Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 25 UStG wurde in Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (vgl. Rz. 9 ff.) neu in das UStG 1980 aufgenommen und hatte in den bisherigen Fassungen des UStG keinen Vorläufer (zur Entstehung der Vorschrift ausführlich Bülow, in V/S, § 25 Rz. 1 ff.). Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 25 Abs. 2 UStG wurde durch das Standortsicherungsgeset...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 3 Mit dem Gesetz sollen neben der Umsetzung der Richtlinie insbesondere die Mediation und weitere Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung gefördert werden. Allerdings enthält das Gesetz trotz seines Namens keine besonderen Maßnahmen zu einer wirksamen Förderung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Die Regelung beschränkt sich im Wesentlichen auf einige zentrale ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorwort

Der Zivilprozess befindet sich in einer schwierigen Lage. Schon seit über 20 Jahren sinkt die Zahl der Neueingänge erster Instanz. Andererseits sind die Gerichte durch Massenklagen und Sammelklagen in großen Schwierigkeiten. Dieselklagen, Fluggastrechte-Entschädigungsverfahren, LKW-Kartellverfahren und ähnliche Massenklagen sind bekannte Stichworte. Von Fachleuten wird desha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formen der Beendigung.

Rn 1 Ähnlich wie im staatlichen Gerichtsverfahren gibt es sehr unterschiedliche Möglichkeiten, wie ein schiedsrichterliches Verfahren beendet werden kann. Der dem Urt vergleichbare normale Abschluss ist der Schiedsspruch (§§ 1054, 1055, 1056 I). Daneben steht als eine gütliche Streitbeilegung die Möglichkeit des Vergleichs, den das Schiedsgericht als einen Schiedsspruch mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nicht überprüfbare Vorentscheidungen.

Rn 6 Die vom Gesetz für unanfechtbar erklärten Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgehen, können auch nicht im Berufungsverfahren überprüft werden; das Berufungsgericht ist an sie gebunden. Dazu gehören zB der Beschl, durch den die Ablehnung eines Richters für begründet erklärt wurde (§ 46 II Alt 1), die Zurückweisung des Antrags auf öffentliche Beglaubigung einer Prozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Gesetzesänderungen.

Rn 1 Die Vorschrift soll eine im Interesse der Allgemeinheit liegende funktionsfähige Forderungsvollstreckung ermöglichen (BGH NJW 99, 2276, 2278 [BGH 18.05.1999 - XI ZR 219/98]). Regelmäßig sind dem Gläubiger die Verhältnisse zwischen Schuldner und Drittschuldner unbekannt. Um planvoll vorgehen zu können, benötigt der Vollstreckungsgläubiger Informationen darüber. Die deswe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Regelung über die Zusammensetzung des Schiedsgerichts (Abs 1).

Rn 2 Das Gesetz geht davon aus, dass die Parteien die Anzahl der Schiedsrichter vereinbaren. Als gesetzlichen Normalfall und für den Fall einer fehlenden Vereinbarung gibt das Gesetz ein Schiedsgericht vor, das aus drei Schiedsrichtern besteht. Soweit die Parteien Vereinbarungen treffen, bedürfen diese nicht der Form des § 1032. Eine Vereinbarung ist nicht nur durch gesonder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 Aufgrund der Einführung und Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontos ist § 835 mehrfach geändert worden. Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (v 7.7.09, BGBl I, 1707) ist in § 835 III aF eine vierwöchige Leistungssperre bei Zustellung eines Überweisungsbeschlusses eingeführt worden. Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichteheli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 4 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das FamFördG vom 22.12.1999, BGBl I 1999, 2552 hat die bis zum 31.12.1999 nur gegenüber dem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten des Erstattungspflichtigen bestehende Aufrechnungsmöglichkeit auf Kindergeldberechtigte ausgedehnt, die mit dem Rückzahlungsverpflichteten in Haushaltsgemeinschaft leben, soweit es sich um laufendes Kindergeld ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese Rechtsnorm befreit die Umsätze aus ehrenamtlicher Tätigkeit. Eine genauere Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit ist in der Vorschrift selbst nicht zu finden. Sie wird jedoch aus der Rechtsprechung und den Verwaltungsanweisungen entwickelt. Nach der BFH-Rechtsprechung gehören zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten alle Tätigkeiten, die in e...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz (Gesetz vom 25.08.1992, BGBl I 1992, 1548) zum 01.01.1993 in das UStG eingefügt und durch das Steueränderungsgesetz 2003 (Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645) letztmalig geändert.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Terminologie.

