Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Kriterien zur Wahl des Verfahrens (Abs 1, 2, 3).

Rn 3 Nach der allgemeinen Grundregel des Abs 1 steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob eine förmliche Beweisaufnahme durchgeführt wird oder ob der Freibeweis in Betracht kommt. Soweit allerdings dem Gesetz keine ermessensleitenden Erwägungen zu entnehmen sind, steht dem Gericht im Einzelfall eine gewisse Freiheit der Wahl des Beweisverfahrens nach dem jeweiligen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der derzeitige Regelsteuersatz von 19 % wird seit dem 01.01.2007 erhoben (vgl. § 12 Abs. 1 UStG i. d. F. des HBeglG 2006 vom 29.06.2006, BGBl I 2006, 1402). Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 7 % wird seit dem 01.07.1983 erhoben, wobei sich die Liste der begünstigten Umsätze häufiger geändert hat (vgl. die Erläuterun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die Norm ist eine zentrale Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr innerhalb der Justiz. Ihre Bedeutung wird bei einem Vergleich mit früheren Regelungen deutlich. Durch Gesetz vom 13.7.01 (BGBl I 1542) ist der ursprüngliche § 130a in das Gesetz eingefügt worden (in Kraft seit 1.8.01). Er erlaubte die Einreichung prozessualer Erklärungen in elektronischer Form, so...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 08.04.2010 (BGBl I 2010, 386 = BStBl I 2010, 334) wurde m. W. z. 01.07.2010 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf den Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriffliches.

Rn 23 Unter dem Betriff Geschäftsverteilung im Sinne Abs 1 S 1 aE wird im Unterschied zur Richterverteilung auf die Spruchkörper die Sachverteilung auf die Spruchkörper verstanden, die alle Rechtsprechungsaufgaben der Richter des Gerichts vollständig erfassen muss (Saenger/Rathmann § 21e GVG Rz 7). Dazu wird auch der Vorsitz im Schöffenwahlausschuss gerechnet (BGHSt 29, 284,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kompetenzen des Präsidiums.

Rn 3 § 21e regelt die Kompetenzen des Präsidiums nicht erschöpfend (MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 1), beschreibt aber die Erstellung des Geschäftsverteilungsplans als Hauptaufgabe des Präsidiums für die Ebene des gerichtlichen Internums, soweit nicht örtliche und sachliche Zuständigkeiten, Funktionen und Besetzungen bereits durch formelles Gesetz oder Rechtsverordnung den Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I S 2258) in das Gesetz eingefügt worden und zum 1.1.13 in Kraft getreten. Weitere Änderung hat sie durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr 655/2014 zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ergänzende Vorschriften.

Rn 2 Die Bestimmungen des GVG sind auch inhaltlich nicht abschließend. Sie werden durch andere Gesetze, etwa die Richtergesetze des Bundes (DRiG) und der Länder oder die erwähnten Prozessordnungen ergänzt. Darin finden sich zB Vorschriften über den Ausschluss oder die Ablehnung von Richtern (vgl §§ 41 bis 48 ZPO, 54 VwGO, 22 ff StPO). Neben den verfassungsrechtlich verankert...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Begriff des Wiederverkäufers und der Haupttätigkeit

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff des Wiederverkäufers ist in Anlehnung an Art. 38 Abs. 2 MwStSystRL wie folgt definiert: Wiederverkäufer ist ein Unternehmer, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Gegenstände (Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte) in deren Lieferung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Gegenstände von untergeordneter Bedeutung...mehr

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FoVo 04/2024, Berufsrecht

Henssler/Prütting Bundesrechtsanwaltsordnung Kommentar, 6. Aufl. 2024 2.468 Seiten, 219 EUR Verlag: C.H.Beck ISBN 978-3-406-78479-8 Das Berufsrecht spielt in der Zusammenarbeit der Rechtsanwälte und Inkassodienstleister bei Erbringung von Inkassodienstleistungen (VV 2300 Abs. 2 RVG) ebenso eine Rolle wie im Wettbewerb zwischen diesen beiden Rechtsdienstleistern um den Gläubig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinderungsgründe.

Rn 12 Voreingenommenheit eines Richters zum Prozessstoff oder zu den Prozessbeteiligten kann nur aufgrund von objektiven Indizien festgestellt werden (Wieczorek/Schütze/Niemann vor § 41 Rz 9), da dies eine innere Tatsache ist. Die Regelungen hierüber sind übersichtlich aufgebaut. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Gründen, die dem Richter die Befugnis entziehen, in einem...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14c UStG wurde durch Art. 5 Nr. 18 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003; Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645) in das UStG neu eingefügt. Die Vorschrift trat nach Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003 am 01.01.2004 in Kraft und stellt einen Ausfluss aus der Übernahme der RL 2001/115/E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bildung der Senate.

