der GBO – am 1.1.1900 – in das Gesetz eingefügt worden sind. Er gliedert sich in drei Teile: Es handelt sich hierbei um selbstständige Amt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeit / 7.3 Folgebescheinigung

Die Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit in der Bescheinigung begrenzt deren Wirksamkeit. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angegeben, ist eine erneute ärztliche Bescheinigung beizubringen. Für die Vorlage dieser Folgebescheinigung sieht das Gesetz keine Frist vor. In der Praxis wird die Nachweisfrist in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz...mehr

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FF 01/2024, Das Abstammungs... / 1

Prof. Dr. Philipp Reuß Schnitzler/FF: Das Abstammungsrecht ist seit langem in der Diskussion. Die Bundesregierung will im Familienrecht wichtige Änderungen umsetzen und dies nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch im Abstammungsrecht. Es wurden bereits viele Vorarbeiten zu dem neuen Abstammungsrecht geleistet, u.a. 2017/2018 durch eine Kommission. Ein Eckpunktpapier des BM...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / II. Negative Registerpublizität

Rz. 16 Ein weiterer Funktionsmechanismus des Registerrechts ist die spezifische negative Publizität des Handelsregisters. Gem. der insoweit maßgeblichen Vorschrift des § 15 Abs. 1 HGB gilt, dass ein zur Eintragung bestimmter Tatsachen verpflichteter Rechtsträger sich auf diese Tatsache ggü. Dritten nur berufen kann, wenn sie im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 449 Die Steuerbefreiungen des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 Buchst. a) und Buchst. c) EStG gelten bei natürlichen Personen für Veräußerungsgewinne, wenn die Beteiligung unter § 17 EStG fällt oder in einem Betriebsvermögen gehalten wird. Bei Kapitalgesellschaften sind die Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG steuerbefreit. Dies gilt nach § 8b Abs. 6 KStG auc...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Anwendbarkeit von Normen für Handelsvertreter

Rz. 239 Aufgrund der Ähnlichkeit mit der rechtlichen Lage von Handelsvertretern wendet die Rspr. folgende Regelungen des Rechts der Handelsvertreter analog an: Das Wettbewerbsverbot,[335] den Auskunftsanspruch wegen unzulässigen Wettbewerbs des Herstellers,[336] § 86a HGB hinsichtlich der Pflichten des Herstellers,[337] § 87d HGB zum Aufwendungsersatz, die Kündigungsfristen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Protokoll

Rz. 725 Ein Protokoll über die Gesellschafterversammlung einer KG wird vom Gesetz nicht gefordert, ist aber aus Beweisgründen sehr zu empfehlen. Der Inhalt des Versammlungsprotokolls muss dem Zweck gerecht werden, den Versammlungsverlauf so genau wiederzugeben, dass sich Abwesende ohne Schwierigkeiten über den Inhalt der Veranstaltung unterrichten können, und so, dass das Pr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Stimmrechtsausschluss

Rz. 733 Das Gesetz schließt lediglich das Stimmrecht des Gesellschafters einer OHG in den Fällen von § 118 Abs. 2 HGB (Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen Gesellschafter, der das Wettbewerbsverbot verletzt hat), § 116 Abs. 5 HGB und § 124 Abs. 5 HGB (Beschlussfassung betreffend die Entziehung der Geschäftsführungs- und/oder Vertretungsbefugnis) sowie § 134 HGB (Ausschl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Prüfungspflicht des Grundbuchamts (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Abs. 1 S. 1 legt dem Grundbuchamt die Pflicht auf, vor der Umschreibung eines unübersichtlichen Grundbuchblatts (§ 28 S. 1 GBV) zu prüfen, ob die Rangverhältnisse unklar oder unübersichtlich sind (siehe § 90 GBO Rdn 3) und ihre Klarstellung nach den Umständen angezeigt erscheint. Wegen § 29 GBV gilt die Pflicht auch bei der Umschreibung nach § 28 S. 2 GBV. Obwohl das G...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / Zusammenfassung