Rn 2 Das Gesetz spricht vom Gericht und meint damit hier und in allen Fällen des 10. Buchs ein staatliches Gericht. Soweit das Gesetz ein Schiedsgericht ansprechen will, wird in jedem Falle von einem Schiedsgericht gesprochen (zB §§ 1034, 1040).mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / IV. "Rahmenfrist"

Rz. 25 Alle zu berücksichtigenden Kündigungen innerhalb von 30 Kalendertagen (Rahmenfrist) sind zusammenzurechnen. Es handelt sich hierbei um einen zusammenhängenden Zeitraum, der sowohl in die Zukunft als auch in die Vergangenheit greifen kann. Der 30-Kalendertage-Zeitraum ist deshalb für jeden Entlassungstermin neu festzulegen. Beginn und Ende bestimmen sich entgegen frühe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Reform.

Rn 3 Zum 1.1.2014 ist das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechtes in Kraft getreten (BGBl I Nr 55 S 3533). Das Gesetz enthält gegenüber dem Regierungsentwurf deutlich weniger Änderungen. Kernbereich ist die gesetzliche Definition der Mutwilligkeit sowie die Neufassung der Eigenbeteiligung der Partei im § 115.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bruschke, Privatlehrer und Umsatzsteuer, DStZ 2023, 413. Droege, Der Grundsatz der Bildungsrechtsakzessorität des Umsatzsteuerrechts, MwStR 2023, 244. Hättich/Renz, Entwurf zum JStG 2013 – Umsatzsteuerbefreiung für berufsbildende Bildungsleistungen – heute und morgen, NWB 2012, 2756. Hüttemann, Umsatzsteuerbefreiung der Studentenwerke nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL, ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die in § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a UStG enthaltene Regelung befand sich ursprünglich in § 4 Nr. 6 Buchst. b UStG (ab 01.01.1987). Sie wurde durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz (Gesetz vom 25.08.1992, BGBl I 1992, 1548) zum 01.01.1993 in § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a UStG überführt und durch die Regelung des § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b UStG er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Kriterien zur Wahl des Verfahrens (Abs 1, 2, 3).

Rn 3 Nach der allgemeinen Grundregel des Abs 1 steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob eine förmliche Beweisaufnahme durchgeführt wird oder ob der Freibeweis in Betracht kommt. Soweit allerdings dem Gesetz keine ermessensleitenden Erwägungen zu entnehmen sind, steht dem Gericht im Einzelfall eine gewisse Freiheit der Wahl des Beweisverfahrens nach dem jeweiligen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der derzeitige Regelsteuersatz von 19 % wird seit dem 01.01.2007 erhoben (vgl. § 12 Abs. 1 UStG i. d. F. des HBeglG 2006 vom 29.06.2006, BGBl I 2006, 1402). Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 7 % wird seit dem 01.07.1983 erhoben, wobei sich die Liste der begünstigten Umsätze häufiger geändert hat (vgl. die Erläuterun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die Norm ist eine zentrale Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr innerhalb der Justiz. Ihre Bedeutung wird bei einem Vergleich mit früheren Regelungen deutlich. Durch Gesetz vom 13.7.01 (BGBl I 1542) ist der ursprüngliche § 130a in das Gesetz eingefügt worden (in Kraft seit 1.8.01). Er erlaubte die Einreichung prozessualer Erklärungen in elektronischer Form, so...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 08.04.2010 (BGBl I 2010, 386 = BStBl I 2010, 334) wurde m. W. z. 01.07.2010 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf den Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr....mehr

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FoVo 04/2024, Es geht los: ... / III. Das Herzstück: Die Vorlage des Titels als elektronisches Dokument

Der vereinfachte Fall wird zum Regelfall Die elektronische Antragstellung in der Zwangsvollstreckung ist für Rechtsanwälte nach § 130d ZPO bereits verpflichtend, für Inkassodienstleister nach der Einführung des eBO obligatorisch und üblich. Ungeachtet dessen kommt es zu hybriden Anträgen, weil außerhalb des Anwendungsbereichs von § 754a bzw. § 829a ZPO der Vollstreckungstitel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kompetenzen des Präsidiums.

Rn 3 § 21e regelt die Kompetenzen des Präsidiums nicht erschöpfend (MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 1), beschreibt aber die Erstellung des Geschäftsverteilungsplans als Hauptaufgabe des Präsidiums für die Ebene des gerichtlichen Internums, soweit nicht örtliche und sachliche Zuständigkeiten, Funktionen und Besetzungen bereits durch formelles Gesetz oder Rechtsverordnung den Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriffliches.

Rn 23 Unter dem Betriff Geschäftsverteilung im Sinne Abs 1 S 1 aE wird im Unterschied zur Richterverteilung auf die Spruchkörper die Sachverteilung auf die Spruchkörper verstanden, die alle Rechtsprechungsaufgaben der Richter des Gerichts vollständig erfassen muss (Saenger/Rathmann § 21e GVG Rz 7). Dazu wird auch der Vorsitz im Schöffenwahlausschuss gerechnet (BGHSt 29, 284,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I S 2258) in das Gesetz eingefügt worden und zum 1.1.13 in Kraft getreten. Weitere Änderung hat sie durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr 655/2014 zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ergänzende Vorschriften.