Rn 1 Es müssen mindestens ein Zivil- und ein Strafsenat gebildet werden. Familiensenate (s.a. § 119 Rn 8) gehören zu den Zivilsenaten. Die Anzahl bestimmt die Justizverwaltung nach dem jeweiligen AusfG zum GVG, idR der Präsident des OLG. Einen Senat für Handelssachen sieht das Gesetz nicht vor. Die Geschäftsverteilung kann aber bestimmen, dass ein Zivilsenat für alle Rechtsm...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5 Auswirkungen des Jahressteuergesetz 2009 auf den Leistungsort

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 7 Nr. 2 des JStG 2009 (Gesetz vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) wurde der Ort der sonstigen Leistung in § 3a UStG und § 3b UStG grundlegend neu geregelt. Die Regelungen traten nach Art. 39 Abs. 9 des JStG 2009 am 01.01.2010 in Kraft. Durch spätere Gesetze, insbesondere das JStG 2010 (Gesetz vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768), habe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 16 UStG wurde durch das JStG 2009 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) vollständig neu gefasst. Die bisher hier ebenfalls geregelten Heilbehandlungsleistungen wurden in § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG verlagert und § 4 Nr. 16 UStG beschränkte sich seither auf die Befreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, die durch die tatbestandliche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ermessensentscheidungen (Abs 3).

Rn 9 Räumt das Gesetz der Justizverwaltung ein Ermessen bei der Entscheidung oder bei der Frage ein, ob überhaupt eine Maßnahme getroffen wird, ist die Überprüfbarkeit des Verwaltungshandelns entsprechend eingeschränkt. Ermessen bedeutet, dass mehrere Entscheidungen rechtmäßig sein können. Rechtswidrig kann das Handeln der Justizverwaltung nur dann sein, wenn das Ermessen üb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 27a UStG wurde als zentrale Vorschrift für die Kontrolle der Umsatzbesteuerung im Binnenmarkt (vgl. Rz. 1 ff.) zum 01.01.1993 in das UStG eingefügt. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der Folgezeit wurde die Befugnis des BfF/BZSt zur Be- und Verarbeitung bzw. Weitergabe der Daten ausgeweitet. Insbesondere ist seit dem 01.08.2002 die Übermittl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 53 [Autor/Stand] § 103 BewG geht auf § 28 RBewG 1925, § 47 RBewG 1931 und § 62 RBewG 1934 zurück. Rz. 54 [Autor/Stand] Für Stichtage bis zum 1.1.1992 galt die folgende, seit dem VStRG 1974 maßgebende Fassung: „(1) Schulden werden nur insoweit abgezogen, als sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des gewerblichen Betriebes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (2) V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Vermutung.

Rn 2 Die Echtheitsvermutung des § 437 betrifft nur inländische öffentliche Urkunden (zum Begriff der öffentlichen Urkunde vgl § 415 Rn 9 ff). Es kann sich um öffentliche Urkunden über Erklärungen iSv § 415 I, wirkende Urkunden (§ 417) oder Zeugnisurkunden (§ 418) handeln. § 437 erfasst auch die sog Eigenurkunden eines Notars oder einer Behörde (BGH DNotZ 81, 118, 120 [BGH 09...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Dynamisierung der Pfändungsfreigrenzen (Abs 4).

Rn 20 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) v 22.11.20 (BGBl I, 2466) ist die Dynamisierungsregel umgestaltet worden. Zugleich hat sie in dem entzerrten Aufbau von § 850c eine neue Platzierung erhalten. Erstmals ist durch das Siebte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ablehnung eines Schiedsrichters durch die Partei.

Rn 3 Abs 2 gibt den Parteien ein Recht, den Schiedsrichter abzulehnen, wenn berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit bestehen. Erweitert wird dieses Recht auf den Fall, dass der Schiedsrichter die zwischen den Parteien vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt. Einen Ausschluss des Schiedsrichters kraft Gesetzes kennt die rechtliche Regelung nicht....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 10 regelt, in welchem Umfang sich ein Beteiligter durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann und vor welchen Gerichten die Vertretung durch einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorschrift soll einen Gleichlauf mit anderen Verfahrensordnungen herstellen (Allgemeine Begr des RegE eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BTDrs 16/3655, S ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und das Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG setzt Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k MwStSystRL (früher Art. 13 Teil B Buchst. g und h der 6. EG-RL) in nationales Recht um. Dabei wird die in Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL (früher Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i. V. m. Anhang F Nr. 16 der 6. EG-RL) enthaltene Sonderregelung hinsichtlich von Neubauten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sozialversicherung (Nr 2).