Überblick Die Betriebsprüfungen finden ihren Sinn und Zweck darin, die Rechte der Arbeitnehmer (sozialversicherungsrechtliche Ansprüche), der Arbeitgeber (Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen) und der gesetzlichen Sozialversicherung (Sicherung des Generationenvertrags) zu schützen bzw. zu gewährleisten. Bei der Durchführung berücksichtigen die Rentenversicherungsträger ve...mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994, 3900) Eingangsformel Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 2 und des § 9 Abs. 8 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), des § 1 Abs. 4 der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1190 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 32 befreite seit VZ 1990 den geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung eines ArbN zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom ArbG gestellten Beförderungsmittel, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist. Die Vorschrift ist konstitutiv, andernfalls läge...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / Zusammenfassung

Überblick Viele Menschen machen sich wenig Gedanken darüber, ob und wie sie während ihrer Berufstätigkeit oder in ihrem Ehrenamt geschützt sind. Die folgenden Ausführungen helfen bei der Beantwortung der Frage, ob der Abschluss einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich werden kann, weil noch kein Versicherungsschutz kraft Gesetzes od...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift war zunächst Übergangsvorschrift des Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren v. 11.8.2009 (BGBl I 2009, 2713) mit Wirkung v. 1.10.2009. Durch das Datenbankgrundbuchgesetz v. 1.10.2013 (BGBl I 2013, 3719) wurde sie Übergangsregelung dieses Gesetzes.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Geltungsbereich und Geltungsdauer

Rz. 2 § 6 GBBerG gilt nur für das Beitrittsgebiet (Abs. 3). Die übrigen Bundesländer können durch Rechtsverordnung die Regelung für ihr Gebiet in Kraft setzen. Hiervon haben Gebrauch gemacht: Bayern mit VO v. 6.9.1994 (BayGVBl 1994, 928 sowie BayGVBl 1995, 157 und BayGVBl 1996, 577); Nordrhein-Westfalen mit VO v. 13.2.2001 (GVBl NW, 69);[2] Bremen mit VO v. 16.10.2001 (GBl, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 2020 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG stellt das Wohngeld nach dem WohngeldG und ähnliche Leistungen steuerfrei. Die Vorschrift befreit konstitutiv von der ESt. An Änderungen sind seit 2000 zu verzeichnen: Erweiterung des § 3 Nr 58 EStG Fall 3 um die Worte "oder nach dem WohnraumförderungsG" durch Art 21 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts (WoBauRRefG v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Grundbücher im Beitrittsgebiet wurden angesichts des eingeschränkten Rechtsverkehrs auch von alten und überholten beschränkten dinglichen Rechten nicht bereinigt. Insbesondere bei Rechten, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt waren, konnte eine "natürliche" Bereinigung der Grundbücher durch Löschung alter, bereits erloschener und überholter Rechte nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Der Ehrensold (§ 3 Nr 22 EStG, aufgehoben ab VZ 2011)

Rn. 880 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 22 EStG aF befreite den Ehrensold, der aufgrund des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26.07.1957 (OrdensG, BGBl I 1957, 844) gewährt wurde, von der ESt. Die Vorschrift nahm Bezug auf § 11 OrdensG, der einen Ehrensold von DM 50 vorsah. Jedoch wurde § 11 OrdensG durch Art 10 des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Leistungen nach dem SEG ab 01.01.2025

Rn. 221a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Steuerfrei sind auch (ab 01.01.2025, s Rn 220d) Unfallfürsorgeleistungen nach dem SoldatenentschädigungsG (Art 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorungsrechts, BGBl I 2021, 3932, das das SEG mit Wirkung ab 01.01.2025 (Art 90 Abs 1 des Gesetzes) schuf (s Rn 220e). Aufgrund d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 1270b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 9, Art 18 Abs 1 des 3. Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG III) (vom 23.12.2016, BGBl I 2016, 3191) änderten § 3 Nr 36 EStG ab 01.01.2017 dergestalt, dass die Worte "zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung" durch die Worte "zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pfle...mehr