Rn 2 Die Bestimmungen des GVG sind auch inhaltlich nicht abschließend. Sie werden durch andere Gesetze, etwa die Richtergesetze des Bundes (DRiG) und der Länder oder die erwähnten Prozessordnungen ergänzt. Darin finden sich zB Vorschriften über den Ausschluss oder die Ablehnung von Richtern (vgl §§ 41 bis 48 ZPO, 54 VwGO, 22 ff StPO). Neben den verfassungsrechtlich verankert...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Begriff des Wiederverkäufers und der Haupttätigkeit

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff des Wiederverkäufers ist in Anlehnung an Art. 38 Abs. 2 MwStSystRL wie folgt definiert: Wiederverkäufer ist ein Unternehmer, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Gegenstände (Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte) in deren Lieferung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Gegenstände von untergeordneter Bedeutung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 27a UStG wurde als zentrale Vorschrift für die Kontrolle der Umsatzbesteuerung im Binnenmarkt (vgl. Rz. 1 ff.) zum 01.01.1993 in das UStG eingefügt. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der Folgezeit wurde die Befugnis des BfF/BZSt zur Be- und Verarbeitung bzw. Weitergabe der Daten ausgeweitet. Insbesondere ist seit dem 01.08.2002 die Übermittl...mehr

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FoVo 04/2024, Berufsrecht

Henssler/Prütting Bundesrechtsanwaltsordnung Kommentar, 6. Aufl. 2024 2.468 Seiten, 219 EUR Verlag: C.H.Beck ISBN 978-3-406-78479-8 Das Berufsrecht spielt in der Zusammenarbeit der Rechtsanwälte und Inkassodienstleister bei Erbringung von Inkassodienstleistungen (VV 2300 Abs. 2 RVG) ebenso eine Rolle wie im Wettbewerb zwischen diesen beiden Rechtsdienstleistern um den Gläubig...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 16 UStG wurde durch das JStG 2009 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) vollständig neu gefasst. Die bisher hier ebenfalls geregelten Heilbehandlungsleistungen wurden in § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG verlagert und § 4 Nr. 16 UStG beschränkte sich seither auf die Befreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, die durch die tatbestandliche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinderungsgründe.

Rn 12 Voreingenommenheit eines Richters zum Prozessstoff oder zu den Prozessbeteiligten kann nur aufgrund von objektiven Indizien festgestellt werden (Wieczorek/Schütze/Niemann vor § 41 Rz 9), da dies eine innere Tatsache ist. Die Regelungen hierüber sind übersichtlich aufgebaut. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Gründen, die dem Richter die Befugnis entziehen, in einem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bildung der Senate.

Rn 1 Es müssen mindestens ein Zivil- und ein Strafsenat gebildet werden. Familiensenate (s.a. § 119 Rn 8) gehören zu den Zivilsenaten. Die Anzahl bestimmt die Justizverwaltung nach dem jeweiligen AusfG zum GVG, idR der Präsident des OLG. Einen Senat für Handelssachen sieht das Gesetz nicht vor. Die Geschäftsverteilung kann aber bestimmen, dass ein Zivilsenat für alle Rechtsm...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14c UStG wurde durch Art. 5 Nr. 18 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003; Gesetz vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645) in das UStG neu eingefügt. Die Vorschrift trat nach Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003 am 01.01.2004 in Kraft und stellt einen Ausfluss aus der Übernahme der RL 2001/115/E...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5 Auswirkungen des Jahressteuergesetz 2009 auf den Leistungsort

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 7 Nr. 2 des JStG 2009 (Gesetz vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) wurde der Ort der sonstigen Leistung in § 3a UStG und § 3b UStG grundlegend neu geregelt. Die Regelungen traten nach Art. 39 Abs. 9 des JStG 2009 am 01.01.2010 in Kraft. Durch spätere Gesetze, insbesondere das JStG 2010 (Gesetz vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768), habe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ermessensentscheidungen (Abs 3).

Rn 9 Räumt das Gesetz der Justizverwaltung ein Ermessen bei der Entscheidung oder bei der Frage ein, ob überhaupt eine Maßnahme getroffen wird, ist die Überprüfbarkeit des Verwaltungshandelns entsprechend eingeschränkt. Ermessen bedeutet, dass mehrere Entscheidungen rechtmäßig sein können. Rechtswidrig kann das Handeln der Justizverwaltung nur dann sein, wenn das Ermessen üb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 53 [Autor/Stand] § 103 BewG geht auf § 28 RBewG 1925, § 47 RBewG 1931 und § 62 RBewG 1934 zurück. Rz. 54 [Autor/Stand] Für Stichtage bis zum 1.1.1992 galt die folgende, seit dem VStRG 1974 maßgebende Fassung: „(1) Schulden werden nur insoweit abgezogen, als sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des gewerblichen Betriebes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (2) V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Vermutung.