Rn 18 Hierunter fallen die Beträge, die kraft Gesetzes zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind. Bei Arbeitnehmern ergibt sich der Abzug bereits aus der Lohnabrechnung. Bei Freiberuflern und Selbstständigen sind die entsprechenden Zahlungen abzusetzen. Das sind etwa die Beiträge zur Künstlersozialkasse oder nach dem Gesetz zur A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bereits in § 2 Nr. 4 des UStG 1918 vom 26.07.1918 (RGBl 1918, 779) wurden "Verpachtungen und Vermietungen von Grundstücken ..., mit Ausnahme der Verpachtungen und Vermietungen eingerichteter Räume;" von der Besteuerung ausgenommen. Nach dem UStG 1934 vom 16.10.1934 (RGBl I 1934, 942) war gem. § 4 Nr. 10 UStG nicht mehr allgemein die Vermietung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / §§ 313, 313a, 313b (Form und Inhalt).

Rn 12 Obwohl § 329 bzgl der äußeren Gestaltung von Beschlüssen keine Regelung trifft, ist § 313 auf diese entsprechend anzuwenden (BGH NJW 01, 1653 [BGH 24.01.2001 - XII ZB 75/00]). Dies gilt insb für urteilsvertretende und verfahrensbeendende Beschlüsse (Hamm OLGR 99, 13; Köln BB 01, 1499 [OLG Köln 03.04.2001 - 25 W 2/00]) und Vollstreckungstitel. Bei diesen ist ein volles ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 22b UStG wurde zum 01.01.1997 durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 vom 12.12.1996, BGBl I 1996, 1851) eingeführt. Die Regelung blieb bis zum 31.12.2019 unverändert. Zum 01.01.2020 ist Abs. 2 des § 22b UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität (Gesetz zur weiteren s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Antragsfrist.

Rn 14 Zu beachten ist, dass der Verlegungsanspruch nur besteht, wenn der Antrag binnen einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung gestellt wird (Abs 3). Damit soll verhindert werden, dass der Antrag kurz vor dem Termin gestellt und so zur Verfahrensverzögerung missbraucht wird (Wieczorek/Schütze/Gerken Rz 24). Für die Berechnung der Wochenfrist ist der Zugang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Gesetz gibt durch Abs 3 den Parteien die Möglichkeit, durch Ablehnung des Richters ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf einen neutralen Richter (§ 41 Rn 1) durchzusetzen (BGH NJW 12, 1890 [BGH 15.03.2012 - V ZB 102/11]), in dem es ihnen ein eigenes Recht schafft, bei Nichtbeachtung der Ausschlussgründe des § 41 diese oder sonstige Gründe zur Überprüfung zu ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (BGBl I 2011, 2302 ff) schließt mit dem siebzehnten Titel des GVG (§§ 198–201) eine Gesetzeslücke. Der EGMR hatte bereits mit Urt vom 8.6.06 (NJW 06, 2389) entschieden, dass Art 6 I EMRK (Recht auf ein faires Verfahren, insb der Anspruch auf Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit) durch ein überlanges G...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / I. Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit

Rz. 6 Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit gemäß § 159 Abs. 1 S. 1 SGB III. Zweck der Sperrzeit ist es, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen vom Versicherten selbst zu vertretende Risikofälle zu schützen.[2] Sie soll die Gemeinschaft der Beitragszahler dav...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Spanien ist der Europäischen Union zum 01.01.1986 beigetreten. Die Einführung der Umsatzsteuer war eine Voraussetzung für den EU-Beitritt und wurde durch das Gesetz 30/1985 vom 02.08.1985 umgesetzt. Durch die Abschaffung der Grenzen und Kontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten i. R. d. Einführung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Keine Haftung des leistenden Unternehmers

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Pflichten des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers zur Berichtigung nach § 17 UStG bestehen unabhängig voneinander. Beide Pflichten beruhen zwar auf demselben auslösenden Moment, sind jedoch nicht in der Weise miteinander verbunden, dass der leistende Unternehmer die USt nur berichtigen müsste, wenn auch der Leistungsempfän...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wesentliche Änderungen zum UStG sind durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingebracht worden, das zum 01.04.1999 im Hinblick auf die Vorgaben der 6. EG-RL zum Wegfall der bisherigen Eigenverbrauchstatbestände (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Nr. 2, Nr. 3 UStG a. F.) führte und die weiterhin zu besteuernden Sachverhalte nunmehr in § 3 Abs. 1a, Abs. 9a U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. (Intertemporaler) Normgegenstand.