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zfs 01/2024, Geschäftsbesor... / 2 Aus den Gründen:

B I. Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die klägerischen Ansprüche im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der Klägerin stehen gegen die Beklagte weder vertragliche Ansprüche aus § 675 i.V.m. § 631 Abs. 1 BGB oder § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB (Ziff. 1) noch aus Bereicherungsrecht (Ziff. 2), culpa in contrahendo (Ziff. 3), Geschäftsführung ohne Auftrag (Ziff. 4...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Erlöschen der Grunddienstbarkeit

Rz. 135 Die Dienstbarkeit erlischt durch Aufgabeerklärung und Löschung (§ 875 BGB) am Blatt des dienenden Grundstücks. Das Erlöschen einer Dienstbarkeit bei Teilung des belasteten Grundstücks setzt voraus, dass der Berechtigte nicht nur tatsächlich, sondern nach dem Rechtsinhalt der Dienstbarkeit oder aufgrund rechtsgeschäftlich vereinbarter Ausübungsregelung dauernd rechtli...mehr

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zfs 01/2024, Zulänglichkeit... / 1 Aus den Gründen:

"… Das LG hat dem Antrag auf Feststellung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu Unrecht stattgegeben; denn die Bekl. ist von diesem Vertrag mit Schreiben vom 20.9.2018 wirksam wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch die Kl. zurückgetreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Ungeachtet der von ihr später anerkannten Verpflichtung, Leistungen wegen e...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsprechung

Rn. 7 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Folgende wichtige BFH-Urteile wurden im BStBl veröffentlicht und werden somit fortan von der FinVerw angewandt. Rn. 7a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH vom 16.10.2013, VI R 52/11, BStBl II 2015, 455 (Vorinstanz FG Ha vom 20.09.2011, 2 K 41/11, EFG 2012, 82) Geschenke an Nicht-ArbN im Wert von weniger als EUR 35 unterliegen der Pauschalierung; für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geschichtliche Entwicklung des Teilwertbegriffs

Rz. 19 [Autor/Stand] Der Begriff des Teilwerts hat sich aus dem früher entstandenen Begriff des gemeinen Werts entwickelt, der sich wiederum bis in das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) zurückverfolgen lässt. § 112 ALR verstand unter dem "gemeinen Werth" den "Nutzen, welchen die Sache einem jeden Besitzer gewähren kann", mit anderen Worten einen Wert, de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Sonderfall: Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan – Mängel der Vollstreckung im Grundbuch

Rz. 95 Der Antrag ist zurückzuweisen, wenn er gesetzlich notwendige Bestandteile nicht enthält oder sonstige Mängel enthält, die nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden können. Denn anderenfalls erhielte die beantragte Eintragung einen Rang, der ihr nicht gebührt.[240] Der Antrag ist daher sofort zurückzuweisen.[241] Wird gegen die Bestimmung verstoßen und erfolgt späte...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Leistungen nach Trennung; Gesamtschuldnerausgleich; Nutzungsentgelt gemeinsamer Immobilien

Rz. 42 Das Ausgleichsverbot für Beiträge zum alltäglichen Bedarf gilt nur für die während der intakten Partnerschaft fälligen Beiträge.[146] Hat also der Partner während des glücklichen Zusammenlebens die Miete allein gezahlt, obwohl auch seine Freundin Mieterin war, spricht alles dafür, dass er im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (§ 427 BGB) abweichend von § 420 BGB alle...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Weitere Rechtsfragen zur Liquidation