Rn 2 Die Echtheitsvermutung des § 437 betrifft nur inländische öffentliche Urkunden (zum Begriff der öffentlichen Urkunde vgl § 415 Rn 9 ff). Es kann sich um öffentliche Urkunden über Erklärungen iSv § 415 I, wirkende Urkunden (§ 417) oder Zeugnisurkunden (§ 418) handeln. § 437 erfasst auch die sog Eigenurkunden eines Notars oder einer Behörde (BGH DNotZ 81, 118, 120 [BGH 09...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Dynamisierung der Pfändungsfreigrenzen (Abs 4).

Rn 20 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) v 22.11.20 (BGBl I, 2466) ist die Dynamisierungsregel umgestaltet worden. Zugleich hat sie in dem entzerrten Aufbau von § 850c eine neue Platzierung erhalten. Erstmals ist durch das Siebte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ablehnung eines Schiedsrichters durch die Partei.

Rn 3 Abs 2 gibt den Parteien ein Recht, den Schiedsrichter abzulehnen, wenn berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit bestehen. Erweitert wird dieses Recht auf den Fall, dass der Schiedsrichter die zwischen den Parteien vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt. Einen Ausschluss des Schiedsrichters kraft Gesetzes kennt die rechtliche Regelung nicht....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 10 regelt, in welchem Umfang sich ein Beteiligter durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann und vor welchen Gerichten die Vertretung durch einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorschrift soll einen Gleichlauf mit anderen Verfahrensordnungen herstellen (Allgemeine Begr des RegE eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BTDrs 16/3655, S ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und das Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG setzt Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k MwStSystRL (früher Art. 13 Teil B Buchst. g und h der 6. EG-RL) in nationales Recht um. Dabei wird die in Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL (früher Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i. V. m. Anhang F Nr. 16 der 6. EG-RL) enthaltene Sonderregelung hinsichtlich von Neubauten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / §§ 313, 313a, 313b (Form und Inhalt).

Rn 12 Obwohl § 329 bzgl der äußeren Gestaltung von Beschlüssen keine Regelung trifft, ist § 313 auf diese entsprechend anzuwenden (BGH NJW 01, 1653 [BGH 24.01.2001 - XII ZB 75/00]). Dies gilt insb für urteilsvertretende und verfahrensbeendende Beschlüsse (Hamm OLGR 99, 13; Köln BB 01, 1499 [OLG Köln 03.04.2001 - 25 W 2/00]) und Vollstreckungstitel. Bei diesen ist ein volles ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sozialversicherung (Nr 2).

Rn 18 Hierunter fallen die Beträge, die kraft Gesetzes zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind. Bei Arbeitnehmern ergibt sich der Abzug bereits aus der Lohnabrechnung. Bei Freiberuflern und Selbstständigen sind die entsprechenden Zahlungen abzusetzen. Das sind etwa die Beiträge zur Künstlersozialkasse oder nach dem Gesetz zur A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bereits in § 2 Nr. 4 des UStG 1918 vom 26.07.1918 (RGBl 1918, 779) wurden "Verpachtungen und Vermietungen von Grundstücken ..., mit Ausnahme der Verpachtungen und Vermietungen eingerichteter Räume;" von der Besteuerung ausgenommen. Nach dem UStG 1934 vom 16.10.1934 (RGBl I 1934, 942) war gem. § 4 Nr. 10 UStG nicht mehr allgemein die Vermietung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 22b UStG wurde zum 01.01.1997 durch das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 vom 12.12.1996, BGBl I 1996, 1851) eingeführt. Die Regelung blieb bis zum 31.12.2019 unverändert. Zum 01.01.2020 ist Abs. 2 des § 22b UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität (Gesetz zur weiteren s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Antragsfrist.

Rn 14 Zu beachten ist, dass der Verlegungsanspruch nur besteht, wenn der Antrag binnen einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung gestellt wird (Abs 3). Damit soll verhindert werden, dass der Antrag kurz vor dem Termin gestellt und so zur Verfahrensverzögerung missbraucht wird (Wieczorek/Schütze/Gerken Rz 24). Für die Berechnung der Wochenfrist ist der Zugang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (BGBl I 2011, 2302 ff) schließt mit dem siebzehnten Titel des GVG (§§ 198–201) eine Gesetzeslücke. Der EGMR hatte bereits mit Urt vom 8.6.06 (NJW 06, 2389) entschieden, dass Art 6 I EMRK (Recht auf ein faires Verfahren, insb der Anspruch auf Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit) durch ein überlanges G...mehr