Rn 1 Das AVAG verdrängt als lex specialis das Verfahren nach § 722 f ZPO. In der ersten Fassung vom 30.5.88 (BGBl I, 662) war es ab dem 8.6.88 anwendbar. Es diente zunächst vorrangig der Umsetzung des EuGVÜ und des LuGÜ (zu weiteren völkerrechtlichen Verträgen vgl § 1). Die mit der Neufassung v 19.2.01 (in Kraft ab 1.3.01) einbezogene Ursprungsversion der EuGVO (VO 44/2001 –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 702 I bezweckt weitere Verfahrensvereinfachung, über die umgebenden Vorschriften zum Mahnverfahren hinaus. Häufigste Auswirkung der Möglichkeit, Erklärungen vor dem UdG abgeben zu können, ist die Befreiung vom Anwaltszwang (§ 78 III). Rn 2 Indem das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ab 1.1.18 bundesweit die elektronische Kommunika...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die richterliche Gewalt wird durch un abhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Der Zeitpunkt.

Rn 3 Das Gesetz verlangt die Erhebung der Einrede vor dem staatlichen Gericht, die der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache vorbringen muss. Nicht verlangt wird vom Gesetz also die Erhebung der Einrede bereits im Schriftsatz der Klageerwiderung. Dies gilt auch dann nicht, wenn dem Beklagten eine richterliche Frist gesetzt worden war. Die Norm ist ähn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Steuerpflicht für ausländische Diplomaten

Rz. 75 [Autor/Stand] Die Besteuerung von Angehörigen der diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen auswärtiger Staaten in der Bundesrepublik richtet sich nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) vom 18.4.1961[2] und nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24.4.1963[3]. Danach wird grundsätzlich deutsche Erbs...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde durch das StÄndG 1992 vom 22.05.1992 (BStBl I 1992, 146) in das UStG eingefügt, und zwar rückwirkend ab dem 01.01.1992. Mit Wirkung vom 29.07.2017 hat das "Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung" (Gesetz vom 18.07.2017, BGBl I 2017, 2730) die Vorschrift um den letzten Halbsatz erg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 38 legt den Beschluss als Endentscheidung terminologisch für alle Verfahren der fG fest. Vergleichbar dem Urteil der ZPO ergeht ein Beschluss, wenn der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt und deshalb zur Endentscheidung reif ist. Abzutrennen sind die Neben- und Zwischenentscheidungen, die nur durch Beschluss ergehen, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist. E...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 2. Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Rz. 38 Mit Wirkung zum 31.12.2005[99] wurde die Minderung der Anspruchsdauer wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung in § 148 Abs. 1 Nr. 3 SGB III aufgenommen. Gleichzeitig wurde in § 159 Abs. 1 S. 2 SGB III der Sperrzeittatbestand der verspäteten Arbeitssuchendmeldung als Nr. 9 angefügt. Rz. 39 Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 12 Keine Pflicht zur Sicherheitsleistung besteht bei bewilligter PKH für den Kl, § 122 I Nr 2. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht zuvor durch rechtskräftiges Zwischenurteil eine Frist nach § 113 gesetzt und diese (inzwischen) abgelaufen ist (Brandbg NJW-RR 03, 209 [OLG Brandenburg 17.10.2002 - 13 W 34/02]). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewilligung der PKH zu Unr...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / I. Einleitende Vorbemerkungen

Rz. 5 § 84 Abs. 1 S. 1 AktG bestimmt, dass der Aufsichtsrat Vorstandsmitglieder einer AG für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Sie erfordert einen jeweils neuen Beschluss des Aufsichtsrats, der jedoch frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 2 VSBG – Verbraucherschlichtungsstelle.

Gesetzestext (1) Verbraucherschlichtungsstelle ist eine Einrichtung, die 1. Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten durchführt, an denen Verbraucher oder Unternehmer als Antragsteller oder Antragsgegner beteiligt sind, und 2. nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ermächtigt den Verordnungsgeber, also das BMJ, dazu, eine Verordnung über die Ausbildung und die Fortbildung von zertifizierten Mediatoren zu erlassen. Der Umfang und die Regelungsbereiche der Verordnung werden im Gesetz näher bestimmt. Darüber hinaus nimmt das Gesetz auf § 5 I und die dort genannten Ausbildungsgrundlagen Bezug. Zu den weiteren Planungen des BM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Stellung der Rechtspfleger.

Rn 30 Für Rechtspfleger, die als Beamte im Justizdienst ihnen durch Gesetz übertragene Aufgaben iRd Rechtspflege wahrnehmen (§ 1 RPflG), enthält § 9 RPflG eine eigene Gewährleistung sachlicher Unabhängigkeit (Selbstständigkeit). Der Rechtspfleger ist zwar im verfassungsrechtlichen Sinne (Art 92, 97 Abs. 1 GG) kein Richter. Er ist aber nach § 9 RPflG in seiner Amtsausübung in...mehr