Rz. 521 Die Auflösungsgründe für die GmbH ergeben sich aus § 60 GmbHG . Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Auflösung der Gesellschaft um einen mehraktigen Vorgang handelt, soweit nicht das Gesetz Liquidation und Auflösung zusammenfallen lässt, wie in Verschmelzungs- und Umwandlungsfällen oder der Löschung kraft Gesetzes. Im Normalfall folgt auf den Liquidationsbeschl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Soll bei einem zum Nachlass oder zu dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft gehörenden Grundstück oder Erbbaurecht einer der Beteiligten als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eingetragen werden, so genügt zum Nachweis der Rechtsnachfolge und der zur Eintragung des Eigentumsübergangs erforderlichen Erklärungen der Beteiligten ein gerichtliches Zeugnis. Das Zeugnis erteilt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 780 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 §§ 3 Nr 17 EStG (Fassung durch ASEG vom 27.09.1990, BGBl I 1990, 2110) befreit Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG vom 29.07.1994, BGBl I 1994, 1890) von der ESt. Vgl dazu § 3 Nr 14 EStG, der die Zuschüsse an die Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner steuerfrei stellt. Rn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 2 = § 3 Nr 67 Buchst a EStG nF Fall 2)

Rn. 2441 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 "Vergleichbar" waren die Leistungen der Länder, wenn sie mit derselben Zielrichtung in vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang gewährt werden, zB das Bayerische LandeserziehungsgeldG vom 09.07.2007, GVBl 2007, 442 (in Kraft getreten ab 01.01.2007, Außerkraftsetzung mit Ablauf des 31.08.2016, Art 15 des Gesetzes) mit folgenden Sätzen (...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Objektive Pflichtverletzung des GBA

Rz. 17 Es muss eine Pflichtverletzung des GBA, d.h. des im Einzelfall zuständigen Organs (Rechtspfleger oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) vorliegen. Hieran fehlt es, wenn die Gesetzesverletzung nicht vom GBA ausgeht, weil die Eintragung auf Anordnung des Beschwerdegerichts oder auf Ersuchen einer Behörde (zur diesbezüglichen Prüfungskompetenz des GBA siehe § 38 GBO Rd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 1109 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1b, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-SteuerhilfeG vom 18.06.2020, BGBl I 2020, 1385) fügte mit Wirkung ab 30.06.2020 einen neue Nr 28a in den Katalog des § 3 EStG ein, anzuwenden ab VZ 2020 (§ 52 Abs 1 EStG). Rn. 1110 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1e, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Erlöschen

Rz. 7 Grundgedanke des BGB im Hypothekenrecht ist das Wechselspiel von Fremdhypothek für den Gläubiger und Eigentümerrecht (siehe bereits § 1163 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 2 BGB). Erlischt die gesicherte Forderung, geht die Hypothek kraft Gesetzes auf den Eigentümer über, mangels Forderung wird sie zur Grundschuld (§§ 1163 Abs. 1 S. 2, 1177 Abs. 1 BGB).[15] Unter den Voraussetzun...mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Anhang 1: Anlage zur Grundbuchordnung Vorbemerkungen Die Allgemeine Verfügung zur geschäftlichen Behandlung der Grundbuchsachen vom 25.2.1936 (DJ S. 350; geänd. durch AV v. 23.12.1937, DJ 1938, 33) ist zusammen mit der GBV bekanntgemacht worden und zusammen mit ihr am 1.4.1936 in Kraft getreten. Sie ergänzt die GBV im Hinblick auf Behandlung der Akten oder Mitteilungen an Bete...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Allgemeines

Rn. 2074 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 3 Nr 1, Art 11 Abs 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (KohleausstiegsG vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818) mit Wirkung ab 14.08.2020 fasste den § 3 Nr 60 EStG neu und stellt nunmehr das Anpassungsgeld für ArbN im Bereich Braunkohlekraftwerke, Braunkohletagebaue und St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ddb) Rechtslage ab 01.01.2025

Rn. 168b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Neufassung des SVG ab 01.01.2025 (Art 4, 90 Abs 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932)) findet sich dieser Verweis für die Rechtslage ab 01.01.2025 nunmehr in § 59 SVG. Die Änderung des § 3 Nr 3 Buchst a Fall 3 EStG...mehr